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- Daniela Kohler
- vor 6 Jahren
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1 Polier/in - Ausbau Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um einen ehemaligen Weiterbildungsberuf. Nach der neuen Verordnung, die am in Kraft getreten ist, wird der Bereich "Ausbau" nicht mehr getrennt aufgeführt. Er ist nunmehr dem Bereich "Hochbau" zugeordnet. Polier/in im Bereich Ausbau ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) im Anschluss an einen anerkannten Ausbildungsberuf im Baubereich. Die Polierprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Die Bildungseinrichtungen von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie anderen Bildungsträgern bieten Vorbereitungskurse auf die Weiterbildungsprüfung an (Teilzeit ca Monate). Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend. Ausbildungsinhalte Neben bautechnischen Kenntnissen werden in den Vorbereitungslehrgängen auch wirtschafts-, rechts- und sozialkundliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen vermittelt. Bautechnischer Teil: Bautechnische Grundlagen Bauzeichnungen einschließlich Materiallisten unter Berücksichtigung der Zeichnungsnormen lesen Bauskizzen anfertigen, Maße in Baupläne einrechnen Aufbau, Eigenschaften und Verwendung von Holz, künstlichen und natürlichen Steinen, Mörtel, Bindemitteln und Zuschlägen sowie von Metallen, Baustählen und Kunststoffen Grundlagen der Betontechnologie Messtechniken zum Fluchten, Nivellieren und Einmessen Baustellensicherung, Unfallverhütung und Arbeitsschutz Verkehrssicherung einer Baustelle eine Baustelle gegen Witterungseinflüsse sichern Unfallverhütung und Unfallschutz; Umweltschutz Schutzeinrichtungen an Maschinen und Geräten sowie persönliche Schutzausrüstungen Umweltschutz Bauausführung im Ausbau Grundlagen der Baukonstruktion (Statik sowie verschiedene Dach-, Wand-, Decken- und Treppenkonstruktionen) Herstellen von Holzbaukonstruktionen, von Innen- und Außenputzen sowie Estrichen unter Berücksichtigung der verschiedenen Werk- und Hilfsstoffe im Ausbau sowie von Dämmungen, Verkleidungen und Fugendichtungen Fugendichtungen herstellen, Maßnahmen gegen nichtdrückendes Wasser sowie zum Wärme-, Schall- und Brandschutz durchführen Grundlagen der Haustechnik, Zusammenwirken des Ausbaugewerbes und Maßnahmen zur Vermeidung von Bauschäden Festlegen, Einmessen und Übertragen von Höhepunkten Seite 1 von 8
2 Funktionen und Kriterien für den wirtschaftlichen Einsatz der wichtigsten Geräte und Maschinen wesentliche Bestimmungen aus den Vorschriften und Richtlinien für den Ausbau (Unfallverhütung, DIN-Normen, Bau- und Verdingungsordnung) Baubetriebstechnik im Ausbau eine Baustelle einrichten (z.b. Zeitplanung, Personal- und Betriebsmitteleinsatz, Baustofflagerung) eine in Betrieb befindliche Baustelle übernehmen (z.b. Ermittlung des Ist-Zustandes, Terminplanung, Sicherung des fachgerechten Abschlusses begonnener Arbeiten) den Arbeitsablauf und die Bauausführung kontrollieren und überwachen (Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Quantität und Qualität der Baumaterialien, technologische Belange) eine Baustelle auflösen (z.b. Erfassen der für die Abrechnung wichtigen Angaben und Regelung des Abtransportes) Wirtschafts-, rechts- und sozialkundlicher Teil: Grundlagen für kostenbewusstes Handeln Volkswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre (u.a. Betriebsorganisation und Baubetriebslehre, Organisations- und Informationstechniken) Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln Grundgesetz Arbeits- und Sozialrecht öffentliches und privates Baurecht; Umweltschutzrecht Grundlagen für die Zusammenarbeit auf der Baustelle Grundlagen des Sozialverhaltens der Menschen Einflüsse der Baustelle auf das Sozialverhalten Einflüsse des Poliers/der Polierin auf die Zusammenarbeit auf einer Baustelle Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: Allgemeine Grundlagen Planung der Ausbildung Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden Ausbildung am Arbeitsplatz Förderung des Lernprozesses Ausbildung in der Gruppe Abschluss der Ausbildung Rechtsgrundlage: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Polier vom (BGBl. I S. 667), zuletzt geändert durch Verordnung vom (BGBl. I S. 711) Lernorte Vorbereitungslehrgänge auf die Polierprüfung im Bereich Ausbau finden in der Regel in Schulungsräumen von Bildungszentren, Fachverbänden und anderen Bildungseinrichtungen statt. Die Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Polierprüfung im Bereich Ausbau werden nicht immer in Wohnortnähe angeboten. Seite 2 von 8
3 Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Wenn man sich zusätzlich zur Berufstätigkeit auf die Industriemeisterprüfung vorbereitet, bedeutet das zunächst eine Umstellung: Man lernt wieder mit anderen Lehrgangsteilnehmern im Klassenverband. Bei Lehrgängen in Teilzeit arbeitet man tagsüber im Betrieb. Der Unterricht findet in den Abendstunden und an Samstagen statt, ggf. auch einmal ganztägig während der Woche. Um auf die Polierprüfung im Bereich Ausbau gut vorbereitet zu sein, müssen die Inhalte in der Regel zu Hause vor- und nachbereitet werden. Durchhaltevermögen, Selbstdisziplin und eine gute Zeitplanung bilden die Voraussetzung, wenn man Prüfungsvorbereitung, Berufstätigkeit und Privatleben miteinander vereinbaren will. Da die Lehrgänge häufig nicht am Wohnort angeboten werden, fallen evtl. auch längere Anfahrtswege an. Ausbildungsvergütung Für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung. Ausbildungskosten Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur und Arbeitsproben. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an. Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein. Angaben hierzu enthält KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung. Förderungsmöglichkeiten Die Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung zum Polier/zur Polierin im Bereich Ausbau zählen zu den Weiterbildungen, die gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden können, z.b. durch einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus können Teilnehmer monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Weitere Informationen unter: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Internet: Besonders begabte junge Fachkräfte können unterstützt werden durch: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) Internet: Ausbildungsdauer Lehrgänge, die auf den bautechnischen, den wirtschafts-, rechts- und sozialkundlichen sowie den berufs- und arbeitspädagogischen Teil der Weiterbildungsprüfung zum Polier/zur Polierin im Bereich Ausbau vorbereiten, dauern in Teilzeit ca Monate. Verkürzungen/Verlängerungen Befreiung von der Ablegung einzelner Teile der Polierprüfung Prüfungsteilnehmer/innen können auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen und -fächern freigestellt werden, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine Prüfung bestanden haben, deren Inhalt den Anforderungen dieser Prüfungsteile und -fächer entspricht. Seite 3 von 8
4 Ausbildungsform Lehrgänge zur Vorbereitung auf den bautechnischen, den wirtschafts-, rechts- und sozialkundlichen sowie den berufs- und arbeitspädagogischen Teil der Prüfung zum Polier bzw. zur Polierin im Bereich Ausbau finden u.a. an Bildungszentren von Kammern und anderen Bildungseinrichtungen statt. Sie können in Teilzeit absolviert werden. Einen Überblick über das Angebot an Vorbereitungslehrgängen bietet KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung. Ausbildungsaufbau Beispiel für die Stundenverteilung der Lehrgänge: Vorbereitungslehrgänge/Prüfungsteile Stundenzahl Bautechnischer Teil ca. 408 Wirtschafts-, rechts- und sozialkundlicher Teil ca. 110 Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (nach AEVO) ca. 90 Gesamtstundenanzahl ca. 608 Einen Überblick über das Angebot der einzelnen Bildungseinrichtungen bietet KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Weiterbildungsabschluss Die Prüfung zum Polier bzw. zur Polierin im Bereich Ausbau wird auf folgender Grundlage durchgeführt: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Polier vom (BGBl. I S. 667), zuletzt geändert durch Verordnung vom (BGBl. I S. 711) Zulassung zur Prüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass die in der Verordnung vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachgewiesen werden können. Die einzelnen Prüfungsteile (der berufs- und arbeitspädagogische, der wirtschafts-, rechts- und sozialkundliche sowie der bautechnische Teil) können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend. Prüfungsinhalte Prüfung im wirtschafts-, rechts- und sozialkundlichen Teil Sie wird in jedem der drei Themenbereiche (Grundlagen für kostenbewusstes Handeln, Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln sowie Grundlagen für die Zusammenarbeit auf der Baustelle) schriftlich abgelegt, wobei der Zeitrahmen insgesamt 6 Stunden nicht überschreiten sollte. Zusätzlich wird im Bereich Grundlagen für die Zusammenarbeit auf der Baustelle noch eine mündliche Prüfung durchgeführt, in der eine praxisbezogene, betriebliche Situationsaufgabe zu lösen ist. Ihre Dauer beträgt maximal 30 Minuten. Prüfung im bautechnischen Teil Pro Themenbereich (bautechnische Grundlagen, Baustellensicherung, Unfallverhütung und Arbeitsschutz, Bauausführung im Ausbau sowie Baubetriebstechnik im Ausbau) ist jeweils eine schriftliche Arbeit anzufertigen, wobei die Gesamtdauer der Prüfung 10 Stunden nicht übersteigen sollte. Seite 4 von 8
5 Prüfung im berufs- und arbeitspädagogischen Teil Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind in höchstens 3 Stunden fallbezogene Aufgaben aus den Themenkreisen allgemeine Grundlagen, Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden, Planung der Ausbildung, Förderung des Lernprozesses, Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildung in der Gruppe bzw. Abschluss der Ausbildung zu lösen. Im praktischen Teil sind in höchstens 30 Minuten eine Präsentation oder eine praktische Ausbildungseinheit und ein Prüfungsgespräch durchzuführen. Ergänzungsprüfung Auf Antrag können die schriftlichen Prüfungen im bautechnischen Teil und die der Bereiche Grundlagen für kostenbewusstes Handeln und Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln im wirtschafts-, rechts- und sozialkundlichen Teil durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, sofern diese das Bestehen der jeweiligen Prüfung ermöglicht oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung von wesentlicher Bedeutung ist. Wiederholung der Prüfung Sowohl die Prüfung im berufs- und arbeitspädagogischen, im wirtschafts-, rechts- und sozialkundlichen als auch im bautechnischen Teil kann jeweils zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer abgelegt. Gleichstellung von Prüfungszeugnissen Im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse können dem Zeugnis über das Bestehen der Polierprüfung gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschluss-/Berufsbezeichnung Geprüfter Polier/Geprüfte Polierin - Ausbau Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung zum Polier/zur Polierin im Bereich Ausbau sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Bau zugeordnet werden kann, sowie eine mehrjährige einschlägige Tätigkeit in der Baubranche. Berufliche Vorbildung Für die Zulassung zur Polierprüfung wird vorausgesetzt: eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Bau zugeordnet werden kann und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens 5 Jahren (einschließlich Berufsausbildung) oder Seite 5 von 8
6 eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens 3 Jahren (ausschließlich Berufsausbildung) oder eine mindestens 6-jährige Tätigkeit in der Baubranche, falls keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt. Beim Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen, sind Ausnahmen von den geforderten Zulassungsvoraussetzungen möglich. Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden. Rechtsgrundlage Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Polier vom (BGBl. I S. 667), zuletzt geändert durch Verordnung vom (BGBl. I S. 711) Wichtige Schulfächer Gute Voraussetzungen für das Bestehen der Polierprüfung bilden - neben den geforderten fachpraktischen Fertigkeiten - vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Technik Für das Bestehen des Prüfungsteils "Bautechnische Grundlagen" ist fundiertes technisches Wissen erforderlich. Auch in der beruflichen Tätigkeit sind z.b. Geräte und Maschinen instand zu halten oder fertig gestellte Arbeiten auf ihre fachgerechte Ausführung zu kontrollieren, beispielsweise ob eine Holzkonstruktion die entsprechende Tragfähigkeit besitzt. Mitarbeiterführung und -anleitung Will man den berufs- und arbeitspädagogischen Teil der Prüfung erfolgreich absolvieren, so muss man eine Unterweisung von Auszubildenden demonstrieren. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen können deshalb von Vorteil sein. Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hängen maßgeblich vom Führungsverhalten und von der Kommunikationsfähigkeit ihrer Vorgesetzten ab. Für eine erfolgreiche Baustellenführung und -organisation sollten beispielsweise die Arbeiten auf die Arbeitskräfte dergestalt verteilt werden, dass ihre Qualifikationen und ihre Leistungsfähigkeit entsprechend berücksichtigt werden. Auch ist die Kenntnis von Führungsinstrumenten wie Zielvereinbarung oder Feedback für die erfolgreiche Leitung einer Baustelle unabdingbar. Wirtschaft/Recht Um den wirtschafts-, rechts- und sozialkundlichen Teil der Polierprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich. Im Berufsleben benötigen die Poliere bzw. Polierinnen ein fundiertes Wissen über spezifische wirtschaftliche Zusammenhänge und rechtliche Regelungen u.a. dann, wenn sie die Einrichtung einer Baustelle im Vorfeld organisieren. Rechnen/Mathematik In der Prüfung zum Polier/zur Polierin im Bereich Ausbau werden im Prüfungsfach "Bautechnische Grundlagen" u.a. das Lesen von Bauzeichnungen und das Anfertigen von Bauskizzen verlangt. Im späteren Berufsalltag müssen Maße aus Bauplänen herausgelesen und maßstabsgerecht umgerechnet sowie Abrechnungen von Bauleistungen getätigt oder der Materialbedarf anhand von Vorgaben veranschlagt werden; hierzu ist fundiertes mathematisches Wissen nötig. Seite 6 von 8
7 Ausbildung im Ausland und internationale Zusatzqualifikation Um sich auf die Polierprüfung vorzubereiten, sich über Ausbauarbeiten und -techniken in anderen Ländern zu informieren und internationale Erfahrungen zu sammeln, bieten sich angehenden Polieren und Polierinnen im Bereich Ausbau folgende Informationsmöglichkeiten: Weiterbildungsangebote Weiterbildungsangebote in Österreich sind - z.b. mit dem Suchbegriff "Polier/in Werkmeisterschule" - zu finden unter: WIFI Österreich Internet: Weiterbildungsangebote in der Schweiz sind - z.b. mit dem Suchbegriff "Polier/in" - zu finden unter: wab - Die Weiterbildungsangebotsbörse der Schweiz Internet: Informationsangebote Bei Fragen rund um die berufliche Weiterbildung im Ausland hilft die unter dem Dach der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH eingerichtete Informations- und Beratungsstelle (IBS): Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Internet: Die Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit informiert umfassend, detailliert und länderspezifisch über berufliche Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Ausland: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Internet: Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen. Seine standardisierten und europaweit einheitlichen Dokumente machen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen transparent und vergleichbar. Nähere Informationen: Europass Internet: Perspektiven nach der Ausbildung Die passende Beschäftigung finden Beschäftigung finden Poliere und Polierinnen im Bereich Ausbau z.b. in Trockenbau- oder Stuckateurbetrieben, in Fachbetrieben für Fußbodentechnik oder in Zimmerei- und Dachdeckerunternehmen. Während in kleineren Handwerksbetrieben noch Generalisten gefragt sind, die alle anfallenden Arbeiten erledigen, ist in der Industrie meist eine Spezialisierung auf bestimmte Tätigkeiten erforderlich. Nach ihrer Weiterbildung müssen sich die Fachkräfte daher meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie infrage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von der Baustellenführung bis hin zur Bauabrechnung. Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Poliere und Polierinnen im Bereich Ausbau ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Seite 7 von 8
8 Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben Wer beruflich vorankommen will, kann ein Studium in Betracht ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Ausbildungsalternativen Zu diesem Weiterbildungsberuf gibt es folgende Alternativen: Meisterausbildung Estrichlegermeister/Estrichlegermeisterin Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister/Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeisterin Stuckateurmeister/Stuckateurmeisterin Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister/Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeisterin Zimmerermeister/Zimmerermeisterin Meister im Holz- und Bautenschutzgewerbe/Meisterin im Holz- und Bautenschutzgewerbe Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Akustik- und Trockenbau Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: verantwortliche Leitung von Ausbauarbeiten auf der Baustelle, Überwachen des Baufortschritts und der Bauausführung, Arbeitsvorbereitung, Sicherstellen der Einsatzbereitschaft der Baustoffe und bautechnischen Werkzeuge und Maschinen, Leistungsbeschreibung und Leistungsberichte erstellen, Personaleinsatzplanung, Mitarbeiterführung und -anleitung, Kostenrechnung und Kalkulation. Die jeweilige Alternative hängt vom Ausgangsberuf ab. Technikerausbildung Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Bautechnik Schwerpunkt Baubetrieb Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Bautechnik Schwerpunkt Bauerneuerung/Bausanierung Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Baudenkmalpflege und Altbauerneuerung Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Arbeitsprozesse auf der Baustelle nach technischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten planen, die Arbeiten auf der Baustelle koordinieren und den Baufortschritt überwachen, Bauunterlagen erstellen, Personaleinsatzplanung, Mitarbeiterführung, Kostenrechnung und Kalkulation. Jedoch keine praktische Mitarbeit auf der Baustelle. Betriebswirtschaft Fachkaufmann/Fachkauffrau in der Handwerkswirtschaft Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Erwerb kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, Rechnungswesen, Controlling, Organisation und Verwaltung, Materialdisposition, Einkauf, Verkauf, Angebote ausarbeiten. Jedoch keine praktische Mitarbeit auf der Baustelle, die Schwerpunkte von Weiterbildung und Tätigkeit liegen auf kaufmännischen Inhalten. Seite 8 von 8
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