windcomm newsletter Ausgabe Juni

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1 windcomm newsletter Ausgabe Juni

2 Editorial 2 Editorial Die Länder sind gefragt Die Windbranche ist einem ständigen Wandel ausgesetzt. Wesentlich war und ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), aber auch die planungsrechtlichen Vorgaben. Ab 2017 folgt durch ein novelliertes EEG die Einführung von Ausschreibungen, um den Preis für erneuerbaren Strom durch Wettbewerb der Marktakteure festzulegen. Dieser Einschnitt wird die Branche der erneuerbaren Energien verändern. Doch was sollte die Landesregierung tun, um die regionale Akteursvielfalt und die Akzeptanz der Energiewende zu erhalten und den Übergang in ein neues System zu erleichtern? Die Bundesregierung hat im EEG 2014 einen Nettozubau von Megawatt Onshore- Windenergie pro Jahr als Ziel festgelegt. Der Flächenbedarf beträgt damit jährlich etwa Hektar für den Zubau. Da nicht davon auszugehen ist, dass alle Projekte im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens realisiert werden, sind zusätzliche Gebiete durch die Länder auszuweisen und hier noch nicht berücksichtigt. Es fehlt ein Konzept oder zumindest ein Austausch zwischen dem Bund und den Ländern darüber, wo Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. Ohne verfügbaren Boden kann es keinen Ausbau und keinen Wettbewerb von Projekten geben. Dieser Konflikt wird durch die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig noch verschärft. Was die Landesregierung und Verwaltung tut, um Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen, lesen Sie im Exklusivinterview mit Ernst Hansen, Leiter der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, auf Seite 19. Zudem erhalten Sie zu diesem Thema eine juristische Einschätzung von Dr. Jürgen Punke, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Tacke Maracke und Partner (siehe Seite 22). werden, muss das Ausschreibungsdesign so einfach wie möglich sein und Investoren aller Art gleiche Chancen bieten. Hier sollte die Landesregierung zumindest mit den Nordländern geschlossen auftreten und dem Bund kritische Punkte im Konsultationsverfahren aufzeigen. Außerdem sollte sie flankierende Maßnahmen für Schleswig-Holstein entwickeln. Informieren Sie sich über Ausschreibungen und die Folgen für Bürgerwindparks auf der windwert am 25. August 2015 im Kieler Schloss. Nähere Informationen finden Sie auf Seite 27. Eine spannende Lektüre wünscht Ihr Team von windcomm schleswig-holstein Die Umstellung auf Ausschreibungen bringt viele Neuerungen und Verunsicherungen für die Marktakteure mit sich. Die Bundesregierung möchte so wenige Ausnahmetatbestände wie möglich schaffen. Damit kleine Firmen und Bürgerprojekte nicht aus dem Markt gedrängt Dr. Matthias Hüppauff Projektkoordinator Netzwerkagentur Martin Kopp Geschäftsführer windcomm e.v.

3 Inhaltsverzeichnis 3 Inhalt windcomm aktuell 4 Neue Mitglieder im windcomm schleswig-holstein e. V. 6 windcommunity treffen: Präsentation des 18 a Landesplanungsgesetz 7 Neue Produkte und Dienstleistungen unserer Mitgliedsunternehmen 7 Ausgezeichnet AURELO Software 8 Neue Logistikanlage von Friedrich A. Kruse Jun. 9 Aus der Branche 9 Unternehmensporträt: WICONO Wind Consulting Nord 11 MELUR aktualisiert Windkraft-Ausbauzahlen 11 Neue Offshore-Windparks speisen ein 12 GP JOULE entwickelt Nordfrieslands erste Power-to-Gas-Anlage 13 Von Mikro- bis Großkredit: Jahresstatistik der IB.SH 14 HUSUM Wind mit Partnerland und Unterstützung der Verbände 15 Bedarfsgerechte Befeuerung aktiv und passiv 16 Der rechtssichere Nutzungsvertrag als Grundlage der Projektierung 17 Projektinitiative zur Verzahnung der Energieversorgung im Norden 18 Attraktive Gewerberäume im Kieler Wissenschaftspark 19 Aus der Politik 19 Interview mit Ernst Hansen, Landesplanung: Ein Signal für den ausgewogenen Windkraftausbau in Schleswig-Holstein 22 Quo Vadis, Schleswig-Holstein? (Regional-)Planung nach den Urteilen des OVG Schleswig 24 Wettbewerb durch Kontinuität : Ein Ausschreibungs-Modell für den Mittelstand 25 Möglicher Genehmigungsstopp für Offshore-Windparks 26 Veranstaltungen und Termine 26 Branchenfokus: Windindustrie über Stromkabel in Nord- und Ostsee 26 windcomm-stammtisch über Logistik 27 windwert 2015: Landesplanung, Ausschreibungen und technische Innovationen 28 Nachwuchs- und Fachkräfte-Messe auf der HUSUM Wind 29 Exkursionen während der HUSUM Wind 30 Veranstaltungen im Überblick 31 Köpfe 31 Neuer Regionalmanager Industrieenergie in Brunsbüttel 31 Nordex mit neuer Führungsriege 31 Hermann Albers weiter BWE-Präsident 32 Stellenangebote

4 windcomm aktuell 4 Neue Mitglieder im windcomm schleswig-holstein e. V. Vor fünf Jahren wurde in Husum windcomm schleswig-holstein e. V. als Förderverein für die Windindustrie in Schleswig-Holstein gegründet. Der Verein kümmert sich besonders um die Kooperation und Vernetzung seiner Mitglieder. Anders als Branchenverbände versteht sich windcomm e. V. mehr als Instrument der Wirtschaftsförderung. So sollen Mitglieder über Veranstaltungen schneller Kunden und Kooperationspartner finden und sich über regionale Marktbedingungen informieren. windcomm schleswig-holstein e. V. hat aktuell 101 Mitglieder. Hier stellen wir die neu gewonnenen Firmen vor. Bürgerwindpark Kropp-Tetenhusen GmbH & Co. KG Die Bürgerwindpark Kropp-Tetenhusen GmbH & Co. KG wurde 2013 gegründet und betreibt 3 Windkraftanlagen mit einer Leistung von jeweils 3 Megawatt. Der Windpark versorgt damit rein rechnerisch etwa Haushalte mit Strom. Kontakt: Geschäftsführer Sven Bockmeyer, SBockmeyer@aol.com Die energy consult GmbH mit ihren Standorten in Cuxhaven und Husum ist seit den Anfängen der Branche für erneuerbare Energien im Betriebsmanagement für Windenergieanlagen tätig. Zurzeit betreut die energy consult europaweit über 700 Windenergieanlagen. Neben dem wirtschaftlichen und technischen Betriebsmanagement von Windparks bietet das Unternehmen die Überwachung von Umspannwerken und Übergabestationen an. Das Leistungsportfolio umfasst darüber hinaus die Durchführung zahlreicher Prüfungen und die Planung von Netzanschlüssen bei neuen Windparks. Die eno energy Gruppe, Hersteller von Windenergieanlagen mit Hauptsitz in Rostock und dem Ostseebad Rerik, produziert Windenergieanlagen mit Nennleistungen von 2,05 bis 3,5 Megawatt und Rotordurchmessern von 82 bis 126 Metern für den Onshore-Bereich. Die Auslegung der Maschinen und einzelnen Baugruppen zielen auf hohe Verfügbarkeit, Langlebigkeit und Ertragsstärke im Windparkverbund ab. Die Unternehmensgruppe ist im nationalen und internationalen Markt als Anlagenhersteller und Anbieter von Servicedienstleistungen positioniert. Durch ihre hohe Flexibilität und Zuverlässigkeit ist eno energy ein kompetenter Partner für Investoren und Projektentwickler im In- und Ausland.

5 windcomm aktuell 5 Neue Mitglieder im windcomm schleswig-holstein e. V. Nach ihrer langjährigen Tätigkeit im Vertrieb eines großen Windenergieanlagenherstellers haben Andreas Eichler und Alexander Siepelmeyer Ende 2014 die Steinbock Energie GmbH & Co. KG mit Sitz in Melle (Nordrhein-Westfalen) und Mildstedt (bei Husum) gegründet. Beide Geschäftsführer begleiten ihre Kunden von der Erstberatung im Vorfeld eines Projektes bis zum erfolgreichen Abschluss. Sie entwickeln die richtige Vermarktungsstrategie und setzen sie um, darüber hinaus betreuen und optimieren sie das gesamte Windpark-Portfolio ihrer Kunden. Die WICONO GmbH (Wind Consulting Nord) mit Sitz in Hattstedt bei Husum berät bei Kauf- sowie Servicevertragsverhandlungen bei Neuprojekten im Onshore-Windbereich. Auch Service- und Wartungsvertragsverlängerungen von Bestandsanlagen gehören zum Beratungsspektrum. WICONO GmbH kann ebenso im Zuge der Planung von Windparks bei der Auswahl des Anlagentyps unterstützen und bietet dazu Wirtschaftlichkeits- und technische Vergleiche. Weiterhin berät die Firma unter anderem bei Verhandlungen mit Versicherern und Direktvermarktern. Die WindMW GmbH ist ein in Bremerhaven ansässiges Joint Venture der Blackstone Group und der Windland Energieerzeugungs GmbH. Das Unternehmen ist verantwortlich für Planung, Bau und Betrieb des Offshore-Windparks Meerwind Süd Ost. Meerwind Süd Ost liegt 23 km nördlich der Insel Helgoland, auf der sich auch die Servicestation des Unternehmens befindet. Der Windpark besteht aus 80 Windturbinen mit einer Kapazität von insgesamt 288 MW. Er wurde innerhalb von nur 18 Monaten errichtet und im April 2014 anschlussbereit fertig gestellt. Alle Anlagen speisen mittlerweile ins Netz ein. Informationen zur Mitgliedschaft im windcomm schleswig-holstein e. V. stellt Ihnen gern Geschäftsführer Martin Kopp zur Verfügung: Telefon: mitglieder@windcomm.de

6 windcomm aktuell 6 windcommunity treffen: Präsentation des 18 a Landesplanungsgesetz Während des windcommunity treffens hatten die 130 Teilnehmer Gelegenheit, sich aus erster Hand über die Pläne der Landesregierung zu informieren, mit einem ergänzenden Paragraf 18 a im Landesplanungsgesetz den Ausbau der Windkraftnutzung in Schleswig-Holstein zu steuern. Zu dem jährlichen Treffen der norddeutschen Windbranche hatten die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die Messe Husum & Congress und die Netzwerk agentur windcomm schleswig-holstein ins Nordsee CongressCentrum Husum eingeladen. Für die Landesregierung sprach Ernst Hansen, Leiter der Landesplanung in der schleswig-holsteinischen Staatskanzlei. Er berichtete, der geplante Paragraf 18 a im novellierten Landesplanungsgesetz werde den Bau von Windkraftanlagen vorläufig für zwei Jahre für unzu lässig erklären, aber Ausnahmen durch Entscheidungen der Landesplanungsbehörde zulassen. Für diese Ausnahmen erarbeite seine Abteilung einen Planungserlass mit einem Kriterien-Katalog. Windpark-Planer Hans-Heinrich Andresen wies darauf hin, dass die Kriterien nachvollziehbar und verlässlich sein müssten. Während des windcommunity treffens diskutierten Windparkplaner Hans-Heinrich Andresen, Ernst Hansen (Landesplanung), Jurist Dr. Jürgen Punke und Moderator Carsten Kock über die Schritte der Landesregierung zur Sicherung des Windkraft-Ausbaus. Foto: windcomm Clorius Dr. Jürgen Punke, Rechtsanwalt und Partner der Kieler Kanzlei Take Maracke & Partner, ordnete das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, das zu der geplanten Gesetzesänderung geführt hatte, und die Reaktion der Landesregierung juristisch ein (siehe auch Seite 22). Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat den Gesetzentwurf zwischenzeitlich beschlossen; das neue Landesplanungsgesetz ist am 5. Juni 2015 in Kraft getreten. In Kürze soll auch der Planungserlass verabschiedet sein, der die Genehmigung von Windkraftanlagen über Ausnahmeentscheidungen regeln soll. In einer Pressemitteilung betonte die Landesregierung, es sei ihr Ziel, innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums konkrete Regionalplanentwürfe aufzustellen, die dieses Übergangsverfahren ablösen sollen.

7 Neue Produkte und Dienstleistungen unserer Mitgliedsunternehmen 7 Ausgezeichnet AURELO Software Das Software-Unternehmen AURELO aus Kiel wurde von der Firma Microsoft mit dem Silber-Status ausgezeichnet. Die Auszeichnung erfolgte aufgrund von Referenzprojekten, einer hohen Kundenzufriedenheit und verschiedenen Software-Zertifizierungen rund um die Softwarelösung Microsoft Dynamics NAV (ehemals Navision). Für Kunden und Interessenten ist der Silber-Status ein Qualitätssiegel und ein deutlicher Hinweis darauf, dass es sich bei diesem Unternehmen um zertifizierte Spezialisten im Bereich ERP-Lösungen auf Basis von Microsoft Dynamics NAV handelt. Wie die beiden Geschäftsführer Thomas Römer und Rolf Richter versichern, ist die Auszeichnung für das gesamte AURELO-Team eine besondere Ehre und eine Bestätigung des eingeschlagenen Weges, sich konsequent auf die beiden Geschäftsfelder kaufmännische Softwarelösungen für die Windenergie-Branche (Planung Projektierung Betrieb) sowie Finanzen, Rechnungswesen und Controlling für mittelständische Firmengruppen zu spezialisieren. Rolf Richter führt aus: Unsere Softwareprodukte AURELO Energiepark-Manager und AURELO Finance-Manager ergänzen sich in idealer Art und Weise. Wir decken die gesamte Bandbreite der Anforderungen für die Verwaltung und das kaufmännische Management von Windparks ab. Rolf Richter erklärt die Softwareprodukte AURELO Energiepark-Manager und AURELO Finance-Manager. Foto: AURELO AURELO stellt seine Software-Produkte auch am Schleswig-Holstein-Stand auf der HUSUM Wind ( September 2015) vor: Halle 3, Stand A 07.

8 Neue Produkte und Dienstleistungen unserer Mitgliedsunternehmen 8 Neue Logistikanlage von Friedrich A. Kruse Jun. Der Brunsbütteler Logistik-Dienstleister Friedrich A. Kruse jun. baut zurzeit für den Windkraftanlagenhersteller Senvion eine komplett neue Logistikanlage mit m² Hallen- und rund m² Freifläche. Seit 2013 versorgt F. A. Kruse jun. sämtliche Onshore-Baustellen für Senvion aus seinem Lager am Standort Brunsbüttel. Das Artikelspektrum erstreckt sich hierbei vom Kanban-Material bis hin zu den Schaltschränken. Nach einer weiteren Ausschreibung wurde auch die komplette Onshore-Warenträgerlogistik an Kruse übergeben. Neben dem Umschlag und der Lagerung an den Standorten Brunsbüttel und Bremerhaven gehören die bedarfsgerechte Bereitstellung für die Produktion, die Buchhaltung sowie Transportsteuerung und Betriebsmittelprüfung zu dem von Kruse bereitgestellten Leistungsportfolio. Seit Februar 2015 übernimmt Kruse im ersten Bauabschnitt der neuen Logistikanlage die Versorgung aller Senvion-On shore- Servicestützpunkte mit Ersatzteilen und Wartungsmaterialien. Mit kompletter Fertigstellung im Laufe des Sommers werden darüber hinaus die Produktions- und Baustellenversorgung in das neue Zentrallager umziehen. Mitglieder des windcomm schleswig-holstein e. V. haben die Gelegenheit, im Rahmen des 5. windcomm-stammtisches am 9. Juli 2015 die neue Logistikanlage zu besichtigen. F. A. Kruse Jun. ist Gastgeber des 5. windcomm-stammtisches (siehe Seite 26). F. A. Kruse hat die Baustellenlogistik für Senvion übernommen und baut dafür eine neue Halle. Foto: F. A. Kruse

9 Aus der Branche 9 Unternehmensporträt: WICONO Wind Consulting Nord WICONO-Gründer Lars Carstensen hat den Überblick, welches Windkraftanlagenmodell für welchen Standort geeignet ist. Foto: windcomm Clorius Mit WICONO (Wind Consulting Nord) GmbH hat Lars Carstensen im Januar 2015 seine eigene Firma gegründet. Vorher war er 3 Jahre bei der Firma GP Joule im Windenergie anlagen-einkauf und 10 Jahre lang bei Senvion (ehemals REpower) im Vertrieb tätig. WICONO, unter anderem spezialisiert auf Beratung bei Kauf- und Wartungsverträgen mit den Windenergieanlagenherstellern, wurde im März das hundertste Mitglied des windcomm schleswig-holstein e. V. windcomm: Herr Carstensen, wozu brauchen Ihre Kunden die Beratung von WICONO? Carstensen: Heutzutage sind nicht nur der Preis und die Lieferzeit entscheidend, sondern es geht auch um technische Aspekte und Gewährleistungen. Außerdem ist es für die Windparkbetreiber wichtig, Risiken zu minimieren. Gerade bei Serviceverträgen verbergen sich oftmals Risiken, die der Käufer nicht gleich bemerkt. windcomm: Von welchen Faktoren hängt die Wahl der richtigen Windkraftanlage ab? Carstensen: Einige entscheiden nach dem Preis-Leistungsverhältnis der Anlagen, andere nach Qualität und Anlagentechnik. Bei vielen entscheidet das Gesamtpaket. Oftmals entscheidet auch der Schallpegel oder einfach die Lieferzeit der Anlage. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass nicht für jeden Standort immer der gleiche Hersteller in Frage kommt. Ich persönlich glaube, dass aufgrund der vierteljährlichen Degression bei der Vergütung die Lieferzeit immer bedeutender wird. windcomm: Die garantierte Einspeisevergütung ist bald Geschichte, stattdessen soll der Strom bedarfsgerecht produziert werden. Außerdem müssen Windparkplaner demnächst in Ausschreibungen gegeneinander bestehen. Wird sich das auf das Windkraftanlagen-Design auswirken? Carstensen: Ich bin mir sicher, dass sich die Akteursvielfalt verändern wird. Wir werden uns organisieren müssen, zum Beispiel über die ARGE Netz, um überhaupt bei Ausschreibungen mitmachen zu können. Es kann gut sein, dass in Zukunft mehr Volllaststunden der Anlagen gefragt werden. Da könnte der Trend zu großen Rotoren und kleinem Generator gehen. Das Referenzertragsmodell darf aber nicht abgeschafft werden. Derzeit gibt es viele unterschiedliche Stimmen im Markt, was die Bewertung der Ausschreibungen angeht. Warten wir mal ab. Es geht auf jeden Fall mit der Windenergie und der Energiewende weiter. windcomm: Welche technischen Möglichkeiten empfehlen Sie, um die Systemdienstleistungen und die bedarfsge rechte Stromproduktion der Windkraftanlage zu erhöhen? Carstensen: Die Speichertechnik muss weiterentwickelt werden. Letztendlich muss der Wirkungsgrad besser werden. Mehr Leistung zu geringeren Kosten. Die Bundesländer müssen bei der Stromtrassen-Planung besser zusammenarbeiten, um das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Aber auch der Verbraucher sollte in Zukunft sein Verhalten anpassen, z. B. Wäsche waschen, wenn Erneuerbarer Strom zur Verfügung steht.

10 Aus der Branche 10 Unternehmensporträt: WICONO Wind Consulting Nord windcomm: Welche Möglichkeiten sehen Sie, um die Akzeptanz von Windkraftanlagen zu erhöhen? Carstensen: Bürgerbeteiligungen helfen bei der Akzeptanz enorm. Aber auch die bedarfsgerechte Befeuerung muss weiter entwickelt und in Zukunft wirtschaftlich angeboten werden. In Schleswig-Holstein darf es nicht zum Wildwuchs neuer Windkraftanlagen kommen. Abstände von mindestens dreifacher Anlagenhöhe zu Häusern sollten eingehalten werden. windcomm: Welche Bedeutung hat Repowering für die Windbranche in Schleswig-Holstein? Carstensen: Repowering wird auch in Zukunft für alle Beteiligten interessant bleiben, solange alle einen wirtschaftlichen Nutzen daraus ziehen. Damit meine ich Betreiber, Flächeneigentümer und auch die Gemeinde durch Gewerbesteuer. Die Anlagenanzahl und auch Rotordrehzahl wird sich verringern. Allerdings muss man erstmal abwarten, was das Ausschreibungsmodell ab 2017 bringt. Wiedeblick Hattstedt T F E l.carstensen@wicono.de I Nicht nur Wind und Preis-Leistungs-Verhältnis sind entscheidend dafür, welchen Windkraftanlagen-Typ die Betreiber wählen. Foto: Birresborn

11 Aus der Branche 11 MELUR aktualisiert Windkraft-Ausbauzahlen Neue Offshore-Windparks speisen ein Nachdem das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) zum Ende des vergangenen Jahres erstmals eigene Zahlen der in Schleswig-Holstein aufgestellten Windkraftanlagen veröffentlichte, setzt es diese Dokumentation wie angekündigt im Halbjahresrhythmus fort und veröffentlichte im April die neuen Zahlen. Demnach wurden zwischen November 2014 und April 2015 in Schleswig-Holstein 261 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 767 Megawatt aufgestellt. Damit sind im nördlichsten Bundesland Windturbinen mit einer Leistung von insgesamt Megawatt installiert. Das MELUR erhält die Zahlen von den Landesämtern für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, die für die Erteilung der entscheidenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zuständig sind. Weitere knapp 400 Windkraftanlagen stehen kurz vor der Inbetriebnahme, etwas über 400 sind noch im Genehmigungsverfahren. In diesem Frühjahr haben vier neue Offshore-Windparks den Betrieb aufgenommen. Vor der niedersächsischen Küste waren es Borkum (Betreiber: Trianel) und Global Tech I (Global Tech I Offshore Wind GmbH), vor der schleswig-holsteinischen Küste DanTysk (Vattenfall und Stadtwerke München) und Nordsee Ost (RWE). Nordsee Ost, 35 km nördlich von Helgoland gelegen, wird die nächsten 20 Jahre von der RWE-eigenen Betriebsstation auf Helgoland aus betrieben und gewartet. Für die Unterbringung der Mitarbeiter, die im 2-Wochen-Schichtsystem arbeiten, hat RWE eigene Apartmenthäuser auf der Insel errichtet. DanTysk, 70 km westlich von Sylt gelegen, wird vom dänischen Esbjerg aus gewartet neue Windkraftanlagen wurden zwischen November 2014 und April 2015 in Schleswig-Holstein gebaut. Foto: Birresborn Der Offshore-Windpark DanTysk wurde im April offiziell in Betrieb genommen. Foto: Vattenfall Ulrich Wirrwa

12 Aus der Branche 12 GP JOULE entwickelt Nordfrieslands erste Power-to-Gas-Anlage Diesel oder Autogas durch Wasserstoff aus erneuerbaren Energien ersetzen. Der Stromlückenfüller in Reußenköge ist ein Pilotprojekt, das wichtige Erkenntnisse für das Folgeprojekt liefern wird: Geplant ist am gleichen Standort ein Kombikraftwerk aus PEM-Elektrolyseuren im Megawattmaßstab und einem Biogasanlagen-Blockheizkraftwerk, das fünf Mal größer als das Pilotprojekt sein wird. Das Herzstück der Technologie der PEM-Elektrolyse-Stack, der wie schon sein kleiner Bruder, von GP JOULE entwickelt wird - soll eine elektrische Leistung von einem Megawatt aufnehmen und in Wasserstoff umwandeln können. Dafür stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Rahmen der Förderinitiative Energiespeicher Forschungsgelder in Höhe von bis zu 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. GP JOULE-Geschäftsführer Ove Petersen erklärt, wie Windstrom in Wasserstoff umgewandelt wird. Foto: GP Joule. Mit einer Elektrolyse-Anlage, die Windstrom in speicherbaren Wasserstoff verwandelt, hat Ove Petersen, Geschäftsführer des Planungs- und Projektierungsunternehmens GP JOULE in Reußenköge (Nordfriesland) die erste Ausbaustufe des so genannten Stromlückenfüllers in Betrieb genommen. Zunächst gehen vier PEM-Elektrolyseure mit jeweils fünf kw Leistung ans Netz 36 baugleiche PEM-Elektrolyse-Stacks aus dem Hause GP JOULE werden folgen. Damit wird die Power-to-Gas-Anlage 200 kw stark sein. Bei Bedarf wird der Wasserstoff zusammen mit Biogas in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) wieder verstromt und ins Stromnetz eingespeist. Der Stromlückenfüller hat einen weiteren Vorteil: Bei der Umwandlung von Strom in Wasserstoff fällt Wärme an, die über Nahwärmenetze zum Heizen genutzt werden kann. Der gewonnene und gespeicherte Wasserstoff wiederum kann in der Industrie oder zum Antrieb von Wasserstofffahrzeugen eingesetzt werden. So lässt sich in Zukunft Benzin,

13 Aus der Branche 13 Von Mikro- bis Großkredit: Jahresstatistik der IB.SH 2,1 Milliarden Euro Fördermittel stellte die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) im Jahr 2014 Firmen, Kommunen und Privatpersonen im nördlichsten Bundesland zur Verfügung. Im Firmenkundengeschäft der IB.SH ist es das Ziel, der mittelständischen Wirtschaft in Schleswig-Holstein Investitionen zu ermöglichen und somit bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Dies setze die IB.SH mit qualifizierten kostenlosen Beratungen und maßgeschneiderten Finanzierungslösungen um, erklärte Erk Westermann-Lammers, Vorstandvorsitzender der IB.SH, bei der Präsentation der Zahlen. 354 Millionen Euro Förderdarlehen stellte die IB.SH im vergangenen Jahr als Konsortialpartner der Banken und Sparkassen den Firmenkunden zur Verfügung, davon 218 Millionen für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Bei der Förderung von Unternehmensgründungen bleibt der IB.SH-Mikrokredit ein Erfolgsschlager. Mit dem Mikrokredit können wir auch Gründer mit sehr geringem Kapitalbedarf unterstützen und decken dadurch die gesamte Bandbreite der Gründungsfinanzierung ab. Das Mikrokredit-Angebot haben wir Anfang 2015 hinsichtlich Fördersumme, Laufzeit und Konditionen nochmals deutlich verbessert, die Nachfrage ist hoch", erklärte Westermann-Lammers. Bisher unterstützte der Mikrokredit Existenzgründerinnen und -gründer mit Summen zwischen und Euro, seit 1. Januar 2015 mit bis zu Euro. Weitere Angebote der IB.SH sind zum Beispiel Fördermittel für die energetische Sanierung privater und kommunaler IB.SH-Vorstandsvorsitzender Erk Westermann-Lammers stellte die Jahresstatistik der Förderbank vor. Foto: windcomm Birresborn Gebäude. Neue Wege geht die Förderbank mit der Spenden plattform WIR BEWEGEN.SH, die im Auftrag der Landesregierung eingerichtet wurde. Sie funktioniert nach dem Crowdfunding-Prinzip: Privatleute, Vereine oder Institutionen stellen ihre Projekte vor, andere Bürger können mit einem gängigen Internet-Bezahlsystem einen Betrag ihrer Wahl dafür spenden. Die Projekte auf WIR BEWEGEN.SH werden vor der Freischaltung von der IB.SH geprüft. Es sind Ideen aus den Bereichen Bildung, Gesundheit, Kultur, Miteinander und Hilfe, Sport, Tiere und Umwelt dabei.

14 Aus der Branche 14 HUSUM Wind mit Partnerland und Unterstützung der Verbände Für die HUSUM Wind vom 15. bis 18. September 2015 haben sich 600 Aussteller angemeldet, Besucher werden erwartet. Der BWE (Bundesverband WindEnergie e. V.), der GWEC (Global Wind Energy Council), der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.) sowie die Netzwerkagentur windcomm schleswig-holstein arbeiten eng mit dem Team der HUSUM Wind zusammen. Neben der eigenen Präsenz veranstalten sie unter anderem auch Foren und Exkursionen im Rahmen der Messe. Eine Neuerung ist die Länderpartnerschaft mit Baden-Württemberg. Im Rahmen des 7. Windbranchentages des Ländle in Stuttgart verkündeten Franz Untersteller, Landesminister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, und Peter Becker, Geschäftsführer der Messe Husum & Congress, die Partnerschaft. Baden-Württemberg ist eine wichtige Zulieferer-Region für die Windindustrie, will zukünftig aber auch den Zubau von Anlagen im eigenen Land vorantreiben. Die Länderpartnerschaft unterstreicht die Wertschöpfung der Windenergie, die sich von den Küstenländern bis nach Süddeutschland vor allem auch Baden-Württemberg erstreckt und in speziellen Themenrundgänge und Foren vorgestellt wird. Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (links) und Husums Messechef Peter Becker verkündeten die Länderpartnerschaft für die HUSUM Wind während des Windbranchentages in Stuttgart. Foto: Medienbüro am Reichstag Hoppe

15 Aus der Branche 15 Bedarfsgerechte Befeuerung aktiv und passiv Die Blinklichter, die für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von über 100 Metern aus Gründen der Flugsicherung vorgeschrieben sind, gelten oft als störend. Deshalb wird seit einigen Jahren an der so genannten bedarfsgerechten Befeuerung geforscht, also daran, die Blinklichter nur noch dann einzuschalten, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug oder ein Hubschrauber nähert. Seit Kurzem sind zwei unter schiedliche Systeme auf dem Markt. Das System PARASOL der Dirkshof-Gruppe wurde Ende 2014 der Öffentlichkeit präsentiert. Es ist ein Passivradarsystem, das keine eigenen Strahlen aussendet, sondern erkennt, wenn die überall vorhandene Strahlung zur Mobilfunk- und Fernsehübertragung (DVB-T, DVB plus oder LTE) von Flugobjekten reflektiert wird. Es wurde vom Fraunhofer Institut für Hochfrequenzphysik und Radartechnik mit Mitteln des Bundesforschungsministeriums entwickelt und mit Erfolg in einem Windpark in den Reußenkögen installiert. In sechs weitere, noch in Planung befindliche Windparks soll es ebenfalls eingebaut werden. Die behördliche Zulassung als Kennzeichnungssystem für Windenergieanlagen steht noch aus, wird aber für dieses Jahr erwartet. Das Aktivradarsystem Airspex des Unternehmens ENERTRAG Systemtechnik wurde von der Deutschen Flugsicherung für die Anwendung in Deutschland anerkannt. ENERTRAG hat Airspex gemeinsam mit dem Luftfahrtunternehmen Airbus entwickelt. Es besteht aus mindestens vier Radarsensoren, die in 30 Metern Höhe angebracht werden. Der Bürgerwindpark Langenhorn wurde als erstes deutsches Projekt mit Airspex ausgerüstet. Die Strahlung des von ENERTRAG verwendeten Radars entspricht mit vier Watt etwa der doppelten Leistung eines Mobiltelefons. Das Aktiv-Radarsystem "Airspex" ist in einem Windpark in Langenhorn installiert. Foto: ENERTRAG Das Passiv-Radarsystem PARASOL wurde in den Reußenkögen erfolgreich getestet. Foto: Dirkshof

16 Aus der Branche 16 Der rechtssichere Nutzungsvertrag als Grundlage der Projektierung Mit dem Abschluss eines Nutzungs- beziehungsweise Gestattungs vertrages steht und fällt die Projektierung. Für den Projektierer und den späteren Betreiber ist es von höchster Wichtigkeit, dass der Vertrag rechtssicher ausgestaltet ist. Alle wirtschaftlichen Komponenten können nur dann den Betrieb der Anlagen sicherstellen, wenn der Vertrag eindeutig, rechtssicher und finanzierbar ist. Größtes Augenmerk muss auf die Schriftform und das so genannte Abstraktionsprinzip gelegt werden. Diese beiden Punkte werden häufig vernachlässigt, auch wenn ein entsprechender Fehler zu verheerenden Auswirkungen führen kann. Fehler bei der Schriftform (z.b. falsche Bezeichnungen der Vertragspartner, keine Bezugnahme auf Anlagen bzw. kein Verweis zwischen dem Vertrag und den Anlagen) führen zu einem ordentlichen Kündigungsrecht des Grundstückseigentümers. Mündliche Änderungen von wesentlichen Bestandteilen haben dasselbe Ergebnis. Entsprechend umsichtig sollte der Projektierer bzw. Betreiber auch bei der Anfertigung von Nachträgen und anderen Vereinbarungen vorgehen. Besondere Sorgfalt ist auch bei den gesetzlichen Kündigungsrechten nach der Insolvenzordnung (InsO) und dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) anzuwenden. Es muss sichergestellt werden, dass auch bei Dr. Modest von Bockum von der Kanzlei Cornelius + Krage erläutert, auf welche Punkte man beim Nutzungsvertrag achten sollte. Foto: windcomm Birresborn Vorliegen der entsprechenden Kündigungsvoraussetzungen die Anlagen weiterbetrieben werden können. Maßgeblich hierbei ist, dass bei Beendigung des Vertrages (wegen einer Kündigung nach InsO oder ZVG) die Anlagen nicht zurückgebaut oder die Dienstbarkeiten gelöscht werden müssen. Dienstbarkeiten, die in ihrer Wirksamkeit unabhängig vom Nutzungsvertrag auszugestalten sind, müssen dann einen Weiterbetrieb zulassen. Neben dieser Abstraktion müssen auch die besonderen Wünsche der jeweils finanzierenden Bank beachtet werden. Anderenfalls droht eine teure Nachverhandlung des Nutzungsvertrages, nur um Rechtssicherheit und oder Zustimmung der Bank zu erhalten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass neben der kaufmännischen Sorgfalt hinsichtlich der wirtschaftlichen Grundlagen eines Nutzungsvertrages auch die juristische Umsetzung sorgfältig erfolgen muss. Hemdsärmelig vereinbarte Nutzungsverträge haben ein hohes Risikopotenzial, das sich gegebenenfalls erst in einer späteren Phase des Projektes (z. B. deutlich nach Inbetriebnahme) zeigt. Bitte beachten Sie, dass dieser Text eine auf Ihren Fall abgestimmte Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Autor: Dr. Modest von Bockum, Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Cornelius + Krage Rechtsanwälte + Notare, Kiel Die Kanzlei Cornelius + Krage berät unter anderem national und international im Bereich der Erneuerbaren Energien.

17 Aus der Branche 17 Projektinitiative zur Verzahnung der Energieversorgung im Norden Dr. Martin Grundmann beteiligt sich mit der ARGE Netz an einer Projektinitiative, um 100 % regenerative Energieversorgung für die Region Hamburg Schleswig-Holstein zu erreichen. Foto: ARGE Netz Unter dem Titel NEW 4.0 (Norddeutsche Energie-Wende) hat sich in Hamburg und Schleswig-Holstein eine Projektinitiative aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik gebildet. Dabei sollen Hamburg mit seinen großen Energie-Verbrauchszentren und Schleswig-Holstein mit seinen leistungsstarken Windenergie-Erzeugungszentren zu einer Energie-Gesamtregion verknüpft werden. NEW 4.0 will als Schaufenster aufzeigen, dass eine Region mit 4,5 Millionen Einwohnern bereits ab 2035 sicher und zuverlässig zu 100 Prozent mit regenerativer Energie versorgt werden kann. Die Projektinitiative NEW 4.0 nimmt am Wettbewerb um das Förderprogramm Schaufenster Intelligente Energie Wind teil, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ausgeschrieben hat. Die Projektinitiative wird geleitet von Prof. Dr. Werner Beba, Leiter des Competence Centers für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (CC4E) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Matthias Boxberger, Vorstandsvorsitzender HanseWerk AG sowie Vorstand Schleswig-Holstein Netz AG, Dr. Martin Grundmann, Geschäftsführer ARGE Netz, in der rund 300 Unternehmen mit Schwerpunkt Erneuerbare Energien gebündelt sind, Dr. Oliver Weinmann, Geschäftsführer Vattenfall Europe Innovation GmbH sowie Michael Westhagemann, Vorsitzender Industrieverband Hamburg und CEO Siemens Nord. Mit der Projektsteuerung ist Frank Burkert, Partner der Unternehmensberatung Ernst & Young, beauftragt. NEW 4.0 wird von den Landesregierungen Schleswig-Holsteins und Hamburgs unterstützt. Die Region Hamburg Schleswig-Holstein hat bereits heute einen Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung von 40 Prozent, muss dabei allerdings extreme, wachsende Ungleichgewichte in der Erzeugungs- und der Lastsituation beherrschen. Während im Verbrauchsschwerpunkt Hamburg lediglich drei Prozent des Bedarfs durch Erneuerbare Energien erzeugt werden, kann Schleswig-Holstein seinen Bedarf rechnerisch fast vollständig aus regenerativen Quellen decken und wird damit immer häufiger zum Stromexporteur. Die notwendige Flexibilisierung des Stromverbrauchs soll bei den Industriepartnern des Konsortiums durch veränderte Betriebsweisen und den Einsatz neuer Technologien entwickelt werden. Die Flexibilisierung von Lasten in der Industrie kann durch Power-to Heat- und Power-to- Gas-Konzepte erzeugungsgeführt stattfinden. Verschiedene Speicherprojekte sorgen für die notwendige Systemstabilität. Eine zentrale Rolle im Lastmanagement spielt die Informationsund Telekommunikationstechnologie (IKT), um die verschiedenen Systemkomponenten zu vernetzen und ansteuern zu können. Dazu sind starke Partner aus der IKT-Branche im Projekt eingebunden. Die Entscheidung, ob NEW 4.0 Fördermittel aus dem BMWi-Förderprogramm Schaufenster Intelligente Energie Wind bekommt, wird voraussichtlich im Herbst fallen.

18 Aus der Branche 18 Attraktive Gewerberäume im Kieler Wissenschaftspark Der Wissenschaftspark Kiel steht für die inhaltliche und räumliche Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Er bietet über Quadratmeter Büro- und Quadratmeter Produktions- und Lagerflächen. Aktuell haben sich schon rund 100 Firmen mit über Mitarbeitern angesiedelt. Der Wissenschaftspark bietet eine moderne Glasfaserinfrastruktur mit einer Breitbandanbindung von Mbits in jeder Mieteinheit zu einem sehr günstigen Tarif. Er befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Christian-Albrechts-Universität auf einer Gesamtfläche von 8 Hektar. Durch Kooperationen mit der Wissenschaft können innovative Produkte entwickelt und qualifizierte Mitarbeiter gewonnen werden. Das 2008 eröffnete Wissenschaftszentrum ist das Herz des Kieler Wissenschaftsparks. Es verfügt über eine Veranstaltungsfläche von 450 m², flexible Wände und moderne Veranstaltungstechnik. Das Team des Wissenschaftszentrums unterstützt Unternehmen bei der Konzeption und Durchführung unterschiedlicher Veranstaltungsformate. Das Wissenschaftszentrum und die Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH KiWi unterstützen die Unternehmen bei der Suche nach den richtigen Partnern, beim Entwickeln von Innovationsstrategien, dem Strukturieren ihrer Finanzierung sowie der Generierung von Fördermitteln. Ihre Ansprechpartner: Karen Rinke Wissenschaftszentrum Kiel GmbH Tel.: krinke@wissenschaftszentrumkiel.de Hendrik Schlüter Wissenschaftspark Kiel GmbH h.schlueter@dirkcordes.de Torsten Witt KiWi GmbH twitt@kiwi-kiel.de Im Wissenschaftspark Kiel haben sich bereits über 100 Firmen angesiedelt. Foto: Wissenschaftspark Kiel

19 Aus der Politik 19 Ein Signal für den ausgewogenen Windkraftausbau in Schleswig-Holstein Ernst Hansen, Leiter der Abteilung Landesplanung in der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein. Foto: Privat Ernst Hansen leitet seit Februar 2013 die Abteilung Landesplanung in der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein. Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig im Januar die Fortschreibung der Regionalpläne für die Wind energienutzung in den Planungsräumen I und III (Kreise Rendsburg-Eckernförde, Plön, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg sowie die Städte Kiel und Neumünster) für ungültig erklärte, hat seine Abteilung einen Vorschlag zur Änderung des Landesplanungsgesetzes erarbeitet. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat diesen Gesetzentwurf zwischenzeitlich beschlossen; das neue Gesetz ist am 5. Juni 2015 in Kraft getreten. Mit den neuen Regelungen soll die beabsichtigte Neuaufstellung von Teil-Regionalplänen im Bereich Wind für zwei Jahre abgesichert und ein sonst drohender Wildwuchs im Lande verhindert werden. windcomm: Herr Hansen, bitte erklären Sie kurz die vorgeschlagenen neuen Regelungen, insbesondere den neuen Paragrafen 18 a im Landesplanungsgesetz. Hansen: Durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes in 18 wird die Landesplanungsbehörde ermächtigt, Windkraftanlagen (WKA) generell zu untersagen. Eine solche Untersagung ist auf zwei Jahre zu befristen und kann maximal um ein Jahr verlängert werden. Darüber hinaus wird mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes ein neuer 18 a eingeführt, der eine befristete, vorläufige Unzulässigkeit neuer Windkraftanlagen für 2 Jahre ausspricht, um die zukünftigen raumordnerischen Ziele einer in Aufstellung befindlichen Windkraftsteuerung zu sichern. Ein ungesteuerter Ausbau wird damit unterbunden. Eine kleinteilige Steuerung auf kommunaler Ebene ist nicht erforderlich; die Landesregierung übernimmt vielmehr die Planungsverantwortung. Um aber einen Ausbaustopp für neue WKA zu verhindern, ermächtigt das neue Gesetz die Landes planungsbehörde, von der Unzulässigkeit Ausnahmen zu erteilen. Voraussetzung ist, dass raumbedeutsame WKA nach dem jeweiligen Stand der in Aufstellung befindlichen Ziele nicht befürchten lassen, dass sie die Verwirklichung dieser Ziele unmöglich machen oder wesentlich erschweren. windcomm: Planung, abgesichert durch eine gesetzliche Bestimmung, die für zwei Jahre neue Windkraftanlagen für unzulässig erklärt das klingt ungewöhnlich. Was sagen Sie Kritikern, die bereits die nächste Klagewelle vorhersagen, sei es gegen den Paragraf 18 a oder gegen die konkreten Ausnahmen? Hansen: Ungewöhnliche Situationen erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. Das gesetzliche Moratorium des 18 a Landesplanungsgesetz, verbunden mit der Möglichkeit der Ausnahmeentscheidung, ist als ein Signal für den ausgewogenen Windkraftausbau in Schleswig-Holstein zu verstehen. Es folgt eben kein Stillstand, sondern ein konsolidierender, raumverträglicher Ausbau zur Sicherung einer unabdingbar notwendigen Fortführung der Energiewende. Allerdings gehen auch wir davon aus, dass es weitere Klagen geben wird. Das wäre aber auch so, wenn wir nichts täten und eine alleinige Privilegierung nach 35 BauGB mit all den kritischen Folgen von Wildwuchs im Lande hinnehmen würden. Wir sind davon überzeugt, dass der Weg des gesetzlichen Moratoriums mit dem Bundes- und Verfassungsrecht im Einklang steht. Die Gesetzesänderung in Schleswig-Holstein weicht in zulässiger Weise vom Raumordnungsgesetz des Bundes ab; da die Gesetzgebung im Bereich der Raumordnung der konkurrierenden Gesetzgebung angehört, kann das Land vom Bundesrecht abweichende Regelungen treffen. Die Neuregelung entspricht auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Eigentumsschutzes: Die vorläufige und befristete Unzulässigkeit der Errichtung von WKA wird durch die Ausnahmeregelung in 18 a LaPlaG

20 Aus der Politik 20 Ein Signal für den ausgewogenen Windkraftausbau in Schleswig-Holstein auf die Fälle beschränkt, in denen die Verwirklichung der in Aufstellung befindlichen Ziele unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde. Mit anderen Worten: wir werden den weiteren Ausbau der Windenergie durch ausreichend Ausnahmeentscheidungen sicherstellen, aber gleichzeitig durch harte und weiche Tabukriterien schutzwürdige Räume des Landes auch schützen können. windcomm: Entscheidend wird sein, in welchen Fällen die Landesplanungsbehörde Ausnahmen zulassen wird. Die Landesplanung beabsichtigt hierzu, noch im Juni einen neuen Planungserlass bekanntzugeben. Was wird darin stehen? Hansen: Auf der Grundlage des geänderten Landesplanungsgesetzes sollen mit dem Planungserlass die allgemeinen Planungsabsichten zur Steuerung der Windenergie sowie die konkreten Planungskriterien, insbesondere harte und weiche Tabukriterien und Abwägungskriterien, neu benannt werden. Hiermit ziehen wir zugleich die planerischen und rechtlichen Schlussfolgerungen aus den OVG-Urteilen. Der Kriterienkatalog ist bereits weitgehend mit den Ressorts abgestimmt. Zurzeit läuft die Auswertung der Gespräche mit den Verbänden, denen wir Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben. Mit dem vorabgestimmten Kriterienkatalog ergibt sich derzeit eine Potenzialfläche von 6,6 Prozent der Landesfläche. Unter Berücksichtigung der Abwägungskriterien sind die Ausbauziele im Windenergiebereich damit zu erreichen. Die Potenzialfläche kann sich noch geringfügig verändern. windcomm: 400 Anlagen befinden sich noch im Genehmigungsverfahren. Was geschieht nun mit den Anträgen? Werden sie zurückgestellt, bis der neue rechtliche Rahmen in Kraft tritt? Hansen: Nach Veröffentlichung des Planungserlasses mit dem Kriterienkatalog wird die Landesplanung zu den Genehmigungsanträgen nach dem BImSchG Stellung nehmen und in jedem Einzelfall entscheiden, ob die beantragten WKA den in Aufstellung befindlichen Zielen entgegenstehen könnten und ob Ausnahmen nach 18a Abs. 2 Landesplanungsgesetz erteilt werden können. Die Prüfung erfolgt nach einem abgestuften Verfahren auf Basis des mit der Bekanntmachung veröffentlichten Kriterienkataloges: 1. WKA, die innerhalb von harten oder weichen Tabuzonen beantragt sind, können keine Ausnahmegenehmigung erhalten. 2. WKA, die außerhalb von harten oder weichen Tabuzonen beantragt sind, werden einer Prüfung im Hinblick auf die Abwägungskriterien unterzogen. Wenn erkennbar ist, dass der Antrag auch mit den Abwägungskriterien vereinbar ist, wird eine landesplanerische Ausnahmegenehmigung erteilt werden. 3. Dabei ist davon auszugehen, dass Anträge in ehemaligen Eignungsgebieten, die außerhalb der harten und weichen Tabuzonen liegen, in der Regel eine Ausnahme erhalten können. 4. Es wird aber auch Anträge geben, über die nicht sofort entschieden werden kann, weil zunächst noch eine weitere Konkretisierung der neuen Regionalplanung erforderlich ist. Darüber erhält der Antragsteller aber kurzfristig eine Nachricht. In allen Fällen wird die Landesplanung bestrebt sein, möglichst schnell eine Entscheidung zu fällen, so dass an dieser Stelle keine Verfahrensverzögerungen entstehen. windcomm: Wie sieht der Zeitplan der Landesregierung bezüglich der rechtlichen und planerischen Maßnahmen aus? Hansen: Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Windkraftsteuerung in Schleswig-Holstein nach den Urteilen des OVG auf neue, rechtlich gesicherte Grundlagen zu stellen. Der Planungserlass ist für Ende Juni 2015 vorgesehen. Im Anschluss an seine Veröffentlichung beginnt die Erarbeitung der neuen Regionalpläne zum Sachthema Wind und des Windenergie-Kapitels des Landesentwicklungsplans, so dass

21 Aus der Politik 21 Ein Signal für den ausgewogenen Windkraftausbau in Schleswig-Holstein im Laufe des Jahres 2016 ein erstes Anhörungsverfahren - auf Grundlage eines Kabinettsbeschlusses - eingeleitet werden kann. Dabei werden wir den intensiven Dialog mit allen Beteiligten, also Landtag, kommunalen Landesverbänden, Initiativen und Verbänden, weiterführen. Ziel ist es, in der neuen Regionalplanung Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten gem. 8 Abs. 7 S. 2 Raumordnungsgesetz auszuweisen, so dass außerhalb dieser Gebiete die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen ist, innergebietlich sich die Windenergienutzung aber durchsetzt. Damit soll eine verbindliche Konzentration der Windenergienutzung auf die hierfür geeigneten Vorranggebiete erreicht werden. Dies wird allen Beteiligten größtmögliche Planungssicherheit geben. Während des windcommunity treffens im April stellte Ernst Hansen den neuen Paragrafen 18 a Landesplanungsgesetz vor. Foto: windcomm Jensen windcomm: Ihre Abteilung arbeitet außerdem an einer Landesentwicklungsstrategie als zentralem Bestandteil eines neuen Landesentwicklungsplans. Können Sie schon jetzt Eckpunkte und Bedeutung des neuen Landesentwicklungsplans für den weiteren Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein nennen? Hansen: Die Landesregierung hat im Landesentwicklungsplan 2010 Grundsätze und Ziele der Raumordnung festgelegt, nach denen das in der Windenergie steckende Potenzial unter Abwägung mit anderen öffentlichen Belangen wie Tourismus, Schiffs- und Luftverkehrssicherheit, Fischerei, Landwirtschaft und Natur- und Artenschutz auch dazu genutzt werden soll, das Land technologisch und wirtschaftlich voranzubringen. Diese Leitlinien werden auch zukünftig gelten. Die neue Landesentwicklungsstrategie soll aber darüber hinausgehen und eine belastbare Perspektive des Energiestandortes Schleswig-Holstein beschreiben. Schleswig-Holstein soll nach dem Entwurf der Landesentwicklungsstrategie Motor der deutschen und europäischen Energiewende bleiben und in den nächsten zehn Jahren den Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 300 Prozent steigern. Das entspricht einer installierten Leistung der Erneuerbaren Energien von etwa 16,3 bis 16,6 Gigawatt bis Der größte Zubau erfolgt bei Windkraftnutzung an Land. Bis 2025 dürften hier 10,5 Gigawatt an installierter Leistung erreicht sein mehr als dreimal so viel wie windcomm: Welchen Beitrag erwarten Sie von den Verbänden und Branchenclustern wie windcomm? Hansen: Landesregierung und Verbände sind gleichermaßen darauf angewiesen, dass der Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein von einem breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens getragen wurde und auch zukünftig getragen wird. Nicht in jedem Detail, nicht bei jeder konkreten Anlage oder Fläche kann es Konsens geben. Natürlich gibt es auch sehr kritische Unterstützer oder erbitterte Gegner. Aber im Grundsatz hat der breite Konsens über mehrere Legislaturperioden und auch Regierungswechsel hinweg gehalten. Ich würde mich sehr freuen, wenn Verbände und Branchencluster diesen Weg gemeinsam fortsetzen wollen. Die Landesplanung ist jedenfalls dankbar und offen für jeden klugen Rat aus den Reihen der Praxis. Der Ministerpräsident hat vor diesem Hintergrund auch angekündigt, bereits im Herbst 2015 zum nächsten Windenergiegipfel einzuladen. Ernst Hansen stellt die neuesten Entwicklungen auf der 5. windwert vor. Näheres dazu auf Seite 27.

22 Aus der Politik 22 Quo Vadis, Schleswig-Holstein? (Regional-)Planung nach den Urteilen des OVG Schleswig Dr. Jürgen Punke, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Kanzlei Take Maracke & Partner, kommentiert für uns die von der Landesregierung angekündigte Änderung des Landesplanungsgesetzes. Ein juristischer Knall von beträchtlicher Lautstärke war über die Landesgrenzen Schleswig-Holsteins hinaus vernehmbar: Mit zwei Urteilen im Januar 2015, deren Begründungen seit März dieses Jahres vorliegen, hat das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG Schleswig) die Teilfortschreibung der Regionalpläne für die Planungsräume I und III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung für unwirksam erklärt. Zurzeit sind noch Verfahren anhängig, die die drei verbleibenden Planungsräume II, IV und V betreffen. Keiner prophetischen Gabe bedarf es, das Ergebnis dieser Verfahren vorauszusehen. Am Ende wird durch das OVG Schleswig festgestellt sein, dass die gesamte Teilfortschreibung Wind - energie für das Bundesland Schleswig-Holstein missglückt ist. Rechtskräftig sind die Entscheidungen noch nicht. Von der Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen, hat die Landesregierung Gebrauch gemacht. Nimmt man alle Verlautbarungen zusammen, ist die Einlegung dieses Rechtsmittels vornehmlich dadurch motiviert, mit dem Rechtsmittelverfahren Zeit zu gewinnen, die ein Durchatmen, eine Auswertung der im Urteil niedergeschriebenen juristischen Befunde und die Aufstellung einer Handlungsstrategie ermöglichen soll. Windgipfel werden seither im Wochentakt zur Chefsache; juristische Kreativität und selbstquälerische Arbeitskraft sind gefordert, um bis zur Dr. Jürgen Punke sieht vor allem das Ausarbeiten der Tabukriterien als schwierige Aufgabe. Foto: windcomm Jensen Rechtskraft der Urteile Lösungen zu entwickeln. Das wiederum setzt voraus, dass man sich über grundlegende Ziele einig ist und nach Maßgabe dieser Ziele einen juristisch sauberen Weg bestimmt. Das ist anspruchsvoll, denn die Lösung muss dem Vertrauensschutz der bisherigen Verfahrensbeteiligten gerecht werden, sich naturschutzfachlichen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen stellen und soll darüber hinaus noch bestmöglich die unterschiedlichen Gemeindevoten zur Windenergie austarieren. Herkulesaufgabe Kriterienkatalog Seit Ende April, bekräftigt auf dem windcommunity treffen vom durch den Abteilungsleiter Landesplanung in der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, wissen wir grob, welche Strategie die Landesregierung und die Landesplanungsbehörde umsetzen wollen: Das Gesetz über die Landesplanung Schleswig-Holstein (Landesplanungsgesetz) in der Fassung vom soll um einen 18 a ergänzt

23 Aus der Politik 23 Quo Vadis, Schleswig-Holstein? (Regional-)Planung nach den Urteilen des OVG Schleswig werden. Regelungsinhalt des neuen 18 a Landesplanungsgesetz soll ein landesweites flächendeckendes Verbot für die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen sein, befristet auf zunächst zwei Jahre. Ob andere Baumaßnahmen erfasst sein sollen, lässt sich noch nicht verlässlich beantworten; derzeit dreht sich alles um den Wind. Nach der Idee des Landesgesetzgebers ist damit zunächst auch das unter Ablehnungsvorbehalt gestellt, was vorausgesetzt die bisherigen genehmigungsrechtlichen Kriterien waren erfüllt eigentlich jetzt genehmigt werden müsste. Neuanträge wären ohnehin von dieser Regelung betroffen. Nun ist es erklärter Wille des Gesetzgebers, die Windkraft für die Energiewende weiter zu stärken. Eine landesweite Veränderungssperre würde aber zunächst das Gegenteil bewirken. Um gleichwohl in erheblicher Weise Genehmigungsanträge positiv bescheiden zu können, soll gesichert durch eine Verordnungsermächtigung im Landesplanungsgesetz durch Rechtsverordnung ein Kriterien- bzw. Ausnahmekatalog erstellt werden, also ein Katalog von Kriterien, die trotz der Sperre des neuen 18 a Landesplanungsgesetz eine Genehmigung und zwar möglichst rasch erlauben. Die inhaltliche Herkules ufgabe ist also in der Entwicklung dieses Kriterienkataloges verborgen. Verordnung versus Abwägungsprozess Wie der Gesetzgeber selbst und nicht irgendein Verwaltungserlass oder eine Planungsbehörde auf Gesetzesebene diese Vorgehensweise adelt, soll rechtlichen Einwänden von vornherein ein erheblicher Teil des Bodens entzogen werden. Das Ziel, positiv steuernd auf die Windenergieausweisung in Schleswig-Holstein in der Weise einzuwirken, die mit der Teilfortschreibung der Regionalpläne beabsichtigten Ausbauziele doch noch zu erreichen, ist im höchsten Maße anerkennenswert. Steuern ist immer besser als Planlosigkeit. Indes: Risikofrei ist diese Vorgehensweise aus einer Mehrzahl von Gründen nicht. Es wird sich noch erweisen müssen, ob ein Kriterienkatalog auf Verordnungsebene wirklich bessere juristische Qualität leistet als das, was planabwägend über die Regionalplanung bisher nicht hat geleistet werden können. Dazu zählt auch die politisch mit Brisanz versehene Fragestellung, welchen Stellen wert negative Gemeindevoten zur Ausweisung der Windenergie haben sollen. Raumordnung und Landesplanung sind nach den bislang gültigen Kriterien Ordnungsinstrumente eines abwägenden Planungsprozesses mit Öffentlichkeitsbeteiligung, dem dann ein abwägender Planungsentscheid folgt. Es bleiben Zweifel, ob der Doppelsprung über Gesetz und Verordnung diesen Planungsvorgang rechtssicher ersetzen kann. Zudem melden sich bereits Sachkenner, die in der Vorgehensweise einen Verstoß gegen das Bundesrecht erkennen. Dies deshalb, weil die Privilegierungswirkung für die Errichtung von Wind energieanlagen nach 35 des Baugesetzbuches (BauGB) eine abgewogene Regionalplanung oder eine kommunale Flächennutzungsplanung voraussetzt. Diese Vorgabe des Bundes gesetzgebers wird durch den jetzt von der Landes regierung favorisierten Weg wohl unterlaufen. Und schließlich gibt es Sorgen ganz anderer Art: Wer einen Kriterienkatalog für die Zulassung von Windenergieanlagen trotz landesweiter Veränderungssperre erarbeitet, sieht sich neuen Einwirkungen auch von Windenergiegegnern ausgesetzt. Es ist also eine innere Widerstandsfähigkeit des Verordnungsgebers von Nöten, diesem Druck Stand zu halten und nicht über das Regelungswerk einer Durchführungsverordnung Verhinderungskriterien zu definieren, die einer Vielzahl der laufenden Genehmigungsanträge die Grundlage entziehen. Insgesamt gilt: Selten war ein juristisches Windjahr so spannend wie das jetzige.

24 Aus der Politik 24 Wettbewerb durch Kontinuität : Ein Ausschreibungs-Modell für den Mittelstand Urs Wahl, Leiter des Berliner Büros der OWIA (Offshore Wind Industrie Allianz), berichtet von der Berliner Bühne: Es ist Bewegung in die Diskussion um die Einführung eines zukünftigen Ausschreibungsmodells für die Offshore-Windenergie gekommen. Alle sind sich einig, dass ein erneuter Fadenriss für die Offshore-Industrie vermieden werden muss, aber das ist leichter gesagt als getan. Gegenüber stehen sich im Grunde zwei Prinzipien für ein Zielmodell in den kommenden Zwanzigerjahren: Wettbewerb zwischen Projekten oder Wettbewerb um Flächen. Diese Unterscheidung ist zentral, denn ein Systemwechsel hin zu einer Ausschreibung um Flächen wahlweise zentrales oder dänisches Modell bzw. Markt für Genehmigungen genannt setzt voraus, dass die Flächen durch den Staat zentral vorentwickelt und vergeben werden. Auf der grünen Wiese wäre dies sicher ein gangbarer Weg, aber tatsächlich haben wir es mit einer Vielzahl von Pfadabhängigkeiten zu tun: Bundes fachplan Offshore (BFO), Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP), bestehende Genehmigungen und Kapazitätszuweisungen und mehr. Für das zentrale Modell müssten bestehende Genehmigungen zurückgeholt werden, denn ein Großteil der Flächen in der AWZ sind bereits überplant. Die Projektentwickler haben viel Geld in die Hand genommen, um die Projekte und Genehmigungen voranzutreiben. Das über Jahre aufgebaute Vertrauen der Branche und in diesem Zuge der Fortschritt des Ausbaus der Offshore-Windenergie würde erheblichen Schaden nehmen. Zudem wäre im zentralen Aus schreibungsmodell wohl keine signifikante Kosten - degression möglich. Es ist damit zu rechnen, dass in diesem Falle zahlreiche Unternehmen klagen würden, um die Werthaltigkeit der Projekte zu erhalten. Für die Zulieferindustrie würde das erneuten Stillstand bedeuten, da durch eine Klagewelle der komplette Ausbau ausgebremst würde. Mittelständische Entwickler würden sich aus dem Markt zurückziehen, da sie ihr Produkt die Entwicklung von Flächen für Offshore-Windkraftwerke nicht mehr anbieten könnten. Der Offshore-Entwicklermarkt käme zum Erliegen. Die OWIA-Netzwerke haben daher einen Vorschlag eingebracht, der sich durch Fortschreibung des gegenwärtigen Standes durch Ausschreibungen entlang der Netzvergaben auszeichnet. Unser Vorschlag für ein Ausschreibungsmodell ab 2020, Wettbewerb durch Kontinuität (manchmal auch ONEP+ genannt), ist durch einen hohen Vertrauensschutz für genehmigte Projekte, größtmöglichen Wettbewerb und Attraktivität für den Mittelstand gekennzeichnet. Dieses Verfahren bietet Planungssicherheit und ist europarechtskonform. Offshore-Experte Urs Wahl fordert einen transparenten Prozess bei der Festlegung der Ausschreibungskriterien. Foto: OWIA

25 Aus der Politik 25 Möglicher Genehmigungsstopp für Offshore-Windparks Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) will für rund 50 geplante Offshore-Parks keine Planfeststellungsverfahren mehr führen. Die Begründung: das bei der jüngsten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossene Ausbauziel für Strom aus Meereswindkraft werde durch die bereits genehmigten Projekte bereits erreicht. Der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 festgelegte Ausbau-Deckel liegt bei 6,5 Gigawatt (GW) bis Anschließend sind pro Jahr 800 Megawatt Zubau geplant, sodass 15 GW bis 2030 erreicht wären. Als Reaktion darauf forderte die Stiftung OFFSHORE- WINDENERGIE Investitions- und Planungssicherheit für die Offshore-Branche. Dies sei vor allem wegen des bevorstehenden Umstiegs auf ein Ausschreibungssystem wichtig, sagte Jörg Kuhbier, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. Ronny Meyer von der Offshore-Wind-Industrie-Allianz (OWIA) gab zu bedenken, dass viele Projektentwickler im Vertrauen auf die ursprünglichen Ausbauziele der Bundesregierung (vor dem EEG 2014 galten 25 GW bis 2030 als erreichbar) bereits Ende des letzten Jahrzehnts mit den Planungen für weitere Offshore-Windparks begonnen und dafür bereits mehrere Millionen Euro investiert haben. Die Offshore Wind Industrie Allianz (OWIA) äußerte in einem Positionspapier ebenfalls Bedenken. Hier würden vorschnell Fakten geschaffen, die dazu führten, dass sich die Akteursvielfalt und Wettbewerbsintensität reduzierten. 56 0'N 55 0'N 54 0'N Nordsee: Offshore Offshore Windparks Windparks 4 0'E Externe Datenquellen: Elsam AS (DK) Rijks Waterstaat (NL) 4 0'E 5 0'E 5 0'E " " 6 0'E " $1$1 " " """ " " " " 1 " $1 " " " " N i e d e r l a n d e 6 0'E " " $1 7 0'E " " " " " " 7 0'E " $1 Für einige der weit vom Festland entfernten Offshore-Windpark-Projekte will das BSH keine Planfeststellungsverfahren mehr führen. Grafik: BSH Norden Emden $1 " " " " 8 0'E Wilhelmshaven 8 0'E Cuxhaven 9 0'E D ä n e m a r k Büsum Bremerhaven 9 0'E 56 0'N 55 0'N Schleswig 54 0'N Offshore Windparks in Betrieb im Bau genehmigt beantragt Plattformen " Umspannplattform, in Betrieb " Umspannplattform, im Bau " Umspannplattform, genehmigt Umspannplattform, beantragt $1 Konverterplattform, im Bau $1 Konverterplattform, im Bau $1 Konverterplattform, genehmigt 1 Konverterplattform, beantragt Netzanbindungen in Betrieb im Bau genehmigt beantragt Grenzen FestlandsockelAWZ 12-SeemeilenzoneKüstenmeer Internationale Grenze Geodätisches Datum: WGS 84 Kartenprojektion: Mercator (54 N) BSH M

26 Veranstaltungen und Termine 26 Branchenfokus: Windindustrie über Stromkabel in Nord- und Ostsee windcomm-stammtisch über Logistik Um Verbindungen zwischen nationalen Stromnetzen, so genannte Interkonnektoren, geht es beim nächsten Branchenfokus: Windindustrie der Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs-GmbH KiWi am Dienstag, 7. Juli 2015, von 17:00 bis 19:00 Uhr im Kieler Wissenschaftszentrum. Die Referenten gehen dabei vor allem auf die Projekte NordLink, ein geplantes Stromkabel von Norwegen nach Schleswig-Holstein, und Kriegers Flak Combined Grid Solutions zwischen den Ostsee-Offshore-Windparks Baltic II und dem dänischen Kriegers Flak ein. Weitere Informationen und Anmeldung bei Daniel Kreutz, Gastgeber bzw. Mitveranstalter des nächsten windcomm-stammtisches sind die Logistikunternehmen F. A. Kruse und Logistik Service Agentur. Foto: F. A. Kruse Seekabel stehen im Mittelpunkt des Branchenfokus: Windindustrie. Foto: Stattnett SF Logistik ist das Thema des 5. Stammtisches, zu dem der Verein windcomm schleswig-holstein e. V. seine Mitglieder und Gäste am Donnerstag, 9. Juli 2015 einlädt. Gastgeber ist die Firma Friedrich A. Kruse jun. in Brunsbüttel, die aktuell die Onshore-Baustellen- und Warenträgerlogistik des Windkraftanlagenherstellers Senvion übernommen hat (siehe Seite 8). Ein Programmpunkt des Stammtisches wird ein Rundgang durch die neuen Lagerhallen der Firma sein. Zweiter Ausrichter des informellen Treffens ist die Firma LSA Logistics, ein konzernunabhängiges Logistikplanungs- und Managementunternehmen. Die Firma hat die Logistik für den Offshore-Windpark Baltic I und das Offshore-Testfeld Alpha Ventus organisiert und hat unter anderem Erfahrungen im Container- und Ersatzteilgeschäft. Nähere Informationen über die für Mitglieder kostenlose Veranstaltung erhalten Sie über oder per mitglieder@windcomm.de

27 Veranstaltungen und Termine 27 windwert 2015: Landesplanung, Ausschreibungen und technische Innovationen Um Energiepolitik, aktuelle Fragen der Planung und des Betriebs von Windparks und um technische Innovationen für die Zukunft geht es während der Tageskonferenz windwert, zu der windcomm am Dienstag, 25. August 2015 ins Kieler Schloss einlädt. Es ist bereits die 5. windwert. Zur Jubiläumsveranstaltung werden 200 Teilnehmer erwartet, die zwischen den Fachvorträgen reichlich Gelegenheit zum Netzwerken haben werden. Weitere Informationen und Registrierung unter Die Teilnehmer erhalten aktuelle Informationen aus der Landesund Bundespolitik über die neue Landesplanung beziehungsweise die Ausnahmekriterien zum Paragrafen 18 a des Landesplanungsgesetzes und zum Stand der Ausschreibungen. Reinhard Meyer, schleswig-holsteinischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, referiert über die wirtschaftliche Bedeutung der Windenergie für Schleswig-Holstein. Professor Dr. Martin Maslaton bewertet aktuelle Rechtsprechungen aus dem Bereich der Windenergie. Bankenvertreter werden erörtern, wie sich die neuen politischen Rahmenbedingungen auf die Finanzierung von Windkraft-Projekten auswirken. Zum Thema technische Innovationen referiert Frank Richert, Geschäftsführer der Firma Skywind, über den Prototypen mit Zwei-Blatt-Rotor, den seine Firma auf dem Windtestfeld südlich von Husum aufgestellt hat. Professor Torsten Faber, Leiter des Wind Energy Technology Institute der Fachhochschule Flensburg, berichtet von Rotorblättern aus Holz. Weitere technische Themen betreffen zum Beispiel den Weiterbetrieb von Windkraftanlagen über das 20. Jahr hinaus. Die Konferenz klingt ab 18:00 Uhr mit einem informellen Treffen der Windcommunity aus. Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer wird als Referent der windwert 2015 erwartet. Foto: windcomm Birresborn

28 Veranstaltungen und Termine 28 Nachwuchs- und Fachkräfte-Messe auf der HUSUM Wind Die Quadratmeter Ausstellungsfläche der HUSUM Wind (15. bis 18. September 2015) sind fast ausgebucht, einige Areale stehen aber noch zur Verfügung. Wer sich schnell noch eine der attraktiven Flächen sichern möchte, erhält weitere Auskünfte über Lars Keßler: Telefon: Für Unternehmen, für die Aus- und Weiterbildung ein Thema ist, besteht außerdem die Möglichkeit, sich auf der Jobmesse Windcareer am Freitag, 18. September, zu präsentieren. See your future lautet das Motto der Veranstaltung für Ausbildung, Karriere, Arbeit und Weiterbildung. Die Nachfrage nach gut geschultem Personal in der Windbranche ist groß, deshalb sind Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitgebermarketing ein aktuelles Thema. Die Jobmesse windcareer im Rahmen der HUSUM Wind informiert über Ausbildung und Karrieremöglichkeiten in der Windbranche. Foto: Messe Husum Besucher der Jobmesse haben unter anderem die Möglichkeit, an einem Bewerbungsmappen-Check teilzunehmen. Zusätzlich wird es ein Training für Bewerbungsgespräche geben sowie Vorträge von verschiedenen Unternehmen. Außerdem werden Studienabsolventen und Studierende von ihren Erfahrungen an der Hochschule berichten. An einer Jobwall können sich Interessierte über ausgeschriebene Stellen informieren. Ziel der Windcareer ist es, Schülern, Studenten, Arbeitsuchenden und Interessierten die unterschiedlichen Berufsbilder in der Windenergiebranche näher zu bringen. Weitere Informationen und Buchungen über Mona Jacobsen, Telefon:

29 Veranstaltungen und Termine 29 Exkursionen während der HUSUM Wind Um während der HUSUM Wind die Wertschöpfung durch erneuerbare Energien in Nordfriesland zu präsentieren, organisiert windcomm in Zusammenarbeit mit der Messe Husum & Congress Exkursionen für die Messegäste. Dabei stehen folgende Themen im Mittelpunkt: 1. Produktion und Technische Innovationen 2. Bürgerenergie und Speicherung 3. Bürgerenergie und technische Innovationen Anmeldungen zu den Exkursionen sind ab Juli über die Internetseite der HUSUM Wind möglich. windcomm ist auf der HUSUM Wind am Schleswig-Holstein-Stand (Halle 3, Stand A 07) vertreten. Am Gemeinschafts stand der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WT.SH) stellen außerdem folgende Firmen aus: AURELO Business IT-Solutions Chock Design Ebert Erneuerbaren Energien Wind Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft EE Planung ee technik Fachhochschule Flensburg gear-tec HSH Nordbank AG Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) IEE (Ingenieurbüro für elektrische Energieanlagen) Kieler Wirtschaftsförderung KiWi Olympus Deutschland WISKA Hoppmann & Mulsow windcomm bietet während der HUSUM Wind Exkursionen zu Windparks, Produktionsstätten, Speicherprojekten und dem Windtestfeld an. Foto: windcomm Birresborn

30 Veranstaltungen auf einen Blick 30 Veranstaltungen im Überblick Datum Veranstaltung Ort Weitere Informationen Global Offshore Wind 2015 London Branchenfokus: Windindustrie Kiel windcomm-e. V.-Stammtisch Brunsbüttel German British Offshore Wind Berlin windwert Kiel WindEnergy Stammtisch Rostock Windbranchentag Schleswig-Holstein Husum HUSUM Wind Husum

31 Köpfe 31 Neuer Regionalmanager Industrieenergie in Brunsbüttel Nordex mit neuer Führungsriege Hermann Albers weiter BWE- Präsident Neuer Ansprechpartner für das Projekt Industrieenergie in den Kreisen Dithmarschen und Steinburg ist Thomas Bultjer. Er ist seit März 2015 als neuer Regionalmanager bei der egeb: Wirtschaftsförderung in Brunsbüttel tätig. Seine Themen sind Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Energieinfrastruktur. Bultjer will im Rahmen des Projektes die Unternehmen in der Region anregen, noch mehr für Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien zu tun. Gemeinsam mit den Betrieben will Bultjer die Wettbewerbsfähigkeit der Region im Bereich Energie stärken. Thomas Bultjer Tel.: Nordex-CEO Dr. Jürgen Zeschky hat Ende Mai aus persönlichen Gründen das Unternehmen verlassen und sein Mandat als Mitglied des Vorstandes niedergelegt. Wie es in einer Pressemitteilung des Windkraftanlagen-Herstellers hieß, habe Zeschky mit seinen beiden Vorstandskollegen Lars Bondo Krogsgaard und Bernard Schäferbarthold die gute Entwicklung des Unternehmens in den letzten Jahren gestaltet und vorangetrieben. Nordex verzeichnete in diesem Zeitraum ein starkes Wachstum von Umsatz und Auftragseingang sowie eine deutliche Gewinnsteigerung. Zum 1. Juni 2015 werde Nordex SE organisatorisch neu aufgestellt, hieß es in der Mitteilung weiter. Neuer Vorstandsvorsitzender ist Lars Bondo Krogsgaard, bisher Vertriebsvorstand. Bernard Schäferbarthold werde weiter als Chief Financial Officer im Vorstand tätig sein. Zeitgleich werde ein Executive Committee etabliert, das neben den beiden Vorstandsmitgliedern aus Führungskräften unterschiedlicher Kernfunktionen des Unternehmens bestehe. Jürgen Zeschky (links) hat seinen Vorstandsposten bei Nordex aus persönlichen Gründen aufgegeben. Lars Bondo Krogsgaard (Mitte) und Bernard Schäferbarthold (rechts) führen das Unternehmen weiter. Fotos: Nordex SE Das BWE-Präsidium: Dr. Axel Röpke (links), Hermann Albers (Mitte) und Jan Hinrich Glahr. Foto: BWE Die Delegierten des Mitglieder starken Bundesverbands WindEnergie (BWE) haben während ihrer jüngsten Delegiertenversammlung im April ihren Präsident Hermann Albers aus Simonsberg in Schleswig-Holstein in seinem Amt bestätigt. Er sprach sich erneut für ein Zusammenrücken der Erneuerbare-Energien-Verbände aus. Als erster Vizepräsident wurde während derselben Sitzung Jan Hinrich Glahr (Landesverband Brandenburg) im Amt bestätigt. Als weiterer Vizepräsident wurde Dr. Axel Röpke (Hamburg) gewählt. Irene Schnieder als Schatzmeisterin und Elke Hanel als Schriftführerin wurden in ihren Ämtern bestätigt. Zu Beisitzern wurden Dr. Martin Grundmann, Heinrich Bartelt, Hermann Reents und Björn Klusmann gewählt.

32 Stellenangebote 32 Projekte für ein besseres Klima Seit zwei Jahrzehnten leisten wir mit dem Betrieb von Windkraftwerken einen wichtigen Beitrag zur Klimaverbesserung. Unser Schwerpunkt liegt in der Planung, dem Bau und Betrieb von Windkraftwerken und Bioenergieanlagen sowie der kaufmännischen und technischen Betriebsführung. Für den Bereich Betriebsführung möchten wir das Team verstärken für die Position Technischer Betriebsführer (mw) Als Technischer Betriebsführer sind Sie zuständig für die Auswertung und Analyse von Betriebsdaten, die Organisation von Störungsbehebungen und die Koordination und Überwachung von Instandhaltungs-, Wartungs-und Reparaturarbeiten. Sie sind Ansprechpartner für Betreiber, externe Dienstleister und Netzbetreiber und zuständig für die Überwachung der Erfüllung von Auflagen aus Betriebsgenehmigungen und Verträgen. Darüber hinaus betreuen Sie die Dokumentation und Erstellung technischer Berichte, organisieren Anlageninspektionen durch Sachverständige, werten die Ergebnisse aus und kümmern sich um das Claim Management. Das Aufgabengebiet setzt eine selbstständige, gut organisierte Arbeitsweise und hohe Einsatzbereitschaft sowie Belastbarkeit voraus. Die ausführlichen Stellenbeschreibungen finden Sie unter Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an getproject GmbH & Co. K.G. Russeer Weg 149 a Kiel Tel.:

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