Direktion für europäische Angelegenheiten DEA Personenfreizügigkeit Schweiz EU
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- Theodor Hofmeister
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1 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für europäische Angelegenheiten DEA Personenfreizügigkeit Schweiz EU Dezember 2016
2 Inhalt 1. Das Wichtigste in Kürze 1.1 Karte der Personenfreizügigkeit 1.2 Abstimmungen mit FZA-Bezug 1.3 Guillotine-Klausel 2. Was regelt das FZA? 3. Bedeutung des FZA 4. Abstimmung vom / Auswirkungen 2
3 1 Das Wichtigste in Kürze Inhalt des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA): Die Arbeitsmärkte werden gegenseitig und schrittweise geöffnet. Unterzeichnung: 21. Juni 1999 (im Rahmen der Bilateralen I) Inkrafttreten: 1. Juni 2002 Bedeutung: Zentraler Pfeiler der Wirtschaftsbeziehungen CH EU 3
4 1.1 Karte der Personenfreizügigkeit EU-27/EFTA (Bulgarien/Rumänien: Ventilklausel möglich bis ) Kroatien (autonome Kontingente ab ) 4
5 1.2 Abstimmungen mit FZA-Bezug (1) Bilaterale I (2000) Ja: 67,2%, Beteiligung: 48,3% Ja FZA-Ausdehnung auf EU-10 (2005) Ja: 56,0%, Beteiligung: 53,8% Nein FZA-Weiterführung und Ausdehnung auf BG/RO (2009) Ja: 59,6%, Beteiligung: 50,9% Quelle: BFS 5
6 1.2 Abstimmungen mit FZA-Bezug (2) Initiative «Gegen Masseneinwanderung» (2014) Ja: 50,3%, Beteiligung: 56,6% Ja Nein «Ecopop»-Initiative (2014) Nein: 74,1%, Beteiligung: 49,4% Quelle: BFS 6
7 1.3 Guillotine-Klausel Parallelismus: Das FZA ist Teil der Bilateralen I sieben Abkommen, die parallel verhandelt, unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurden. Bilateralen I: FZA, technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr, Forschung Die Abkommen wurden rechtlich mit einer «Guillotine-Klausel» verknüpft, wonach die sieben Abkommen ausser Kraft gesetzt werden, sofern eines der Abkommen gekündigt wird. Fazit: Bei einer Kündigung des FZA würden auch alle anderen Abkommen der Bilateralen I innerhalb von sechs Monaten hinfällig. 7
8 Inhalt 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Was regelt das FZA? 2.1 Wahl Arbeitsplatz/Aufenthalt 2.2 Koordinierung der Sozialversicherungssysteme 2.3 Diplomanerkennung 2.4 Dienstleistungserbringung 2.5 Übergangsregelungen 2.6 Ventilklausel 2.7 Flankierende Massnahmen (FlaM) 3. Bedeutung des FZA 4. Abstimmung vom / Auswirkungen 8
9 2.1 Wahl Arbeitsplatz/Aufenthalt Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes: Schweizer können in der EU einfacher arbeiten. Dasselbe gilt für EU-Bürger in der Schweiz. Aufenthaltsorts: Schweizer können in der EU einfacher Wohnsitz nehmen. Dasselbe gilt für EU-Bürger in der Schweiz. Bedingungen für Aufenthaltsbewilligung Gültiger Arbeitsvertrag oder Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers oder selbstständiger Erwerb oder genügend finanzielle Mittel und umfassende Krankenversicherung 9
10 2.2 Koordinierung der Sozialversicherungssysteme Nationale Sozialversicherungssysteme nicht vereinheitlicht oder harmonisiert, sondern koordiniert. Jedes Land kann frei entscheiden, wer nach seinen nationalen Rechtsvorschriften versichert werden soll, und welche Leistungen zu welchen Bedingungen gewährt werden. Sicherstellung, dass niemand Versicherungsansprüche verliert, wenn er in einem anderen Staat arbeitet. Fünf Grundregeln Festlegung massgeblicher Rechtsvorschriften und Zahlung von Beiträgen Gleichbehandlungsgebot Leistungsexport Anrechnung von ausländischen Versicherungszeiten Grundsatz der Kooperation 10
11 2.3 Diplomanerkennung Inhalt Teilnahme am europäischen System der Diplomanerkennung Auch Personen aus Drittstaaten können ihr Diplom in der Schweiz anerkennen lassen. Geltungsbereich Reglementierte Berufe, die aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften nur mit einer bestimmten Berufsqualifikation im Aufnahmestaat ausgeübt werden dürfen 11
12 2.4 Dienstleistungserbringung Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung für Selbständigerwerbende und Arbeitnehmende für maximal 90 Tage pro Kalenderjahr Arbeitnehmende bleiben dem Arbeitsvertrag im Herkunftsland unterstellt. Aber: In der Schweiz geltende Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden (Entsendegesetz im Rahmen der Flankierenden Massnahmen). Ziel: Schutz vor Missbräuchen! 12
13 2.5 Übergangsregelungen EU-17 EU-8 BG/RO Personenfreizügigkeit mit Kontingenten Volle Personenfreizügigkeit, aber Ventilklausel möglich Volle Personenfreizügigkeit 13
14 2.5.1 Anwendbares Recht während der Übergangsperiode Während der Übergangsfristen gelten 1. Kontingente 2. Inländervorrang 3. Vorgängige Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen 14
15 2.6 Ventilklausel Inhalt Sind die quantitativen Bedingungen erfüllt, hat die Schweiz die Möglichkeit für eine befristete Zeit wieder Kontingente eingeführt werden. Geltungsbereich der Ventilklausel EU-17/EU-8: Anwendung bis 31. Mai 2014 möglich, Bulgarien/Rumänien: Anwendung zwischen 1. Juni 2016 bis 31. Mai 2019 möglich Chronologie 18. April 2012: Anrufung der Ventilklausel gegenüber EU April 2013: Weiterführung der Ventilklausel gegenüber EU-8 für ein weiteres Jahr und Anrufung der Ventilklausel gegenüber den 17 anderen EU-Mitgliedstaaten für ein Jahr 15
16 2.7 Flankierende Massnahmen (FlaM) Inhalt Schutz vor missbräuchlicher Unterschreitung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz FlaM umfassen U. a. Voranmeldepflicht, erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV), Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen, Sanktionsmöglichkeit bei Verstössen Umsetzung Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei mehr als Unternehmungen und Personen (2015) durch tripartite und paritätische Kommissionen 16
17 2.7.1 Chronologie 1. Juni 2004: Inkrafttreten 1. April 2006: Verbesserung der Wirksamkeit und des Vollzugs von FlaM sowie des Arbeitnehmerschutzes (FZA-Ausdehnung auf EU-10) 1. Juni 2010: Verbesserung des Vollzugs von FlaM (FZA-Ausdehnung auf Bulgarien/Rumänien) 1. Januar 2013: Verbesserung der Bekämpfung der Scheinselbständigkeit, Sanktionierung von Verstössen gegen zwingende Lohn-/Arbeitsbedingungen 30. September 2016: Beschluss des Parlaments zur Optimierung der FlaM: Anhebung der Obergrenze der Sanktionen im EntsG für Verstösse gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5000 CHF auf CHF; befristete Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit zwingenden Mindestlöhnen; Verbesserung des Vollzugs der FlaM mittels Aktionsplans 17
18 Inhalt 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Was regelt das FZA? 3. Bedeutung des FZA 3.1 Zuwanderung 3.2 Schweizer Arbeitsmarkt 3.3 Schweizer Wirtschaft 3.4 Wohnungsmarkt 3.5 Infrastruktur 3.6 Sozialversicherungen und Sozialhilfe 4. Abstimmung vom / Auswirkungen 18
19 3.1. Zuwanderung Wanderungssaldo , nach Staatsangehörigkeit, in Tausend EU27/EFTA EU-27/EFTA Drittstaaten Schweiz PERSONENFREIZÜGIGKEIT EU-27/EFTA: Drittstaaten: Schweiz: Quelle: SEM/ZEMIS; Wanderungssaldo Schweizer BFS (ESPOP/STATPOP) 19
20 3.1.1 Migration & Bevölkerungswachstum Relative Bedeutung der Komponenten des Bevölkerungswachstums, durchschnittliche Veränderungsraten Geburtenüberschuss, Mittelwert Wanderungssaldo, Mittelwert 1.2% mittleres jährliches 1.0% Bevölkerungswachstum 0.8% 0.7% 1.0% 0.2% 0.6% 0.4% 0.2% 0.3% 0.4% 0.8% 0.0% Quelle: BFS (ESPOP/STATPOP) 20
21 3.1.2 Herkunftsregionen Wanderungssaldo der ausländischen Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeit, , in Tausend Nord-&Westeuropa Südeuropa Osteuropa PERSONENFREIZÜGIGKEIT Quelle: SEM/ZEMIS 21
22 3.1.3 Herkunftsländer Zusammensetzung des Wanderungssaldo 2015, nach Herkunftsländern, in Tausend EU-10: 4,6 Italien: 3,7 Portugal: 9,8 Restl. Nord-/Westeuropa: 7,0 Frankreich: 6,8 Deutschland: 29,0 EU-10: 10,5 Restl. Südeuropa: 4,5 Italien: 11,0 Portugal: 5,0 Restl. Nord-/Westeuropa: 3,6 Frankreich: 7,7 0.0 Deutschland: 5, Quelle: BFS (ESPOP/STATPOP) 22
23 3.2. Schweizer Arbeitsmarkt Entwicklung von BIP und Erwerbstätigkeit, Veränderung gegenüber dem Vorjahresquartal, in % 5.0% 4.0% 3.0% 2.0% 1.0% 0.0% -1.0% -2.0% -3.0% -4.0% Erwerbstätige BIP Quellen: BFS, SECO 23
24 3.2.1 Erwerbstätige Erwerbstätigenquote der Jährigen nach Nationalität % 83% 82% 81% 80% 79% 78% 77% 76% TOTAL Schweizer/innen EU/EFTA Quellen: SECO, BFS 24
25 3.2.2 Erwerbslose Erwerbslosenquote ILO nach Nationalität Jahresdurchschnitt % 6% 5% 4% 3% 2% 1% 0% TOTAL Schweizer/innen EU/EFTA Quellen: SECO, BFS 25
26 3.2.3 Berufsqualifikation Qualifikationsstruktur der erwerbstätigen ausländischen Wohnbevölkerung im 2. Quartal 2015, nach Einwanderungszeitpunkt und Herkunftsregion, relative Anteile 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 33% 30% 36% 57% 28% 15% 19% 37% 44% 41% 37% 22% vor Juni 2002 ab Juni 2002 vor Juni 2002 ab Juni 2002 EU-27/EFTA EU27/EFTA Drittstaaten Tertiärstufe Sekundarstufe II Sekundarstufe I Quelle: BFS/SAKE 26
27 3.2.4 Lohnentwicklung Langfristige Lohnentwicklung, nominal und real 1.6% 1.4% 1.2% 1.4% Nominallohn Reallohn 1.2% Durchschn. jährliches Wachstum des Medianlohnes* nach Ausbildungsniveau, Wachstum Universitäre Hochschule (UNI, ETH) 0.50%** 1.0% 0.8% 0.6% 0.4% 0.2% 0.0% 0.3% 0.9% Fachhochschule (FH), PH 0.50% Abgeschlossene Berufsausbildung 0.90% Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 1.10% *) Der Medianlohn bezeichnet das mittlere Einkommen, wovon die Anzahl Haushalte mit tieferem bzw. höherem Einkommen gleich gross ist. **) Ein Lohnwachstum von 0.5% bedeutet eine Steigerung von 200 CHF bei einem durchschnittlichen Einkommen von CHF pro Jahr. Quelle: BFS 27
28 3.3 Schweizer Wirtschaft 28
29 3.3.1 Schweizer Wirtschaft Europäischer Arbeitsmarkt bietet breites Qualifikationsangebot und Vorteil kultureller und geografischer Nähe Beschäftigung von Schweizer Personal und Personalrekrutierung in EU- Staaten Mittel- bis langfristige Bedeutungszunahme ausländischer Arbeitskräfte (Demografie) Überdurchschnittliches Wachstum der Schweizer Wirtschaft (Vergleich Industrieländer) seit FZA-Einführung Positive Effekte auf Binnenwirtschaft: Schweiz kam besser durch Krise Quelle: BR-Bericht über Personenfreizügigkeit und Zuwanderung in die Schweiz
30 3.4 Wohnungsmarkt Situation Steigende Nachfrage nach Wohnraum wegen Bevölkerungswachstum (infolge Zuwanderung), Abnahme der Haushaltsgrössen bei steigendem Flächenverbrauch, günstige wirtschaftliche Entwicklung, Vorliebe für Wohnen im urbanen Umfeld Höhere Bautätigkeit wegen steigender Nachfrage Personenfreizügigkeit ist nur einer von vielen Gründen für gestiegene Nachfrage nach Wohnraum Massnahmen Revision des Mietrechts und Raumplanungsgesetz, Transparenz bei Mieterwechsel Änderung der Wohnraumförderungsverordnung (z.b. zugunsten des gemeinnützigen Wohnens) Quelle: BR-Bericht über Personenfreizügigkeit und Zuwanderung in die Schweiz
31 3.5 Infrastruktur Situation Zunahme der Verkehrsbelastung und Kapazitätsengpässe bei Schienenund Strassenverkehr durch gestiegenen Nachfrage Erwartete Zunahme des Schienen- und Strassenverkehrs in den nächsten Jahren. Einflussfaktoren: Bevölkerungswachstum und Zuwanderung, allg. Mobilitätsverhalten, Raumpolitik Massnahmen Strategisches Entwicklungsprogramm (STEP), Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF), Planung zur Engpassbeseitigung (PEB) Quelle: BR-Bericht über Personenfreizügigkeit und Zuwanderung in die Schweiz
32 3.6 Sozialversicherungen und Sozialhilfe Die 1. Säule profitiert von der Zuwanderung von Arbeitskräften aus den EU/EFTA-Mitgliedstaaten. Ohne Zuwanderung wäre das Umlageergebnis der AHV (mehr Leistungsbezüge als Beiträge) bereits 2009 negativ geworden (in Mio. CHF) Umlageergebnis mit EU-27/EFTA Umlageergebnis ohne EU-27/EFTA Quelle: BFS 32
33 3.6.1 Beiträge und Bezüge der 1. Säule Anteil der EU/EFTA-Staatsangehörigen in Bezug auf Beiträge und Hauptleistungen der 1. Säule, 2015 Sozialleistungen Total Erwerbsausfall EO 13.7% 15.2% Ergänzungsleistungen EL 9.9% IV Renten + Eingliederungsmassn. IV Renten+EM Renten AHV 15.3% 15.8% Beitragspflichtige Beitragspflichtige AHV/IV-Einkommen 24.7% (Beiträge) Einkommen (Beiträge) 0% 5% 10% 15% 20% 25% Quelle: BFS 33
34 3.6.2 Arbeitslosen-/Invalidenversicherung Anteile an ALV-Einzahlungen/Leistungsbezüge für Arbeitslosenentschädigung nach Nationalitätengruppe, 2014 Schweiz EU/EFTA Drittstaaten ALV-Einzahlungen 71.2% 23.2% 5.6% ALV-Leistungsbezüge 55.7% 29.2% 15.1% Verhältnis Einzahlungen/Bezüge ALV: Leistungsbezüge durch EU/EFTA-Staatsangehörige in saisonalen Branchen nahmen wegen FZA-Anspruchsregelungen zu. IV: Personenfreizügigkeit führt nicht zu einer überproportionalen Zunahme ausländischer IV-Leistungsbezüger. EU/EFTA-Staatsangehörige zahlen mehr ein als dass sie beziehen: 24,7% vs. 15,3% der IV-Renten und Eingliederungsmassnahmen (2015). Quellen: BSV (Individuelle Konten der AHV), SECO; BFS (Sozialhilfestatistik) 34
35 Inhalt 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Was regelt das FZA? 3. Bedeutung des FZA 4. Abstimmung vom / Auswirkungen 4.1 Initiative gegen Masseneinwanderung 4.2 Kroatien 4.3 Auswirkungen einer allfälligen FZA-Kündigung 35
36 4.1 Initiative «Gegen Masseneinwanderung» Annahme der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) am mit 50,3% Ja-Stimmen und Mehrheit der Stände Kernelemente gemäss dem neuen Art. 121a BV: 1. Schweiz steuert Zuwanderung eigenständig. 2. a) Begrenzung der Anzahl Aufenthaltsbewilligungen durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente b) Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, Familiennachzug und Sozialleistungen kann beschränkt werden 3. a) Jährliche Höchstzahlen und Kontingente auf gesamtwirtschaftliche Interessen der Schweiz ausrichten b) Berücksichtigung Inländervorrang 4. Keine völkerrechtlichen Verträge, die gegen den Artikel verstossen 5. Gesetz regelt Einzelheiten. 36
37 4.1.1 Ziele des Bundesrats 1. Bessere Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung 2. Lösung für Personenfreizügigkeit 3. Stärkung und Weiterentwicklung bilateraler Weg 37
38 4.1.2 Etappen zur Umsetzung der MEI 1. Annahme Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» 2. Verabschiedung Umsetzungskonzept 3. Verabschiedung Entwurf zur Anpassung des Ausländergesetzes (AuG) und Verhandlungsmandat zur Neuverhandlung des FZA 4. Resultate Vernehmlassung zum revidierten Ausländergesetz 5. Botschaft des Bundesrats zum AuG an das Parlament 6. Debatte im Parlament zu Revision AuG 7. Abstimmung? Herbst 2015 Herbst/Winter
39 4.1.3 Lösungssuche Personenfreizügigkeit Der neue Verfassungsartikel 121a ist nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) vereinbar. Das FZA ist innert 3 Jahren neu zu verhandeln und dem neuen schweizerischen Zuwanderungssystem anzupassen. Falls nach 3 Jahren keine Umsetzung auf Gesetzesstufe, müsste der Bundesrat die neuen Bestimmungen zur Zuwanderung per Verordnung umsetzen. 39
40 4.1.4 Bundesrats-Entscheide Einseitige Schutzklausel für Personen aus EU/EFTA-Staaten: Der Bundesrat legt jährliche Höchstzahlen für Bewilligungen von EU-/EFTA-Staatsangehörigen fest, wenn ein bestimmter Schwellenwert bei der Zuwanderung überschritten wird. Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Interesses Empfehlung einer neuen Zuwanderungskommission Ergänzende Massnahmen im Inland: Bessere Anwendung des bestehenden Rechts/Flankierende Massnahmen Missbrauchsbekämpfung Bessere Ausschöpfung des inländischen Arbeitsmarktpotenzials 40
41 4.1.5 Parlamentsdebatte zu Revision AuG Verabschiedung eines 3-stufigen Modells am im Nationalrat zur Umsetzung von Art. 121a BV zur Steuerung der Zuwanderung von EU/EFTA-Staatsangehörigen Beschluss des Ständerats vom , welcher eine Verschärfung der vom Nationalrat vorgeschlagenen Stellenmeldepflicht («Inländervorrang light») vorsieht Dieser verpflichtet Firmen, von regionalen Arbeitsvermittlungsämtern (RAV) vorgeschlagene inländische Stellensuchende zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen und Ablehnungen zu begründen Differenzbereinigung über die vorliegenden Vorschläge in der Wintersession 2016: Voraussichtlicher Entscheid über die Umsetzung von Art. 121a BV in der Schlussabstimmung am durch das Parlament 41
42 4.2 Kroatien : Nach der Abstimmung war der Bundesrat nicht in der Lage, das Protokoll über die FZA-Erweiterung auf Kroatien zu unterzeichnen; darauf suspendierte die EU Verhandlungen und Gespräche in diversen Dossiers : Bundesrat ergreift Massnahmen für Kroatien Ziel: Deblockierung der Verhandlungen in verschiedenen Marktzugangs- und Partizipationsdossiers (z. B. Forschung, Strom und Emissionshandel) sowie zu den institutionellen Fragen : Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Ausweitung des FZA auf Kroatien an das Parlament : Parlament genehmigt das Protokoll III und ermächtigt den Bundesrat zur Ratifizierung unter der Bedingung, dass mit der EU eine mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbare Regelung zur Steuerung der Zuwanderung besteht Wichtiger Schritt für Vollassoziierung an Horizon
43 4.3 Auswirkungen einer allfälligen FZA- Kündigung Guillotine-Klausel: Bei einer Kündigung des FZA würden auch alle anderen Abkommen der Bilateralen I hinfällig. Wegfall des diskriminierungsfreien Zugangs zum EU-Binnenmarkt Verlust des gleichberechtigten Zugangs zum EU-Arbeitsmarkt Mehr Rekrutierungsaufwand für Arbeitgeber und mehr Administrativaufwand (Bürokratie) Konsequenzen für das Wirtschaftswachstum, das von ausländischen Arbeitskräften abhängig ist. Risiko für Schengen/Dublin-Beteiligung und weitere Abkommen, die als mit den Bilateralen I verknüpft angeschaut werden 43
44 Weitere Informationen Personenfreizügigkeit Schweizerische Europapolitik Publikationen 44
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