Förderungsantrag Sanierungsscheck für Private 2012 Mehrgeschoßiger Wohnbau

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1 Förderungsantrag Sanierungsscheck für Private 2012 Mehrgeschoßiger Wohnbau Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive Hinweis Verwenden Sie dieses Antragsformular, wenn Sie Wohnungseigentümer/in sind und ein einstimmiger Beschluss bzw. ein nicht mehr anfechtbarer Mehrheitsbeschluss der Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG) vorliegt ODER Mieter/in sind und eine Sanierungsvereinbarung, abgeschlossen zwischen allen Mietern und dem/den Vermieter(n), vorhanden ist. In beiden Fällen muss das gesamte Gebäude saniert werden. Für die Beantragung einer Förderung für den Tausch von Fenstern/Außentüren bzw. für die Umstellung des Heizwärmesystems in einer einzelnen Wohnung verwenden Sie bitte das Antragsformular Sanierungsscheck 2012 Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus/Einzelwohnung. Gemeinsame Einreichung aller Eigentümer/Mieter (Sammelantrag): Wohnungseigentümer können diesen Antrag als Sammelantrag oder jeweils einzeln einreichen. Mieter müssen den Förderungsantrag jedenfalls gemeinsam in Form eines Sammelantrages stellen. Die Allgemeinen Daten sowie die Erklärung Antragsteller im nachfolgenden Abschnitt (Seite 1 und 2) sind von jedem Eigentümer/Mieter auszufüllen und unterfertigt beizulegen. Die Formularanhänge Technische Details Energieausweis, Projektdaten und die Mieter/Eigentümerliste sind im Falle eines Sammelantrages nur einmal pro Gebäude beizulegen. Separate Einreichung pro Eigentümer: Werden die Förderungsanträge nicht gesammelt bei einer Bausparkasse abgegeben, sind alle Seiten dieses Antrages von jedem Eigentümer mit allen erforderlichen Beilagen einzureichen. Unvollständig ausgefüllte Anträge und Anträge ohne die geforderten Beilagen werden von der Zentrale der Bausparkasse ohne weitere Bearbeitung retourniert. Bitte beachten Sie, dass Ihre adresse verpflichtend anzugeben ist, da der gesamte Schriftverkehr im Zuge der Förderungsabwicklung ausschließlich per erfolgt. Allgemeine Daten Antragsteller (Wohnungseigentümer oder -mieter; nur 1 Person möglich) Titel Familienname Vorname Geschlecht m w SV-Nummer Geburtsdatum X X X X TT MM JJ Wohnadresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat (wenn nicht Österreich) (Kontakt für gesamten Schriftverkehr) Telefon Bankverbindung (nicht auszufüllen von Mietern mit Sanierungsvereinbarung - die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt an den Gebäudeeigentümer) Kontoinhaber IBAN / Kontonummer BIC / Bank Bankleitzahl Förderungsobjekt (Eigentumswohnung oder Mietwohnung) Adresse: Bundesland, Bezirk, Standortgemeinde, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer Top / Tür Ich bin Mieter Sanierungsvereinbarung für die thermische Gebäudesanierung zw. Vermieter und allen Mietern abgeschlossen Ich bin Eigentümer/Miteigentümer Einstimmiger Beschluss bzw. nicht anfechtbarer Mehrheitsbeschluss für die thermische Gebäudesanierung vorhanden Seite 1 von 7

2 Erklärung Antragsteller Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich Wohnungseigentümer/in, Miteigentümer/in, oder Mieter/in des zu fördernden Objektes bin, dessen Baubewilligung vor dem ausgestellt wurde; dass ich die genannte(n) Sanierungsmaßnahme(n) noch nicht begonnen habe und bis abschließen werde; dass sich die angegebenen Investitionskosten nur auf förderungsfähige Maßnahmen laut dem Formblatt Förderungsfähige Investitionskosten beziehen und diese ausschließlich von befugten Firmen durchgeführt werden; dass die zur Förderung eingereichte Solaranlage von einer anerkannten Prüfstelle entsprechend der Solar-Keymark- Richtlinie geprüft ist; dass das zur Förderung eingereichte Holzzentralheizungsgerät gemäß Typenprüfbericht im Volllastbetrieb die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie für Holzheizungen (UZ 37) des Lebensministeriums erfüllt; dass die Jahresarbeitszahl der zur Förderung eingereichten Wärmepumpe für die Heizung 4 ist; dass für die beantragte(n) Maßnahme(n) kein weiteres Ansuchen nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz gestellt wurde/wird; dass die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht wurden; dass mir bekannt ist, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind und dass eine nachträgliche Überprüfung der Einhaltung der Förderungsvoraussetzungen stattfinden kann; dass ich die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelesen habe und akzeptiere und die Zustimmung hinsichtlich Datenschutz und Entbindung vom Bankgeheimnis gebe. Weiters gebe ich die Zustimmung, dass der gesamte Schriftverkehr und der Versand des Förderungsvertrages über die im Antrag (Punkt Antragsteller) angegebene adresse erfolgt; zur Weitergabe meiner förderungsrelevanten Daten an die Förderungsstellen des jeweiligen Bundeslandes. Achtung Mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme(n) kann auf eigenes Risiko ab dem Zeitpunkt, zu dem der vollständige Förderungsantrag (inkl. aller geforderten Beilagen) in der Zentrale der Bausparkasse eingelangt ist (es gilt der Eingangsstempel der Zentrale der Bausparkasse), begonnen werden. Sie erhalten nach der positiven Prüfung der Unterlagen eine Bestätigung der Bausparkasse über die Förderungsfähigkeit der beantragten Maßnahmen. Anschließend muss der Förderungsantrag durch die Kommission genehmigt werden, erst danach wird die endgültige Förderungszusage ( Sanierungsscheck ) durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH übermittelt. Reine Materialkosten ohne Montagerechnung eines Professionisten können nicht gefördert werden. Pro Antragsteller kann nur eine Förderung beantragt werden. Weiters kann auch pro Wohnung nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Datum Unterschrift Antragsteller Beilagen (in Kopie, bitte KEINE Unterlagen im Original): Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers (Entfällt nur, wenn die Identität des Antragstellers durch den Kundenberater der Bank geprüft wird) Kostenvoranschläge Grundbuchauszug Formularanhang: Technische Details Energieausweis (Seite 5)* Formularanhang: Projektdaten (Seite 6)* Formularanhang: Mieter-/Eigentümerliste (Seite 7)* Bei Sanierung von Mietwohnungen: Sanierungsvereinbarung* Bei denkmalgeschützten Gebäuden: Formular Technische Details Denkmalschutz und Formblatt Denkmalschutz Sanierungsscheck 2012 ausgestellt vom Bundesdenkmalamt * Muss bei gemeinsamer Antragstellung in Form eines Sammelantrages pro Gebäude nur einmal beigelegt werden. Feld für Kundenberater Nicht vom Antragsteller auszufüllen Angenommen durch Name Kundenberater und Bank (in Blockschrift) Telefon Identität des Antragstellers geprüft Datum Stempel und Unterschrift des Kundenberaters Seite 2 von 7

3 Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeines 1. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sind Grundlage und integrierender Bestandteil des Förderungsvertrages. 2. Der Förderungsvertrag kommt mit der Übermittlung der Förderungszusage durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) rechtswirksam zwischen dem Antragsteller und der KPC zustande. 3. Im Falle eines Förderungsansuchens für die Sanierung eines mehrgeschoßigen Mietwohngebäudes durch alle Mieter wird nach Vorlage einer Sanierungsvereinbarung sowie der Unterfertigung des Förderungs(sammel)antrages inklusive aller dem Förderungs(sammel)antrag angehängten Formulare den Mietern eine vinkulierte Förderungszusage übermittelt. Vinkulierte Förderungszusage bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Förderungsvertrag zwar zwischen den Mietern und der Kommunalkredit Public Consulting zustande kommt, die im Förderungsvertrag zugesagte Förderungssumme aber zur Gänze dem/den für die Sanierung verantwortlichen und durch die Sanierungsvereinbarung verpflichteten Gebäudeeigentümer/n ausbezahlt wird. Sanierungsvereinbarung bedeutet in diesem Zusammenhang eine schriftliche, nach den einschlägigen zivilrechtlichen Gesetzen (siehe insbesondere 4 Abs. 3 Z 2 und 16 Abs. 10 MRG sowie 14 Abs. 2 WGG) wirksame Vereinbarung zwischen dem/den Gebäudeeigentümer/n und allen Mietern, in der jedenfalls folgende Inhalte vereinbart werden: - Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen bis zum ; - Bestätigung des Eigentümers, alle erforderlichen Bewilligungen eingeholt zu haben; - Bestätigung des/der Gebäudeeigentümer/s, dass die zu fördernde(n) Maßnahme(n) den spezifischen behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen entspricht/entsprechen und die geförderte(n) Maßnahme(n) in der im Förderungsantrag dargestellten Art und Weise umgesetzt werden; - Im Fall mehrerer Eigentümer Bestätigung des Eigentümers, dass die Zustimmung aller (Mit-)Eigentümer eingeholt wurde; - Bestätigung, dass der/die Gebäudeeigentümer der Kommunalkredit Public Consulting GmbH jederzeit die Einsicht in Bücher und Belege sowie Zutritt zu Grundstück und Gebäude, wie unter dem Punkt Verpflichtungen in diesen AVB vorgesehen, gewährt/gewähren; - Zustimmung des/der Gebäudeeigentümer/s zur Weitergabe von Daten wie im Punkt Datenschutz und Entbindung vom Bankgeheimnis in diesen AVB im Detail geregelt; - Verteilungsschlüssel der anfälligen Investitionskosten auf die einzelnen Wohnungen ; - Höhe und Laufzeit der Mietzinserhöhung/EVB; - Bestätigung durch den/die Gebäudeeigentümer, dass sich bei Gewährung einer Förderung der Betrag der Mietzinserhöhung um 100% der Förderung (verteilt auf die Laufzeit der Mietzinserhöhung und im Verhältnis des Verteilungsschlüssels) reduziert; - Bestätigung, dass bei Mieterwechsel die Sanierungsvereinbarung auf den Nachmieter übertragen wird; - Bestätigung des/der Gebäudeeigentümer/s, dass die Gesamtsumme aller für die Maßnahme(n) beantragten und erhaltenen Förderungen die Investitionskosten nicht übersteigt; - Zur Kenntnisnahme, dass im Fall einer Rückforderung der Förderung, wie in den vorliegenden AVB unter dem Punkt Rückforderung der Förderung vorgesehen, der Gebäudeeigentümer und Vermieter herangezogen wird. 4. Allfällige Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusatzvereinbarungen werden nicht Bestandteil des Vertrages. Eine Änderung dieser Bestimmung kann nur schriftlich erfolgen. 5. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand das örtlich zuständige Bezirksgericht in Wien vereinbart. Bestätigung Der Antragsteller erklärt für den Fall einer Förderungsgewährung die Bestimmungen des Umweltförderungsgesetzes BGBl. I Nr. 185/1993 idgf. sowie der Richtlinien für die Umweltförderung im Inland 2009 anzuerkennen und bestätigt, dass: 1. er eine Privatperson ist und es sich bei dem von den geförderten Maßnahmen betroffenen Objekt um ein Gebäude handelt, das rechtmäßig besteht und überwiegend für private Wohnzwecke genutzt wird; 2. die Daten und Erklärungen, sowie die mit dem Förderungsantrag vorgelegten Unterlagen wesentliche Grundlage für die Förderungsentscheidung bilden und wesentlich im Sinne des 14 Abs. 1 Z 7 der Richtlinien für die Umweltförderung im Inland sind; 3. er die zu fördernde Maßnahme spätestens bis in der beantragten Art und Weise umsetzen wird bzw. dass in der Sanierungsvereinbarung die Umsetzung bis vom Eigentümer zugesichert wurde; 4. allfällige, erforderliche behördliche Bewilligungen für die Errichtung, Umsetzung und den Betrieb der geförderten Maßnahme(n) eingeholt wurden bzw. dass im Fall einer Sanierungsvereinbarung eine diesbezügliche Bestätigung durch den/die Gebäudeeigentümer vorliegt, die Zustimmung durch den/die (Mit-)Eigentümer eingeholt wurde bzw. der einstimmige Beschluss oder ein nicht mehr anfechtbarer Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaften für die Setzung der beantragten Maßnahme(n) vor deren Antragstellung eingeholt wurden bzw. das Vorliegen eines solchen Beschlusses vom Eigentümer in der Sanierungsvereinbarung bestätigt wurde; 5. die zu fördernde(n) Maßnahme(n) den spezifischen behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen entspricht/entsprechen und die geförderte(n) Maßnahme(n) in der im Förderungsantrag dargestellten Art und Weise umgesetzt wurde(n), bzw. dass dies der Gebäudeeigentümer in der Sanierungsvereinbarung bestätigt hat; 6. die Gesamtsumme aller für die Maßnahme(n) beantragten und erhaltenen Förderungen die Investitionskosten nicht übersteigt, bzw. dass dies der Gebäudeeigentümer in der Sanierungsvereinbarung bestätigt hat. Ausmaß und Auszahlung der Förderung 1. Die in der Förderungszusage genannte vorläufige Förderung ist ein Maximalbetrag. Die Festlegung der endgültigen Förderungshöhe erfolgt auf Basis der Endabrechnung. Die Förderung wird als einmaliger Investitionskostenzuschuss ausbezahlt. Im Falle einer Sanierung eines mehrgeschoßigen Mietwohngebäudes mit Vorlage einer Sanierungsvereinbarung wird die Förderung direkt an den/die Gebäudeeigentümer ausbezahlt. 2. Die zugesicherte Förderung kann erst nach Erfüllung folgender Bedingungen ausbezahlt werden: 2.1. Die zu fördernde(n) Maßnahme(n) ist/sind bis spätestens nach Förderungszusage in der beantragten Art und Weise umzusetzen Bis zum sind die Endabrechnungsunterlagen unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare mit allen zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen in detaillierter und nachvollziehbarer Darstellung vorzulegen Die Höhe der beantragten Kosten und die Durchführung der Maßnahme(n) sind durch Vorlage geeigneter Unterlagen (Rechnungen befugter Unternehmer, die auf den Namen des Förderungsnehmers bzw. auf die Eigentümergemeinschaft (bei Wohnungseigentum) oder den Gebäudeeigentümer (bei Vorlage einer Sanierungsvereinbarung) lauten, sowie einer Bestätigung, dass die Maßnahme(n) in der beantragten Art und Weise umgesetzt wurde(n) nachzuweisen. 3. Über die zugesagte Förderung kann weder durch Abtretung, Anweisung oder Verpfändung, noch auf eine andere Weise unter Lebenden verfügt werden. Seite 3 von 7

4 Verpflichtungen Der Förderungsnehmer ist verpflichtet: 1. alle Ereignisse, die die Durchführung der Maßnahme(n) oder die Erreichung des Förderungszweckes verzögern oder unmöglich machen, der Kommunalkredit Public Consulting GmbH unverzüglich anzuzeigen. 2. den Organen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH bzw. des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und den von diesen Beauftragten sowie den Organen des Rechnungshofes jederzeit Auskünfte (einschließlich Nachweise) hinsichtlich der geförderten Maßnahme(n) zu erteilen. Zu diesem Zweck hat der Förderungsnehmer bzw. im Fall einer Sanierungsvereinbarung der Gebäudeeigentümer auf Aufforderung, insbesondere die Einsicht in die Bücher und Belege sowie die sonstigen, der Überprüfung der Durchführung dienenden Unterlagen zu gewähren, Auskünften von Bezug habenden Banken und Finanzbehörden zuzustimmen sowie das Betreten von Grundstücken und Gebäuden und die Durchführung von Messungen und Überprüfungen zu gestatten. Diese Verpflichtung gilt ab Endabrechnung für die Dauer von zehn (bzw. auf Dauer der Laufzeit der Sanierungsvereinbarung) Jahren, während dieses Zeitraumes sind alle Belege und Aufzeichnungen aufzubewahren. Rückforderung der Förderung Der Förderungsnehmer (im Fall einer Sanierungsvereinbarung: der Gebäudeeigentümer) ist verpflichtet, eine gewährte Förderung nach Zustellung einer schriftlichen Aufforderung binnen 14 Tagen zurückzuzahlen, wenn: 1. Organe oder Beauftragte der Kommunalkredit Public Consulting GmbH über wesentliche Umstände unrichtig oder unvollständig unterrichtet worden sind; 2. vorgesehene Verpflichtungen, Auflagen und Bedingungen vom Förderungsnehmer nicht eingehalten wurden; 3. Nachweise nicht erbracht oder erforderliche Auskünfte nicht erteilt oder Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert worden sind; 4. die Förderungsmittel ganz oder teilweise widmungswidrig verwendet worden sind; 5. die geförderte(n) Maßnahme(n) nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann/können oder durchgeführt worden ist/sind; 6. die Richtigkeit der Endabrechnung innerhalb von zehn (bzw. während der Dauer der Laufzeit der Sanierungsvereinbarung) Jahren nach Abschluss der geförderten Maßnahme(n) nicht mehr überprüfbar ist, weil die Unterlagen aus Verschulden des Förderungsnehmers verlorengegangen sind; 7. der projektierte ökologische Erfolg der Maßnahme nicht eintritt; 8. das geförderte Wohnobjekt bzw. Wärmeerzeugungssystem verkauft oder außer Betrieb genommen wird und dadurch der geplante Umwelteffekt nicht erzielt wird; 9. der Förderungsnehmer die für die geförderte(n) Maßnahme(n) erforderlichen Bewilligungen nicht erlangt. Bei Vorliegen eines Rückforderungsfalles sind die zurückzuzahlenden Beträge vom Tage der Auszahlung an mit dem von der EU-Kommission für den Zeitpunkt der Gewährung der Förderung festgelegten Referenzzinssatz zu verzinsen. Allfällige weitergehende zivilrechtliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Von einer Rückforderung kann im Fall 8 abgesehen werden, wenn die Erreichung des Förderungszieles nicht gefährdet erscheint. Datenschutz und Entbindung vom Bankgeheimnis Der Förderungsnehmer stimmt im Sinne des 8 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. Nr. 165/1999 idgf. (DSG) ausdrücklich zu, dass: 1. sein Name, die Tatsache einer gewährten Förderung, der Förderungssatz, die Förderungshöhe sowie der Titel des Projektes und das Ausmaß der durch die Förderung angestrebten Umweltentlastung von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, dem Bundesministerium für Landund Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu Zwecken der Information der Öffentlichkeit veröffentlicht werden können; 2. alle im Zusammenhang mit der Förderung anfallenden, ihn betreffenden personenbezogenen und gemäß 7 DSG verarbeiteten Daten der Einreich- und Abwicklungsstelle, dem Umweltministerium, dem Wirtschaftsministerium, dem Rechnungshof, den Förderungsstellen des Bundeslandes sowie dem Finanzministerium zur statistischen Auswertung übermittelt werden können. Der Antragsteller entbindet hiermit die als Einreichstelle fungierende Bausparkasse gegenüber der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (Abwicklungsstelle), dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und der Hausverwaltung bzw. Wohnungs-Eigentümergemeinschaft des zu fördernden Objekts gemäß 8 Abs. 1 Z 2 DSG bzw. gemäß 38 Abs. 2 Z 5 Bankwesengesetz bezüglich der im Zusammenhang mit der Förderung bekanntgewordenen Daten zu Zwecken der Abwicklung, statistischen Auswertung und Kontrolle der Förderung ausdrücklich vom Daten- und Bankgeheimnis. Diese Entbindung gilt auch gegenüber dem Kreditinstitut bzw. dem Kundenbetreuer, über das/den dieser Förderungsantrag an die Einreichstelle weitergeleitet wird. Diese Erklärung kann jederzeit gänzlich oder in Teilen widerrufen werden. Der Antragsteller ermächtigt hiermit die Hausverwaltung bzw. Wohnungs-Eigentümergemeinschaft des zu fördernden Objektes, allen im vorhergehenden Absatz genannten Institutionen die für die Abwicklung, statistische Auswertung und Kontrolle dieser Förderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Diese Ermächtigung kann jederzeit ganz oder in Teilen widerrufen werden. Seite 4 von 7

5 Formularanhang: Technische Details Energieausweis Diese Daten sind von einem befugten Energieausweisersteller vollständig auszufüllen und gutachterlich zu bestätigen. Bei Sammelanträgen ist dieses Formular für das gesamte zu sanierende Gebäude nur einmal dem Förderungsantrag beizulegen. Werden die Förderungsanträge einzeln bei den Bausparkassen abgegeben (nur bei Wohnungseigentum möglich), ist dieses Formular jedem Förderungsantrag beizulegen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist diese Seite nicht relevant. Stattdessen sind die Bestätigung des Bundesdenkmalamtes ( Formblatt Denkmalschutz Sanierungsscheck 2012 ) und der Formularanhang Technische Details Denkmalschutz" vorzulegen. Kenngrößen des zu sanierenden Objektes Daten gemäß Energieausweis VOR Sanierung NACH Sanierung Brutto Grundfläche (BGF) m² Kompaktheit (A/V-Verhältnis) m -1 Spezifischer Heizwärmebedarf (HWB spez. Ref. ) kwh/m²a Details zu den geplanten Maßnahmen (je Bauteil vollständig auszufüllen, d.h. Dämmstoff, stärke und U-Wert) Alle Maßnahmen, die zur Erzielung der HWB-Einsparung geplant sind, sind unbedingt einzutragen Bestand nicht eintragen! Bauteile Dämmstoff/Material Dämmstärke U-Wert (ges. Bauteil) Außenwände * Oberste Geschoßdecke bzw. Dach * Unterste Geschoßdecke bzw. Kellerboden * Außentüren, Fenster cm cm cm (max. 0,25) 1 (max. 0,20) 1 (max. 0,35) 1 (max. 1,35) 1 * Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit Umweltzeichen bei einem oder mehreren Bauteilen Ergänzende Vermerke: 1 Maximale U-Werte gelten nur bei Teilsanierung Details zum geplanten Wärmeerzeugungssystem Holzzentralheizungsgerät (UZ 37 erfüllt) Leistung kw Solaranlage ( Solar-Keymark geprüft) Bruttokollektorfläche m² Wärmepumpe (Jahresarbeitszahl 4) Thermische Leistung kw Geplante Maßnahme Umfassende Sanierung 2 oder Teilsanierung 30% - Reduzierung Heizwärmebedarf (HWB) min. 30% oder Teilsanierung 20% - Reduzierung Heizwärmebedarf (HWB) min. 20% oder Zusätzlich bzw. nur Tausch des Wärmeerzeugungssystems 3 Teilsanierung 10% - Reduzierung Heizwärmebedarf (HWB) min. 10% 2 Entspricht einer Reduktion des Heizwärmebedarfs auf 75 kwh/m²a bei einem Oberflächen/Volumenverhältnis 0,8 bzw. auf maximal 35 kwh/m²a bei einem Oberflächen/Volumenverhältnis des Gebäudes 0,2 (Zwischenwerte werden linear interpoliert). 3 Sollte nur das Wärmeerzeugungssystem umgestellt werden, müssen die unter 2 genannten Bedingungen bereits gegeben sein. Mit der geleisteten Unterschrift werden die Befugnis zur Ausstellung von Energieausweisen sowie die Richtigkeit obiger Angaben bestätigt. Der ausgestellte Energieausweis entspricht ÖNORM H 5055 u. RL 2002/91/EG bzw. RL 2010/31/EU (ausgestellt ab ). Ausstellungsdatum Energieausweis : Datum Name und Telefon Firmenstempel und Unterschrift Energieausweisersteller Seite 5 von 7

6 Formularanhang: Projektdaten Diese Daten sind bei Wohnungseigentum von der Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG) und bei Mietwohnungen vom Vermieter bzw. Gebäudeeigentümer oder von einem bevollmächtigten Vertreter (z.b. Hausverwaltung) vollständig auszufüllen und zu unterfertigen. Bei Sammelanträgen ist dieses Formular für das gesamte zu sanierende Gebäude nur einmal dem Förderungsantrag beizulegen. Werden die Förderungsanträge einzeln bei den Bausparkassen abgegeben (nur bei Wohnungseigentum möglich), ist dieses Formular jedem Förderungsantrag beizulegen. Ansprechpartner der WEG oder Vermieter, Gebäudeeigentümer bzw. deren bevollmächtigte Vertreter (z.b. Hausverwaltung) Name (WEG, Hausverwaltung, Vermieter, Gebäudeeigentümer) Titel Familienname Vorname Geschlecht m w Adresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort adresse Telefon Bankverbindung (nur auszufüllen bei Mietwohnungen mit Sanierungsvereinbarung - die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt an den Gebäudeeigentümer) Kontoinhaber IBAN / Kontonummer BIC / Bank Bankleitzahl Gebäudedaten Adresse: Bundesland, Bezirk, Standortgemeinde, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer Anzahl der Wohnungen des zur Förderung beantragten Gebäudes Jahr der Baubewilligung 1 Geplanter Beginn der Maßnahme(n) Die Erteilung der Baubewilligung für das Förderungsobjekt muss vor dem erfolgt sein. Lieferungen und Leistungen dürfen erst nach Einlangen der vollständigen Unterlagen in der Zentrale der Bausparkasse erfolgen. Grundbuchdaten Grundbuch Nr. (5-stellig) EZ Bei dem zur Förderung beantragten Gebäude handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude: Formularanhang Technische Details Denkmalschutz und Formblatt Denkmalschutz Sanierungsscheck 2012 ausgestellt vom Bundesdenkmalamt sind dem Antrag beizulegen Sanierungskosten 1 Förderungsfähige Investitionskosten für das gesamte zu sanierende Gebäude (in Euro inkl. USt. laut beiliegendem Kostenvoranschlag) Sanierungsmaßnahme(n) Kosten des Energieausweises Dämmung der Außenwände Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens Sanierung / Austausch der Fenster / Außentüren Holzzentralheizungsgerät Solaranlage mit einer Kollektorfläche von min.15 m² Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl 4 Kosten Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass bei Sanierung im Wohnungseigentum für die geplante(n) Maßnahme(n) ein einstimmiger Beschluss bzw. ein nicht mehr anfechtbarer Mehrheitsbeschluss der Wohnungs-Eigentümergemeinschaft vorliegt; dass bei Sanierung eines mehrgeschossigen Mietwohngebäudes eine schriftliche und nach dem einschlägigen zivilrechtlichen Gesetz wirksame Sanierungsvereinbarung zwischen allen Eigentümern und Mietern mit folgenden inhaltlichen Kriterien vorliegt: o Verteilungsschlüssel der anfallenden Investitionskosten auf die einzelne Wohnung o Höhe und Laufzeit der Mietzinserhöhung/EVB o Bei Gewährung einer Förderung reduziert sich der Betrag der Mietzinserhöhung/EVB um 100 % der Förderung und im Verhältnis des Verteilungsschlüssels o Bei Mieterwechsel wird die Sanierungsvereinbarung auf den Nachmieter übertragen o Sollte eine Rückforderung der Förderung eintreten wird der Vermieter hierfür herangezogen dass die obigen Angaben richtig und vollständig sind. Datum Name Stempel und Unterschrift WEG bzw. deren bevollmächtigte Vertreter oder Vermieter, Gebäudeeigentümer/Hausverwaltung Seite 6 von 7

7 Formularanhang: Mieter-/Eigentümerliste Diese Daten sind bei Wohnungseigentum von der Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG) und bei Mietwohnungen vom Vermieter bzw. Gebäudeeigentümer oder von einem bevollmächtigten Vertreter (z.b. Hausverwaltung) vollständig auszufüllen und zu unterfertigen. In nachfolgender Liste sind ausschließlich jene Mieter/Eigentümer anzuführen, die eine Förderung im Zuge des Sanierungsschecks 2012 beantragen. Bei Sammelanträgen ist dieses Formular für das gesamte zu sanierende Gebäude nur einmal dem Förderungsantrag beizulegen. Werden die Förderungsanträge einzeln bei den Bausparkassen abgegeben (nur bei Wohnungseigentum möglich), ist dieses Formular jedem Förderungsantrag beizulegen. Wohnungsanteile (Hier NUR Daten von Förderungsantragstellern eintragen) Top/Tür M = Mieter E = Eigentümer Zu- und Vorname Wohnnutzfläche [m 2 ] Anteilige Investitionskosten Mietzinserhöhung pro Monat [ /m 2 ] oder einmaliger Sanierungsbeitrag [ /m 2 ] Laufzeit der Mietzinserhöhung in Monaten Ordnungsnummer B-Blatt Wohnungsanteil Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die oben genannten Angaben richtig und vollständig sind. Datum Name Stempel und Unterschrift WEG bzw. deren bevollmächtigte Vertreter oder Vermieter, Gebäudeeigentümer/Hausverwaltung Seite 7 von 7

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