LFE-Infobrief Nr. 5. von MitgliederInnen für MitgliederInnen
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- Harald Burgstaller
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1 Nr. Datum Autor Thema 5.1 Schroedter, Helmut 2014 Dämmung der obersten Geschossdecke Unter Beachtung einiger Ausnahmen nach (4 + 5) Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden ist es entsprechend (3) vorgeschrieben:,dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN : erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m² K) nicht überschreitet. Für welche obersten Geschossdecken trifft dies zu? Nach DIN : ist ein minimaler Wärmedurchlasswiderstand von R 0,9 (m²k)/w für die oberste Geschossdecke einzuhalten. Der erforderliche maximale U-Wert errechnet sich mit Rse = Rsi = 0,1 (m²k)/w wie folgt: = =,,, =, /( ) Aus der Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand vom 30. Juli 2009 sind für bestehende Gebäude Pauschalwerte für Wärmedurchgangskoeffizienten nach Baualtersklassen angegeben. Achtung: Diese Vereinfachungen gelten offiziell nicht für die Beurteilung von obersten Geschossdecken entsprechend (3). Da aber im Normalfall bei älteren Gebäuden keine detaillierten Konstruktionsunterlagen mehr vorhanden sind, ist die obige Tabelle für eine grobe Einschätzung trotzdem nützlich. Wenn der Bauantrag für das Gebäude nach der erfolgte, gibt die folgende Tabelle ebenfalls einen Hinweis auf den Wärmeschutz der oberen Geschossdecke max. Wärme- kg kg kg UG UG UG UG UG durchgangs- 0,80 0,55 0,50 0,50 0,50 0,50 0,30 0,30 koeffizient W/(m²K) W/(m²K) W/(m²K) W/(m²K) W/(m²K) W/(m²K) W/(m²K) W/(m²K) Praktisch ist daher mit einer Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke meistens nur bei älteren Gebäuden mit Bauantrag vor der zu rechnen. Seite1
2 Für eine Einschätzung der obersten Geschossdecke von älteren Gebäuden vor der , ist eine Übersicht der Ostfalia Hochschule in Wolfenbüttel hilfreich. Siehe auch: Die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen und der Berechnungsgrundlagen obliegt dem Sachverständigen, unabhängig davon, ob für ein Bauteil keine genaue Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten möglich war (Haftung). Seite2
3 5.2 Schroedter, Helmut KfW KfW Programm 152 Einzelmaßnahmen Bisher war die Förderung von Einzelmaßnahmen Programm 152 im Zusammenhang mit einer Wohnflächenerweiterung auf 50m² begrenzt. Ab gibt es diese Begrenzung nicht mehr. Achtung: In der Erweiterung oder im Ausbau neu entstehende Wohneinheiten werden ausschließlich im Programm "Energieeffizient Bauen" (Programmnummer 153) gefördert. D.h. ein Bauherr muss sich vorher überlegen, ob er z.b. ein ausgebautes Dachgeschoss als eigenständige Wohneinheit vermieten oder selbst nutzen will. Nutzt der Bauherr die neuen Wohnräume selbst, dann gilt dies als Wohnflächenerweiterung und ist mit dem Programm 152 förderbar. 5.3 Schroedter, Helmut KfW Ab dem werden die Tilgungszuschüsse für alle KfW-Effizienzhaus-Standards um 5 % im Programm 151 erhöht. Programm 151 Tilgungszuschuss neu Baudenkmal max /WE 7,5% (5.625 ) KfW 115 max /WE 7,5% (5.625 ) KfW 100 max /WE 10% (7.500 ) KfW 85 max /WE 12,5% (9.375 ) KfW 70 max /WE 17,5% ( ) KfW 55 max /WE 22,5% ( ) Weiterhin gibt es einen verbindlichen Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss bei der Förderzusage für eine Investition (50 % der Kosten, max Euro pro Bauvorhaben). 5.4 Schöne, Heinz 2014 Für Innendämmung keine Anforderungen mehr Für den Einbau von Innendämmungen werden in der 2014 keine Anforderungen mehr gestellt. In der Begründung zur 2014 steht: dieser Tatbestand ist in der Praxis schwer zu vollziehen und schreckt Bauherren wegen des Verlustes an Wohnfläche, der mit einer Pflicht zur Innendämmung einhergeht, davon ab, überhaupt eine Innendämmung vorzunehmen. Bei der Innendämmung kann mit einer freiwilligen Lösung möglicherweise mehr Energieeinsparung erzielt werden als durch eine Vorschrift, die von eigentlich sinnvollen Maßnahmen abhält. Davon unberührt ist aber die Erfüllung der Anforderungen nach Satz 1 und 2 durch eine freiwillige Kombination von außenliegender und innenliegender Dämmung möglich. Auch in diesem Fall muss der gesamte Schichtenaufbau inklusive der außen- und innenliegenden Dämmung den Anforderungswert im Anhang 3 Tabelle 1 Zeile 1 einhalten. Wenn eine Innendämmung erfolgen soll, muss vom Energieberater eine feuchtetechnische Beurteilung vorgenommen werden. Hier hilft gegebenenfalls ein Eignungsnachweis des Herstellers für das Innendämmmaterial oder auch das COND Programm zur hygrothermischen Beurteilung von Umfassungskonstruktionen. Seite3
4 5.5 Schroedter, Helmut BAFA Neue BAFA Richtlinie für Energieberatung im Mittelstand Im Bundesanzeiger wurde die neue Richtlinie für das Programm Energieberatung im Mittelstand, die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, veröffentlicht. Die neue Richtlinie hebt den Zuschusshöchstbetrag für die Energieberatungen auf Euro an. Erstmals kann auch eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch den Energieberater und ein Konzept zur Nutzung von Abwärme gefördert werden. Kleine Unternehmen mit weniger als Euro Energiekosten erhalten ein gefördertes Beratungsangebot mit einem Höchstbetrag von 800 Euro. Um einen höheren Beratungsstandard sicherzustellen, werden zukünftig nur noch Energieberatungen gefördert, die den Anforderungen an Audits nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie entsprechen. Die Durchführung wird künftig nicht mehr bei der KfW, sondern beim BAFA liegen, wo online ein Antrag gestellt werden kann. Die Energieberater können sich künftig beim BAFA registrieren und sich dann in die Energieeffizienz- Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes bei der dena GmbH eintragen. Experten, die bereits in der Expertenliste gelistet sind, können ihr Profil ab Januar 2015 um das neue Förderprogramm erweitern. Dazu muss das Expertenprofil online ergänzt werden. Die Anforderungen zur Eintragung umfassen die Grund- und Zusatzqualifikation sowie die Berufserfahrung des Experten. Die Eintragung in die Expertenliste der dena GmbH ist freiwillig und dient der Qualitätssicherung und besseren Auffindbarkeit der Energieberater für das Programm Energieberatung im Mittelstand. Die Richtlinie finden Sie unter: Seite4
5 Wenn auch Sie eigene Erfahrungen haben mit z.b. KfW, dena-gmbh, rechtliche Hinweise, Begebenheiten mit Ihren Kunden, Interessantes aus dem WWW, Baubegleitung, Baumaterialien, Software und vieles andere, dann können und sollten Sie das Ihren Kollegen über unseren LFE- Infobrief mitteilen. Niemand ist vollkommen und freut sich über praktisch helfende Hinweise von anderen Energieberatern. Dies zeigt nicht zuletzt auch das rege Interesse an unseren LFE-Stammtischen. Ein neuer LFE-Infobrief erscheint, wenn sich 5 neue Hinweise bei helmut.schroedter@gmx.de angesammelt haben. Nutzen Sie dafür einfach das folgende Schema. Nr. Datum Autor Thema 5.1 Schroedter, Helmut Heizung Text Ich freue mich auf Ihre Nachricht. Ingenieurbüro für unabhängige Energieberatung Dipl.-Ing. Helmut Schroedter Marienallee Michendorf Tel.: / Fax: / Funk Mail: helmut.schroedter@gmx.de Haftungsausschluss: Die Autoren übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Vor allem können Informationen, die zur Zeit ihrer Veröffentlichung aktuell waren, jetzt veraltet und überholt sein. Jede Verwendung auf die hier enthaltenen Angaben oder auf die Informationen, auf die verwiesen wird, sowie deren Nutzung und Inhalt geschieht auf eigene Verantwortung der Nutzer. Haftungsansprüche gegen die Autoren, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Autoren kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Seite5
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