Daten und Fakten zum Thema Zuwanderung von Rumänen und Bulgaren nach Deutschland
|
|
- Silke Breiner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Daten und Fakten zum Thema Zuwanderung von Rumänen und Bulgaren nach Deutschland Um Sachlichkeit in die Debatte um die Zuwanderung von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland zu bringen, hier einige Daten und Fakten zu diesem Thema: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Rumänen und Bulgaren nach Deutschland einreisen? Zuwanderinnen und Zuwanderer aus EU-Staaten darunter auch aus Rumänien und Bulgarien - sind in Deutschland freizügigkeitsberechtigt. Das heißt, sie haben das Recht, uneingeschränkt nach Deutschland einzureisen und sich hier bis zu drei Monate voraussetzungslos aufzuhalten. Dieses Freizügigkeitsrecht ergibt sich aus den europäischen Verträgen und wird in Deutschland mit dem Frezügigkeitsgesetz im nationalen Recht umgesetzt. Anders als Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger genießen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger viele Vorteile wie das kommunale Wahlrecht und erleichterte Bedingungen bei der Familienzusammenführung. Allerdings ist der Aufenthalt nach Ablauf der ersten drei Monate an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ende Oktober 2013 hielten sich insgesamt rumänische und bulgarische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auf. Die Nettozuwanderung betrug Personen und bis November Personen. Wie gestaltet sich der Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen aus Rumänien und Bulgarien? Bis zum benötigten bulgarische und rumänische Staatsangehörige aufgrund der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung eine Arbeitsgenehmigung. Seit dem entfällt diese Notwendigkeit und sie können ohne vorherige Genehmigung sowohl geringfügige als auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen aufnehmen. Bereits vor dem bestand aufgrund der Niederlassungsfreiheit die Möglichkeit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die allerdings nicht immer ein ausreichendes Einkommen sicherte. Viele Zuwanderinnen und 1
2 Zuwanderer wurden aufgrund der Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes in ausbeuterische Strukturen gedrängt und übten Scheinselbstständigkeiten oder abhängige Beschäftigungen zu Niedriglöhnen ohne Sozialversicherungsschutz aus. Um dagegen vorzugehen, haben die Arbeits- und Sozialminister der Länder die Intensivierung der Kontrollen und die Aufnahme einer Missbrauchsregelung vorgeschlagen, die bei Zweifeln an einer tatsächlichen Selbstständigkeit greifen soll. Außerdem soll die Gewerbeanmeldung erschwert werden. Für die oft in prekären Verhältnissen tätigen Rumänen und Bulgaren ist dies jedoch keine Hilfe. Vielmehr ist der Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt mit Hilfe von Unterstützungsangeboten für die Betroffenen zu ihren Rechten und Pflichten und der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen existenzsichernden Mindestlohns zu begegnen. Sind Rumänen und Bulgaren besonders von Arbeitslosigkeit betroffen? Nein. Im November 2013 gab es insgesamt arbeitslos gemeldete Rumänen und Bulgaren, das entspricht einem Anteil von 0,6 % an allen Arbeitslosen. Welcher Anspruch haben Rumänen und Bulgaren auf Sozialleistungen? Für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts sind Ausländerinnen und Ausländer, die weder Arbeitnehmer noch Selbstständige sind, von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) ausgeschlossen. In diesem Zeitraum können geringfügige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und selbstständig Tätige aufstockende Leistungen nach dem SGB II beantragen, wenn ihr Verdienst nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Über den Zeitraum von drei Monaten hinaus besteht sowohl für das Arbeitslosengeld II nach dem SGB II wie auch für die Sozialhilfe ein Leistungsausschluss für die Personen, die sich allein zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Der Leistungsausschluss für nur arbeitssuchende EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ist sehr umstritten und der Europäische Gerichtshof klärt derzeit, ob dieser mit den im Europarecht geltenden Gleichbehandlungsgeboten und Diskriminierungsverboten vereinbar ist. Bislang haben viele deutsche Sozialgerichte den Betroffenen aufgrund erheblicher Zweifel an der Europarechtskonformität des Ausschlusses, Leistungen nach dem SGB II im Rahmen von vorläufigen Beschlüssen zugesprochen. 2
3 Aus Sicht des Paritätischen fördert der generelle Leistungsausschluss die Segregation statt die Integration der Betroffenen und belastet die Kommunen zusätzlich. Darüber hinaus führt der Leistungsausschluss für die Betroffenen oftmals auch zu Problemen in anderen Lebensbereichen, etwa zu einem Ausschluss von Krankenversicherungsleistungen und menschenwürdigem Wohnraum sowie von Bildungsleistungen für die Kinder. Zudem ist festzuhalten, dass der Anteil von bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen an allen SGB-II Leistungen sowohl im Juli als auch im Dezember 2013 mit jeweils 0,3 % sehr gering ist. Nehmen Bulgaren und Rumänen in hohem Maße SGB II Leistungen in Anspruch? Nein. Insgesamt gab es im Juli 2013 rund bulgarische und rumänische Leistungsberechtigte nach dem SGB II, das entspricht einem Anteil von 0,6 % aller Leistungsberechtigten. Die Arbeitslosenquote bei Bürgerinnen und Bürgern aus Rumänien und Bulgarien lag im Dezember 2013 insgesamt bei 7,4 % und damit deutlich geringer als die durchschnittliche Arbeitslosenquote von Ausländern (14,7%) und der Bevölkerungsdurchschnitt (7,7%). Wann liegt Sozialleistungsmissbrauch vor und wie kann dagegen vorgegangen werden? Dem Koalitionsvertrag ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger entgegenwirken will. Die sozialen Sicherungssysteme sollen auch mit Hilfe von befristeten Wiedereinreisesperren geschützt werden. Ein Verstoß gegen Pflichten von Leistungsbeziehern kann vorliegen, wenn die Arbeitssuche nur vorgetäuscht wird und keine tatsächlichen Bemühungen unternommen werden, einen Job zu finden oder die selbstständige Tätigkeit tatsächlich gar nicht ausgeübt wird. Wie jeder andere Arbeitsuchende auch, müssen auch ausländische Arbeitssuchende ihre Eigenbemühungen nachweisen und können bei Pflichtverletzung mit Kürzungen und vollständigem Entzug der Leistungen sanktioniert werden. Auch die selbstständig Tätigen, die aufstockende Leistungen erhalten, können im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung verpflichtet werden, ihre selbstständige Tätigkeit nachzuweisen und bei dem Verdacht des Missbrauchs kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter diesem durch das Aufsuchen vor Ort nachgehen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kommt in seinem neuesten Bericht vom 23. Dezember 2013 zu der Einschätzung, dass kein umfangreicher Leistungs- 3
4 missbrauch durch Selbstständige, die ihren Verdienst mit SGB II Leistungen aufstocken, vorliegt. Unter welchen Bedingungen kann das Freizügigkeitsrecht entzogen und eine Wiedereinreisesperre verhängt werden? Nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit kann Deutschland EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ausweisen und ihnen evtl. die Wiedereinreise verbieten. Strafrechtliche Verurteilungen allein rechtfertigen diese Maßnahmen jedoch nicht und nach der Rechtsprechung des EuGH ist eine intensive Einzelfallprüfung erforderlich. Zwar stellt die Schonung der Sozialkassen ein legitimes Interesse dar, jedoch fordert der EuGH ein Mindestmaß an finanzieller Solidarität und die Inanspruchnahme von Sozialleistungen darf nicht automatisch zur Ausweisung führen. Die bestehenden sozialrechtlichen Regelungen reichen aus, um im Einzelfall Pflichtverletzungen von Leistungsbeziehern zu sanktionieren. Den geforderten Wiedereinreisesperren stehen die Vorgaben durch das EU-Recht entgegen. Wie werden die zukünftigen Entwicklungen eingeschätzt? Der Umfang der zukünftigen Zuwanderung ist schwer vorauszusagen. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) weist darauf hin, dass in der Vergangenheit der Anstieg der Zuwanderung für die Länder, die die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit erlangt haben, häufig überschätzt wurde. Für das Jahr 2014 geht das IAB von einer Steigerung der Nettozuwanderung von (2012) auf bis Personen aus Rumänien und Bulgarien aus. Aufgrund der Erfahrungen mit den EU-8-Staaten geht die Bundesagentur für Arbeit, nach der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, von einer schrittweisen Normalisierung der Beschäftigtenstruktur aus, also einem weiteren deutlichen Anstieg der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten, sowie einem Rückgang der Anteile bei Saisonarbeitskräften, Selbstständigen und Beschäftigten in der Landwirtschaft. Gewiss muss auch einkalkuliert werden, dass die Zahl derer, die Leistungen nach SGB II /SGB XII beantragen, steigen kann. Von einer massenhaften Einwanderung in die Sozialsysteme 4
5 kann aber keine Rede sein. Wichtig ist es jetzt die Bedingungen dafür zu schaffen, dass diejenigen, die hier perspektivisch leben werden, schnell Zugang zu adäquaten Bildungsangeboten und zum Arbeitsmarkt bekommen. Es besteht regional unterschiedlich erheblicher Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Hier ist auch der Bund gefordert, die entsprechenden Angebote auszubauen. Dazu gehört neben Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt insbesondere auch eine Aufstockung der Bundesmittel für existierende Beratungsangebote, insbesondere für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE). Haben Rumänen und Bulgaren Anspruch auf Kindergeld? EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben in Deutschland unabhängig von einer Erwerberbstätigkeit Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn die Kinder, für die das Kindergeld bezogen wird, nicht in Deutschland leben. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Eltern des Kindes ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben ( 62 Einkommenssteuergesetz). Um den gewöhnlichen Aufenthalt zu dokumentieren, ist die subjektive Aussage der Betreffenden, ihren bzw. seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt zu haben, ausreichend. Einige Familienkassen verlangen zunehmend Arbeits- und Mietverträge von den Einwanderern, bevor das gewährt wird, obwohl dies rechtlich nicht festgeschrieben ist. Damit werden Obdach- und/oder Arbeitslose von dieser Leistung ohne Grundlage ausgeschlossen. Die Forderung, die Kindergeldzahlung an den Schulbesuch der Kinder in Deutschland zu knüpfen, ist mit dem europäischen Recht nicht vereinbar. In Verordnung 883/2004 steht in Art. 67 deutlich, Eine Person hat auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaatwohnen würden. Wie ist der Anspruch auf medizinische Versorgung für rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen geregelt? Haben bulgarische und rumänische Staatsangehörige nur einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland und sind sie in ihrem jeweiligen Herkunftsland krankenversichert, so besteht über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung Zugang zur Gesundheitsversorgung in Deutschland. Berichte aus verschiedenen 5
6 Kommunen deuten jedoch daraufhin, dass trotz des bestehenden Versicherungsschutzes die Behandlung teilweise, z.b. aufgrund von Abrechnungsschwierigkeiten, abgelehnt wird. Für Personen, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten, gelten die folgenden Regelungen: Bulgarische und rumänische Staatsangehörige, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, zuletzt krankenversichert oder bisher noch nicht krankenversichert waren, sind in der Regel in Deutschland versicherungspflichtig, d.h., sie müssen sich bei einer Krankenversicherung anmelden (können). Von dieser Regelung sind jedoch nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte ausgenommen. Mit nicht erwerbstätigen Freizügigkeitsberechtigten sind nicht die arbeitssuchenden Zuwanderer und Zuwanderinnen aus Bulgarien und Rumänien gemeint, sondern Menschen, die weder erwerbstätig sind, noch Arbeit suchen, noch aus sonstigen Gründen freizügigkeitsberechtigt sind, also z.b., Rentner, Studierende oder dauerhaft erwerbsunfähige Personen. Diese Personengruppe muss bereits als Voraussetzung ihrer Freizügigkeit über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Auch hier zeigen Berichte aus den Kommunen, dass den Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung teilweise unrechtmäßig verwehrt wird, z.b. wenn arbeitssuchende Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien nicht als arbeitssuchend anerkannt werden und der Gruppe der nicht erwerbstätigen zugeordnet werden. Haben Menschen aus Rumänien und Bulgarien automatisch das Recht, an einem Integrationskurs teilzunehmen? Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien, sowie alle anderen EU-Bürgerinnen und EU- Bürger, haben nach derzeitigem Recht keinen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können lediglich im Rahmen ausreichender Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden. Über eine Zulassung entscheidet dabei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter Berücksichtigung der Integrationsbedürftigkeit der Antragstellenden. Laut der Integrationskursgeschäftsstatistik für das erste Halbjahr 2013 betrug der Anteil der EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern an den Integrationskursen ca. 40%, der Anteil 6
7 bulgarischer und rumänischer Staatsangehöriger lag bei insgesamt 10,8%. Damit stammten im ersten Halbjahr 2013 die meisten Kursbeginnenden aus Bulgarien und Rumänien. Hier zeigt sich ein Widerspruch: Nach der Einführung der vollen Freizügigkeit für bulgarische und rumänische Staatsangehörige zum dürfen diese nun in Deutschland geringfügige und sozialversicherungspflichte Arbeit aufnehmen. Gleichzeitig werden dem Personenkreis jedoch Grenzen bei der Teilnahme an einem Integrationskurs und damit auch beim Erwerb deutscher Sprachkenntnisse, die für die Berufsausübung zwingend notwendig sind, aufgezeigt. Die Tatsache, dass die Förderung der Bereitschaft zum Spracherwerb auch im öffentlichen Interesse liegen sollte, hat der Bundesrat nun jüngst erkannt: Am hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Öffnung der Integrationskurse in den Bundestag eingebracht, der vorsieht einen Teilnahmeanspruch von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern an den Integrationskursen zu schaffen. Im Koalitionsvertrag steht zwar, dass man die Teilnahme von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an Integrationskursen weiterhin sicherstellen wolle. Es soll aber kein Rechtsanspruch auf Teilnahme geschaffen werden. Ob zukünftig genügend Plätze zur Verfügung stehen ist unklar. Faktisch scheitert die Teilnahme zudem häufig daran, dass der notwendige Eigenanteil von den Betroffenen nicht aufgebracht werden kann. Weiterführende Informationen zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen finden Sie in der Broschüre Ausgeschlossen oder privilegiert? Zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen vom Paritätischen Gesamtverband. Sie können diese Broschüre unter Rubrik Publikationen, anfordern. Auf dieser Internetseite finden Sie auch das Positionspapier "Partizipation statt Ausgrenzung: Anforderungen an die Gestaltung der EU-Binnenwanderung" des Gesamtverbands, welches im September 2013 verabschiedet wurde. 7
Daten und Fakten zum Thema Zuwanderung von Personen aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland
Daten und Fakten zum Thema Zuwanderung von Personen aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland (Stand 19. August 2014) Um Sachlichkeit in die Debatte um die Zuwanderung von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern
MehrArbeitnehmerfreizügigkeit
Arbeitnehmerfreizügigkeit Geschäftsstelle Bezirke Pleyer 14.11.2014 I 1 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND Berlin e.v. I Geschäftsstelle Bezirke www.paritaet-berlin.de Personenfreizügigkeit
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrMerkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten
Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten Vorbemerkung Dieses Merkblatt gibt Hinweise zu syrischen Staatsangehörigen, die sich bereits zum 1. Februar 2013
MehrAnspruch auf Kindergeld besitzen:
Anspruch auf Kindergeld besitzen: (1) Staatsangehörige aus der EU, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz (2) Ausländer/innen mit Niederlassungserlaubnis ( 62 II Ziffer
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrLandesverband in Berlin
Landesverband in Berlin Geschäftsstelle: Weichselplatz 8 12045 Berlin/ Neukölln www.amaroforo.de info@amaroforo.de 27.02.2013 Handlungsfelder der Beratungsarbeit Rechtssicherheit Arbeit Finanzielle Absicherung
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
MehrArbeitslosengeld II II
in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis
MehrArbeitsmarktzulassung
Stand: 01.01.2014 Arbeitsmarktzulassung Information zum Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU für kroatische Staatsangehörige 1 Die nachfolgenden Informationen beschreiben die wesentlichen Voraussetzungen zur
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrFragen und Antworten zur Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Januar 2014
Fragen und Antworten zur Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Januar 2014 Vom 1. Januar 2014 an gilt auch für Rumänien und Bulgarien die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Angesichts der laufenden
MehrMerkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?...
Merkblatt SGB II Inhalt Merkblatt... 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?... 2 2. Ihre Verpflichtungen...
MehrInformationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte
Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte
MehrInformationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen
Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Aufenthaltserlaubnis nach 16 Abs. 4 AufenthG Zielgruppe: erfolgreiche Absolventen eines Hochschulstudiums Aufenthaltszweck: Suche eines dem Studienabschluss
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrModul 55208: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Vertiefung
Modul 55208: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Vertiefung Besprechung der Klausur vom 23.09.2011 SS 2011 Sachverhalt Folie 2 Aufgabe: Verletzung des A in seiner Niederlassungsfreiheit Das staatliche
MehrThema Soziale Sicherung
Statistik-Monitoring Delmenhorst Thema Soziale Sicherung Fachdienst Stand: Oktober 215 1. SGB II Empfänger SGB II- Empfänger und Bedarfsgemeinschaften in Delmenhorst (jeweils am 31.12.) 12. 11. 1. 9. 8.
MehrMerkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen
Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrSozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012
1. Die in 5 Abs. 11 SGB 5 genannten Nicht-EU-Ausländer unterfallen dann nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5, wenn nach ihrem Aufenthaltstitel
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrUnterrichtsreihe: Auf dem Amt
04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die
MehrMonatsbericht August 2011
Monatsbericht August 2011 22% aller Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Böblingen sind alleinerziehende Elternteile. In ganz Baden-Württemberg sind es fast 30%. Dabei liegt der Anteil der Alleinerziehenden
MehrGesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft
HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin Pressemitteilung TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de
MehrFaktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass
Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag
MehrMustervortrag zum Foliensatz Rente ab 67 stoppen Soziale Alternativen durchsetzen!
Mustervortrag zum Foliensatz Rente ab 67 stoppen Soziale Alternativen durchsetzen! KURZFASSUNG Liebe Genossinnen und Genossen, ich möchte in meinem Eingangsstatement kurz aufzeigen, warum DIE LINKE. der
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
Mehr57 Sozialgesetzbuch III
Informationsveranstaltung für Existenzgründer IHK Gummersbach 27.01.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch III Ziele des Gründungszuschusses
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrEU-Staatsangehörige und Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII Die Systematik von 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II
EU-Staatsangehörige und Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII Die Systematik von 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II 1. Schritt: Satz 2 Ziffer 1 Während der ersten drei Monate nach Einreise erhalten grundsätzlich
MehrGrundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrWeltweite Wanderschaft
Endversion nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen Weltweite Wanderschaft Migration bedeutet Wanderung über große Entfernungen hinweg, vor allem von einem Wohnort zum anderen. Sehr oft ist
MehrDie JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs
Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,
MehrGesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT. Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte
Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte Europa wächst immer mehr zusammen, frühere Grenzen spielen fast keine Rolle mehr. Damit verbunden sind
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrDie Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, den 08.01.2014 Bearbeitet von: Herrn Wojke, Herr Dr. Lukaßen Tel.
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, den 08.01.2014 Bearbeitet von: Herrn Wojke, Herr Dr. Lukaßen Tel.: 361 8321 / 6682 Vorlage für die 27. Sitzung des Ausschusses für Integration,
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
MehrTeilzeitbeschäftigte 209
Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrPatientenmobilität an der schweizerischen Grenze
Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/0243 23.03.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Reform des Rückkehrrechts von Ausländerinnen und Ausländern im Aufenthaltsrecht Der Senat von Berlin SenInnSport I B 1 0345/51.1
MehrInformationen zu publizierten Indikatoren und zur Vergleichbarkeit. Themenbereich: Beschäftigung
Informationen zu publizierten Indikatoren und zur Vergleichbarkeit Themenbereich: Beschäftigung Inhalt: Anzahl der Beschäftigten Anzahl der Beschäftigten nach Wirtschaftsbranchen/ -sektoren Beschäftigungsdichte
MehrArbeitnehmer bzw. Minijobber aus dem Ausland - Änderungen ab dem 1.5.2011
Arbeitnehmer bzw. Minijobber aus dem Ausland - Änderungen ab dem 1.5.2011 1. Arbeitnehmer aus anderen Ländern Grundsätzlich gelten für Personen aus anderen Ländern, die in der Bundesrepublik Deutschland
MehrArbeitshilfe. Krankenversicherung für Ausländer
Projekt Q GGUA Flüchtlingshilfe Südstr. 46 48153 Münster Volker Maria Hügel Claudius Voigt Fon: 0251-14486 -21 o. -26 Mail: vmh@ggua.de voigt@ggua.de Arbeitshilfe Krankenversicherung für Ausländer März
MehrZiele des Gründungszuschusses
Informationsveranstaltung für Existenzgründer Oberbergischer Kreis Wirtschaftsförderung 09.12.2010 Herr Stangier, Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Waldbröl Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch
MehrSchärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
MehrEinen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.
Zusammenfassung: Dieser Leitfaden richtet sich an Personen und Organisationen, die sich mit der Betreuung, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen. Sein Ziel ist es, zu erleutern, wie
MehrBitte bei Antwort angeben
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München
MehrGründungszuschuss 93 SGB III
Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon
MehrDas Bildungspaket: Mitmachen möglich machen
Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder
MehrI. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?
Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was
MehrScheidungsfragebogen
1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag
Mehr+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO
+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil Berufsunfähigkeitsversicherung neue leben start plan GO Jetzt durchstarten und dreimal Pluspunkte sammeln Sichern Sie Ihr Einkommen ab. Vom ersten Arbeitstag
MehrBefrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?
DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr
MehrSGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015
SGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015 von Martin Staiger, Esslingen 1 Inhalt I. Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II ( 7-9 SGB II) 3 II. Die Bedarfsgemeinschaft ( 7, 9 SGB II) 4 III. Die Vermögensfreigrenzen
Mehrwww.bpb.de/ Kostenlos zu beziehen unter: Vorteile dezentralisierter Sozialpolitik: Das Argument von Pauly Wohlfahrtsverlust in Region A
Kostenlos zu beziehen unter: www.bpb.de/ MUR Vorteile dezentralisierter Sozialpolitik: Das Argument von Pauly MUR A Wohlfahrtsverlust in Region A Wohlfahrtsverlust in Region B MUR B MCR e R B R * e R A
MehrEine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrPflegekräfte aus Polen: Änderungen ab dem 1.5.2011
Pflegekräfte aus Polen: Änderungen ab dem 1.5.2011 Fachtagung Grenzenlose Dienstleistungen im deutsch-polnischen Wirtschaftsraum Auswirkungen für Unternehmer und Verbraucher Frankfurt (Oder), 27. Oktober
MehrSozialleistungen und Hilfen nach der Geburt
Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Unterhalt vom Vater des Kindes Bereits in der Schwangerschaft und natürlich nach der Geburt ist der Vater des Kindes verpflichtet Unterhalt für dich und Euer
MehrKeine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten
Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage
MehrCheckliste «Datenbekanntgabe»
Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrBerufsunfähigkeitsvorsorge
Berufsunfähigkeitsvorsorge Für eine gesicherte Existenz Wie finanziere ich meinen Lebensunterhalt, wenn ich nicht mehr arbeiten kann? Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital Jeder Mensch hat Wünsche
MehrAlterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,
- 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden
MehrErklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de
Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Herzlich willkommen! Sie sind auf der Internet-Seite vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales. Die Abkürzung ist: BMAS. Darum heißt die Seite auch
MehrKurz-Wahl-Programm in leichter Sprache
Kurz-Wahl-Programm in leichter Sprache Anmerkung: Das sind die wichtigsten Dinge aus dem Bundestags-Wahl-Programm in leichter Sprache. Aber nur das original Bundestags-Wahl-Programm ist wirklich gültig.
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrPrivate Unfallversicherungen bei Selbstständigen - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - November 2009
Private Unfallversicherungen bei Selbstständigen - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - November 2009 Inhalt Studiensteckbrief Management Summary Grafiken: Besitzquoten bei privaten Unfallversicherungen
MehrVorstand Sozialpolitik. Der Weg in den Ruhestand. Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente. www.igmetall.de
Vorstand Sozialpolitik Der Weg in den Ruhestand 65 64 63 Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, freust auch Du Dich auf die Rente mit 63? Darauf,
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrFamilienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.
Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrIWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrInformationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen
Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch
MehrÜberblick aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Roma in Deutschland
Überblick aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Roma in Deutschland Sebastian Ludwig Flüchtlings- und Asylpolitik Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband, Berlin Fachtagung Junge Roma
Mehr1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4
1. Wohnort Deutschland...4 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1.2.1.1 Am 31.12.2005 in den Niederlanden pflichtversichert...4 1.2.1.2 Am
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrI N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H
I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H Erwartungen der Bevölkerung an die Familienpolitik Die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört unverändert zu den familienpolitischen
MehrBildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund
MehrBleiben Sie unabhängig im Pflegefall.
Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen
MehrBehindert ist, wer behindert wird
Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen
MehrPflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?
Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung
MehrInformationen aus der Landesrechtsstelle Hessen
Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
Mehr