Wie profitieren Kommunen von Energiesparberatungsangeboten für einkommensschwache Haushalte?

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1 Wie profitieren Kommunen von Energiesparberatungsangeboten für einkommensschwache Haushalte? Elke Dünnhoff, Caritasverband Frankfurt e.v., Stand: Zusammenfassung Mit dem Projekt Stromspar-Check für einkommensschwache Haushalte werden Langzeitarbeitslose zu Stromsparhelfern geschult. Diese beraten im Rahmen von Beschäftigungsförderungsprojekten andere einkommensschwache Haushalte beim Energieund Wassersparen und bauen notwendige Soforthilfen (z.b. Energiesparlampen, schaltbare Steckerleisten, Zeitschaltuhren, Wassersparduschköpfe) kostenlos ein. Bisher wurden an bundesweit 90 Projektstandorten mehr als Stromspar-Checks durchgeführt. Kommunen profitieren aus verschiedenen Gründen von der Einführung und Unterstützung des Stromspar-Checks: 1. Soziale Aspekte (Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Energiekosteneinsparung, v.a. bzgl. Stromkosten. Vermeidung von notwendigen Darlehen, um Stromsperren abzuwenden) 2. Kosteneinsparung für Kommunen im sozialen Bereich (durch Wasser- und Heizkosteneinsparung bei ALG II- und Sozialhilfeempfängern) 3. (Umwelt)bildungseffekte in einkommensschwachen Haushalten führen zu weiteren Einsparungen durch Verhaltensänderungen (Strom + Heizung) 4. Klimaschutz durch Energie- und CO 2 -Einsparungen 5. Sinnvolle Beschäftigungsförderungsmaßnahme mit positiven Effekten zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Die zentralen Zahlen & Fakten Im jedem Haushalt, in dem ein Stromspar-Check durchgeführt wurde, werden im Bundesdurchschnitt pro Jahr rund 82 Stromkosten (-13%), 35 Wasserkosten (-10%) und 9 Heizkosten zur Warmwasserbereitung (-2%) durch die installierten Energie- und Wassersparprodukte eingespart. Hinzu kommen Einsparungen durch Verhaltensänderungen von durchschnittlich etwa 12 Stromkosten (2%) 1 und etwa 8 Heizkosten im Jahr (2%) 2. Dies führt allein aufgrund der Sparprodukte zu langfristigen Kosteneinsparungen pro Stromspar-Check (über die Lebensdauer der Spargeräte) von durchschnittlich Davon kommen der öffentlichen Hand pro Stromspar-Check im Schnitt rund 195 durch die (anteilige) Wasser- und Heizkosteneinsparungen zu Gute. Rund 120 davon spart davon die Kommune selbst, den Rest spart der Bund. 4 Rechnet man die Einsparungen durch Verhaltensänderungen hinzu, so erhöhen sich Einsparungen noch weiter. Mit jedem Stromspar-Check werden zudem durchschnittlich 2,2 Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid (CO 2 ) eingespart und damit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die Einmündungsquote der Teilnehmer/innen in der Beschäftigungsförderungsmaßnahme Stromspar-Check liegt bei insgesamt 32%. 1 Dies ergab die Evaluation des Stromspar-Checks durch die Freie Universität Berlin Siehe Evaluation des Energiesparservice Frankfurt durch IFEU Langfristig bedeutet hier, dass die Gesamteinsparungen über einen Zeitraum von 10 Jahren erzielt werden. Dabei verteilen sich die Einsparungen jedoch nicht gleichmäßig auf 1/10 pro Jahr, sondern sind in den ersten Jahren am höchsten. Hinterlegt sind die Annahmen, dass nach 3 Jahren 55% der ALG II-Empfänger wieder Arbeit finden /IAB 2009/ /und nach 10 Jahren 90% der Sozialhilfeempfänger noch staatliche Unterstützung beziehen. 4 Bei ALG II- und Sozialhilfeempfängern kommen die Einsparungen anteilig dem Bund zu Gute (durchschnittlich 75 pro Check), der einen Teil der Kosten für Unterkunft und Heizung refinanziert. Berücksichtigt ist bereits die steigende Kostenerstattung für die Kommunen ab

2 1) Soziale Aspekte: Steigende Strompreise belasten einkommensschwache Haushalte Die Strompreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Kostete die kwh Strom 1998 im Durchschnitt noch 15 Ct., müssen heute mehr als 23 Ct. pro kwh bezahlt werden. Hohe Nachzahlungen durch unterjährige Preisanpassung können von Haushalten mit geringem Einkommen oft nicht bewältigt werden. Für ALG II- und Sozialhilfeempfänger sind die Kosten für Haushaltsenergie (=Strom, ohne Heizstrom) nach SGB II 20 im Regelsatz enthalten und müssen damit von den Haushalten selbst bezahlt werden. Aufgrund der Preissteigerungen, verbunden mit hohen Nachzahlungen bei den nur jährlichen Verbrauchsabrechnungen, müssen immer mehr einkommensschwache Haushalte Darlehen bei den zuständigen Sozialbehörden und Jobcentern beantragen, um drohende Stromsperren abzuwenden. Der Regelsatz wurde in den letzten Jahren nicht entsprechend angepasst. Dies zeigt auch Abbildung 1. Bis Ende 2010 waren im Regelsatz von 359 für eine Einpersonenhaushalt rechnerisch lediglich 6,3% für Haushaltsstrom bzw. 22,62 pro Monat enthalten. Zudem gab es Abzüge für Haushalte, die ihr Wasser über die Zentralheizung und nicht elektrisch erwärmten (rund 70% der Haushalte). Damit blieben etwa 16,15 monatlich für Beleuchtung, Kochen, Kühlschrank und Wäsche waschen übrig. Weitere geringe Abzüge konnten erfolgen, wenn statt mit Strom mit Gas gekocht wird. Erst mit der Änderung des Regelsatzes zum wurde der rechnerische Ansatz für Strom deutlich angehoben auf 28,12 pro Monat (1-Pers.-Haushalt). Zudem erhalten Haushalte nun eine Zulage (und keinen Abzug mehr), wenn Warmwasser elektrisch erwärmt wird. 5 Insgesamt wurde der Regelsatz jedoch nur um 5 pro Monat auf 364 angehoben. Damit hat sich an der finanziellen Gesamtsituation der Haushalte nur wenig geändert. Abbildung 1: Strompreisanstieg und Regelsatzentwicklung /IFEU et. al. 2006, ergänzt 2011/ Strompreisanstieg für private Haushalte und Anpassung des Regelsatzanteils für Haushaltsenergie Indexberechnung 1998 = Ct./kWh EVS 1998 EVS ,74 (345 *) EVS 2008 > 23 Ct./kWh 22,62 (359 ) 28,12 (364 ) * in den alten Bundesländern Stromkosten nach Verbraucherpreisindex Stromkosten nach BMWi Entwicklung Regelsatzanteil Haushaltsenergie IFEU 2006, CV Ffm Einpersonenhaushalte erhalten bei elektrischer Warmwasserbereitung eine Zulage von 8,37 pro Monat, Kinder im Haushalt erhalten je nach Alter 2,20 bis 3,85 monatliche Zulage. 2

3 Aktuell können mit dem im Regelsatz enthaltenen Anteil für Haushaltsstrom etwa kwh Strom pro Jahr bzw kwh bei elektrischer Warmwasserbereitung bezahlt werden 6. Dies bedeutet immer noch einen notwendigen, sehr sparsamen Umgang mit Strom. Der bundesdurchschnittliche Stromverbrauch eines Einpersonenhaushaltes lag 2009 bei 2050 kwh im Jahr. /BDEW 2010/ 7. Damit ergibt sich z.b. bei Einpersonenhaushalten auch aktuell noch eine erhebliche Unterdeckung in Größenordnungen von etwa 25% bis 45% (je nach Art der Warmwasserbereitung. Einkommensschwache Haushalte verbrauchen zudem meist nicht weniger Strom, nur weil sie weniger Geld zur Verfügung haben. Im Gegenteil: Häufig nutzen sie alte Kühlgeräte mit hohem Stromverbrauch, weil sie sich neue, effiziente nicht leisten können. Zudem verbrauchen Haushalte oft mehr Strom für Beleuchtung und Kochen, wenn Personen tagsüber zu Hause sind. Insgesamt kann der Stromverbrauch der Haushalte aber sehr unterschiedlich sein, wie Abbildung 2 zeigt. Bei den in 2008 untersuchten Einpersonenhaushalten lag der Stromverbrauch zwischen knapp 500 kwh und mehr als kwh pro Jahr. Im Durchschnitt lagen die Verbräuche damit bei den untersuchten Einpersonenhaushalten um etwa 400 kwh (92 pro Jahr ohne elektr. Warmwasserbereitung) bzw. 600 kwh (138 pro Jahr mit elektr. Warmwasserbereitung) über dem seit zur Verfügung stehendem Berechnungsansatz für Strom im Regelsatz. Abbildung 2: Auswertung des Stromverbrauchs von Haushalten mit geringen Einkommen. Beispiel: Einpersonen-Haushalt /IFEU 2009, ergänzt 2011/ Stromverbrauch in kwh/a Stromverbrauch 1-Personen-Haushalte einkommensschwache Haushalte in Frankfurt a.m. mit Sozialpass Bundesdurchschnitt nach BDEW: 2050 kwh/a ohne elektr. Warmwasserbereitung mit elektr. Warmwasserbereitung Durchschnitt: 1505 kwh/a Durchschnitt: 2107 kwh/a über Regelsatz abgedeckt seit n = 110 IFEU 2008, CV Ffm Bei einer angenommenen Grundgebühr von 7,50 pro Monat 7 Der Stromverbrauch eines Zweipersonenhaushaltes lag im Schnitt bei kwh pro Jahr. Ein Haushalt erhält z.b. bei zwei erwachsenen Personen zwei mal 90% des Regelsatzes und kann damit etwa kwh Strom pro Jahr verbrauchen (plus ggf. Zuschlag für elektr. Warmwasserbereitung). Der Regelsatz für Kinder richtet sich nach dem Alter der Kinder. Ein Dreipersonenhaushalt verbrauchte 2010 im Schnitt kwh Strom und ein Vierpersonenhaushalt kwh Strom pro Jahr. 3

4 2) Kosteneinsparung für Kommunen im sozialen Bereich durch Wasser- und Heizkosteneinsparungen bei ALG II- und Sozialhilfeempfängern Einsparung von Wasser- und Heizenergiekosten (zur Warmwassererwärmung) Kosten für Wasser- und Heizenergie werden bei ALG II- und Sozialhilfeempfängern als Teil der Kosten der Unterkunft (KdU) von den Kommunen getragen. Insbesondere Wassereinsparungen führen zu hohen Wasserkosteneinsparungen (Trink- und Abwasser). von durchschnittlich 10% durch das Projekt Stromspar-Check. 8 Gleichzeitig wird bei der Einsparung von Warmwasser auch Energie zur Warmwassererzeugung eingespart. Dies wird im Projekt Stromspar-Check durch den Einsatz von Sparduschköpfen (ca. 90% Warmwasseranteil) und Perlstrahlern am Wasserhahn (ca. 30% Warmwasseranteil), die den Wasserdurchfluss ohne Komfortverlust verringern, ereicht. Im Bundesdurchschnitt wird in 70% der Haushalte Warmwasser über die Zentralheizung oder dezentral über Gasthermen erwärmt. 30% der Haushalte erzeugt Warmwasser über elektrische Durchlauferhitzer oder Boiler. Bis Ende 2010 waren die Kosten zur Warmwasserbereitung formal über den pauschalen, 1,8-%igen Warmwasseranteil im Regelsatz (bei 1 Pers.-Haushalt 6,47 ) abgedeckt. Seit der Regelsatzänderung zum gehören Kosten zur Warmwasserbereitung zu den Unterkunftskosten. Wird Warmwasser elektrisch erwärmt, erhalten diese Haushalte eine entsprechende Zulage (siehe Kap. 1, Fußnote 4). Wasser- und Heizenergieeinsparungen durch Warmwassereinsparungen kommen damit zum großen Teil der Kommune und dem Bund zu Gute. Die durchschnittlich im Projekt erzielten Einsparungen von 44 pro Jahr für Wasser- und Heizenergie führen über die Lebensdauer der Wassersparartikel von 10 Jahren zu Einsparungen von insgesamt rd. 195 pro Check. Ein Teil der Einsparungen fließt im Rahmen der anteiligen Refinanzierung der Kosten der Unterkunft weiter an den Bund, so dass etwa 120 pro Check bei der Kommune verbleiben. Bei den Berechnungen ist bereits berücksichtigt, dass ein Teil der ALG II- Empfänger/innen nach einiger Zeit wieder Arbeit findet und damit in die eigene Tasche spart. Dazu sind in den Berechnungen in der Datenbank bundesdurchschnittliche Werte zur Verbleiberate hinterlegt. 9 In manchen Regionen Deutschlands werden Wassersparmaßnahmen aufgrund überdimensionierter Leitungsnetze nicht befürwortet. Diese Problematik sollte jedoch nicht zu Lasten der Sozialkassen und der einkommensschwachen Haushalte gehen. Wasser sparen ist zudem auch ökologisch sinnvoll, insbesondere wenn damit auch Energie für die Warmwasserbereitung eingespart wird. Eine Umrechnung auf jährliche Einsparungen der Kommune ist aufgrund des dynamischen Rechnungsmodells und der vielfältigen Faktoren, die in der Datenbank hinterlegt sind, schwer möglich. Faktoren, die sich im Rechenmodell jährlich (und auch über die Jahre hinweg, d.h. andere Ergebnisse für Checks in 2010, 2011 ) verändern sind z.b. die Verbleiberate im Leistungsbezug und die Veränderungen bei der Refinanzierung der KdU-Kosten der Kommunen durch den Bund. Insgesamt ist Durchführung der Stromspar-Check und deren Finanzierung als Investition zu betrachten, die über einen Gesamtzeitraum von 10 Jahren (mit abnehmender Tendenz, d.h. Einsparungen im 1. Jahr für die Kommune am höchsten) zu den ermittelten Gesamteinsparungen führt. Eine Überprüfung der mit der Datenbank ermittelten Einspareffekte ist schwierig. Ein Vergleich der Jahresabrechnungen ist erst mit erheblicher Zeitverzögerung möglich und wird zudem durch externe Faktoren erschwert. So können auch längere Abwesenheitszeiten von Bewohnern (z.b. Krankenhausaufenthalt), Ein- /Auszug von Bewohnern, die Geburt eines Kindes (tägliche Waschmaschinennutzung) oder warme /kalte Winter zu deutlich höheren oder niedrigeren Verbräuchen führen, die die Einspareffekte überlagern. Diese Daten müssten zusätzlich erhoben und die Ergebnisse abgeglichen werden. Auch ein Zugang zu Zählern für eine zeitnahe Kontrolle ist nicht immer möglich. 8 Dies im Auswertungsbericht zum Projekt Stromspar-Check unter Punkt 6 dargestellt. Der durchschnittliche Wasserpreis (Trink- und Abwasser) liegt bundesweit bei rund 4 pro m³. Es gibt jedoch mit Regionen mit deutlich höheren oder niedrigeren Wasserpreisen. Der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Person liegt in Deutschland bei rd. 40 m³ pro Jahr. 9 Im Bundesdurchschnitt sind nach 3 Jahren noch 45% der ALG II-Empfänger hilfebedürftig /IAB 2009/. 4

5 3) Einsparung weiterer Heizkosten durch Verhaltensänderungen (Bildungseffekte) Im Rahmen des Projektes Stromspar-Check werden die Haushalte auch beraten, wie sie durch einfache Verhaltensänderungen Heizenergie einsparen können. Informationen zum richtigen Heizen und Lüften können für die Haushalte wichtige Hinweise sein, um z.b. Schimmelbildung zu vermeiden. Stellt sich heraus, dass es in den Haushalten technische Probleme mit der Heizung oder dem Gebäude gibt, verweisen die Stromsparhelfer mit entsprechenden Gutscheinen an die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Einspareffekte durch Verhaltensänderungen können im Stromspar-Check nicht über die zentrale Datenbank erfasst werden und sind somit nicht in den Einsparberechnungen der Projektberichte enthalten. Die Evaluation des Energiesparservice in Frankfurt a. M. hat gezeigt, dass 31% der Haushalte als Folge der Beratung häufiger Stoßlüften und dafür die Fenster nicht mehr so oft gekippt lassen. Ein Viertel der beratenen Haushalte achtet darauf, die Heizung abends, bei Abwesenheit oder in nicht genutzten Räumen herunterzustellen. 6% der Haushalte haben Möbel oder Vorhänge vor den Heizkörpern nun entfernt. Dadurch konnten in Frankfurt zusätzliche Heizenergieeinsparungen von durchschnittlich 150 kwh pro beratenem Haushalt und Jahr bzw. 8 jährlich 10 allein durch Verhaltensänderungen erzielt. 11 Abbildung 3: Umsetzung von Verhaltensempfehlungen zum Heizenergiesparen /IFEU et al 2009/ 10 Einsparungen der Nachbarhaushalte aufgrund der Berechnungsvorgaben der Heizkostenverordnung (nur 50% - 70% der Heizenergiekosten werden nach Verbrauch abgerechnet) wurden abgezogen. 11 Für die Wirkung von Verhaltensänderungen wurde in der Evaluation die Dauer von mind. 2 Jahren angenommen. In der Evaluation des Stromspar-Checks durch die FFU Berlin 2010 konnten die Einsparungen durch Verhaltensänderungen noch nicht ermittelt werden, da sich die Befragung auf das Jahr 2009 bezog, in dem im Stromspar-Check noch nicht zu Heizenergie beraten wurde. 5

6 Exkurs: Schwierige Bewertung der Höhe der angemessenen Heizkosten für Kommunen Die Kosten für Unterkunft und Heizung für Empfänger von ALG II und Sozialhilfe trägt die jeweilige Kommune in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Dies ist im Sozialgesetzbuch festgelegt: Für ALG II-Empfänger im SGB II 22 (1) und für Sozialhilfeempfänger im SGB XII 29 (3). In der Praxis ist die Höhe der Heizkosten, die vom Amt übernommen wird, oft strittig, denn es fehlt eine genaue Definition, was unter Angemessenheit zu verstehen ist. Zudem ist es für die Mitarbeiter/innen in Sozialbehörden und Jobcentern gerade in Zeiten steigender Heizenergiepreise oft schwierig, dies anhand der Heizkostenabrechnungen zu bewerten. Gleiches gilt für einen steigenden Heizenergieverbrauch aufgrund von langen kalten Wintermonaten. So geht z.b. die Energieagentur NRW aufgrund der kalten Wintermonate zu Beginn (Jan. März 2010) und Ende (Nov. /Dez. 2010) für das Abrechnungsjahr 2010 von Verbrauchssteigerungen aufgrund der Witterung um etwa 20% aus. Laut Heizkostenverordnung müssen in Mehrfamilienhäusern je nach Gebäudestandard 50% bis 70% der Kosten für Heizung und Warmwassererwärmung nach Verbrauch abgerechnet werden. Es gibt aber immer noch Haushalte, in denen nicht nach Verbrauch, sondern z. B. nach Quadratmetern abgerechnet wird, da entsprechende Erfassungsgeräte fehlen. 12 Die steigenden Heizkosten belasten jedoch die öffentlichen Haushalte, insbesondere die der Kommunen. Allein von 1998 bis 2008 stiegen die Heizenergiepreise um mehr als 200% an. In 2009 hat sich die Ölpreisentwicklung und in Folge auch die Gaspreisentwicklung zwar wieder etwas beruhigt, bei anderen Heizenergieträgern wie Fernwärme, Strom oder festen Brennstoffen stiegen die Preise jedoch weiter. Hinzu kommt der lange kalte Winter 2009/2010, der Auswirkungen auf die nächsten Heizkostenabrechnungen haben wird. Etwa ein Viertel der Kosten für Unterkunft und Heizung wird vom Bund wieder refinanziert. Das Interesse der Städte und Gemeinden, durch Heizenergieeinsparungen die Kosten zu begrenzen, ist also groß. Für die Haushalte selbst jedoch sind die Anreize, Heizenergie und Wasser einzusparen, eher gering. Die Kommunen versuchen oft, dies durch Begrenzungen bei der Kostenübernahme zu regulieren, was aber rechtlich nicht zulässig ist und zu vielen Klagen vor den Sozialgerichten führte. Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil von Juni eine Art Nichtprüfungsgrenze" eingeführt, die sich an den Bewertungen des bundesweiten Heizspiegels orientiert. 14 Falls vorhanden, sollen auch örtliche Heizspiegel herangezogen werden. Erst wenn die Verbrauchswerte eines Haushaltes in der obersten Kategorie "zu hoch" liegen, müssen Leistungsbezieher/innen nachweisen, warum ihr Heizenergieverbrauch erhöht ist und dass sie den hohen Verbrauch nicht durch z. B. unwirtschaftliches Heizverhalten selbst verschuldet haben. Ursache dafür kann etwa eine schlechte Dämmung des Gebäudes sein, die Lage der Wohnung im Gebäude (z. B. Kellerwohnung), ein starker Preisanstieg beim Heizenergieträger (z. B. Öl) oder ein langer, kalter Winter. 15 Bemühen sich Haushalte Heizenergie einzusparen, ist ein weiteres Problem, dass sich dies häufig mit deutlicher Zeitverzögerung in der Heizkostenabrechnung zeigt. Werden Heizkosten über die Nebenkosten abgerechnet, so muss die Nebenkostenabrechnung erst am Ende des Folgejahres beim Mieter vorliegen. Zwischen Einsparbemühung und Abrechnung können damit also bis zu zwei Jahre liegen (siehe Abbildung 4). 12 Vgl. HeizkostenVO 7 und 8. Mit 4 gibt es zwar die Pflicht zur Verbrauchserfassung von Wärme und Warmwasser. Mit 11 werden jedoch unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen zugelassen. 13 BSG B 14 AS 36/08 vom oder 15 Von der Nutzung des Heizspiegels für die Bewertung der Angemessenheit der Heizkosten hat sich der Ersteller der Heizspiegel, CO2online, jedoch distanziert, da die Heizspiegel nicht für diese Zielgruppe konzipiert wurden 6

7 Wird z. B. ab dem Frühjahr 2007 sparsam geheizt, werden die Einsparbemühungen möglicherweise erst mit der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2007 sichtbar, die ggf. erst Ende 2008 zugestellt wird (und noch nicht mit der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006, die ggf. erst Ende 2007 erfolgt). Abbildung 4: Entwicklung der Heizenergiepreise /IFEU et al 2006, ergänzt 2011/ Preisentwicklung Heizenergie für private Haushalte Indexberechnung 1998 = leichtes Heizöl durchschnittl. Steigerung (gewichtet) Fernwärme Gas Heizöl Strom feste Brennstoffe Quelle. Verbrauchertpreisindex IFEU 2006, CV Ffm Abbildung 5: Verzögerungen bei der Heizkostenabrechnung 7

8 4) Klimaschutzeffekte Immer mehr Städte in Deutschland fühlen sich den nationalen und internationalen Klimaschutzbemühungen verpflichtet und haben sich eigene Ziele zur Senkung Ihrer CO 2 - Emissionen gesetzt. Hier kann auch der Stromspar-Check einen Beitrag leisten durch die Unterstützung einer Zielgruppe, die ansonsten oft nur schwer erreicht werden kann. Zahlreiche Städte sind z. B. Mitglied im Klimabündnis der Europäischen Städte dem Internatonalen Netzwerk für Nachhaltige Entwicklung ICLEI oder haben sich auf Initiative der EU in einem Europäischen Bürgermeisterkonvent verpflichtet, ihre CO 2 -Emissionen um 20% zu senken. Viele Städte haben mittlerweile auch so genannte kommunale Klimaschutzkonzepte oder -programme erstellt, mit denen die Aktivitäten zur Energieeinsparung und anderen Klimaschutzbemühungen in der Stadt oder Region geplant und aufeinander abgestimmt werden sollten. Hier ergeben sich gute Anknüpfungspunkte (Vernetzung, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, ggf. auch Unterstützung der Projektfinanzierung) für ein Energiesparberatungsangebot für einkommensschwache Haushalte. Ansprechpartner für kommunale Klimaschutzkonzepte sind meist beim Umweltamt der Stadt angesiedelt. Beispielsweise ist in Düsseldorf der Energiesparservice in das städtische Klimaschutzprogramm eingebettet und die Fachanleiterstelle (anteilig) sowie ein ergänzendes Kühlschrankförderprogramm für einkommensschwache Haushalte werden über die Stadt finanziert. 5) Sinnvolle Beschäftigungsförderung Das Projekt Stromspar-Check bietet Arbeitslosen Menschen eine sinnvolle Beschäftigung. Die Teilnehmer/innen erleben viel positives Feedback und Dankbarkeit von den beratenen Haushalten, so dass die Maßnahme sehr motivierend wirkt. Das Projekt baut auf einem umfassenden Schulungskonzept auf. Dazu gehört eine 60stündige energiefachliche Schulung durch qualifizierte Trainer der Energieagenturen. In 12 Modulen werden Grundlagen zu Energiesparmöglichkeiten bei Beleuchtung, Standby, Haushaltsgroßgeräten (z.b. Kühlschrank, Waschmaschine), Wasserverbrauch, Warmwassererzeugung und Heizung gelegt. Zur Qualifizierung gehört auch die Datenaufnahme, der Umgang mit Messgeräten und die Auswertung der Einspareffekte am Computer. Zudem erfolgt eine insgesamt 40-stündige Schulung in den Bereichen Kommunikation (Verhalten im Haushalt, Konfliktmanagement), EDV-Training, Sicherheitstrainings im Umgang mit elektrischem Strom und bei der Nutzung von Leitern sowie Bewerbungstraining. Die Teilnehmer werden auf ihren ersten Vor-Ort-Terminen in den Haushalten von ihren Trainern begleitet. Die weiteren Besuche werden in Teams von je 2 Personen durchgeführt, so dass sich die Teilnehmer gegenseitig unterstützen können. Im Projekt findet zudem ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zu besonderen Fragestellungen und Problemen in den Haushalten statt. Dabei können sowohl fachliche als auch soziale Aspekte besprochen werden. Eine Auswertung zur Vermittlung der Teilnehmer/innen in den Arbeitsmarkt ergab folgende Ergebnisse (Stand März 2010): Insgesamt wurden Stromsparhelfer/innen geschult. Die Abbrecherquote ist mit 16% im Vergleich zu anderen Beschäftigungsförderungsmaßnahmen relativ niedrig. Bei den 554 Teilnehmern, die die Maßnahme durchlaufen oder vorzeitig beendet haben, ergab sich eine Einmündungsquote in den Arbeitsmarkt von insgesamt 32%. Immerhin 12% der Teilnehmer konnten in ein Beschäftigungsverhältnis des ersten Arbeitsmarktes vermittelt werden. Darunter befinden sich unter anderem Arbeitsverhältnisse im Bereich Energiesparberatung (Energieagentur, Energiemanagement, Anleiter/in beim Stromspar-Check) oder tätigkeitsnahe Bereiche (Hausmeister, Handwerk). Darüber hinaus fanden 14% der Stromsparhelfer ein Beschäftigungsverhältnis im zweiten Arbeitsmarkt (davon 9% durch Übernahme im Stromspar-Check), 4% machten eine Fortbildung und weitere 1% machte sich selbstständig. 41% waren danach wieder arbeitslos. Von 25% gibt es keine Angaben. 8

9 Quellen: /BDEW 2010/ Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: Stromverbrauch im Haushalt - Haushaltsgröße beeinflusst Energiebedarf. Pressemitteilung vom /BMWi 2011/ Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Energiedaten Entwicklung von Energiepreisen und Preisindizes /DCV, ead 2011/ Deutscher Caritasverband (DCV) e.v., Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (ead) e. V.: Stromspar-Check für einkommensschwache Haushalte. Auswertungsbericht bundesweit 05/2011. /Destatis 2011/ Statistisches Bundesamt: Verbraucherpreisindizes für Deutschland. Monatsberichte. Fachserie 17, Reihe 17. März /FU Berlin 2010/ Freie Universität Berlin, Dr. Kerstin Tews: Evaluierung des nationalen Teils der Klimaschutzinitiative - Einzelprojektevaluierung: Stromspar-Check in einkommensschwachen Haushalten (unveröffentlicht). /IAB 2009/ Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Dynamik im SGB II : Viele Bedarfsgemeinschaften bleiben lange bedürftig. IAB-Kurzbericht 5/2009. /IFEU et al 2006/ ifeu-institut für Energie- und Umweltforschung et al: Energiekostenanstieg, soziale Folgen und Klimaschutz. Gefördert durch die Hans-Böckler-Stiftung. Nov /IFEU 2009/ ifeu-institut für Energie- und Umweltforschung: Zur Einführung von Energiesozialtarifen in Deutschland. April /IFEU, ISOE 2009/ ifeu-institut für Energie- und Umweltforschung, Institut für sozial-ökologische Forschung: Evaluation des Cariteam-Energiesparservice in Frankfurt a.m., Mai

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