Die Region Vorpommern Erstinformationen zu Fördermöglichkeiten
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- Detlef Grosser
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1 Die Region Vorpommern Erstinformationen zu Fördermöglichkeiten Stand: 04. September 2014
2 Seite 2 Inhalt 1. Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Förderung der gewerblichen Wirtschaft 2. Einstellungs- und Qualifizierungsförderung der Agentur für Arbeit 3. Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation TBI 4. Förderprogramme der KfW-Mittelstandsbank 5. Kontakt
3 Seite 3 1. Investitionsförderung Förderfähige Betriebsstätten Förderfähig sind Betriebstätten, deren Güter oder Leistungen überwiegend (> 50%) und regelmäßig überregional (>50 km) abgesetzt werden (Primäreffekt) oder dieser Zustand nach Durchführung des Investitionsvorhaben erreicht wird. Branchen, bei denen der Primäreffekt vorausgesetzt wird, sind in der Positivliste vermerkt Im Einzelfall ist die Überregionalität nachzuweisen. Bestimmte Branchen sind von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen (z.b. Eisen- und Stahlindustrie, Bergbau, Baugewerbe, Einzelhandel, Transport- und Lagergewerbe, Gastronomie)
4 Seite 4 1. Investitionsförderung Förderfähige Betriebsstätten Förderung von bestimmten Branchen nach gesonderter Prüfung des Einzelfalls (neue Landesrichtlinie) Garten- und Landschaftsbau Asphalt- und Betonmischanlagen Abfallentsorgung Verlage Medienanstalten, Radio- und TV-Sender und ähnliche Druckereien Großhandel, Versandhandel Herstellung von Kraftstoffen bzw. Ersatzkraftstoffen sowie Biogas, sofern sie nicht überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dient. Hinweis: Die neue Landesrichtlinie MV zur GRW-Förderung ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Präsentation noch nicht rechtskräftig erlassen worden. Die Angaben stammen aus Vorinformationen des Wirtschaftsministeriums M-V.
5 Seite 5 1. Investitionsförderung Förderfähige Investitionsvorhaben Errichtung einer neuen Betriebsstätte Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor Nicht förderfähig Anschaffung immaterieller Wirtschaftsgüter (z.b. Patente, Betriebslizenzen oder patentierte technische Kenntnisse sowie nicht patentierte Kenntnisse) geringwertige und gebrauchte Wirtschaftsgüter Erwerb von Grund und Boden
6 Seite 6 1. Investitionsförderung Förderfähige Investitionskosten Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK)von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen) einschließlich AHK mobiler Wirtschaftsgüter, die innerhalb des Fördergebietes eingesetzt werden. Gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter, soweit sie beim Antragsteller aktiviert werden Nicht förderfähig Investitionen der Ersatzbeschaffung AHK für Fahrzeuge, Schiffe, Luftfahrzeuge Anschaffung immaterieller Wirtschaftsgüter (z.b. Patente, Betriebslizenzen oder patentierte technische Kenntnisse sowie nicht patentierte Kenntnisse) geringwertige und gebrauchte Wirtschaftsgüter Erwerb von Grund und Boden
7 Seite 7 1. Investitionsförderung Maximaler Fördersatz nach Unternehmensgröße (EU-Beihilferecht) Prädefinierte C-Gebiete (Landkreise Vorpommern- Rügen und Vorpommern- Greifswald, außer Grenzregion zu Polen) Grenzregion zum A-Gebiet Polen (ehem. Landkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow) Große Unternehmen 15% 20% Mittlere Unternehmen 25% 30% Kleine Unternehmen 35% 40%
8 Seite 8 1. Investitionsförderung Einstufung nach Unternehmensgröße (EU-Beihilferecht) Große Unternehmen 250 und mehr Mitarbeiter und über 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder über 43 Mio. EUR Bilanzsumme Mittlere Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. EUR Bilanzsumme Kleine Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder höchstens 10 Mio. EUR Bilanzsumme)
9 Seite 9 1. Investitionsförderung Basisfördersatz und Unterteilung nach Errichtung und Erweiterung (neue Landesrichtlinie) Errichtung Erweiterung Große Unternehmen 10% 10% Mittlere Unternehmen 20% 15% Kleine Unternehmen 30% 25% Für Vorhaben innerhalb der ehemaligen Landkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow wird jeweils ein erhöhter Satz von + 5% gewährt. Hinweis: Die neue Landesrichtlinie MV zur GRW-Förderung ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Präsentation noch nicht rechtskräftig erlassen worden. Die Angaben stammen aus Vorinformationen des Wirtschaftsministeriums M-V.
10 Seite Investitionsförderung Erhöhung des Basisfördersatzes nach freier Würdigung von Bonuskriterien (neue Landesrichtlinie) Verarbeitendes Gewerbe Standortwettbewerb Besonders strukturschwache Region Ansiedlung zentraler Unternehmensfunktionen Innovation / Qualifikation Nachhaltigkeit: Ressourcenschonung Vereinbarkeit von Beruf / Familie Hinweis: Die neue Landesrichtlinie MV zur GRW-Förderung ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Präsentation noch nicht rechtskräftig erlassen worden. Die Angaben stammen aus Vorinformationen des Wirtschaftsministeriums M-V.
11 Seite Investitionsförderung Staffelung der förderfähigen Kosten (neue Landesrichtlinie) Pro geschaffenen Dauerarbeitsplatz (DAP) max EUR für Investitionen für Errichtungen Pro gesicherten Dauerarbeitsplatz (DAP) max EUR für Vorhaben, die nicht der Errichtung dienen Hinweis: Die neue Landesrichtlinie MV zur GRW-Förderung ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Präsentation noch nicht rechtskräftig erlassen worden. Die Angaben stammen aus Vorinformationen des Wirtschaftsministeriums M-V.
12 Seite Investitionsförderung weitere Regelungen der neuen Landesrichtlinie Anrechnungsfähige Arbeitsplätze müssen mit mindestens 8,50 EUR brutto vergütet werden (Arbeitnehmer-Brutto) Ausbildungsplätze werden nur bis zu einem Anteil von 10% der Gesamtbelegschaft berücksichtigt Arbeitsplätze die durch (dauerhafte) Leiharbeitnehmer besetzt werden, werden nicht berücksichtigt Eine Lohnkostenförderung wird nur im Ausnahmefall gewährt Anträge müssen innerhalb eines Jahres vollständig eingereicht werden. Hinweis: Die neue Landesrichtlinie MV zur GRW-Förderung ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Präsentation noch nicht rechtskräftig erlassen worden. Die Angaben stammen aus Vorinformationen des Wirtschaftsministeriums M-V.
13 Seite Investitionsförderung weitere Regelungen der neuen Landesrichtlinie: Die Maßnahme darf nicht vor Antragstellung beziehungsweise der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginn begonnen werden. Der Eigenbeitrag (Eigen- oder Fremdmittel ohne öffentliche Förderung) zur Finanzierung des Vorhabens muss mindestens 25% der förderfähigen Kosten betragen. Die gesicherte Gesamtfinanzierung ist vor Erteilung des Förderbescheides nachzuweisen. Vor Erteilung des Förderbescheides ist die bau- und nutzungsrechtliche Genehmigung nachzuweisen. Hinweis: Die neue Landesrichtlinie MV zur GRW-Förderung ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Präsentation noch nicht rechtskräftig erlassen worden. Die Angaben stammen aus Vorinformationen des Wirtschaftsministeriums M-V.
14 Seite Einstellungs- und Qualifizierungsförderung durch die Agentur für Arbeit Einstellungsförderung Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, über die die örtlichen Agenturen für Arbeit sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung eigenständig entscheiden. Dem Arbeitgeber können bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden. Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.
15 Seite Einstellungs- und Qualifizierungsförderung durch die Agentur für Arbeit Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen - WeGebAU Im Fokus stehen ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (AN). Die Förderung stellt eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in KMU dar. Gefördert werden Personen, die von ihren Arbeitsgebern (AG) für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem AG ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden. Dem AN können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.
16 Seite Einstellungs- und Qualifizierungsförderung durch die Agentur für Arbeit Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen - WeGebAU Bei Beschäftigten in KMU werden die Lehrgangskosten nur teilweise übernommen: Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, bis zu 75% der Lehrgangskosten. Die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb und/ oder dem AN zu tragen. Bei jüngeren Beschäftigten ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt. AN erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheins kann verzichtet werden, wenn AG und AN damit einverstanden sind.
17 Seite Einstellungs- und Qualifizierungsförderung durch die Agentur für Arbeit Weitere Serviceangebote der Agentur für Arbeit Direkte Betreuung des Arbeitgebers durch feste Ansprechpartner Aufnahme / Besprechung des Anforderungsprofils im Unternehmen Gestuftes Auswahlverfahren z.b.: Qualifizierte Bewerberauswahl Strukturierte Auswahlgespräche Maßnahmen zur Eignungsfeststellung Abstimmung der Bewerberprofile mit dem Arbeitgeber Gemeinsame Informationsveranstaltungen im Unternehmen / in der Agentur Bedarfsweise Teilnahme an Vorstellungsgesprächen im Unternehmen Abstimmung und Begleitung der Einarbeitungsphase
18 Seite Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation Förderfähige Maßnahmen FuE-Vorhaben in Unternehmen FuE-Vorhaben im Verbund mit Forschungseinrichtungen Technische Durchführbarkeitsstudien Gewerbliche Schutzrechtsaktivitäten durch KMU Unterstützung von jungen innovativen Unternehmen Prozess- und Betriebsinnovationen im Dienstleistungssektor Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen Ausleihen von hochqualifiziertem Personal durch eine Forschungseinrichtung oder ein Großunternehmen an ein KMU
19 Seite Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation Kennzeichen förderfähiger Vorhaben Neuheitscharakter hohes Risiko eines technischen oder industriellen Fehlschlages begründete Aussicht auf Verwertung, wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen Zuwendungsfähige Ausgaben Personal (Arbeitgeber-Brutto) bis 150 Stunden / Monat vorhabenspezifische Instrumente und Ausrüstungen bzw. anteilige AfA Auftragsforschung und technisches Wissen Zusätzliche Gemeinkosten die durch das FuE-Vorhaben verursacht werden, bis 25% der Personalkosten Sonstiges (Material, bauliche Maßnahmen) bzw. anteilige AfA
20 Seite Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation Fördersätze für einzelbetriebliche F&E-Vorhaben Forschungskategorie Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Industrielle Forschung Bis 70% Bis 60% Bis 50% Experimentelle Entwicklung Bis 45% Bis 35% Bis 25% für F&E-Verbundvorhaben Forschungskategorie Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Industrielle Forschung Bis 80% Bis 75% Bis 65% Experimentelle Entwicklung Bis 60% Bis 50% Bis 40% Weitere Informationen unter
21 Seite Bürgschaften / Beteiligungen Bürgschaften / Beteiligungen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH - Bürgschaften für Unternehmensgründungen, Betriebserweiterungen, Betriebsverlegung und Unternehmensnachfolge - Absicherung von Finanzierungen für Investitionen, Warenbestand, Betriebsmittel, Avale, Innovationen/F&E - weitere Informationen unter: Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbh - Typisch stille Beteiligungen bei Investitionen, Unternehmensnachfolge (MBO/MBI), Unternehmensgründung, Kooperationsvorhaben sowie F&E Projekten - Finanzierung von Grund und Boden, bauliche und maschinelle Investitionen, Anschaffung von Geräten und Betriebsausstattung, Warenbeständen - weitere Informationen unter:
22 Seite Förderprogramme der KfW-Mittelstandsbank Darlehen Gründerkredit StartGeld (bis 100 TEUR) Gründerkredit Universell (bis 10 Mio. EUR) ERP-Kapital für Gründung (bis 500 TEUR Eigenkapitalplus) KfW-Unternehmerkredit ERP-Regionalförderprogramm Beratung Gründercoaching Deutschland (bis EUR Zuschuss) Runder Tisch Wege aus der Krise Turn Around Beratung Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit Beteiligung ERP-Startfonds Eigenkapital für junge Technologieunternehmen Finanzierung von Sozialunternehmen
23 Seite Förderprogramme der KfW-Mittelstandsbank Umwelt / Innovation KfW-Umweltprogramm KfW-Energieeffizienzprogramm ERP-Innovationsprogramm BMUB-Umweltinnovationsprogramm KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende Energieberatung Mittelstand (Zuschuss für Energiekonzept) Erneuerbare Energien Erneuerbare Energien (Standard, Premium, Premium-Tiefengeothermie) Offshore-Windenergie Erneuerbare Energien-Speicher
24 Ihr Ansprechpartner für weitergehende Fragen und Informationen: Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern mbh Brandteichstraße Greifswald Tel.: / Fax: / info@invest-in-vorpommern.de Internet:
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