Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Medienkonferenz vom 11. Mai 2006 / Unterstützungsrichtlinien: Eintrittsschwelle

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1 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Medienkonferenz vom 11. Mai 2006 / Unterstützungsrichtlinien: Eintrittsschwelle Einführung und Schlussreferat von Herrn Regierungsrat Samuel Bhend: Die Sozialhilfe des Kantons Bern hat Modellcharakter. Es gilt das gesprochene Wort Einführung Regierungsrat Samuel Bhend Meine Damen und Herren Am 7. März hat eine Medienkonferenz in Steffisburg auf die seit dem 1. Januar 2006 im Kanton Bern geltenden Unterstützungsrichtlinien in der individuellen Sozialhilfe aufmerksam gemacht. Die im Kanton Bern gültige Ausgestaltung der Eintrittsschwelle in die Sozialhilfe führe zu einer starken Fallzunahme und zu einer Kostenexplosion, lautete der Tenor der Berichterstattung. Dies seien die zwei Gründe warum die Sozialkommission Steffisburg der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern die Gefolgschaft verweigere und die Eintrittsschwelle für neue Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller höher, als vom Kanton vorgegeben, definiere. Die Bedenken der Sozialbehörden von Steffisburg und auch von Interlaken waren für uns zu diesem Zeitpunkt nicht neu. Bereits am 22. Dezember letzten Jahres hatten wir Vertretungen der Behörden und Sozialdienste zu einer Aussprache über die SKOS-Richtlinien eingeladen. Dabei gewesen sind auch die Berner Konferenz für Sozialhilfe und Vormundschaft (BKSV) und Vertretungen der Städte Bern, Langenthal und Thun. Die Rückmeldungen zur neuen Eintrittsschwelle in die Sozialhilfe waren kontrovers. Währenddem Bern, Langenthal, Thun und das zuständige Kantonale Sozialamt von einer kostenneutralen Ausgestaltung der neuen Richtlinien ausgingen, befürchteten Steffisburg und Interlaken stark steigende Kosten und Fallzahlen. Wir nahmen diese Befürchtungen ernst und haben in der Folge das Büro für Arbeits- und Sozialpolitische Studien (BASS) beauftragt, kurzfristig eine Untersuchung durchzuführen. Die Studie soll über zwei Fragestellungen Aufschluss geben: 1. über die Auswirkungen der neuen Unterstützungsrichtlinien auf die Sozialhilfekosten beim Eintritt in die Sozialhilfe und 2. auf die Entwicklung der Anzahl der Personen, die Anspruch auf Sozialhilfe haben. Ich freue mich, dass Ihnen heute Frau Theres Egger vom Büro BASS, die die Untersuchungen geleitet hat, die Ergebnisse vorstellt. Ich lasse es mir aber trotzdem nicht nehmen, Ihnen die Hauptaussage der Studie selber zu präsentieren. Diese lautet: Die Eintrittsschwelle in die Sozialhilfe ist im Kanton Bern kostenneutral ausgestaltet worden. Wir hoffen, dass die verstärkten finanziellen Anreize zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit mittelfristig zu einer Entlastung der Sozialhilfe führen. Kostensteigerungen in der Sozialhilfe können also nicht auf die neuen Bemessungsgrundlagen zurückgeführt werden.

2 Damit übergebe ich das Wort Frau Regula Unteregger, Vorsteherin des Kantonalen Sozialamtes. Sie wird Ihnen die Revision der SKOS-Richtlinien, die umstrittene Eintrittsschwelle in die Sozialhilfe und die Ausgangslage für die BASS-Studie erläutern. 2

3 Schlussreferat Regierungsrat Samuel Bhend Meine Damen und Herren (Folie 1) Auf fünf aktuelle Fragen will ich Ihnen in meinem Schlussreferat Antworten geben: 1. Was ist meine Schlussfolgerung aus der Studie? 2. Steigen die Sozialhilfekosten weiter? 3. Braucht es in der Sozialhilfe Sozialdetektive? 4. Bewährt sich das Sozialhilfegesetz des Kantons Bern? 5. Wie viel ist uns die soziale Sicherheit wert? (Folie 2) 1. Was ist meine Schlussfolgerung aus der Studie? Die Studie zeigt, dass die neuen Unterstützungsrichtlinien im Kanton Bern im Bereich der Eintrittsschwelle zu keinen Kostensteigerungen und Fallzunahmen führen. Ich erwarte deshalb jetzt, dass unsere Empfehlungen im ganzen Kanton angewendet werden und die Behörden von Interlaken und Steffisburg ihre Beschlüsse überdenken. Ich setzte mich als Sozialhilfedirektor für Rechtsgleichheit im ganzen Kanton ein. (Folie 3) 2. Steigen die Sozialhilfekosten weiter? Ich komme auf die Hauptaussage der Studie zurück: Die Eintrittsschwelle in die Sozialhilfe ist im Kanton Bern kostenneutral ausgestaltet worden. Leider bedeutet dieses erfreuliche Ergebnis nicht, dass die Sozialhilfe in Zukunft keine Kostensteigerungen mehr aufweisen wird. Die Kostenentwicklung in der Sozialhilfe hängt wesentlich von externen Faktoren ab. Ich erwähne hier nur die Wichtigsten: Die wirtschaftliche Entwicklung und deren Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Löhne. Die Zahl der Arbeitslosen ist von 2001 bis 2005 um 145%, die Zahl der Ausgesteuerten um 126% gestiegen. Ein beträchtlicher Teil der Ausgesteuerten bezieht anschliessend Sozialhilfe. Gleichzeitig haben die Löhne der unteren und mittleren Einkommen stagniert. Teilweise mussten sogar Reallohnverluste in Kauf genommen werden. Dies trifft vor allem Familien mit Kindern. Viele Familien sind trotz einem vollen Arbeitspensum zunehmend auf Sozialhilfe angewiesen. Die leichte wirtschaftliche Erholung, die wir erfreulicherweise feststellen dürfen, wird sich gemäss Erfahrung leider erst mit rund 2 Jahren Verzögerung positiv auf die Sozialhilferechnung auswirken. Damit komme ich zu einem weiteren Kostenfaktor, den wir immer wieder feststellen müssen: Die Revision der Sozialversicherungen erfolgt oft zu Lasten der Sozialhilfe. Namentlich sei hier die Revision der Arbeitslosenversicherung erwähnt. Durch die Verkürzung des Taggeldbezugs von maximal 520 auf 400 Tage werden Arbeitslose früher ausgesteuert. Ausgesteuerte sind oft über kurz oder lang auf Sozialhilfe angewiesen. Weiter verbleiben viele Erwerbstätige aus unterschiedlichen Gründen nicht bis zum Erreichen des Rentenalters im Arbeitsmarkt. Die Erhöhung des Rentenalters der Frauen wirkt sich deshalb auch auf die Sozialhilfe verschärfend aus. 3

4 Seit Anfang des laufenden Jahres dürfen Krankenkassen gemäss dem revidierten Krankenversicherungsrecht bei Prämienausständen Leistungen sistieren und unter Umständen sogar verrechnen. Auch dies wird mittelfristig die Sozialhilfe zusätzlich belasten. Zudem zielt die laufende 5. IV-Revision darauf ab, den Zugang zu Rentenleistungen zu erschweren.. Die prekäre finanzielle Situation der IV hat bereits in den letzten 2 Jahren zu einer sehr restriktiven Praxis und zu weniger Neurenten geführt. Dies schlägt auf die Sozialhilfe durch. Es gilt nun zu verhindern, dass die laufende Revision nicht noch zusätzlich zu Lasten der Sozialhilfe geht. Sozialversicherungsrevisionen sind damit zunehmend zu einer finanziellen Belastungsprobe für die Sozialhilfe geworden. Das gilt aber auch für Gesetzesrevisionen auf kantonaler Ebene, wie die Stipendiengesetzgebung, wo Kürzungen dazu führen, dass mehr Sozialhilfeleistungen an Studierende ausgerichtet werden müssen. Es gibt noch weitere Faktoren, die zu Kostensteigerungen führen können. Gesellschaftliche Veränderungen führen zu Armutsrisiken: So hat sich die Zahl der geschiedenen Personen in der Schweiz seit 1980 mehr als verdoppelt. Alleinerziehende weisen eine sechsmal höhere Wahrscheinlichkeit auf, sozialhilfebedürftig zu werden als verheiratete Paare mit Kindern. Jugendliche haben vermehrt keinen Zugang zu Ausbildung und zum Arbeitsmarkt. Heute sind bereits 12% der unterstützten Personen im Kanton Bern jährige junge Erwachsene. Hier sind sowohl vom Staat wie von der Wirtschaft verstärkte Investitionen in die Bildung und die berufliche Integration gefordert. Leider nimmt auch die Anzahl der Menschen mit psychischen Problemen wie zum Beispiel Burnout oder Depressionen zu. Der Arbeitsmarkt muss deshalb wieder vermehrt Personen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit aufnehmen. Die Sozialhilfe ist zusammen mit der IV bereit, die berufliche Integration dieser Menschen zu unterstützen. Meine Antwort auf die 2. Frage lautet also ja. Die Sozialhilfe kann ihre finanziellen Probleme nicht alleine lösen. Sie ist von vielfältigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen betroffen. Die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe ist nur ein Kostenfaktor unter vielen. Mit der vorliegenden Revision der Bemessungsgrundlagen leistet die Sozialhilfe einen Beitrag zur beruflichen Integration der Hilfesuchenden und damit zur Kostenstabilisierung in der Sozialhilfe. (Folie 4) 3. Braucht es in der Sozialhilfe Sozialdetektive? Missbrauch gibt es überall: bei den Steuern, beim Bauen, im Verkehr und leider auch in der Sozialhilfe, das haben auch die jüngsten Reportagen aus Zürich gezeigt. Im Kanton Bern ist die individuelle Sozialhilfe professionalisiert. In jedem Sozialdienst arbeiten mindestens zwei Fachpersonen der Sozialarbeit. Sozialhilfe darf im Kanton Bern immer nur subsidiär geleistet werden. Konkret bedeutet dies, dass es Aufgabe der Sozialdienste ist, zu überprüfen, ob Sozialhilfe im Einzelfall gerechtfertigt ist und ob es andere Finanzierungsquellen gibt. Auch ich verurteile Missbrauch in der Sozialhilfe in jeder Form, bin aber klar der Meinung, dass wir im Kanton Bern keine Sozialdetektive brauchen, da die Sozialhilfe bei uns von Sozialarbeitenden mit klaren Aufgaben erbracht wird. (Folie 5) 4. Bewährt sich das Sozialhilfegesetz des Kantons Bern? Ich bin stolz, dass wir im Kanton Bern eine fortschrittliche Sozialhilfegesetzgebung haben. Die Aufgabenteilung und Zusammenarbeit mit den Gemeinden läuft erfolgreich. Ein wichtiger Garant für die gute Zusammenarbeit ist unser System der Finanzierung: der Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den fast 400 Gemeinden. Kanton und Gemeinden überneh- 4

5 men je 50% der Kosten. Dies ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Kanton und Gemeinden für den Sozialbereich. Die Steuerung der Sozialhilfe obliegt dem Kanton und erfolgt wirkungsorientiert. Diese Gesetzesvorgabe hat wesentlich dazu beigetragen, dass heute mehr Transparenz im Sozialhilfebereich herrscht. Wir wissen heute, welche Angebote wie finanziert werden und sind über deren Wirkungen besser informiert. Die Sozialhilfegesetzgebung des Kantons Bern hat sich klar bewährt. (Folie 6) 5. Wie viel ist uns die soziale Sicherheit wert? Die Sozialhilfe ist das letzte tragende Netz. Solange dieses Netz trägt, ist auch die soziale Sicherheit gewährleistet. Damit die Sozialhilfe ihren Hauptaufgaben, die berufliche und soziale Integration und die finanzielle Existenzsicherung, weiterhin gerecht werden kann, muss sie durch den Arbeitsmarkt, durch die Sozialversicherungen und durch sozial- und familienpolitische Massnahmen entlastet werden. Ich verstehe die Sorge vieler Menschen um die steigenden Kosten. Auf die Frage Wie viel mir die soziale Sicherheit wert ist?, kann ich Ihnen auch keinen Franken-Betrag nennen. In einem Punkt bin ich mir jedoch sicher und das bestätigen auch aktuelle Beispiele anderer Länder: die Finanzierung der sozialen Sicherheit ist mit Bestimmtheit weniger teuer als die Finanzierung der sozialen Unsicherheit. Damit bedanke ich mich bei Ihnen, die hier anwesend sind, aber auch bei allen anderen, die sich ehrenamtlich oder professionell in der Sozialhilfe engagieren. Für Fragen stehen wir Ihnen nun zur Verfügung. 5

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