TIERSCHUTZ, TIERARZNEIMITTEL- UND FUTTERMITTELRECHT

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1 TIERSCHUTZ, TIERARZNEIMITTEL- UND FUTTERMITTELRECHT Geschäftsbericht 2011

2 Inhaltsverzeichnis Tierschutzrecht... Seite 2 Tierarzneimittelrecht.. Seite 5 Futtermittelrecht.. Seite 7 Geschäftsbericht I

3 TIERSCHUTZRECHT Durch den ständig wachsenden Stellenwert des Tierschutzes in Deutschland und der gesamten Europäischen Union, wird das Tierschutzrecht kontinuierlich weiterentwickelt. Im Jahr 2011 hat das BMELV z. B. zwei Vorhaben zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgelegt, durch die einerseits ein Verbot der Haltung von Legehennen in Kleingruppen verboten werden und andererseits diese Verordnung um einen neuen Abschnitt mit spezifischen Die Amtstierärzte überprüfen deshalb die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben bei jeder Abfertigung von internationalen Tiertransporten und auch bei den Groß- und Kälbermärkten. An den Schlachthöfen wird dies bei der Ankunft aller Tiere i. d. R. von den amtlichen Tierärzten kontrolliert. Hier ist außerdem eine wichtige Aufgabe der amtlichen Tierärzte die Einhaltung des Tierschutzes vor und während der Schlachtung sicher zu stellen. Für diese arbeitstäglichen Kontrollen und auch für Anforderungen an das Halten von Mastkaninchen Sonderkontrollen wurden im Rahmen eines für ganz ergänzt werden soll. Bayern geltenden Qualitätsmanagementsystems Für das Jahr 2012 sind eine Änderung des umfangreiche Checklisten erarbeitet, die nun von Tierschutzgesetzes zur Umsetzung der Vorgaben den Kontrollorganen, aber auch den verantwortli- der EU-Versuchstierrichtlinie sowie eine Änderung chen Personen des Schlachtbetriebes selbst regel- der Tierschutz-Schlachtverordnung geplant. mäßig abgearbeitet werden müssen. Gemäß 11 Tierschutzgesetz benötigt jeder, der gewerblich Tiere hält eine entsprechende Erlaubnis. Zu diesen gewerblichen Tierhaltern zählen u. a. Heimtier-, Hunde- und Katzenzüchter, Tierpensionen, Reit- und Fahrbetriebe, Zoohandlungen, Zirkusbetriebe, etc. Vom Veterinäramt Traunstein wurden im Jahr 2011 neun dieser Erlaubnisse neu erteilt. Der Arbeitsaufwand für eine solche Erlaubnis ist erheblich, da die persönliche und fachliche Eignung der verantwortlifür die Veterinärämter als zuständige Behörde für chen Person und auch die räumlichen Voraussetz- die Einhaltung des Tierschutzes auf Kreisebene ungen nach strikten Vorgaben des auch hier anzu- bedeutet dieser Wandel eine stetige Mehrung der wendenden Qualitätsmanagementsystems zu prü- Aufgaben. Tierhalter und praktische Tierärzte fen sind. müssen z. B. über geänderte Mindestanforderun- Diese Betriebe müssen dann auch regelmäßig vom gen in der Nutztierhaltung informiert werden. Es Veterinäramt kontrolliert werden. werden Schulungen zu den geänderten Rechtsvorschriften durchgeführt und die Kontrollen v. a. der Zusätzlich werden natürlich auch planmäßige sowie gewerblichen Tierhaltungen, Schlachtbetriebe und anlassbezogene Tierschutzkontrollen bei Land- Tiertransporte werden immer umfangreicher. wirten, sonstigen gewerblichen und auch privaten 2I

4 Anzahl der Tierschutzkontrollen Tierhaltungen durchgeführt. Die Anzahl dieser Kontrollen steigt seit einigen Jahren kontinuierlich an. Ein Grund dafür ist, dass immer mehr Bürger auf Missstände bei der Tierhaltung achten und auch bereit sind, diese an das dafür zuständige Veterinäramt weiterzuleiten. Im Jahr 2011 gingen 218 Tierschutzanzeigen beim Veterinäramt Traunstein ein. Aber nur bei ca. 1/3 der daraufhin durchgeführten Kontrollen entsprachen die Tierhaltungen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen. Durch entsprechende Beratungsgespräche konnten aber auch rechtlich nicht zu beanstandende Haltungseinrichtungen noch optimiert werden. Geringgradige Verstöße waren meist bei zeitnahen Nachkontrollen behoben und nur in 18 Fällen mussten Auflagenbescheide durch das Veterinäramt erlassen werden. Es wurden des Weiteren 14 Bußgeldverfahren eingeleitet und in vier Fällen lagen die Missstände im Straftatsbereich, sodass sie an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden. Oft schätzen die meldenden Personen die Situation nur falsch ein. Rinder fühlen sich z. B. auch bei Minustemperaturen auf der Weide durchaus wohl, vorausgesetzt, ihnen steht ein ausreichender Witterungsschutz mit Einstreu, Trinkwasser und gutes Futter zur Verfügung. Den Amtstierärzten werden aber auch oft nur dramatische Zustände geschildert deren Hintergrund lediglich Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Scheidungskriege sind. Am Ort des Geschehens findet man dann häufig vorbildliche Tierhaltung vor, was einerseits natürlich durchaus positiv zu sehen ist, wodurch aber andererseits viel wertvolle Arbeitszeit für wirkliche Tierschutzprobleme verloren geht. Auch die oben genannten gewerblichen Tierhaltungen können deshalb nicht immer so häufig kontrolliert werden, wie es eigentlich wünschenswert wäre. 65 % (291 von gesamt 455) der Tierschutzkontrollen wurden 2011 in Nutztierhaltungen durchgeführt. Hier traten im Gegensatz zu den Vorjahren erstmals überproportional viele Verstöße auf (73 %). Dabei ist aber anzumerken, dass vor allem im Nutztierbereich die tierschutzrechtlichen Anforderungen stetig verschärft werden. Kontrollierte Tierarten Anzahl der Kontrollen mit Verstößen Anzahl der Kontrollen Rinder Pferde Schafe Ziegen Geflügel Damwild Hunde Katzen Kleinsäuger Reptilien sonstige 44 Tierschutz-Kontrollen liefen auch im Rahmen der sog. Cross Compliance-Kontrollen, bei denen die landwirtschaftlichen Betriebe nachweisen müssen, dass sie alle rechtlichen Vorgaben (wie z. B. im Bereich Rinderkennzeichnung, Lebensmittel- und Futtermittelhygiene und eben auch Tierschutz) einhalten, um durch EU-Gelder unterstützt zu werden. Bei festgestellten Mängeln, wird dann je nach Schwere des Verstoßes ein durch die EU festgelegter Prozentsatz von den Direktzahlungen nicht ausbezahlt. Sollten bei einer Cross Compliance- Kontrolle im darauf folgenden Jahr wieder die gleichen Mängel festgestellt werden, wird dieser Prozentsatz drastisch erhöht. 3I

5 Bei den 44 systematischen CC-Kontrollen (hier werden die Betriebe zufällig ausgewählt und zum Tierschutz auch noch andere Bereiche geprüft) waren in acht Fällen im Tierschutzbereich Mängel festgestellt worden. Dabei handelte es sich um die seit Jahren nicht mehr erlaubte Anbindehaltung von Kälbern, um unzureichende Lichtverhältnisse im Stall und mangelhafte Klauenpflege. Auch bei den Kontrollen der privaten Tierhalter war zum größten Teil nichts zu beanstanden oder die Mängel waren nur gering und wurden von den einsichtigen Tierhaltern nach einer mündlichen Belehrung und Beratung unverzüglich behoben. Nach wie vor beschäftigt ein Hundehändler, der im Internet und in Lokalzeitungen über eine Scheinadresse im Landkreis Traunstein seine Tiere anbietet, nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch das Veterinäramt Traunstein. Hierbei wäre es sehr wichtig, dass sich durch solche Händler/Züchter geschädigte Welpenkäufer beim Veterinäramt oder der Polizei melden. Bei den wenigen uns bekannten Käufen, wurde aber i. d. R. weder ein Kaufvertrag noch ein EU-Heimtierausweis (Impfpass) ausgehändigt. Die Zahlungen erfolgten in bar und somit fehlt dann der entscheidende Beweis, dass hier ohne Erlaubnis mit Tieren gehandelt wird. Auch das illegale Verbringen von nicht geimpften, viel zu jungen und teilweise kranken Welpen aus Süd- und Osteuropa (teilweise über sogenannte Flugpaten) stellt ein zunehmendes tierschutz- aber auch tierseuchenrechtliches Problem dar. Wie sich immer wieder herausstellt, sind vor allem bei Reptilienhaltern oft zu wenige Kenntnisse über die artgerechte Haltung der Exoten vorhanden. Die Tiere werden spontan auf Börsen oder über das Internet gekauft. Eine ausführliche, aber dringend notwendige Beratung über die Mindestanforderungen unterbleibt hier in der Regel wurde für so einen Reptilienhalter aus dem Landkreis Traunstein, bei dem bereits mehrfach gravierende Mängel festgestellt werden konnten, vom Gericht ein Tierhalteverbot und eine hohe Geldstrafe verhängt. 4I

6 TIERARZNEIMITTELRECHT Derzeit wird in den Medien wieder verstärkt die Problematik der Anwendung von Antibiotika in der Geflügel-, Schweine- und Rindermast diskutiert. Die Kontrollen des Veterinäramtes zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Anwendung von Tierarzneimitteln dienen aber nicht nur dem Verbraucherschutz sondern auch der Sicherstellung, dass den Tieren kein Schaden durch unsachgemäße Anwendung zugefügt wird. der zwischen der letzten Verabreichung des Tierarzneimittels an das Tier bis zur Gewinnung des von diesem Tier stammenden Lebensmittels eingehalten werden muss. Dadurch wird gewährleistet, dass keine Rückstände über der gesetzlich für jeden Wirkstoff festgelegten zulässigen Höchstmenge im Lebensmittel enthalten sind. Auch im Rahmen der Cross Compliance werden Tierhalter stichprobenartig auf die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Vorgaben überprüft. Der Einsatz von Tierarzneimitteln wird von der Herstellung über die Vertriebswege bis hin zu den tierärztlichen Hausapotheken bzw. Tierheilpraktikern und der Anwendung in den landwirtschaftlichen Betrieben mit Nutztierhaltung überwacht. Darüber hinaus werden im Rahmen des sog. Nationalen Rückstandskontrollplans tierische Lebensmittel wie Fleisch, Milch, Eier und Honig, neben anderen möglichen Schadstoffen, auch auf Arzneimittelrückstände untersucht. Beim Nachweis von Tierarzneimitteln in der Milch oder im Fleisch von geschlachteten Tieren, werden durch das Veterinäramt am Herkunftsbetrieb Ermittlungen angestellt, wie es zu diesen Rückständen kommen konnte. Dabei wird vor allem die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeit überprüft. Die Wartezeit ist der Zeitraum, 44 dieser (sog. systematischen) Cross Compliance- Kontrollen wurden im Landkreis Traunstein im Jahr 2011 durchgeführt. Dabei werden die beim Landwirt vorhandenen Tier-arzneimittel begutachtet und die sog. Bestands-bücher eingesehen, in denen der Tierhalter jede Anwendung eines Arzneimittels eintragen muss, bzw. die entsprechenden Belege des behandelnden Tierarztes zu sammeln hat. In sieben Fällen waren in den Bestandsbüchern die Anwendung von Arzneimitteln durch den Landwirt nicht ausreichend dokumentiert. Sonstige Mängel wurden nicht festgestellt wurden auch 19 Imker auf die korrekte Anwendung von Mitteln zur Bekämpfung der Varroa-Milbe (einem Bienenparasiten, der großen wirtschaftlichen Schaden anrichtet) überprüft. Hier gab es keine Beanstandungen. Wie oben erwähnt werden auch die derzeit 42 Tierarztpraxen und -kliniken im Landkreis Traunstein regelmäßigen Kontrollen unterzogen. Auch hier muss sichergestellt sein, dass die Tierärzte nur für die jeweilige Tierart zugelassene Arzneimittel verwenden und diese auch korrekt an die Tiere verabreichen. 5I

7 Des Weiteren sind 29 Tierheilpraktiker im Landkreis gemeldet. Auch wenn die Homöopathika keine zugelassenen Arzneimittel sind, unterliegen sie dem Arzneimittelgesetz. So dürfen Tierheilpraktiker im Gegensatz zu Tierärzten z. B. keine Arzneimittel abgeben, sondern nur bei ihren Patienten anwenden. Diese Anwendung muss genau dokumentiert werden. Das Veterinäramt ist aber nicht nur für die Kontrollen zuständig. Es ist natürlich auch Ansprechpartner für alle arzneimittelrechtlichen Fragen vor allem von Tierärzten, z. B. wenn ein Medikament für eine bestimmte Krankheit in Deutschland nicht im Handel erhältlich ist und nur aus dem Ausland bezogen werden kann. Aufgrund der Kontrollfeststellungen kann man sagen, dass sich im Jahr 2011 im Landkreis Traunstein ein verantwortungsvoller Umgang mit Tierarzneimitteln bei allen Berufsgruppen (Tierärzte, Nutztierhalter, Einzelhändler und Tierheilpraktiker) bestätigt hat. 6I

8 FUTTERMITTELRECHT Die amtliche Futtermittelüberwachung an der Regierung von Oberbayern ist für alle an der Herstellung, Erzeugung, Bearbeitung, dem Verkehr und der Verwendung von Futtermitteln beteiligten Unternehmen und für alle Nutztierhalter in ganz Bayern zuständig. Die Futtermittelkontrolleure führen Betriebs- und Buchprüfungen in Futtermittelunternehmen durch. Auch die Primärerzeugung von Futtermitteln und die Fütterung der Tiere, wie z. B. die Einhaltung des Verfütterungsverbotes für tierische Eiweiße an bestimmte Nutztiere, werden auf den landwirtschaftlichen Betrieben überprüft. Weitere Aufgaben sind z. B. das Führen von Unternehmensregistern sowie das Erteilen von Zulassungen und Genehmigungen. Außerdem werden bei Herstellern, Händlern, Landwirten und bei sonstigen Kontrollstellen Futtermittelproben gezogen. Auch Futtermittel für Heimtiere sind in die Überwachung mit einbezogen. Die Auswahl erfolgt dabei risikoorientiert, d. h. die Proben werden gezielt in kritischen Bereichen entnommen und anschließend auf verschiedene Parameter hin untersucht, wie z. B. Zusatzstoffe, gentechnisch veränderte Organismen, Antibiotika, Dioxine, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle und tierische Bestandteile. Die Futtermittelüberwachung trägt so zu einer lückenlosen Kontrolle der gesamten Futtermittelund Lebensmittelkette ("vom Acker bis zum Teller ) bei. Rückstände und Kontaminationen sollen aufgespürt und reduziert werden. Dazu sind die einzelnen Kontrollsysteme, wozu auch die Umweltüberwachung gehört, intensiv miteinander vernetzt. Die Entnahme von Futtermittelproben erfolgt im Rahmen der Amtshilfe für die Regierung von Oberbayern im Regelfall durch die Veterinärassistenten der Landratsämter. Archivierte Rückstellproben von Futtermitteln So wurden 2011 bei 47 verschienen Betrieben (Futtermittelherstellern, -händlern und Landwirte) insgesamt 50 Futtermittelproben durch das Veterinäramt Traunstein gezogen und zur weiteren Prüfung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übersandt. Bei der Untersuchung wurden sieben dieser Proben bemängelt. Bei den Beanstandungen handelte es sich fast ausschließlich um Unterschreitung von auf der Verpackung angegebenen Mengen von Inhaltsstoffen. In einem Fall war ein geringer Blausäuregehalt nicht auf der Verpackung deklariert. Alle Beanstandungen waren so gering, dass eine Belehrung des Futtermittel-Herstellers ausreichend war. 7I

9 Es mussten in keinem Fall Bußgelder oder Strafen verhängt oder gar Futtermittel aus dem Verkehr gezogen werden. Weitere 44 Futtermittelkontrollen wurden im Rahmen der Cross Compliance-Kontrollen im Beisein eines Futtermittelkontrolleurs der Regierung direkt bei den Landwirten vor Ort durchgeführt. Hierbei gab es nur eine Beanstandung aufgrund eines reinen Formfehlers. Der Betrieb verwendete proteinhaltiges Futter für seine Forellen ohne vorher eine entsprechende Genehmigung bei der Regierung von Oberbayern beantragt zu haben. Diese Genehmigung konnte nachträglich problemlos erteilt werden. Nach wie vor müssen auch immer noch sog. Strahlenschutzproben bei Futtermitteln genommen werden, um eventuelle Kontaminationen durch die Tschernobyl-Katastrophe festzustellen wurden im Landkreis 4 Proben gezogen und zwar bei Futtermais, Wiesengras und Raps. Geringe Strahlenwerte können immer noch nachgewiesen werden. Die Werte verringern sich aber kontinuierlich, den Halbwertszeiten von 30 Jahre für Cäsium 137 und 28,8 Jahre für Strontium 90 entsprechend. 8I

10 Landkreis Traunstein Papst-Benedikt-XVI.-Platz Traunstein Telefon:+ 49 (861)

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