Ergänzungsleistungen für ältere Arbeitnehmende (ELA)

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1 Ergänzungsleistungen für ältere Arbeitnehmende (ELA) Die Alternative zur Sozialhilfe für über 55-Jährige Medienkonferenz 5. November 2018 Bern Dr. iur. Felix Wolffers, Co-Präsident Markus Kaufmann, Geschäftsführer Gerhard Hauser, Rechtsanwalt Corinne Hutmacher-Perret, wiss. MA

2 Situation der über 55-Jährigen In der Arbeitslosenversicherung: Länger auf Unterstützung angewiesen Überdurchschnittlich oft von Aussteuerung betroffen Viele ohne ausreichende Existenzsicherung im Alter In der Sozialhilfe: Überproportional ansteigender Anteil Überdurchschnittlich oft beruflich qualifiziert Grosser Anteil bei den Langzeitfällen 2

3 130 Stark steigende Sozialhilfequote der 55plus

4 55 plus in der Sozialhilfe: Markanter Anstieg im Vergleich zu IV, ALV und Bevölkerung 4

5 5

6 Ausbildungsniveau 55plus in der Sozialhilfe Präsentation AG SECO,

7 Aktuelle Situation der 55 plus: Fazit Nach der Aussteuerung kommt der soziale Abstieg und dann häufig die Sozialhilfe Bis das Vermögen aufgebraucht ist, erhalten 55 plus kaum Betreuung und kaum Unterstützung bei der Stellensuche Es vergeht wertvolle Zeit, die berufliche Wiedereingliederung wird immer schwieriger 55 plus geraten in eine Sackgasse Betroffene wollen keine Frührente sondern Arbeit 7

8 So funktioniert das SKOS-Modell für 55 plus Plan A: Förderung der beruflichen Wiedereingliederung dank Massnahmen der Arbeitslosenversicherung dank Anreizmodell: ELA gibt es nur für Personen, die Vermittlung wollen und bei den RAV angemeldet sind Plan B: Wenn berufliche Wiedereingliederung nicht gelingt: Finanzielle Absicherung mit ELA statt Sozialhilfe bis zur Erreichung des Rentenalters Schutz vor Altersarmut dank ELA 8

9 Regelungsvorschlag der SKOS (1) Komplexe Ausgangslage: Eine Regelung muss auf die folgenden fünf Rechtsgebiete abgestimmt sein: Arbeitslosenversicherung Ergänzungsleistungen Sozialhilfe Ausländerrecht EU-Recht Die Regelung soll so ausgestaltet sein, dass der Leistungsexport in die EU vermieden werden kann. 9

10 Regelungsvorschlag der SKOS (2) Eine Verfassungsgrundlage besteht bereits: Gemäss Art. 114 Abs. 5 BV kann der Bund «Vorschriften über die Arbeitslosenfürsorge erlassen» Diese Gesetzgebungskompetenz soll ausgeschöpft werden, wenn die soziale Sicherung von Arbeitslosen weder durch die ALV noch durch die Sozialhilfe befriedigend sichergestellt ist. Für den besseren Schutz von arbeitslosen 55plus-Personen braucht es keine Verfassungsänderung. Eine Regelung auf Gesetzesstufe genügt. Die Lösung ist somit rasch umsetzbar. 10

11 Regelungsvorschlag der SKOS (3) Knackpunkt EU-Recht Das EU-Recht unterscheidet «Leistungen bei Arbeitslosigkeit» (mit Anrechnung ausländischer Beitragszeiten und wohl bald mit Leistungsexport) «Soziale Fürsorge» (ohne Leistungsexport) Um den Leistungsexport zu vermeiden, ist die Regelung für 55plus nicht als «Leistung bei Arbeitslosigkeit» auszugestalten Deshalb keine Regelung bei der Arbeitslosenversicherung, sondern Ausgestaltung im Gesetz über die Ergänzungsleistungen Folge: Finanzierung nicht durch Beiträge, sondern aus allgemeinen Steuermitteln 11

12 Regelungsvorschlag der SKOS (4) Gesetzgebungsvorschlag (Ergänzung von Art. 4 Abs. 1 ELG) Anspruch auf Ergänzungsleistungen für ältere Arbeitnehmende (ELA) hat, wer nach dem 57. Altersjahr ausgesteuert wird vermittlungsfähig ist bei der Regionalen Arbeitsvermittlung RAV angemeldet ist bedürftig im Sinne der EL-Regelungen ist vor der Vollendung des 55. Altersjahrs während mindestens 10 Jahren ein bestimmtes Einkommen erzielt hat Detailfragen sind vom Bundesrat in einer Verordnung zu regeln. 12

13 Wer kann ELA beziehen? Stellenverlust mit 55 oder später. Max. Bezugsdauer von ELA 6-8 Jahre ALV ALV ELA ELA ELA ELA ELA ELA ELA AHV ELA AHV Die Kosten für ELA und der EL zur AHV gleichen sich während des AHV-Bezugs (Durchschnitt 20,7 Jahre) aus. 13

14 Studie interface: Berechnungsgrundlagen (1) Anzahl Ausgesteuerte (Seco): 3954 pro Jahr Szenarien mit Bevölkerungsentwicklung. Szenarien zur Wiedereingliederung : ohne RAV- Beratung (7,5% pro Monat), mit RAV-Beratung (16% pro Monat), mit Inländervorrang (20% pro Monat). 25% der Haushalte haben Vermögen oder anderes Einkommen und können daher keine EL beziehen. 38% der Ausgesteuerten beziehen mittelfristig Sozialhilfe (Studie Fluder). 14

15 Anzahl Personen im neuen System der ELA 10'000 9'000 8'000 7'000 6'000 5'000 4'000 Ausgesteuerte pro Jahr System ELA kumuliert ELA-Beziehende kumuliert 3'000 2'000 1'

16 Studie interface: Berechnungsgrundlagen (2) Berechnungsansätze EL, aufgeteilt nach Haushaltsgrösse: Durchschnittlich Fr /Monat. Effektive Auszahlungen in der Sozialhilfe (Zahlen Stadt Bern): Durchschnittlich Fr /Monat. Wiedereingegliederte beziehen langfristig weniger EL AHV: Kürzung wegen AHV-Vorbezug von 13,6% wird verhindert, Berechnung auf Basis durchschnittliche AHV- Rente auf 20,7 Jahre Lebenserwartung im Alter

17 Studie interface: Mehr- und Minderkosten pro Jahr Differenz= Mehrkosten: 25 Mio. Minderkosten EL AHV: 134 Mio. Minderkosten SH: 139 Mio. Mehrkosten ELA: 298 Mio. 17

18 Verteilung der Kosten auf Bund und Kantone ELA SH EL AHV Total Bund Kantone und Gemeinden Die innerkantonale Verteilung der Kosten wurde in der Studie nicht erhoben. Sie variiert aufgrund der unterschiedlichen Lastenausgleichssyteme im Bereich der Sozialhilfe. 18

19 Stärken des SKOS-Modells Ältere Arbeitslose werden würdig behandelt. Keine Frührente sondern aktive Reintegration. Arbeitslose bleiben in der Arbeitsvermittlung der RAV und können beruflich rascher wieder integriert werden. Sie fallen nicht aus dem System der sozialen Sicherung. Der jahrelange Prozess mit sozialem Abstieg und ungenügender Altersvorsorge wird verhindert. Die Wirtschaft kann die Kosten direkt mitsteuern, indem sie vermehrt ältere Personen anstellt. Das inländische Potenzial an Arbeitskräften wird besser ausgeschöpft. 19

20 Fazit Eine gesetzliche Regelung ist im Rahmen des ELG relativ einfach und rasch umsetzbar. Mit der Ausgestaltung als beitragsunabhängige Geldleistung kann eine europakompatible Lösung gefunden werden. Die Mehrkosten von CHF 25 Mio. pro Jahr sind sehr bescheiden. Mehrkosten für die neue ELA werden durch tiefere Kosten bei der Sozialhilfe und bei der EL zur AHV fast vollständig kompensiert. Ein dringendes sozialpolitisches Problem wird gelöst.. 20

21 Der politische Prozess Februar 2018: Präsentation Vorschlag und Versand an WBF sowie Fraktionen im Bundeshaus. April 2018: Diskussion im Rahmen der 4. nationalen Konferenz «ältere Arbeitnehmende». Anliegen wird in der Schlusserklärung aufgenommen. Juni 2018: Präsentation in der SGK-S Juli Oktober Erarbeitung Gutachten und Studie : Präsentation in der Arbeitsgruppe des SECO, die die Aufträge der 4. nationalen Konferenz umsetzt. 21

22 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 22

23 Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung Jahre 30 Jahre Quelle: Referenzszenario A , BFS Stand Juni

24 Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt 24

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