Grössere Mobilität dank Freizügigkeitsabkommen und EURES

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1 Grössere Mobilität dank Freizügigkeitsabkommen und EURES Referat von Jean-Luc Nordmann, Direktor für Arbeit, seco anlässlich der EURES-Auftaktveranstaltung vom 10. November 2004 in Bern Es gilt das gesprochene Wort

2 2 Wir Schweizer und Schweizerinnen sind ein Volk von Wanderern. Im Sommer gibt es keinen Sport, den wir lieber ausüben. Wandern gehört seit jeher zu den schweizerischen Gewohnheiten. Schon unsere Vorfahren sind gewandert. Die Schweiz war vom 16. Jahrhundert an bis zur ersten Hälfte des 20. Jahrhundert hauptsächlich ein Auswanderungsland. Im Gegensatz zum heutigen Volksport Wandern waren damals die Beweggründe jedoch existenzieller Natur. Verschiedene Motive waren für die Auswanderung ausschlaggebend: Zum einen waren es persönliche und familiäre Gründe. Dazu zählen die Handelsemigration, die zur Erschliessung von Absatzmärkten für Schweizer Produkte beitrugen, sowie die Bildungsemigration, welche die Aneignung von in der Schweiz nicht erwerbbaren Fähigkeiten ermöglichte. Die zahlenmässig wichtigsten Auswanderungsformen waren aber die Siedlungsauswanderung, die Auswanderung der kleinen Leute sowie der Eintritt in fremde Kriegsdienste. Folgende drei Faktoren waren für diese Auswanderungsformen entscheidend: - Bevölkerungsdruck, - Armut und - Unterbeschäftigung. Das Missverhältnis zwischen Bevölkerungszahl und Ressourcen führte im 16. Jahrhundert zu einer verbreiteten Verarmung. Im 18. Jh. führte die Auswanderung nach verschiedenen Zielen, v.a. nach Mittel- und Osteuropa sowie in die brit. Kolonien Amerikas. Ab der Mitte des 19. Jh. nahm die Auswanderung nach Übersee neue Dimensionen an. Die Zahl der Schweizer Auswanderer und Niedergelassenen zweiter Generation in der Welt nahm im Verlauf des 19. und 20 Jahrhunderts rapide zu: 1850 lebten rund 50'000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland, 1914 waren es bereits 380'000 und Ende 2003 waren gemäss EDA rund 600'000 Auslandschweizer in der ganzen Welt verteilt. Der 2. Weltkrieg markierte einen Wendepunkt in der Auswanderung, die durch die florierende Nachkriegskonjunktur gebremst wurde.

3 3 Einwanderung Nach dem Zweiten Weltkrieg verfügte die Schweiz als eines von wenigen europäischen Ländern über eine intakte Industrie und eine unversehrte Infrastruktur. Bis Mitte der 1960er Jahre erlebte die Schweiz daher einen noch nie dagewesenen Wirtschaftsboom. Dies war aber nicht möglich ohne zusätzliche ausländische Arbeitskräfte. Zwischen 1950 und 1970 stieg der Ausländeranteil von gut 6 auf mehr als 17 Prozent, 1970 wohnten bereits mehr als eine Million Ausländer in der Schweiz. Bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen standen ganz klar wirtschaftliche Interessen im Vordergrund: Durch die Rekrutierung von Saisoniers, die nur 9 Monate im Jahr in der Schweiz wohnten, wurde die Einwanderung strikt geregelt. So konnte mit Hilfe der Einwanderung die erhöhte Arbeitskräftenachfrage unserer Volkswirtschaft befriedigt werden. Über viele Jahre hat der Schweizer Arbeitsmarkt von der hohen Flexibilität der Ausländerbeschäftigung profitiert. In Zeiten guter Wirtschaftslage wurde die Arbeitskräftenachfrage durch Zuwanderung befriedigt. In rezessiven Phasen mussten viele Ausländer wieder ausreisen, womit die Arbeitslosigkeit teilweise exportiert werden konnte. In den 90er Jahren erfuhr die schweizerische Ausländerpolitik eine neue Ausrichtung. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Rekrutierung von Arbeitskräften vornehmlich auf Angehörige der EU/EFTA-Staaten beschränkt. FZA - Freizügigkeitsabkommen Seit dem 1. Juni 2002 sind die sieben Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU in Kraft. Im Rahmen dieser Bilateralen Abkommen beinhaltet das Abkommen über die Personenfreizügigkeit das Herzstück der Bilateralen I - eine schrittweise Öffnung des schweizerischen und europäischen Arbeitsmarktes. Das Freizügigkeitsabkommen erstreckt sich auf Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende sowie Personen ohne Erwerbstätigkeit, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Die Öffnung der Arbeitsmärkte wird durch die gegenseitige Anerkennung der Diplome und Berufszeugnisse begleitet, ebenso durch die Koordination der Sozialversicherungssysteme.

4 4 In der ersten Phase der Personenfreizügigkeit, welche bis 31. Mai 2004 dauerte, stellten die Schweiz und die EU die Personen, die bereits in den Gebieten der Vertragsparteien arbeiten, den inländischen Erwerbstätigen gleich. Jedoch hatten EU- Angehörige, die erstmals in der Schweiz eine Beschäftigung aufnahmen, vorerst nur im Rahmen von Kontingenten ( Daueraufenthalter, Kurzaufenthalter) und unter der Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Schweizerinnen und Schweizer wurden bei der Arbeitsanstellung bevorzugt. Am 1. Juni 2004 sind die Übergangsbestimmungen in eine neue Phase getreten. Schweizerinnen und Schweizer haben ab diesem Datum freien Zugang zum Arbeitsmarkt der 15 bisherigen EU-Länder. Sie werden gleich behandelt wie EU- Angehörige, soweit es sich um die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sowie den Zugang zum Arbeitsmarkt handelt. Ein EU-Arbeitgeber kann nun schweizerische Bewerberinnen und Bewerber sofort ohne Bewilligungsverfahren anstellen. Damit eröffnen sich insbesondere für gut qualifizierte schweizerische Arbeitskräfte interessante Perspektiven für Auslandaufenthalte in der EU. Umgekehrt fallen für, aus der EU stammende Arbeitskräfte und Dienstleistungserbringer, die Bevorzugung einheimischer Arbeitnehmer und die Kontrolle der Lohn- und anderen Arbeitsbedingungen weg. Im Jahr 2009 wird das eidgenössische Parlament entscheiden, ob das Personenfreizügigkeitsabkommen weitergeführt wird. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum unterstehen. Im Falle einer Zustimmung wird der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU vollumfänglich eingeführt (vorbehältlich der Anwendung der besonderen Schutzklausel bis 2014). EU-Erweiterung Am 1. Mai 2004 sind der Europäischen Union bekanntlich zehn neue Mitgliedstaaten beigetreten. Die EU-Erweiterung ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung von Frieden, Stabilität und Wohlstand in Europa. Innerhalb der Union gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit grundsätzlich auch für die Staatsangehörigen aus den neuen EU- Mitgliedstaaten. Sie wird allerdings nur schrittweise eingeführt: Die bisherigen EU- Mitgliedstaaten haben sich das Recht ausbedungen, bis längstens Ende April 2011 ihre heute geltenden nationalen Beschränkungen des Arbeitsmarktes beizubehalten.

5 5 Infolge der Erweiterung ist geplant die bilateralen Abkommen aus dem Jahr 1999 zwischen der Schweiz und der EU auf die neuen Mitgliedstaaten auszudehnen. Sechs der insgesamt sieben Abkommen werden automatisch angepasst. Beim Abkommen über die Personenfreizügigkeit sind Vertragsanpassungen nötig, welche die Schweiz mit der EU ausgehandelt hat. Der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und den zehn neuen EU-Mitgliedsländern wird schrittweise und nach einem gesonderten Übergangsregime eingeführt. Dieses wird in einem Zusatzprotokoll zum bestehenden Freizügigkeitsabkommen geregelt. Die Schweiz erhält analog zur EUinternen Regelung - eine Übergangsperiode bis am 30. April Während dieser Zeit können arbeitsmarktliche Beschränkungen, wie Inländervorrang und Lohnkontrolle, aufrecht erhalten werden. Gleichzeitig gewährt die Schweiz jährlich aufsteigende Kontingente. Scheitert die Erweiterung, müsste die Schweiz mit einer Kündigung dieses Abkommens durch die EU rechnen. Aufgrund der so genannten Guillotine-Klausel hätte dies im schlimmsten Fall die Kündigung aller anderen sektoriellen Abkommen von 1999 zur Folge. Der Bundesrat erachtet die Ausdehnung der bilateralen Verträge als vorteilhaften Schritt und Chance für die Schweiz. Die EU rechnet mit einem zusätzlichen Wirtschaftswachstum dank der Erweiterung. Ähnliche Effekte sind auch in der Schweiz zu erwarten. Die Bevölkerung der ostmitteleuropäischen Länder verfügt über ein vergleichsweise hohes Bildungsniveau. Mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten profitiert die Schweiz in wirtschaftlicher Hinsicht, da die Öffnung der neuen Arbeitsmärkte ein vielversprechendes Rekrutierungspotenzial der Schweizer Wirtschaft für qualifizierte Arbeitskräfte bietet. Neben den Chancen der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens bestehen auch gewisse Befürchtungen. Ihnen wird durch die kontrollierte schrittweise Öffnung der Arbeitsmärkte Rechnung getragen. Ängste vor einer Masseneinwanderung sind nach bisherigen Erfahrungen mit Wanderungsbewegungen in Europa und gemäss EU- Studien unbegründet. Die Einführung des freien Personenverkehrs in Europa hat nie

6 6 zu gewichtigen Wanderungsbewegungen zwischen Staaten mit tiefem und solchen mit hohem Lohnniveau geführt. (Auch in Bezug auf die EU-Erweiterung rechnet die EU mit keiner übermässigen Zuwanderung. Das Migrationspotenzial aus den 10 neuen Mitgliedländern wird in einer ersten Phase auf rund 1 Prozent der arbeitsfähigen EU-Bevölkerung geschätzt, d.h. auf jährlich rund 220'000 Personen für die nächsten fünf Jahre.) Flankierende Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping Um den inländischen Erwerbstätigen Schutz vor Sozial- und Lohndumping durch Arbeitskräfte aus dem Ausland zu gewähren, wurden im Juni 2004 auf dem Schweizer Arbeitsmarkt flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr eingeführt. Diese werden auch auf die Staatsangehörigen der neuen EU-Mitgliedstaaten angewendet werden, allerdings kommen während der Übergangsfristen noch strengere Bestimmungen zur Anwendung. Sie sind auf jede Erwerbstätigkeit in der Schweiz, d.h. auf schweizerische Lohn- und Arbeitsbedingungen anwendbar. Sie bestehen: a) aus der erleichterten Möglichkeit, Gesamtarbeitsverträge und darin enthaltene Mindestlöhne und Arbeitszeitbestimmungen allgemeinverbindlich zu erklären, b) aus der Möglichkeit, Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen zu erlassen, und c) aus dem Entsendegesetz, we lches entsandte ausländische Arbeitskräfte den schweizerischen Vorschriften bezüglich Lohn- und Arbeitsbedingungen unterstellt. Der Bundesrat erwartet von den Kantonen strenge Kontrollen und eine konsequente Durchsetzung der oben genannten Massnahmen durch die Paritätischen Kommissionen unter Mitwirkung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen. Der Bundesrat hat vor Kurzem eine Reihe weiterer Massnahmen, die von den Sozialpartnern erarbeitet worden sind, dem Parlament unterbreitet. Diese Massnahmen sollen den Vollzug der flankierenden Massnahmen noch verbessern. Es handelt sich dabei um die Arbeitsinspektoren (30 % z.l. Bund), die Einführung einer Kaution gemäss allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (AVE GAV) im Entsendegesetz, die erleichterte AVE GAV, die schriftliche Information des Arbeitnehmers über es-

7 7 senzielle Aspekte des Arbeitsvertrags, die erweiterte Meldepflicht der Entsendebetriebe, die Verschärfung von Sanktionen für Entsendebetriebe, die Vollzugskostenbeiträge der Entsendebetriebe (bei über 3 Monaten), das Weiterleiten notwendiger Informationen über Firmen-GAV an tripartite Kommissionen durch das Bundesamt für Statistik (BFS) sowie Integrationsmassnahmen. Zwar trägt die EU-Erweiterung massgebend zum Erhalt des Friedens und der wirtschaftlichen Prosperität in Europa bei, und dennoch muss mit einer wirksamen Umsetzung und dem Ausbau der flankierenden Massnahmen Lohnunterbietungen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten entgegengewirkt werden. EURES Wie werden nun die Regelungen der Freizügigkeit in der Praxis umgesetzt? Das Schlüsselwort heisst EURES, und steht für EURopean Employment Services. Es ist nicht anderes als das Netzwerk der nationalen Arbeitsverwaltungen in Europa. Beteiligt sind 27 EU- und die EFTA Partnerstaaten. Die Schweiz wurde mit in Kraft treten des Freizügigkeitsabkommens im Juni 2002 ebenfalls als Partner in das EU- RES-Netzwerk aufgenommen. Seitdem hat sich eine fruchtvolle und effiziente Zusammenarbeit des seco mit der EG-Kommission und den EU- und EFTA- Mitgliedstaaten entwickelt. Hier möchte ich Ihnen nur ein Beispiel unter vielen nennen, wie eine Zusammenarbeit unter den rund 600 EURES-Beratern funktionieren kann. Wir wurden angefragt, ob wir bei einem Ärzteprojekt in Grossbritannien mitwirken könnten. Es handelte sich um die Suche nach Ärzten für UK. Die Recherchen im nationalen System ergaben rund 160 Stellensuchende. Die EU- RES-Berater und Beraterinnen machte das Projekt bei den Personalberatung in den RAV bekannt und liess mögliche Interessenten befragen. Daraus ergab sich, dass ca. 12 Kandidaten in Frage kommen würden. In Zusammenarbeit mit dem Unispital Zürich wurde ein Kontakttreffpunkt vereinbart. Eine kleine Delegation aus UK nahm die Gespräche vor Ort auf und erhielt mehrere Dossiers. Inzwischen sind zwei Fachärzte in UK unter Vertrag und weitere könnten folgen.

8 8 Nach Informationen von erfahrenen Ländern wissen wir inzwischen, dass solche Projekte eine längere Anlaufzeit benötigen bis sie eine gewisse Dynamik erhalten. Vor diesem Hintergrund können wir als Neulinge von einem guten Start sprechen. Fazit Zum Schluss meines Referats möchte ich nochmals auf folgendes hinweisen: Das EURES-Netz hat zum Ziel, Informationen zur grenzüberschreitenden Beschäftigung und Mobilität von Arbeitskräften auszutauschen. Damit wird auch mobilitätsinteressierten Schweizerinnen und Schweizern die Möglichkeit geboten, erleichtert berufliche Auslandserfahrungen machen zu können. Arbeitgeber erhalten beispielsweise wertvolle Informationen, wenn sie Dienstleistungen in einem EU- oder EFTA-Staat erbringen möchten. EURES-Schweiz steht mit seinen Dienstleistungen zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam den Aufbau des Netzes weiterhin aufbauend fortführen. Unsere EURES-Equipe, aber auch ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit.

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