1. Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen ist ein Auslandssemester sinnvoll?
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- Roland Albrecht
- vor 8 Jahren
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1 Informationen zum Auslandssemester für den MA-Jahrgang 2013 (Stand: 13. November 2013) Zu klärende Fragen: 1. Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen ist ein Auslandssemester sinnvoll? 2. Unter welchen Voraussetzungen können Auslandsleistungen für Ihr MA-Studium an der TU Dresden angerechnet werden und wie erfolgt diese Anrechnung? 3. Welche Möglichkeiten der Bewerbung auf Austauschplätze bzw. Fördermöglichkeiten gibt es? 4. Organisatorische Hinweise 1
2 1. Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen ist ein Auslandssemester sinnvoll? Falls Sie während Ihres MA-Studiums ein Auslandssemester absolvieren möchten, empfehlen wir Ihnen, dies am besten gegen Ende des Studiums also unmittelbar vor dem oder während des Schreibens der Masterarbeit zu tun. Die für den Erwerb des Studienabschlusses notwendigen Leistungen sollten (bis auf die Masterarbeit) bereits erbracht sein. Warum? - Die Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland ist zwar prinzipiell möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden (Näheres dazu s. Punkt 2), die in der Praxis mitunter nicht leicht zu erfüllen sind. - Ihr Studienabschluss sollte deshalb möglichst nicht von Ihren geplanten, aber noch nicht gesicherten - Auslandsleistungen abhängig sein. 2
3 Hinweis: Sie müssen dennoch zumindest, wenn Sie an einer unserer Partnerhochschulen studieren möchten - Studienleistungen in einem bestimmten Umfang (ca. 20 ECTS) erbringen, da eine Förderung* Ihres Auslandsaufenthaltes ansonsten nicht gerechtfertigt wäre. *D. h. auch die Vergabe eines Austauschplatzes, für den die Partnerhochschule aufgrund einer bestehenden Kooperation keine Studiengebühren erhebt. 3
4 2. Unter welchen Voraussetzungen können Auslandsleistungen für Ihr MA- Studium an der TU Dresden angerechnet werden und wie erfolgt diese Anrechnung? - Die Anrechenbarkeit der Leistungen sollte vor Beginn Ihres Auslandssemesters mit dem für das Modul verantwortlichen Hochschullehrer geklärt werden. Sie sollten dazu eine ausführliche Darstellung der Kursinhalte sowie der vorgesehenen Studienund Prüfungsleistungen einreichen und das Modul angeben, in das die Leistungen eingebracht werden sollen. - Die endgültige Entscheidung über die Anrechnung der Leistungen liegt dennoch beim Prüfungsausschuss. Sie ist immer eine Einzelfallentscheidung. Ein Anspruch auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland lässt sich aus vorangegangenen Einzelfallentscheidungen nicht ableiten! - Die Noten der Gasthochschule werden nicht übernommen bzw. angerechnet; Auslandsleistungen gehen grundsätzlich unbenotet in die entsprechenden Module ein. 4
5 - Neben kompletten Modulen können prinzipiell auch einzelne im Ausland absolvierte Lehrveranstaltungen (genauer: die dort erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen) für ein Modul anerkannt werden. - Wenn ein Modul nicht komplett im Ausland absolviert wird, wird die Modulnote demzufolge nur aus den an der TU Dresden eingebrachten Prüfungsleistungen gebildet. Diese müssen dann jedoch mindestens 50 % der Leistungen (also mindestens 5 ECTS) ausmachen. Andernfalls wird keine Modulnote errechnet. Folgende Module sind auslandsgeeignet : S-IP S-IW S-IR IO-IW GPOE-IR 5
6 3. Welche Fördermöglichkeiten gibt es? 3.1. Partneruniversitäten des ZIS (Stand: ) ERASMUS-Partner: Land Einrichtung Zahl der Unterrichts- Schwerpunkt Plätze sprache Frankreich Université Robert Schumann, 1 Französisch Politik Institut d Etudes Politiques, STRAS- BOURG Frankreich Université de Franche- 3 Französisch (alle Bereiche) Comté, BESANCON Frankreich Université Montesquieu, Institut d Etudes Politiques, 2 Französisch Politik 6
7 Frankreich Frankreich Frankreich Großbritannien Polen Schweden Spanien BORDEAUX Université de NICE, Institut du Droit de la Paix et du Développment Institut d Etudes Politiques, RENNES Université de La RÈUNION De Montfort University LEICESTER The POZNAN University of Economics LUNDS Universitet, Department of Political Science Universidad Autónoma de MADRID, Doctorado de Economía y Relaciones 2 Französisch Jura, Politik 1 Französisch Politik 2 Französisch (alle Bereiche) 3 Englisch Politik, Internationale Beziehungen 2 Englisch Wirtschaft 1 Englisch Politik (anderes evt. auf Anfrage) 2 Spanisch Wirtschaft, Internationale Beziehungen 7
8 Internacionales Tschechien Karls-Universität PRAG 2 Englisch Internationale Beziehungen Türkei Koç University ISTAN- BUL 2 Englisch Internationale Beziehungen Türkei ISTANBUL Kultur Uni- 2 Englisch Internationale Bezie- Ungarn versity Eszterházy Károly College EGER hungen 2 Englisch Internationale Beziehungen Hinweis: ALLE Erasmusverträge enden im mit dem Studienjahr 2013/14 und müssen erneuert werden. Die neuen Verträge werden z. Zt. abgestimmt, liegen aber noch nicht vor. 8
9 Weitere Kooperationspartner: Land Einrichtung Zahl der Unterrichts- Schwerpunkt Plätze sprache Chile Pontificia Universidad Católica de 2 Spanisch Internationale Beziehungen VALPARAISO Kolumbien Universidad del Rosario, BOGOTÁ Nach Vereinbarung Spanisch, z. T. Englisch Internationale Beziehungen Russland Staatl. Universität 3 Russisch Internationale Russland Mexiko ST. PETERSBURG Moscow State Institute of International Relations (MGIMO) MOSKAU Tec de Monterrey, Campus ESTADO DE MÈXI- CO, Dpt. of Social Studies and International Relations Beziehungen 2 Russisch Internationale Beziehungen 3 Spanisch Internationale Beziehungen 9
10 Tanzania Hinweise: University of Dar-es- Salaam 2 Englisch Internationale Beziehungen - z. T. eingeschränktes Fächerangebot - IB nicht identisch mit interdisziplinärem Angebot des SIB in DD (meist Politik)! Vorteile der Kooperationsplätze: a) Erasmusplätze*: - keine Studiengebühren - Mobilitätsbeihilfe* (z. Zt. ca. 200,00 EUR pro Studienmonat) - evt. geförderter Sprachkurs (EILC für sog. kleine Sprachen) *Sollten Sie bereits eine Erasmusförderung erhalten haben, ist eine nochmalige Förderung leider nicht möglich. Freie Erasmusplätze können vorbehaltlich der Zustimmung der Gasthochschule aber auch dann noch genutzt werden. b) Andere Kooperationsplätze: 10
11 - keine Studiengebühren (in Tansania lediglich geringe Prüfungsgebühren) Bewerbung auf Kooperationsplätze des ZIS / Vergabe der Plätze: - schriftliche Bewerbung (per an Sandy Eisenlöffen) bis 8. Februar 2014 auf max. zwei Kooperationsplätze des ZIS (Erstwunsch, Zweitwunsch) - Vergabe der Plätze nach dem Losverfahren (1. Erstwünsche, 2. Zweitwünsche und offene Erstwünsche) zunächst nur an die BA-Studierenden - Danach Vergabe der noch freien Plätze an die MA-Studierenden (ebenfalls nach dem Losverfahren*) - Information über Platzvergabe und Warteliste per Aushang und Rundmail (vorauss. Mitte/Ende Februar 2014) - Bestätigung der Plätze und definitive Platzvergabe Anfang April 2014, danach erfolgt Nominierung der Studierenden bzw. Info an Gasthochschulen durch S. Eisenlöffel (für das Sommersemester 2015 evt. später) 11
12 *Einzige Einschränkungen: - Berücksichtigung der Sprachkenntnisse - bevorzugte Vergabe der Plätze an ausländische Studierende Achtung: Die Nominierung durch das ZIS ersetzt nicht die Bewerbung durch die Studierenden selbst bitte dazu unbedingt die Termine und Hinweise/Anforderungen der Gastunis beachten)! Chile, Kolumbien, Mexiko: evt. frühere Bewerbungstermine beachten 12
13 3.2. Weitere Möglichkeiten der Bewerbung auf Austauschplätze und Fördermöglichkeiten: - Angebote anderer Fakultäten der TUD (insb. Jurist. Fakultät*, Philosoph. Fakultät und Fakultät Wiwi) - Zentrale Austauschprogramme der TUD (Näheres s. u.) - Individuelle/freie Bewerbung an Gasthochschulen weltweit möglich (Nachteil: evt. größerer organisatorischer Aufwand, evt. Studiengebühren) - *ggf. Infoveranstaltung der Jurist. Fakultät nutzen 13
14 Zentrale Austauschprogramme der TU Dresden Leistung: Erlass der Studiengebühren (bitte vorher prüfen, ob Fächerprofil passt) - National Tsing Hua University, Taiwan (Bewerbung: für WS 2014/15) - Keio University und Yamanashi University, Japan (Bewerbung: ) - Tec de Monterrey, Mexiko (Bewerbung: ) - Boston University, USA (Bewerbung: ) - University of Alberta, Kanada (Bewerbung: ) - Karls-Universität Prag, Tschechien (Bewerbung: hier auch Teilstipendium) 14
15 Promos - Förderung von Aufenthalten an Partneruniversitäten oder von individuell geplanten Aufenthalten (außerhalb des ERASMUS-Programms) - Förderzeitraum: und bis maximal Bewerbung für WS 2014/15: Je nach Zielland: monatliches Teilstipendium (ca. 300 Euro), Reisekostenpauschale - Studiengebühren werden nicht übernommen AuslandsBAfög - Zusätzlich zu den in Deutschland gültigen BAföG-Sätzen gibt es Zuschüsse für Studiengebühren (bis zu 4.600Euro pro Jahr), Reise- und Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung. - Weil andere Fördersätze gelten, kann sich eine Bewerbung auch dann lohnen, wenn in Deutschland kein BAföG bezogen wird 15
16 DAAD-Stipendien - Jahresstipendien, Stipendien für die Anfertigung von Abschlussarbeiten, Stipendien für kombinierte Studien- und Praktikaaufenthalte - Fulbright-Stipendien - Jahres- und Reisestipendien für Studierende und Graduierte bzgl. eines Studienaufenthaltes in die USA - Bewerbung: ca. Juli für Studienjahr 2015/16 (für Jahresstipendien) / Januar für Studienjahr 2014/15 (für Reisestipendien) beim AAA
17 Weitere Stipendienprogramme E.ON Studien- und Forschungsstipendien: - Stipendien für die Fachrichtungen Wiwi/ Politik- und Rechtswissenschaften für Nor wegen Stiftung Ranke-Heinemann - Stipendien für einen Studienaufenthalt in Australien/ Neuseeland - Bewerbung: / / Semester: März-Juli und August bis November (Endeavour-Stipendien der australischen Regierung) (Stipendien für ein Studium in Taiwan) (Stipendien für Israel, zur Zeit keine Ausschreibung) 17
18 (Stipendien für Semesteraufenthalte in Tschechien und Polen) Tips und Hinweise - Einige Universitäten vergeben eigene Stipendien an internationale Studierende (z. B. Abo Akademi in Finnland, Masaryk University in Brno) - Studium in Schottland: Studiengebühren von EU-Bürgern werden auf Antrag vom schottischen Staat übernommen (Ausnahmen gelten nur für Waliser, Engländer und Nordiren). Die zuständige Behörde ist die Student Awards Agency for Scotland Anträge unter: - Newsletter des Auslandsamts (aktuelle Ausschreibungen) 18
19 Hilfreiche Links (Stipendiendatenbank) (Visa-Bestimmungen weltweit) - (AAA) - (Regionalbotschafter TU Dresden) 19
20 Praktika - (Auslandspraktika in Europa) - (ASA-Stipendien für Praktika im entwicklungspolitischen Kontext, Bewerbung: ) - (Stipendien für ein Parlamentspraktikum in Polen; Voraussetzung: abgeschlossenes Studium, gute Polnischkenntnisse) - (Inwent-Stipendien für den Asia-Pazifik- Raum) - (DAAD-Kurzstipendien für Praktika in deutschen Außenvertretungen oder in internationalen Organisationen, Bewerbung: spät. 2 Monate vor Praktikumsbeginn beim DAAD) - Carlo-Schmid-Programm für Praktika bei Internationalen Organisationen und EU- Institutionen, Bewerbung: beim DAAD - (Praktikamöglichkeiten in Großbritannien) 20
21 4. Organisatorische Hinweise: Erasmusförderung: - Onlineformular für Erasmus-Mobilitätsbeihilfe und Learning Agreement sollen vorauss. bis Ende Juni 2014 (für das Studienjahr 2014/15, d.h. auch für das SoSe 2015!) im AAA eingereicht werden - Erste Rate der Mobilitätsbeihilfe (70 %) wird vorauss. am Beginn des Auslandssemesters überwiesen, der Rest zum Ende des Auslandssemesters Urlaubssemester / Semesterticket / Beitrag für Studentenwerk: - IB-Studierende beantragen für den Zeitraum des Auslandssemesters individuell eine Beurlaubung (s. blaue Formblätter im Imma-Amt) und sind damit automatisch von den Beiträgen zum Semesterticket befreit. - Der Beitrag zum Studentenwerk muss zunächst gezahlt werden, kann aber unter bestimmten Umständen auf rechtzeitigen Antrag an das Studentenwerk zurück erstattet werden (bitte dazu Hinweise des Studentenwerks beachten). 21
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