bei Landentzug durch Straßen- und Leitungsbau
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- Anton Burgstaller
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1 Entschädigungspositionen bei durch Straßen- und Leitungsbau Vortrag beim Ackerbauring Südhannover e.v. am in Salzgitter Karsten Beck, ö.b.v.s. Der GutachterRing Schleswig-Holstein Axel Schulze Mecklenburg-Vorpommern Frank Rixen Nordrhein-Westfalen Dr. Rüdiger Heidrich Nordrhein-Westfalen Nico Wolbring Niedersachsen Gütter & Kollegen Dr. Kornelius Gütter, Karsten Beck, Sebastian Krebs, Stephan Mund und Dr. Harald Schüth Baden-Württemberg Dr. Martin Rometsch F
2 Wir stellen uns vor Schwerpunkt Gutachten: Land- und Forstwirtschaft bei Gerichtsverfahren Straßen- und Schienenwegebau Steuerliche Anlässe Veräußerung, Verpachtung Erb- und Eheauseinandersetzungen Versicherungsschäden F. 4 Inhalte (1) Grundlagen (2) und die Folgen (3) Entschädigungspositionen (4) Sonderfall Existenzgefährdung (5) Leitungsbau F
3 Flächenverbrauch F. 6 Quelle: STATISTISCHES BUNDESAMT 2016 Grundsätze (1) Art. 14 Grundgesetz Abs. 1: schützt das Eigentum als Grundrecht Abs. 2: "Eigentum verpflichtet Abs. 3: schafft die Möglichkeit der Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit FAZIT: Wenn öffentliches Interesse überwiegt, Enteignung möglich F
4 Ablauf Planfeststellung 2004 Planveröffentlichung Planfeststellungsverfahren Prüfung der Existenzgefährdung von Landwirtschaftsbetrieben Planfeststellungsbeschluss 2006 Beschluss ist rechtskräftig 2009 Beginn Bauarbeiten 2010 Entschädigung F. 8 Schadenersatz / Entschädigung Entschädigung Schadenersatz Ausgleich für will das Ereignis Vermögenseinbuße ungeschehen Aber: Zumutbarkeit machen Bei öffentliches Interesse Privatrechtlich F
5 Ein Beispiel aus der Praxis Pachtflächen Eigentumsflächen - Verkehrswert Entzug - Hofanschluss, Arrondierung - Erwerbsverlust - Wert Pachtrecht -Umwege - An- und Durchschneidung - (Wiederbeschaffungskosten nur wenn Ersatzlandanspruch) - Einkommenssteuer F Entschädigungsrichtlinie LandR 78 Ergänzende Richtlinie (kein Gesetz!) Für Behörden verbindlich Datengrundlage 1978 und früher 18? ABER: Entwurf LandR 14 liegt vor! F
6 Streitpunkt Kapitalisierungszins Welcher Zins ist angemessen? - Gesamtkapitalverzinsung LW-Betrieb - Fremdkapitalzins - Zins Kapitalanlage Kapitalisierungsfaktoren rund Laufzeit Zins 20 Jahre unendlich 4% % % F und seine Folgen Erhöhte Arbeits- /Maschinenzeit Erhöhter Betriebsmittelaufwand Ertragsminderungen (Vorgewende) Fotos: luftfoto24 F
7 Umwegeschaden Nur wenn Rechtsposition betroffen ist (nicht bei öffentlichen Wegen) Nachteile durch Umwege: - höhere Arbeitszeit und - Maschinenkosten F Erwerbsverlust Selbstbewirtschaftete Eigentumsfläche Pachtfläche Rückgang Deckungsbeitrag einsparbare Festkosten x Kapitalisator Verzinsung Verkehrswert Rückgang Deckungsbeitrag einsparbare Festkosten ortsübliche Pacht x Kapitalisator Tabelle LandR F
8 Pachtaufhebung Entpachtung -> Eingriff in geschützte Rechtsposition (Restpachtdauer!) Wert des Pachtrechts Erwerbsverlust An- und Durchschneidung, Mehrwege (Aufteilung zwischen Eigentümer und Pächter!) F Existenzgefährdung Voraussetzung Geltendmachung durch betroffenen Betrieb Meistens Prüfung durch Gutachten: 1 Schritt Prüfung der Existenzfähigkeit vor Eingriff (IST-Situation) 2. Schritt Prüfung der Existenzgefährdung nach Eingriff (SOLL-Situation) -> Ersatzlandanspruch oder andere Maßnahmen zur Abwendung F
9 Pauschale Ansätze Existenzgefährdung Teilweise existieren FaustzahlenVorsicht! Bagatellgrenze bis 5 % Flächenverlust (gilt nicht bei Gemüseanbau, hofnahe Weideflächen etc.) Eigenkapitalbildung: Min /a (zu pauschal) betriebsindividuelle Prüfung erforderlich! F Existenzgefährdung Multifunktionalität der Fläche Aktivierung ZA Förderprogramme Sonstiges Pflanzenerzeugung Nährstoffverwertung (DüV) Steuerliche Aspekte F
10 Leitungsbau Eingriff ins Eigentum mit Eigentumsbeschränkung sogenannte Teilenteignung Anspruch auf Entschädigung - Rechtsverlust - Folgeschäden F Leitungsbau Entschädigung Rechtsverlust Anteil am Verkehrswert OLG Hamm v % BGH Urteil v % OLG Hamm v % OLG Nürnberg v % BGH Urteil v % OLG Hamm v % (Überspannung) BGH Beschluss v % (Freileitung) Quelle: SCHÜTH F
11 Folgeschäden Leitungsbau F Leitungsbau Entschädigung/Schadenersatz aus topagrar Nr. 7/2012, S. 41 F
12 Leitungsbau Erdverkabelung Hochspannung Hier Drehstrom Alternative Gleichstrom (HGÜ) Quelle: WOLBRING, DLG-Mitteilungen 9/2015 F Zusammenfassung Entschädigung und Schadenersatz sind zu unterscheiden Restpachtlauf beachten : Vielzahl an Positionen Existenzgefährdung muss vermieden werden Folgeschäden bei Leitungsbau ausreichend berücksichtigen F
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Karsten Beck, Gütter & Kollegen Feldstraße 18, Hildesheim Tel
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