Anlagebedingungen für fairvesta Mercatus XI

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3 Anlagebedingungen zur egelung des echtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der fairvesta Mercatus XI GmbH & Co. geschlossene Investment-KG mit Sitz in der Konrad-Adenauer-Straße 15, übingen, (nachstehend ondsgesellschaft oder AI genannt) extern verwaltet durch die AVAA Invest GmbH mit Sitz im hierschplatz 6, München, (nachstehend AI-KVG genannt) für den von der AI-KVG verwalteten geschlossenen Publikums-AI, die nur in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft gelten. 3

4 1. Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen 1. Vermögensgegenstände ie ondsgesellschaft darf folgende Vermögensgegenstände erwerben: a) Sachwerte in orm von Immobilien, einschließlich ald-, orst und Agrarland gemäß 261 Absatz 1 r. 1 i.v.m. Absatz 2 r. 1 KAGB; b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von 1 Ziffer 1 lit. a.) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; und i. n icht über dem 12,5-fachen ert der tatsächlich vorhandenen Jahresnettokaltmiete (Ist-Miete) liegt, wobei sich der vorstehend genannte ert auf den Gesamtdurchschnitt bezieht. I nnerhalb der Beschaffungsphase (Phase der erstmaligen Investition des eingeworbenen ondsvermögens) werden etwaige Schwankungen in Bezug auf den vorstehend genannten ert toleriert, sofern zum nde der Investitionsphase der oben aufgeführte Gesamtdurchschnitt sichergestellt werden kann. Als Basis dessen können empirische erte von bereits durchgeführten Vermögensanlagen der fairvesta-nternehmensgruppe herangezogen werden. oder ii. unter dem anhand des Gutachtens ermittelten Verkehrswertes liegt, wobei sich der vorstehend genannte ert auf den Gesamtdurchschnitt bezieht. c) Bankguthaben gemäß 195 KAGB. 2. Anlagegrenzen a) ie ondsgesellschaft darf in die unter 1 Ziffer 1 lit. a.) und lit. b.) aufgezeigten Vermögensgegenstände bis zu 100 % des ertes des AI investieren. I nnerhalb der Beschaffungsphase (Phase der erstmaligen Investition des eingeworbenen ondsvermögens) werden etwaige Schwankungen in Bezug auf den vorstehend genannten ert toleriert, sofern zum nde der Investitionsphase der oben aufgeführte Gesamtdurchschnitt sichergestellt werden kann. Als Basis dessen können empirische erte von bereits durchgeführten Vermögensanlagen der fairvesta-nternehmensgruppe herangezogen werden. b) Bis zu 40 % des ertes des AI kann in Bankguthaben nach 1 Ziffer 1 lit. c.) gehalten werden. ie in Bankguthaben angelegte durchschnittliche Liquiditätsreserve soll aber in der egel nicht mehr als 15 % des ertes des AI betragen. ährend der missionsphase und während der Liquidationsphase kann das in Bankguthaben angelegte Vermögen kurzzeitig auch bis zu 100% des ertes des AI betragen. c) Ziel der ondsgesellschaft ist der rwerb, die Bewirtschaftung und die anschließende Veräußerung von Immobilien. ies kann auch durch Anteilserwerb an Objektgesellschaften erfolgen, sofern die ondsgesellschaft dadurch mittelbar igentum an der Zielimmobilie erwirbt. d) Immobilien dürfen unmittelbar oder mittelbar über eine Immobiliengesellschaft nur auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung nach Maßgabe des 261 KAGB erworben werden, wenn der Kaufpreis zzgl. Kaufnebenkosten (Anwalts- und otargebühren, Gutachtervergütungen, Makler-Courtagen, Grunderwerbsteuer und Kosten, soweit diese durch den Kauf entstehen) sowie zzgl. Mehrwertsteuer oder auch nicht abzugsfähiger Vorsteuer aller Immobilien e) s dürfen keine Sanierungsobjekte mit hohem eparaturund Instandhaltungsstau erworben werden, bei denen eine Instandsetzung gemäß Gutachten den Kaufpreis um mehr als 50 % erhöhen würde. 3. Leverage und Belastungen Kreditaufnahmen sind bis zur Höhe von 60 % des ertes der investierten Vermögensgegenstände möglich, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind. ine remdmittelaufnahme ist aber zum Zeitpunkt der Aufstellung dieser Anlagebedingungen mit Ausnahme der prognosegemäßen kurzfristigen remdmittelaufnahme im Kalenderjahr 2016 nicht geplant. ie Belastung von Sachwerten nach 1 Absatz 1 der Anlagebedingungen, sowie die Abtretung und Belastung von orderungen auf echtverhältnisse, die sich auf diese Sachwerte beziehen, sind bis zur Höhe von maximal 60 % des Verkehrswertes der in der ondsgesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände zulässig, wenn dies mit einer 4

5 ordnungsgemäßen irtschaftsführung vereinbar ist und die Verwahrstelle zustimmt. ie vorstehenden Grenzen für die Kreditaufnahme und Belastungen gelten nicht während der auer des erstmaligen Vertriebs des AI, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs. 4. erivate s dürfen keine Geschäfte, die erivate zum Gegenstand haben, getätigt werden. 2. Anteilklassen er AI hat zwei unterschiedliche Anteilsklassen gebildet, die sich hinsichtlich Mindestlaufzeit und ntnahmerecht unterscheiden. a) SA Cash lex inmalanlage mit gewinnunabhängigem ntnahmerecht Mindestlaufzeit: 10 ganze Kalenderjahre ntnahmerechte gem. 4 (1) a) dieser Anlagebedingungen. ondkonzeption, Prospektkosten, Vertrieb sowie für die Übertragung des AI auf die AI-KVG für die fairvesta Group AG, die fairvesta International GmbH und die AI-KVG ( Initialkosten ) an, die sich in Summe auf 13,5284 % (inkl. gesetzlicher msatzsteuer), der inlagen belaufen. ie in Summe aus Agio und Initialkosten anfallenden, anfänglichen Kosten betragen maximal 18,5284 % (inkl. gesetzlicher msatzsteuer) des Ausgabepreises. 2. Laufende Kosten a) Vergütungen, die an die AI-KVG und bestimmte Gesellschafter (Komplementärin und reuhandkommanditistin) sowie weitere ienstleister (egistertreuhänder) aus der nternehmensgruppe der ondsgesellschaft zu zahlen sind. ie AI-KVG erhält für die Verwaltung des AI ab dem Zeitpunkt ihrer wirksamen Bestellung eine laufende Vergütung in Höhe von bis 0,1071 % p.a. des jeweiligen durchschnittlichen ettoinventarwertes des AI (inkl. gesetzlicher msatzsteuer). b) SA Short Cash inmalanlage ohne ntnahmerecht in den ersten 5 Jahren Mindestlaufzeit: 5 ganze Kalenderjahre ntnahmerechte gem. 4 (1) b) dieser Anlagebedingungen. 3. Ausgabepreis und Kosten 1. Ausgabepreis und Initialkosten er Ausgabepreis für einen Anleger ist die Summe aus seinem gezeichneten Kommanditkapital (seiner inlage in die ondsgesellschaft) und dem Ausgabeaufschlag. ie Mindestbeteiligung beträgt für jeden Anleger ,00 uro. Höhere Beträge müssen ohne est durch 100 uro teilbar sein. er Ausgabeaufschlag ( Agio ) beträgt 5 % der inlage. s steht der ondsgesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen. eben dem Ausgabeaufschlag fallen in der missionsphase einmalig Kosten für Marketing, Handelsregistereintragungen, ie fairvesta Group AG und die fairam AG erhalten in Summe für die rbringung von (Auslagerungs-) ienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des AI, der Anleger-, Objekt- und Vertriebsverwaltung einen Betrag in Höhe von bis zu 3,0821 % p.a. des jeweiligen durchschnittlichen ettoinventarwertes des AI (inkl. gesetzlicher msatzsteuer). ie fairvesta reuhand AG erhält eine laufende Vergütung in der Höhe von bis zu 0,0446 % p.a. des jeweiligen durchschnittlichen ettoinventarwertes des AI (inkl. gesetzlicher msatzsteuer), welche sich ab dem um 3 % bezogen auf die Vorjahresgesamtkostenquote pro Jahr der Laufzeit der ondsgesellschaft erhöht. ie fairvesta Geschäftsführungsgesellschaft mbh erhält für die Geschäftsführung des AI eine laufende Vergütung in Höhe von bis zu 0,19 % p.a. des jeweiligen durchschnittlichen ettoinventarwertes des AI, welche sich ab dem um 3 % bezogen auf die Vorjahresgesamtkostenquote pro Jahr der Laufzeit der ondsgesellschaft erhöht. ie vorstehenden laufenden Gesamtkosten belaufen sich damit auf bis zu 3,4238 % p.a. des jeweiligen durchschnittlichen ettoinventarwertes des AI (inkl. gesetzlicher msatzsteuer) bis zum

6 b) Vergütungen, die von dem AI an ritte zu zahlen sind. ie Vergütung für die Verwahrstelle beträgt bis zu 0, % p.a. des jeweiligen durchschnittlichen ettoinventarwertes des AI (inkl. gesetzlicher msatzsteuer), zuzüglich einer einmaligen Gebühr in Höhe (inkl. gesetzlicher msatzsteuer). icht umfasst von den vorstehenden Kosten sind die zusätzlich von dem AI zu tragenden laufenden Versicherungsprämien für den von der Verwahrstelle zusätzlich abgeschlossenen Versicherungsvertrag. c) aneben gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des AI: i. bei der Verwaltung von Immobilien entstehende remdkapital- und Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs-, Vermietungs-, Instandhaltungs-, Betriebs- und echtsverfolgungskosten); ii. d) eben den vorgenannten Vergütungen und Aufwendungen werden der ondsgesellschaft die in Zusammenhang mit dem rwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehenden Kosten ( ransaktionskosten ) belastet. ie Aufwendungen im Zusammenhang mit dem rwerb, der Veräußerung, der Bebauung und Belastung von Immobilien einschließlich in diesem Zusammenhang anfallender Steuern werden der ondsgesellschaft unabhängig vom tatsächlichen Zustandekommen des Geschäfts belastet. e) ie AI-KVG kann für die Verwaltung des AI je ausgegebenem Anteil ferner eine laufende, jährliche erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 3,5 % (Höchstbetrag) des Betrages erhalten, um den der Anteilwert am nde jeder Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung bereits geleisteter Ausschüttungen den ert der inlage zum Beginn der ondslaufzeit übersteigt. bankübliche epot- und Kontogebühren; iii. Kosten für die Prüfung der ondsgesellschaft durch den Abschlussprüfer der ondsgesellschaft; iv. Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den egeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; v. ix. im Zusammenhang mit den an die ondsgesellschaft, die Verwahrstelle und ritte zu zahlende Vergütungen sowie die vorstehend genannten Aufwendungen anfallenden Steuern einschließlich der im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehende Steuern. Kosten für die Geltendmachung und urchsetzung von echtsansprüchen durch die ondsgesellschaft sowie der Abwehr von gegen die ondsgesellschaft erhobenen Ansprüchen; vi. Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf die ondsgesellschaft erhoben werden; ie Abrechnungsperiode entspricht jedem Kalenderjahr. ie erfolgsabhängige Vergütung wird anhand der gesetzlichen egelungen zur Anteilwertberechnung in der Abrechnungsperiode ermittelt. ie AI-KVG kann die erfolgsabhängige Vergütung teilweise oder ganz an die fairvesta Group AG und/oder die fairam AG weiterleiten. f) I m ahmen der ückgabe bzw. Kündigung eines Anteils erhebt die ondsgesellschaft keinen ücknahmeabschlag. Im all einer eilkündigung durch den Anleger erhebt die ondsgesellschaft eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 0,5 % des eilauszahlungsbetrages. vii. Kosten für echts- und Steuerberatung der ondsgesellschaft; viii. Kosten für die Analyse des Anlageerfolges der ondsgesellschaft durch ritte; 6

7 4. rtragsverwendung, Geschäftsjahr, auer und Berichte 1. Ausschüttung Ausschüttungen erfolgen in Abhängigkeit der ntscheidung in der Gesellschafterversammlung der ondsgesellschaft nach folgenden Staffeln (es kann zur Aussetzung der Auszahlungen kommen): Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres der ondsgesellschaft erstellt die ondsgesellschaft einen Jahresbericht gemäß 158 KAGB in Verbindung mit 135 KAGB, auch in Verbindung mit 101 Absatz 2 KAGB. Im all einer Beteiligung nach 261 Absatz 1 ummer 2 bis 6 KAGB sind die In 148 Absatz 2 KAGB genannten Angaben im Anhang des Jahresberichtes zu machen. a) SA Cash lex ntnahmerechte der Anleger: Jahr: 1 bis 6,5 % p.a Jahr: 1 7,5 % p.a Jahr: 1 8,5 % p.a Jahr: 1 9,5 % p.a Jahr: 1 10,5 % p.a. ab 21. Jahr: 1 11,5 % p.a. b) SA Short Cash ntnahmerechte der Anleger: Jahr: 1 bis 6,5 % p.a Jahr: 1 7,5 % p.a Jahr: 1 8,5 % p.a Jahr: 1 9,5 % p.a Jahr: 1 10,5 % p.a. ab 21. Jahr: 1 11,5 % p.a. fenden Geschäfte beendet, etwaige noch offene orderungen der ondsgesellschaft eingezogen, das übrige Vermögen in Geld umgesetzt und etwaige verbliebene Verbindlichkeiten der ondsgesellschaft beglichen. in nach Abschluss der Liquidation verbleibendes Vermögen der ondsgesellschaft wird nach den egeln des Gesellschaftsvertrages und den anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften verteilt. er Jahresbericht ist bei den im Verkaufsprospekt und in den wesentlichen Anlegerinformationen angegebenen Stellen erhältlich; er wird ferner im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 6. Inkrafttreten iese Anlagebedingungen treten am 21. Juli 2014 bzw. nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für inanzdienstleistungsaufsicht, je nachdem welcher Zeitpunkt später eintritt, in Kraft. 2. Geschäftsjahr und Berichte as Geschäftsjahr der ondsgesellschaft entspricht dem Kalenderjahr und beginnt daher am und endet am ie ondsgesellschaft ist entsprechend dem Gesellschaftsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Im all der Liquidation der ondsgesellschaft werden die lau- 7

8 fairvesta International GmbH Konrad-Adenauer-Str übingen elefon: +49(0) / elefax: +49(0) / Mail: info@fairvesta.de fairvesta /2014

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