Thema: Gebäuderichtlinie der EU Verbesserung der Energiebilanz beim Bauen im Bestand durch eine verbesserte Energieberatung?
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- Ursula Ilse Seidel
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1 Rogsch: Verbesserung der Energiebilanz 1 Autor: Dipl.-Ing. Stephan Rogsch, OSZ-Bautechnik II, Berlin Thema: Gebäuderichtlinie der EU Verbesserung der Energiebilanz beim Bauen im Bestand durch eine verbesserte Energieberatung? 1. Einführung Spätestens seit der Veröffentlichung des Gesetzes zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz, EnEG 1976), das unter anderem die Verbrauchserfassung und die damit verbundenen Betriebskostenabrechnung vorschrieb, sind nicht nur Bauherren und Betreiber von öffentlichen Gebäuden interessiert Primärenergie einzusparen, sondern auch Nutzer (Mieter) sparen Heizkosten beispielsweise durch Vermeidung von stundenlangem Lüften mit Fenster auf Kippstellung. Auf politischer Seite wurden verschieden Energiesparverordnungen erlassen, die zu immer höherwertigen und überwiegend dickeren Dämmung geführt haben. Dazu wurden Berechnungsverfahren eingeführt, die vorhandenen den zulässigen Wärmedurchlasswerten oder widerstandswerten von Einzelbauteile der Gebäudehülle gegenüber stellten. Mit der Einführung des jetzigen Energiebilanzverfahrens wird erstmalig ein systemischer Ansatz verfolgt, der neben der energetischen Erfassung der Gebäudehülle auch die Anlagentechnik umfasst. Durch die gleichzeitige Erfassung der Wärmeverluste der Gebäudehülle und des Energieverbrauchs der Heizung/Kühlung und Warmwasserbereitung soll die energetisch beste Lösung für den Neubau oder bei Gebäuden im Bestand ermittelt werden. Insbesondere erfasst die Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV) Maßnahmen bei Gebäuden im Bestand. Wie in der vorherigen Wärmeschutzverordnung werden auch bei erstmaligem Einbau oder Ersatz von Bauteilen Mindestanforderungen gestellt, allerdings reichen jetzt die Forderungen beispielsweise bis zu Dämmmaßnahmen von Warmwasserrohren. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit dem in Kraft. Sie hat die Wärmeschutzverordnung (WSV 95) und die Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Warmwasseranlagen (HeizAnlV) abgelöst. Mit der EnEV soll der Primärenergiebedarf für die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung begrenzt werden. Die EnEV setzt europarechtliche Vorgaben um. Der Energiebedarf für Heizung und Brauchwassererwärmung soll um ein Drittel gesenkt werden. Über die ganzheitliche Betrachtung von Gebäude und Anlagentechnik kann eine energetische Optimierung für einen Neubau oder ein Gebäude im Bestand realisiert werden. Die EU-Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2002/91/EG) ist am 4. Januar 2003 in Kraft getreten. Die Richtlinie muss innerhalb von drei Jahren in den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Das heißt seit 4. Januar 2006 müssen nach EU-Recht verbindliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften bei der EU- Kommission vorliegen. Über den aktuellen Stand der Umsetzung für die Bundesrepublik Deutschland findet dazu am 2. Mai 2006 auf den 7. Berliner Energietagen eine Tagung mit folgendem Programm statt: Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2006) steht an. Dabei spielt die Einführung eines bundeseinheitlichen Energieausweises für Bestandsgebäude eine zentrale Rolle. In der Veranstaltung wird der Entwurf der Bundesregierung für die Novellierung der EnEV 2006 und darauf aufbauende Möglichkeiten der freiwilligen Qualitätssicherung disku-
2 Rogsch: Verbesserung der Energiebilanz 2 tiert. Darüber hinaus wird ein Blick auf den aktuellen Stand der Umsetzung der EU- Gebäuderichtlinie in anderen EU-Staaten geworfen. 1 Es lassen sich zahlreiche Gründe für eine rasche Umsetzung nennen: - Kyoto-Protokoll, mit der Forderung an Deutschland seine Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahr 2010 um 21 Prozent zu senken. - steigende Energiepreise, aktuelle Weltmarktsituation auf dem Ölmarkt - ca. ein Drittel der CO 2 -Emissionen werden dem Gebäudebereich zugerechnet - Wie oben dargelegt, muss durch die Bundesregierung eine verbindliche Rechts- und Verwaltungsvorschrift erarbeitet und vorgelegt werden. Diese wird dann auch: die Einbeziehung des Energiebedarfs von Beleuchtung und Klimaanlagen im Nichtwohnbereich, die obligatorische Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand (bei Verkauf und Vermietung), das Aushängen von Energiepässen für öffentliche, stark frequentierte Gebäude und die regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen fordern. 2 Am trat eine Novellierung der EnEV in Kraft. Das grundsätzliche Anforderungsniveau wurde gegenüber der Fassung vom nicht verändert. Es wurden Verfahrensvereinfachungen vorgenommen und die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bei der Anwendung der EnEV sollte erhöht werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Normen sind, wie dargelegt, in ihren Kernpunkten bekannt. Es stellt sich nun die Frage, wie die Bauwirtschaft darauf reagiert. Auf der diesjährigen Internationalen Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik (bautec) informierten sich rund Messebesucher. Geboten wurden Produktschauen und Informationen für Fachbesucher und für alle interessierte Hausbesitzer und Wohnungseigentümer. Informationen wurden unter anderem zu folgenden Themen angeboten: Energetische Sanierungen (Solaranlagen, verbesserte Heizkessel, Holzpelletsheizung) Maßnahmen zur Gebäudeerhaltung und zur Wertsteigerung Einzelmaßnahmen (Fenster, Türen, Fassade) zur Verbesserung der Gebäudehülle Die verschiedenen Produktanbieter führten spezifische Beratungen durch. Der durch die E- nev geforderter systemische Ansatz war nicht erkennbar. 1 Programmbeschreibung: 7. Berliner Energietage 2 Hegner (2005), Aktueller Stand der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in Deutschland - Stand und Ausblick, Einführung der DIN 18599, S.1
3 Rogsch: Verbesserung der Energiebilanz 3 Es soll anhand eines Beispiels aufgezeigt werden, inwieweit ein baupraktischer Prozess einer Gebäudesanierung der normativ gesetzten Forderung der EnEV entgegenwirkt. Ein Eigentümer eines Einfamilienhauses stellt nach diesem Winter mit seinen lang anhaltenden tiefen Temperaturen einen erhöhten Energieverbrauch fest. Er möchte folglich sein Haus energetisch sanieren. Dazu wendet er sich an den Handwerksmeister eines Gewerkes. Die Beratung wird aufgrund der Qualifizierung des Betriebes, aber auch aus rechtlichen Gewährleistungsansprüchen im Gewerk selbst liegen. Der Betrieb wird üblicherweise eine Sanierung in einer Einzelmaßnahme durchführen, d.h. die Heizung erneuern, die Fenster erneuern, das Dach dämmen oder die Fassade dämmen (z.b. mit einem Wärmedämm-Verbundsystem) Auch hier wird aufgrund der gewachsenen Unternehmensstrukturen ein systemischer Ansatz nicht verfolgt werden können. 2. Teilaspekt: Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) Es ist trivial zu erwähnen, dass ein Gebäude Wärmeenergie über seine Gebäudeaußenhülle verliert. Ohne weiter zu verifizieren verwundert es, dass beim Hauseigentümer Wärmeschutzmaßnahmen oft mit Sanierungen an den Gebäudeaußenwänden assoziiert wird. Bei weiterem Nachfragen wird dann oftmals die Anbringung eines WDVS genannt. Gerade die Fassade ist ein wesentliches Gestaltungsmerkmal eines Gebäudes. Es sei hier, unabhängig vom persönlichen Geschmack, die Gliederung der Fassade durch Stuckelemente oder anderer Gestaltungselemente genannt. Weiterhin soll nur kurz auf die Problematik der Gebäudesanierung im denkmalgeschützten Bestand hingewiesen sein. Aus dem obigen baupraktischen Prozess soll nachfolgend eine Außenwandsanierung im Bestand dargestellt werden. Der vorhandene Wandaufbau wird hinsichtlich seines wärmeund feuchtetechnischen Ist-Zustandes analysiert und nach einer möglichen Dämmmaßnahme dargestellt. Es wird das so genannte Glaser-Verfahren, ein Verfahren zum Nachweis der Unbedenklichkeit von Wasserdampfdiffusion in Bauteilen, durchgeführt. Für dieses Verfahren wird der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) bestimmt, so dass neben der feuchteauch eine wärmetechnische Beurteilung stattfinden kann.
4 Rogsch: Verbesserung der Energiebilanz 4 Der vorhandene Wandaufbau ist eine 38 cm dicke Ziegelwand mit beidseitigem Putz. Hinweis: Die genauen Werte sind der Abbildung zu entnehmen! tabellarische Darstellung: 3 entsprechendes Glaserdiagramm: 4 Der U-Wert der vorhanden Wand beträgt U=1.15 W/(m²K). Es fällt kein Tauwasser an. Offensichtlich handelt es sich hinsichtlich der feuchtetechnischen Beurteilung der Wand um eine zulässige Konstruktion. Schwieriger ist die wärmetechnische Beurteilung. Der Wärmedurchlasswiderstand der Wand beträgt R=0,69 (m²k)/w. Er erfüllt damit die Anforderungen der DIN (August 1981) mit einem Mindestwiderstand R=0,55 (m²k)/w. Die Anforderungen der EnEV legt einen maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten U- max=0,45 W/(m²K) fest, der bei weitem nicht eingehalten ist. Es sei zum Vergleich angemerkt, 3 LNB-Berechnungsprogramme, Modul Glaser-Verfahren, FH-Biberach 4 LNB-Berechnungsprogramme, Modul Glaser-Verfahren, FH-Biberach
5 Rogsch: Verbesserung der Energiebilanz 5 dass sehr gute Isoliergläser einen U-Wert von ca. 1,1 bis 1,2 W/(m²K) erreichen und damit dem vorhandenen U-Wert der Wand entsprechen. Der Wandaufbau wird außenseitig mit 12 cm Polystyrolplatten gedämmt. Hinweis: Die genauen Werte sind der Abbildung zu entnehmen! tabellarische Darstellung: 5 entsprechendes Glaserdiagramm: 6 Der U-Wert von der sanierten Wand beträgt U=0.26 W/(m²K). Es fällt zwar Tauwasser am Übergang Polystyrolplatten zum Außenputzsystem an, allerdings kann die anfallende Kondensatmenge während der Verdunstungsperiode von der Luft vollständig aufgenommen wer- 5 LNB-Berechnungsprogramme, Modul Glaser-Verfahren, FH-Biberach 6 LNB-Berechnungsprogramme, Modul Glaser-Verfahren, FH-Biberach
6 Rogsch: Verbesserung der Energiebilanz 6 den. Es handelt sich somit um eine zulässige Konstruktion. Offensichtlich wird der Höchstwert des Wärmedurchgangskoeffizienten U max =0,45 W/(m²K) nicht überschritten. An dieser Stelle soll auf die Gefahr des Algen- und Pilzbewuchses, wie im nachfolgenden Bild dargestellt, hingewiesen sein. 7 Der Rahmen dieses Artikels lässt eine weitere Verfolgung der Problematik des Algen- und Pilzbewuchs an WDVS nicht zu. Warum es zu diesem Algenbefall kommt, wird zurzeit noch erforscht. Es kommt eine Vielzahl von Faktoren (bauliche-, klimatische und materialbedingte Kriterien) in Betracht, die für den Algenbefall eine Rolle spielen. Bisher reichen die Maßnahmen zur Vermeidung von Algenbewuchs von konstruktiven Maßnahmen (Vorsprünge in der Fassade) bis zum Aufbringen von Bioziden (Algiziden und Fungiziden). Um der Frage nachzugehen, ob eine Verbesserung der Energiebilanz beim Bauen im Bestand durch eine verbesserte Energieberatung stattfinden kann, so kann die Antwort, wie am Beispiel gezeigt, nicht in der alleinigen Beratung durch ein Gewerks liegen. Eine verbesserte Energieberatung hätte bei einer Kombination verschiedener Möglichkeiten, beispielsweise Fenstersanierung, diffusionsoffene Innendämmung (< 3cm WLG 035) Heizungssanierung, Blower-Door-Nachweis und Dachdämmung, eine Dämmung der Fassade nicht unbedingt erforderlich gemacht. Ein Abwägen der verschiedenen Varianten im Einzelfall ist erforderlich! 7 B+B Bauen im Bestand 3/2002, Befall die Fall-Häufigkeit wächst.
7 Rogsch: Verbesserung der Energiebilanz 7 3. Energieberatung Im Rahmen eines Leonardo da Vinci Pilotprojekts Umbau & KO, Umweltgerechtes Bauen mit Kompetenz führte eine Arbeitsgruppe am OSZ-Bautechnik II, Berlin, unter Koordination von Herrn Prof. Dr. Syben und Herrn Dr. Lindemann verschiedene Interviews zu der Fragestellung nach neuen Qualifikationsanforderungen beim energieeinsparenden Bauen durch. Aufgrund der Enge des Untersuchungsrahmens kristallisierten sich drei Interviewhauptgruppen [Energieberater (in Agenturen, bei Anbieter), Handwerksbetriebe, Facharbeiter] heraus, die eingehender analysiert wurden. - Energieberater (in Agenturen, bei Energieanbieter (Strom, Gas) Neben den technischen Kompetenzen sind vor allem soziale Kompetenzen (Kundenorientierung und Beratungskompetenz) erforderlich. Die Fähigkeit zur Beurteilung der Außenhülle unter übergeordneten energiepolitischen Zielen ist bisher nicht sehr stark ausgebildet, wäre aber die Basis, auf der ein systemischer Ansatz entwickelt werden könnte. Daneben wird die Fähigkeit gefordert, Finanzierungsinstrumente nicht allein zu kennen, sondern verständlich und zugeschnitten einem Endkunden erklären zu können. (Kunden fordern nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnungen) - Handwerksbetriebe Typische Kompetenzdefizite bei Handwerksmeistern mit Fortbildung zum Gebäudeenergieberater liegen auf dem Gebiete des Marketings sowie im Fehlen eines systemischen Ansatzes. Ein wesentlicher Kritikpunkt an der gesamten Weiterqualifizierung im Handwerk ist die Konzentration auf einzelne, oft gewerkenspezifische Maßnahmen. Eine übergreifende Kompetenz, die das gesamte Gebäude betrifft, ist bisher nicht entwickelt worden. Auch Ansätze, übergreifende Kompetenz durch Unternehmenskooperation herzustellen, scheitern an kurzfristigen Gewinnüberlegungen, die der Entwicklung einer kooperativen Beratungsphilosophie im Wege stehen. - Facharbeiter Gestiegen sind die Anforderungen an die Genauigkeit sowie die Sorgfalt beim Arbeiten (Vermeiden von Fehlern, die zu Funktionseinschränkungen führen können). (Beispiel Durchlöcherung der Dampfsperre im gedämmten Dach) Bei der Verarbeitung ökologischer Baustoffe wird nicht nur erwartet, die Materialien identifizieren zu können, sondern auch diese den richtigen Verwendungszwecken zuzuordnen. (Nachhaltiges Bauen) Qualität wird nicht zuverlässig beurteilt (Reflexion der eigenen Arbeit). Das heute geforderte Tempo der Bauausführung steht oft Qualitätsaspekte im Wege, so dass selbst vorhandene Qualitätskompetenz nicht immer zum Tragen kommt. 4. Schlussfolgerung Eine Verbesserung der Energiebilanz beim Bauen im Bestand durch eine verbesserte Energieberatung ist durch ein Abwägen der verschiedenen Varianten/ Gewerke im Einzelfall möglich! Auch liegt hier die Chance durch genaues Definieren des Aufgabenbereichs und daraus formulierten Qualifikationsanforderungen zu einem neuen Berufsfeld, der im Bauhandwerk gründet, zu gelangen. Denkbar wäre eine Richtung des Assistenten der Energieberatung (Bauwesen).
8 Rogsch: Verbesserung der Energiebilanz 8 4. Literatur Technische Universität Berlin, FG Bauwirtschaft und Baubetrieb, Umbau & KO, 1.Zwischenbericht Prof. Dr. Gerhard Syben, Dr. Hans-Jürgen Lindemann, Neue Qualifikationsanforderungen beim energieeinsparenden Bauen, Oberstufenzentrum Bautechnik II Berlin Fachhochschule Biberach, Verbundprojekt Neue Medien in der Hochschullehre, LNB- Berechnungsprogramme, Modul Glaser-Verfahren Cziesielski, Göbelmann, Röder, Einführung in die Energieeinsparverordnung 2002, 2. Auflage, Berlin, Ernst&Sohn Hegner (2005), Aktueller Stand der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in Deutschland - Stand und Ausblick, Einführung der DIN 18599, S.1 B + B Bauen im Bestand, Hefte/Jahrgang: 3,5/2002, 6,8/2003, 3,8/2004, 2,5/2005 Kalksandstein, Planung Konstruktion Ausführung, 3. Auflage, Düsseldorf 1994, Beton-Verlag RICHTLINIE 2002/91/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Protokoll von Kyoto zum Rahmen Übereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, 11. Dezember 1997 zu Kyoto Deutsche Energie-Agentur, dena, Link geprüft:15.april 2006
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