Die Inhumanität der Todesstrafe. Ein Referat von Christian Markus Grill, im Sommer Einleitung - Übergang zum Thema - Allgemeines

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1 Die Inhumanität der Todesstrafe Ein Referat von Christian Markus Grill, im Sommer Einleitung - Übergang zum Thema - Allgemeines "WARUM - Töten wir Menschen, die Menschen getötet haben? Etwa um zu zeigen, daß es Unrecht ist, Menschen zu töten?"(1) Was versteht die Gesellschaft unter dem Begriff Todesstrafe? Eine objektive Definition könnte lauten: "Die Todesstrafe soll eine Wiedergutmachung und Bestrafung einer strafbaren Handlung durch den gesetzlich geduldeten und gerichtlich angeordneten Tod des Schuldigen erwirken." Personen der verschiedensten Gesellschaftsschichten vertreten die Auffassung, daß sich Menschen den staatlichen Tod "verdienen" können, wenn sie schwere Straftaten verüben. Mit dieser Auffassung ist oftmals die Wunschvorstellung verkn üpft, daß die Todesstrafe ein geeignetes Instrument sei, um die Schwerstkriminalität erfolgreich zu bekämpfen. "Befürworter der Todesstrafe führen oft an, sie sei gerecht und auf besonders grausame Verbrechen die angemessene Antwort. Die Argumentation, jemand habe den Tod 'verdient', entzieht jedoch den Menschenrechten jede Grundlage. Das Gegenteil trifft zu: Wenn der Staat die Tötung eines Mörders anordnet, ist es schwierig zu erklären, daß die Ermordung eines Menschen Unrecht darstellt."(2) Wie kann eine zivilisierte Gesellschaft das Töten von Menschenleben mittels der Todesstrafe billigen? Doch nur dadurch, indem die Gesellschaft den Schwerverbrechern die Menschenrechte sowie den Wert des Lebens aberkennt. Provokativ ausgedrückt: "Ein Schwer verbrecher hat kein Recht auf Leben, sein Leben ist wertlos und sein wertloser Körper darf getötet werden." 2. Entwicklung der Todesstrafe "In den vergangenen zehn Jahren hat durchschnittlich ein Land pro Jahr die Todesstrafe abgeschafft. Der Trend zur Abschaffung dieser geplanten und kaltblütigen Tötung eines Menschen durch den Staat verstärkt sich, jedoch nicht schnell genug. Zwar haben inz wischen 35 Staaten die Todesstrafe vollständig abgeschafft, 100 Länder praktizieren sie jedoch weiterhin. Allein im Jahr 1988 sind weit über Menschen in diesen Staaten hingerichtet worden. Vergast, erschossen, gesteinigt, erhängt, mit einer Giftsprit ze oder Volt auf dem elektrischen Stuhl getötet."(3) 3. Die Gefahr des Justizirrtums Bei etlichen Diskussionen um die Todesstrafe wird immer wieder argumeniert, daß bei absoluter Gewissheit, daß die angeklagte Person ein schweres Verbrechen verübt habe, diese auch zum Tode verurteilt werden kann bzw. sollte. Eine solche absolute Gewissheit kann von einem "menschlichen Gericht" niemals gegeben werden. Die Befürworter der Todesstrafe machen es sich mit einer solchen

2 Argumentation sehr leicht, denn sie ignorieren damit die potentielle Gefahr des Justizirrtums und gehen davon aus, daß die Richter und Geschworenen stets objektiv und richtig entscheiden, ob jemand tatsächlich schuldig ist, oder nicht. "Die Todesstrafe ist unwiderruflich und kann selbst im besten Justizsystem unschuldige Menschen das Leben kosten. Mindestens 23 Unschuldige sind im Zeitraum von 1900 bis 1987 in den USA hingerichtet worden"(4) "Der farbige Edward Earl Johnson wurde für schuldig befunden, einen weißen Polizisten ermordet zu haben. Johnson, der zur Tatzeit 18 Jahre alt und nicht vorbestraft war, wurde der einzigsten Zeugin gegenübergestellt, die ihn schon von der Geburt an her kan nte. Sie sagte aus, daß Johnson nicht der Mörder war; auch ihre Täterbeschreibung paßte überhaupt nicht auf Johnson. Daraufhin wurde er freigelassen, später aber erneut verhaftet. Nach seiner Schilderung war er gezwungen worden, ein 'Geständnis' zu untersc hreiben, das ihm von zwei Polizisten mit der Drohung diktiert wurde, ihn 'während eines Fluchtversuches' zu erschießen, falls er das Geständnis nicht schreibe. Dieses 'Geständnis' hat Johnson bei der ersten Gelegenheit widerrufen. Es wurde dennoch während des Gerichtsverfahrens gegen ihn verwendet. Nachdem die Augenzeugin von Johnson's 'Geständnis' erfuhr, identifizierte sie ihn nun doch als Täter. Am 20. Mai 1987 wurde Edward Earl Johnson in Mississippi hingerichtet. Bis zum Schluß beteuerte er seine Unsc huld."(5) 4. Minderheiten sind zum Tode verurteilt "Ein ehemaliger Gouverneur von Ohio [USA] beschrieb seine Erfahrungen so: 'Während meiner Tätigkeit als Gouverneur habe ich gelernt, daß alle Todeskandidaten eines gemeinsam haben: sie sind arm. Es gibt noch andere Gemeinsamkeiten - geringe Intelligenz, we nig oder gar keine Bildung, wenig Freunde, zerrüttete Familien -, aber die Tatsache, daß sie kein Geld hatten, war einer der Hauptfaktoren bei ihrer Verurteilung zum Tode."(6) Kann man unter Berücksichtigung dieses Wissens, dieser Erfahrungen die Todesstrafe noch Befürworten? Betrachtet man diese Aussage "... daß sie kein Geld hatten, war einer der Hauptfaktoren bei ihrer Verurteilung zum Tode." etwas näher, wird deutlich, das vor allem Sozialschwache und andere gellschaftliche Randgruppen in den USA mit dem Tod bestraft werden. Es wäre sinnvoller und notwendig, die Armut in der Gesellschaft zu beseitigen, um der Schwerstkriminalität entgegenzutretten, als die Todesstrafe zu fordern. Die Todesstrafe behandelt nur die Syntome einer vielleicht verfehlten Gesellschaftspolitik, die eigentlichen Ursachen für die Kriminalität - nämlich die Armut und andere soziale Umstände - werden durch die Todesstrafe nicht verändert. Die Gesellschaft brau cht weniger Angst vor Wiederholungstätern zu haben, als Angst vor einer wachsenden Armut und Entstehung einer Zwei-Drittel-Gesellschaft. Denn dies ist eine Gefahr, welche die Schwerstkriminalität wesentlich mitverursacht. Die Gesellschaftsgruppe der Sozialschwachen stellt trotz steigernder Armut glücklicherweise eine Minderheit in den Vereinigten Staaten dar. Aber hieran wird die Problematik deutlich, das Recht nicht gleich Recht ist, insbesondere nicht bei der Todesstrafe. In den USA werden sogar Jugendliche und Geisteskranke hingerichtet: "Am 11. September 1985 wurde ein junger Mann in Texas für einen Mord hingerichtet, den er als 17-jähriger begangen hatte. (...)

3 Morris Mason, ein 32 Jahre alter schwarzer Landarbeiter, wurde am 26. Juni 1985 in Virgina auf dem elektrischen Stuhl exekutiert.im Laufe seines Lebens war er in drei psychiatrischen Einrichtungen untergebracht, wo man ihn als geistig auf der Stufe eines a chtjährigen Kindes Zurückgebliebenen beurteilte. (...) Obwohl drei Psychiater unabhängig voneinander zu dem Ergebnis kamen, daß Morris Mason über einen Zeitraum von acht Jahren an paranoider Schizophrenie litt, lehnte das Gericht es ab, den Geisteszustand des Angeklagten von einem weiteren Psychiater beurteilen zu lassen. Sein Pflichtverteidiger hatte nicht die notwendigen Mittel, um einen privaten Gutachter zu beauftragen."(7) Die häufigsten Todesurteile werden in den USA gegen Schwarze ausgesprochen. An den folgenden Zahlen wird klar, daß Richter und Geschworene oftmals nicht objektiv genug entscheiden. Häufig spielen rassistische Vorurteile gegenüber Farbigen bewußt oder unbew ußt bei der Urteilsfindung eine Rolle: "48 Prozent der Todeskandidaten sind Schwarze oder Angehörige anderer Minderheiten, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur zwölf Prozent beträgt. In einigen Bundesstaaten liegt der Anteil der Schwarzen unter den Todeskandidaten (...) erheblich höhe r: in Alabama zum Beispiel bei 66 Prozent. (...) Schwarze, die wegen Mordes an Weißen verurteilt werden, werden weitaus häufiger mit dem Tode bestraft als Weiße, die weiße Opfer getötet haben. Weiße, die Schwarze ermordet haben, werden dagegen äußerst selt en zum Tode verurteilt. (...) Von den 18 Hinrichtungen, die 1986 [in den USA!] durchgeführt wurden, fanden 16 wegen Mordes an Weißen statt."(8) 5. Wirkung der Todesstrafe Eines der Hauptargumente für die Einführung bzw. Beihaltung der Todesstrafe stellt die Wunschvorstellung dar, daß die Todesstrafe auf Verbrechen abschreckend wirke. "Die Todesstrafe wirkt nicht abschreckender als eine Freiheitsstrafe. Man braucht sie auch nicht, um die Gesellschaft vor Wiederholungstätern zu schützen: Die Rückfallquote bei Tötungsdelikten nach ordnungsgemäßer Strafverbüßung beträgt im internationalen Durchschnitt ein bis drei Prozent."(9) "In einigen Ländern, zum Beispiel Kanada, ist die Mordrate nach Abschaffung der Todesstrafe gesunken. Studien in den USA belegen, daß sich die Mordrate in Staaten mit der Todesstrafe von der anderer Staaten mit vergleichbarer Bevölkerungsstruktur und ähnli chen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen, aber ohne Todesstrafe, kaum unterscheidet. Einige Untersuchungen kommen sogar zu dem Schluß, daß die Todesstrafe die Verbrechensrate erhöht. Im Staate New York kam es zwischen 1907 und 1963 in den Monaten n ach einer Hinrichtung zu durchschnittlich zwei zusätzlichen Morden."(10) Aufgrund dieser Studien, die belegen, daß die Todesstrafe keine Abschreckung von Straftaten erzielt, ist die Frage berechtigt, ob es Sinn macht, die Todesstrafe zu fordern. 6. Die Grausamkeit der Todesstrafe Die Todesstrafe ist die grausamste Strafe, die ein Mensch bekommen kann. "Schon die Erfahrung, in der Todeszelle auf die eigene Hinrichtung zu warten, ist grausam, unmenschlich und erniedrigend. Die Hinrichtung, oftmals nach mehreren Jahren, in denen die Gefangenen zur Untätigkeit verurteilt und unter großem psychischen Druck i n permanenter Unsicherheit leben, ist ein Akt der Barbarei, unabhängig von der

4 Hinrichtungsmethode."(11) Somit steht die Todesstrafe eindeutig im Widerspruch zu der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember Im Artikel 1 dieser Erklärung wurde die Würde des Menschen von fast allen Ländern der Welt festgeschrieben. Auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es: "Die Würde des Menschen ist unanstastbar."(12) "Wie die Folter ist auch die Todesstrafe ein Eingriff des Staates in die unverletzlichen Rechte des Individuums. Sicherlich hat der Staat das Recht, Straftaten zu ahnden. Dieses Recht hat aber ganz klare Grenzen, die durch Artikel 3 und 5 der Allgemeinen E rklärung der Menschenrechte festgelegt sind. In diesen Artikeln heißt es: 'Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.' 'Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterwo rfen werden.' "(13) "James Autry starb am 14. März 1984 in Texas durch Injektion eines tödlichen Giftes. Man ließ eine Salzlösung in seine Venen tropfen.. Ursprünglich war sein Hinrichtungstermin für November 1983 festgesetzt worden. Er lag damals bereits festgeschnallt auf e iner Liege und erlebte die Vorbeitungen für seine Hinrichtung, als die Nachricht eintraf, daß die Vollstreckung des Todesurteils aufgeschoben sei. Mindestens zehn Minuten kämpfte er mit dem Tod. Während dieser Zeit war er größtenteils bei Bewußtsein, hat sich bewegt und über Schmerzen beklagt, so die amerikanische Zeitschrift Newsweek."(14) 7. Ethische, religiöse Frage Unabhängig ob nun die Todesstrafe abschreckend ist und somit vielleicht weitere Verbrechen verhindern kann oder nicht, muß sich jeder die Frage stellen: "Kann ich die Todesstrafe mit meinem Gewissen vereinbaren? Würde ich mich schuldig fühlen, wenn ein un schuldiger Mensch aufgrund eines Justizirrtums hingerichtet würde?" Ich gebe zu bedenken, daß ein Justizirrtum niemals völlig ausgeschlossen werden kann. Aus christlicher Sicht, berufend auf das Alte Testament kann die Todesstrafe als eine durchaus legitime Bestrafung interpretiert werden, beispielsweise im 4. Buch Mose 35,30 steht: "Wer einen Menschen erschlägt, den soll man töten auf den Mund zweier Zeugen hin. (...)"(15) Das Alte Testament ist in dieser Frage nicht ganz eindeutig, denn gemäß dem Fünften Gebot: "Du sollst nicht töten."(16) ist das Töten grundsätzlich verboten. Demnach müßte auch das Töten auf gerichtlichen Beschluß ein Verstoß gegen das Fünfte Gebot darstellen. Im Gegensatz zum Alten Testament ist das Neue Testament in Sachen Bestrafung zurückhaltender. Jesus zeigte uns mit seiner vorbildliche Lebensführung, daß die Menschen in Toleranz und Vergebung miteinander leben sollen. Im Abschnitt "Persönliche Stellungnahme / Meinung" dieses Referates werde ich hierauf näher eingehen. 8. Situationsbeispiele der Todesstrafe

5 Die folgenden Zahlen und Beispiele sollen einen kleinen Einblick in die weltweite Situation der Todesstrafe geben: 8.1. Iran "amnesty international weiß von 330 Menschen, die 1992 im Iran hingerichtet wurden waren es sogar 775. Die tatsächlichen Zahlen dürften jedoch erheblich höher sein. Unter den Opfern waren jeweils zahlreiche gewaltlose politische Gefangene. (...) In der zweiten Jahreshälfte 1988 fanden auf mehreren iranischen Gefängnishöfen wahre Massaker statt. Tausende Menschen wurden in unfairen Verfahren zum Tode verurteilt und hingerichtet.(...)"(17) 8.2. Nigeria "Allein im ersten Vierteljahr 1993 wurden 16 Personen wegen Straftaten im Zusammenhang mit religiösen Unruhen vom Mai 1992 zum Tode verurteilt. Durch fehlenden Berufungsmöglichkeiten können die nigerianischen Behörden mögliche Hinrichtungstermine willkürli ch festlegen."(18) 8.3. China "Im Jahr 1991 hatte es in China nach inoffiziellen Schätzungen etwa Hinrichtungen gegeben. Ein Jahr später berichtete amnesty international von 1891 Todesurteilen und 1079 Hinrichtungen."(19) 8.4. Ägypten "(...) Daß Militärgerichte gegen Zivilpersonen verhandeln verstößt gravierend gegen internationale Rechtsgrundsätze: Jeder Angeklagte hat danach ein Recht darauf, daß ein kompetentes und unabhängiges Gericht über seinen Fall entscheidet. Verstoßen wird ebe nso gegen das Recht auf Berufung bei einer höheren Instanz. Zu diesem Ergebnis kam auch eine Expertengruppe der UNO-Menschenrechtskommission, die im Juli (1993,...) eine Untersuchung eingeleitet hatte. In Ägypten werden die von den Militärgerichten gefäll ten Todesurteile vom Präsidenten ratifiziert und danach noch einmal der Militärberufungsbehörde vorgelegt. Deren Vorsitzender ist ebenfalls Präsident Mubarak. Dementsprechend schnell werden die Richtersprüche in die Tat umgesetzt."(20) "Im Zeitraum Dezember 1992 bis Dezember 1993 wurden von den 39 verhängten Todesurteilen bereits 17, meistens innerhalb weniger Wochen nach dem Urteilsspruch vollstreckt."(21) 8.5. USA "Ende des Jahres 1989 befanden sich mehr als 2300 Gefangene in Haft, gegen die in 34 Einzelstaaten der USA und nach bundesweit geltendem Militärrecht die Todesstrafe verhängt worden war. Im Verlauf des Jahres wurden 16 Gefangene hingerichtet.während ein St aat die Hinrichtung geistig zurückgebliebener Menschen untersagte, entschied der Oberste Gerichtshof, daß auch 16jährige und geistig Zurückgebliebene exekutiert werden könnten."(22) "Im Jahre 1990 verhängten die Gerichte schätzungsweise 300 neue Todesurtei le."(23)

6 "Das Jahr 1992 brachte den Vereinigten Staaten von Amerika einen Hinrichtungsrekord, seitdem im Jahre 1976 die obersten Richter die Todesstrafe für verfassungsgemäß erklärt und daraufhin einige Bundesstaaten wieder Hinrichtungen erlaubt hatten. 31 Menschen wurden 1992 auf staatliche Anordnung hin getötet, 1991 waren es 14 gewesen."(24) 8.6. Japan "Auch die neue Regierung in Japan läßt Hinrichtungen zu. Während im Land unverändert heftig über den Sinn der Todesstrafe diskutiert wird und die Zahl ihrer Gegner stetig zunimmt, wurden am 26. November [1993] Tatsachen geschaffen: Vier Gefangene, unter ih nen ein 70jähriger Mann, wurden in den Haftanstalten von Tokio, Osaka und Sapporo exekutiert. Damit wurden im Jahre 1993 bis Ende November sieben Menschen hingerichtet, die höchste Zahl seit 17 Jahren."(25) 9. Gleiches Recht für gleiche Straftaten? Welche Straftaten verdienen den Tod als Bestrafung? Ist es Mord, Entführung, Vergewaltigung, Sterbehilfe, Bankraub, Betrug, Widerstand gegen die Staatsgewalt oder schon einfacher Diebstahl? Gibt es überhaupt ein Maßstab, eine Grenze, wo die Todesstrafe mit gutem Gewissen ausgesprochen werden kann? Selbst wenn es eine moralisch vertretbare Grenze gäbe, um die Todesstrafe zu befürworten, so wird sie in den meisten Ländern für die unterschiedlichsten Straftaten verhängt und ausgeführt. Wo bleibt unter dieser B erücksichtigung eine international gleiche Rechtsprechung? Der Gedanke "Gleiches Recht für gleiche Straftaten" bleibt eine Utopie, solange in China ausgeübte Meinungsfreiheit und Beteiligung an Demostrationen, aber beispielsweise in den USA Mord mit dem T od bestraft werden. Diese Diskrepanz in der Rechtsprechung besteht aber auch schon innerhalb der USA unter den einzelen Bundesstaaten, ja sogar innerhalb eines Bundesstaates in verschiedenen Gerichtsverfahren: "Charles Brooks wurde im Dezember 1982 in Texas hingerichtet, während sein Komplize in einem abgetrennten Verfahren zu 40 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Die Anklagevertretung war nicht in der Lage zu klären, wer von den beiden die tödlichen Schüsse auf das Opfer abgegeben hatte. Der Staatsanwalt, der ursprünglich das Todessurteil gegen Charles Brooks erwirkt hatte, versuchte später vergeblich, die Hinrichtung zu verhindern unter [dem] Hinweis darauf, daß die unterschiedlichen Urteile für dieselbe Tat mi t den selben Beweisen ungerecht sei."(26) 10. Der Henker als staatlich beauftragter Mörder Aus der Sicht des Staates ist der Henker das exekutive Organ des Gerichts. Von daher kann und wird der Henker für die Ausübung der Hinrichtung eines zum Tode Verurteilten nicht bestraft. Aber ist der Henker moralisch bzw. vor Gott dennoch ein Mörder? Diese Frage muß sich jeder selbst beantworten. Tatsache ist jedoch das auch der Henker einen Menschen tötet. Er tut dies bewußt, auf Anordnung und im Dienste des Staates. 11. Persönliche Stellungnahme / Meinung Der Titel dieses Referates "Die Inhumanität der Todesstrafe" läßt schon darauf schließen, daß ich die Todesstrafe grundsätzlich ablehne. Sie ist grausam, unmenschlich und trägt das nicht wiedergutzumachende Riskio eines Justizirrtums. Aufgrund meines chri stlichen Glaubens, sehe ich die Notwendigkeit der Vergebung. Die Todesstrafe mag vielleicht alttestamentlich mit dem Christentum vereinbar sein, doch Jesus Christus

7 zeigte uns, daß sie unchristlich ist. Denn Jesus vergab beispielsweise einer Frau, welche n ach jüdischem Gesetz gesteinigt werden müßte, da sie Ehebruch begang (Johannes 8, 1-11). Er rettete somit ihr Leben und gab ihr eine neue Chance. Ich möchte an dieser Stelle den Reformator Martin Luther zitieren: "Die äußerliche Vergebung, so ich mit der T at erzeige, ist ein gewiß Zeichen, daß ich selbst Vergebung der Sünde bei Gott habe."(27) Für mich folgt daraus, jedem Menschen in unserer Gesellschaft eine neue Chance zu geben. Selbst dann, wenn diese Person einen schlimmen Fehler, eine grausame Straftat gegangen hat. Eine neue Chance kann ich aber nur demjenigen geben, welcher hier auf der Erde lebt. Ein Toter braucht keine Chance mehr, denn er kann damit herzlich wenig anfangen. Im Übrigen sehe ich in der Vollstreckung eines Todesurteils keinen Sinn. Durch die staatliche Ermordung eines Menschen werden andere Menschen, nämlich die Verwandten, Bekannten und Freunde des Todeskandidaten mit bestraft. Sie verlieren sinnlos einen Mensc hen, denn sie gut kannten, mochten und liebten. Das Todesurteil ist deshalb sinnlos, weil die begangene Straftat dadurch nicht rückgängig gemacht werden kann. Ein eventuell ermordetes Opfer wird durch die Todesstrafe nicht wieder auferstehen. Wichtig ist, daß in der Gesellschaft ein Bewußtsein dafür geschaffen wird, daß die Todesstrafe nicht die Lösung der Schwerstkriminalität ist. 12. Quellenangabe (Verzeichnis): - amnesty international: Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar amnesty international:!nein! zur Todesstrafe, weltweit; 1. Auflage, Juli amnesty international:!nein! zur Todesstrafe in den USA; 2. Auflage, April amnesty international:!nein! zur Todesstrafe in Iran; 1. Auflage, April amnesty international: ai-jahresbericht 1990, 1. Auflage, August amnesty international: ai-info, Das Magazin für die Menschenrechte, Dezember amnesty international: ai-info, Das Magazin für die Menschenrechte, Januar Puntsch, Eberhard: Das richtige Zitat, 1991,, ISBN: Deutsche Bibelgesellschaft: Die Bibel nach der Übersetzung Martin Luthers, rev. Fassung 1984, Stuttgart, Fußnoten : (1) Zitat vgl. amnesty international: Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987 (2) Zitat s. amnesty international:!nein! zur Todesstrafe, weltweit; 1. Auflage, Juli 1993, Seite 4 (3) Zitat s. amnesty international:!nein zur Todesstrafe in Iran; 1. Auflage, April 1989 (4) Zitat vgl. amnesty international: Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987 (5) Zitat vgl. amnesty international:!nein! zur Todesstrafe in den USA; 2. Auflage, April 1989, Seite 3 (6) Zitat s. amnesty international: Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987

8 (7) Zitat vgl. amnesty international: Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987 (8) Zitat s. amnesty international: Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987 (9) Zitat s. amnesty international:!nein! zur Todesstrafe, weltweit; 1. Auflage, Juli 1993, Seite 6 (10) Zitat s. amnesty international: Todesstrafe USA, 4 Auflage, Februar 1987 (11) Zitat s. amnesty international: Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987 (12) Zitat s. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1, Absatz 1, Satz 1, 23. Mai 1949 (13) Zitat vgl. amnesty international:!nein! zur Todesstrafe in den USA; 2. Auflage, April 1989, Seite 4 (14) Zitat vgl. amnesty international: Todesstrafe USA, 4. Auflage, Februar 1987 (15) Zitat s. Deutsche Bibelgesellschaft: Die Bibel, Nach der Übersetzung Martin Luthers, revidierte Fassung von 1984, Seite AT 184 (16) Zitat s. a.a.o, 2. Mose 20,13, Seite AT 80 (17) Zitat s. amnesty international:!nein! zur Todesstrafe, weltweit; 1. Auflage, Juli 1993, Seite 5 (18) Zitat s. a.a.o., Seite 4 (19) Zitat vgl. a.a.o., Seite 3 (20) Zitat s. amnesty international: Zivilisten vor Militärgerichten; in: ai info, Das Magazin für die Menschenrechte, Dezember 1993, Seite 10 und 11 (21) Zitat vgl. a.a.o., Seite 11 (22) Zitat s. amnesty international: Vereinigte Staaten von Amerika; in: ai Jahresbericht 1990, 1. Auflage, August 1990, Seite 505 (23) Zitat vgl. a.a.o., Seite 506 (24) Zitat s. amnesty international:!nein! zur Todesstrafe, weltweit; 1. Auflage, Juli 1993, Seite 6 (25) Zitat s. amnesty international: Neue Regierung läßt hinrichten; in ai-info, Das Magazin für die Menschenrechte, Januar 1994, Seite 26 (26) Zitat s. amnesty international: Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987 (27) Zitat s. Martin Luther: Deutsche Schriften 43; in: Eberhard Puntsch: Das richtige Zitat, ISBN , 1991, Seite 359 (Kapitel: Verzeihung) Die Inhumanität der Todesstrafe ( Nachträgliche Ergänzung zum gleichnamigen Hauptreferat ) von Christian Markus Grill, Idar-Oberstein im Sommer 1994 Art appellative Zusammenfassung mit zusätzlichen Aspekten

9 "Nach Auffassung der internationalen unabhängigen Menschenrechtsorganisation amnesty international (1977 Friedensnobelpreis) ist die Todesstrafe die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Strafe."(1) "Eine Hinrichtung kann das Mordopfer nicht ins Leben zurückrufen oder den Verlust der Familie des Opfers verringern. (...) Die ganze Aufmerksamkeit des Staates gilt nicht den Opfern, sondern den Tätern, mit dem Ziel, diese ebenfalls zu töten. Hinrichtungen verursachen bei einer weiteren Familie - der des Gefangenen - ähnliche Schmerzen und Leiden und tragen so zum Kreislauf von Gewalt und Rache bei."(2) Das folgende Beispiel zeigt, wie unmenschlich die Vollstreckung der Todesstrafe sein kann: "John Louis Evans: Der 1977 wegen Mordes zum Tode verurteilte John Louis Evans wurde im April 1983 in Alabama auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet. Nach Augenzeugenberichten waren drei Stromstöße von jeweils 1900 Volt erforderlich, bevor - nach 14 Minut en - sein Tod festgestellt wurde. Beim ersten Stromstoß schmorte die Elektrode an seinem Bein durch und fiel ab. Gefängniswärter brachten sie wieder in Ordnung, nachdem sich die Ärzte davon überzeugt hatten, daß Evans noch lebte. Beim zweiten Stromstoß spr ühten Funken an seiner linken Schläfe und am linken Bein, und Rauch stieg auf. Da die Ärzte nach einer Überprüfung der Herzschläge den Tod des Opfers noch immer nicht mit letzter Gewißheit bestätigen konnten, wurde der Strom zum dritten Mal eingeschaltet." (3) "Es ist eine Verletzung der ärztlichen Ethik, 1. wenn Ärzte Voruntersuchungen durchführen, die die Todeskandidaten psychisch und physisch für die Hinrichtung tauglich erklären! 2. wenn Ärzte medizinisch-technischen Rat im Zusammenhang mit einer Hinrichtung geben! 3. wenn Ärzte tödliche Dosen von Medikamenten bei der Hinrichtung zusammenstellen, vorbereiten und verabreichen! 4. wenn Ärzte die Hinrichtung überwachen! 5. wenn Ärzte während der Exekution den zum Tode Verurteilten untersuchen, um festzustellen, ob der Tötungsvorgang fortgesetzt werden soll!" (4) "Die Deklaration von Tokio des Weltärztebundes schreibt fest, daß 'der größte Respekt für das menschliche Leben sogar unter Bedrohung aufrecht erhalten werden soll und kein Gebrauch von irgendeiner medizinischen Kenntnis gegen die Gesetze der Humanität gem acht werden darf. Ein iraktischer Arzt bezeugte 1984, daß er unter Zwang zum Tod verurteilten Gefangenen soviel Blut abgenommen habe, bis ihr Tod eintrat. Das Blut soll für Transfusionen benutzt worden sein."(5) Fußnoten : (1) Zitat s. amnesty international: Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987 (2) Zitat vgl. a.a.o.

10 (3) Zitat s. a.a.o. (4) Zitat vgl. amnesty international:!nein! zur Todesstrafe, Mediziner gegen die Todesstrafe; 1. Auflage, Dezember 1989 (5) Zitat s. a.a.o.

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