Wie weiter nach dem JA zur Masseneinwanderungsinitiative?
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- Adrian Simen
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1 Wie weiter nach dem JA zur Masseneinwanderungsinitiative? Eine Analyse der Fraktion der Bürgerlich-Demokratischen Partei Schweiz (BDP) Am 9. Februar 2014 haben 50,3% der stimmenden Schweizerinnen und Schweizer die Masseneinwanderungsinitiative der SVP angenommen. Die BDP hat zusammen mit anderen an vorderster Front gegen diese Initiative gekämpft. Es gehört nun zum Selbstverständnis einer direkten Demokratie, dass dieser Volksentscheid zu akzeptieren und umzusetzen ist. In der Verantwortung stehen alle: Abstimmungsgewinner und verlierer, die politischen Kräfte des Landes ebenso wie die Wirtschaft und ihre Verbände. Die Zuständigkeit der Umsetzung liegt aber zumindest vorerst klar beim Bundesrat. Die BDP begrüsst deshalb das durch den Bundesrat aufgezeigte weitere Vorgehen. Es handelt sich dabei um einen pragmatischen Ansatz mit einem dennoch ambitionierten Zeitplan. 1. Verhältnis Schweiz EU Aus Sicht der BDP ist der bilaterale Weg nach wie vor die vernünftigste und somit zu favorisierende Beziehung zwischen der Schweiz und der EU. Die Alternativen sind eine Isolation oder ein EU-Beitritt. Beides will die BDP auf jeden Fall verhindern. Eine Isolation entspricht weder den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen der Schweiz noch ihrer geographischen Lage. Die Schweiz liegt mitten in Europa, und die EU ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Ein EU-Beitritt kommt für die BDP ebenfalls nicht in Frage. Die Schweiz ist und bleibt ein eigenständiges, souveränes Land mit einer direkten Demokratie. Die BDP erwartet von der EU, dass sie die Schweiz so akzeptiert, wie sie ist nicht nur in Bezug auf die Volksabstimmung vom 9. Februar Dies gilt aber auch umgekehrt: Auch die Schweiz hat die EU so zu akzeptieren, wie sie ist. Und auch wenn innerhalb der EU Reformbedarf bestehen mag, so ist es nicht Sache der Schweiz, sich als Nichtmitglied in die internen Herausforderungen der EU einzumischen oder gar Reformen zu verlangen. 2. Interpretation des Volkswillens Die detaillierten Analysen zur Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 liegen noch nicht vor. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Gründe bei der Mehrheit sehr vielfältig waren und nicht wenige Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Zeichen setzen und damit ihre emotionale Befindlichkeit zum Ausdruck bringen wollten.
2 Die BDP geht deshalb davon aus, dass sich das Schweizer Stimmvolk nicht grundsätzlich gegen die bilaterale Beziehung mit der EU ausgesprochen hat. Es ist aber auch klar, dass eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer das Wachstum des Ausländeranteils in der Schweiz bremsen und nötigenfalls limitieren möchte. In der Umsetzung der vom Stimmvolk angenommenen Verfassungsbestimmungen gilt es aus Sicht der BDP deshalb folgende Zielsetzungen zu erreichen: 1. Fortsetzung der bilateralen Beziehung mit der EU 2. Rekrutierung von genügend Arbeitskräften für die Schweizer Wirtschaft 3. Reduktion der Zunahme des Ausländeranteils in der Schweiz 3. Interpretation der neuen Verfassungsbestimmungen Die vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Verfassungsbestimmungen betreffen die Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich. Sie beschreiben Grundsätze über die Zuwanderung von sämtlichen Ausländerinnen und Ausländern: Erwerbstätige, Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Asylsuchende. Diese Grundsätze gelten gegenüber der EU wie auch gegenüber Drittstaaten. Als Steuerungsinstrumente werden Höchstzahlen und Kontingente eingeführt. Die BDP geht hier davon aus, dass es künftig auch verschiedene Höchstzahlen und Kontingente geben kann, die sich auf verschiedene Kategorien von Ausländerinnen und Ausländern beziehen. Und im Unterschied zu einer Höchstzahl muss ein Kontingent nicht zwingend als absoluter Wert definiert sein. Zudem sind diese Höchstzahlen und Kontingente gemäss den neuen Verfassungsbestimmungen auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen auszurichten. 4. Lösungsansätze der BDP 4.1. Personenfreizügigkeit bis zu relativem Kontingent Die Schweiz hält an der mit der EU vereinbarten Personenfreizügigkeit fest, orientiert sich dabei aber an europäischen Vergleichswerten in Bezug auf die Zuwanderung. Die Schweiz akzeptiert die Personenfreizügigkeit bis zu einer prozentualen Nettozuwanderung, die dem Durchschnitt aller EU-Mitgliedstaaten mit einem positiven Migrationssaldo entspricht. Anschliessend kommen Kontingente zum Tragen. Beispiel: Gemäss Eurostat (vgl. Beilage) betrug 2011 die prozentuale Nettozuwanderung in denjenigen EU-Mitgliedstaaten mit einem positiven Saldo 0.54%. Die Schweiz würde somit die volle Personenfreizügigkeit bis zu einer Nettozuwanderung von 0.54% akzeptieren. Nach dem Überschreiten der Marke, bis zu der die Personenfreizügigkeit gilt, tritt das eigentliche Kontingentesystem in Kraft. Dieses soll sowohl für die EU wie auch für Drittstaaten gelten. Gleichzeitig wird im Rahmen dieser Kontingente ein EU-Vorrang eingeführt. Die Unternehmen rekrutieren also grundsätzlich weiterhin in der EU, sofern sie nicht nachweislich Mitarbeitende aus Drittstaaten benötigen.
3 4.2. Höchstzahlen im gesamtwirtschaftlichen Interesse Mit Höchstzahlen gemäss den neuen Verfassungsbestimmungen limitiert der Bundesrat künftig eine Obergrenze. Die Höchstzahl ist mit den ebenfalls in der Verfassung postulierten gesamtwirtschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen. Gesamtwirtschaftlich definiert sich aus Sicht der BDP nicht nur entlang der Bedürfnisse der Arbeitgeber, sondern berücksichtigt auch Kriterien wie die soziale Akzeptanz, Infrastrukturkapazitäten, Raumbedarf usw. Dies kann nicht über eine Formel in eine absolute Zahl transportiert werden, umfasst aber die verschiedenen emotionalen Befindlichkeiten, die zum Abstimmungsergebnis vom 9. Februar geführt haben. Deshalb geht die BDP davon aus, dass die künftige Zuwanderung durchschnittlich unter den bisherigen Zahlen liegen muss, was in den künftigen Höchstzahlen Niederschlag finden muss. Potenzial dafür besteht beispielsweise in verschiedenen Massnahmen, welche die BDP bereits früher postuliert hat, zum Beispiel in Massnahmen gegen den Fachkräftemangel, welche die Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften reduzieren sollen. Ebenso besteht Potenzial bei Familiennachzug, insbesondere im Bereich der Drittstaaten, wo der Anteil des Familiennachzugs im Bereich von 50% liegt Familiennachzug enger definieren Nach heutiger Regelung umfasst der Familiennachzug neben dem Ehepartner und den Kindern auch die Eltern sowie die Eltern des Ehepartners, sofern für deren Unterhalt gesorgt wird. Diese Regelung geht für die BDP als Grundsatz zu weit. Der Familiennachzug soll künftig auf den Ehepartner und die Kinder beschränkt werden. Ebenso dürfte ein Familiennachzug bei Kurzaufenthalter kaum einem echten Bedürfnis in der Praxis entsprechen. Eine diesbezügliche Unterscheidung in Bezug auf verschiedene Berufe lehnt die BDP hingegen strikt ab Flankierende Massnahmen bei Grenzgängerinnen und Grenzgänger Aufgrund der neuen Verfassungsbestimmungen wird der Bundesrat eine Höchstzahl definieren müssen. Im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Interessen, macht es aus Sicht der BDP wenig Sinn, über eine landesweit gültige Höchstzahl die Anzahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu steuern. Die zu bestimmende Höchstzahl kann deshalb hoch genug, bzw. sehr nahe an den heutigen Zahlen sein. Die BDP fordert aber flankierende Massnahmen, bzw. einen konsequenten Vollzug namentlich in den Grenzkantonen, wie beispielsweise dem Tessin. Dort ist insbesondere der Inländervorrang konsequent durchzusetzen. Ebenso sind Missbräuche hartnäckiger zu identifizieren und strenger zu sanktionieren Effizientes Asylwesen Grundsätzlich geht die BDP davon aus, dass Asylströme nicht aktiv gesteuert werden können und aufgrund internationaler Krisensituationen entstehen. Der Bundesrat wird aber aufgrund der neuen Verfassungsbestimmungen eine Höchstzahl definieren müssen. Diese soll bewusst hoch
4 angesetzt werden, damit die Schweiz im Rahmen ihrer humanitären Tradition denjenigen Asyl bieten kann, die dafür entsprechende Gründe anbringen. Die BDP setzt sich gleichzeitig aber dafür ein, dass das Asylwesen effizient und damit glaubwürdig stattfindet. Die Gesuche müssen rasch bearbeitet und die entsprechenden Entscheide ebenso rasch umgesetzt werden. Hier liegt das Steuerungspotenzial und nicht bei den international verursachten Asylströmen Fachkräftemangel Die BDP betont seit längerem, dass der Fachkräftemangel in der Schweiz aktiv und mit aller Konsequenz angepackt werden muss. Sie fordert den Bundesrat einmal mehr auf, hier dringend wirksame und glaubwürdige Massnahmen einzuleiten. Nur mit einer Reduktion des Fachkräftemangels kann die Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften nachhaltig reduziert werden. Die Berufsausbildungen derjenigen Berufe, in denen Mangel herrscht, sind attraktiver zu machen und die Anforderungen zu überprüfen. Es ist sicherzustellen, dass keine Ausbildungsplätze eingeschränkt werden, obschon gleichenorts Arbeitskräftemangel besteht. Ebenso weist die BDP erneut darauf hin, dass das Potenzial von einheimischen weiblichen Arbeitskräften nach wie vor bei weitem nicht ausgeschöpft ist. Hier ist die Politik gefragt, indem sie konsequent die Rahmenbedingungen verbessert und dies konkret in die Praxis umsetzt. Gleichzeitig sind nötigenfalls auch Anreize zu schaffen, damit die Unternehmen hier ihr Umdenken beschleunigen. 5. Zusammenfassung Die BDP hält an der bilateralen Beziehung zur europäischen Union fest. Sie will weder eine Isolation der Schweiz, noch einen EU-Beitritt. Die BDP interpretiert die Verfassungsbestimmungen dahingehend, dass 1. die gesamtwirtschaftlichen Interessen wörtlich zu nehmen sind, 2. mehrere Höchstzahlen für die verschiedenen Ausländerkategorien festzulegen sind, 3. Kontingente nicht zwingend eine absolute Zahl sein müssen, sondern sich auch an einem relativen Wert orientieren können. Die BDP möchte für ausländische Arbeitnehmende die Personenfreizügigkeit weiterhin gelten lassen, solange und sofern das prozentuale Wachstum in der Schweiz das durchschnittliche prozentuale Wachstum derjenigen EU-Mitgliedstaaten mit einem positiven Migrationssaldo nicht übersteigt. Oberhalb dieses relativen Wertes bis zu einer durch den Bundesrat festgesetzten Höchstzahl kommen Kontingente zum Tragen. Gleichzeitig gilt ein EU-Vorrang. Der Familiennachzug wird auf den Ehepartner und die Kinder reduziert, für Kurzaufenthalte besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Familiennachzug. Die BDP ist davon überzeugt, dass flankierende Massnahmen auch in einem künftigen System mehr denn je notwendig sind. Insbesondere müssen im Vollzug und in der Missbrauchsbekämpfung klare Fortschritte erzielt werden. Ebenso ist der Fachkräftemangel aktiv und mit aller Konsequenz anzupacken.
5 Mit diesen Vorschlag besteht aus Sicht der BDP die Möglichkeit, der EU ein Verhandlungsangebot zu machen, mit dem die Personenfreizügigkeit weiterhin wenn auch moderat eingeschränkt aufrechterhalten werden kann. Gleichzeitig werden die vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Verfassungsbestimmungen eingehalten. Bern, 11. März 2014
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