BDO PRÜFUNG UND BERATUNG MIT INTERNATIONALER KOMPETENZ

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1 RUSSLAND TAX FACTS 2016

2 BDO PRÜFUNG UND BERATUNG MIT INTERNATIONALER KOMPETENZ Mehr als BDO Mitarbeiter stehen deutschlandweit an 26 Standorten als kompetente Partner für den Unternehmenserfolg unserer Mandanten zur Verfügung. Für Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen, steuer- und wirtschaftsrechtliche Beratung oder Advisory Services bietet BDO stets den richtigen fachlichen Ansprechpartner und zukunftsfähige Lösungen. Persönliche Betreuung, Verlässlichkeit und höchste Qualität sowie die Einbindung in das leistungsfähige internationale BDO Netzwerk gewährleisten einen punktgenau auf individuelle Bedürfnisse abgestimmten Service. Mit zahlreichen Standorten verfügt BDO über lokale Wurzeln und fundierte Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort. Gleichzeitig ist Internationalität ein wesentlicher Bestandteil des Leistungsangebots. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks (1963), mit heute knapp Mitarbeitern in 154 Ländern die einzige weltweit tätige Prüfungs- und Beratungsorganisation mit europäischen Wurzeln. BDO hat stets den richtigen Ansprechpartner - zu jedem Thema, überall auf der Welt. Vor Ort in Russland sind Ihre Ansprechpartner die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der russischen Member Firm AO BDO Unicon. HINWEISE AN DEN LESER Dieses Dokument wurde mit Sorgfalt erstellt, ist aber allgemein gehalten und kann daher nur als grobe Richtlinie gelten. Es ist somit nicht geeignet, konkreten Beratungsbedarf abzudecken, so dass Sie die hier enthaltenen Informationen nicht verwerten sollten, ohne zusätzlichen professionellen Rat einzuholen. Bitte wenden Sie sich an die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, um die hier erörterten Themen in Anbetracht Ihrer spezifischen Beratungssituation zu besprechen. BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deren Partner, Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter übernehmen keinerlei Haftung oder Verantwortung für Schäden, die sich aus einem Handeln oder Unterlassen im Vertrauen auf die hier enthaltenen Informationen oder darauf gestützte Entscheidungen ergeben BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Stand: 1. Januar 2016)

3 INHALT Ertragsteuern 5-15 Gewinnsteuer 6 Gewerbesteuer 10 Einkommensteuer 10 Abzugsteuern 14 Vermeidung der Doppelbesteuerung 15 Umsatzsteuer, Handelsabgabe, Verbrauchsteuern und Zölle Umsatzsteuer 18 Handelsabgabe 21 Verbrauchsteuern und Zölle 21 Substanzsteuern und besondere Besteuerungssysteme Erbschaft- und Schenkungsteuer 24 Vermögensteuer 24 Bodensteuer 26 Besondere Besteuerungssysteme 26 Sozialabgaben und sonstige Steuern Sozialversicherung 28 Sonstige Steuern 29 Sonderwirtschaftszonen,regionale Investitionsprojekte und Gebiete beschleunigter sozio-ökonomischer Entwicklung ANHANG Anhang A Doppelbesteuerungsabkommen 38 Anhang B Wichtige Fristen 40 Anhang C Nützliche Adressen 41 1

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5 UNSERE GLOBAL TAX & ACCOUNTING COMPLIANCE SERVICES RISIKOBEGRENZUNG FÜR INTERNATIONAL TÄTIGE UNTERNEHMEN Egal ob Sie Ihre Auslandsaktivitäten ausbauen wollen, die Transparenz Ihrer globalen Steuerdeklarationspflichten und Rechnungslegung erhöhen möchten oder die Vorzüge einer Betreuung aus einer Hand für Sie im Vordergrund steht - BDO unterstützt Sie mit unseren zentral aus Deutschland koordinierten Global Compliance Services für Ihre in- und ausländischen Gesellschaften/Betriebsstätten gerne. Unser Dienstleistungsspektrum y Web-basiertes Mandantenportal zur Koordination und Überwachung der Compliance-Pflichten y Back-office Finanz- und Rechnungswesen y Globale Lohn- und Gehaltsbuchhaltungsdienstleistungen y Steuerliche Compliance-Dienstleistungen y Erstellung der gesetzlichen Abschlüsse y Company Secretarial Services y Abschlussprüfung von Tochtergesellschaften Wenn Sie die Vorteile dieses Services für Ihr Unternehmen mit uns besprechen wollen, wenden Sie sich bitte an: GERLINDE SEINSCHE Wirtschaftsprüferin Steuerberaterin Partnerin Global Tax & Accounting Compliance Services Telefon: gerlinde.seinsche@bdo.de

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7 ERTRAGSTEUERN

8 GEWINNSTEUER Steuerpflicht Steuerpflichtig sind (i) Gesellschaften, die nach russischem Recht gegründet wurden, (ii) ausländische Unternehmen, soweit sie in Russland Betriebsstätten unterhalten und/oder Einkünfte aus russischen Quellen erzielen sowie (iii) ab dem ausländische Unternehmen, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in der Russischen Föderation befindet. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Voranmeldungszeitraum ist nach Wahl des Steuerpflichtigen entweder y das Quartal, Halbjahr und die ersten 9 Monate, oder y der Kalendermonat und der bis zum betreffenden Monat verstrichene Zeitraum. Jedes Unternehmen ist unabhängig von der Höhe seines Gewinns und der (nicht) ausgeübten Tätigkeit verpflichtet, die Gewinnsteuer ordnungsgemäß zu erklären. Bemessungsgrundlage Die Gewinnsteuer bemisst sich auf Grundlage des steuerpflichtigen Gewinns. Dieser ermittelt sich durch Abzug der abzugsfähigen Aufwendungen von den Einnahmen, die beide im Rahmen spezieller Steuerbilanzierungsvorschriften ermittelt werden. Aufwendungen sind abzugsfähig, wenn sie zur Erzielung von Einnahmen getätigt, wirtschaftlich begründet sowie ordnungsgemäß aus- und nachgewiesen sind. Wichtige Befreiung von der Besteuerung: Wirtschaftsgüter können von einer Mutter- oder Tochtergesellschaft auf eine in der Russischen Föderation unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaft steuerneutral übertragen werden, wenn die Beteiligungsquote mehr als 50% beträgt und die betreffenden Wirtschaftsgüter nicht innerhalb eines Jahres nach dem ersten Transfer auf einen Dritten übertragen werden. Unabhängig von der Beteiligungsquote können Gesellschafter einer russischen Gesellschaft dieser gegenüber steuerneutral auf Forderungen verzichten. Abschreibungen Abschreibungsfähig sind materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen und zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter müssen eine Nutzungsdauer von mehr als 12 Monaten und - bei erstmaliger Nutzung ab dem Anschaffungskosten von mehr als Rubel (zuvor mehr als Rubel) aufweisen. Zu den nichtabschreibungsfähigen Wirtschaftsgütern gehören insbesondere Grund und Boden, andere natürliche Ressourcen (Wasser, Mineralien etc.), Vorräte, Waren, unfertige Bauten und Erzeugnisse sowie Wertpapiere und Finanzinstrumente. 6

9 Abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter werden nach ihrer gewöhnlichen Nutzungsdauer in Gruppen eingeteilt. Die gewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zwischen einem und mehr als 30 Jahren und wird vom Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung des jeweiligen Wirtschaftsgutes in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Regierung der Russischen Föderation vom über das Anlagevermögen festgelegt. So werden zum Beispiel Computer über 2-3 Jahre, Kraftfahrzeuge, je nach Typ, über 3-15 Jahre und Gebäude über bis zu mehr als 30 Jahre abgeschrieben. Für steuerliche Zwecke kann der Abschreibungsbetrag nach der linearen oder der degressiven Methode ermittelt werden. Bei der degressiven Methode ist der Abschreibungssatz doppelt so hoch wie bei der linearen Methode. Allerdings kann bei bestimmten Arten von Wirtschaftsgütern nur die lineare Methode angewandt werden; dazu gehören Gebäude und Ausrüstungen sowie immaterielle Wirtschaftsgüter, die über mehr als 20 Jahre abgeschrieben werden. Seit dem enthält das Gesetz bei Anwendung der degressiven Methode für jede Abschreibungsgruppe starre Vorgaben. Beschleunigte Abschreibungen werden für bestimmte Arten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gewährt. In diesem Fall darf die Abschreibung bis zu doppelt so hoch sein wie die übliche lineare oder degressive Abschreibung. Bei geleasten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die für die Forschung und Entwicklung eingesetzt werden, darf die Abschreibung bis zu dreimal so hoch sein wie die übliche lineare oder degressive Abschreibung. 10% (in einigen Fällen 30%) der Anschaffungskosten bestimmter entgeltlich neu erworbener Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dürfen als steuerlich sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt werden. Bei Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter an eine dem Steuerpflichtigen nahe stehende Person innerhalb von 5 Jahren ab Nutzungsbeginn ist die beschleunigte Abschreibung rückgängig zu machen. Auf dem Gebiet der Informationstechnologie akkreditierte Unternehmen dürfen Anschaffungskosten für IT-Technik als abzugsfähige Betriebsausgaben behandeln. Steuersatz Der allgemeine Gewinnsteuersatz beträgt 20% 1,2 ; 2% sind für das Föderale Budget und 18% für die Budgets der Subjekte der Russischen Föderation bestimmt. Die regionalen Gebietskörperschaften können den Steuersatz zu Lasten ihres Steueraufkommens von 18% auf minimal 13,5% der Bemessungsgrundlage senken. 1 Für Dividenden gelten andere Steuersätze, siehe S. 14 Abzugsteuern. Andere Steuersätze gelten auch für Zinserträge aus öffentlichen Wertpapieren (0-15%). Nullsteuersätze können Anwendung finden auf bestimmte Bildungseinrichtungen und medizinische Organisationen vom bis und auf Unternehmen des Innovationszentrums Skolkovo. 2 In bestimmten Fällen gilt ein Nullsteuersatz bei Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren russischer Unternehmen, die nach dem erworben und mindestens 5 Jahre ununterbrochen gehalten wurden. 7

10 Verlustvortrag/Verlustrücktrag Verluste können innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes vollständig oder teilweise vorgetragen werden, es sei denn, der Gewinn (Verlust) unterliegt der Nullbesteuerung. Einen Verlustrücktrag kennt das russische Steuerrecht nicht. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen Mit Wirkung vom an sind Zinsaufwendungen aus Transaktionen, die der Verrechnungspreiskontrolle unterfallen (siehe S. 9), nur steuerlich abzugsfähig, soweit sie sich innerhalb bestimmter Bandbreiten bewegen. Diese belaufen sich bei y Rubel-Verbindlichkeiten ab dem auf 75 bis 125% des Leitzinses der Zentralbank der Russischen Föderation, y Euro-Verbindlichkeiten auf EURIBOR zzgl. 4 bis 7 Prozentpunkte, y Juan-Verbindlichkeiten auf SHIBOR zzgl. 4 bis 7 Prozentpunkte, y Schweizer Franken-Verbindlichkeiten auf LIBOR zzgl. 2 bis 5 Prozentpunkte, Verbindlichkeiten in anderen Währungen (einschließlich US$ und Pfund Sterling) auf LIBOR zzgl. 4 bis 7 Prozentpunkte. Gesellschafter-Fremdfinanzierung/ Thin Capitalisation Rules Verbindlichkeiten einer russischen Gesellschaft, auf die die russischen Thin Capitalisation Rules Anwendung finden können, (sog. kontrollierte Verbindlichkeiten) sind laut Gesetz: Verbindlichkeiten gegenüber einem ausländischen Verbindlichkeiten gegenüber einem russi- Verbindlichkeiten, für die die in den linken Gesellschen Gesellschafter, Spalten genannten schafter, der direkt oder indirekt mehr der nach russischem Recht als nahe stehende Personen eine Bürgschaft, Garantie oder als 20% der Anteile Person des andere Erklärung ab- an der russischen in der linken Spalte gegeben haben, mit Gesellschaft besitzt. genannten ausländischen der sie sich zur Erters Gesellschaffüllung der Verbind- behandelt wird. lichkeit verpflichtet haben. Mit Wirkung ab dem können Verbindlichkeiten, die gegenüber einer Bank (einschließlich Banken nach ausländischem Recht) bestehen, die keine nahe stehende Person im Verhältnis zur russischen Gesellschaft selbst oder im Verhältnis zur Person, die eine Bürgschaft, Garantie oder eine andere Erklärung abgegeben hat, mit der sie sich zur Erfüllung der Verbindlichkeit verpflichtet hat, ist, von den Thin Capitalisation Rules ausgenommen sein. Auch bei Darlehensverbindlichkeiten zwischen Schwestergesellschaften hat die jüngere russische Rechtsprechung in bestimmten Konstellationen die russischen Thin Capitalisation Rules für anwendbar 8

11 gehalten. Eine entsprechende gesetzliche Änderung sowie weitere Änderungen betreffend die Thin Capitalisation Rules hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum beschlossen. Wenn die russische Gesellschaft kontrollierte Verbindlichkeiten aufweist und die Höhe dieser Verbindlichkeiten um mehr als das Dreifache (bzw. bei Gesellschaften, die Bank- oder Leasinggeschäfte ausführen, um mehr als das 12,5-fache) das Eigenkapital überschreitet, sind die entsprechenden Zinsaufwendungen beim Leistenden insoweit nicht abzugsfähig und werden in Dividenden umqualifiziert. Verrechnungspreise/ Transfer Pricing Mit Wirkung ab dem wurden die gesetzlichen Regelungen betreffend Verrechnungspreise vollständig neu gefasst. Erklärtes Ziel war eine Anpassung an die OECD-Richtlinien. Der Verrechnungspreiskontrolle unterliegen nun grundsätzlich die folgenden grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Geschäftsvorfälle: y Transaktionen zwischen nahe stehenden Personen; y Transaktionen zwischen nicht nahe stehenden Personen, die zur Lieferung von Waren, dem Herstellen von Werken oder dem Erbringen von Dienstleistungen zwischen nahe stehenden Personen führen; y Außenhandelsgeschäfte mit Waren, die weltweit an Rohstoffbörsen gehandelt werden, z.b. Öl und Ölprodukten, Schwarz- und Buntmetallen, Dünger, Edelmetallen und Edelsteinen; y Transaktionen mit Parteien, die in bestimmten Offshore-Gebieten registriert sind, ihren Verwaltungssitz dort haben oder dort steuerpflichtig sind. Grenzüberschreitende Transaktionen zwischen nahe stehenden Personen sowie Transaktionen zwischen Teilnehmern sogenannter regionaler Investitionsprojekte und diesen nahe stehenden Personen mit Sitz in der Russischen Föderation unterliegen stets der Verrechnungspreiskontrolle. Viele andere Transaktionen unterliegen nur dann der Verrechnungspreiskontrolle, wenn bestimmte Grenzbeträge überschritten sind. Grundsätzlich bestand für Steuerpflichtige erstmals im Jahr 2013 die Verpflichtung, die Steuerbehörden über der Verrechnungspreiskontrolle unterliegende Transaktionen zu informieren und den Steuerbehörden auf Anforderung eine Verrechnungspreisdokumentation vorzulegen. Während eines Übergangszeitraums bestanden die Verpflichtungen nur, wenn die Transaktionen einen bestimmten Umfang überschritten. Bevorzugte Methode zur Dokumentation der Fremdüblichkeit der Verrechnungspreise ist die Preisvergleichsmethode. Ist diese nicht anwendbar oder führt sie zu nicht verwertbaren Ergebnissen, können Wiederverkaufspreis-, Kostenaufschlags-, geschäftsvorfallbezogene Nettomargen-, Gewinnaufteilungsmethode oder eine Mischform derselben angewandt werden. 9

12 Ab dem Jahr 2012 besteht für sog. große Steuerpflichtige laut Gesetz die Möglichkeit, ein- oder mehrseitige Advance Pricing Agreements (APAs) abzuschließen. Bisher wurden, soweit bekannt, nur einseitige APAs abgeschlossen. Gruppenbesteuerung/Organschaft Eine Gruppenbesteuerung im Bereich der Gewinnsteuer wurde mit Wirkung ab dem eingeführt. Als Teilnehmer einer sog. konsolidierten Gruppe Steuerpflichtiger kommen nur russische Gesellschaften einiger der größten russischen Konzerne in Betracht. CFC-Regeln Mit Wirkung ab dem wurden sog. Controlled Foreign Company (CFC)-Regelungen eingeführt. Der nicht ausgeschüttete Gewinn einer CFC wird in die steuerliche Bemessungsgrundlage der kontrollierenden Person im Verhältnis seiner Beteiligungsquote an der CFC einbezogen, wenn er im Jahr Millionen Rubel, danach 10 Millionen Rubel p.a. überschreitet. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Gewinn einer CFC von der Besteuerung befreit, z.b. wenn eine CFC ihren Sitz in einem Land hat, mit dem die Russische Föderation ein DBA geschlossen hat und (i) die effektive Steuerbelastung mindestens 75 vh des durchschnittlichen Gewinnsteuersatzes beträgt oder der Anteil der passiven Einkünfte nicht mehr als 20 vh der Gesamteinkünfte beträgt. Die neuen Regeln sehen weitreichende Informationspflichten vor. GEWERBESTEUER Das Steuersystem der Russischen Föderation kennt keine Gewerbesteuer. Den regionalen Gebietskörperschaften steht u.a. ein Teil des Gewinnsteueraufkommens zu (s.o. unter Gewinnsteuer, S.7). EINKOMMENSTEUER Steuerpflicht Steuerpflichtig sind natürliche Personen, die in Russland unbeschränkt steuerpflichtig sind und solche, die Einkünfte aus Quellen in Russland beziehen. In Russland unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die sich innerhalb von 12 aufeinander folgenden Monaten mindestens 183 Tage in der Russischen Föderation aufhalten. In Russland unbeschränkt Steuerpflichtige unterliegen grundsätzlich mit ihrem Welteinkommen der Besteuerung. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage wird getrennt jeweils nach Einkunftsgruppen ermittelt, für die der Steuerkodex unterschiedliche Steuersätze bestimmt. 10

13 Steuersätze Die Steuersätze unterscheiden sich nach Art der Einkünfte wie folgt: Steuersätze Regelsteuersatz 1 13% 13% Dividenden 13% 13% Bestimmte andere Einkünfte 2 35% 35% Beschränkt Steuerpflichtige 15/30% 3,4 15/30% 3,4 1 Z.B. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus Veräußerungen von Privatvermögen (soweit Letztere steuerpflichtig sind). 2 Z.B. Zinserträge, soweit der gewährte Zinssatz die im Steuerkodex festgelegte Grenze übersteigt, bestimmte Sachleistungen sowie Lotterie- und Spielgewinne, soweit sie Rubel übersteigen. 3 Auf Einkünfte von Ausländern, die als so genannte hochqualifizierte Spezialisten beschäftigt sind, kann ab dem von Beginn ihrer Tätigkeit an grundsätzlich der Regelsteuersatz Anwendung finden. 4 Mit Wirkung ab dem gilt für von russischen Gesellschaften empfangene Dividenden ein Steuersatz von nur noch 15%. Eine Steuerprogression kennt das russische Steuerrecht nicht. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit rechnet jede Vergütung (Löhne, Gehälter und ähnliche Bezüge) in Geld oder in Form von Sachbezügen, die eine natürliche Person auf arbeitsvertraglicher Grundlage erhält. Zu den Einnahmen in Form von Sachbezügen gehören insbesondere: y (Teil-)Zahlungen, die vom Arbeitgeber auf eigene Rechnung zugunsten des Arbeitnehmers für Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen erbracht werden, einschließlich Zahlungen für die Inanspruchnahme kommunaler Dienste, für Mahlzeiten, Erholung sowie die persönliche Fort- oder Weiterbildung; y Wirtschaftsgüter oder Leistungen, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erhalten hat; y alle anderen Arbeitsentgelte in Form von Sach- oder Dienstleistungen; y geldwerte Vorteile (z.b. ersparte Zinsaufwendungen bei Inanspruchnahme zinsfreier Darlehen). Wenn derartige Einnahmen erzielt werden, wird die Höhe des geldwerten Vorteils nach dem marktüblichen Preis der vom Steuerpflichtigen erhaltenen Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen bestimmt. Steuerbefreiungen Das russische Steuerrecht kennt zahlreiche Steuerbefreiungstatbestände. Zu den wichtigsten gehören staatliche Zuwendungen (mit Ausnahme von Krankengeld), bestimmte Kompensationszahlungen (z.b. Abfindungen nach Entlassungen), staatliche Rentenzahlungen, erhaltene Unterhaltszahlungen, erhaltene Stipendien, Zinserträge aus russischen Staatsanleihen, Zinserträge aus Rubelbankguthaben, soweit sie den jeweils geltenden Refinanzierungssatz 5 der Russischen Zentralbank zuzüglich 5 Prozentpunkte nicht übersteigen, sowie Zinserträge aus Devisenbankguthaben, soweit der Jahreszinssatz 9% nicht übersteigt, erhaltene Zahlungen aufgrund von Lebensversicherungen mit mehr als 5 Jahren Laufzeit, erhaltene Zahlungen aufgrund von Kranken-, Unfallsowie (bestimmten) freiwilligen Rentenversicherungen. 5 Ab dem entspricht der Refinanzierungszinssatz dem Leitzins der Zentralbank der Russischen Föderation. 11

14 Abzugsbeträge Für Einkünfte, die dem Regelsteuersatz unterliegen, unterscheidet das russische Steuerrecht mehrere Gruppen von Abzügen: Standard- Abzüge, soziale, vermögensbezogene sowie berufsbezogene Abzüge. Standard-Abzüge 1 Wichtige Abzugsbeträge Kinderfreibetrag 2 Monatlicher Betrag (Rubel) für das erste und zweite Kind, für jedes weitere Kind 1 Das russische Steuerrecht kennt diverse Standard-Abzüge, darunter auch solche für Behinderte und Versehrte sowie ehemalige (sowjetische) Kriegsteilnehmer. 2 Wird dem Steuerpflichtigen auf Monatsbasis bis zu dem Monat gewährt, in welchem sein steuerpflichtiges Einkommen (Vorjahr: ) Rubel übersteigt. Soziale Abzüge Wichtige Abzugsbeträge 1 Höchstbetrag (Rubel) Finanzielle Zuwendungen an z.b. wohltätige, soziale oder nichtkommerzielle Organisationen auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Kultur, des Sports, der Bildung, der Gesundheit, des Umweltschutzes, der Religion Aufwendungen für die Ausbildung der Kinder des Steuerpflichtigen 25% der Summe der dem Regelsteuersatz unterfallenden Einkünfte (für beide Elternteile zusammen) je Kind des Steuerpflichtigen Bestimmte Heilbehandlungskosten in medizinischen Einrichtun- Unbegrenzt gen der Russischen Föderation Aufwendungen für die Aus-, insgesamt Weiter- und Fortbildung des Steuerpflichtigen, Aufwendungen für Heilbehandlungen für den Steuerpflichtigen, seinen Ehegatten, seine Eltern und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in medizinischen Einrichtungen der Russischen Föderation oder Aufwendungen für eine private Krankenversicherung. Beiträge zu einer freiwilligen Rentenversicherung 1 Aufgeführt sind hier nur die wichtigsten sozialen Abzugsbeträge. 12

15 Vermögensbezogene Abzüge Wichtige Abzugsbeträge Veräußerung von Privatvermögen, wenn das veräußerte Wirtschaftsgut weniger als drei Jahre gehalten wurde 1 Aufwendungen für die Herstellung oder Anschaffung von Wohnraum einschließlich Baugrundstück (einmalig) Höchstbetrag (Rubel) (unbewegliches Vermögen) (bewegliches Vermögen, mit Ausnahme von Wertpapieren) zuzüglich Finanzierungsaufwendungen bis zur Höhe von Bei längerer als 3-jähriger Haltedauer ist eine Veräußerung steuerfrei möglich; für unbewegliches Vermögen, das ab dem erworben wird, beträgt die Mindesthaltedauer zur steuerfreien Veräußerung grundsätzlich fünf Jahre. 2 ab , zuvor unbegrenzt, wenn bei russischen Kreditinstituten Investitionsabzüge Gewinne u.a. aus der Veräußerung von Wertpapieren, die nach dem erworben und mehr als drei Jahre vom Steuerpflichtigen gehalten wurden, sollen auch zukünftig steuerfrei sein. Zudem werden Abzüge im Zusammenhang mit sog. individuellen Investitionskonten gewährt. Berufsbezogene Abzüge Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit Besteuert wird bei natürlichen Personen, die ein Unternehmen ordnungsgemäß registriert haben und daraus Einkünfte erzielen, grundsätzlich der Gewinn, das heißt der Unterschied zwischen Erträgen auf der einen sowie wirtschaftlich begründeten und ordnungsgemäß aus- und nachgewiesenen einkunftsbezogenen Aufwendungen auf der anderen Seite. Im Regelfall finden bei der Bestimmung der abzugsfähigen Aufwendungen die Bestimmungen über die Gewinnsteuer (S. 6 ff.) entsprechende Anwendung. Wenn die Aufwendungen nicht ordnungsgemäß nachgewiesen werden (können), kann der Steuerpflichtige pauschal 20% der Erträge als abzugsfähige Aufwendungen ansetzen. Einkünfte aus Werk- oder Dienstleistungen Abgezogen werden können die tatsächlich angefallenen und dokumentierten Aufwendungen, die unmittelbar mit der Erstellung des Werkes bzw. Ausführung der Dienstleistung verbunden sind. Einkünfte aus geistigem Eigentum Abzugsfähig sind die tatsächlich angefallenen und dokumentierten Aufwendungen, bzw. wenn diese nicht nachgewiesen werden (können), 13

16 20-40% der Einnahmen, je nach Zuordnung der Einnahmen zu gesetzlich bestimmten Gruppen. Sonstiges Das russische Steuerrecht kennt keine gemeinsame Veranlagung: Jeder Steuerpflichtige wird einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Für natürliche Personen ist ein Verlustvortrag/Verlustrücktrag grundsätzlich nicht vorgesehen. Allein für ab dem Veranlagungszeitraum 2010 erlittene Verluste aus Geschäften mit Wertpapieren und bestimmten Finanzterminkontrakten besteht eine auf 10 Jahre begrenzte Vortragsmöglichkeit. ABZUGSTEUERN Grenzüberschreitend Steuersatz 1 Einkünfte ausländischer Gesellschaften, die nicht durch eine russische Betriebsstätte erzielt wurden Dividenden 15% Internationale Transporte auf Grundlage von 10% Fracht- und Beförderungsverträgen Andere Einkünfte (einschließlich Zinsen und 20% 2 Lizenzgebühren) Einkünfte in Russland beschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen Dividenden 15% Andere Einkünfte 30% 3 1 Die Höhe des effektiven Steuersatzes kann bei Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens niedriger sein. 2 Bei Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren russischer Unternehmen, die nach dem erworben und mindestens 5 Jahre ununterbrochen gehalten wurden, wird in bestimmten Fällen keine Quellensteuer einbehalten. 3 Auf Einkünfte von Ausländern, die als so genannte hochqualifizierte Spezialisten beschäftigt sind, kann seit dem von Beginn ihrer Tätigkeit an grundsätzlich der Regelsteuersatz i.h.v. 13% Anwendung finden. Inländisch Steuersatz Einkünfte in Russland unbeschränkt steuerpflichtiger Unternehmen und natürlicher Personen Dividenden 13% 1 Andere Einkünfte natürlicher Personen 13% 1 Mit Wirkung ab dem kann für Dividenden, die russische Organisationen aus strategischen Beteiligungen erhalten, ein Steuersatz von 0% Anwendung finden. Dividendenzahlungen zwischen unbeschränkt Steuerpflichtigen werden im Ergebnis auf Gesellschaftsebene grundsätzlich nur einmal besteuert. 14

17 VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG Um zu vermeiden, dass Einkünfte mehrfach besteuert werden, sieht das russische Steuerrecht für natürliche Personen und russische Gesellschaften, die in Übereinstimmung mit ausländischem Steuerrecht dort Ertragsteuern gezahlt haben, eine Anrechnung bis maximal zur Höhe der auf die im Ausland erzielten Einkünfte in Russland zu zahlenden Steuer vor. Die Russische Föderation hat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen derzeit über 70 Abkommen geschlossen, unter anderem ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland, den meisten anderen EU-Staaten sowie den USA (siehe Anhang A, S. 36). Besondere Regelungen gelten für die Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte zwischen Russland und Weißrussland. 15

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19 UMSATZSTEUER, HANDELSABGABE, VERBRAUCHSTEUERN UND ZÖLLE

20 UMSATZSTEUER Steuerpflicht Das Umsatzsteuersystem ist ein Allphasennettoumsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug. Steuerschuldner sind Gesellschaften, Einzelunternehmer sowie Personen, die in Verbindung mit der Einfuhr von Waren über die Zollgrenzen der Russischen Föderation als Steuerpflichtige behandelt werden. Für Kleinunternehmer mit einem Gesamtumsatz von (netto) weniger als 2 Millionen Rubel innerhalb eines Zeitraums von drei aufeinander folgenden Kalendermonaten ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von ihren (umsatz-)steuerlichen Verpflichtungen möglich. Unternehmen des Innovationszentrums Skolkovo können von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden; ausgenommen ist die Einfuhrumsatzsteuer. Unter bestimmten Besteuerungssystemen (vereinfachtes System, einheitliche Steuer auf kalkulatorische Einkünfte) kann der Steuerpflichtige von der Umsatzsteuer, mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer, befreit werden. Allerdings kommen nur bestimmte Steuerpflichtige, die bestimmte Leistungen ausführen, in den Genuss dieser Besteuerungssysteme. So können z.b. ausländische und russische Gesellschaften, die Filialen oder Repräsentanzen in der Russischen Föderation unterhalten, das vereinfachte Besteuerungssystem nicht wählen. Steuerbare Umsätze Der Umsatzsteuer unterliegen: 1) Die Veräußerung von Waren und Erbringung von Werken und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Russischen Föderation gegen Entgelt sowie die Übertragung von Vermögensrechten; die unentgeltliche Übertragung von Eigentumsrechten sowie die Erbringung von Dienstleistungen gelten als Veräußerung von Waren und Erbringung von Werken und Dienstleistungen gegen Entgelt; 2) der Bezug von Waren, Werken und Dienstleistungen für den Eigenverbrauch auf dem Gebiet der Russischen Föderation; 3) die Bau- und Montagetätigkeit für den Eigenverbrauch; 4) die Einfuhr von Waren über die Zollgrenzen der Russischen Föderation. Steuerbefreiungen Das russische Umsatzsteuerrecht kennt zahlreiche Befreiungen von der Steuerpflicht. Dazu zählen unter anderem: 1) Die Vermietung von Räumen auf dem Gebiet der Russischen Föderation an ausländische natürliche Personen oder Gesellschaften, die in der Russischen Föderation akkreditiert sind, vorausgesetzt der jeweilige andere Staat sieht für russische natürliche Personen oder Gesellschaften eine ähnliche Regelung vor. 18

21 2) Die Veräußerung/Erbringung (der Bezug von Waren, Werken und Dienstleistungen für den Eigenverbrauch) von a) bestimmten medizinischen im In- oder Ausland hergestellten Waren; b) medizinischen Dienstleistungen, die von medizinischen Einrichtungen erbracht werden; c) Gesellschaftsanteilen, Wertpapieren und Finanztermingeschäfte; d) Reparatur- und Restaurationsarbeiten an historischen oder Kulturdenkmälern, die unter dem Schutz des Staates stehen, sowie an Kirchen, die von Religionsgemeinschaften genutzt werden; e) bestimmten Dienstleistungen von Organisationen auf dem Gebiet der Kultur und Kunst; f) Dienstleistungen im Bildungsbereich, die von nicht gewerblichen Bildungseinrichtungen erbracht werden; g) ausschließlichen Rechten an geistigem Eigentum, einschließlich Know-how, sowie die Überlassung von Nutzungsrechten an geistigem Eigentum. 3) a) Die Erbringung von Finanz-, Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen, auch von Exportkrediten oder gegen unternehmerische und politische Risiken; b) die Veranstaltung von Lotterien; c) die Bereitstellung von Darlehen in Geld und damit zusammenhängenden Finanzdienstleistungen; d) die Veräußerung von Wohnhäusern und Wohnungen. 4) Die Einfuhr von Maschinen und Ersatzteilen, die kein in der Russischen Föderation hergestelltes Pendant haben. Steuerpflichtige, die unter 3) genannte Leistungen erbringen, können zur Steuerpflicht optieren. Abzugsverfahren Bestimmte von nicht für umsatzsteuerliche Zwecke registrierten ausländischen Personen auf dem Gebiet der Russischen Föderation erbrachte Leistungen sowie die Vermietung staatlichen Eigentums durch staatliche Organe unterliegen der Umsatzbesteuerung im Abzugsverfahren. Bei diesem Verfahren hat der Leistungsempfänger die geschuldete Umsatzsteuer anstelle des Leistenden einzubehalten und abzuführen. Im Unterschied zu dem als reverse-charge-verfahren in der EU bekannten Verfahren erhält der Leistungsempfänger hier eine Bruttorechnung, in der russische Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Ob eine Leistung auf dem Gebiet der Russischen Föderation erbracht wird, regelt der Steuerkodex. Insbesondere bei Beratungs-, juristischen, Wirtschaftsprüfungs-, Buchhaltungs-, Ingenieur- und Marketingleistungen sowie der Bearbeitung von Informationen und bestimmten Forschungs- und Kon struk tions arbeiten kann der Leistungsort im Gebiet der Russischen Föderation liegen, wenn der Leistungsempfänger eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Russischen Föderation ausübt. 19

22 Steuersätze Art Höhe Anzuwenden auf Regelsteuersatz 18% Sämtliche steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze, soweit nicht der ermäßigte oder der Null-Steuersatz Anwendung finden Ermäßigter Steuersatz 10% Verschiedene Grundnahrungsmittel, Kinderwaren, Bücher und periodische Druckerzeugnisse, Arzneimittel u.a. Nullsteuersatz 0% Ausfuhr von Waren, Werk- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Waren, Lieferungen an ausländisches diplomatisches Personal u.a. Vorsteuerabzug Bei den Steuerbehörden registrierten Gesellschaften und Einzelunternehmern steht grundsätzlich ein Vorsteuerabzug zu, soweit ihre Ausgangsleistungen nicht steuerbefreit sind, es sei denn, sie haben zulässig und ordnungsgemäß auf diese Befreiung verzichtet. Für den Vorsteuerabzug muss der Leistungsempfänger eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung nach russischem Recht vorweisen können. In der Regel wird er diese von einem russischen Leistenden erst erhalten, nachdem er den Erhalt der vereinbarten Leistung dem Leistenden schriftlich ordnungsgemäß bestätigt hat. Ausländische Gesellschaften können sich am Ort ihrer russischen Betriebsstätte als Steuerzahler registrieren lassen; nur im Falle einer solchen Registrierung kann ihnen ein Vorsteuerabzug gewährt werden. Ein besonderes Vorsteuerabzugsverfahren findet Anwendung, wenn Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten aus der Republik Weißrussland, der Republik Kasachstan, der Republik Armenien sowie der Kirgisischen Republik bezogen wurden. Ab dem Besteuerungszeitraum I/2010 kann unter bestimmten Voraussetzungen Vorsteuer in einem beschleunigten Verfahren abgezogen bzw. erstattet werden. Besteuerungszeitraum Besteuerungszeitraum für Unternehmen jeder Größe ist das Quartal. Für den jeweiligen Besteuerungszeitraum ist eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Ab dem Besteuerungszeitraum I/2014 müssen Umsatzsteuererklärungen in elektronischer Form abgegeben werden. 20

23 HANDELSABGABE Auf kommunaler Ebene sowie in den Städten Föderaler Bedeutung können Satzungen bzw. Gesetze erlassen werden, auf deren Grundlage von Unternehmen und Einzelunternehmern, die eine Handelstätigkeit ausüben, für die Nutzung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens eine Abgabe erhoben wird. Zur Handelstätigkeit gehört der Handel durch Objekte von (fest eingerichteten oder fliegenden) Handelsketten, der Handel durch Ausgabe von Waren aus Lagern sowie das Organisieren von Märkten. Die Abgabenobergrenze ist durch den Steuerkodex der Russischen Föderation vorgegeben. Die Handelsabgabe wird quartalsweise erhoben und ist bis zum 25. des Folgemonats zu zahlen. Die Ertragsteuern mindern sich um die im Veranlagungszeitraum gezahlte Handelsabgabe. Die Stadt Moskau hat mit Wirkung ab dem eine Handelsabgabe eingeführt. VERBRAUCHSTEUERN UND ZÖLLE In der Russischen Föderation werden auf bestimmte Güter, z.b. Alkohol und alkoholhaltige Produkte, Tabak, Kraftfahrzeuge, Benzin- und Dieselkraftstoff sowie Heizöl, mengen- oder wertabhängige Verbrauchsteuern erhoben. Zum wurden viele Tarife erhöht. Für die Einfuhr bestimmter Waren in die Russische Föderation werden je nach Warengruppe auf Basis eines vom Zoll zugelassenen Listenpreises Zölle erhoben. Am ist das auf Basis der Zollunion zwischen der Russischen Föderation, der Republik Weißrussland und der Republik Kasachstan abgeschlossene Abkommen über die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) in Kraft getreten. Inzwischen sind die Republik Armenien sowie die Kirgisische Republik der EAWU beigetreten. Als Im- und Exporteur dürfen in der Russischen Föderation laut Gesetz russische natürliche und juristische Personen sowie ausländische Gesellschaften auftreten, die in Russland zur Ausübung einer geschäftlichen Tätigkeit registriert sind. Jedes Unternehmen, das als Im- oder Exporteur in Russland aktiv werden will, muss bei einem Zollamt registriert sein. Dort ist die Warenabfertigung durchzuführen. Die Vorschriften betreffend die Abwicklung von Importen sind sehr detailliert und penibel zu befolgen. Auch wenn zwischen Exporteur und Importeur niedrigere Preise vereinbart wurden, ist der Zoll befugt, auf Basis der zugelassenen Listenpreise, die als Minimalpreise gelten, eine Korrektur des Zollwertes nach oben vorzunehmen. Neben den Zöllen wird bei der Deklaration eine Abfertigungsgebühr erhoben, deren Höhe sich nach den durch den Zoll erbrachten Leistungen richtet und Rubel nicht übersteigen darf. Faktisch beträgt die Gebühr maximal Rubel für die Abfertigung von Waren, deren Zollwert 10 Millionen Rubel übersteigt. 21

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25 SUBSTANZSTEUERN UND BESONDERE BESTEUERUNGSSYSTEME

26 ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER In der Russischen Föderation trat das Gesetz über Erbschaft- und Schenkungsteuer zum außer Kraft. Während Geld- und Sachzuwendungen von Todes wegen von der Einkommensteuer ausgenommen sind, unterliegen Vergütungen, die Erben aufgrund übergegangener Rechte aus geistigem Eigentum erhalten, der Einkommensteuer. Schenkungen unterfallen grundsätzlich nicht der Einkommensteuer, ausgenommen solche von Grundvermögen, Fortbewegungsmitteln, Aktien und Geschäftsanteilen, sowie Geschenke von Unternehmen, die Rubel je Besteuerungszeitraum überschreiten. Für Schenkungen von Familienangehörigen oder nahen Verwandten, Geschenke von Privatpersonen gilt die Ausnahme von der Steuerbefreiung nicht. VERMÖGENSTEUER Für Privatpersonen Die Vermögensteuer für Privatpersonen ist eine Steuer auf kommunaler Ebene sowie in den Städten Föderaler Bedeutung Moskau, St. Petersburg sowie Sewastopol, der Wohnhäuser, Wohnungen, Ferienhäuser, Garagen und andere Bauten, Räume und Anlagen, Fahrzeugstellplätze, einheitliche unbewegliche Sachgesamtheiten und nicht fertiggestellte Bauten unterliegen, die im Eigentum natürlicher Personen stehen. Bemessungsgrundlage ist der aktuelle Inventarisationswert multipliziert mit dem im Steuerkodex festgesetzten Deflator 1. Der Inventarisationswert wird vom Büro für technische Inventarisierung festgesetzt. Die Steuersätze sind progressiv in Abhängigkeit von der Summe des mit dem Deflator multiplizierten Inventarisationswertes aller im Eigentum einer natürlichen Person stehenden vorgenannten Wirtschaftsgüter, die im Gebiet eines Erhebungsberechtigten belegen sind. Die Staffelsätze dürfen zwischen 0% (bis Rubel) sowie 0,3 bis 2% (über Rubel) der Summe des mit dem Deflator multiplizierten Inventarisationswertes festgesetzt werden. In Moskau z.b. betragen die Steuersätze zwischen 0,1% und 0,5%. Mit Wirkung ab dem Jahr 2015 schuf der föderale Gesetzgeber die Möglichkeit, den Katasterwert als Bemessungsgrundlage einzuführen. Die Umstellung der Bemessungsgrundlage soll in allen Subjekten der Russischen Föderation bis zum abgeschlossen sein. Der Steuersatz kann in Abhängigkeit von der Gruppe unbeweglichen Vermögens, zu dem das einzelne Objekt gehört, zwischen 0% und 6% betragen. Während eines Vierjahreszeitraums ist eine Übergangsregelung vorgesehen, um Steuererhöhungen nach Umstellung auf den Katasterwert als Bemessungsgrundlage abzufedern. 24

27 Für Gesellschaften Auch Gesellschaften können der Vermögensteuer unterliegen. Die Steuer wird erhoben von: y Russischen Gesellschaften; y ausländischen Gesellschaften, die in der Russischen Föderation durch Betriebsstätten tätig werden; y ausländischen Gesellschaften, die unbewegliches Vermögen 1 in Russland in ihrem Eigentum halten. Steuerobjekt ist allein das Anlagevermögen, nicht aber Grund und Boden sowie andere Naturressourcen. Nach dem erstmals bilanzierte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens waren zwischenzeitlich von der Besteuerung ausgenommen und werden ab wieder besteuert, allerdings (grundsätzlich) begünstigt. Seit dem sind Wirtschaftsgüter der ersten beiden Abschreibungsgruppen (s.o. Gewinnsteuer S. 6) von der Besteuerung ausgenommen. 1 Gemäß russischem Zivilgesetzbuch zählen zum unbeweglichen Vermögen auch Flugzeuge, See- und Flussschiffe, Motorboote sowie Weltraumanlagen. Die Bemessungsgrundlage wird grundsätzlich wie folgt ermittelt: y Für die ersten beiden vorgenannten Gruppen von Steuerpflichtigen: Der durchschnittliche Jahresrestbuchwert des Anlagevermögens, der aus der Buchhaltung des Steuerpflichtigen ersichtlich ist; y für die dritte vorgenannte Gruppe von Steuerpflichtigen: Der Bestandswert des unbeweglichen Vermögens gemäß den Büchern des staatlichen technischen Inventarisierungsdienstes. Der Steuersatz wird von den Subjekten der Russischen Föderation festgesetzt und darf grundsätzlich 2,2% der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. Für folgende Arten unbeweglichen Vermögens kann seit dem anstelle des Buch- bzw. Bestandswertes der Katasterwert die Bemessungsgrundlage bilden: y Verwaltungs- und Business- sowie Shopping-Center; y nicht zu Wohnzwecken genutzte Räume, die als Büro- oder Verkaufsflächen oder Flächen zum öffentlichen Verzehr von Speisen genutzt werden; y Objekte des unbeweglichen Vermögens ausländischer Unternehmen, die in Russland nicht durch eine Betriebsstätte tätig sind oder die einer solchen Betriebsstätte nicht zuzuordnen sind. Seit dem gilt dies auch für Wohnhäuser und -räume, die nicht als Sachanlagevermögen bilanziert sind. Voraussetzung ist stets, dass das Subjekt der Russischen Föderation, in dem das betreffende Objekt liegt, die Katasterwerte bestimmt hat. Bildet der Katasterwert die Bemessungsgrundlage, gelten abweichende Steuersätze. Ab 2016 ist der zulässige Höchstsatz 2%. 25

28 BODENSTEUER Die Bodensteuer kann auf kommunaler Ebene sowie in den Städten Moskau, St. Petersburg und Sewastopol von Grundstückseigentümern bzw. solchen natürlichen oder juristischen Personen erhoben werden, denen ein dauerhaftes Nutzungsrecht an einem Grundstück zusteht. Bemessungsgrundlage ist der Katasterwert jedes Grundstücks, der sich nach dem staatlichen Bodenregister zum 1. Januar eines jeden Jahres, bzw. bei unterjähriger Entstehung im Zeitpunkt seiner Aufnahme in das Kataster, bestimmt. Die Steuersätze richten sich nach der Art der Nutzung des jeweiligen Grundstücks. Sie werden auf Ebene der lokalen Gebietskörperschaften festgesetzt und dürfen 1,5% der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. Allerdings werden in bestimmten Fällen, z.b. wenn die Bauzeit von Gebäuden auf Grundstücken durch Unternehmen 3 Jahre übersteigt, Koeffizienten von bis zu vier auf die zuvor ermittelte Steuer angewendet. BESONDERE BESTEUERUNGSSYSTEME Zu den besonderen Besteuerungssystemen gehören: y Einheitliche Agrarsteuer; y vereinfachtes Besteuerungssystem (für kleine Unternehmen); y einheitliche Steuer auf kalkulatorische Einkünfte aus bestimmten Tätigkeiten (für kleine Unternehmen); y Steuersystem bei Abkommen zur gemeinsamen Förderung von Bodenschätzen. 26

29 SOZIALABGABEN UND SONSTIGE STEUERN

30 SOZIALVERSICHERUNG Die Einheitliche Sozialsteuer wurde mit Wirkung ab dem durch ein Sozialversicherungssystem ersetzt. Beiträge sind an den Pensionsfonds, den Sozialversicherungsfonds und den Föderalen Fonds für Krankenversicherung zu leisten. Versicherungspflichtige Zu den Versicherungspflichtigen gehören einerseits Gesellschaften und Selbstständige sowie natürliche Personen, die nicht Selbstständige sind und Zahlungen für geleistete Arbeit oder Werk- oder Dienstleistungen an natürliche Personen, die nicht Einzelunternehmer sind, leisten (Gruppe 1) sowie andererseits Selbstständige sowie selbstständige Rechtsanwälte und Notare (Gruppe 2). Die Aufwendungen für Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen. Arbeitnehmer haften nicht für nicht abgeführte Beiträge. Bemessungsgrundlage Die Höhe der Versicherungsbeiträge bemisst sich für Gruppe 1 nach der Höhe des Arbeitsentgelts (Entgelts). Gesellschaften müssen die Beitragsbemessungsgrundlage für jeden Arbeitnehmer getrennt ermitteln. Für die Gruppe 2 orientieren sich die Versicherungsbeiträge an der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Sach(teil)leistungen sind mit dem zwischen den Parteien vereinbarten Preis anzusetzen. Die Beitragsbemessungsgrundlage weicht teilweise von der zuvor für die Einheitliche Sozialsteuer geltenden Bemessungsgrundlage ab. An Ausländer, die als hochqualifizierte Spezialisten in der Russischen Föderation beschäftigt sind, gezahltes Arbeitsentgelt ist von der Beitragsbemessungsgrundlage ausgenommen. Regelbeitragssätze Arbeitgeber Versicherung Beitragssatz 2016 Beitragssatz 2015 Pensionsversicherung 22% 1, 2 22% 2, 3 Sozialversicherung 2,9% 4 2,9% 5 Föderale Krankenversicherung 5,1% 5,1% 5 Territoriale Krankenversicherung 0% 0% Gesamtbelastung 30% 30% 1 Bis Rubel, für übersteigende beitragspflichtige Beträge beträgt der Satz 10%. 2 Für unter erschwerten Bedingungen beschäftigte Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber zur Leistung zusätzlicher Beiträge ungeachtet der Beitragsbemessungsgrenze verpflichtet. 3 Beitragsbemessungsgrenze 2015: Rubel, für übersteigende beitragspflichtige Beträge beträgt der Satz 10% 4 Beitragsbemessungsgrenze 2016: Rubel 5 Beitragsbemessungsgrenze 2015: Rubel 28

31 Besondere Steuersätze gelten für Unternehmen, die in technischinnovativen Sonderwirtschaftszonen oder im Innovationszentrum Skolkovo angesiedelt sind, für ihr dortiges Personal sowie beitragspflichtige IT-Unternehmen, die Programmcodes verändern oder Software oder Datenbanken veräußern, oder Leistungen zur Anpassung, Änderung, Installation, Zertifizierung, Wartung von Software und Datenbanken erbringen, sowie für Unternehmen aus dem Bereich der Massenmedien und Agrarunternehmen. Beitragssätze für Selbstständige, Rechtsanwälte und Notare Ab dem hängt der Pensionsversicherungsbeitrag von der Einkunftshöhe ab. Liegen die Einkünfte unter Rubel, so ist in 2016 der Beitrag auf ,48 Rubel fixiert. Wird diese Grenze überschritten, so muss zusätzlich zum genannten fixen Beitrag 1% der Rubel übersteigenden Einkünfte an den Pensionsfonds entrichtet werden. Der Beitrag ist jedoch auf ,84 Rubel in 2016 begrenzt. Der an den Föderalen Fonds für Krankenversicherung zu leistende Beitrag ist unabhängig von der Einkunftshöhe und beträgt in ,85 Rubel. Leistungen zur gesetzlichen Unfallversicherung Die Regelungen über die Unfallversicherung blieben durch die Reform der sozialen Sicherung unberührt. Auch Leistungen zur Unfallversicherung werden von Arbeitgebern getragen, die natürliche Personen auf Grundlage von Arbeitsverträgen beschäftigen. Die Bemessungsgrundlage ist der der Sozialversicherung ähnlich. Der Steuersatz beträgt zwischen 0,2% und 8,5% des Arbeitseinkommens, je nachdem in welcher Branche der Arbeitnehmer beschäftigt ist. In den meisten Fällen übersteigt er allerdings 2% nicht. SONSTIGE STEUERN Steuer auf die Gewinnung von Bodenschätzen Steuerpflichtig sind Gesellschaften und Einzelunternehmer, die gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation den Boden nutzen und Bodenschätze fördern. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach dem Preis der geförderten Bodenschätze, der entweder nach dem Verkaufspreis oder, wenn eine Veräußerung im Veranlagungszeitraum unterbleibt, auf Grundlage der steuerlichen Aufwendungen ermittelt wird. Veranlagungszeitraum ist der Monat. Für bestimmte Bodenschätze werden Steuervorteile gewährt, die sich nach der Lage der Lagerstätte, dem Grad ihrer Ausbeutung und der Teilnahme des Steuerpflichtigen bei der Suche und Exploration richten. Weitere Steuern: Wassersteuer Spielsteuer Transportsteuer (Kfz-Steuer) 29

32

33 SONDERWIRTSCHAFTS- ZONEN, REGIONALE INVESTITIONSPROJEKTE UND GEBIETE BESCHLEUNIGTER SOZIO-ÖKONOMISCHER ENTWICKLUNGE

34 SONDERWIRTSCHAFTSZONEN In der Russischen Föderation gibt es verschiedene Arten von Sonderwirtschaftszonen (SWZ): Art der SWZ Lage/Ort Gewerblichindustriell (Gewerbe) Technischinnovativ (Hi-Tech) y Elabuzhskij Distrikt (RepublikTatarstan) y Grjazinskij Distrikt (Lipetsker Gebiet) y Stavropolskij Distrikt (Gebiet Samara) y Werchnesaldinskij (Gebiet Swerdlowsk) y Pskovskij Distrikt (Gebiet Pskov) y Ljudinovo und Ljudinovskij Distrikt (Gebiet Kaluga) y Stadt Vladivostok y Narimanovskij Distrikt (Gebiet Astrachan) y Stupinskij Distrikt (Moskauer Gebiet) y Uzlovskij Distrikt (Gebiet Tula) y Dubna (Moskauer Gebiet) y Stadt St. Petersburg y Tomsk (Sibirien) y Stadt Moskau y Verhneuslonskij und Laischevskij Distrikte (Republik Tatarstan) y Stadtkreis Frjazino (Moskauer Gebiet) Touristisch y Altajskij Distrikt (Altaj Region) y Majminskij und Chemalskij Distrikte (Republik Altaj) y Distrikt Pribajkalskij (Republik Burjatien) y Irkutsker Gebiet y Insel Russki (Region Primorje) y Konakovskij Distrikt (Gebiet Tver) y Tourismus-Cluster: Zelentschukskij Distrikt (Karatschai-Tscherkessien) Apscheronskij Distrikt (Region Krasnodar) Majkopskij Distrikt (Republik Adygea) Cherekskij, Chegemskij, Elbrusskij Distrikte (Kabardino-Balkarien) Alagirskij, Irafskij Distrikte (Nordossetien-Alanien) Chunzachskij Distrikt (Republik Dagestan) Dschejrachskij und Sunschenskij Distrikte (Inguschetien) Jessentuki, Schelesnowodsk, Kislowodsk, Lermontow, Pjatigorsk, Mineralowodskij und Predgornyj Distrikte (Stawropolskij Region) Veduchi (Tschetschenien) 32

35 Art der SWZ Lage/Ort Hafen (See- und Flussschifffahrt, Flughafen) Regional y Sowjetsko-Gawanskij Distrikt (Gebiet Chabarowsk) y Tscherdaklinskij Distrikt (Gebiet Uljanowsk) y Murmansk und Kolskij Distrikt (Gebiet Murmansk) Republik Krim und Stadt Sewastopol 1 y Kaliningrader Gebiet y Magadaner Gebiet y 1 Sanktionen für Investionen in diese Gebiete durch Verordnung (EU) Nr. 1351/2014 des Rates, ABl. EU L 365/46 vom Während die durch föderales Recht bestimmten Sonderwirtschaftszonen Kaliningrad, Magadan sowie die Republik Krim und die Stadt Föderaler Bedeutung Sewastopol eine Sonderstellung einnehmen, sind alle übrigen Sonderwirtschaftszonen punktuelle, die auf Rechtsverordnungen der Regierung der Russischen Föderation gründen. Detailregelungen sind in zahlreichen Einzelgesetzen enthalten. Die Investitionsanreize unterscheiden sich von einer Sonderwirtschaftszone zur nächsten. Zu den gewährten Investitionsanreizen zählen die (teilweise) Bereitstellung von Infrastruktur, verbilligte Mieten, temporäre Befreiungen von der Gewinnsteuer bzw. herabgesetzte Gewinnsteuersätze sowie Vergünstigungen bei der Vermögensteuer für Unternehmen, der Bodensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen, bei Umsatzsteuer und Zöllen sowie der Transportsteuer. Eine vereinfachte Gegenüberstellung für eine punktuelle und eine regionale Sonderwirtschaftszone enthält die Tabelle auf Seite 34. Investitionsanreize müssen in den meisten Fällen im Vorfeld beantragt werden. Die Gewährung ist auch von Art und Umfang der Investition abhängig. Nähere Informationen zu den Sonderwirtschaftszonen finden sich auf den Internet-Seiten des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation ( activity/sections/sez/). 33

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