VORSTAND. Tagesordnungspunkt 6: Die Regionen. a) Afrika. 4GC/G/6(a) 2. Sitzung des Vorstandes der IGB-Afrika Nairobi, 30. und 31.
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- Adolph Kuntz
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1 4GC/G/6(a) INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND VORSTAND Brüssel, Dezember 2008 Tagesordnungspunkt 6: Die Regionen a) Afrika 2. Sitzung des Vorstandes der IGB-Afrika Nairobi, 30. und 31. Oktober Der Vorstand der IGB-Afrika hielt am 30. und 31. Oktober 2008 eine zweitägige Sitzung im Hotel Stanley in Nairobi ab. Hauptthemen auf der Tagesordnung waren die Diskussion über den Tätigkeitsbericht, die Verabschiedung des strategischen Plans, eine Diskussion über Finanzfragen und die Verabschiedung des Haushaltsvoranschlages für 2009, die Bewertung des Schulungszentrums der IGB-Afrika in Lomé sowie der Beschluss, das Hauptbüro der IGB-Afrika dorthin zu verlegen. Ein spezieller Sitzungsabschnitt war zudem der politischen und gewerkschaftlichen Situation in Simbabwe, Swasiland und Mauretanien gewidmet. 2. Über den Tätigkeitsbericht des Sekretariats fand eine lebhafte Diskussion statt, bei der Menschenrechtsfragen und der Stand der Demokratie in einer Reihe von Ländern sowie die Themen Migration, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die Finanzkrise, die Beziehungen zur OATUU sowie zu LO-TCO im Rahmen des PANAF-Projektes angesprochen wurden. 3. Bezüglich der Situation in Mauritius wurde mitgeteilt, dass die Solidaritätsarbeit des IGB und der IGB-Afrika sowie der IAO Früchte getragen habe und dass die gegen Gewerkschaftsführer vorgebrachten Anklagepunkte fallen gelassen worden seien. Die Gewerkschaften hätten jedoch nach wie vor Probleme mit den Behörden und würden von der Polizei schikaniert. 4. Im Zusammenhang mit Guinea wurde der internationalen Gewerkschaftsbewegung für ihre Solidarität gedankt, aber gleichzeitig auf die anhaltende Verschlechterung der dortigen Situation aufmerksam gemacht: massive Korruption und Unterschlagung öffentlicher Mittel; anhaltende Unsicherheit, politische Instabilität und Repressionen; Manipulation der ethnischen Gruppen, um soziale Unruhen und Spaltungen hervorzurufen; und infolgedessen der anhaltende Bedarf an internationaler Gewerkschaftssolidarität. 5. Bezüglich der Demokratischen Republik Kongo wurde auf die seit mehr als zehn Jahren andauernde Instabilität und die an Völkermord grenzende Situation aufmerksam gemacht, auf die keine angemessene Reaktion erfolge. Hervorgehoben wurden die
2 - 2-4GC/G/6(a) sich verschlechternde Lage und die Fortsetzung des Krieges im östlichen Teil des Kongo, wobei betont wurde, dass die Gewerkschaften der dortigen Situation verstärktes Augenmerk schenken müssten. Ebenfalls hervorgehoben wurden die extreme Vielzahl der Gewerkschaften im Kongo (mehr als 400 Gewerkschaftsdachverbände) und die an den IGB und die IGB-Afrika gestellte Bitte, in dieser Frage behilflich zu sein. 6. Im Zusammenhang mit Kenia wurden der Waki-Bericht und dessen Forderung nach einer weiteren Untersuchung derjenigen, die die Gewalt im Anschluss an die Wahlen geschürt haben sollen, als wichtigste politische Streitfrage herausgestellt. Mittels der Einrichtung eines lokalen Tribunals zur Untersuchung dieser Anschuldigungen und der eventuellen Einleitung eines Verfahrens sollen innerhalb von sechs Monaten Fortschritte in dieser Frage erzielt werden. Für den Fall, dass die Behörden nicht in der Lage sind, bis Ende Januar 2009 Maßnahmen vor Ort zu ergreifen, soll die dem als Vermittler fungierenden Kofi Annan übergebene Liste der Verdächtigen an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag weitergeleitet werden. 7. In der Frage der Fremdenfeindlichkeit wurde Bedauern angesichts der jüngsten Angriffe auf afrikanische Migranten in Südafrika geäußert. Obwohl man sich der Armut und die Frustration der betroffenen Menschen bewusst sei, wurde unterstrichen, dass dies keine Entschuldigung für die Art von sinnloser Gewalt sein könne, zu der es gekommen sei. Die Kultur der Intoleranz, die mit diesen Angriffen verbunden sei, sei erschreckend. Dieses Problem müsse im Zusammenhang mit den Bemühungen um menschenwürdige Arbeit und Abhilfe bezüglich der Instabilität in Nachbarländern, die zu dem Zustrom von Migranten nach Südafrika geführt habe, angegangen werden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Rolle subregionaler Gewerkschaftsorganisationen hervorgehoben. Die ganze Frage des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und der Behandlung afrikanischer Migranten in anderen Ländern sei zudem ein Thema, das die IGB-Afrika und der IGB insgesamt in enger Zusammenarbeit behandeln müssten. 8. Die Andeutung von LO-TCO, dass sie die fortlaufende Unterstützung des PANAF-Arbeitskreisprojektes ohne eine klare Verständigung auf die Einigung der IGB-Afrika und der OATUU nicht garantieren könne, war Gegenstand einer lebhaften Diskussion. Es wurde Überraschung angesichts des in dieser Frage ausgeübten Drucks geäußert. Das PANAF-Projekt werde mit Mitgliedsorganisationen durchgeführt, die direkt von den Aktivitäten profitierten, weshalb diese Frage besser mit ihnen direkt begesprochen werden solle. Es wurde Besorgnis darüber geäußert, dass von der IGB- Afrika erwartet werde, Einigungsbeschlüsse auf der Grundlage von Drohungen bzw. Auflagen zu fassen. Als einer der Gründe dafür, dass hier keine wirklich solidarischen und partnerschaftlichen Beziehungen bestünden, sondern Druck ausgeübt werde, wurde die Abhängigkeit angeführt. Es wurde festgestellt, dass die Mitglieder ihre Beiträge entrichten müssten, um es der IGB-Afrika zu ermöglichen, eine glaubwürdige Organisation zu werden. Die Sitzungsteilnehmer/innen hielten es für notwendig, dass sich LO- TCO der politisch heiklen Situation bezüglich einer Einigung und der entsprechenden Vorgehensweise bewusst seien. Das Sekretariat wurde gebeten, Kontakt zu LO-TCO aufzunehmen, um sie dazu zu veranlassen, ihre Position zu überdenken. 9. Obwohl man es nicht gern sehe, von Gebern gesagt zu bekommen, wie man sich zu verhalten habe, wurde darauf hingewiesen, dass die Organisation die Frage des Einigungsprozesses von OATUU und IGB-Afrika mittel- bis langfristig angehen müsse und dass dies nur auf der Grundlage entschiedener Bemühungen der Führungsspitzen beider Organisationen geschehen könne. 10. Der Vorstand sprach darüber hinaus die Frage der globalen Finanzkrise sowie die Notwendigkeit aufseiten der Organisation an, den Auswirkungen für afrikanische
3 - 3-4GC/G/6(a) Beschäftigte und deren Reaktionen Aufmerksamkeit zu schenken. Zur Kenntnis genommen wurde ferner die Arbeit der IGB-Afrika im Zusammenhang mit internationalen Handelsfragen, vor allem bezüglich der Kampagne gegen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und ihre negativen Auswirkungen auf afrikanische Volkswirtschaften. 11. Aus dem Tätigkeitsbericht ging hervor, dass der Umfang der Beteiligung von Frauen an den Strukturen und Aktivitäten der IGB-Afrika lediglich dem satzungsmäßigen Minimum von 30% zu entsprechen scheine. Bezüglich der Förderung der Parität der Geschlechter bei ihren Mitgliedsorganisationen müsse die IGB-Afrika in ihren eigenen Strukturen und Aktivitäten mit gutem Beispiel vorangehen. 12. Der Vorstand verabschiedete den Tätigkeitsbericht des Sekretariats. 13. Der Vorstand verabschiedete ferner den strategischen Plan der IGB-Afrika für , der auf fünf detaillierten, mit einem Kostenvoranschlag versehenen Projekten basiert: Ausweitung der Organisierungsarbeit; Ausweitung der wirtschafts- und sozialpolitischen Interventionen; Förderung der Gleichstellung und des sozialen Schutzes, der Bereiche Arbeitsschutz und Umwelt sowie des Kampfes gegen HIV und Aids; Förderung und Verteidigung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte; Umstrukturierung der Verwaltung, der Finanzen und der allgemeinen Dienstleistungen. Der vorläufige Haushaltsvoranschlag für diesen Plan insgesamt belaufe sich auf US$ Der nächste Schritt sei die Erstellung eines endgültigen Haushaltsvoranschlages und dessen Vorlage bei den Solidaritätsorganisationen. 14. Die Umsetzung des Plans sei eine Herausforderung. Es müssten objektive Kriterien für die Auswahl der Mitgliedsorganisationen, die von den verschiedenen Projekten profitieren würden, festgelegt werden, um für eine maximale Effizienz zu sorgen. Hervorgehoben wurde ferner, dass der Plan allen Mitgliedsorganisationen der IGB- Afrika als Bezugspunkt dienen müsse. 15. Es wurde erneut darauf hingewiesen, dass Initiativen im Zusammenhang mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Migration in die Organisierungsarbeit integriert werden müssten. Ein wichtiger Arbeitsbereich sei zudem der Klimawandel. Es wurde ferner auf einige deutliche Verbindungen zu der Arbeit des IGB insgesamt in den Bereichen Förderung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Organisierung in der informellen Wirtschaft, Kampf gegen HIV und Aids sowie in Handelsfragen, vor allem in Bezug auf Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, hingewiesen. Besondere Aufmerksamkeit müsse der gesamten Frage der Vielzahl der Gewerkschaften auf nationaler Ebene in einer Reihe von Ländern sowie systematischen Bemühungen um eine Auseinandersetzung mit diesem Problem geschenkt werden. 16. Die Rechnungsprüfer hätten sich in ihrem Bericht kritisch über die interne Finanzverwaltung geäußert und Empfehlungen bezüglich Verbesserungen abgegeben. Der Vorstand hielt ein Treffen der Rechnungsprüfer und der Wirtschaftsprüfer mit dem Sekretariat in naher Zukunft für notwendig, damit Maßnahmen mit Blick auf eine solide Finanzverwaltung beschlossen werden könnten. Es müssten klare Finanzregelungen und -verfahren festgelegt werden. Außerdem müsse die Buchhaltungssoftware aktualisiert und eine entsprechende Schulung des Personals vorgenommen werden. Der Bericht hob die starke Abhängigkeit der IGB-Afrika hervor und forderte eine umfassen-
4 - 4-4GC/G/6(a) dere Zahlung der Mitgliedsbeiträge, eine bessere Verwendung knapper Ressourcen sowie verstärkte Bemühungen um die Mobilisierung von Ressourcen. 17. Der zur Vorlage in Brüssel beschlossene Haushaltsvoranschlag für 2009 belaufe sich auf US$ und beinhaltete eine rund 5-prozentige Erhöhung der Bereitstellung aus dem Ordentlichen Haushalt für die Region. Angesichts der erwarteten 3-prozentigen Erhöhung des Ordentlichen Haushalts des IGB insgesamt für das Jahr 2009 wurden Vorbehalte angesichts dieser Erwartung geäußert. 18. Der Vorstand besprach den Auswertungsbericht über das Schulungszentrum der IGB-Afrika in Lomé (Togo) und stellte auf der Grundlage des Beraterberichtes fest, dass die Räumlichkeiten in Lomé strukturell solide und für die Bedürfnisse der IGB- Afrika geeignet seien, jedoch einige Renovierungsarbeiten erforderten. Die Empfehlung des Lenkungsausschusses, das Hauptbüro der IGB-Afrika dort einzurichten, führte zu einer lebhaften Diskussion. Angesichts der geteilten Meinungen ging es in der Debatte sowohl um verfahrenstechnische Fragen als auch um die Vorteile dieses Vorschlages. 19. In Bezug auf verfahrenstechnische Fragen wurde der Einwand vorgebracht, dass die Satzung der IGB-Afrika besage, dass es Aufgabe des Kongresses sei, den Sitz der Organisation festzulegen und dass der Vorstand lediglich die Möglichkeit habe, im "Dringlichkeitsfall" einen vorübergehenden Sitz zu bestimmen. Andererseits wurde darauf hingewiesen, dass beim Gründungskongress in Accra keinerlei Beschluss über den Sitz der Organisation gefasst worden sei und dass der Vorstand unter diesen Umständen gezwungen sei, zu handeln. 20. Es wurde deutlich, dass zumindest eine Minderheit der Vorstandsmitglieder Vorbehalte gegen eine Verlegung des Büros aus Nairobi hatte. Ein Vertreter der COTU (Kenia) äußerte sich überrascht und besorgt über einen möglichen Umzug, erinnerte an die langjährige Gastfreundlichkeit Kenias gegenüber afrikanischen Gewerkschaftsorganisationen und stellte fest, dass die Möglichkeit bestehe, der IGB-Afrika kostenlose Räumlichkeiten in Kenia zur Verfügung zu stellen. Eine deutliche Mehrheit erkannte jedoch die Vorteile der Nutzung der in Lomé erworbenen Räumlichkeiten als Hauptbüro der IGB-Afrika, und diese Ansicht setzte sich schließlich durch. Es kam ein Konsens bezüglich eines Umzuges zustande, und es wurde ferner beschlossen, ein Verbindungsbüro in Nairobi beizubehalten. Das Sekretariat wurde beauftragt, den Umzug vorzubereiten. 21. Ein Sitzungsabschnitt war der Diskussion über die politische und die gewerkschaftliche Situation in Simbabwe, Swasiland und Mauretanien gewidmet, einschließlich Präsentationen von Vertretern des ZCTU (Simbabwe), der SFTU (Swasiland) und der UTM (Mauretanien). Sie alle betonten die Schlüsselrolle der internationalen Gewerkschaftssolidarität für die Fortsetzung des Kampfes für grundlegende Freiheiten. Im Falle Simbabwes wurde unterstrichen, dass der ZCTU die Bildung einer "Regierung der nationalen Einheit" als Verstoß gegen die Verfassung betrachte. Akzeptiert werden könne höchstens eine "Übergangsregierung", die freie Neuwahlen vorbereiten würde. In Bezug auf Swasiland hieß es, dass wie im Falle Simbabwes wenig von den SADCC- Regierungen bezüglich der Herbeiführung von Veränderungen in dem Land erwartet werden könne. Im Zusammenhang mit Mauretanien wurde erläutert, dass die Gewerkschaften es bedauerten, dass die als Reaktion auf den Putsch ergriffenen internationalen Maßnahmen Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben würden, dass sie diese jedoch nicht ablehnten. Sie würden die vom Militär eingeführten fehlerhaften Wahlverfahren boykottieren. Abschließend wurden Entschließungen verabschiedet, die mehr solidarische Unterstützung für die Kämpfe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Ländern forderten.
5 - 5-4GC/G/6(a) 22. Der Vorstand verabschiedete den Bericht des Frauenausschusses der IGB- Afrika, der im Oktober getagt hatte, und ratifizierte dessen Zusammensetzung, ebenso wie die des Jugendausschusses. Der Frauenausschuss hob die Bedeutung von Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenbeteiligung an den Strukturen und Aktivitäten der Gewerkschaften hervor und machte vor allem auf die 98. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz im Jahr 2009 aufmerksam, bei der sowohl über Heimarbeit als auch über Chancengleichheit als Kernstück menschenwürdiger Arbeit diskutiert werde. 23. Kollege Andrew Kailembo, Sonderberater des Generalsekretärs der IGB-Afrika, hielt seine Abschiedsrede, in der er seine 1955 im damaligen Tanganjika begonnene Gewerkschaftslaufbahn zusammenfasste. Er würdigte langjährige Weggefährten, von denen einige inzwischen verstorben seien, die mit ihm gemeinsam gekämpft hätten, vor allem gegen die Apartheid. Er würdigte die Arbeit der IGB-Afrika und dankte der COTU (Kenia) für ihre langjährige Unterstützung der afrikanischen Gewerkschaftsbewegung. Abschließend stellte er fest, dass er bereit sei, der Gewerkschaftsbewegung weiterhin in welcher Funktion auch immer zu dienen. Seine Rede wurde mit stürmischem Beifall bedacht. Der Präsident dankte dem Kollegen Kailembo im Namen des Vorstandes und aller Mitgliedsorganisationen für seinen Beitrag zum Wachstum und zur Stärkung der Gewerkschaftsbewegung Afrikas. 24. Alle Vorstandsdokumente sind auf Anfrage erhältlich. ITUC-AF/KAA/E/SN/agt 24. November 2008
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