2013 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Stand 31. Januar 2013)
|
|
- Roland Winkler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 RUSSLAND TAX FACTS 2013
2 BDO AG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Mit über Mitarbeitern an 24 Standorten in Deutschland stehen wir unseren Mandanten zur Seite und bieten anspruchsvolle Prüfungsund Beratungsleistungen, die zu einer Optimierung der bestehenden Markt- und Wettbewerbsposition beitragen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor unserer täglichen Arbeit ist, unsere Mandanten darin zu unterstützen, die Chancen und Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette jederzeit zu überblicken. Mit rund 530 Fachmitarbeitern (davon rund 230 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte) ist der Unternehmensbereich Steuern und wirtschaftsrechtliche Beratung der BDO einer der großen Anbieter von Steuerberatungsleistungen in Deutschland. Mit einem flächendeckenden Netz von Standorten und klarer Ausrichtung auf die Bedürfnisse der überwiegend mittelständischen Klientel bietet die BDO von der Rundum-Betreuung bis zur kreativen Lösung komplexer Einzelfragen die gesamte Palette steuerlicher, betriebswirtschaftlicher und damit verbundener wirtschaftsrechtlicher Beratungsleistungen. International arbeiten die Steuerabteilungen in den Standorten, wie auch der Fachbereich für Internationales Steuerrecht in Frankfurt, eng mit den Fachleuten der BDO Member Firms in mehr als 138 Ländern der Welt zusammen. Darunter ist auch die russische BDO Member Firm, die ZAO BDO. BDO ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks, eines seit 1963 bestehenden Netzwerks voneinander unabhängiger, rechtlich selbstständiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, das einzige der vergleichbaren Netzwerke mit seinem Sitz in Europa. HINWEISE AN DEN LESER Dieses Dokument wurde mit Sorgfalt erstellt, ist aber allgemein gehalten und kann daher nur als grobe Richtschnur gelten. Es ist somit nicht geeignet, konkreten Beratungsbedarf abzudecken, so dass Sie die hier enthaltenen Informationen nicht verwerten sollten, ohne zusätzlichen professionellen Rat einzuholen. Bitte wenden Sie sich an BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, um die hier erörterten Themen in Anbetracht Ihrer spezifischen Beratungssituation zu besprechen. BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deren Partner, Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter übernehmen keinerlei Haftung oder Verantwortung für Schäden, die sich aus einem Handeln oder Unterlassen im Vertrauen auf die hier enthaltenen Informationen oder darauf gestützte Entscheidungen ergeben BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Stand 31. Januar 2013)
3 INHALT Ertragsteuern 4-13 Gewinnsteuer 5 Gewerbesteuer 9 Einkommensteuer 9 Abzugsteuern 13 Vermeidung der Doppelbesteuerung 13 Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Zölle Umsatzsteuer 15 Verbrauchsteuern und Zölle 18 Substanzsteuern und besondere Besteuerungssysteme Erbschaft- und Schenkungsteuer 20 Vermögensteuer 20 Bodensteuer 21 Besondere Besteuerungssysteme 21 Sozialabgaben und sonstige Steuern Sozialversicherung 23 Sonstige Steuern 24 Sonderwirtschaftszonen ANHANG Anhang A. Doppelbesteuerungsabkommen 30 Anhang B. Wichtige Fristen 32 Anhang C. Nützliche Adressen 33 3
4 ERTRAGSTEUERN
5 GEWINNSTEUER Steuerpflicht Steuerpflichtig sind Gesellschaften, die nach russischem Recht gegründet wurden, sowie ausländische Unternehmen, soweit sie in Russland Betriebsstätten unterhalten und/oder Einkünfte aus russischen Quellen erzielen. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Voranmeldungszeitraum ist nach Wahl des Steuerpflichtigen entweder y das Quartal, Halbjahr und die ersten 9 Monate, oder y der Kalendermonat und der bis zum betreffenden Monat verstrichene Zeitraum. Jedes Unternehmen ist unabhängig von der Höhe seines Gewinns und der (nicht) ausgeübten Tätigkeit verpflichtet, die Gewinnsteuer ordnungsgemäß zu erklären. Bemessungsgrundlage Die Gewinnsteuer bemisst sich auf Grundlage des steuerpflichtigen Gewinns. Dieser ermittelt sich durch Abzug der abzugsfähigen Aufwendungen von den Einnahmen, die beide im Rahmen spezieller Steuerbilanzierungsvorschriften ermittelt werden. Aufwendungen sind abzugsfähig, wenn sie zur Erzielung von Einnahmen getätigt, wirtschaftlich begründet sowie ordnungsgemäß aus- und nachgewiesenen sind. Wichtige Befreiung von der Besteuerung: Wirtschaftsgüter können von einer Mutter- oder Tochtergesellschaft auf eine in der Russischen Föderation unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaft steuerneutral übertragen werden, wenn die Beteiligungsquote mehr als 50% beträgt und die betreffenden Wirtschaftsgüter nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Transfer auf einen Dritten übertragen werden. Unabhängig von der Beteiligungsquote können Gesellschafter einer russischen Gesellschaft dieser gegenüber steuerneutral auf Forderungen verzichten. Abschreibungen Abschreibungsfähig sind materielle und immaterielle Wirtschafsgüter, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen und zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter müssen eine Nutzungsdauer von mehr als 12 Monaten und Anschaffungskosten von mehr als Rubel aufweisen. Zu den nichtabschreibungsfähigen Wirtschaftsgütern gehören insbesondere Grund und Boden, andere natürliche Ressourcen (Wasser, Mineralien etc.), Vorräte, Waren, unfertige Bauten und Erzeugnisse sowie Wertpapiere und Finanzinstrumente. Abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter werden nach ihrer gewöhnlichen Nutzungsdauer in Gruppen eingeteilt. Die gewöhnliche 5
6 Nutzungsdauer beträgt zwischen einem und mehr als 30 Jahren und wird vom Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung des jeweiligen Wirtschaftsgutes in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Regierung der Russischen Föderation vom über das Anlagevermögen festgelegt. So werden zum Beispiel Computer über 2-3 Jahre, Kraftfahrzeuge, je nach Typ, über 3-15 Jahre und Gebäude über bis zu mehr als 30 Jahre abgeschrieben. Für steuerliche Zwecke kann der Abschreibungsbetrag nach der linearen oder der degressiven Methode ermittelt werden. Bei der degressiven Methode ist der Abschreibungssatz doppelt so hoch wie bei der linearen Methode. Allerdings kann bei bestimmten Arten von Wirtschaftsgütern nur die lineare Methode angewandt werden; dazu gehören Gebäude und Ausrüstungen sowie immaterielle Wirtschaftsgüter, die über mehr als 20 Jahre abgeschrieben werden. Seit dem enthält das Gesetz bei der Anwendung der degressiven Methode für jede Abschreibungsgruppe starre Vorgaben. Beschleunigte Abschreibungen werden für bestimmte Arten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gewährt. In diesem Fall darf die Abschreibung bis zu doppelt so hoch sein wie die übliche lineare oder degressive Abschreibung. Bei geleasten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die für die Forschung und Entwicklung eingesetzt werden, darf die Abschreibung bis zu dreimal so hoch sein wie die übliche lineare oder degressive Abschreibung. 10% (in einigen Fällen 30%) der Anschaffungskosten bestimmter entgeltlich neu erworbener Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dürfen als steuerlich sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt werden. Bei Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter an eine dem Steuerpflichtigen nahe stehende Person innerhalb von 5 Jahren ab Nutzungsbeginn ist die beschleunigte Abschreibung rückgängig zu machen. Auf dem Gebiet der Informationstechnologie akkreditierte Unternehmen dürfen Anschaffungskosten für IT-Technik als abzugsfähige Betriebsausgaben behandeln. Steuersatz Der allgemeine Gewinnsteuersatz beträgt 20% 1,2 ; 2% sind für das Föderale Budget und 18% für die Budgets der Subjekte der Russischen Föderation bestimmt. Die regionalen Gebietskörperschaften können den Steuersatz zu Lasten ihres Steueraufkommens von 18% auf minimal 13,5% der Bemessungsgrundlage senken. 1 Für Dividenden gelten andere Steuersätze, siehe S. 13 Abzugsteuern. Andere Steuersätze gelten auch für Zinserträge aus öffentlichen Wertpapieren (0-15%). Nullsteuersätze können Anwendung finden auf bestimmte Bildungseinrichtungen und medizinische Organisationen vom bis und auf Unternehmen des Innovationszentrums Skolkovo. 2 In bestimmten Fällen gilt ein Nullsteuersatz bei Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren russischer Unternehmen, die nach dem erworben und mindestens 5 Jahre ununterbrochen gehalten wurden. 6
7 Verlustvor- und Rücktrag Verluste können innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes vollständig oder teilweise vorgetragen werden, es sei denn, der Gewinn (Verlust) unterliegt der Nullbesteuerung. Einen Verlustrücktrag kennt das russische Steuerrecht nicht. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen Zinsaufwendungen sind steuerlich abzugsfähig y in Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen, wenn der Zinssatz nicht wesentlich vom Durchschnitt, der für Verbindlichkeiten unter vergleichbaren Umständen zu zahlen ist, abweicht, oder y bei fehlender Vergleichbarkeit mit Verbindlichkeiten gegenüber russischen Unternehmen bei Rubelverbindlichkeiten grundsätzlich in Höhe des 1,1-fachen des Refinanzierungssatzes der Russischen Zentralbank, vom bis zum in Höhe des 1,8-fachen des Refinanzierungssatzes der Russischen Zentralbank, bei Fremdwährungsverbindlichkeiten grundsätzlich in Höhe von 15%, vom bis zum in Höhe des 0,8-fachen des Refinanzierungssatzes der Russischen Zentralbank. Gesellschafter-Fremdfinanzierung/ Thin Capitalisation Rules Verbindlichkeiten einer russischen Gesellschaft, auf die russische Thin Capitalisation Rules Anwendung finden können: Verbindlichkeiten gegenüber einem ausländischen Verbindlichkeiten gegenüber einem russi- Verbindlichkeiten, für die die in den linken Gesellschen Gesellschafter, Spalten genannten schafter, der direkt der nach russischem Gesellschafter eine oder indirekt mehr Recht als nahe stehende Bürgschaft, Garan- als 20% der Anteile Person des tie oder andere Er- an der russischen in der linken Spalte klärung abgegeben Gesellschaft besitzt. genannten ausländischen haben, mit der sie Gesellschaf- sich zur Erfüllung der ters behandelt wird. Verbindlichkeit verpflichtet haben. Wenn die russische Gesellschaft die vorgenannten Verbindlichkeiten aufweist und die Eigen-/Fremdkapitalquote 1:3 (bzw. bei Gesellschaften, die Bank- oder Leasinggeschäfte ausführen 1:12,5) unterschreitet, sind die entsprechenden Zinsaufwendungen beim Leistenden nicht abzugsfähig und werden beim Empfänger als Dividendenzahlungen behandelt, es sei denn, das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen enthält abweichende Bestimmungen. 7
8 Verrechnungspreise/ Transfer Pricing Mit Wirkung ab dem wurden die gesetzlichen Regelungen betreffend Verrechnungspreise vollständig neu gefasst. Erklärtes Ziel war eine Anpassung an die OECD-Richtlinien. Der Verrechnungspreiskontrolle unterliegen nun grundsätzlich die folgenden grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Geschäftsvorfälle: y Transaktionen zwischen nahe stehenden Personen; y Transaktionen zwischen nicht nahe stehenden Personen, die zur Lieferung von Waren, dem Herstellen von Werken oder dem Erbringen von Dienstleistungen zwischen nahe stehenden Personen führen; y Außenhandelsgeschäfte mit Waren, die weltweit an Rohstoffbörsen gehandelt werden, z.b. Öl und Ölprodukten, Schwarz- und Buntmetallen, Dünger, Edelmetallen und Edelsteinen; y Transaktionen mit Parteien, die in bestimmten Offshore-Gebieten registriert sind, ihren Verwaltungssitz dort haben oder dort steuerpflichtig sind. Grenzüberschreitende Transaktionen zwischen nahe stehenden Personen unterliegen stets der Verrechnungspreiskontrolle. Viele andere Transaktionen unterliegen nur dann der Verrechnungspreiskontrolle, wenn bestimmte Grenzbeträge überschritten sind. Grundsätzlich besteht für Steuerpflichtige erstmals in 2013 die Verpflichtung, die Steuerbehörden über der Verrechnungspreiskontrolle unterliegende Transaktionen zu informieren und den Steuerbehörden auf Anforderung eine Verrechnungspreisdokumentation vorzulegen. Während eines Übergangszeitraums bestehen die Verpflichtungen nur, wenn die Transaktionen einen bestimmten Umfang überschritten haben. Bevorzugte Methode zur Dokumentation der Fremdüblichkeit der Verrechnungspreise ist die Preisvergleichsmethode. Ist diese nicht anwendbar oder führt sie zu nicht verwertbaren Ergebnissen, können Wiederverkaufspreis-, Kostenaufschlags-, geschäftsvorfallbezogene Nettomargen-, Gewinnaufteilungsmethode oder eine Mischform derselben angewandt werden. Ab dem Jahr 2012 besteht für sog. große Steuerpflichtige die Möglichkeit, ein- oder mehrseitige Advanced Pricing Agreements abzuschließen. Gruppenbesteuerung/Organschaft Eine Gruppenbesteuerung im Bereich der Gewinnsteuer wurde mit Wirkung ab dem eingeführt. Als Teilnehmer einer konsolidierten Gruppe Steuerpflichtiger kommen nur russische Gesellschaften einiger der größten russischen Konzerne in Betracht. 8
9 GEWERBESTEUER Das Steuersystem der Russischen Föderation kennt keine Gewerbesteuer. Den regionalen Gebietskörperschaften steht u.a. ein Teil des Gewinnsteueraufkommens zu (s.o. unter Gewinnsteuer, S. 6, Fn. 1). EINKOMMENSTEUER Steuerpflicht Steuerpflichtig sind natürliche Personen, die in Russland unbeschränkt steuerpflichtig sind und solche, die Einkünfte aus Quellen in Russland beziehen. In Russland unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die sich innerhalb von 12 aufeinander folgenden Monaten mindestens 183 Tage in der Russischen Föderation aufhalten. In Russland unbeschränkt Steuerpflichtige unterliegen grundsätzlich mit ihrem Welteinkommen der Besteuerung. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage wird getrennt jeweils nach Einkunftsgruppen ermittelt, für die der Steuerkodex unterschiedliche Steuersätze bestimmt. Steuersätze Die Steuersätze unterscheiden sich nach Art der Einkünfte wie folgt: Steuersätze Regelsteuersatz 1 13% 13% Dividenden 9% 9% Bestimmte andere Einkünfte 2 35% 35% Beschränkt Steuerpflichtige 15/30% 3,4 15/30% 3,4 1 Z.B. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus Veräußerungen von Privatvermögen (soweit Letztere steuerpflichtig sind). 2 Z.B. Zinserträge, soweit der gewährte Zinssatz die im Steuerkodex der Russischen Föderation festgelegte Grenze übersteigt, bestimmte Sachleistungen sowie Lotterieund Spielgewinne, soweit sie Rubel übersteigen. 3 Auf Einkünfte von Ausländern, die als so genannte hochqualifizierte Spezialisten beschäftigt sind, kann ab dem von Beginn ihrer Tätigkeit an der Regelsteuersatz Anwendung finden. 4 Mit Wirkung ab gilt für von russischen Gesellschaften empfangene Dividenden ein Steuersatz von nur noch 15%. Eine Steuerprogression kennt das russische Steuerrecht nicht. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit rechnet jede Vergütung (Löhne, Gehälter und ähnliche Bezüge) in Geld oder in Form von Sachbezügen, die eine natürliche Person auf arbeitsvertraglicher 9
10 Grundlage erhält. Zu den Einnahmen in Form von Sachbezügen gehören insbesondere: y (Teil-)Zahlungen, die vom Arbeitgeber auf eigene Rechnung zugunsten des Arbeitnehmers für Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen erbracht werden, einschließlich Zahlungen für die Inanspruchnahme kommunaler Dienste, für Mahlzeiten, Erholung sowie die persönliche Fort- oder Weiterbildung; y Wirtschaftsgüter oder Leistungen, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erhalten hat; y alle anderen Arbeitsentgelte in Form von Sach- oder Dienstleistungen; y geldwerte Vorteile (z.b. ersparte Zinsaufwendungen bei Inanspruchnahme zinsfreier Darlehen). Wenn derartige Einnahmen erzielt werden, wird die Höhe des geldwerten Vorteils nach dem marktüblichen Preis der vom Steuerpflichtigen erhaltenen Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen bestimmt. Steuerbefreiungen Das russische Steuerrecht kennt zahlreiche Steuerbefreiungstatbestände. Zu den wichtigsten gehören staatliche Zuwendungen (mit Ausnahme von Krankengeld), bestimmte Kompensationszahlungen (z.b. Abfindungen nach Entlassungen), staatliche Rentenzahlungen, erhaltene Unterhaltszahlungen, erhaltene Stipendien, Zinserträge aus russischen Staatsanleihen, Zinserträge aus Rubelbankguthaben, soweit sie zuzüglich 5 Prozentpunkte den jeweils geltenden Refinanzierungssatz der Russischen Zentralbank nicht übersteigen, sowie Zinserträge aus Devisenbankguthaben, soweit der Jahreszinssatz 9% nicht übersteigt, erhaltene Zahlungen aufgrund von Lebensversicherungen mit mehr als 5 Jahren Laufzeit, erhaltene Zahlungen aufgrund Kranken-, Unfall- sowie (bestimmten) freiwilligen Rentenversicherungen. Abzugsbeträge Für Einkünfte, die dem Regelsteuersatz unterliegen, unterscheidet das russische Steuerrecht vier Gruppen von Abzügen: Standard-Abzüge, soziale, vermögensbezogene sowie berufsbezogene Abzüge. Standard-Abzüge 1 Wichtige Abzugsbeträge Persönlicher Freibetrag Kinderfreibetrag 2 Monatlicher Betrag (Rubel) ab gestrichen für das erste und zweite Kind, für jedes weitere Kind 3 1 Das russische Steuerrecht kennt diverse Standard-Abzüge, darunter auch solche für Behinderte und Versehrte sowie ehemalige (sowjetische) Kriegsteilnehmer. 2 Wird dem Steuerpflichtigen auf Monatsbasis bis zu dem Monat gewährt, in welchem sein steuerpflichtiges Einkommen Rubel übersteigt. 3 Rückwirkend ab dem
11 Soziale Abzüge Wichtige Abzugsbeträge 1 Finanzielle Zuwendungen an z.b. wohltätige, soziale oder nichtkommerzielle Organisationen auf dem Gebiet der Wissenschaft, Kultur, des Sports, der Bildung, der Gesundheit, des Umweltschutzes, der Religion Aufwendungen für die Ausbildung der Kinder des Steuerpflichtigen Bestimmte Heilbehandlungskosten in medizinischen Einrichtungen der Russischen Föderation Aufwendungen für die Aus-, Weiter- und Fortbildung des Steuerpflichtigen, Aufwendungen für Heilbehandlungen für den Steuerpflichtigen, seinen Ehegatten, seine Eltern und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in medizinischen Einrichtungen der Russischen Föderation oder Aufwendungen für eine private Krankenversicherung. Beiträge zu einer freiwilligen Rentenversicherung Höchstbetrag (Rubel) 25% der Summe der dem Regelsteuersatz unterfallenden Einkünfte (für beide Elternteile zusammen) je Kind des Steuerpflichtigen Unbegrenzt insgesamt Aufgeführt sind hier nur die wichtigsten sozialen Abzugsbeträge Vermögensbezogene Abzüge Wichtige Abzugsbeträge Veräußerung von Privatvermögen, wenn das veräußerte Wirtschaftsgut weniger als 3 Jahre gehalten wurde Aufwendungen für die Herstellung oder Anschaffung von Wohnraum einschließlich Baugrundstück (einmalig) 11 Höchstbetrag (Rubel) (unbewegliches Vermögen) (bewegliches Vermögen, mit Ausnahme von Wertpapieren) zuzüglich unbegrenzt Finanzierungsaufwendungen bei russischen Kreditinstituten 1 Bei länger als 3-jähriger Haltedauer ist eine Veräußerung steuerfrei möglich
12 Berufsbezogene Abzüge Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit Besteuert wird bei natürlichen Personen, die ein Unternehmen ordnungsgemäß registriert haben und daraus Einkünfte erzielen, grundsätzlich der Gewinn, das heißt der Unterschied zwischen Erträgen auf der einen sowie wirtschaftlich begründeten und ordnungsgemäß aus- und nachgewiesenen einkunftsbezogenen Aufwendungen auf der anderen Seite. Im Regelfall finden bei der Bestimmung der abzugsfähigen Aufwendungen die Bestimmungen über die Gewinnsteuer (S. 5 ff.) entsprechende Anwendung. Wenn die Aufwendungen nicht ordnungsgemäß nachgewiesen werden (können), kann der Steuerpflichtige pauschal 20% der Erträge als abzugsfähige Aufwendungen ansetzen. Einkünfte aus Werk- oder Dienstleistungen Abgezogen werden können die tatsächlich angefallenen und dokumentierten Aufwendungen, die unmittelbar mit der Erstellung des Werkes bzw. Ausführung der Dienstleistung verbunden sind. Einkünfte aus geistigem Eigentum Abzugsfähig sind die tatsächlich angefallenen und dokumentierten Aufwendungen, bzw. wenn diese nicht nachgewiesen werden (können), 20-40% der Einnahmen, je nach Zuordnung der Einnahmen zu gesetzlich bestimmten Gruppen. Sonstiges Das russische Steuerrecht kennt keine gemeinsame Veranlagung: Jeder Steuerpflichtige wird grundsätzlich einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Für natürliche Personen ist ein Verlustvor- oder Rücktrag grundsätzlich nicht vorgesehen. Allein für ab dem Veranlagungszeitraum 2010 erlittene Verluste aus Geschäften mit Wertpapieren und bestimmten Finanzterminkontrakten besteht eine auf 10 Jahre begrenzte Vortragsmöglichkeit. 12
13 ABZUGSTEUERN Grenzüberschreitend Steuersatz 1 Einkünfte ausländischer Gesellschaften, die nicht durch eine russische Betriebsstätte erzielt wurden Dividenden 15% Internationale Transporte auf Grundlage von 10% Fracht- und Beförderungsverträgen Andere Einkünfte (einschließlich Zinsen und 20% 2 Lizenzgebühren) Einkünfte in Russland beschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen Dividenden 15% Andere Einkünfte 30% 3 1 Die Höhe des effektiven Steuersatzes kann bei Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens niedriger sein. 2 Bei Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren russischer Unternehmen, die nach dem erworben und mindestens 5 Jahre ununterbrochen gehalten wurden, wird in bestimmten Fällen keine Quellensteuer einbehalten. 3 Auf Einkünfte hochqualifizierter Ausländer kann ab dem von Beginn an der Regelsteuersatz i.h.v. 13% Anwendung finden. Inländisch Einkünfte in Russland unbeschränkt steuerpflichtiger Unternehmen und natürlicher Personen Dividenden 9% 1 Andere Einkünfte natürlicher Personen 13% 13 Steuersatz 1 Mit Wirkung ab dem kann für Dividenden, die russische Organisationen aus strategischen Beteiligungen erhalten, ein Steuersatz von 0% Anwendung finden. Dividendenzahlungen zwischen unbeschränkt Steuerpflichtigen werden im Ergebnis grundsätzlich nur einmal besteuert. VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG Um zu vermeiden, dass Einkünfte mehrfach besteuert werden, sieht das russische Steuerrecht für natürliche Personen und russische Gesellschaften, die in Übereinstimmung mit ausländischem Steuerrecht dort Ertragsteuern gezahlt haben, eine Anrechnung bis maximal zur Höhe der auf die im Ausland erzielten Einkünfte in Russland zu zahlenden Steuer vor. Die Russische Föderation hat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen derzeit über 70 Abkommen geschlossen, unter anderem ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland, den meisten anderen EU-Staaten sowie den USA (siehe Anhang A., S. 30). Besondere Regelungen gelten für die Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte zwischen Russland und Weißrussland.
14 UMSATZSTEUER, VERBRAUCHSTEUERN UND ZÖLLE
15 UMSATZSTEUER Steuerpflicht Das Umsatzsteuersystem ist ein Allphasennettoumsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug. Steuerschuldner sind Gesellschaften, Einzelunternehmer sowie Personen, die in Verbindung mit der Einfuhr von Waren über die Zollgrenzen der Russischen Föderation als Steuerpflichtige behandelt werden. Für Kleinunternehmer mit einem Gesamtumsatz von (netto) weniger als 2 Millionen Rubel innerhalb eines Zeitraums von drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von ihren (umsatz-)steuerlichen Verpflichtungen möglich. Unternehmen des Innovationszentrums Skolkovo können von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden; ausgenommen ist die Einfuhrumsatzsteuer. Unter bestimmten Besteuerungssystemen (vereinfachtes System, einheitliche Steuer auf kalkulatorische Einkünfte) kann der Steuerpflichtige von der Umsatzsteuer, mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer, befreit werden. Allerdings kommen nur bestimmte Steuerpflichtige, die bestimmte Leistungen ausführen, in den Genuss dieser Besteuerungssysteme. So können z.b. ausländische und russische Gesellschaften, die Filialen oder Repräsentanzen in der Russischen Föderation unterhalten, das vereinfachte Besteuerungssystem nicht wählen. Steuerbare Umsätze Der Umsatzsteuer unterliegen: 1) Die Veräußerung von Waren und Erbringung von Werken und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Russischen Föderation gegen Entgelt sowie die Übertragung von Vermögensrechten; die unentgeltliche Übertragung von Eigentumsrechten sowie die Erbringung von Dienstleistungen gelten als Veräußerung von Waren und Erbringung von Werken und Dienstleistungen gegen Entgelt; 2) der Bezug von Waren, Werken und Dienstleistungen für den Eigenverbrauch auf dem Gebiet der Russischen Föderation; 3) die Bau- und Montagetätigkeit für den Eigenverbrauch; 4) die Einfuhr von Waren über die Zollgrenzen der Russischen Föderation. Steuerbefreiungen Das russische Umsatzsteuerrecht kennt zahlreiche Befreiungen von der Steuerpflicht. Dazu zählen unter anderem: 1) Die Vermietung von Räumen auf dem Gebiet der Russischen Föderation an ausländische natürliche Personen oder Gesellschaften, die in der Russischen Föderation akkreditiert sind, vorausgesetzt der jeweilige andere Staat sieht für russische natürliche Personen oder Gesellschaften eine ähnliche Regelung vor; 15
16 2) Die Veräußerung/Erbringung (der Bezug von Waren, Werken und Dienstleistungen für den Eigenverbrauch) von a) bestimmten medizinischen im In- oder Ausland hergestellten Waren; b) medizinischen Dienstleistungen, die von medizinischen Einrichtungen erbracht werden; c) Gesellschaftsanteilen, Wertpapieren und Finanztermingeschäfte; d) Reparatur- und Restaurationsarbeiten an historischen oder Kulturdenkmälern, die unter dem Schutz des Staates stehen, sowie an Kirchen, die von Religionsgemeinschaften genutzt werden; e) bestimmten Dienstleistungen von Organisationen auf dem Gebiet der Kultur und Kunst; f) Dienstleistungen im Bildungsbereich, die von nicht gewerblichen Bildungseinrichtungen erbracht werden; g) ausschließlichen Rechten an geistigem Eigentum, einschließlich Know-how, sowie die Überlassung von Nutzungsrechten an geistigem Eigentum; 3) a) Die Erbringung von Finanz-, Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen, auch von Exportkrediten oder gegen unternehmerische und politische Risiken; b) die Veranstaltung von Lotterien; c) die Bereitstellung von Darlehen in Geld und damit zusammenhängenden Finanzdienstleistungen; d) die Veräußerung von Wohnhäusern und Wohnungen; 4) Die Einfuhr von Maschinen und Ersatzteilen, die kein in der Russischen Föderation hergestelltes Pendant haben; 5) Steuerpflichtige, die unter 3) genannte Leistungen erbringen, können zur Steuerpflicht optieren. Abzugsverfahren Bestimmte von nicht für umsatzsteuerliche Zwecke registrierten ausländischen Personen auf dem Gebiet der Russischen Föderation erbrachte Leistungen sowie die Vermietung staatlichen Eigentums durch staatliche Organe unterliegen der Umsatzbesteuerung im Abzugsverfahren. Bei diesem Verfahren hat der Leistungsempfänger die geschuldete Umsatzsteuer anstelle des Leistenden einzubehalten und abzuführen. Im Unterschied zu dem als reverse-charge-verfahren in der EU bekannten Verfahren erhält der Leistungsempfänger hier eine Bruttorechnung, in der russische Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Ob eine Leistung auf dem Gebiet der Russischen Föderation erbracht wird, regelt der Steuerkodex. Insbesondere bei Beratungs-, juristischen, Wirtschaftsprüfungs-, Buchhaltungs-, Ingenieur- und Marketingleistungen sowie der Bearbeitung von Informationen und bestimmten Forschungs- und Kon struk tions arbeiten kann der Leistungsort im Gebiet der Russischen Föderation liegen, wenn der Leistungsempfänger eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Russischen Föderation ausübt. 16
17 Steuersätze Art Höhe Anzuwenden auf Regelsteuersatz 18% Sämtliche steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze, soweit nicht der ermäßigte oder der Null-Steuersatz Anwendung finden Ermäßigter Steuersatz 10% Verschiedene Grundnahrungsmittel, Kinderwaren, Bücher und periodische Druckerzeugnisse, Arzneimittel u.a. Nullsteuersatz 0% Ausfuhr von Waren, Werk- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Waren, Lieferungen an ausländisches diplomatisches Personal u.a. Vorsteuerabzug Bei den Steuerbehörden registrierten Gesellschaften und Einzelunternehmern steht grundsätzlich ein Vorsteuerabzug zu, soweit ihre Ausgangsleistungen nicht steuerbefreit sind, es sei denn, sie haben zulässig und ordnungsgemäß auf diese Befreiung verzichtet. Für den Vorsteuerabzug muss der Leistungsempfänger eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung nach russischem Recht vorweisen können. In der Regel wird er diese von einem russischen Leistenden erst erhalten, nachdem er den Erhalt der vereinbarten Leistung dem Leistenden schriftlich ordnungsgemäß bestätigt hat. Ausländische Gesellschaften können sich am Ort ihrer russischen Betriebsstätte als Steuerzahler registrieren lassen; nur im Falle einer solchen Registrierung kann ihnen ein Vorsteuerabzug gewährt werden. Ein besonderes Vorsteuerabzugsverfahren findet Anwendung, wenn Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten aus der Republik Weißrussland sowie der Republik Kasachstan bezogen wurden. Ab dem Besteuerungszeitraum I/2010 kann unter bestimmten Voraussetzungen Vorsteuer in einem beschleunigten Verfahren abgezogen bzw. erstattet werden. Besteuerungszeitraum Besteuerungszeitraum für Unternehmen jeder Größe ist das Quartal. Für den jeweiligen Besteuerungszeitraum ist eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. 17
18 VERBRAUCHSTEUERN UND ZÖLLE In der Russischen Föderation werden auf bestimmte Güter, z.b. Alkohol und alkoholhaltige Produkte, Tabak, Kraftfahrzeuge, Benzin- und Dieselkraftstoff, mengen- oder wertabhängige Verbrauchsteuern erhoben. Zum wurden viele Tarife erhöht. Ab dem wird auch Heizöl besteuert werden. Für die Einfuhr bestimmter Waren in die Russische Föderation werden je nach Warengruppe auf Basis eines vom Zoll zugelassenen Listenpreises Zölle erhoben. In der Russischen Föderation, der Republik Weißrussland und der Republik Kasachstan gilt vom an ein einheitlicher Zolltarif. Ab dem besteht zudem zwischen diesen Ländern eine Zollunion und gilt ein gemeinsamer Zollkodex. Als Im- und Exporteur dürfen in der Russischen Föderation laut Gesetz auftreten russische natürliche und juristische Personen sowie ausländische Gesellschaften, die in Russland zur Ausübung einer geschäftlichen Tätigkeit registriert sind. Jedes Unternehmen, das als Im- oder Exporteur in Russland aktiv werden will, muss bei einem Zollamt registriert sein. Dort ist die Warenabfertigung durchzuführen. Die Vorschriften betreffend die Abwicklung von Importen sind sehr detailliert und penibel zu befolgen. Auch wenn zwischen Exporteur und Importeur niedrigere Preise vereinbart wurden, ist der Zoll befugt, auf Basis der zugelassenen Listenpreise, die als Minimalpreise gelten, eine Korrektur des Zollwertes nach oben vorzunehmen. Neben den Zöllen wird bei der Deklaration eine Abfertigungsgebühr erhoben, deren Höhe sich nach den durch den Zoll erbrachten Leistungen richtet und Rubel nicht übersteigen darf. 18
19 SUBSTANZSTEUERN UND BESONDERE BESTEUERUNGSSYSTEME
20 ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER In der Russischen Föderation trat das Gesetz über Erbschaft- und Schenkungsteuer zum außer Kraft. Während Geld- und Sachzuwendungen von Todes wegen von der Einkommensteuer ausgenommen sind, unterliegen Vergütungen, die Erben aufgrund übergegangener Rechte aus geistigem Eigentum erhalten, der Einkommensteuer. Schenkungen unterfallen grundsätzlich nicht der Einkommensteuer, ausgenommen solche von Grundvermögen, Fortbewegungsmitteln, Aktien und Geschäftsanteilen, sowie Geschenke von Unternehmen, die Rubel je Besteuerungszeitraum überschreiten. Für Schenkungen von Familienangehörigen oder nahen Verwandten, Geschenke von Privatpersonen gilt die Ausnahme von der Steuerbefreiung nicht. VERMÖGENSTEUER Für Privatpersonen Die Vermögensteuer für Privatpersonen ist eine Steuer auf kommunaler Ebene sowie in den Städten Moskau und St. Petersburg, der Wohnhäuser, Wohnungen, Ferienhäuser, Garagen und andere Bauten, Räume und Anlagen unterliegen, die im Eigentum natürlicher Personen stehen. Bemessungsgrundlage ist der Inventarisationswert. Dieser wird vom Büro für technische Inventarisierung festgesetzt. Die Steuersätze sind progressiv in Abhängigkeit von der Summe des Inventarisationswertes aller im Eigentum einer natürlichen Person stehenden vorgenannten Wirtschaftsgüter, die im Gebiet eines Erhebungsberechtigten belegen sind. Die Staffelsätze dürfen zwischen 0% (bis Rubel) sowie 0,3 bis 2% (über Rubel) der Summe des Inventarisationswertes festgesetzt werden. In Moskau z.b. betragen die Steuersätze zwischen 0,1% und 0,5%. Für Gesellschaften Auch Gesellschaften können der Vermögensteuer unterliegen. Die Steuer wird erhoben von: y Russischen Gesellschaften; y Ausländischen Gesellschaften, die in der Russischen Föderation durch Betriebsstätten tätig werden; y Ausländischen Gesellschaften, die unbewegliches Vermögen 1 in Russland in ihrem Eigentum halten. Steuerobjekt ist allein das Anlagevermögen, nicht aber Grund und Boden sowie andere Naturressourcen. Nach dem erstmals bilanzierte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind von der Besteuerung ausgenommen. 1 Gemäß russischem Zivilgesetzbuch zählen zum unbeweglichen Vermögen auch Flugzeuge, See- und Flussschiffe, Motorboote sowie Weltraumanlagen. 20
21 Die Bemessungsgrundlage wird grundsätzlich wie folgt ermittelt: y Für die ersten beiden vorgenannten Gruppen von Steuerpflichtigen: Der durchschnittliche Jahresrestbuchwert des Anlagevermögens, der aus der Buchhaltung des Steuerpflichtigen ersichtlich ist; y Für die dritte vorgenannte Gruppe von Steuerpflichtigen: Der Bestandswert des unbeweglichen Vermögens gemäß den Büchern des staatlichen technischen Inventarisierungsdienstes. Der Steuersatz wird von den Subjekten der Russischen Föderation festgesetzt und darf 2,2% der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. BODENSTEUER Die Bodensteuer kann auf kommunaler Ebene sowie in den Städten Moskau und St. Petersburg von Grundstückseigentümern bzw. solchen natürlichen oder juristischen Personen erhoben werden, denen ein dauerhaftes Nutzungsrecht an einem Grundstück zusteht. Bemessungsgrundlage ist der Katasterwert jedes Grundstücks, der sich nach dem staatlichen Bodenregister zum 1. Januar eines jeden Jahres, bzw. bei unterjähriger Entstehung im Zeitpunkt seiner Aufnahme in das Kataster, bestimmt. Die Steuersätze richten sich nach der Art der Nutzung des jeweiligen Grundstücks. Sie werden auf Ebene der lokalen Gebietskörperschaften festgesetzt und dürfen 1,5% der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. Allerdings werden in bestimmten Fällen, z.b. wenn die Bauzeit von Gebäuden auf Grundstücken durch Unternehmen 3 Jahre übersteigt, Koeffizienten von bis zu 4 auf die zuvor ermittelte Steuer angewendet. BESONDERE BESTEUERUNGSSYSTEME Zu den besonderen Besteuerungssystemen gehören: y Einheitliche Agrarsteuer; y vereinfachtes Besteuerungssystem (für kleine Unternehmen); y einheitliche Steuer auf kalkulatorische Einkünfte aus bestimmten Tätigkeiten (für kleine Unternehmen); y Steuersystem bei Abkommen zur gemeinsamen Förderung von Bodenschätzen. 21
22 SOZIALABGABEN UND SONSTIGE STEUERN
23 SOZIALVERSICHERUNG Die Einheitliche Sozialsteuer wurde mit Wirkung ab dem durch ein Sozialversicherungssystem ersetzt. Beiträge sind an den Pensionsfonds, den Sozialversicherungsfonds und den Föderalen Fonds für Krankenversicherung zu leisten. Versicherungspflichtige Zu den Versicherungspflichtigen gehören einerseits Gesellschaften und Selbständige sowie natürliche Personen, die nicht Selbständige sind und Zahlungen für geleistete Arbeit oder Werk- oder Dienstleistungen an natürliche Personen, die nicht Einzelunternehmer sind, leisten (Gruppe 1) sowie andererseits Selbstständige sowie selbstständige Rechtsanwälte und Notare (Gruppe 2). Die Aufwendungen für Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen. Arbeitnehmer haften nicht für nicht abgeführte Beiträge. Bemessungsgrundlage Die Höhe der Versicherungsbeiträge bemisst sich für Gruppe 1 nach der Höhe des Arbeitsentgelts (Entgelts). Gesellschaften müssen die Beitragsbemessungsgrundlage für jeden Arbeitnehmer getrennt ermitteln. Für die Gruppe 2 orientieren sich die Versicherungsbeiträge an der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Sach(teil)leistungen sind mit dem zwischen den Parteien vereinbarten Preis anzusetzen. Die Beitragsbemessungsgrundlage weicht teilweise von der zuvor für die Einheitliche Sozialsteuer geltende Bemessungsgrundlage ab. So fließen z.b. Arbeitsentgelte, die an Behinderte gezahlt werden, nunmehr in die Beitragsbemessungsgrundlage, wenn auch vor 2015 nur zu einem verminderten Satz, ein. An Ausländer, die als hochqualifizierte Spezialisten in der Russischen Föderation beschäftigt sind, gezahltes Arbeitsentgelt ist von der Beitragsbemessungsgrundlage ausgenommen. Regel-Beitragssätze Arbeitgeber Versicherung Beitragssatz 2013 Beitragssatz 2012 Pensionsversicherung 22% 1, 2 22% 3 Sozialversicherung 2,9% 2,9% Föderale Krankenversicherung 5,1% 5,1% Territoriale Krankenversicherung 0% 0% Gesamtbelastung 30% 30% 1 Bis Rubel, für übersteigende beitragspflichtige Beträge beträgt der Satz 10% 2 Für unter erschwerten Bedingungen beschäftigte Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber zur Leistung zusätzlicher Beiträge ungeachtet der Beitragsbemessungsgrenze verpflichtet. 3 Beitragsbemessungsgrenze 2012: Rubel 23
24 Besondere Steuersätze gelten für Unternehmen, die in technischinnovativen Sonderwirtschaftszonen oder im Innovationszentrum Skolkovo angesiedelt sind, für ihr dortiges Personal sowie beitragspflichtige IT-Unternehmen, die Programmcodes verändern oder Software oder Datenbanken veräußern, oder Leistungen zur Anpassung, Änderung, Installation, Zertifizierung, Wartung von Software und Datenbanken erbringen, sowie für Unternehmen aus dem Bereich der Massenmedien und Agrarunternehmen. Beitragssätze für Selbstständige, Rechtsanwälte und Notare Für das Jahr 2013 beläuft sich der obligatorische Gesamtversicherungsbeitrag auf rund Rubel (Vorjahr: Rubel). Leistungen zur gesetzlichen Unfallversicherung Die Regelungen über die Unfallversicherung bleiben durch die Reform der sozialen Sicherung unberührt. Auch Leistungen zur Unfallversicherung werden von Arbeitgebern getragen, die natürliche Personen auf Grundlage von Arbeitsverträgen beschäftigen. Die Bemessungsgrundlage ist der der Sozialversicherung ähnlich. Der Steuersatz beträgt zwischen 0,2% und 8,5% des Arbeitseinkommens, je nachdem in welcher Branche der Arbeitnehmer beschäftigt ist. In den meisten Fällen übersteigt er allerdings 2% nicht. SONSTIGE STEUERN Steuer auf die Gewinnung von Bodenschätzen Steuerpflichtig sind Gesellschaften und Einzelunternehmer, die gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation den Boden nutzen und Bodenschätze fördern. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach dem Preis der geförderten Bodenschätze, der entweder nach dem Verkaufspreis oder, wenn eine Veräußerung im Veranlagungszeitraum unterbleibt, auf Grundlage der steuerlichen Aufwendungen ermittelt wird. Veranlagungszeitraum ist der Monat. Für bestimmte Bodenschätze werden Steuervorteile gewährt, die sich nach der Lage der Lagerstätte, dem Grad ihrer Ausbeutung und der Teilnahme des Steuerpflichtigen bei der Suche und Exploration richten. Weitere Steuern: y Wassersteuer y Spielsteuer y Transportsteuer (KfZ-Steuer) 24
25 SONDERWIRTSCHAFTS- ZONEN
26 In der Russischen Föderation gibt es verschiedene Arten von Sonderwirtschaftszonen: Art der Sonderwirtschaftszone Lage/Ort Regional Gewerblich-industriell (Gewerbe) Technisch-innovativ (Hi-Tech) Touristisch Hafen (See- und Flussschifffahrt, Flughafen) y Kaliningrader Gebiet y Magadaner Gebiet y Elabuzhskij Distrikt (RepublikTatarstan) y Grjazinskij Distrikt (Lipetsker Gebiet) y Stavropolskij Distrikt (Gebiet Samara) y Werchnesaldinskij (Gebiet Swerdlowsk) y Pskovskij Distrikt (Gebiet Pskov) y Ljudinovo und Ljudinovski Distrikt (Gebiet Kaluga) y Dubna (Moskauer Gebiet) y St. Petersburg y Tomsk (Sibirien) y Zelenograd (Moskau) y Verkhneuslonskij und Laischevskij Distrikte (Republik Tatarstan) y Altajskij Distrikt (Altaj Region) y Majminskij und Chemalskij Distrikte (Republik Altaj) y Distrikt Pribajkalskij (Republik Burjatien) y Irkutsker Gebiet y Sowjetsko-Gawanskij-Distrikt (Gebiet Chabarowsk) y Tscherdaklinskij-Distrikt (Gebiet Uljanowsk) 26
27 Während die durch föderales Recht bestimmten Sonderwirtschaftszonen Kaliningrad und Magadan eine Sonderstellung einnehmen, sind alle übrigen Sonderwirtschaftszonen punktuelle, die auf Rechtsverordnungen der Regierung der Russischen Föderation gründen. Detailregelungen sind in zahlreichen Einzelgesetzen enthalten. Die Investitionsanreize unterscheiden sich von einer Sonderwirtschaftszone zur nächsten. Zu den gewährten Investitionsanreizen zählen die (teilweise) Bereitstellung von Infrastruktur, verbilligte Mieten, temporäre Befreiungen von der Gewinnsteuer bzw. herabgesetzte Gewinnsteuersätze sowie Vergünstigungen bei der Vermögensteuer für Unternehmen, der Bodensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen, bei Umsatzsteuer und Zöllen sowie der Transportsteuer. Investitionsanreize müssen in den meisten Fällen im Vorfeld beantragt werden. Die Gewährung ist auch von Art und Umfang der Investition abhängig. Nähere Informationen zu den Sonderwirtschaftszonen finden sich auf den Internet-Seiten des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation ( Nachfolgend werden beispielhaft die in einer regionalen und einer Hi-Tech Sonderwirtschaftszone gewährten Investitionsanreize gegenübergestellt: 27
28 Bereich Regelmäßig Kaliningrad Regionale SWZ Infrastruktur Erschließungskosten trägt der Unternehmer trägt der Unternehmer St. Petersburg Hi-Tech SWZ tragen Staat, Region, Kommune Gewinnsteuer Pachtzinsen aus dem Ausland aus Russland marktübliche Einfuhr von Wirtschaftsgütern Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zölle Binnenmarkt Bemessungsgrundlage F&E-Aufwendungen können im Jahr des Abschlusses der F&E-Arbeiten abgeschrieben werden marktübliche 0% wie Export aus Russland Sofortiger Abzug von F&E- Aufwendungen innerhalb des Wirtschaftsjahres, in dem sie entstanden sind 2% des Katasterwerts 0% wie Export aus Russland Sofortiger Abzug von F&E- Aufwendungen innerhalb des Wirtschaftsjahres, in dem sie entstanden sind Steuersatz 20% 0% (erste 6 Jahre), 10% (zweite 6 Jahre) 15,5% für die Dauer des Bestehens SWZ Vermögensteuer für Unternehmen Bodensteuer Steuersatz bis zu 2,2% 0% (erste 6 Jahre), 1,1% (zweite 6 Jahre) Steuersatz bis zu 1,5 % bis zu 0% (5 Jahre) 0% (5 Jahre) ab Aktivierung der Wirtschaftsgüter 0% (5 Jahre) ab Grundbucheintragung (Regel-) Sozialversicherungsbeiträge Gesamt 30% Rubel, 10% für übersteigende beitragspflichtige Beträge 30% Rubel, 10% für übersteigende beitragspflichtige Beträge 14% 28
29 ANHANG
30 ANHANG A. Doppelbesteuerungsabkommen 1 Land Dividenden (%) Zinsen (%) Lizenzen (%) Ägypten Albanien Algerien 5/ Argentinien 10/ Armenien 5/ Aserbaidschan Australien 5/ Belgien Botswana 5/ Brasilien 10/ Bulgarien Chile 5/ /10 China Dänemark Deutschland 5/ Finnland 5/ Frankreich 5/10/ Griechenland 5/ Indien Indonesien Iran 5/10 7,5 5 Irland Island 5/ Israel Italien 5/ Japan /10 Jugoslawien 5/ (Serbien und Montenegro) Kanada 10/ /10 Kasachstan Katar Kirgisistan Korea (DPRK) Korea (Rep) 5/ Kroatien 5/ Kuba 5/ Kuwait Lettland 5/10 5/ Stand 31. Januar
31 Libanon Litauen 5/ Luxemburg 10/ Mazedonien Malaysia 0/ /15 Mali 10/ Marokko 5/10 0/10 10 Mexiko Moldawien Mongolei ns Namibia 5/ Niederlande 5/ Neuseeland Norwegen 10 0/10 0 Österreich 5/ Philippinen Polen Portugal 10/ Rumänien Saudi-Arabien Singapur 5/10 7,5 7,5 Slowakische Republik Slowenien Spanien 5/10/15 0/5 5 Sri Lanka 10/ Schweden 5/ Schweiz 5/ Südafrika 10/ Syrien ,5/13,5/18 Tadschikistan 5/10 0/10 0 Thailand 15 10/nS 15 Tschechische Republik Türkei Turkmenistan Ukraine 5/ Ungarn Usbekistan Venezuela 10/15 5/10 10/15 Vereinigtes Königreich Vereinigte Staaten 5/ Vietnam 10/ Weißrussland Zypern 5/ ns = nationale Steuersätze 31
32 ANHANG B. Wichtige Fristen im Jahr Abgabedatum Einkommensteuer Abgabe der Lohnsteuerdaten 2012 durch den Arbeitgeber Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr Zahlungsfrist (wenn kein Lohnsteuerabzug) Gewinnsteuer Abgabe der Gewinnsteuererklärung für das Jahr Abgabe von Gewinnsteuererklärungen für die ersten 3 Monate des Jahres für die ersten 6 Monate des Jahres für die ersten 9 Monate des Jahres Verrechnungspreise Unterrichtung der Steuerbehörden über der Verrechnungspreiskontrolle unterliegende Transaktionen im Jahr Umsatzsteuer Abgabe der Umsatzsteuererklärung Q-I Abgabe der Umsatzsteuererklärung Q-II Abgabe der Umsatzsteuererklärung Q-III Abgabe der Umsatzsteuererklärung Q IV Vermögensteuer für Gesellschaften Abgabe der Vermögensteuererklärung für das Jahr Abgabe von Vermögensteuererklärungen für die ersten 3 Monate des Jahres für die ersten 6 Monate des Jahres für die ersten 9 Monate des Jahres Abgabe von Anmeldungen zu gesetzlichen Pensions- und Krankenversicherungen Abgabe der Steuererklärung für das Jahr für die ersten 3 Monate des Jahres für die ersten 6 Monate des Jahres für die ersten 9 Monate des Jahres Sonstige gesetzliche Sozialversicherung Abgabe der Erklärung über Beitragsleistungen für das Jahr Abgabe von Erklärungen für die ersten 3 Monate des Jahres für die ersten 6 Monate des Jahres für die ersten 9 Monate des Jahres Unfallversicherung Abgabe der Erklärung über Beitragsleistungen für das Jahr Abgabe von Erklärungen
33 für die ersten 3 Monate des Jahres für die ersten 6 Monate des Jahres für die ersten 9 Monate des Jahres Diese Aufstellung ist weder abschließend in Bezug auf Abgaben, noch berücksichtigt sie spezielle Umstände, z.b. besondere Besteuerungssysteme, non-profit Organisationen, Unternehmen, die ihre Unternehmenstätigkeit in der Russischen Föderation eingestellt haben, oder die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Russischen Föderation. Weiter sind nur Abgabefristen für Erklärungen für in der Broschüre näher erläuterte Steuern und Beiträge genannt. 2 Stand April 2013 ANHANG C. Nützliche Adressen Botschaften Deutschland Adresse Telefon Telefax Internet Österreich Adresse Telefon Telefax Internet Schweiz Adresse Telefon Telefax Internet USA Adresse Telefon Telefax Internet Vereinigtes Königreich Adresse Telefon Telefax Internet Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Ul. Mosfilmowskaja 56, Moskau +7 (495) (499) Botschaft der Republik Österreich Starokonjuschennij per. 1, Moskau +7 (495) (495) Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft Per. Ogorodnaya Sloboda 2/5, Moskau +7 (495) (495) Embassy of the United States Bolshoy Deviatinsky per. 8, Moskau +7 (495) (495) moscow.usembassy.gov British Embassy Moscow Smolenskaya Naberezhnaya 10, Moskau +7 (495) (495)
34 Wirtschaftsvereinigungen Deutschland Adresse Telefon Telefax Internet Deutsch-Russische Auslandshandelskammer 1. Kasatchy per. 7, Moskau Österreich Adresse Telefon Telefax Internet Wirtschaftskammer Starokonjuschennij per. 1, PCI-2 Moskau EU Adresse Telefon Telefax Internet Association of European Business Krasnoproletarskaya ul. 16/3 (Eingang 8), Moskau +7 (495) (495) USA Adresse Telefon Telefax Internet American Chamber of Commerce Ul. Dolgorukovskaya 7, 14. Etage, Moskau +7 (495) (495) Vereinigtes Königreich Adresse Telefon Telefax Internet British-Russo Chamber of Commerce Ul. Tverskaya 16/2, 4. Etage, Moskau +7 (495) (100) 1 +7 (495) Für Anrufe aus dem Ausland 34
35 RUSSLAND Die russische BDO Member Firm ist seit 20 Jahren in Russland tätig und heute die führende russisch geprägte Gesellschaft auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung und wirtschaftsrechtlichen Beratung. Innerhalb der russischen BDO Gruppe erbringen rund Mitarbeiter Dienstleistungen für Mandanten. Nicht zuletzt weil BDO die Besonderheiten des russischen Marktes kennt, gewinnt diese BDO Member Firm zunehmend auch ausländische Unternehmen als Mandanten. Neben dem Moskauer Hauptbüro finden Sie regionale Büros in Sankt Petersburg, Perm, Tscheljabinsk, Vologda und Ufa. BDO in Russland erbringt eine Vielzahl von steuer- und wirtschaftsrechtlichen Dienstleistungen für ausländische Unternehmen, die auf dem russischen Markt präsent sind. Zu den Dienstleistungen der Steuer- und Rechtsabteilung der russischen BDO Member Firm gehören unter anderem die Gründung von Gesellschaften oder Repräsentanzen, die Beratung von im In- und Ausland ansässigen Unternehmen und natürlichen Personen betreffend sämtliche Steuern und Zölle der Russischen Föderation, die Prüfung von Steuerverbindlichkeiten, die Begleitung von Außenprüfungen sowie die Durchführung von Due-Diligence Untersuchungen, internationale Steuerplanung und -beratung, Verrechnungspreise sowie IT-Business Integration und Business Advisory-Services. BDO Business Process Outsourcing führt für Mandanten deren Lohn- und Finanzbuchhaltung und übernimmt die Verwaltung ihrer Mitarbeiter. Darüber hinaus erstellt BDO Business Process Outsourcing für ausländische (Mutter-) Gesellschaften individuelle Finanzreports sowie die für die russischen Behörden notwendigen Erklärungen, Anmeldungen und Berichte sowie Steuererklärungen. INTERNATIONALES NETZWERK ANGOLA ANTILLES ARGENTINA ARUBA AUSTRALIA AUSTRIA BAHA- MAS BAHRAIN BELGIUM BOLIVIA BOTSWANA BRAZIL BRITISH VIRGIN ISLANDS BULGARIA CAMBODIA CANADA CAPE VERDE ISLANDS CAY- MAN ISLANDS CHILE CHINA COLOMBIA COMOROS CROATIA CYPRUS CZECH REPUBLIC DENMARK DOMINICAN REPUBLIC ECUADOR EGYPT EL SALVADOR ESTONIA FINLAND FRANCE GEORGIA GERMANY GIB- RALTAR GREECE GUATEMALA GUERNSEY HONG KONG HUNGARY IN- DIA INDONESIA IRELAND ISRAEL ITALY JAMAICA JAPAN JERSEY JOR- DAN KAZAKHSTAN KENYA KOREA LATVIA LEBANON LIECHTENSTEIN LITHUANIA LUXEMBOURG MACAU MADAGASCAR MALAYSIA MALTA MAURITIUS MEXICO MOROCCO MOZAMBIQUE NAMIBIA NETHERLANDS NEW ZEALAND NIGERIA NORWAY OMAN PAKISTAN PANAMA PA- RAGUAY I PERU PHILIPPINES POLAND PORTUGAL QATAR REUNION ISLAND ROMANIA RUSSIA SAUDI ARABIA SENEGAL SERBIA SEY- CHELLES SINGAPORE SLOVAK REPUBLIC SLOVENIA SOUTH AFRICA SPAIN SRI LANKA ST LUCIA ST VINCENT SURINAME SWEDEN SWITZER- LAND TAIWAN TANZANIA THAILAND TRINIDAD AND TOBAGO TUNISIA TURKEY TURKMENISTAN UGANDA UKRAINE UNITED ARAB EMIRATES UNITED KINGDOM UNITED STATES OF AMERICA URUGUAY VENEZUELA VIETNAM ZAMBIA ZIMBABWE
worldskills members flag colouring
worldskills members flag colouring Das WorldSkills Logo Das Logo zeigt eine Hand mit fünf farbigen, starken, dynamischen Linien. Diese sollen die Jugend aller Länder präsentieren und deren Wille und Engagment
MehrPREISLISTE QSC -Service international
Mindestvertragslaufzeit) möglich kosten Alle Entgelte in EUR * 1 Algeria rufnummer 21,90 14,20 6,60 a. A. a. A. 16,90 0,0199 0,0199 0,0199 2 Angola rufnummer 21,90 14,20 6,60 a. A. a. A. 99,00 0,1390 0,1390
MehrDoppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen Das Deutsch-Polnische DBA eine Übersicht. Die Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Bereich der Steuern abgeschlossen
MehrSteuerverwaltung des Kantons Graubünden Administraziun da taglia dal chantun Grischun Amministrazione imposte del Cantone dei Grigioni
Steuerverwaltung des Kantons Graubünden Administraziun da taglia dal chantun Grischun Amministrazione imposte del Cantone dei Grigioni Form. 122 7001 Chur, Steinbruchstrasse 18 Telefon 081 257 34 28 Telefax:
MehrMontenegro. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems
Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Euro (pl.: Euro) = 100 Cent (ISO-Code: EUR) Landeswährung Mattig Management
MehrVerbrauch von Primärenergie pro Kopf
Verbrauch von Primärenergie pro Kopf In Tonnen Öläquivalent*, nach nach Regionen Regionen und ausgewählten und ausgewählten Staaten, Staaten, 2007 2007 3,0
MehrTeil 6. Steuern und internationale Unternehmenstätigkeit. Inhalt:
Teil 6 Steuern und internationale Unternehmenstätigkeit Inhalt: 1 Grundproblematik der Internationalen Unternehmensbesteuerung... 2 1.1 Rechtliche und wirtschaftliche Doppelbesteuerung... 2 1.2 Maßnahmen
MehrGeografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen
Verbriefungsrisi Andorra - 1 - - - - - - - - - - Vereinigte Arabische Emirate 13.125 48.713 - - - - 2.037 - - 2.037 0,00 - Albanien 50 94 - - - - 15 - - 15 - - Armenien - 1.088 - - - - 134 - - 134 0,00
MehrExpatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster
Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates
Mehr1. Das weltweite Humboldt-Netzwerk
Alle ausländischen und deutschen Stipendiaten und Preisträger nach aktuellen Aufenthaltsländern, Stand: Januar 2016 Nordamerika Kanada 35 11 57 12 115 131 89 183 61 464 4 9 8 16 33 616 USA 206 411 1086
MehrAdapter für Sauerstoff Ventile nach Ländern
Adapter für Sauerstoff Ventile nach Ländern Sie besitzen einen Sauerstoff-Druckminderer und wollen in ein bestimmtes Land und sind auf der Suche nach der Information welcher Adapter in welchem Land benötigt
MehrReisekostenpauschale. in Euro. Afghanistan Ägypten Albanien Algerien
Eine Unterkunft muss jeweils individuell organisiert werden und wird nicht über das zur Verfügung gestellt. können keine Drittmittel zur Finanzierung des Aufenthalts herangezogen werden. Afghanistan 925
MehrPreisliste "0180 Callthrough"
Deutschland Festnetz 01801110086 0,0390 Deutschland Mobilfunk 01805110086 0,1400 INTERNATIONAL Ägypten 01805110086 0,1400 Ägypten (Mobilfunk) 01803110086 0,0900 Albanien 01803110086 0,0900 Algerien 01803110086
MehrReisekostenpauschale. in Euro. Afghanistan Ägypten Albanien Algerien
Die u.g. n gelten für einen vierwöchigen Aufenthalt. Bei kürzerem oder längeren Aufenthalt verringert bzw. erhöht Afghanistan 925 1.500 1.800 Ägypten 650 1.500 1.800 Albanien 325 1.500 1.800 Algerien 475
MehrAnschlussförderung im Programm Strategische Partnerschaften und Thematische Netzwerke ( )
Anschlussförderung im Programm Strategische Partnerschaften Thematische Netzwerke (2019-2020) Deutsche ins Ausland (Hin- Rückreise) Afghanistan 925,00 975,00 1.525,00 Ägypten 650,00 975,00 1.525,00 Albanien
Mehr1. Das weltweite Humboldt-Netzwerk
Alle ausländischen und deutschen Stipendiaten und Preisträger nach aktuellen Aufenthaltsländern, Stand: Januar 2018 Nordamerika Kanada 39 12 58 11 120 133 88 183 72 476 3 12 7 13 2 34 633 USA 226 386 1060
MehrStand: Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Wintersemester 2018/19
Seite: 1 R Albanien Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kosovo Kosovo(alt) Kroatien Lettland Litauen Luxemburg
MehrStand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2007 I. Geltende Abkommen
1 Stand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2007 I. Geltende Abkommen IV B 5 / StandDBA01012007 1. Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Ägypten 08.12.1987 1990 278 1990
MehrOffenlegung gemäß Artikel 440 CRR Offenlegung zum
Offenlegung gemäß Artikel 440 CRR Offenlegung zum 30.09.2017 in MEUR Tabelle 1 Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen wesentlichen Kreditrisi der Kaufund Kreditrisi Verbriefungsrisi
MehrReferat 05 -Finanzcontolling- Statistik nach Ländern im WS 18/19. Stand:
Statistik nach Ländern im WS 18/19 Stand: 05.12.2018 Referat 05 -Finanzcontolling- Albanien M 5 5 Albanien W 2 4 1 7 Ges 7 4 1 12 Bosnien und Herzegowina M 9 9 Bosnien und Herzegowina W 3 1 1 1 6 Ges 12
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen
Mehrabgehende Verbindungen /min 1)
Seite 1 von 6 bob weltweit für big bob, big bob 2009, big bob 2011, big bob 8,80, bob breitband 1 GB, bob vierer 2008, bob vierer 2011, gigabob, minibob, smartbob, smartbob 2011, smartbob XL, smartbob
MehrImmobiliengesellschaft Luxemburg
Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen
MehrStand: Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Sommersemester 2018
davon Rückgemeldet davon Neuimmatr. davon Erstimmatr. Seite: 1 R Albanien Belgien Bosnien und Herzegowina Bosnien-Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland
MehrBDO PRÜFUNG UND BERATUNG MIT INTERNATIONALER KOMPETENZ
RUSSLAND TAX FACTS 2016 BDO PRÜFUNG UND BERATUNG MIT INTERNATIONALER KOMPETENZ Mehr als 1.900 BDO Mitarbeiter stehen deutschlandweit an 26 Standorten als kompetente Partner für den Unternehmenserfolg unserer
MehrÄgypten Art. 24 Abs. 1 b) ff) Art. 17 Abs. 2 Argentinien Art. 23 Abs. 2 Art. 17 Abs. 2
Anlage 4 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkünften aufgrund persönlich ausgeübter Tätigkeit von unbeschränkt steuerpflichtigen Künstlern und Sportlern Unter den Künstlerbegriff i. S. der DBA fallen
MehrAnwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 4. Bezirk: Lend, Stand
Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 4. Bezirk: Lend, Stand 01.01.2019 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 4. Bezirk: Lend Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt Männer
MehrStand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2009 I. Geltende Abkommen
1 Stand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2009 I. Geltende Abkommen IV B 2 / StandDBA01012009 1. Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Ägypten 08.12.1987 1990 278 1990
MehrEinkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
MehrLänder nach Todesrate pro 1000 Einwohner 2015
Länder nach Todesrate pro 1000 Einwohner 2015 Rang Land Anzahl der Sterbefälle pro 1000 Einwohner 1. Sierra Leone 17,4 2. Botswana 17,0 3. Ukraine 16,8 4. Bulgarien 15,8 5. Lettland 15,7 5. Belarus 15,7
MehrRUSSLAND TAX FACTS 2015
RUSSLAND TAX FACTS 205 RUSSLAND TAX FACTS 205 BDO PRÜFUNG UND BERATUNG MIT INTERNATIONALER KOMPETENZ Mehr als.900 BDO Mitarbeiter stehen deutschlandweit an 24 Standorten als kompetente Partner für den
MehrGünstig in über 80 weitere Länder telefonieren Keine Verbindungsgebühr Für 5 Cent/Minute ins deutsche Vodafone-Netz telefonieren
Nr. 67 21.07.2010 Seite 1 von 6 für Vodafone-Fachhändler CallYa International: Ab 4 Cent in internationale e telefonieren Günstig in über 80 weitere Länder telefonieren Keine Verbindungsgebühr Für 5 Cent/Minute
MehrKroatien. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen
Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Kuna (pl.: Kuna) = 100 Lipa (ISO-Code: HRK) Landeswährung Mattig Management
MehrAnlage D Aktivitätsklauseln bei Betriebsstätten * Auf die Anmerkungen am Ende der Übersicht wird hingewiesen. Ägypten X 24 Abs.
Anlage D Aktivitätsklauseln bei Betriebsstätten * Auf die Anmerkungen am Ende der Übersicht wird hingewiesen. DBA-Staat Keine Aktivitätsklausel Aktivitätsklausel Verweis auf 8 AStG1 Ägypten 24 Abs. 1 d)
MehrDA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich
DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV Gesetzestext 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten, 1. soweit sie eine Beschäftigung
MehrÜbersicht über das Zahlungsverfahren beim Bundesamt für Justiz
Übersicht über das Zahlungsverfahren beim Bundesamt für Justiz Hinweis: Eine Gewähr dafür, welche Form der Beglaubigung zur Vorlage deutscher Führungszeugnisse im Ausland erforderlich ist, wird nicht übernommen.
MehrA... 5 Afghanistan... 5 Ägypten... 5 Albanien... 5 Algerien... 5 Andorra... 5 Angola... 5 Äquatorialguinea... 5 Argentinien... 5 Armenien...
A... 5 Afghanistan... 5 Ägypten... 5 Albanien... 5 Algerien... 5 Andorra... 5 Angola... 5 Äquatorialguinea... 5 Argentinien... 5 Armenien... 5 Aserbaidschan... 6 Äthiopien... 6 Australien... 6 B... 7 Bahrain...
MehrStand: Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Sommersemester 2016
davon Rückgemeldet davon Neuimmatr. davon Erstimmatr. Seite: 1 R Albanien Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kosovo
Mehrsoftware und ser vice W E LT: O S P I. 110.DE-02/2006 OSPI
W E LT W E I T E S N E T W O R K, 1 5 1 S E R V I C E P A R T N E R, 5 5 L Ä N D E R, E I N N A M E : software und ser vice D A S G R O S S T E M E S S E B A U - N E T W O R K D E R W E LT: O S P I. software
MehrDie ergänzende Reiseversicherung für weltweiten Schutz.
VACANZA Die ergänzende Reiseversicherung für weltweiten Schutz. Sinnvoll und sicher. Die Reiseversicherung von SWICA. Das Reisefieber hat Sie gepackt und Ihre Koffer stehen bereit. Sie möchten die schönsten
MehrAnwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 5. Bezirk: Gries, Stand
Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 5. Bezirk: Gries, Stand 01.01.2018 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 5. Bezirk: Gries Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt Männer
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrReisekostenpauschale. in Euro. Afghanistan 925 1.500 1.800. Ägypten 500 1.500 1.800. Albanien 325 1.500 1.800. Algerien 475 1.500 1.
Die u.g. n gelten für einen vierwöchigen Aufenthalt. Bei kürzerem oder längeren Aufenthalt verringert bzw. erhöht Afghanistan 925 1.500 1.800 Ägypten 500 1.500 1.800 Albanien 325 1.500 1.800 Algerien 475
MehrAnwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand
Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand 01.01.2017 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt
MehrParl. Anfrage 8819/J - "EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf eine Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung"
8419/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft 1 von 18 Parl. Anfrage 8819/J - "EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf
MehrEine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen
MehrAusländische Ärztinnen/Ärzte
Ausländische Ärztinnen/Ärzte Stand: 31.12.2017 Tabelle: 11.0 Baden- Württemberg Herkunftsland darvon: Berufs Tätigkeit Europäische Union 3365 6.4 465 2900 7.1 2263 6.3 310 327 Belgien 23 9.5 4 19 5.6 13
MehrBUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/6 da da Gewährung Albanien 121 6.089 3.774 62,0% 2.315 38,0% 9.847 - - 11 0,1% 34 0,3% 95 1,0% 140 1,4% 6.199 63,0% 3.508 35,6% 385 188 Bosnien und Herzegowina 122 1.438 704 49,0% 734 51,0% 2.265
MehrBUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/6 da da Gewährung Albanien 121 8.113 7.865 96,9% 248 3,1% 3.455 - - 9 0,3% 43 1,2% 25 0,7% 77 2,2% 2.831 81,9% 547 15,8% 5.472 138 Bosnien und Herzegowina 122 8.474 5.705 67,3% 2.769 32,7% 6.594
MehrStatistik der Ausländischen Studierenden. WS 13/14 Stand
Ref. 05 -Finanzcontrolling- Statistik der Ausländischen Studierenden (nach Ländern und Status) WS 13/14 Stand 05.12.2013 Anmerkungen zu den Tabellen: Rückmelder fortgeschrittene Studierende, die auch letztes
MehrEntwicklung der Lebenserwartung
Entwicklung der Lebenserwartung 1955-15 Rang Land Lebenserwartung Lebenserwartung Lebenserwartung 1955 in Jahren 1985 in Jahren 15 in Jahren 1. Japan 62,2 76,9 83,5 2. Hong Kong 63,2 75,7 83,3 3. Schweiz
MehrStand Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Wintersemester 2013/14
davon Rückgemeldet davon Neuimmatr. davon Erstimmatr. Seite: 1 R Albanien Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kosovo(alt)
MehrINFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.
INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten
MehrRangliste der Pressefreiheit 2013 Platz Land Region Veränderung (Vorjahresrang)
Rangliste der Pressefreiheit 2013 Platz Land Region Veränderung (Vorjahresrang) 1 Finnland Europa/GUS 0 (1) 2 Niederlande Europa/GUS +1 (3) 3 Norwegen Europa/GUS -2 (1) 4 Luxemburg Europa/GUS +2 (6) 5
MehrSachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner
Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrBasiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
MehrBUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/6 Antrags-, Entscheidungs- Bestandsstatistik Berichtszeitraum: 01.01.2017-30.11.2017 bezogen auf: Personen Bereich: Besgebiet gesamt da da ( aufgr n aufgr n ( ( Albanien 121 5.788 3.577 2.211 9.548-11
MehrBUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/6 Antrags-, Entscheidungs- Bestandsstatistik Berichtszeitraum: 01.01.2017-31.12.2017 bezogen auf: Personen Bereich: Besgebiet gesamt da da ( aufgr n aufgr n ( ( Albanien 121 6.089 3.774 2.315 9.847-11
MehrBUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/7 Albanien 121 54.762 53.805 98,3% 957 1,7% 35.721 - - 7 0,0% 33 0,1% 36 0,1% 76 0,2% 31.150 87,2% 4.495 12,6% Bosnien und Herzegowina 122 7.473 4.634 62,0% 2.839 38,0% 6.500 - - 1 0,0% - - 12
MehrÜbersicht über das deutsche Besteuerungsrecht an Lizenzgebühren nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Fachbereich Thematik Abzugsteuerentlastung Übersicht über das deutsche Besteuerungsrecht an Lizenzgebühren nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Bitte beachten Sie: - Diese Liste erhebt keinen Anspruch
MehrStand: Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Sommersemester 2015
davon Rückgemeldet davon Neuimmatr. davon Erstimmatr. Seite: 1 R Albanien Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kosovo(alt)
MehrBerner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang)
Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang) SR 0.231.15; AS 1993 2659 Geltungsbereich der Übereinkunft am 5. Januar 2004 1 Ägypten*
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
MehrDie Post erhebt bei Zustellung der Nachnahmesendung eine Sendungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR zusätzlich zum Rechnungsbetrag.
Versandkosten Oft werden Versandkosten mit dem zu zahlenden Porto verwechselt. Tatsächlich macht das Porto aber nur einen Teil der Kosten aus. Hinzu kommen Kosten für hochwertige Verpackungs- und Füllmaterialien,
MehrJahrgang 2016 Ausgegeben am 14. Juli 2016
1 von 5 Jahrgang 2016 Ausgegeben am 14. Juli 2016 84. Verordnung: Stmk. AuslandsreisezulagenVO 84. Verordnung der Steiermärkischen esregierung vom 7. Juli 2016 über die Festsetzung der Reisezulagen für
MehrCIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)
CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten
MehrDIENSTREISE: SPESEN FÜR ARBEITNEHMER
DIENSTREISE: SPESEN FÜR ARBEITNEHMER Spesen für Arbeitnehmer Auf Grundlage des Art. 77 (5) des polnischen Arbeitsgesetzbuches (kodeks pracy) bestimmen sich die Reisekosten für Inland- und Auslandsreisen
Mehr1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)
Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine
MehrKinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug
MehrLand Festnetz* Zugangsnummer Mobil* Zugangsnummer
C A L L W O R L D W I D E Tarife 2012 Auch online unter: http://www.happyhandy.at Land Festnetz* Zugangsnummer Mobil* Zugangsnummer Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Andorra Angola Anguilla Antigua
Mehr15/2015-21. Januar 2015. Anteil innovativer Unternehmen in der Europäischen Union, 2010-2012 (in % der Unternehmen)
15/2015-21. Januar 2015 Innovationserhebung der Gemeinschaft (2012) Anteil der n in der EU im Zeitraum 2010-2012 unter 50% gesunken Organisations- und Marketinginnovationen liegen knapp vor Produktund
MehrRegelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa
Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nein ja, nur bestimmte Leistungen ja, für alle Leistungen künstlerische, wissenschaftliche, Leistungen im unterrichtende,
MehrFragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen
MehrErklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung
Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Die meisten Freihandelsabkommen der Europäischen Gemeinschaft sehen als formale Vereinfachung vor, dass bis zu bestimmten Wertgrenzen vom Exporteur
MehrÜBERSICHT VISUMSKOSTEN SOMMERABREISE 2016
ÜBERSICHT VISUMSKOSTEN SOMMERABREISE 2016 Heute erhalten Sie eine Übersicht nach dem heutigen Stand (die Bestimmungen können sich immer wieder ändern, auch kurzfristig!) über die entstehenden Kosten, die
MehrInfo-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)
st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut
MehrImmobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de
Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Inhaltsverzeichnis Erwerb von Immobilien Nutzung von Immobilien Veräußerung von Immobilien Sonderthemen Erwerb von Immobilien Grunderwerbsteuer Eigennutzung
MehrUnternehmensbesteuerung
Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung Steuersätze in in Prozent, EU-Durchschnitt und und ausgewählte europäische Staaten, Staaten, 1996 1996 bis 2010 bis 2010* * Prozent 59 56,6 55 53,2 51,6
MehrInternetnutzung (Teil 1)
(Teil 1) Internetnutzung (Teil 1) Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, 2010 nie nutzen**, in Prozent regelmäßig nutzen*, in Prozent 5 Island 92 5 Norwegen 90 ** Privatpersonen,
MehrBUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/6 Antrags-, Entscheidungs- Bestandsstatistik Berichtszeitraum: 01.01.2017-30.06.2017 bezogen auf: Personen Bereich: Besgebiet gesamt da da ( aufgr n aufgr n ( ( Albanien 121 3.425 2.187 1.238 6.316-2
MehrBonität von Staaten Von Standard & Poor`s (Amerikanische Ratingagentur mit Sitz in New York)
Bonität von Staaten 2016 Von Standard & Poor`s (Amerikanische Ratingagentur mit Sitz in New York) AAA(Bestnote) Land/Wirtschaftsraum Kreditwürdigkeit Ausblick Schweiz AAA Stabil Kanada AAA Stabil Hong
MehrBUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/6 Antrags-, Entscheidungs- Bestandsstatistik Berichtszeitraum: 01.01.2017-31.10.2017 bezogen auf: Personen Bereich: Besgebiet gesamt da da ( aufgr n aufgr n ( ( Albanien 121 5.349 3.312 2.037 9.086-10
MehrAnwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 3. Bezirk: Geidorf, Stand
Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 3. Bezirk: Geidorf, Stand 01.01.2018 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 3. Bezirk: Geidorf Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt
MehrBUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/6 Antrags-, Entscheidungs- Bestandsstatistik Berichtszeitraum: 01.01.2016-30.11.2016 bezogen auf: Personen Bereich: Besgebiet gesamt da da ( aufgr n aufgr n ( ( Albanien 121 16.484 14.303 2.181
MehrProtokoll von 1978 zum Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, vom 17.
Protokoll von 1978 zum Internationalen Übereinkommen von 1973, vom 17. Februar 1978 SR 0.814.288.2; AS 1988 1652 Geltungsbereich des Protokolls von 1978 und des durch das Protokoll geänderten Übereinkommens
MehrBUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/6 Antrags-, Entscheidungs- Bestandsstatistik Berichtszeitraum: 01.01.2017-31.07.2017 bezogen auf: Personen Bereich: Besgebiet gesamt da da ( aufgr n aufgr n ( ( Albanien 121 4.022 2.505 1.517 7.152-2
MehrLänder nach Aufbau von Vermögensstruktur/verteilung Gesamtvermögen je erwachsene Person Dezil 1 Unter $
Länder nach Aufbau von Vermögensstruktur/verteilung 2015 Gesamtvermögen je erwachsene Person 100.000-1 Mio. $ 1. Schweiz 1,7% 47,2% 40,3% 10,8% 2. Neuseeland 10,0% 30,9% 50,5% 8,6% 3. Schweden 15,8% 47,4%
Mehr2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
MehrAbgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland
Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Preise Auslandsverbindungen Anrufe in Fest- und Mobilfunknetze Einheit Preis 1 Europa pro Minute 2 1,99 USA / Kanada pro Minute 2 1,99 Übrige Welt pro
MehrÜbersicht über das Zahlungsverfahren beim Bundesamt für Justiz
Übersicht über das beim Bundesamt für Justiz Hinweis: Eine Gewähr dafür, welche zur Vorlage deutscher Führungszeugnisse im Ausland erforderlich ist, wird nicht übernommen. Bitte kontaktieren Sie in Zweifelsfällen
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
MehrAmtliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes
Amtliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes - Zahlen zur Lage der Modeindustrie Veränd. i.v.h. Umsatz Bekleidungsgewerbe (ohne Umsatzsteuer ) 7.189.578 7.564.840 5,2 Lederbekleidung 59.775 70.560 18,0
MehrB.free World. Unterscheidet Ihr Inlandstarif nach Zielnetzen, verrechnen wir laut Inlandstarif zu anderen Netzen.
Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island Ab 15.06.2017 wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island laut Ihrem Inlandstarif verrechnet. Unterscheidet
MehrBUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/6 n n Albanien 121 2.941 1.877 63,8% 1.064 36,2% 3.229 1 0,0% 6 0,2% 8 0,2% 25 0,8% 40 1,2% 1.776 55,0% 1.413 43,8% 290 116 Bosnien und Herzegowina 122 870 408 46,9% 462 53,1% 870 - - - - 2 0,2%
MehrDBA Italien 1989 (Aktuelle Fassung) DBA Italien 1989 (Aktuelle Fassung)
DBA Italien 989 (Aktuelle Fassung) DBA Italien 989 (Aktuelle Fassung) Abkommen Fundstelle BStBl I Inkrafttreten BStBl I mit vom Jg. Seite Jg. Seite Italien 8.0.989 990 96 99 7 Besonderheiten: keine Geltungszeiträume
MehrBUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/6 Antrags-, Entscheidungs- Bestandsstatistik Berichtszeitraum: 01.01.2017-31.01.2017 bezogen auf: Personen Bereich: Besgebiet gesamt da da ( aufgr n aufgr n ( ( Albanien 121 573 327 246 1.318 -
MehrAnwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand
Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand 01.01.2018 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt
Mehr