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1 RESAVIO Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung (1) RESAVIO ist ein Online-Buchungssystem für temporäre Unterkünfte (wie z.b. Hotels, Pensionen und Ferien-Apartments) der Internetagentur Lehnen (nachfolgend Internetagentur genannt). Mit RESAVIO kann der Hotelier oder Vermieter der Unterkunft (nachfolgend Kunde genannt) seinen Gästen Übernachtungsleistungen und mit der Übernachtung in Zusammenhang stehende Zusatzleistungen / Arrangements auf seiner Website zur verbindlichen Buchung anbieten. Die Internetagentur ist dabei für den technischen Betrieb des Buchungssystems RESAVIO zuständig. Sie ist weder Vertragspartner des Übernachtungsgastes im Buchungsfall, noch Vermittler der Übernachtungsleistung. RESAVIO wird auf einem Webserver zur Nutzung im Internet bereitgehalten und kann mit einem HTML-Baustein in die Website des Kunden integriert oder von dort aus verlinkt werden. Der Kunde kann Informationen zur Unterkunft (insbesondere Kontingente, Preise, diverse Aufenthaltsrestriktionen, Leistungsbeschreibungen und Fotos) über eine passwortgeschützte Administrationsoberfläche (Backend) in das Reservierungssystem RESAVIO einpflegen. (2) Diese nachfolgenden Vereinbarungen regeln das zwischen der Internetagentur und dem Kunden begründete Kundenverhältnis über die Inanspruchnahme der von der Internetagentur angebotenen webbasierenden Dienstleistung. (3) Der Kunde erhält die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Softwareapplikation RESAVIO mittels Telekommunikation zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. (4) Die Internetagentur ist um eine laufende Zugriffsmöglichkeit sehr bemüht, garantiert jedoch nicht, dass das System ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung steht. Eventuelle Fehler im Programmcode werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden behoben. Es gibt Wartungszeiten, zu denen das System nicht erreichbar ist. Die Internetagentur ist bemüht diese so einzurichten, dass der Betrieb dadurch möglichst wenig beeinträchtigt wird. (5) Die Internetagentur sichert nicht zu bzw. übernimmt keine Garantie dafür, dass durch die Benutzung von RESAVIO bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. (6) Die Internetagentur bedient sich zur Erfüllung ihrer Leistung auch der Hilfe anderer Unternehmen. Die Leistungen der Internetagentur sind vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sowie der Verfügbarkeit und der Qualität der Übertragungswege. (7) Soweit RESAVIO Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit, ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. 2 Nutzungsrechte (1) Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf RESAVIO mit einem geeigneten Internetbrowser zuzugreifen und die mit RESAVIO - AGB Seite 1 / 6 Stand:

2 RESAVIO verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere am Quellcode der Softwareapplikation erhält der Kunde nicht. (2) Der Kunde ist nicht berechtigt, RESAVIO über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, RESAVIO oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden (1) Die Nutzung von RESAVIO ist ausschließlich dem Kunden gestattet. Der Kunde ist für sämtliche Vorgänge verantwortlich, die unter seiner Benutzerkennung getätigt werden. Der Kunde verpflichtet sich, mit den Zugangsdaten zur Administrationsoberfläche sorgfältig umzugehen, das Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern, eine missbräuchliche Benutzung der Zugangsdaten durch Dritte zu verhindern und die Internetagentur unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis erlangt oder den begründeten Verdacht hat, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt geworden ist. (2) Der Kunde wird die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung von RESAVIO personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift. (3) Der Kunde wird RESAVIO nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der Internetagentur schädigen können. (4) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit aller über die Administrationsoberfläche übermittelten und veröffentlichten Informationen. Er versichert insbesondere, dass das übermittelte Text- und Bildmaterial nicht gegen Schutz- und Urheberrechte Dritter verstößt. (5) Der Kunde verpflichtet sich, die Internetagentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von RESAVIO durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von RESAVIO verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der Internetagentur. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die Internetagentur von Rechtsverteidigungskosten (z.b. Gerichts und Anwaltskosten) vollständig freizustellen. 4 Vertragswidrige Nutzung von RESAVIO (1) Die Internetagentur ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, den Zugang zu RESAVIO und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber der Internetagentur RESAVIO - AGB Seite 2 / 6 Stand:

3 sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. (2) Die Internetagentur ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen 3 Abs. 3-4 die betroffenen Daten zu löschen. 5 Datenschutz (1) Die Internetagentur verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, insbesondere Firma, Namen, Anschrift, Telefonnummer und -Adresse ( Kontaktdaten ) des buchenden Gastes sowie das Datum der An- und Abreise und die Art und Umfang der gebuchten Übernachtungs- und Zusatzleistungen ( Buchungsdaten ). (2) Der Kunde ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an die Internetagentur sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich ( verantwortliche Stelle im Sinne des 3 Abs. 7 BDSG). Aufgrund dieser Verantwortlichkeit kann der Kunde auch während der Laufzeit des Vertrages und nach Beendigung des Vertrages die Berichtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe von Daten verlangen. (3) Die Internetagentur darf Daten nur im Rahmen des Auftrages und der Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen. (4) Die Internetagentur stellt die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß 9 BDSG und der Anlage zu 9 BDSG sicher. (5) Der Kunde überzeugt sich vor der Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von den technischen und organisatorischen Maßnahmen der Internetagentur und dokumentiert das Ergebnis. Der Kunde kann hierzu Selbstauskünfte der Internetagentur einholen. Die Internetagentur verpflichtet sich, dem Kunden auf schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte zu geben, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. (6) Die Internetagentur stellt dem Kunden auf dessen Wunsch ein umfassendes und aktuelles Datenschutz- und Sicherheitskonzept für diese Auftragsdatenverarbeitung zur Verfügung. (7) Die Internetagentur stellt auf Anforderung dem Kunden die für die Übersicht nach 4g Abs. 2 S. 1 BDSG notwendigen Angaben zur Verfügung. (8) Die Internetagentur stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung der Daten des Kunden befassten Mitarbeiter gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (Datengeheimnis) verpflichtet und in die Schutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingewiesen worden sind. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. (9) Der Kunde hat die Internetagentur unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt. (10) Die Pflicht zur Führung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses (Jedermannverzeichnis) gem. 4g Abs. 2 S. 2 BDSG liegt beim Kunden. (11) Dem Kunden obliegen die aus 42a BDSG resultierenden Informationspflichten. (12) Bei Beendigung dieses Vertrages ist die Internetagentur nicht weiter berechtigt, die Daten zu nutzen. Die Internetagentur wird die Löschung innerhalb von dreißig Tagen vornehmen. Die Daten können dem Kunden gegen Kostenerstattung in einem üblichen Format auf einem Datenträger RESAVIO - AGB Seite 3 / 6 Stand:

4 übergeben werden. (13) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Internetagentur zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verbundene Unternehmen zur Leistungserfüllung heranzieht bzw. Unternehmen mit Leistungen unterbeauftragt. Erteilt die Internetagentur Aufträge an Unterauftragnehmer, so obliegt es der Internetagentur, ihre Pflichten aus diesem Vertrag dem Unterauftragnehmer zu übertragen. 6 Haftung (1) Die Internetagentur haftet unbeschränkt für Schäden, (a) die von der Internetagentur oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden; (b) aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (c) nach dem Produkthaftungsgesetz; (d) die durch Fehlen einer von der Internetagentur garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden. (2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Internetagentur, wenn keiner der vorstehend genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Der Begriff Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. (3) Jede weitere Haftung auf Schadensersatz, insbesondere die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder die Haftung ohne Verschulden, ist ausgeschlossen. 7 Höhere Gewalt (1) Die Internetagentur ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. (2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von der Internetagentur nicht zu vertretende Umstände. 8 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens der Internetagentur zustande. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistung durch die Internetagentur zu sehen. (2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat der vorliegende Vertrag eine Mindestlaufzeit von einem Jahr (Jahresabonnement). Mangels Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend, jeweils um die vereinbarte (Mindest-)Vertragslaufzeit, maximal jedoch um ein Jahr. (3) Dieser Vertrag ist mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der Laufzeit in Textform kündbar. Maßgeblich ist das Zugangsdatum der Kündigung. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Internetagentur ihren Dienst RESAVIO einstellt oder der Kunde gegen seine Pflichten aus diesem RESAVIO - AGB Seite 4 / 6 Stand:

5 Vertrag verstößt. 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen (1) Die Internetagentur berechnet für die Bereitstellung von RESAVIO eine monatliche Gebühr, welche abhängig vom gewählten Leistungspaket und der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist. (2) Die Bereitstellungsgebühr ist für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus fällig und zahlbar, falls mit dem Kunden kein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart ist. (3) Sofern nichts abweichendes vereinbart ist, wird die vereinbarte Bereitstellungsgebühr per SEPA-Lastschrift von einem Bankkonto des Kunden eingezogen. Der Kunde erteilt hierzu bei Vertragsabschluss sein Einverständnis. Die Frist zur Vorabankündigung (Pre-Notifcation) von SEPA- Lastschriften wird auf zwei Tage verkürzt. Der Kunde verpflichtet sich, zu dem Zeitpunkt der Abbuchung eine für den Betrag der Rechnung ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zu unterhalten. Die Kosten für eine vom Geldinstitut zurückgegebene Lastschriftbuchung werden dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern er die Zurückgabe der Buchung zu vertreten hat. (4) Sonderleistungen, wie beispielsweise die kundenspezifsche Anpassung des Programmcodes, werden dem Kunden nach Zeitaufwand und dem jeweils aktuellen Stundensatz der Internetagentur gesondert in Rechnung gestellt. Als zusätzliche Leistung sind alle Leistungen der Internetagentur anzusehen, die über die Bereitstellung von RESAVIO im Internet hinausgehen, insbesondere das Einbinden von RESAVIO in die Website des Kunden und Schulungen bzw. Anleitungen zur Bedienung von RESAVIO. (5) Die Internetagentur erstellt alle Rechnungen nur in digitalem Format. Die Rechnungen werden dem Kunden jeweils per zugestellt. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann die Internetagentur hierfür ein angemessenes Entgelt je Rechnung verlangen. (6) Bei Zahlungsverzug ist die Internetagentur berechtigt Leistungen zu sperren oder nach entsprechender Androhung dieses Vertragsverhältnis zu kündigen. Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht. 10 Änderungen (1) Die Internetagentur ist berechtigt diese Bedingungen oder die Preise für ihre Leistungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Die Änderungen werden erst wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widerspricht. 11 Referenznachweis (1) Wenn nicht anders vereinbart, gestattet der Kunde der Internetagentur den Namen und das Logo der Unterkunft mit entsprechender Verlinkung in der Referenzliste auf der Website von RESAVIO zu führen. 12 Schlussbestimmungen (1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. (2) Als Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird ausschließlich der Geschäftssitz der Internetagentur vereinbart, soweit der Kunde als Unternehmer RESAVIO - AGB Seite 5 / 6 Stand:

6 anzusehen ist. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Langerwehe, den 9. März 2015 RESAVIO ist ein Dienst der Internetagentur Lehnen. Anschrift und Kontaktdaten: Internetagentur Lehnen Münsterstr Langerwehe Telefon: +49 (0) Internet: RESAVIO - AGB Seite 6 / 6 Stand:

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