Geltungsdauei. Zulassungsnummer: z Antragsteller: Solid-Clair Watersystems GmbH & Co. KG Bebelstraße 44

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Geltungsdauei. Zulassungsnummer: z-55.31-388. Antragsteller: Solid-Clair Watersystems GmbH & Co. KG Bebelstraße 44"

Transkript

1 tür Zulassung$telle tü. Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prülamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA. der UEAtc und detwftao Datum: Geschäftszeichen: ll i11 Zulassungsnummer: z Antragsteller: Solid-Clair Watersystems GmbH & Co. KG Bebelstraße Buxtehude Geltungsdauei vom: 14. Juli 2011 bis: 14. Juli 2016 Zulassungsgegenstand: Anwendungsbestimmungen lür Kleinkläranlagen nach DIN EN 1256G3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Beton; Belebungsanlagen im Aufstaubetrieb Typ Solid-ClaiiD für 4 bis 50 EW Ablaufklasse D Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaulsichtlich zugelassen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umtasst sieben Seiten und 32 Anlagen. DlBtlKolonnenstraße30BlD-10829BertinlTel.: lFax: l dibt@dibr,delwww.dibt.de

2 für Allgsmeine bauaulsichtliche Zulassung Nr Seite 2 von 7 14, Juli 2011 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Mit der allgemeinen bauaulsichtlichen Zulassung ist die Venryendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. Sofern in der allgemeinen bauaulsichtlichen Zulassung Anlorderungen an die besondere Sachkunde und Erfahrung der mit der Herstellung von Bauprodukten und Bauarten betrauten Personen nach den S 17 Abs.5 Musterbauordnung entsprechenden Länder regelungen gestellt werden, ist zu beachten, dass diese Sachkunde und Erfahrung auch durch gleichwertige Nachweise anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union belegt werden kann. Dies gilt ggl. auch lür im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder anderer bilateraler Abkommen vorgelegte gleichwertige Nachweise. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetä nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, zustimmungen und Bescheinigungen. Die allgemeine bauaulsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", dem Verwender bzw. Anwender des Zulassungsgegenstandes Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Vedügung zu stellen und daraul hinzuweisen, dass die allgemeine bauaulsichtliche Zulassung an der Venrvendungsstelle vorliegen muss. Aul Anlorderung sind den beteiligten Behörden Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Vertügung zu stellen. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung darf nur vollständig verviellältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Deutschen s für. Texte und Zeichnungen von Weöeschriften dürfen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nicht widersprechen. Übersetzungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung müssen den Hinweis "Vom Deutschen tür nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalf assung" enthalten. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird widerrullich erteilt. Die Bestimmungen der allgemeinen bauaulsichtlichen Zulassung können nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies ertordern. "9*,.) R?J:"ä:":'"") /11

3 tür Allgomein6 bauaufuichtliche Zulassung Nr- Z S lte 3 von Jull 2011 BESONDERE BESTIMMUNGEN Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich Zulassungsgegenstand sind Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Beton; Belebungsanlagen im Aufstaubetrieb Typ Solid-Clair@ für 4 bis 50 EW; Ablaufklasse D; nach DIN EN' mit CE-Kennzeichnung entsprechend Anlage 1. Die Behälter der Kleinkläranlagen bestehen aus Beton. Die Kleinkläranlagen sind auf der Grundlage des Anhangs ZA der harmonisierten Norm DIN EN mit der CE-Kennzeichnung für die Eigenschaften Reinigungsleistung, Bemessung, Wasserdichtheit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit versehen. Die Konformität mit dieser harmonisierten Norm wird vom Hersteller auf der Grundlage der Erstprüfung durch eine anerkannte Prüfstelle bestätigt. Kleinkläranlagen mit Abwasserbelilftung dienen der aeroben biologischen Behandlung des im Trennverfahren erfassten häuslichen Schmutarvassers und gewerblichen Schmutzwassers soweit es häuslichem Schmutzwasser vergleichbar ist. Der Kleinkläranlage dürf n nicht zugeleitet werden: - gewerbliches Schmutzwasser, soweit es nicht häuslichem Schmulzwasser vergleichbar ist - Fremdwasser, wie z. B. Kühlwasser Ablaufi asser von Schwimmbecken Niederschlagswasser Drainagewasser Mit dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung werden neben den bauaufsichtlichen auch die wasserrechtlichen Anforderungen im Sinne der Verordnung der Länder zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch nach den Landesbauordnungen (WasBauPVO) erfüllt. Beatimmungen für das Bauprodukt 2.1 Eigenschaften und Anforderungen Eigenschaften und Anforderungen nach DIN EN ' 't.1 31äi"ll":;9 Mit der vom Hersteller vorgelegten Konformitätserklärung wird bescheinigt, weis der Konformität der Kleinkläranlagen mit DIN EN im Hinblick auf die der Reinigungsleistung, die Bemessung, Wasserdichtheit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit gemäß dem vorgesehenen Konformitätsbescheinigungsverfahren System 3 geführt wurde. Grundlage für die Konformitätsbescheinigung ist der Prü'fbericht über die Erstprüfung der vorgenannten Eigenschaften durch eine anerkannte Prüfstelle und die werkseigene Produktionskontrolle durch den Hersteller Eigenschaften und Anforderungen nach Wassenecht Die Kleinkläranlagen entsprechend der Funktionsbeschreibung in den Anlagen 28 und 29 wurden gemäß Anhang B DIN EN auf einem Prüffeld hinsichtlich der Reinigungsleistung geprüft und entsprechend den Zulassungsgrundsälzen des Deutschen s für (DlB0, Stand Mai 2009, für die Anwendung in Deutschland beurteilt. DIN EN '1256&3: Kleinklä.anlagen für bis zu 50 EW, Teil 3: Vo.getertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmuhivasser /11

4 lür Eautechnik Allgemeine bauaulsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 4 von 7 14, Juli 2011 Damit ertüllen die Anlagen mindestens die Anlorderungen nach AbwV2 Anhang 1, Teil C, Ziller 4. Die Kleinkläranlagen haben im Rahmen der bauaufsichllichen Zulassung folgende Prüf kriterien im Ablaut eingehalten: - BSB5:. CSB: - NH+-N: - Nanoo.l < 15 mg/l aus einer 24 h-mischprobe, homogenisiert < 20 mg/l aus einer qualilizierten Stichprobe, homogenisiert < 75 mg/l aus einer 24 h-mischprobe, homogenisiert < 90 mg/l aus einer qualitizierten Stichprobe, homogenisiert < 10 mg/l aus einer 24 h-mischprobe, homogenisiert < 25 mg/l aus einer 24 h-mischprobe, homogenisiert - Abtiltrierbare Stoffe: < 50 mg/l aus einer qualitizierten Stichprobe Damit sind die Antorderungen an die Ablaulklasse D (Anlagen mit Kohlenstotfabbau, Nitrifikation und Denitrif ikation) eingehalten. 2,1,3 Klärtechnische Bemessung und Aufbau KlärtechnischeBemessung Die klärtechnische Bemessung für jede Baugröße ist den Tabellen in den Anlagen 6 bis 9, 12, 15, 17, 18,20,22 und 24 zu entnehmen Aufbau der Kleinkläranlagen Die Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung müssen hinsichtlich ihrer Gestaltung, der ven rendelen Werkstoffe, den Einbauten und der Maße den Angaben der Anlagen 1 bis 27 entsprechen. 2.2 Herstellung, Kennzeichnung Herstellung Die Behälter der Kleinkläranlagen sind gemäß herzustellen Kennzeichnung den Anlorderungen der DIN EN Die CE-Kennzeichnung der Kleinkläranlagen ist aul der Grundlage der Erklärung der Konformitäl mit der DIN EN , Anhang ZA, beruhend aul der Erstprülung durch eine anerkannte Prülstelle und der werkseigenen Produktionskontrolle, vom Hersteller vorzunehmen. Zusätzlich müssen die Kleinkläranlagen in Bezug auf die Eigenschaften gemäß dem Abschniil dieser allgemeinen bauaulsichtlichen Zulassung jederzeit leicht erkennbar und dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet werden: - Typbezeichnung - max. EW - ElektrischerAnschlusswert - Nutzbare Volumina der Vorklärung/des Schlammspeichers - Ablaufklasse des Puffers des SBR-Reaktors D $:*:ö Verordnung über Antorderungen (Abwasssrverordnung) an das Einleiten von Abwasser in Gewäss r /11

5 für Allgemeine bauaulsichtliche Zulas3ung Nr. Z Seite 5 von Juli 2011 Bestimmungen tür den Einbau und lnbetriebnahme Einbaustelle Bei der Wahl der Einbaustelle ist daraul zu achlen, dass die Kleinkläranlage jederzeit zugänglich und die Schlammentnahme jederzeit sichergestellt ist. Der Abstand der Anlage von vorhandenen und geplanten Wassergewinnungsanlagen muss so groß sein, dass Beeinträchtigungen nicht zu besorgen sind. ln Wasserschutzgebieten sind die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zu beachlen. Allgemeine Bestimmungen tür den Einbau Der Einbau ist nur von solchen Firmen durchzutühren, die über lachliche Erfahrungen, geeignete Geräe und Einrichtungen sowie über ausreichend geschultes Personal verfügen. Zur Vermeidung von Gelahren für Beschäftigte und Dritte sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift en zu beachten. Der Einbau ist gemäß der Einbauanleitung des Herstellers unter Berücksichtigung der Randbedingungen, die dem Standsicherheitsnachweis zu Grunde gelegt wurden, vozunehmen (Auszug wesentlicher Punkte aus der Einbauanleitung siehe Anlagen 30 bis 32 dieser allgemeinen bauaulsichtlichen Zulassung). Die Einbauanleitung muss auf der Baustelle vorliegen. Die Abdeckungen sind gegen unbefugtes Öffnen abzusichern. Prülung der Wasserdichtheit im betriebsbereiten Zustand Außenwände und Sohlen der Anlagenteile sowie Rohranschlüsse müssen dicht sein. Zur Prülung ist die Anlage im betriebsbereiten Zustand bis zur Oberkante Behälter (entspricht: Unterkante Abdeckung) mit Wasser zu füllen. Die Prüfung ist nach DIN EN durchzutühren. Bei Behältern aus Beton darf nach der Sättigung der Wasserverlust innerhalb von 30 Minuten 0,1 l/m2 benetzter lnnenlläche der Außenwände nicht überschreiten. Gleichwertige Prüfuerlahren nach DIN EN 1610 sind zugelassen. Diese Prüfung der Wasserdichtheit in betriebsbereitem Zustand schliebt nicht den Nachweis der Dichtheit bei ansteigendem Grundwasser ein. ln diesem Fall können durch die zuständige Behörde vor Ort besondere Maßnahmen zur Prüfung der Wasserdichtheit festgelegt werden. lnbetriebnahme Der Betreiber ist bei der lnbetriebnahme der Anlage vom Antragsteller oder von einer anderen fachkundigen Person einzuweisen. Die Einweisung ist vom Einweisenden zu bescheinigen. Das Betriebsbuch mit Betriebs- und Wartungsanleitung ist dem Betreiber zu übergeben. Bestimmungen für Nutzung, Betrieb und Wartung 4.1 Allgemeines Die unter Abschnitt bestätigten Eigenschaften sind im Vor-Ort-Einsatz nur erreichbar, wenn Betrieb und Wartung entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen durchgelührt werden. Kleinkläranlagen müssen stets betriebsbereit sein. Störungen an technischen Einrichtungen müssen akustisch und/oder optisch angezeigl werden. Die Kleinkläranlagen müssen mit einer netzunabhängigen akustischer und/oder optischer Alarmgebung ausgestattet sein. DIN EN 1610: Vert gung und Prii'fung von Abwassedeitungen und -kanälsn 3;ä:H:.:ä: /11

6 lür Allgemeine bauaulsichtliche Zulassun9 Nr. Z Seite 6 von Juli ln Kleinkläranlagen darf nur Abwasser eingeleitet werden, das diese weder beschädigt noch ihre Funktion beeinträchtigt (siehe DIN ). Der Hersteller der Anlage hat eine Anleitung lür den Betrieb und die wartung einschließlich der Schlammentnahme, die mindestens die Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichllichen Zulassung enthalten müssen, aulzustellen und dem Betreiber der Anlage auszuhändigen. Alle Anlagenteile, die der regelmäßigen Wartung bedürfen, müssen jederzeit sicher zugänglich sein. Belrieb und Wartung sind so einzurichten, dass - Gefährdungen der Umwelt nicht zu emarten sind, was besonders f ür die Entnahme, den Abtransport und die Unteöringung von Schlamm aus Kleinkläranlagen gilt; - die Kleinkläranlagen in ihrem Bestand und in ihrer bestimmungsgemäßen Funktion nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden; - das für die Einleitung vorgesehene Gewässer nicht über das erlaubte Maß hinaus belastet oder sonst nachteilig verändert wird; - keine nachhaltig belästigenden Gerüche auttreten. Muss zu Reparatur- oder Wartungszwecken in die Kleinkläranlage eingestiegen werden, ist besondere Vorsicht geboten. Die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Nutzung Die Zahl der Einwohner, deren Abwasser den Kleinkläranlagen jeweils höchstens zugeführt werden darf (max. EW), richtet sich nach den Angaben in den Anlagen 1 bis 27 diese; allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Betrieb Allgemeines Der Belreiber muss die Arbeiten durch eine von ihm beauftragte sachkundige5 person durchführen lassen, wenn er selbst nicht die erforderliche Sachkunde besitzt. Der Betreiber hat in regelmäßigen Zeitabständen alle Arbeiten durchzuführen, die im Wesentlichen die Funktionskontrolle der Anlage sowie ggf. die Messung der Betriebsparameler zum lnhalt haben; dabei ist die Betriebsanleitung zu Tägliche Kontrolle Es ist zu kontrollieren, ob die Anlage in Betrieb ist. Monatliche Kontrollen Es sind folgende Kontrollen durchzutühren: - Sichtprüfung des Ablaufes aul Schlammabtrieb - Kontrolle der Zu- und Abläule aul Verstopfung (Sichtprüfung) - FeststellungvonSchwimmschlammbildungundgegebenentalls schlamms (in den Schlammspeicher) Entfernen des Schwimmä \ {är Baute(bors,/ - Ablesen des Betriebsstundenzählers von Gebläse und pumpen und Eintragen in das Betriebsbuch. Festgestellte Mängel oder Störungen sind unverzüglich vom Betreiber bzw. von einem beauftragten Fachmann zu beheben und im Betriebsbuch zu vermerken. DIN : Enhvässerungsanlagen lür cebäude und Grundstücke, Regeln für B trieb und Wartung Als 'sachkundig" werden Personen des Betroibers oder beauttragter Dritter angesehen, die auf crund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen gewährleistsn, dass sie Eigenkontrollen an Kleinkläranlagen sachgerecht durchlühren /11

7 für Allgemeine bauaulslchtliche Zulassung Nr Seite 7 von Juli Wartung Die Wartung ist von einem Fachbetrieb (Fachkundige)' mindestens zweimal im Jahr (im Abstand von ca. sechs Monaten) gemäß Wartungsanleitung durchzulühren. Der lnhalt der Wartung ist mindestens Folgender: - Einsichtnahme in das Betriebsbuch mit Feststellung des regelmäßigen Betriebes (Soll-lstvergleich) - Funktionskontrolle der betriebswichtigen maschinellen, elektrotechnischen und sonstigen Anlageteile wie Gebläse und Pumpen - Wartung von Gebläse und Pumpen nach Angaben der Hersteller - Funktionskontrolle der Steuerung und der AlarmfunKion - Einstellen optimaler Betriebswerte wie Sauerstoftversorgung und Schlammvolumenanteil - Prüfung der Schlammhöhe in der Vorklärung/Schlammspeicher. Gegebenentalls Veranlassung der Schlammabluhr durch den Betreiber. Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Kleinkläranlage ist eine bedarfsgerechte Schlammentsorgung geboten. Die Schlammentsorgung isl spätestens bei lolgender Füllung des Schlammspeichers mit Schlamm zu veranlassen.. Anlagen mit Vorklärung (425 l/ew): o Anlagen mit Schlammspeicher (250 l/ew): bei 50 o/o Füllung bei 70 "/" Füllung - Durchtührung von allgemeinen Reinigungsarbeiten, z. B. Beseitigung von Ablagerungen - Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage - Kontrolle der ausreichenden Be- und Entlüftung - die durchgelührte Wartung ist im Betriebshandbuch zu vermerken Untersuchungen im Belebungsbecken: - Sauerstoffkonzentration - Schlammvolumenanteil lm Rahmen der Wartung ist eine Stichprobe des Ablaufes zu entnehmen. Dabei sind lolgende Werte zu überprüfen: - Temperatur - ph-wert - absetzbare Stoffe - CSB - NH4-N - N-ors. Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen. Der Wartungsbericht ist dem Betreiber zuzuleiten. Der Betreiber hat den Wartungsbericht der zuständigen Wasserbehörde aut Verlangen Christian Herold Releratsleiter :*'t'-) lär Bauteönilr Ak*-e'c Fachbetriebe sind betreibsrunabhängige Betrieb, deren Mitaöeit r auf grund ihrer Berulsausbildung und der Teilnahme an einschlägigen Qualitizierungsmaßnahmen über die notwendige Oualifikation für Betrieb und Wartung von Klsinkläranlagen v rfügen /11

8 Allgemeine bauautsichtliche Zulassung Nr vom 14. Juli 20l l für fifi: 3q n -Er= E!II'J A^44 *lri' 9lr r :!"au{,hr tg s + l',,,, Afi E l- xeu qqh za $E 2 Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clait@ aus Beton, Ablauf klasse D Variante H Clip Anlage 1

9 Allgemsine bauaufsichtliche Zulassung Nr vom 14.Juli 2011 (l)d) AIJ'F (n(dtr ;ta o!9of (I]I(/)J $ trtr E l!l: Elri: tl I I ulur qqh O E.L+ -rio o-: g o *u -d I' o= T ;C =do-c PF äe -oio.oo F Sä E >(ntlzo- 3ä:H:.:ä:li lg q Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablaufklasse D Variante H Classic Anlage /r'l

10 Allgsmeine bauautslchtllche Zula$ung Nr vom 14. Juli 2011 I I E\tla ulur qqh xeu qqh e I & _0 I G E o.9 o.; E,g.? E+ g6-8 "= == Anwendungsbestimmungen lür Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clai@ aus Beton, Ablaulklasse D Prinzip Flachabdeckung Anlage 3

11 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr vom 14.Juli 2011 für o I m I; -Eii6: (!Y{'J +. lt qli E g IIII E g..h urtrr j-dt \, J4 r! ;= e xeru qqh i* = z Ea g- E ^ ö N Ei! t * is 5 + E.i=Pcc EB 8 E 8 f* <E z Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clait@ aus Beton, Ablaulklasse D Grundprinzip und Variante 2V Clip

12 Allgemeine bauautsichtliche Zulassung Nr vom 14. Juli 2011 tür! :! (, Y o T I I uru qqh E :Jl'- : ' xeur qqh s\ r*'.'i::'l;ö d.ö *g EP =. N Eo: I Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablaufklasse D Grundprinzip und Variante 2V Classic

13 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr vom 14. Juli 20ll lür Tabelle I : Grundtabelle lür die Bemessuno der sbr- Anlaq solid-clair mit d n erloldsrlichen Mindestvolumen und Grunddaten EW-Zahl Tageszuiuß (m3/d) = 0 15 np/e'd) 06c c A 2,25 2,44 Bd Tagesfracht (kg BSB5 / d) bei 609 pro EWd o24 0,30 0,36 o o ,96 Bd = Tagesfracht (kg BsB5 / d) nach einfacher vorklärung bei 509 pro EWd 02c 0,25 0,30 0, a75 0,80 Bd = Tagesfracht (kg BsBs / d) nach Vorklärung mit mehrern Kammern bei 01 0,20 4, , ,64 Volumen Schlammspeicher (m3) = 0 25 np pro EW 1.0c , Puffervolumen (m3) = (7'Qro i ab 12 EW 6'Qro) 4,42 0, Volumen Schlammspelcher + Putfer (rn3) ,20 3,55 4, ,44 Volumen tdr gesonderle Vorklärung (m3) = m3 't,7c 2,13 2, ,83 4,25 5, Autstau m Belebungsbecken (m3) = EW '0.075m3 0,3c 0, ,75 09c Mitlleres Volumen Belebung (nf) = 0,3m3/ EW 1.2C ,74 3,00 3, , Mittleres Volumen Bel bung mil einlacher Vorkärung (m3) ,25 2,50 3,0c 3,50 4,00 Mittleres Volumen Belebunq mlt Vorkärung mil mehreren Kammern (m3) C 2,04 2,44 2,80 3,00 3,20 Mittlere Raumbelastung Br (kg/(m3.d)) , ,20 0, a.2a 0,2c 0,20 TS = Trockengewchl /m3 (kg/rn3) , , ,00 Mittlere Schlammbelaslung Brl TS (kg/(kg'd)) ,05 0, ,05 0,05 0,05 0,05 0,05 l\,iinimal s Volum n Belsbung + Autstau (m3) ,36 2, ,68 3,94 4,20 Ivlaxirnales Volumen Belebung + Aufstau (m3) 1, ,36 2,70 3,04 3, ,73 5,0 5,40 EW.Zahl fr 2A 30 3{ ß 50 Tageszrfuß (mryd) = 0 15 rn3/e'd) 274 3, ,90 4, C 574 6,00 6, Bd Tagesfracht (kg BSB5 / d) bei 609 pro EWd ,O , ,00 Bd = Tagesfracht (kg BSB5 / d) nach einfacher Vorklärung bei 509 pro EWd 'I 7C 190 2, ,50 Bd = Tagesfracht (kg BsBs / d) nach Vorklärung mit mehrern Kammern bei 4Oo Dro EW/d 072 0, e Voluner Scllarnmspectle (m3) = 0 25 rf pro EW 4,50 50c C 9, t Pulfervolumen (m3) = (7'Oio; ab 12 EW 6'Qlo) 162 lao 216 2,34 2, , Volumen Schlammspeicher + Pufter (m3) 6,80 8, Volumen lür gesonderle Vorklärung (m3) = 0,425 m ,50 1A 2C C 14 4a C t.25 Aufstau rm B lebungsbecken (m3) = EW r 0,075m C t 2,25 2,85 3,0c 338 3,75 l\,ri eres Volumen Belebung (m3) = 0 3m3/ EW 5, t C 9, C C 13, Nfi eres Volunen Beleoulg mrl ernlache' Vorkärung tms) 4,50 5,00 6,0c 6,50 7AC ,5C 9, c Mittleres Volumen Belebung mil Vorkärung mil mehr ren Kammern (m3) 3, C 5,24 56C 6,00 68C c 9, [,] ttlere Raumbelastung Br (kg/(m3'd)) 0,20 a2a 0,2c 0,20 0,2c 0,20 0.2c c 0,20 0,20 TS = Trocksngewicht /m3 (kg/m3) c c c c 4, irittlere Schlammbelastung 8r/ TS (kg/(kg'd)) ,05 0,05 0, ,05 0,05 0, I\rinrmales Volumen Belebung + Autstau (m3) 4, ,3C 6, , C Maximales Volumen Belebung + Aufstau (m3) 6,0 6,75 81C C \ Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablaulklasse D Tabelle 1 Grunddaten Anlage /11

14 Allgemeine bauaulsichtliche Zula33ung Nr vom 14. Juli 20ll für Solid-clair Classic+Clip, Belon, Einbehälleöauweise, im Halbkreis (H) oder 2 Viertelkreise (2V) TvD SR und Putler m 2,72 3.1'l 3,11 3,50 2,97 2,97 2,97 3, ,U 4,34 4,34 4 5,60 b SBR Becken Br'-n , , r ,140 0,179 0,1 19 0, o.171 Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clai@ aus Beton, Ablaufklasse D Tabelle 2 Behälter SR z' /11

15 Allgemeine bauaufsichtliche Zula$ung Nr vom 14. Juli 2011 für SBR Solid-Clair mit Belebunq im Halbkreis oder 2 Vierlelkreise In.trtut Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablaulklasse D Tabelle 2 Behälter OE /11

16 Allgemeine bauaufsichtlicho Zulassung Nr. 2{ vom 14. Juli 20l l für Solid-clair Classic und Clip in Beton Einbehälterbauweise mit Belebung im Halbkreis (H) oder 2 Viertelkreise Elnbehälterbauwelse Behälter Tvp SR Monollth d) Anwendungsbestimmungen lür Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablaufklasse D Tabelle 3 Einbehälter Monolith SR /11

17 Allgemeine bauaulslchtliche Zulassung Nr vom 14. Juli 2011 lür öb Itl! 5i6E try(/)j a4f^ lt:: jil t: E-N\IhS 5 E a3t U UJ O {3 v $ :f '"."qqrr ze o o (h te (E.! a rt z Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablaufklasse D Variante V Clip Anlage /t 1

18 Allgemeine bauaufsichtllchs Zulassung Nr vom 14. Juli 2011 für EEs (d(öe =;(5 o19 (J = ccy0)j g tlii Fliil.-lrr: -i- I ulu qqh O =.tl a, reu qqh P::r:iä.:ä:E E is ano g EE :q9 { S 3 t! i t! a Anwendungsbestimmungen lür Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablau{klasse D Variante V Classic Anlage 1 1

19 Allgemoins bauaulsichlliche Zulas3ung Nr vom 14. Juli 2011 für 0,981 0,241 0,721 0,251 2,001 1, 1,981 2, Anwendungsbeslimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566'3 mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage aus Beton, Ablaufklasse D Tab. 4 Einbehälter Variante V SR+OE 2371o /11

20 Allgemeing bauaulsichtliche Zulassung Nr vom 14. Juli 2011 für g* 6P Erc 2\ dh ssh s ru:"fi:.::;:li I -r\ Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablaulklasse D Variante H (K+H) Clip Anlage 13

21 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr vom 14. Juli 2011 lür Eautechnik :-! f o! 6 I dh I ssh $:H:.:ä:li :_:_--_-_-_-- Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clait@ aus Beton, Ablaulklasse D Variante H (K+H) Classic Anlage /11

22 Allgemeine bauaut3ichtliche zulassung Nr vom 14. Juli 2011 lnstitul für 't8toe I 0,221 0, ,179 Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablaufklasse D Tab. 5 Variante K+H+H SR+OE /11 1

23 Allgsmoine bauaufsichtliche Zula33ung Nr vom 14. Juli 2011 dh ssh <i >i ti!i Anwendungsbestimmungen lür Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage aus Beton, Ablaulklasse D Variante K Classic Anlage 16

24 Allgemeine bauaufsichtliche zulassung Nr vom 14. Juli 201I lür Solid-cläir classic und clio in Beton Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage aus Beton, Ablaufklasse D Tab. 6 Variante K+K SR 2371o

25 All gemeine bauautsichtliche Zulassung Nr, 2$ vom 14. Juli 2011 lür Solid-clalr Clesslc und CllD in B lon Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clait@ aus Beton, Ablaufklasse D Tab. 6 Variante K+K OE /11

26 Allgemeine bauaufsichtliche Zula6sung Nr. 2-55, vom 14. Juli 2011 für I r J dttl ssh I n_ä 3F Nä Anwendungsbestimmungen lür Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablauf klasse D Variante K (3K) Classic Anlage 19

27 Allgemeine bauaulsichtliche Zulassung Nr. 2-55,31488 vom 14. Juli 2011 lür Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage aus Beton, Ablaulklasse D Tab. 7 Variante K+K+K SR+OE z /11

28 Allgemeine bauaufsichtllche Zulassung Nr vom 14. Juli Äa z o : 3* o "\ -- /Kl-E N -g ö o Y o Anwendungsbestimmungen lür Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablauf klasse D

29 Allgemeine bauaulsichtliche Zulassung Nr vom 14. Juli 20l l für sbr solid{lair Dreib häherbäuweis mh gelebuna im Halb und vollkreis lrn Halb und Vollkreis lh+kl WP OE ö"ut"aoit Anwendungsbestimmungen lür Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablaufklasse D Tab. I Variante K+H+H+K SR+OE /11

30 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr vom 14. Juli 2011 Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage aus Beton, Ablautklasse D Variante 2x2K (4K) Classic Anlage 23

31 Allgemsing bauaulsichtliche Zulassung Nr vom 14. Juli 2011 lür SBR Solid.clai. Vierbehällerbauweise mit Bel buhp in 2 Vollkr lsen l2k+2kl lvd SR+OE 50 I OEI I s.13 r,341 1, o.124 Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablaufklasse D Tab. 9 Variante 2 K+2 K SR+OE /11 1

32 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr vom 14. Juli 2011 für!r c f.9 o E E-o ooo oot= ao >> a gg ü' L-t! r-oc a 'c G o E o6 r:::"u'.:"ilii g 8E op /E (, = E c f :(d o t 3 F Anwendungsbestimmungen lür Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clait@ aus Beton, Ablautklasse D Detail Probenahme / Notüberlauf mit Rücklauf- und Schlammsperre Anlage /11

33 Allgemeine bauaulsichtliche Zul6ssung Nr vom 14. Juli 2011 für :6 lst &si cv (, tf E dl a c (t! + (E-q ltr'd ld t- g c EE!tr i Er- +(!.i-gg m04 atolb o ß5 te= _g U' o g (E \./ o co.9 E; E,9 ECO "g\ Q:Hil:;:i I q, o c.g> o.9 :o 8> or Anwendungsbestimmungen f ür Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablaufklasse D Membrantelleöelüfter Anlage 26

34 Allgemeine bauaufsichtliche Zulasaung Nr vom 14. Juli 2011 für Bezeichnunsen BA Bd Anzahl kgid Bauo kg/d Bono kg/d Bruo,r, kg/mo-d Dm EW Fm' H*,.." m Htt,.in m Hees m Hpm Hp.,r m H2"aa Hs5 Q,o Qa vk m m3/h ms/d m3 Vss.a m3 Vssp",t m3 Vsspuo,6 ltl3 WTm Behälteranteile BSB5 FrachyTag (=0,06 k9 BSBy'(EW x d)) BSB5 Fracht/Tag (=0,05 kg BSBy'(EW x d)) BSB5 Fracht/Tag (=0,04 kg BSBy'(EW x d)) Raumbelastung Durchmesser Einwohnerwerte Fläche maximaler Wasserstand im SBR-Reaktor (>1,0 m) Hbb,max< 1,0 m so ist das Volumen anzupassen, um ein Hbb.md >1,0 m zu erreichen. minimaler Wasserstand im SBR-Reaktor min. Wassertiefe von UK Zulaufrohr bis OK Behälterboden (=H55+Hp) Höhe des Puffers im Schlammspeicher erforderliche Höhe des Puffers im Schlammspeicher (ges. VK ) erforderliche Höhe des Puffers im Teilbecken (Pufferbecken) Mindestwasserspiegel im Grobfang/Schlammspeicher (>0,7 m, i.d. R. Hbb,.i") erf. Mindestwasserspiegel im Grobfang/Schlammspeicher (>0,7 m, i.d. R. Hbb.,i") max. Schmutzwasserzulauf / Stunde Schmutzwasserzulauf / Tag Behältervolumen maximales Reaktorvolumen (=Vuo,nur + 5.Qr/2). Entspricht dieses Volumen einem minimales Reaktorvolumen (=Vbb..--5-Q1o/r) mittleres Reaktorvolumen (=Bd / BR, mit einer Raumbelastung (BB) von 0,2 kg / (m3 x d)) bautechnisch vorhandenes Reaktorvolumen Volumen der Vorklärung Volumen des Puffers (=7-bzw 6. x Qro)-- Volumen Schlammspeicher >(0,25 m3 / EW) Mindestnutzvolumen Schlammspeicher (=Vs.+Vp) Volumen Schlammspeicher + Puffer vorhanden Wassertiefe Anwendungsbestimmungen lür Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablaulklasse D Bezeichnungen Anlage /11

35 Allgemein bauaufsichtliche Zulassung Nr vom 14. Juli 20l l lür Verfahrensbeschrei bun Das System solid-claip ist eine biologische Kleinkläranlage nach dem bewährten Prinzip der SBR- Technik (Sequencing Batch Reaktor). Dieses bedeutet, dass das zufließende Abwasser chargenweise abgearlteitet wird. Eine Kammer eines Behälters wird als Pufler, Vorklärung und Schlammspeicher verwendet. bas Abwasser wird vom Putfer ins nachgeschaltete Belebungsbecken gepumpt, in dem das Abwasser belüftet wird. Hier bilden sich Mikroorganismen, die sich von den gelösten,,schmutzstoffen" im Abwasser auf vielfältige Art ernähren, der so genannte Belebtschlamm. Nach eineiruhe-, bzw. Absetzpha-se setzt sich der Belebtschlamm am Boden des Belebungsbeckens ab. lm oberen Bereich entsteht eine,,klarwasserzone", d.h. weitgehend gereinigtes Abwasser. Dieses Klarwasser kann dann in eine Versickerung oder in ein Gewässer gepumpt werden. Dieses Klarwasser wird in einen Probenahhe-Behälter gegeben, der mit einem Notüberlauf mit RücklaulschuE versehen ist. Der Notüberlauf dient dazu, dass bei einem Stromausfall vorgereinigtes Abwasser trotzdem in die Versickerung fließen kann (hier gilt die jeweilige Anforderung der Wasserbehörde). Der Rücklaulsihutz verhindert, dass troe Notüberlauf Wasser rückwärts in die Kläranlage läuft. Er schaflt einen beschränkten Rückstauraum ( z. B. bei kurzeitig starken Niederschlägen) und sorgl für mehr Sicherheit. Belindet sich dieser Rücklaufschutz am Eingang des Klarwasserhebers, so verhindert die Klappe, dass übermäßiger Belebtschlamm während der Belüftungsphase in den Heber dringt. Die Beiriftuno erfolqt durch einen Verdichter. Die Druckluft wird der Belebung mittels Membranroh-rbelüfärrn, Tellerbelüftern oder Plattenbelüftern zur feinblasigen Belüftung zugeführt. ln der Belüftungsphase sollte der Sauerstoflgehalt von 3 mg/l gelösten Sauerstofl nicht unterschritten werden. Sämtliche Pumpvorqänoe werden mittels Drucklufthebern vorgenommen. lm Modell Clip wurdän äle Heber und die Belüftung in einer K-ompakten Hebevorrichtung integriert. Die Abwasseireinigung erfolgt in 4 Zyklen, jeweils 6 Stunden. Pro Zyklus wird zwischen folgenden Phasen unterschieden: Phase 1 : Beschickung Das irn Schlammspeich-er zwischengelagerte Rohabwasser wird dem SBR Reaktor (Belebung) zugeführt. Der Abzug erfolgt aus einer bestimhten Höhe des Schlammspeichers und ist in seiner Menge begrenzt. Der Abzug erfolgt über Drucklultheber. Phase 1a Denitrifikation ( gilt nur bei Ablaufklasse D) Bei qelordertem Stickstoffäbbau ist eine zwischengeschaltete Ruhephase mit gelegentlichen Belültungsstössen zur Durchmischung möglich. ln ijieser Phase denitrifizieren die Mikroorganismen das vorhandene Nitrat in einer anoxischen Zone. Phase 2: Belüftung ln dieser Phase wird das Abwasser im Belebungsbecken belüftet. Die Biologie soll in dieser Phase optimal mit Sauerstoff versorqt werden, und dea Reaktorinhalt optimal durchmischt werden. Die Belüftung eholgt intermiüierend im Takf Belüftung an, Belüftung aus. Die Grundeinstellung für 4 EW ist pro 4yklus aul 1-80 Minuten Belüftungszeit im 10 Minutentakt jeweils 4 Minuten Belüftung an, 6 Minuten Belüftung aus, eingestellt. Phase3: RuheDhase tn dieser Phasderfolot weder eine Belüftung noch eine Beschickung. Jetzt soll sichfrer B{tschla\n unten im Becken abs-eeen, damit sich im oberen Bereich eine Klarwasseeone bildf,h kann.äsind ^ 1l mindestens 90 Minuten Ab3etzzeir vorzusehen. \ ry Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablaufklasse D Verf ahrensbesch reibung Anlage rl /11

36 Allgemelne bauautsichtliche Zulassung Nr vom 14. Juli 20l l lür Pnase 4: Aozugspnase ln dieser Phase wlrd das biologisch gereinigte Wasser abgezogen. Der Klarwasserabzug ist tiefenbegrenzt, wie auch die Beschickung. Mindesthöhen müssen verbleiben, damit kein Schlamm gepumpt wird. Phase 5 : Überschussschlammabzug ln dieser Phase wird z.b. mittels eines Drucklulthebers der Uberschussschlamm in die 1. Vorklärung bzw. den Schlammspeicher ggführt. Der Schlamm wird aus einer bestimmten Höhe vom Becken des Bodens abgesaugt. Der Uberschussschlamm wird in einer Höhe von 30-40cm vom Beckenboden des Belebungsbecken abgesaugt. Zeiten Die Zeiteinstellung der TakEeiten sind je nach Größe der Anlage vorgegeben. Die Gesamtzeit pro Zyklus ( Phase 1-5) darf 360 Minuten nicht überschreiten. Steuerung: Die Steueiung der einzelnen Phasen und Zyklen erfolgt über eine Mikroprozessorsteuerung, die. den Verdichter und die Druckluftheber über eine Luftuerteilung (2.8. Magnetventile) ansteuert. Eine Abfrage der Betriebsstunden der Aggregate ist möglich, Störfälle werden optisch und akustisch signalisiert. Bei Stromausfall erfolgt eine akustische Signalisierung. Eih Handbetrieb ist m(hlich lür Funktionsteste. Notüberläufe und Probenahme, Warnmeldungen : Die Anlaqe wird mit einer integrierten Probenahme mit Notüberlaut und Rücklaufsperre ausgerüstet. Eine Sch-lammsperre mittels Rückschlagklappe im KlaMasserabzug vermindert den Eintrag vom Belebtschlamm in den Klarwasserheber in der Belüftungsphase. Ein Notüberlaut zwischen Schlammspeicher und Belebungsbecken mit einer zusätzlichen Rückschlagklappe ist vorhanden. Betriebskennwerte: Die Betriebskennwerte bezogen auf die EinwohneMerte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Es gelten: Täolicher Schmutzwasserzuflu ß: Sctlammspeicher: Puffer: Zykluszeit: Absetzphase: Schmutzfracht Zeiten: Stromversorgung: 150 r/ EW 250 I I EW, mindestens 1 m3 7 *Q.^ : ab12 EW nur 6'0-^ o StLiö<ien mindestens 90 Minuten 60 g BSB. / EW, wenn sich Schlammspeicher und Pufler in ei-nem Becken belinden : 509 BSB. / EW bei getrenntem Schlammspeicher und extra Putfer; BSB. / EW bei Vorklärung in mehreren Kammern und extra Puffer; 425 l/ew Abse?volumen nach DIN 4261Teil l/ew mittleres Volumen; BR< 0,2 kg/(m3'd); Schlammvolumen maximal 400inl/l ; TS<49/: 8," < 0,05 ks/(ks.d) Dä-uer der Beschickung, der Belüttung, des KlaMasserabzug und des Schlammabzuges ergeben sich nach Berechnung durch die jeweilige Schmutzbelastung (EW), der Grubengeometrie und der Verdichterleistung Bis 25 EW 230 Vi16A; >35 EW 400 V Drehstrom, Absicherung über Haus Fl, bei Außenlage gegebenentalls besondere Blitzschutzvorkehrungen und verpolungssichere Steckdosen Anwendungsbestimmungen lür Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablaulklasse D Verf ahrensbeschreibung Anlage /'t 1

37 Allggmeine bauaulsichtliche Zula$ung Nr vom 14. Juli 2011 für Einbauhinweise: Der Einbau der Behälter und der Technik ist nach der neuesten Einbauanleitung des Herstellers durchzuführen. Der Einbau ist nur durch Fachfirmen vorzunehmen. Bitte beachten, dass sich nach Erteilung der Zulassung Vorschriften ändern können, die hier noch keine BerÜcksichtigung finden konnten. Allgemeine Sicherheitshinweise: 1. Die geltenden Sicherheitsbestimmungen (2.B. Unlallverhütungsvorschriften der Berufsoenossenschaften) müssen einoehalten werden. 2. Das Pdrsonal für Bedienung, Wartung: lnspektionen und Montage muss die entsprechenden Qualifikationen fürdiese Arbeiten aufweisen. 3. Bei Arbeiten an der Steuerung oder anderen elektrischen Einrichtungen der Anlage muss die Anlage vom Netz getrennt werden. 4. Die Elektroversorgiung kann durch eine Steckdose 230 Volt (10 A Absicherung über Fl Schalter) erfolgen, die von einel Fachfirma erstellt wurde. Elektroanschlüsse dürlen nur von Fachkräften durchgetührt werden. 5. Beachten Sie, dass in der Mehrkammergrube giftige Gase entstehen können. Wir weisen auf die U nf allverhütungsvorschrilten hin. Einbau der Betontertigteile für eine SBR-Anlage: 1. Die Baugruben für die Anlage ist entsprechend den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und den einschlägigen DIN-Normen herzustellen. 2. Bei der Wahl der Einbauteile ist daraul zu achten, dass die Kleinkläranlage jederzeit zugänglich ist. 7. o Dabei ist auf Zugänglichkeit entsprechend DIN ENl2566-3, DIN EN 476 sowie DIN 4171 Teil 1 zu beachten. Vor Aufnahme der Erdarbeiten sind die exakten Lagen von Versorgungsleitungen im Bereich der Bauorube zu ermitteln und zu schüeen. Als z-ulässige Bodenpressung wird 100 kn/m'? angenommen. Die Traglähigkeit des Baugrundes und die vorhandenen Grundwasserstände sind örtlich verantwortlich zu prüfen und entsprechende l\/laßnahmen zu veranlassen, z.b. eine Aultriebsicherung etc. Die Einbauskizze für den Behälter ist zu beachten. Die erforderliche Einbauhöhe der Anlage ist unter BerÜcksichtigung der Fugenstärken vor Baubeginn zu ermitteln. Dementsprechend sind die Tiefe der Gründungssohle, die Oberkante der Schachtabdeckung sowie die gegebenen Ein- und Auslaufhöhen, nottalls unter Einbeziehung von Ausoleichsringen, vor Ort festzulegen, Für öen Einba"u vbn werkseitig ver-klebten Betonbauteilen oder Monolithen müssen besondere Keüenwandgreifer bzw. Einbauketten verwendet werden. Beim Einbau der Fertigteile: mit einem 3-strängigen Kettenringwandgreiler (bis 3 to Einzelgewicht) sind folgende Einzelkettenlängen einzuhalten : -bei Anlagen mit Durchmesser 200 cm = mind. 150 cm -bei Anlagen mit Durchmesser 250 cm = mind. 200 cm. Mit einer Bauhöhe von 155 cm ist mit einer 3-strängigen Kette (Mindesttragkraft > 2,0 to je Einzelkette) zu arbeiten. Dabei sind folgende Einzelkettenlängen einzuhalten: -bei Anlagen mit Durchmesser 200 cm = mind. 200 cm -bei Anlagen mit Durchmesser 250 cm = mind. 250 cm. Bei der Fertigteilmontage dürfen die Ringe und ihre Kammern nicht verwechselt werden, Wirkungsweis'e der Anla-'ge gewährleistetbeliebt. Dafür sind die Einbauskizzen zu beacdt weitere Hilfe für den Einbau sind die Einbaukennlinien zu beachten. // $:fi:.:ä:i Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566'3 mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablaufklasse D Einbauanleitung Anlage

38 Allgemeine bauaul3ichtliche Zula$ung Nr, 2{ vom 14. Juli 2011 lür 10. Es ist daraut zu achten, dass die Ring- und KammeMände genau übereinander versetzt werden und dass die Lagerfugen vollflächig und wasserdicht hergestellt werden. An den Fugenaussenseilen sind beidseitig Nilörtelwülste anzusetzen. Der Fugenmörtel muss der Klasse C35/C45 und der Expositionsklasse XC4/XF3/XA1 (WU) entsprechen. 11. Zui Prüfung ist die Anlage mit Wasser zu füllen und die Wasserdichtheit zu dokumentieren entsprechend DIN EN Teil Die 2u- und Ablaulöffnungen dürfen nicht vemechselt werden. Ab 4 ms Abwasser pro Tag müssen Rohre DN 150 mm vemandt werde. 13 Die Rohrleitungen sind elastisch (Schachtfutte0 einzubinden. Es giltdie DIN 1986 Teil -1,-2,-4 und -30. Die Ablaufleitungen sind rückstaufrei zu verlegen. 14 Die Anlage ist mä einer Be- und Entlüftung zu-versehen. Der Zulauf ist über Dach zu entlüften, ggf. sind zusätzliche Be- und Entlültungen anzuordnen. 15. Wir empfehlen den Deckel der Anlage mit Belüftungslöchern (belüftete Deckel) zu versehen. 16. Liegt die Anlage im Verkehrsbereich, so ist sie mit der statisch ertorderlichen Abdeckung zu versehen. Lultversorgungsleitungen 1. Die notwendigen Luftversorgungsleitungen können über den Hersteller bezogen werden. 2. Verlegen sie vom Installationsort der Au ßensäule/Schaltschrank bis zur Anlage ein Leerrohr (mindästens DN 100) zur Aulnahme der Luftversorgungsleitungen. Die Leerrohre müssen nach Einbau beidseitig luftdicht verschlossen werden. 3. Das Leeirohr ist gradlinig zu verlegen. Erforderliche Bögen düfen mit max. 30"- Formstücken gebildet werden. Es musa mit Göfälle.(Kondenswasserableitung) zum Behälter verlegt werden. 4. Das Leerrohr sollte bis in die Olfnung in den Konus verlegt werden, ersatzweise Unterkante Abdeckung. Das Leerröhr ist bei Zwei- oder Dreibehälteranlagen immer bis in den letzten Behälter zu verlegen. Als Luftversorgungsleitung sind mit 1 'PVC Spiralschläuchen 3/4" Zoll und 3 mal y2zoll (Qualitätsanfo;defungen:iemperaturbeständigkeit von -10t bis +60t, Arbeitsdruck bei 20C = 7 bar) durch das Leerrohr zu verlegen. Es ist daraul zu achten, dass ausreichend Schlauchlängen zum anschlie ßen zur Verfügung stehen. 7. Die max. Länge der LuftversorgungsleitJngen darf 15 m nicht überschreiten, mit dem Hersteller abgesprochen werden. längere Wege müssen Hinweise für den technischen Einbau: Es wird zwischen Modell Clip und Classic unterschieden: Einbau Clip (Beachten sie bitte die mitgelieferte Einbauanleitung) - Der Clip wird nach Einbau der Grube und Fertigung der Zu- und Abläufe Über die Trennwand gehängt und befestigt. Bei Einbehälteranlagen wird zwischen der NIöglichkeit H, V und 2V unterschieden. - Es ist zu kontrollieren, dass der richtige Clip geliefert wurde, da unterschiedliche NIaße möglich sind. - Dabei ist darauf zu achten, dass die Schlammspeicherhöhen und Pufferhöhen eingehalten werden. - Es istdaraufzu achten, dass sich die Belüttung an der tiefsten Stelle befindet (Sohle). - Die Probenahme ist entsprechend am Ablauf anzuschließen, der Ablaufheber ist in die Probenahme zu führen. Der Schaltkasten (Steuerung) wird entsprechen angebaut. - Die Luftschläuche sind entsprechend den Farben an zu klemmen. - Die Funktionen Beschickung, Belüftung, Abzug und SchlammrÜckfÜhrung sind zu überprüfen, um Verwechslungen der Schläuche zu verhindern und nach Befüllung zu wiederholen. fil:h:.:ä:e Anwendungsbestimmungen lür Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablauf klasse D Einbauanleitung Anlage tl ^ 1

39 Allgemeine bauautsichtliche Zulassung Nr vom 14. Juli 2011 für Einbau Classic 1. Der Einbau von Classic-Bausätzen erfordert vom Einbauer unbedingt längere Einbauerfahrung 2. Die Luftheber sind entsprechend den Einbauzeichnungen einzubauen..). Die Schlammschürzen aus Folie sind entsprechend einzubauen. 4. Bei Einbehälteranlagen wird zwischen der Nlöglichkeit H, V und 2V unterschieden. A Dabei ist daraul zu achten, dass die Schlammspeicherhöhen und Pufferhöhen eingehalten werden. 6. Es ist darauf zu achten, dass sich der Belülterbalken an der tiefsten Stelle befindet (Sohle). 7. Die Probenahme ist entsprechend am Ablauf anzuschließen, der Ablaulheber ist in die Probenahme zu führen. 8. Der Schaltkasten (Steuerung) wird entsprechend angebaut. 9. Die Luftschläuche sind entsprechend den Farben an zu klemmen. 10. Die Funktionen Beschickung, Belüftung, Abzug und Schlammrücktührung sind zu überprüten um Verwechslungen der Schläuche zu verhindern und nach Belüllung zu wiederholen. Einbauhinweise Steuerun g/ Elektroinstallation e 4. Ä Es wird zwischen Steuerungen für die lnnen- und Außenmontage unterschieden. Die Steuerung (auch außen) ist vor direkter Sonneneinstrahlung zu schüeen. Nach dem dei Anschluss der Luftversorgungsleitungen ist das Leerrohr, durch das die Luftversorgungsleitungen verlegt sind zu verschließen (2.B. mit Montageschaum). Die Elektroinstallation darf nur durch ein zugelassenes Elektro- lnstallationsunternehmen durchgeführt werden. Die einschlägigen VDE- Bestimmungen sind einzuhalten. Stromzuführung (mdv-) mit 1o A-Absicherun'g, Fl-schutzschalter <30 ma sind vom Fachbetrieb zu verlegen und montieren. Der Fl-SchuEschalter sollte von Zeil zu Zeil am vorhandenen Testschalter ausgelöst werden, um seine einwandfreie Funktion zu überorüfen. Als Stromzuführung für die Außensäule wird ein Erdkabel 3x1,5 mm2 bis in die Säule verlegt. An dem in der Außensäule liegenden Ende des Erdkabels sollte vom Fachbetrieb eine CEE-Steckdose (3 polig) 230 V (blau) installiert werden. Gegebenenfalls müssen Blitzschutzmaßnahmen getrollen werden. Besonderheiten der SBR Solid-ClaiP 1. Achten sie darauf, dass zum Vorfluter ausreichend Gefälle vorhanden ist. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche Rückschlagklappe vorzusehen um Rückstau zu verhindern. Der KlaMasserluftheber sollte nur dann als Hebepumpe eingesetzt werden, wenn ein Uberstau mittels Schwimmerschalter signalisiert werden kann. Nach dem Einbau 2. Die Anlage ist mit wasser zu befüllen (nach Abbinden des Mörtels) und die einzelnen Kammern sind aul Dichtigkeit zu überprüfen. Anschließend ist die gesamte Anlage aul Dichtigkeit nach EN o. 4. A zu überprüfen. Das Stromausfallmodul ist enthalten und zu überprüfen. Der Betreiber ist in die Anlage einzuweisen. Es ist eine Dokumentation und ein zu fertigen und vom Betreiber und Einbauer zu unterzeichnen. Die Anlage ist zusammen mit der Betriebsanleitung und Zulassung dem Betreiber zu Der Betreiber hat die regelmäßige Wartung durch eine Fachfirma nachzuweisen. Anwendungsbestimmungen tür Kleinkläranlagen nach DIN EN mit CE-Kennzeichnung: SBR-Anlage Solid-Clair@ aus Beton, Ablaufklasse D Einbauanleitung Anlage /11

Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164:2013-03

Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164:2013-03 Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,

Mehr

Z-55.4-309 16. April 2015

Z-55.4-309 16. April 2015 09.04.2015 II 31-1.55.4-18/10.1 Z-55.4-309 16. April 2015 16. April 2020 Hauptsitz Arge PKA ELSA Naturbauhof - E. Seyfferth Roddahner Dorfstraße 18/20 16845 Neustadt/Dosse Kleinkläranlagen: Bepflanzte

Mehr

Aktuelle Zulassungsverfahren und Neuerungen in den Zulassungsgrundsätzen für Kleinkläranlagen. Dipl.-Ing. Stefan Hartstock. KKA-News 15.10.

Aktuelle Zulassungsverfahren und Neuerungen in den Zulassungsgrundsätzen für Kleinkläranlagen. Dipl.-Ing. Stefan Hartstock. KKA-News 15.10. Aktuelle Zulassungsverfahren und Neuerungen in den Zulassungsgrundsätzen für Kleinkläranlagen Dipl.-Ing. Stefan Hartstock KKA-News 15.10.2014 2 Gliederung 1. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Kleinkläranlagen und die europäische Normung

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Kleinkläranlagen und die europäische Normung Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Kleinkläranlagen und die europäische Normung Herzlich Willkommen Übersicht 2. Das DIBt 3. Rechtsgrundlagen 4. Bisheriges Zulassungsverfahren 5. Europäische Normung

Mehr

Z Juli 2012

Z Juli 2012 24.07.2012 II 35-1.55.31-16/12 Z-55.31-450 24. Juli 2012 24. Juli 2017 REWATEC GmbH Bei der Neuen Münze 11 22145 Hamburg Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Polyethylen; Belebungsanlagen im Aufstaubetrieb

Mehr

Dichtheitsprüfung bei Kleinkläranlagen und Abflusslosen Sammelgruben

Dichtheitsprüfung bei Kleinkläranlagen und Abflusslosen Sammelgruben Dichtheitsprüfung bei und Abflusslosen Sammelgruben Technische Regelwerke Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassungen des DIBt. DIN 4261 DIN 1986-30 gefordert wird die Dichtheitsprüfung nach Einbau bei Nachrüstung

Mehr

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX 1. Allgemeines nach ATEX Diese enthält grundlegende Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die bei Montage, Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist diese unbedingt vor Montage

Mehr

Einhandmischer-Spültischarmatur der Firma BLANCO GmbH + Co. KG Serie BLANCOQUATURA. Art.-Nr. 517186

Einhandmischer-Spültischarmatur der Firma BLANCO GmbH + Co. KG Serie BLANCOQUATURA. Art.-Nr. 517186 tüv Rneinland LGA Products GmbH Nach DIN EN ISO/lEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1 524. 11 TÜVRheinland@ rgatdl Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Einhandmischer-Spültischarmatur

Mehr

Hauptsache zuverlässig

Hauptsache zuverlässig K K Acontrol 1 mal jährliche vor Ort Wartung* *beachten sie die Vorgaben aus der bauaufsichtlichen Zulassung Hauptsache zuverlässig Der bubbler Ein ausgereifter SBR-Techniksatz für Ihre Kleinkläranlage.

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Vorblatt.doc Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort...

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Bei Unklarheiten empfehlen wir, immer einen entsprechenden Gutachter einzuschalten

Bei Unklarheiten empfehlen wir, immer einen entsprechenden Gutachter einzuschalten ... weil die Natur den Ton angibt INFO: 016_1 EINBAUHINWEISE DERNOTON - Produkte DERNOTON - FERTIGMISCHUNG BA für die vertikale Abdichtung an Bauwerken Die DERNOTON -Fertigmischung BA erreicht nur dann

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Z April 2014

Z April 2014 29.04.2014 II 35-1.55.31-8/13.2 Z-55.31-470 29. April 2014 4. Februar 2018 Aquato Umwelttechnologien GmbH Borriesstraße 10 32051 Herford Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Beton, Polyethylen oder

Mehr

Z Juni 2016

Z Juni 2016 08.06.2016 II 35-1.55.31-18/12.1 Z-55.31-452 8. Juni 2016 8. Juni 2021 PREMIER TECH AQUA GmbH Bei der Neuen Münze 11 22145 Hamburg Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Beton oder Polyethylen; Belebungsanlagen

Mehr

1. Die Maße für ihren Vorbaurollladen müssen von außen genommen werden.

1. Die Maße für ihren Vorbaurollladen müssen von außen genommen werden. Vorbaurollladen Massanleitung Sehr geehrte Kunden, diese Maßanleitung dient zur korrekten Ermittlung der für den RDEMCHER Vorbaurollladen Konfigurator notwendigen Maße. Um diese nleitung optimal nutzen

Mehr

Alles Gute zum Hausbau!

Alles Gute zum Hausbau! Alles Gute zum Hausbau! Damit der Strom von Anfang an den richtigen und sicheren Weg findet, erklären wir Ihnen nachfolgend anhand einiger unverbindlicher Beispiele, wie Sie zu Ihrer Energie kommen - 1

Mehr

Z Juli 2016

Z Juli 2016 28.07.2016 II 35-1.55.31-60/15 Z-55.31-675 28. Juli 2016 28. Juli 2021 PREMIER TECH AQUA GmbH Bei der Neuen Münze 11 22145 Hamburg Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Beton oder Polyethylen; Belebungsanlagen

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Dränung und deren Grundsätze

Dränung und deren Grundsätze Dränung und deren Grundsätze Grundstücksentwässerung und Ausführung der Dränage Ausführung der Dränage Eine Abdichtung mit Dränung ist bei schwach durchlässigen Böden auszuführen, bei denen mit Stau- oder

Mehr

Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung!

Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung! Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung! Für jedes Grundstück bestehen das Recht und die Pflicht auf einen Anschlusskanal im Mischsystem bzw. zwei Anschlüsse im Trennsystem (Schmutzwasser

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und

Mehr

Bauhinweise Dampfbad Selbstbau:

Bauhinweise Dampfbad Selbstbau: Bauhinweise Dampfbad Selbstbau: Kaiser Wellness +43 660 68 60 599 www.dampfgenerator.at office@kaiser-wellness.at Dampfbad Selbstbau Bauhinweise - Dampfbad Selbstbau: Das eigene Dampfbad, einfach selbst

Mehr

Wohnfläche nach der II.BVO

Wohnfläche nach der II.BVO Wohnfläche nach der II.BVO 1 Wohnflächenberechnung ( 42, 44 II BV) Wohnfläche Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

DIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun?

DIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun? Referent: Roland Latteier Vortragsgliederung Einführung Details der Norm Ausblick Roland Latteier 2 Einführung DIN EN 1090-Reihe besteht aus 3 Teilen Teil 1: Teil 2: Technische Regel für die Ausführung

Mehr

Öl-Rückhalte-Sicherheitssystem

Öl-Rückhalte-Sicherheitssystem Öl-Rückhalte-Sicherheitssystem Die funktionsgeprüfte Öl-Rückhaltung Technische Anlagen, wie beispielsweise Klima-, Kälteaggregate und Wärmepumpen haben, um einen technisch einwandfreien Betrieb zu gewährleisten,

Mehr

Für sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme sollte geschultes Fachpersonal eingesetzt werden. scha-de, 04.07.2007. scha-de, 04.07.

Für sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme sollte geschultes Fachpersonal eingesetzt werden. scha-de, 04.07.2007. scha-de, 04.07. Einschränkung der betrieblichen Sicherheit durch mangelhafte und nicht weisungsgemäße Instandhaltung am Beispiel von Sicherheitsarmaturen für Explosionsgefährdete Anlagen 1 Störfälle und betriebliche Schadensfälle

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Z September 2014

Z September 2014 15.09.2014 II 35-1.55.31-39/09.1 Z-55.31-331 15. September 2014 15. September 2019 AQUATEC VFL, s.r.o. Továrenská 4054/49 01841 DUBNICA NAD VÁHOM SLOWAKISCHE REPUBLIK Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

Kombiniertes Funktions- und Belegreifheizen

Kombiniertes Funktions- und Belegreifheizen Arbeitsblatt Kombiniertes Funktions- und Belegreifheizen Estrichtechnisch angepasstes Auf- und Abheizprotokoll für Fußbodenheizungen mit Calciumsulfat- und Zementestrichen Im Zuge moderner Bauweise gibt

Mehr

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Änderungen der MPBetreibV 2014

Änderungen der MPBetreibV 2014 Änderungen der MPBetreibV 2014 3 Instandhaltung von Medizinprodukten (1) Die Instandhaltung von Medizinprodukten umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Instandhaltungsmaßnahmen

Mehr

Wärmerückgewinnungsgerät mit Wärmepumpe

Wärmerückgewinnungsgerät mit Wärmepumpe Wärmepumpe zur Brauchwassererwärmung in Kombination mit Abluftanlage und maschinellen Be- und Entlüftungsanlagen - DIN EN 255 von Bernhard Schrempf FNKä 6 Elektromotorisch angetriebene Wärmepumpen und

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

Vermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag

Vermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag Vermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag von Dipl. Ing. (FH) Horst Töllner BDSH geprüfter Sachverständiger Bund Deutscher Sachverständiger im Handwerk e.v.

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer

Mehr

Heizkörper einbauen in 10 Schritten Schritt-für-Schritt-Anleitung

Heizkörper einbauen in 10 Schritten Schritt-für-Schritt-Anleitung Schritt-für-Schritt- 1 Einleitung Wie Sie in 10 einfachen Schritten einen neuen Heizkörper einbauen, richtig anschließen und abdichten, erfahren Sie in dieser. Lesen Sie, wie Sie schrittweise vorgehen

Mehr

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage

Mehr

MB-Kanalsanierung. (Ab)Wasser marsch. Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei.

MB-Kanalsanierung. (Ab)Wasser marsch. Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. MB-Kanalsanierung (Ab)Wasser marsch Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. DIN 1986-30 eine harmlos klingende Norm des Wasserhaushaltsgesetzes sorgt bei Hauseigentümern für

Mehr

retourluftsonde Montageanleitung

retourluftsonde Montageanleitung Ausgabe 0707D00 retourluftsonde Montageanleitung Bitte nehmen Sie die Anlage erst in Betrieb, nachdem Sie vorliegende Anleitung vollständig und aufmerksam gelesen haben! Inhalt 01 Stückliste & Lieferumfang

Mehr

Maintenance & Re-Zertifizierung

Maintenance & Re-Zertifizierung Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0

Mehr

Plandoor 30 Plandoor 60. Flächenbündiger Feuerschutzabschluss der Feuerwiderstandsklasse EI 30 und EI 60 Systembeschreibung Holz

Plandoor 30 Plandoor 60. Flächenbündiger Feuerschutzabschluss der Feuerwiderstandsklasse EI 30 und EI 60 Systembeschreibung Holz Flächenbündiger Feuerschutzabschluss der Feuerwiderstandsklasse EI 30 und EI 60 Systembeschreibung Holz Systembeschreibung Holz Inhalt Vorbemerkungen I. Allgemeines II. Systembeschreibung 1. Systemgegenstand

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

104 WebUntis -Dokumentation

104 WebUntis -Dokumentation 104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint

Mehr

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX Börsenordnung (Aquaristik) 1. Geltungsbereich 2. Gegenstand der Börse 3. Anbieter 4. Besucher 5. Tierschutzrechtliche Bestimmungen 6. Abgabe an Kinder und Jugendliche 7. Angebotene

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern

Mehr

Informationen für Bauherren und Planer. > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser

Informationen für Bauherren und Planer. > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser Informationen für Bauherren und Planer > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser Inhaltsverzeichnis Gesetze und Verordnungen 2 Ihr Ansprechpartner

Mehr

AbteilungBrandschutz - Referat Brandverhaltenvon Baustoffen IP-BWU03-1-16.5.235

AbteilungBrandschutz - Referat Brandverhaltenvon Baustoffen IP-BWU03-1-16.5.235 M ~A. r""~ MPA STUTTGART Otto.Graf.lnstitut Materialprüfungsanstalt. UniversitätStuttgart AbteilungBrandschutz - Referat Brandverhaltenvon Baustoffen Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis

Mehr

Zahl: 23406/2013 Zeichen: My Datum: 23.11.2013. Pentaflex KB, Pentaflex FTS, Pentaflex OBS und Pentaflex ABS

Zahl: 23406/2013 Zeichen: My Datum: 23.11.2013. Pentaflex KB, Pentaflex FTS, Pentaflex OBS und Pentaflex ABS Prüfbericht Zahl OIB-140-002/98-011 Zahl: 23406/2013 Zeichen: My Datum: 23.11.2013 Auftrag: Beauftragt wurde die Prüfung der Fugenbleche KB, FTS, OBS und ABS zur Abdichtung von Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitten

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 4. Dezember 2001 Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 7 87 30 206 Telefax: (0 30) 7 87 30 320 GeschZ.: IV 45-1.19.11-194/01

Mehr

Die Leuchtdiode Power / DSL beginnt nach einigen Sekunden zu blinken und signalisiert damit die Betriebsbereitschaft der FRITZ!Box.

Die Leuchtdiode Power / DSL beginnt nach einigen Sekunden zu blinken und signalisiert damit die Betriebsbereitschaft der FRITZ!Box. 1. An die Stromversorgung anschließen 1. Nehmen Sie das Netzteil aus dem Lieferumfang der FRITZ!Box zur Hand. 2. Verwenden Sie für den Anschluss an die Stromversorgung nur dieses Netzteil. 3. Schließen

Mehr

Mitarbeiterbefragung nach DIN EN ISO 9001

Mitarbeiterbefragung nach DIN EN ISO 9001 Mitarbeiterbefragung nach DIN EN ISO 9001 Angaben zur Person Vor- u. Zuname: genaue Berufsbezeichnung: Alter: Bezeichnung der Tätigkeit: Abteilung: Vorgesetzter: Arbeitssitz: (Raum/Platz Nr.) Seit wann

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen. Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Mehr

BRÖTJE-Fachinformation. (November 1995) Modernisierung von Heizungsanlagen mit offenem Ausdehnungsgefäß

BRÖTJE-Fachinformation. (November 1995) Modernisierung von Heizungsanlagen mit offenem Ausdehnungsgefäß BRÖTJE-Fachinformation (November 1995) Modernisierung von Heizungsanlagen mit offenem Ausdehnungsgefäß Informationsblatt Nr. 4 August 1993 2. Auflage November 1995 Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06. M e r k b l a t t

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06. M e r k b l a t t Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 06/2014 M e r k b l a t t Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Dieses Merkblatt soll Ihnen die

Mehr

Die nachfolgende Anleitung zeigt die Vorgehensweise unter Microsoft Windows Vista.

Die nachfolgende Anleitung zeigt die Vorgehensweise unter Microsoft Windows Vista. Schritt für Schritt Anleitung zur Einrichtung Ihrer neuen Festplatte Die nachfolgende Anleitung zeigt die Vorgehensweise unter Microsoft Windows Vista. Schließen Sie Ihre Festplatte an Ihrem Computer an.

Mehr

GRAF Klaro Easy das sind die Vorteile

GRAF Klaro Easy das sind die Vorteile GRAF Klaro Easy das sind die Vorteile 3 Keine Mechanik Nur ein flüsterleiser Hochleistungs-Luftverdichter im Schaltschrank 3 Keine störanfälligen Pumpen Alle Fördervorgänge werden über Druckluft gesteuert

Mehr

Das Tor vielfältig genutzt! Nutzungsänderung von Toren. BVT - Verband Tore 40885 Ratingen

Das Tor vielfältig genutzt! Nutzungsänderung von Toren. BVT - Verband Tore 40885 Ratingen Das Tor vielfältig genutzt! Nutzungsänderung von Toren Umbau bzw. Nachrüstung 1. Normenlage Anforderungen aus der Produktnorm EN 13241-1 Anforderungen aus der EN 12635 Tore Einbau und Nutzung 2. Fallbeispiele

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-BankCard mit HBCI wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-BankCard gegen eine neue

Mehr

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Ziel der Anleitung Sie möchten ein modernes Firewallprogramm für Ihren Computer installieren, um gegen

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue

Mehr

TEILEGUTACHTEN. Nr.374-0019-00

TEILEGUTACHTEN. Nr.374-0019-00 ULT Seite: 1/4 TEILEGUTACHTEN Nr.374-0019-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Nachfolgende Information soll Ihnen als Unternehmer - oder als vom Unternehmer als Verantwortlichen benannter - ein verständlicher Leitfaden

Mehr

Instandsetzung von WEA-Fundamenten Fachliche und Baurechtliche Aspekte

Instandsetzung von WEA-Fundamenten Fachliche und Baurechtliche Aspekte Instandsetzung von WEA-Fundamenten Fachliche und Baurechtliche Aspekte 18. Windenergietage, Rheinsberg, 12.11.2009 Von der IHK zu Lübeck ö.b.u.v. Sachverständiger für Betontechnologie, Betonschäden, Instandsetzung

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:

Mehr

www.internet-einrichten.de

www.internet-einrichten.de E-Mail-Programme E-Mail Adresse einrichten Bei t-online, AOL, Compuserve, und anderen können Sie sich E-Mail-Adressen einrichten. Dies hat aber den Nachteil, dass Sie diese nur mit der entsprechenden Zugangssoftware

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift

Mehr

BGG 911 (bisher ZH 1/205) Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Durchleitungsdruckbehältern

BGG 911 (bisher ZH 1/205) Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Durchleitungsdruckbehältern BGG 911 (bisher ZH 1/205) Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Durchleitungsdruckbehältern Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuß "Gas und

Mehr

Haft- und Lesbarkeitsprüfung für Kennzeichnungsschilder

Haft- und Lesbarkeitsprüfung für Kennzeichnungsschilder 1. Zweck Die Norm IEC 60079-0 (Ed. 6)sowie EN 60079-0:2012 fordern im Abschnitt 29.2 eine deutlich lesbare Kennzeichnung von elektrischen Geräten. Die Richtlinie 94/9/EG (ATEX Richtlinie) fordert im Abschnitt

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten 16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden

Mehr

Kleidertransportsystem

Kleidertransportsystem anleitung Kleidertransportsystem Unbedingt vor Arbeitsbeginn lesen Kleidertransportsystem Ladegut-Sicherung Made in Germany Sicherheit Made in Germany 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 1. Vorwort

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr