Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 2 Örtliche Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Moltkestraße 14-16
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2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 2 Inhaltsübersicht Teil A Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes A I Planungsrechtliche Festsetzungen A II Örtliche Bauvorschriften A III Hinweise A IV Planfestsetzungen durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text A V Rechtsgrundlagen, Verfahrensvermerke Satzung vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße Satzung Örtliche Bauvorschriften vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße Teil B Begründung Beigefügte Teile zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan B I Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen
3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 3 Teil A Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes A I Planungsrechtliche Festsetzungen A II Örtliche Bauvorschriften A III Hinweise A IV Planfestsetzungen durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text A V Rechtsgrundlagen, Verfahrensvermerke Satzung vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße Satzung Örtliche Bauvorschriften vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16
4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 4 Schriftliche Festsetzungen Vorhabenträger : PRODOMO Wohn- und Gewerbebau GmbH, Bruchsal A I Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 (1) 1. BauGB) 1.1. Allgemeines Wohngebiet ( 4 BauNVO) Die Bauflächen im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden als Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO ausgewiesen. Die zulässige Nutzung wird wie folgt eingeschränkt : Auf der zur Moltkestraße hin ausgerichteten Bebauung werden Wohnungen, Büroräume sowie Räume für Dienstleistungsbetriebe, ausgenommen solche mit einem sexuellen Bezug, zugelassen. Auf dem rückwärtigen Grundstücksteil beschränkt sich die zulässige Nutzung auf Wohnungen sowie Büroräume. 2. Maß der baulichen Nutzung, Höhe baulicher Anlagen ( 9 (1) 1. BauGB) 2.1. Grundflächenzahl ( 19 BauNVO) Es wird eine Grundflächenzahl von 0,42 festgesetzt. Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstückes maßgebend, unabhängig davon, ob sie im Bebauungsplan als Baufläche oder als Grünfläche festgesetzt wurde. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der im 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu 100 % überschritten werden maximal zulässige Trauf- und Gebäudehöhe Die maximal zulässigen Trauf- und Gebäudehöhen sind im zeichnerischen Teil festgesetzt. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt des Außenmauerwerkes mit der Unterkante der tragenden Dachkonstruktion (Dachsparren). Als maximale Gebäudehöhe gilt der oberste Abschluss der Dachhaut am höchsten Punkt des Gebäudes. 3. überbaubare, nicht überbaubare Grundstücksfläche ( 9 (1) 2. BauGB) 3.1. Überschreitung der überbaubaren Grundstücksflächen ( 23 (5) BauNVO) Die durch die Festsetzung von Baulinien und Baugrenzen bestimmte überbaubare Fläche darf durch untergeordnete Gebäudeteile wie Erker und sonstige Vorbauten um bis zu 0,50m überschritten werden, bei Baulinien auch unterschritten werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Breite des über- bzw. unterschreitenden Einzelelementes das Maß von 3,0 m, die Summe mehrerer Elemente ein Viertel der Gebäudelänge nicht überschreitet. Terrassen und Balkone sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, sofern sie diese um nicht mehr als 2,00 m überschreiten.
5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 5 4. Flächen für überdache und nicht überdachte Stellplätze sowie Nebenanlagen ( 9 (1) 4. BauGB) Überdachte und nicht überdachte Stellplätze sowie sonstige Nebenanlagen sind ausschließlich auf den hierfür ausgewiesenen Flächen und auf den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Sie sind entsprechend dem Planeinschrieb mit begrünten Dachflächen zu überstellen bzw. mit einer bepflanzten Pergola-Konstruktion zu versehen (siehe Ziffern 7.2. und 7.3. dieser Festsetzungen). 5. Private Grünfläche ( 9 (1) 15. BauGB) Die privaten Grünflächen sind als solche auszugestalten und zu bepflanzen. Zulässig sind in diese Fläche hineinragende Terrassen und Balkone, sofern diese eine Tiefe von 2,00 m nicht überschreiten. Darüber hinaus zugelassen sind das Aufstellen von Spielgeräten sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch welche die zu begrünende Fläche lediglich unterbaut wird. 6. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ( 9 (1) 20. BauGB) 6.1. Vermeidung und Minimierungs-Maßnahmen Das Fällen von Gehölzen ist zur Vermeidung des Tötungsverbotstatbestandes nur außerhalb der Vegetationsperiode (01. Oktober bis 28. Februar) durchzuführen. Der Abriss von Gebäuden ist nur außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse durchzuführen (20. Oktober bis 01. März). Sollten Eingriffe außerhalb dieses Zeitraumes stattfinden, so ist ein Nachweis zu erbringen, dass durch entsprechende Eingriffe artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht ausgelöst werden CEF-Maßnahmen Für Gebäude- und Höhlenbrüter sowie Fledermäuse sind auf den Grundstücken Nr. 1283, Nr. 1283/1 und Nr. 1283/2 folgende Nisthilfen fachgerecht anzubringen und dauerhaft zu unterhalten : 3 Nistkästen Blaumeier, 27 mm Flugloch (z. B. Schwegler Typ 2GR, Dreiloch) 3 Nistkästen Kohlmeise, Flugloch oval 30/45 mm (z. B. Schwegler Typ 2GR) 2 Halbhöhlen Hausrotschwanz (z. B. Schwegler Typ 2HW) 2 Halbhöhlen Grauschnäpper (z. B. Schwegler Typ 1N) 2 Sperlingskolonie-Kästen (z. B. Schwegler Typ 1SP) 2 Fledermaus-Kästen für Fassaden (z. B. Schwegler Typ 1FQ) 7. Pflanzgebot ( 9 (1) 25. a BauGB) 7.1. Auf der mit einem Pflanzgebot belegten Fläche ist mit Bäumen und Sträuchern gemäß der Artenverwendungsliste (siehe Anlage) zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten und zu pflegen Nicht überdachte PKW-Stellplätze sind mit einer Pergola-Konstruktion zu überbauen. Diese ist dauerhaft mit standortgerechten Pflanzen der nachfolgend genannten Arten zu beranken : Aristolochia Pfeifenwinde Clematis Waldrebe Lonicera Geißblatt
6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal Parthenocissus Wilder Wein Hederahelix Gemeines Efeu Polygonum aubertii Schling-Knöterich Die im Nord-Westen des Plangebietes vorgesehenen PKW-Stellplätze werden gemäß der Darstellung in der Planunterlage überdacht mit einer dauerhaft zu begrünenden, extensiv zu pflegenden Dachfläche. Die Mindestsubstratstärke beträgt 6 cm.
7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 7 A II Örtliche Bauvorschriften ( 74 LBO) 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 (1) 1. LBO) 1.1. Dachform/Dachneigung Es sind die Dachformen und Dachneigungen des beiliegenden Vorhabenplanes einzuhalten dieses sind : Bebauung an der Moltkestraße Satteldach mit einer Neigung von 49 (profilgleicher Anbau an das Gebäude Moltkestraße Nr. 18 ) straßenabgewandte Bebauung Pultdach mit einer Neigung von 5 2. Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen / 74 (1) 3 LBO) Das Abstellen von Abfallbehältern ist im Außenbereich ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Flächen zugelassen. Die Fläche ist einzuhausen bzw. blickdicht zum Straßenraum hin abzupflanzen oder abzugrenzen. 3. PKW-Stellplätze ( 74 (2) 2. LBO) Stellplätze für Kraftfahrzeuge, die nicht mit einer begrünten Dachfläche überstellt sind, müssen eine wasserdurchlässige Oberfläche aufweisen.
8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 8 A III Hinweise Das Bauvorhaben befindet sich bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis im Überflutungsbereich des Saalbach. Aufgrund der geplanten Höhenlage der Bebauung (EFH-Höhe 115,56 m über NN) ist eine Hochwassergefahr für die bewohnten Räume bei einem HQ100 nicht zu erwarten. Technikräume im Keller sind hochwassersicher auszuführen. Versorgungsleitungen im Keller sind an der Decke so zu führen, dass sie über dem Wasserstand eines 100-jährlichen Ereignisses liegen. Bei der Aufstellung und dem Betrieb von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöllageranlagen) sind die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) einzuhalten. Sollten in Folge der Planungen bei der Durchführung von Erdarbeiten bisher unbekannte archäologische Funde und Befunde entdeckt werden, sind diese dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 26, umgehend zu melden. Die Fundstelle ist bis zu vier Werktage nach der Fundanzeige unberührt zu lassen, wenn nicht eine Verkürzung der Frist mit dem Referat 26 vereinbart wird ( 20 DSchG i.v.m. 27 DSchG).
9 Vorhabenbezogener Bebauungsplann Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 9 Bestätigungen Entwurf und Bearbeitung: Stadt Bruchsal Stadtplanungsamt bearbeitet von Dipl.-Ing. C. Klingmüller in Zusammenarbeit mit Bruchsal, den gez. Prof. Dr. Ing. Hartmut Ayrle Fachbereichsleiter Stadtentwicklluung Ausfertigung: Die Übereinstimmung der planungsrechtlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Beschluss des Gemeinderates (Satzungsbeschluss) vom sowie die Richtigkeit der Angaben zum Verfahren werden bestätigt. Bürgermeisteramt Bruchsal Bruchsal, den gez. Cornelia Petzold-Schick Oberbürgermeisterin
10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 10 Inkrafttreten: Der durch Beschluss des Gemeinderates vom als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Gemarkung Bruchsal und die als Satzung beschlossenen Örtlichen Bauvorschriften sind gemäß 10 BauGB und 74 LBO mit der Bekanntmachung vom in Kraft getreten. Stadt Bruchsal, den gez. Prof. Dr. Ing. Hartmut Ayrle Fachbereichsleiter Stadtentwicklung
11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 11 A IV Planfestsetzungen durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text
12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 12
13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 13 A V Rechtsgrundlagen, Verfahrensvermerke Satzung vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße Satzung Örtliche Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Moltkestraße 14-16
14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 14 RECHTSGRUNDLAGEN BauGB BauNVO BNatSchG DSchG GemO LBO NatSchG WG Baugesetzbuch Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist Baunutzungsverordnung Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke in der Neufassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBL. I S. 466) Bundesnaturschutzgesetz Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 07. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist Denkmalschutzgesetz Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale i.d.f. vom , zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBl. S.252) Gemeindeordnung für Baden Württemberg i.d.f. vom (GBl. S.581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom 16. April 2013 (BGl. S. 55) Landesbauordnung Baden-Württemberg Vom 5. März 2010 (GBl. Nr. 7, S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Dezember 2013 (GBl. S. 389, 440) Naturschutzgesetz Baden-Württemberg Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Landesnaturschutzgesetz) i.d.f. vom (GBL. S. 745), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 809, 816) Wassergesetz für Baden-Württemberg Vom 03. Dezember 2013 (GBl. Nr. 17, S. 389), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. Juli 2014 (GBl. I Nr. 15, S. 378), in Kraft getreten am 13. August 2014 PlanzV Planzeichenverordnung 1990 Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und der Darstellung des Planinhalts vom (BGBL I 1991 S.58), geändert durch Artikel 2G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom (BGBl. I S. 1509)
15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 15 VERFAHRENSVERMERKE ( 13 BauGB) 1.1 Planaufstellungsbeschluss des Gemeinderates gemäß 2 Abs.1 BauGB am Ortsübliche Bekanntmachung hiervon gemäß 2 Abs.1 BauGB (Datum Amtsblatt) 2.1 Gemeinderatsbeschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 2 BauGB am am Ortsübliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung am Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB vom bis Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB (Schreiben vom ) Frist Gemeinderatsbeschluss über den Entwurf (Entwurfsbilligung) am Gemeinderatsbeschluss über die erneute öffentliche Planauslegung mit Begründung gemäß 4 a BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB 3.3 Ortsübliche Bekanntmachung hiervon gemäß 3 (2) BauGB (Datum Amtsblatt) 3.4 Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB mit der Gelegenheit zur Stellungnahme 3.5 Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung und Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme (Anschreiben vom ) 4. Abwägung und Satzungsbeschluss des Gemeinderates gemäß 10 BauGB ( 74 LBO) 5. Mitteilung des Prüfungsergebnisses des Gemeinderates an diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben 6. Inkrafttreten des Bebauungsplanes mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 BauGB (Datum Amtsblatt) am am vom bis Frist am am am
16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 16 S A T Z U N G zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Moltkestraße 14-16", Gemarkung Bruchsal Aufgrund des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) und der Gemeindeordnung für das Land Baden-Württemberg (GemO) i.d.f. vom (GBl. S.581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Gemarkung Bruchsal, als Satzung beschlossen. 1 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den Festsetzungen im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes ( 2, Ziffer A - III) 2 Bestandteile Teil A A - I A - IV Bestandteile Planungsrechtliche Festsetzungen Planfestsetzungen durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text Teil B B - I Beigefügte Teile Begründung
17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 17 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs.3 BauGB in Kraft. Bestätigungen Ausfertigung: Die Übereinstimmung dieser Satzung mit dem Gemeinderatsbeschluss vom wird bestätigt. Stadt Bruchsal Bürgermeisteramt Bruchsal, den gez. Cornelia Petzold-Schick Oberbürgermeisterin Genehmigungsvermerk: - entfällt -
18 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 18 Inkrafttreten: Der durch Beschluss des Gemeinderates vom als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gemäß 10 Abs.3 BauGB mit Bekanntmachung am in Kraft getreten. Stadt Bruchsal Stadtplanungsamt Bruchsal, den gez. Prof. Dr. Ing. Hartmut Ayrle Fachbereichsleiter Stadtentwicklung
19 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 19 S A T Z U N G über Örtliche Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Moltkestraße 14-16", Gemarkung Bruchsal Aufgrund der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Vom 5. März 2010 (GBl. Nr. 7, S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Dezember 2013 (GBl. Nr. 3, S. 389, 440) der Gemeindeordnung für das Land Baden-Württemberg (GemO) i.d.f. vom (GBl. S.581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (BGl. S. 55) hat der Gemeinderat in der Sitzung vom die Örtlichen Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als Satzung beschlossen. 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den Festsetzungen im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes ( 2 Ziffer A - III) 2 Bestandteile Teil A A - II Teil B B - II Bestandteile Örtliche Bauvorschriften Beigefügte Teile Begründung
20 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 20 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig i.s.v. 75 Abs.3 Nr.2 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Örtlichen Bauvorschriften in Teil A-II zuwiderhandelt. Als Tatbestand gilt die Ausführung: - einer von 1 abweichenden Dachform- und -neigung, - einer von 1 abweichenden Dacheindeckung, - von Dachaufbauten gemäß 1 Ordnungswidrigkeiten können gemäß 75 Abs.4 LBO i.v.m. 17 Abs.1 u. 2 OWiG mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung bzw. bis zu fünfundzwanzigtausend Euro bei fahrlässiger Zuwiderhandlung geahndet werden. (2) Ordnungswidrig gemäß 27 DSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend in besonders schweren Fällen bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro geahndet werden. 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 74 LBO in Kraft. Bestätigungen Ausfertigung: Die Übereinstimmung dieser Satzung mit dem Gemeinderatsbeschuss vom wird bestätigt. Stadt Bruchsal Bürgermeisteramt Bruchsal, den gez. Cornelia Petzold-Schick Oberbürgermeisterin
21 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Moltkestraße 14-16, Stadt Bruchsal 21 Inkrafttreten: Die durch den Beschluss des Gemeinderates vom als Satzung beschlossenen Örtlichen Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Moltkestraße sind gemäß 10 BauGB, 74 LBO mit der Bekanntmachung der Genehmigung am in Kraft getreten. Stadt Bruchsal Stadtplanungsamt Bruchsal, den gez. Prof. Dr. Ing. Hartmut Ayrle Fachbereichsleiter Stadtentwicklung
22 OFFENE FLÄCHE IM GEBÄUDE, DIE ÜBERFLUTET WERDEN KANN A A KG
23 B A B EG A
24 A A 1.OG
25 A A DG 2.OG
26 DG
27 Firsthöhe ünn Traufhöhe ünn Firsthöhe ünn Stellplätze unter dem hier aufgeständerten Gebäude LÄNGSSCHNITT (Bauabschnitt I) SCHNITT B - B
28 Firsthöhe ünn Traufhöhe ünn SCHNITT A - A (Bauabschnitt I)
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