Leitungs-Anlagen-Richtlinie
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- Gerd Gehrig
- vor 8 Jahren
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1 Leitungs-Anlagen-Richtlinie Funktionserhalt von Leitungsanlagen im Brandfall Horst Berger Errichter-Workshop BMA, BS-EO, Dipl. Ing. H. Berger, Febr
2 Was und warum haben wir mit Funktionserhalt im Brandfall zu tun Folie 2
3 Baurecht Landesrecht Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts 16. Juni 1954: Baupolizeirecht in Zuständigkeit der Länder 21. Januar 1955 Bad Dürkheimer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern: Bund verzichtete auf seine Gesetzgebungszuständigkeit für baupolizeiliche Vorschriften, wenn die Länder das Bauaufsichtsrecht möglichst einheitlich und umfassend regelten Ziel: einheitliche, zeitgemäße und in ihrer Anwendung einfache Bauordnung Ende Oktober 1959: erste Musterbauordnung (MBO 1960). Danach Musterausführungsverordnungen 1963: die DurchführungsVO, die BauvorlagenVO, die GaragenVO, die WarenhausVO, die PrüfingenieurVO, die GüteüberwachungsVO und die PrüfzeichenVO Folie 3
4 MLARLAR?? Bauministerkonferenz Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen Fachkommissionen Städtebau Bautechnik Bauaufsicht Recht des Wohnungswesens Wohnungsbauförderung Arbeitskreise Technische Gebäudeausrüstung Fliegende Bauten Wohngeld Ausschuss für staatlichen Hochbau Fachkommissionen Bau- und Kostenplanung Vergabe und Recht Folie 4
5 MLARLAR?? erlassen Musterrichtlinien Fachkommissionen Städtebau Bautechnik Bauaufsicht Recht des Wohnungswesens Wohnungsbauförderung z. B. als eingeführte technische Baubestimmung Folie 5
6 MLARLAR?? Keine Veränderung zur MLAR in Berlin Brandenburg: Im Wesentlichen keine Veränderung zur MLAR Musterrichtlinien Übernahme als eingeführte technische Baubestimmungen ins Landesrecht (ggf. verändert!) z. B. MLAR z. B. als LAR Berlin Folie 6
7 Also LAR immer gültig!? Beispiel: Die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) besagt in 3: (3) Die von der für das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten. In Brandenburg steht das sinngemäß in Abschnitt (4) Kurz: bei Anwendung der Landes-BO ist die LAR einzuhalten Folie 7
8 LAR in jedem Fall anzuwenden? Bauordnung d. jew. BL. anwenden anwenden Folie 8
9 Anforderungen an die Leitungsanlage Immer: kalter Zustand Ggf. auch: heißer Zustand Anforderung an die Leitungsanlage Folie 9
10 kalter Zustand Anforderungen in: DIN VDE DIN VdS 2095 VdS 2833 VdS 2496 Anforderungen an die Leitungsanlage: mechanisch stabil verlegt Fachgerecht ausgeführt EMV-gerecht / Blitzschutz elektrisch überwacht nach Herstellerangaben Anforderung an die Leitungsanlage Anforderungen gelten grundsätzlich! Folie 10
11 heißer Zustand Anforderungen in: LAR DIN allgem.bauaufs.zul. Anforderungen an die Leitungsanlage: Funktionserhalt zu berücksichtigen nach DIN Kabel in E 30, oder brandschutztechnische Trennung, oder ggf. Erleichterung anwenden Anforderung an die Leitungsanlage ggf.: Anforderungen gelten ggf. zusätzlich! Folie 11
12 Zwei Kabeltypen! Nicht verwechseln! Funktionserhalt z.b. E 30 Isolationserhalt z.b. FE 180 unterschiedliche Kabeltypen! Flamm-Einwirkzeit Folie 12
13 Verlegesystem Installation von Funktionserhalt Sicherheitskabel + Verlegesystem = Kabelanlage nach DIN Folie 13
14 Verlegesystem Verlegesysteme: Nur Komponenten nach DIN verwenden! Gewindestababhängung Langwanne Bügelschelle Hermannschelle Folie 14
15 Verlegesystem Folie 15
16 Vertikale Verlegung Bei vertikaler Steigtrasse gilt die Klassifizierung des Funktionserhalts gemäß DIN Abs. 8.3 nur, wenn eine wirksame Unterstützungsmaßnahme (Abstand < mm) der Kabel erfolgt alternativ alle < 3,5 m: Achtung! min. Biegeradien nicht unterschreiten (Funktion: Andruck der thermisch isolierten Schelle bleibt erhalten) Weitere Alternative ist eine Schottung (S30,S60 od. S90) an Geschossdecken alle 3,5 m Folie 16
17 Verlegesystem Prüfung von Kabeln und Verlegesystemen Folie 17
18 Schutzziele 1. Schutz der Leitungsanlage bis zur Alarmmeldung 2. Schutz der Leitungsanlage für die Alarmierung für eine Zeit von 30 Minuten (Ausnahme: derjenige Brandabschnitt in dem es brennt) Folie 18
19 Funktionserhalt - Erleichterungen Fall LAR - Melden Funktionserhalt...mindestens 30 min bei Brandmeldeanlagen einschließlich der zugehörigen Übertragungsanlagen, ausgenommen: sind Leitungsanlagen in Räumen, die durch automatische Brandmelder überwacht werden oder wenn bei Kurzschluss oder Leitungsunterbrechung durch Brandeinwirkung in diesen Räumen alle an diese Leitungsanlage angeschlossenen Brandmelder funktionsfähig bleiben Ringleitung mit entsprechenden Kurzschlussisolatoren Folie 19
20 Anwendung und Erleichterungen Anwendung Stichleitungstechnik - Meldung Folie 20
21 Anwendung und Erleichterungen Anwendung Ringleitungstechnik - Meldung Kurzschlussisolatoren! Kurzschlussisolatoren! Kurzschlussisolatoren! Folie 21
22 Anwendung und Erleichterungen Anwendung BA 1 BA 2 Stichleitungstechnik - Alarmieren und Steuern Folie 22
23 Anwendung und Erleichterungen Mehrere Alarmierungsbereiche Endbrandabschnitt, maximale Größe ohne Funktionserhalt: m² Folie 23
24 Anwendung und Erleichterungen Mehrere Alarmierungsbereiche AB 1 AB 2 (Auch ohne Brandeinwirkung) darf bei einem einfachen Leitungsfehler nicht mehr als...ein Alarmierungsbereich ausfallen Nach DIN VDE : darf ein Alarmierungsbereich nicht über einen Brandabschnitt hinausgehen Signalgeber nicht E30-Klassifiziert Kurzschluss mögl. Folie 24
25 Anwendung und Erleichterungen normal normal Bei Sicherheitsstufe 2(und 3) bei SAA (A/B-Verkabelung) kann so eine Erleichterung beim Funktionserhalt erreicht werden Folie 25
26 Anwendung und Erleichterungen Beispiel: größere Brandabschnitte virtuelle Brandabschnitte Folie 26
27 Anwendung und Erleichterungen Beispiel: größere Brandabschnitte virtuelle Brandabschnitte ; (andere Lösung) Folie 27
28 Anwendung und Erleichterungen Ringleitungstechnik - Alarmieren und Steuern Alarmierung auf Ringleitungen ohne Funktionserhalt zulässig, wenn bei Ausfall des Übertragungswegs alle angeschlossenen Signalgeber funktionsfähig bleiben. Funktion muss anerkannt sein. Vermerk in der Geräteanerkennung!! Folie 28
29 Aufbau des Merkblattes VdS 3536 Folie 29
30 Information zur Wiederaufbauzeit bei Alarmierung über Ringleitung BA 1 BA 2 BA 3 Aufbau der Ringleitung / Einschalten: Anlage funktionsfähig Folie 30
31 Information zur Wiederaufbauzeit bei Alarmierung über Ringleitung BA 1 BA 2 BA 3 Brandeinwirkung im BA 3 und Alarmierung aller BA: Folie 31
32 Information zur Wiederaufbauzeit bei Alarmierung über Ringleitung BA 1 BA 2 BA 3 Kurzschluss Kurzschluss nach Brandeinwirkung Alle Kurzschlussisolatoren öffnen, die Alarmierung unterbricht: Folie 32
33 1. Stufe: Wiederaufbau des Rings BA 1 BA 2 BA 3 Kurzschluss Folie 33
34 1. Stufe: Wiederaufbau des Rings BA 1 BA 2 BA 3 Kurzschluss bis ins kurzgeschlossene Segment! Alle Trenner öffnen, Alarmierung unterbleibt Die BMZ kennt aber jetzt den Kurzschlussort! Folie 34
35 2. Stufe: erneuter Wiederaufbau des Rings BA 1 BA 2 BA 3 Kurzschluss bis vor das kurzgeschlossene Segment! 2 Trenner bleiben offen, Alarmierung wird fortgesetzt Folie 35
36 2. Stufe Wiederaufbau des Rings BA 1 BA 2 BA 3 Kurzschluss für den Wiederaufbau eines Übertragungswegs darf die BMZ nach DIN EN 54-2 maximal 300 s benötigen!( reine Geräteanforderung!) Folie 36
37 die LAR fordert einen Erhalt der Funktion für 30 min abgestimmte Meinung der Verbände (ZVEI, BHE, ZVEH, bvfa) und VdS im Merkblatt VdS 3536 kommentiert: Ringleitungssystem ohne E30-Kabel zulässig, wenn... durch labortechnische Prüfung nachgewiesen ist, dass bei Leitungsfehler... die Funktion aller... Signalgeber für nicht mehr als 5 s unterbrochen ist. DIN EN 54-2/A1:2006 sieht vor, dass Hersteller bei der Geräteanerkennung eine kürzere Zeit des Wiederaufbaus der Ringleitung angeben können, dies ist dann zu prüfen und nachzuweisen Information zur Wiederaufbauzeit bei Alarmierung über Ringleitung Folie 37
38 Verteiler Folie 38
39 BMZ (Verteiler) Achtung! So? Keine Anzeige Keine Akustik Keine Bedienung Hitzestau im Normalbetrieb Beide Anerkennungen erlöschen! EN 54-2 / -4 Bauprodukte! Folie 39
40 Mögliche Lösung: Anerkennung und Verwendbarkeitsnachweis für BMZ im BS-- Gehäuse Folie 40
41 Mögliche Lösung: BMZ in eigenem, F30-qualifizierten Raum F30 Folie 41
42 Mögliche Lösung: BMZ steuert Zusatz-EV mit Speicherfunktion (Anerkennung!) E0 E0 E0 E0 Speicher wenn Brandabschnitt autom. überwacht ist Folie 42
43 Quellennachweis: Es wurden Abbildungen der folgenden Firmen benutzt: Dätwyler Kabel+Systeme Celsion Brandschutzsysteme GmbH GAZ Batterie GmbH Industrievertretungen Berthold Schorisch GmbH OBO BETTERMANN GmbH und Co. KG VdS-Schadenverhütung GmbH, Abt. BS-EO Folie 43
44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
45 Baurechtliche Einführung in den Bundesländern Quelle: Wesche, Lippe, Rosenwirth, Reintsema: Kommentar zur MLAR,, 4. Auflage, 2011 Errichter-Workshop BMA, Ursachen und Vermeidung von Falschalarmen, BS-EO, Dipl. Ing. H. Berger, Febr Folie 45
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