Mechatroniker/-in Merkblatt zum betrieblichen Auftrag

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1 Merkblatt zum betrieblichen Auftrag Für die Abschlussprüfung Teil 2 bietet der Arbeitgeber 2 Varianten für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag an. In der Verordnung über die Berufsausbildung heißt es in 7 (3) über die Abschlussprüfung Teil 2: Der Prüfling soll zeigen, dass er in der Lage ist, a) Arbeitsaufträge zu analysieren, Informationen aus Unterlagen zu beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen zu klären, Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu bewerten und auszuwählen, b) Auftragsabläufe zu planen und abzustimmen, Teilaufgaben festzulegen, Planungsunterlagen zu erstellen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort zu berücksichtigen, c) Aufträge durchzuführen, Funktion und Sicherheit zu prüfen und zu dokumentieren, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Systeme zu beachten sowie Ursachen von Fehlern und Mängeln systematisch zu suchen, d) Systeme freizugeben und zu übergeben, Fachauskünfte, auch unter Verwendung englischer Fachausdrücke, zu erteilen, Abnahmeprotokolle anzufertigen, Arbeitsergebnisse und Leistungen zu dokumentieren und zu bewerten, Leistungen abzurechnen, Systemdaten und -unterlagen zu dokumentieren; Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: Montage oder Instandhaltung mit jeweils anschließender Inbetriebnahme eines mechatronischen Systems. Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag a) in 20 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen; das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrages geführt; unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das auftragsbezogene Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen, oder b) in 14 Stunden eine Arbeitsaufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein situatives Fachgespräch von höchstens 20 Minuten führen; die Durchführung der Arbeitsaufgabe beträgt sechs Stunden; durch Beobachtungen der Durchführung, die aufgabenspezifischen Unterlagen und das Fachgespräch sollen die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zur Durchführung der Arbeitsaufgabe bewertet werden. Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante nach Satz 1 Nummer 3 aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit. Seite 1 von 5

2 Hinweise zum betrieblichen Auftrag Antrag auf betrieblichen Auftrag Das Antragsverfahren, wie auch die Bereitstellung der Dokumentation für den Prüfungsausschuss, erfolgt über das Online-System tibros-bb. Die Zugangsdaten für die Auszubildenden und Ausbilder werden nach Anmeldung zur Prüfung an die Prüflinge und Ausbildungsbetriebe versendet. Pro Ausbildungsbetrieb werden nur ein Mal Zugangsdaten versandt, die für alle Prüflinge verwendet werden. Wenn mehrere Ausbilder die Anträge bearbeiten, können sich intern Kopien der Zugangsdaten erstellt werden. Bei Verlust können neue Zugangsdaten nur bei persönlicher Abholung gegen Vorlage des Personalausweises ausgehändigt werden. Bis zum Stichtag (12:00 Uhr, mittags) ist vom Auszubildenden ein Antrag im Online-System tibros-bb einzustellen. Es empfiehlt sich bereits im Voraus den Antrag schriftlich zu fixieren und dann nach Erhalt der Zugangsdaten ins Onlinesystem zu übertragen. Folgende Unterpunkte müssen im Antrag aufgeführt sein: 1. Bezeichnung des betrieblichen Auftrages 2. Ausgangszustand, Ziel, Rahmenbedingungen 3. Planung 4. Durchführung/Kontrolle 5. Dokumentation 6. Geplanter Bearbeitungszeitraum Zum Antrag muss als Anlage die Entscheidungshilfe hochgeladen werden, welche Sie unter unten genannter Dokumentnummer finden. Auszubildende loggen sich im Internet unter beim Login zum Online-System für Auszubildende, ein. Es ist erforderlich, dass der Auszubildende nach der Anmeldung im Online-System die eigene und die - Adresse seines Ausbilders hinterlegt. Daraufhin erhält der Auszubildende eine mit einem Link zum Bestätigen seiner -Adresse. Erst dann kann mit der Antragsbearbeitung begonnen werden. Wenn der Antrag vom Auszubildenden online eingestellt wurde, erhält sein Ausbilder automatisch eine mit einem Link zum Bestätigen des Antrages (hierfür werden die Zugangsdaten benötigt). Nach der Freigabe durch den Ausbilder wird der Antrag an die Handelskammer Hamburg weitergeleitet. Alle am Antragsverfahren Beteiligten sollten sicherstellen, dass sie immer unter der angegebenen -Adresse zu erreichen sind und täglich ihre s abrufen. Informationen z.b. über die Einstellung eines neuen Antrages durch den Auszubildenden oder die Genehmigung des Antrages werden ausschließlich per versandt. Der Prüfungsausschuss entscheidet innerhalb einer angemessenen Frist über die Genehmigung des Antrages. Der Auszubildende und der Ausbilder werden per durch die Handelskammer Hamburg über die Genehmigung als auch über eventuell vorzunehmende Änderungen oder eine Ablehnung des Antrages informiert. Mit der Durchführung des betrieblichen Auftrages darf in jedem Fall erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss und erfolgter Benachrichtigung durch unsere Handelskammer begonnen werden. Seite 2 von 5

3 Die Dokumentation ist unmittelbar nach Abschluss des betrieblichen Auftrages im Online- System tibros-bb einzustellen. Nach dem Hochladen (eine PDF-Datei) muss vom Teilnehmer per Pin seine Ehrenwörtliche Erklärung online bestätigt werden. Im Anschluss erhält der hinterlegte Ausbilder eine Mail mit der Aufforderung, von betrieblicher Seite die ehrenwörtliche Erklärung per Pin zu bestätigen. Bitte halten Sie daher bis zum Abschluss der Prüfung die Zugangsdaten bereit. Durchführung des betrieblichen Auftrages Erst nach der Genehmigung kann mit der Durchführung im vorgegebenen Zeitraum begonnen werden. Im Regelfall ist ein Ausbilder oder der betriebliche Verantwortliche mit der Aufsicht beauftragt. Der Ausbildungsbetrieb stellt zur ordnungsgemäßen und einwandfreien Durchführung des betrieblichen Auftrages alle benötigten Betriebs- und Hilfsmittel bereit und sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Die Ausführung des betrieblichen Auftrages ist mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren (z.b. Arbeitsberichte, Zeichnungen, Schaltpläne, Stücklisten, Mess- und Prüfprotokolle, Abnahmeprotokolle usw.). Die Gliederung der praxisbezogenen Unterlagen sollte dem im Antrag ausgeführten betrieblichen Auftrag entsprechen. Abweichungen sind zu erläutern. Praxisbezogene Unterlagen (Dokumentation) Diese Unterlagen müssen so erstellt werden, dass auf ihrer Basis im Fachgespräch die zu prüfenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten anhand der prozessrelevanten Zusammenhänge bewertet werden können. Dabei geht es z.b. nicht um die Qualität der Einzeltätigkeit (beispielsweise eines einzelnen Montageschrittes), sondern um die Qualität des Ablaufs (den Arbeitsprozess) einer kompletten Montage und deren zweckmäßige Organisation. Die praxisbezogenen Unterlagen stehen für die ausgeführten Tätigkeiten. Gliederung und Mindestanforderungen für die praxisbezogenen Unterlagen Deckblatt mit folgenden Informationen: - Titel des Betrieblichen Auftrages - Berufsbezeichnung - Name und Anschrift des Prüfungsteilnehmers und des Betriebes - Name und Telefonnummer des betrieblichen Betreuers - Datum und Unterschrift des Prüfungsteilnehmers und des Betreuers Inhaltsverzeichnis Beschreibung des betrieblichen Auftrages Die Beschreibung soll die wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben, sowie die Arbeitsabläufe, Teilaufgaben, Arbeitszeiten, angestrebter Zielzustand und das erreichte Ergebnis enthalten. Mögliche Anlagen zum betrieblichen Auftrag - Technische Unterlagen, Firmenunterlagen, Foto der Anlage - Stückliste, Materialscheine oder andere Dispositionsunterlagen - Abkürzungsverzeichnis - Selbsterstellte Abnahme-, Mess- und Prüfprotokolle Zeitplanung/ Arbeitsplan Auflistung der geplanten und die der benötigten Zeit in Stunden. Änderungen gegenüber dem vom Prüfungsausschuss genehmigten Antrages sind zu begründen. Seite 3 von 5

4 Abgabe der praxisbezogenen Unterlagen Die praxisbezogenen Unterlagen (Dokumentation) sind bis zum Stichtag vom Prüfling hochzuladen und vom Ausbildenden zu bestätigen. Sie sollen aus max. 20 bis 30 Seiten (inkl. Deckblatt, Erklärung, Inhaltsverzeichnis und Abkürzungsverzeichnis), ggf. für das Verständnis notwendigen Anlagen, bestehen. Weitere Hinweise zum betrieblichen Auftrag und zu Prüfungsterminen finden Sie unter Dokument-Nr Seite 4 von 5

5 Hinweise zum Fachgespräch Durch das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen, die für den Auftrag relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Ausführung des Auftrages begründen kann. Allgemeine Hinweise: - Die Bewertung des Fachgespräches nimmt der Prüfungsausschuss unmittelbar nach Ende des Fachgespräches vor. - Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Im Fachgespräch kann auch auf Themen eingegangen werden, die in den praxisbezogenen Unterlagen fehlerhaft oder unschlüssig dargestellt wurden, um zu hinterfragen, ob die Thematik beherrscht wird. Hinweise zum Fachgespräch: - Der zeitliche Rahmen für das auftragsbezogene Fachgespräch beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. - Der Prüfling soll im Fachgespräch die Gelegenheit erhalten, zu zeigen, dass er den für die Durchführung des betrieblichen Auftrages relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen, sowie die Vorgehensweise bei der Ausführung des Auftrages begründen kann. - Zu Beginn des Fachgesprächs kann der Prüfungsausschuss eine kurze einführende Vorstellung des betrieblichen Auftrages verlangen (nicht länger als 5 Minuten). Eine eigenständig zu bewertende Präsentation ist nicht vorgesehen. - Gegenstand des Fachgesprächs dürfen nur die für den betrieblichen Auftrag relevanten fachlichen Inhalte und Hintergründe sein. Es ist möglich, den Prüfling die Vorgehensweise beim betrieblichen Auftrag oder bei einzelnen Teilen des Auftrags begründen zu lassen. - Nur diese Inhalte gehen in die Bewertung des Fachgesprächs ein. Weitergehende Fachfragen, ohne Bezug zum betrieblichen Auftrag, sind nicht zulässig und dürfen somit auch nicht beurteilt werden. HANDELSKAMMER HAMBURG Geschäftsbereich Berufsbildung, Prüfungen in Technik und Logistik Seite 5 von 5

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