IIZ auf nationaler Ebene
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- Ralph Kaufman
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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld IV IIZ auf nationaler Ebene CM Tagung Luzern, 14. November 2013 Traktandenliste I. Entwicklungsetappen der IIZ II. Konkrete Definition der IIZ III. Arbeitsweise und Verfahren IV. Schwierigkeiten V. Struktur der nationalen IIZ Gremien VI. Nationale Schwerpunkte VII. Nationale Schwerpunkte
2 I. Entwicklungsetappen a Empfehlungen der Vorsteher der VDK und der SODK zur Förderung der IIZ b Initiative der Vorsteher der IVSK und der SKOS, um mehr Verbindlichkeit zu schaffen c Bund und Kantone initiieren das Projekt IIZ-MAMAC d (Dezember) EDI und EVD gründen das STG, das EKG und die nationale Fachstelle e Leitung bei der ALV / Leitung bei der IV II. Konkrete Definition der IIZ Von einer IIZ-Aktivität wird dann gesprochen, wenn eine zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Institutionen der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung, der Sozialhilfe, der Berufsbildung, oder aus dem Bereich der Migration besteht. Die Zusammenarbeit kann auf der Ebene der Fallarbeit und auf strukturellen Ebene stattfinden.
3 III. Arbeitsweise und Verfahren a. Bilaterale Zusammenarbeit Fallbezogen Kooperation als integraler Bestandteil der Arbeit In den einzelnen Institutionen behandelt oder manchmal auch vom IIZ-Koordinator übernommen Möglichst rasch und unkompliziert b. Mehrfachproblematik Individualisierte Arbeitsweise mit einer Lösung nach Mass Folgende Strukturen helfen üblicherweise dabei Eine IIZ-Koordinationsstelle Klare Zusammenarbeitsprozesse Die Federführung liegt meist bei der Koordinationsstelle oder bei der Institution, die den Fall finanziert Typologie der IIZ Typ 1: Case Management Berufsbildung Typ 2: Multilaterale Zusammenarbeitsformen für Personen mit multiplen Problemlagen Typ 3: Bilaterale Zusammenarbeitsformen Typ 4: Strukturelle Zusammenarbeitsformen ohne Fallführung Total der erfassten Zusammenarbeitsformen N = 87 Fallbezogene Zusammenarbeitsformen N = 72 Strukturelle Zusammenarbeitsformen N = 15 Jugendliche und junge Erwachsene (18 25 Jahre) N = 28 Personen mit multiplen Problemlagen, bei mind. zwei Institutionen angemeldet N = 26 Alle Kunden und Kundinnen (keine Differenzierung) N = 11 von der Aussteuerung bedrohte Personen, Personen mit Migrationshintergrund N = 7 Bilaterale Formen der IIZ N = 1 Multilaterale Formen der IIZ N = 27 Multilaterale Formen der IIZ N = 28 Bilaterale Formen der IIZ N = 9 Bilaterale Formen der IIZ N = 7 Multilaterale Formen der IIZ N = 0 Typ 1: N = 27 Typ 2: N = 28 Typ 3: N = 16 Typ 4: N = 15
4 IV. Schwierigkeiten a. Die Qualität der Zusammenarbeit hängt sehr von Personen auf allen Ebenen ab: i. Kantonaler Regierungsrat => Staats- oder Regierungsratsbeschluss ii. Leitung der RAV, IV- oder SH-Stelle => Bilaterale Rahmenvereinbarungen iii. Personalberater => Formelle und/oder informelle IIZ auf Fall bezogen iv. IIZ-Koordinator => Optimierung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen b. Auf nationale Ebene ist der Überblick sehr schwierig zu behalten(föderalismus) c. IIZ führt manchmal zur Abschiebung der Verantwortlichkeiten d. Zusammenarbeit kann aufgrund der kommunale Strukturen erschwert sein e. Auf den Fall bezogen kann die IIZ manchmal zu anspruchsvoll sein V. Struktur der nationalen IIZ - Gremien Nationales IIZ-Steuerungsgremium STG BSV (Geschäftsfeld Invalidenversicherung) SECO (Direktion für Arbeit) SBFI (Berufsbildung) BFM (Bereich Integration) Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) Sozialdirektorenkonferenz (SODK) Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) Schweizerischer Städteverband Vorsteher IIZ-EKG und Leitung IIZ-Fachstelle Schweizerischer Gemeindeverband (Beobachter) IIZ-Fachstelle SECO, BSV, SBFI, BFM, Sozialhilfe Nationales IIZ-Entwicklungs- und Koordinationsgremium EKG IV-Stellen-Konferenz (IVSK) Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) KID (Konferenz der Integrationsdelegierten) Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) Städteinitiative: Sozialpolitik SUVA Schweiz. Konferenz der Leiter/Innen der Berufs- und Studienberatung (KBSB) (Beobachter)
5 VI. Nationale IIZ-Schwerpunkte (1) a. Zusammenarbeit ALV/Sozialhilfe (Federführung bei der ALV) Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfähigkeit (verständliche und tragfähige Definition des Begriffs erarbeiten) Arbeitsgruppe Finanzierungsmodell (Finanzierung des Leistungsaustausches definieren) Arbeitsgruppe Rahmenvereinbarung Leistungsaustausch RAV/Sozialhilfe (konkretisieren der Muster-Rahmenvereinbarung) b. Case management Berufsbildung (Federführung beimsbfi) Hauptziel des CM BB ist die Strukturierung und Koordination der Unterstützungsmassnahmen für Jugendliche mit erschwertem Zugang zur Ausbildung und zum Arbeitsmarkt Umsetzungsphase / Konsolidierungsphase c. Schnittstellen zwischen ALV und dem Case Management Berufsbildung (CMBB) Bei der ersten Etappe des Projekts liegt der Fokus auf der Analyse der Situation in den Kantonen bezüglich der Zwischenlösungen (SEMO, Tagesstrukturen) Es ist eine Bestandsaufnahme und soll helfen, ein Monitoringinstrument zu entwickeln und die Zielgruppen, die Rollen der Institutionen und der Bedarf der Zusammenarbeit zu identifizieren VI. Nationale IIZ-Schwerpunkte (2) d. Studie über die Formen der IIZ in der Schweiz (FF BSV, SECO) Die Studie soll eine Übersicht der IIZ-Aktivitäten in den Kantonen erstellen diese Aktivitäten in Typen einteilen (Typologie) die Grundlage für künftige messbare und systematische Evaluationen der IIZ Massnahmen schaffen Anstösse zur Verbesserung und Vereinheitlichung im Sinne von Good Practice geben die FEFI Massnahmen der IV kritisch analysieren e. Gutachten bezüglich Datenschutz & Datenaustausch in der IIZ (FF SECO) Das Gutachten soll Möglichkeiten des Informationsaustauschs mit der heutigen Rechtslage klären Empfehlungen zu den notwendigen gesetzlichen Anpassungen bei Bund oder Kantonen abgeben
6 VII. Nationale IIZ-Schwerpunkte der IV a. Fortsetzung der laufenden Projekte b. Kantonaler Massnahmenkatalog, der alle beruflichen Integrationsmassnahmen aufführt, mit dem Ziel, den Austausch zu fördern und bestimmte Massnahmen anderen kantonalen Stellen zur Verfügung zu stellen c. Übergang von der Sekundarstufe I : Bestandsaufnahme der kantonalen Prozesse, Zuständigkeit der IV und Verantwortlichkeiten für Jugendliche mit Problemen d. Abschluss des Verfahrens innerhalb einer Institution und Übermittlung des Dossiers an eine Partnerinstitution (Thema der kantonalen Besuche) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Zusatzinformationen Bemerkungen und Anregungen sind willkommen! Sie erreichen mich unter prisca.vythelingum@bsv.admin.ch ;
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