ab Beginn der Zivilstation ist das Landgericht Kiel für Ihre Ausbildung durchgängig zuständig.
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- Johann Boer
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1 Landgericht Kiel Postfach Kiel An alle Referendarinnen und Referendare Referendarabteilung Telefax: ab der Zivilstation Sehr geehrte Damen und Herren, ab Beginn der Zivilstation ist das Landgericht Kiel für Ihre Ausbildung durchgängig zuständig. Es stehen Ihnen hier als Ansprechpartner zur Verfügung: Referentin: Richterin am Landgericht Maja Brommann Tel.: Zimmer-Nr. 261 Referendargeschäftsstelle: Justizangestellte Oksana Mildenberger Sprechzeiten: 08:30 Uhr 11:00 Uhr Justizangestellte Astrid Siewert Justizangestellte Petra Humburg / Katrin Schoenwald Tel.: Tel.: Tel.: Zimmer-Nr. 274a Zimmer-Nr. 267 Bücherei Zimmer-Nr. 291 Dienstgebäude Harmsstraße , Kiel Telefon Telefax verwaltung@lg-kiel.landsh.de Buslinie 51, 52, 62, 81, 82, 704 Sprechzeiten Mo - Fr 9-12 Uhr und nach Vereinbarung -Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente. Das Landeswappen ist gesetzlich geschützt.
2 - 2 - Kontakt: referendare@lg-kiel.landsh.de Briefkasten vor Zimmer 274 a (Lichthof) Wir bemühen uns, Ihnen behilflich zu sein, wenn Fragen hinsichtlich Ihrer Ausbildung und des Verwaltungsablaufes auftauchen. Auf folgende Punkte weisen wir hin: Während der Ausbildung ist das Landgericht Kiel Ihre Dienstaufsichtsbehörde. Dieses gilt für die Stationen: I. Zivilstation (Landgericht Kiel, Amtsgericht Kiel oder Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks Kiel) Rechtsanwaltsstation Wahlstation, wenn sie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder bei Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten abgeleistet wird. Während anderer zukünftiger Stationen (z. B. in der Verwaltung, bei Sondergerichtsbarkeiten und bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht) wird die Dienstaufsicht durch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht wahrgenommen. Die Personalakten werden bis zum Examen beim Landgericht Kiel geführt. Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse, insbesondere aber Anschrift / Telefon / Name zeigen Sie bitte unverzüglich beim Landgericht sowie bei der Referendarstelle des Schleswig- Holsteinischen Oberlandesgerichts an. Krankheit: Sie sind verpflichtet, bei Erkrankung umgehend spätestens bis 09:00 Uhr die Referendargeschäftsstelle - möglichst per - sowie Ihre Ausbilderin/Ihren Ausbilder und AG- Leiter/in zu informieren. Bei Erkrankung müssen Sie ab dem 3. Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Nach Ende der Arbeitsunfähigkeit ist der Dienstantritt spätestens bis 09:00 Uhr - ebenfalls per mitzuteilen. Bei Erkrankung an einem 2. Arbeitsgemeinschaftstag während eines Ausbildungsabschnitts wird eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung benötigt. Das betrifft alle die Pflichtarbeitsgemeinschaften.
3 - 3 - Bei Krankmeldung nach 09:00 Uhr wird die Akte der Referentin zur Entscheidung vorgelegt. Kind krank: Die Originalbescheinigung Kind krank vom Arzt muss hier vorgelegt werden. Wir fertigen eine Kopie und veranlassen, dass das Dienstleistungszentrum informiert wird. Sie müssen das Original zeitnah bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Dienstbefreiung: Anträge sind formlos schriftlich auf dem Dienstwege (d.h. über die Präsidentin des Landgerichts Kiel) bei der Frau Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zu stellen. Erholungsurlaub: Ihr Urlaubsanspruch für das volle Kalenderjahr beträgt 30 Arbeitstage. Beginnt oder endet das Ausbildungsverhältnis im Laufe des Jahres: 1/12 für jeden vollen Kalendermonat der Dienstzugehörigkeit. In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen außerdem zwei Arbeitszeitverkürzungstage zur Verfügung. Dieser Anspruch besteht erst, wenn Sie 6 Monate zum öffentlichen Dienst gehören. Auf der Homepage finden Sie das Formular Urlaubsantrag. Sie beantragen Ihren Erholungsurlaub und den Arbeitszeitverkürzungstag bitte immer mit diesem Formular schriftlich über die Referendargeschäftsstelle beim Landgericht Kiel - möglichst per -, unabhängig von der jeweiligen Dienstaufsichtsbehörde. Der Urlaubsantrag muss durch Sie selbst und durch den Einzelausbilderin/Einzelausbilder unterschrieben sein. Ferner ist der Urlaub an AG-Tagen mit der AG-Leiterin/AG-Leiter abzustimmen. Es reicht dann, wenn Sie dessen Einwilligung (s. Formular) versichern. Dies gilt für alle Ausbildungsstationen. Sofern Ausbilder noch nicht feststehen, sind keine Anträge möglich. Die Urlaubs- und Krankheitsübersichten gehen zum Ende des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zur Hauptakte zum Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.
4 - 4 - Es erfolgt keine ausdrückliche Urlaubsbewilligung. Wenn Sie keine weitere Nachricht bekommen, können Sie davon ausgehen, dass Ihrem Antrag stattgegeben wurde. Resturlaub: Der Resturlaub muss bis Ende September des Folgejahres abgewickelt sein. Ausnahme: Bei Einstellung in den öffentlichen Dienst in der Zeit vom bis kann der Resturlaub für das Einstellungsjahr bis zum Ende des Folgejahres angetreten werden. Ihren Resturlaub überwachen Sie bitte selbst. Unterhaltsbeihilfe: Das Finanzverwaltungsamt des Landes Schleswig-Holstein erstellt Gehaltsmitteilungen über die Ihnen gewährte Unterhaltsbeihilfe immer dann, wenn sich etwas ändert - also nicht monatlich. Die Gehaltsmitteilungen werden Ihnen zugesandt. Weitere Arbeitsgemeinschaften nach der AG 2: Pflicht-Arbeitsgemeinschaft 5: Die Arbeitsgemeinschaft 5 (Wiederholungs- und Vertiefungsarbeitsgemeinschaft) findet am Landgericht Kiel in den Monaten Februar bis April, Juni bis August und Oktober bis Dezember ( Ausbildungsmonat) statt. Es besteht eine Anwesenheitspflicht. Freiwillige Arbeitsgemeinschaft im Zwangsvollstreckungsrecht: Am Landgericht Kiel findet eine Arbeitsgemeinschaft im Zwangsvollstreckungsrecht statt. Die AG beginnt ab Februar, Juni und Oktober des Jahres für jeweils vier Monate. Die Teilnahme ist freiwillig und jederzeit möglich. Es wird jedoch empfohlen, diese während der Verwaltungsstation zu absolvieren. Wegen der genauen Termine beachten Sie bitte die Aushänge. Freiwilliger Klausurenkurs: Am Landgericht Kiel findet ganzjährig der freiwillige Klausurenkurs als Präsenzkurs statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Terminplan. Die Teilnahme wird ab Beendigung der Zivilstation empfohlen. Sie sind hierfür nach Beendigung der Zivilstation am
5 - 5 - Freitag vom sonstigen Dienst freigestellt. Voraussetzung ist, dass Ihr Einzelausbilder einverstanden ist und Sie auch tatsächlich am freiwilligen Klausurenkurs beim Landgericht Kiel teilnehmen. Freiwillige Arbeitsgemeinschaft für strafrechtliches Revisionsrecht: Am Landgericht Kiel wird zur Vorbereitung auf die strafrechtliche Anwaltsklausur/ Revisionsklausur die Arbeitsgemeinschaft Revisionsrecht angeboten. Die Arbeitsgemeinschaft findet im März/April, Juli/August und November/Dezember eines jeden Jahres an vier Terminen mit je vier Unterrichtsstunden statt. Die genauen Termine werden per Aushang und über das Internet bekannt gegeben. Da die Teilnehmerzahl für diese AG begrenzt ist, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich; die Fristen hierfür können Sie der jeweiligen Ausschreibung entnehmen. Freiwillige Kurzvortrags-Arbeitsgemeinschaft: Am Landgericht Kiel findet ganzjährig eine Kurzvortrags-Arbeitsgemeinschaft statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Aushängen. Erfahrungsgemäß empfiehlt sich die Teilnahme erst während der Wahlstation. Wahlstation bei dem Landgericht Kiel: Falls Sie die Wahlstation am Landgericht Kiel ableisten möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an uns. Anträge auf Zuweisung in weitere Stationen: Anträge auf Zuweisung zu allen nach der Zivilstation liegenden Stationen richten Sie bitte mit der jeweiligen Ausbildungszusage "über die Präsidentin des Landgerichts Kiel an die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, auf dem Dienstwege" und geben Sie - zur Weiterleitung an das OLG - über den Briefkasten zwischen Zimmer 273 und Zimmer 274, 2. Stock, zur Referendargeschäftsstelle. Etwaige Formulare finden Sie auf der Webseite des Oberlandesgerichts Referendarformulare/FormualreReferendariat.html
6 - 6 - Aktuelle und nähere Informationen: Im Lichthof zwischen Zimmer 273 und Zimmer 274 a (II. Stock) des Landgerichts Kiel sowie im AG-Raum 166 befinden sich "Schwarze Bretter" mit aktuellen Aushängen, insbesondere hinsichtlich zusätzlicher Ausbildungsangebote. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter sowie auf der Homepage des Referendarrates unter In der Bücherei des Landgerichts, Zimmer 267 stehen zwei Rechner für Recherchearbeiten zur Verfügung. Bitte beachten Sie einige wichtige Informationen: Tragen Sie sich bitte vor jeder Benutzung in die ausgelegte Liste ein und lesen den Anhang durch. Bei uns im Hause ist der USB-Anschluss an beiden Rechnern gesperrt. Anhänge aus dem privaten E- Mail-Postfach dürfen nicht geöffnet werden, weil keine Virenscannung durch Dataport erfolgt ist! Ebenfalls dürfen keine s von diesen Rechnern versendet werden. In dringenden Ausnahmefällen hilft unsere IT-Abteilung (Zimmer 64 ff). In dem Büroraum der Bücherei, Raum 267, befindet sich ausbildungsrelevante Literatur, die dort angeschaut werden kann (z.b. Anders/Gehle-Knöringer-Kaiser-Skripten). Die Öffnungszeiten der Bücherei sind an der Tür angebracht. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Ausbildung. Mit freundlichen Grüßen Maja Brommann Oksana Mildenberger Astrid Siewert Petra Humburg Katrin Schoenwald
während Ihrer Ausbildung im Bezirk des Landgerichts Kiel stehen Ihnen als Ansprechpartner/Ansprechpartnerin Tel.: 604-1386 Tel.
Die Präsidentin des Landgerichts Kiel Landgericht Kiel Postfach 70 64 24170 Kiel An alle Referendarinnen und Referendare Referendarabteilung referendare@lg-kiel.landsh.de Telefax: 0431 604-1924 11.09.2015
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