Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Vergabe/Weiterleitung von Fördermitteln durch die Kommunen im Rahmen der Projektförderung ILJA bzw.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Vergabe/Weiterleitung von Fördermitteln durch die Kommunen im Rahmen der Projektförderung ILJA bzw."

Transkript

1 Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Vergabe/Weiterleitung von Fördermitteln durch die Kommunen im Rahmen der Projektförderung ILJA bzw. Ein-Topf 1. Hintergrund Im Rahmen einer Projektförderung übernehmen die beteiligten Kommunen bei der Umsetzung der Landesinitiativen ILJA bzw. Ein-Topf eine Koordinierungs- und Steuerungsfunktion. Bestandteil der Zuwendung bei ILJA ist z. B. ein Budget von bis zu ,00, das zum einen für die Finanzierung von ehrenamtlichen Lotsen und zum anderen für zielgruppenbezogene Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung steht, die im Rahmen der Regelförderprogramme nicht gefördert werden können. Diese Leistungen werden in der Regel von Dritten durchgeführt. Mit den folgenden Ausführungen sollen den Kommunen rechtliche Hinweise gegeben werden, wie bei der Weiterleitung oder Vergabe von Fördermitteln an Dritte zu verfahren ist. 2. Der Rahmen: EU- und nationales Recht Nach Art. 56 der allgemeinen Strukturfondsverordnung (EG) Nr. 1083/2006 werden die Regeln für die Förderfähigkeit von Zuwendungen (Ausgaben) aus ESF-Mitteln auf nationaler Ebene festgelegt. In Deutschland erfolgen Landeszuwendungen deshalb regelmäßig nach 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den hierzu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV- LHO). Nationale Richtlinien setzen die generell gültigen Regeln der EG-Verordnungen um. Regelmäßig erklären Zuwendungsbescheide diese für verbindlich. Im Falle einer Projektförderung gilt dies auch für die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). 3. Die Beauftragung Dritter durch Vergabe oder Weiterleitung Nicht alle Aufgaben in einem Projekt können durch den Zuwendungsempfänger selbst durchgeführt werden. In diesen Fällen können externe Unternehmen oder Dritte mitwirken, die Aufgaben wahrzunehmen. Beispiele hierfür sind: Einsatz von Lotsen durch eine Ehrenamtsagentur, Angebote eines externen Bildungsträgers, Herstellung von Veröffentlichungen. Für die Beteiligung Dritter stehen rechtlich zwei Varianten zur Verfügung: die Vergabe von Aufträgen oder die Weiterleitung von Fördermitteln. Beide Varianten, ihre Voraussetzungen und Verfahrensmodalitäten werden im Folgenden genauer beschrieben. 3.1 Die Vergabe Entsprechend 30 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und entsprechender landesrechtlicher Bestimmungen muss dem Abschluss eines Dienstleistungs- und Lieferauftrages eine Öffentliche Ausschreibung vorausgehen. Im Zuwendungsbescheid wird in den AnBest P diese Bedingung in Form einer Verpflichtung auf die Anwendung der VOL/A aufgenommen. Für die Anwendung der Vergabearten sind bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten und Verfahren einzuhalten. 1

2 Es werden folgende Vergabearten unterschieden: 1. Bei einer Öffentlichen Ausschreibung werden Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben. 2. Bei einer Beschränkten Ausschreibung werden Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach Aufforderung zur Angebotsabgabe an eine beschränkte Zahl von Unternehmen vergeben. 3. Bei einer Freihändigen Vergabe werden die Leistungen ohne ein förmliches Verfahren im Rahmen von Verhandlungen vergeben. 4. Bei einem Direktkauf können Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 500 (ohne Umsatzsteuer) unter Berücksichtigung des Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren ( 3 Abs. 6 VOL/A 2009) beschafft werden. Im Regelfall ist eine Beschaffung im Wege der Öffentlichen Ausschreibung vorzunehmen 1. Nur in Ausnahmefällen (vgl. dazu die Fallbeispiele in 3 Abs. 2 VOL/A 2009) darf im Wege der Beschränkten Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Im Einzelfall darf auf die Vorschaltung des Öffentlichen Teilnahmewettbewerbs verzichtet werden. In noch selteneren Ausnahmefällen darf auf die Freihändige Vergabe im Rahmen der in 3 Abs. 5 VOL /A 2009 genannten Fallkonstruktionen nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb zurückgegriffen werden. Nur in absolut seltenen Ausnahmefällen, die ebenfalls in 3 Abs. 5 VOL/A 2009 genannt sind, ist schließlich die Freihändige Vergabe ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb möglich. Bei der Auswahl der Vergabeart kann man sich an den Auftragswerten orientieren. In NRW ist nach dem sog. Wertgrenzenerlass 2 eine Beschränkte Ausschreibungen mit vorherigem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb bis zu einer voraussichtlichen Auftragssumme von (ohne Umsatzsteuer) und ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb bis zu einer voraussichtlichen Auftragssumme von (ohne Umsatzsteuer) möglich. Aufgrund des obigen Erlasses ist nach 3 Abs. 5 i VOL/A 2009 eine Freihändige Vergabe bis zu einer voraussichtlichen Auftragshöhe von (ohne Umsatzsteuer) möglich. Auch bei einer Freihändigen Vergabe sind im Allgemeinen mindestens drei Vergleichsangebote je Auftrag einzuholen und auf Anforderung zu Prüfzwecken vorzulegen. Das Land NRW hat die erleichterten vergaberechtlichen Bestimmungen nach dem II. Konjunkturpaket bis zum verlängert 3. Danach können bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von (ohne Umsatzsteuer) Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben erfolgen. Die damit verbundenen Veröffentlichungspflichten sind zu beachten. 1 Siehe dazu die Anlage, die den Text von 3 VOL/A 2009 enthält. 2 Gemeinsamer Runderlass des Finanzministeriums (AZ I C / H IV A 3), des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr sowie des Ministeriums für Innovation, Wirtschaft und Forschung NRW vom Gültig vom bis Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales /10 vom Gültig vom bis

3 Das Vergabeverfahren und das Ergebnis der Preisermittlung ist zeitnah in einer den Anforderungen des 20 VOL/A 2009 entsprechenden Dokumentation aktenkundig zu machen, die folgende Punkte behandeln muss: 1. Welche Leistung wurde ausgeschrieben? Wie wurde diese beschrieben? 2. Wie kam es zur Entscheidung über die Vergabeart? Wie wurde die Entscheidung begründet? 3. Waren Regelungen für einen Öffentlichen Teilnehmerwettbewerb zu beachten? 4. Wie sahen die Vergabeunterlagen aus? 5. Wann und in welcher Form kamen die Angebote ein? 6. Wie wurden die Angebote geprüft; nach welchen Kriterien erfolgten Ausschlüsse? 7. Wie wurde die Wertung der Angebote vorgenommen; welche Kriterien fanden Anwendung? 8. Wurde in bestimmten Fällen Rücksprache mit Bietern genommen; wenn ja, nach welchen Kriterien 9. Wer erhielt den Zuschlag? 10. Gab es zu beachtende Dokumentations- und Veröffentlichungspflichten (z. B. nach 19 Abs. 2 VOL/A 2009)? Öffentliche Auftraggeber, die Sozialleistungen einkaufen, sollten potentielle Auftragnehmer darauf hinweisen, dass im Rahmen von Auftragsvergaben ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch stattfindet. Aus diesem Grunde tragen potentielle Bieter im Rahmen ihrer Kalkulation stets das Prüfungsrisiko, ob sie die angebotene Leistung umsatzsteuerfrei oder mit dem Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent bzw. dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent anbieten. 3.2 Die Weiterleitung von Fördermitteln Die Weiterleitung von Fördermitteln durch den Zuwendungsempfänger an ein Teilprojekt (z. B. Netzwerk) ist bereits im Antragsverfahren zu konkretisieren. Ob, an wen und in welcher Höhe die Weiterleitung von Mitteln durch den Zuwendungsempfänger zulässig ist, wird im Zuwendungsbescheid geregelt. Nur der Zuwendungsempfänger allein ist im Rahmen des Zuwendungsverhältnisses gegenüber dem Fördergeber Land NRW verantwortlich. Die maßgeblichen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Bewilligungsbescheid. Im Fall der Weiterleitung von Teilen der Zuwendung an einen Endbegünstigten sind diesem die entsprechenden Rechte und Pflichten aus dem Zuwendungsbescheid aufzuerlegen. Die Weiterleitung von Mitteln durch Zuwendungsempfänger kommt nur in Betracht, wenn der Endzuwendungsempfänger selber die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen würde und ein Eigeninteresse an der Wahrnehmung der geförderten Aufgaben hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn z. B. ein Partner maßgeblich an der Projektkonzeption und/oder Projektdurchführung beteiligt ist und/oder einen nicht unerheblichen Anteil an Eigenmitteln in das Projekt einbringt. 3

4 Bei gemeinnützigen Einrichtungen kann es im Einzelfall notwendig werden, eine Anteilsförderung z. B. durch kommunale Mittel auf 100 % aufzustocken. Im Rahmen einer solchen Vollfinanzierung ist es seitens eines Zuwendungsgebers erforderlich, das hohe öffentliche Interesse an einer Maßnahmedurchführung, die andernfalls nicht erfolgen könnte, besonders hervorzuheben und zu dokumentieren. Ein Eigeninteresse gemeinnütziger Träger an der Maßnahmedurchführung kann sich in diesen Fällen z. B. aus den satzungsgemäßen Zielen und Zwecken bzw. der Mitwirkung an der Projektkonzeption ergeben. Liegen die Weiterleitungsvoraussetzungen nicht vor, kommt nur die Beschaffung einer Dienstleistung nach Maßgabe des Vergaberechts in Betracht. Bottrop, im März 2011 Marianne Eicker-Bix Anlage Textauszug aus der VOL/A

5 Anlage Textauszug aus der VOL/A Arten der Vergabe (1) Öffentliche Ausschreibungen sind Verfahren, in denen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird. Bei Beschränkten Ausschreibungen wird in der Regel öffentlich zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb), aus dem Bewerberkreis sodann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln. Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. (2) Die Vergabe von Aufträgen erfolgt in Öffentlicher Ausschreibung. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beschränkte Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe zulässig. (3) Eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn a) die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden kann, besonders wenn außergewöhnliche Eignung ( 2 Abs. 1 Satz 1) erforderlich ist, b) eine Öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen (z. B. Dringlichkeit, Geheimhaltung) unzweckmäßig ist. (4) Eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn a) eine Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat, b) die Öffentliche Ausschreibung für den Auftraggeber oder die Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichten Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde. (5) Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn a) nach Aufhebung einer Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht, b) im Anschluss an Entwicklungsleistungen Aufträge in angemessenem Umfang und für angemessene Zeit an Unternehmen, die an der Entwicklung beteiligt waren, vergeben werden müssen, c) es sich um die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zur Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und Untersuchung handelt, die nicht der Aufrechterhaltung des allgemeinen Dienstbetriebs und der Infrastruktur einer Dienststelle des Auftraggebers dienen, 5

6 d) bei geringfügigen Nachbestellungen im Anschluss an einen bestehenden Vertrag kein höherer Preis als für die ursprüngliche Leistung erwartet wird, und die Nachbestellungen insgesamt 20 vom Hundert des Wertes der ursprünglichen Leistung nicht überschreiten, e) Ersatzteile oder Zubehörstücke zu Maschinen und Geräten vom Lieferanten der ursprünglichen Leistung beschafft werden sollen und diese Stücke in brauchbarer Ausführung von anderen Unternehmen nicht oder nicht unter wirtschaftlichen Bedingungen bezogen werden können, f) es aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist, g) die Leistung aufgrund von Umständen, die die Auftraggeber nicht voraussehen konnten, besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten der Auftraggeber zuzuschreiben sind, h) die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können, i) sie durch Ausführungsbestimmungen von einem Bundesminister ggf. Landesminister bis zu einem bestimmten Höchstwert zugelassen ist, j) Aufträge ausschließlich an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden sollen, k) Aufträge ausschließlich an Justizvollzugsanstalten vergeben werden sollen, l) für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt. (6) Leistungen bis zu einem Auftragswert von 500 Euro (ohne Umsatzsteuer) können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden (Direktkauf). 6

Gestaltungsmöglichkeiten im Verhandlungsverfahren

Gestaltungsmöglichkeiten im Verhandlungsverfahren Gestaltungsmöglichkeiten im Verhandlungsverfahren 2 I. Allgemein Teilweise herrscht bei öffentlichen Auftraggebern die Meinung, dass geltende Vergaberecht trägt nicht zu einer wirtschaftlichen Beschaffung

Mehr

Vergabeordnung der Stadt Gevelsberg

Vergabeordnung der Stadt Gevelsberg Vergabeordnung der Stadt Gevelsberg Ziffer 2.3. Buchstabe q), Ziffer 3.2 Buchstabe a) und Ziffer 3.4 Buchstabe g) geändert durch 1. Nachtrag vom 29.08.2007; Ziffer 4 neu eingefügt durch 2. Nachtrag vom

Mehr

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliches Auftragswesen...2 2. Rechtliche Grundlagen...2 3. Vergabearten...2 4. Schwellenwerte...3 5. Wahl der Vergabeart...4 6. Öffentliche

Mehr

Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am folgende Vergabeordnung beschlossen.

Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am folgende Vergabeordnung beschlossen. Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom 15.12.2011 Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am 15.12.2011 folgende Vergabeordnung beschlossen. 1 Geltungsbereich und Grundlagen 1.1 Diese Vergabeordnung gilt für

Mehr

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen

Mehr

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher

Mehr

2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO

2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO 001 Version 1.1 Stand: 14.07.2009 Leitfaden

Mehr

VOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte

VOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte VOB/A VOL/A VOF Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte 13.10.2015 2015 Junge 2 Vergabegrundsätze 13.10.2015 2015 Junge 3 VOB/A VOL/A VOF Rechtsgrundlagen Vergaberecht - Definition

Mehr

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Die Auswirkungen des neuen TVgG auf die öffentliche Auftraggeber Harald Hetman, Finanzministerium NRW 24. April 2012, IHK Nord Westfalen, Münster 1 Ziele des

Mehr

Qualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung

Qualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung Qualität fängt bei der Ausschreibung an Vergaberecht in der Schulverpflegung Fachtagung am 26. September 2012 in Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 1 Qualität fängt bei der Ausschreibung

Mehr

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen

Mehr

Rechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen

Rechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen Prof. Dr. Jürgen F. Baur/Philip Matthey Rechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 9 Vorwort

Mehr

Leitfaden zur Auftragsvergabe

Leitfaden zur Auftragsvergabe Leitfaden zur Auftragsvergabe Pichler; Leitfaden Leitfaden zur Auftragsvergabe Auf den folgenden Seiten finden Sie einen kurzen Leitfaden zum. Dieser soll Sie dabei unterstützen, die gesetzlichen Bestimmungen

Mehr

Deutschland-Braunschweig: Softwarepaket und Informationssysteme 2016/S 066-114681. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Braunschweig: Softwarepaket und Informationssysteme 2016/S 066-114681. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:114681-2016:text:de:html Deutschland-Braunschweig: Softwarepaket und Informationssysteme 2016/S 066-114681 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Checkliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A)

Checkliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A) Checkliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A) 20 VOL/A bestimmt, dass das Vergabeverfahren von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren ist, so dass die einzelnen

Mehr

HKW MÜHLHAUSEN Erw. biolog. Stufe 6. BA Umbau Gebläsehaus 02 Projekt-Nr: I Vergabeeinheit VE: 112,113,115,303,306,315,316,319,348,392,394

HKW MÜHLHAUSEN Erw. biolog. Stufe 6. BA Umbau Gebläsehaus 02 Projekt-Nr: I Vergabeeinheit VE: 112,113,115,303,306,315,316,319,348,392,394 HKW MÜHLHAUSEN Erw. biolog. Stufe 6. BA Umbau Gebläsehaus 02 Projekt-Nr: I.97.6212. Vergabeeinheit VE: 112,113,115,303,306,315,316,319,348,392,394 Anlage 21 6.12.2006 Vergabestelle Stadt Kassel Zentrales

Mehr

VERGABERECHT. Vergaberecht im Zeichen der Flüchtlingskrise. RA Christoph Richter

VERGABERECHT. Vergaberecht im Zeichen der Flüchtlingskrise. RA Christoph Richter VERGABERECHT Vergaberecht im Zeichen der Flüchtlingskrise RA Christoph Richter richter@lutzabel.com Die Flüchtlingskrise bringt Bund, Länder und Kommunen derzeit an ihre Belastungsgrenze: Nachdem zunächst

Mehr

Fachtagung Korruptionsprävention am

Fachtagung Korruptionsprävention am fachkompetent fachkompetent wirtschaftlich wirtschaftlich Fachtagung Korruptionsprävention am 18.06.2014 Korruptionsgefahr bei der Oliver Schubert Leiter der Fachgruppe Vergabe- und Vertragswesen, Justiziariat

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung Vergabeordnung 31/01 HdO 1 ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Vergabeordnung 31/01 90. Erg. Lief. 5/ 2015 HdO ----------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Deutschland-Dorfen: Bau von Sporthallen 2015/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Dorfen: Bau von Sporthallen 2015/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:114843-2015:text:de:html Deutschland-Dorfen: Bau von Sporthallen 2015/S 066-114843 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag

Mehr

Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Betrieb - Erneuerung - Vergabe

Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Betrieb - Erneuerung - Vergabe Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung Martin Brück von Oertzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsmediator Betrieb - Erneuerung - Vergabe 26.

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Ausschreibung und Förderung von Feuerwehrfahrzeugen

Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Ausschreibung und Förderung von Feuerwehrfahrzeugen Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Ausschreibung und Förderung von Feuerwehrfahrzeugen Uwe Baier, Referent beim Städte-und Gemeindebund Sachsen-Anhalt Kommunaler Erfahrungsaustausch Feuerwehr und Energie

Mehr

Deutschland-Mainz: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2015/S 022-036119. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Mainz: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2015/S 022-036119. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:36119-2015:text:de:html Deutschland-Mainz: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2015/S 022-036119 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Deutschland-München: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung 2013/S Auftragsbekanntmachung.

Deutschland-München: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung 2013/S Auftragsbekanntmachung. 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:295894-2013:text:de:html Deutschland-München: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung 2013/S 171-295894

Mehr

Vergabe von Rettungsdienstleistungen

Vergabe von Rettungsdienstleistungen Vergabe von Rettungsdienstleistungen Rechtsanwalt Dr. Martin Ott Hamburger Vergabetag 2013 31. Januar 2013 Kurzportrait Menold Bezler Menold Bezler Rechtsanwälte ist eine unabhängige, partnerschaftlich

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.s. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen durch das Städtische Gebäudemanagement Bonn (Vergabeordnung SGB)

Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen durch das Städtische Gebäudemanagement Bonn (Vergabeordnung SGB) 85.2 Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen durch das Städtische Gebäudemanagement Bonn (Vergabeordnung SGB) 1 Allgemeines 1.1 Die nachstehenden Richtlinien sind, sofern nicht im Einzelfall abweichende

Mehr

Grundzüge der Vergabe

Grundzüge der Vergabe Stand 16. Januar 2014 2 Einleitung: Das tragende Prinzip der vergaberechtlichen Vorschriften ist die Beschaffung im Wettbewerb. Alle zueinander im Wettbewerb stehenden potentiellen Anbieter sollen in einem

Mehr

Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR. 1 Geltungsbereich

Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR. 1 Geltungsbereich Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR vom 01.09.2010 Der Verwaltungsrat der Kommunalen Betriebe Soest AöR hat in seiner Sitzung am 26.08.2010 folgende Vergabeordnung beschlossen: 1 Geltungsbereich

Mehr

Deutschland-Bad Segeberg: Papierhandtücher 2015/S 184-333750. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Bad Segeberg: Papierhandtücher 2015/S 184-333750. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:333750-2015:text:de:html Deutschland-Bad Segeberg: Papierhandtücher 2015/S 184-333750 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag

Mehr

Hinweise zum Vergaberecht für Zuwendungsempfänger

Hinweise zum Vergaberecht für Zuwendungsempfänger BMI O4-11032/32#8 Stand: 14. August 2013 Hinweise zum Vergaberecht für Zuwendungsempfänger Einleitung: Diese Übersicht soll den Zuwendungsempfängern des BMI einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften

Mehr

Prüfung öffentlicher Auftragsvergaben

Prüfung öffentlicher Auftragsvergaben Prüfung öffentlicher Auftragsvergaben Mechthild von Maydell Leiterin der EU Prüfbehörde des Sachsen Anhalt für den EFRE und des ESF Magdeburg, 16. März 2011 Vorgaben der EU Art. 81 EGV Mit dem Gemeinsamen

Mehr

Vergabe von Leistungen in der Städtebauförderung

Vergabe von Leistungen in der Städtebauförderung Foto: Gernot Krautberger / fotolia.com HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG Vergabe von Leistungen in der Städtebauförderung Stand Januar 2013 Vergabe von Leistungen in

Mehr

Stadtverwaltung Cottbus: Das Zentrale Vergabemanagement stellt sich vor

Stadtverwaltung Cottbus: Das Zentrale Vergabemanagement stellt sich vor Stadtverwaltung Cottbus: Das Zentrale Vergabemanagement stellt sich vor Wie hat die Stadtverwaltung Cottbus die Durchführung von Vergabeverfahren organisiert und warum? 1. Struktur 1. 1. Vergabeorganisation

Mehr

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Lauenburg/Elbe

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Lauenburg/Elbe Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Lauenburg/Elbe Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Magistrats der Stadt Lauenburg/Elbe vom 12. März 1996, das Mittelstandsförderungsgesetz (MFG) vom 17.

Mehr

BESCHAFFUNGSRICHTLINIE VOM 12. MAI 2015 FÜR DIE VERGABE VON LEISTUNGEN AN DER UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN

BESCHAFFUNGSRICHTLINIE VOM 12. MAI 2015 FÜR DIE VERGABE VON LEISTUNGEN AN DER UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 BESCHAFFUNGSRICHTLINIE FÜR DIE VERGABE VON LEISTUNGEN AN DER UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN VOM 12. MAI 2015 (Verkündungsblatt Jg. 13, 2015 S. 249 / Nr. 65) A. Allgemeines

Mehr

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Fachtagung Nachhaltige Öffentliche Beschaffung Rechtsanwältin Iris Falke Schnutenhaus & Kollegen Drakestraße 49, 12205 Berlin Tel.: (030)

Mehr

73-I Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010

73-I Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010 73-I Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010 Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 3. März 2009 Az.: B II 2-6004-143-12 Um eine zügige Umsetzung von Maßnahmen zur Überwindung

Mehr

Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Eiderkanal, seiner amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulverbandes Schacht-Audorf

Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Eiderkanal, seiner amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulverbandes Schacht-Audorf Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Eiderkanal, seiner amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulverbandes Schacht-Audorf Aufgrund der Beschlussfassung des Amtsausschusses vom 24.02.2011 wird folgende

Mehr

Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A

Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A Gem. RdErl. des Finanzministeriums (Az: I C 2-0055-3/H 4030-1-IV A 3), des

Mehr

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A Vergabestelle: Stiftung Naturlandschaften Brandenburg Schlosshof 1 15868 Lieberose Vergabestelle Vergabenummer.: VG-10/2014-NLB Tel.: FAX: Ust.-ID-Nr.: Lieberose 10.07.2014 033671 / 327-88 033671 / 327-89

Mehr

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. Mügelner Str. 40, Haus G 01237 Dresden Telefon: 0351 2802-402 Telefax: 0351 2802-404 post@abstsachsen.de www.abstsachsen.de Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Ausgabe

Mehr

3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss Az: 3 VK LSA 60/2015 Halle, 07.09.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 3 Abs. 4 i.v. mit 16 Abs. 5 VOL/A - Eignung der Bieter ist bei der Beschränkten Ausschreibung

Mehr

Beschaffungsrichtlinie der Hochschule Wismar

Beschaffungsrichtlinie der Hochschule Wismar Hochschule Wismar Az.: 0510-00 Leiter der Verwaltung 1 Präambel Jede Beschaffung ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchzuführen ( 7 Landeshaushaltsordnung M-V - LHO M-V).

Mehr

L 2110 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - VOL)

L 2110 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - VOL) Vergabestelle Datum der Versendung Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Freihändige Vergabe

Mehr

Deutschland-Viersen: Wasserkraftmaschinen 2016/S 087-153495. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Viersen: Wasserkraftmaschinen 2016/S 087-153495. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:153495-2016:text:de:html Deutschland-Viersen: Wasserkraftmaschinen 2016/S 087-153495 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 5 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Stadt Wolmirstedt August-Bebel-Straße 25 Vergabestelle z. Hd. von Dr. Ringhard

Mehr

Vergabe- und Vertragsordnung für Lieferungen und Leistungen Teil A (VOL/A)

Vergabe- und Vertragsordnung für Lieferungen und Leistungen Teil A (VOL/A) Vergabe- und Vertragsordnung für Lieferungen und Leistungen Teil A (VOL/A) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.11.2009, Bundesanzeiger Nr. 196a, geändert durch Bekanntgabe vom 19. Februar 2010 (BAnz.

Mehr

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Britta Schmitz Zentrale Vergabestelle im BMAS Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Stand 04/2016 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Das öffentliche Auftragswesen 2 2. Ziel des Vergaberechts 2 3. Rechtliche

Mehr

Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: 6. April 2011)

Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: 6. April 2011) Wertgrenzen für beschränkte / freihändige (Stand: 6. April 2011) Bundesland/ Bund Bund 10.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung bis 50.000 Euro Übrige Gewerke bis Keine Keine Angaben

Mehr

Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG

Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG , den (Vergabestelle) Tel.: (Bearbeiter/in) Ablauf der Zuschlagsfrist Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG am Ablauf der Bindefrist am ggf. Ablauf der

Mehr

Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Bayern

Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Bayern Leitfaden www.stmwivt.bayern.de Vergabe öffentlicher

Mehr

VOL/A 2006 VOL/A 2009 Anmerkungen Verdingungsordnung für Leistungen Teil A Abschnitt 1

VOL/A 2006 VOL/A 2009 Anmerkungen Verdingungsordnung für Leistungen Teil A Abschnitt 1 Synopse 1. Abschnitt VOL/A 2006 und VOL/A 2009 Stand: 01.06.2010 VOL/A 2006 VOL/A 2009 Anmerkungen Verdingungsordnung für Leistungen Teil A Abschnitt 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil

Mehr

MERKBLATT. Richtig ausschreiben. Checkliste für öffentliche Auftraggeber

MERKBLATT. Richtig ausschreiben. Checkliste für öffentliche Auftraggeber MERKBLATT Richtig ausschreiben Checkliste für öffentliche Auftraggeber Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

Mehr

Die neuen Schwellenwerte ab 2012

Die neuen Schwellenwerte ab 2012 Die neuen Schwellenwerte ab 2012 Die EU-Schwellenwerte für die Auftragsvergabe ab 2012 für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge Thomas Ferber 4. Dezember 2011 Agenda Die neuen Schwellenwerte

Mehr

Workshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf

Workshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf Workshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf CORNELIUS BARTENBACH HAESEMANN & PARTNER Rechtsanwältin Katharina Strauß Köln 2 I Cornelius,

Mehr

D-Biberach: Elektrizität 2012/S 150-251063. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

D-Biberach: Elektrizität 2012/S 150-251063. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:251063-2012:text:de:html D-Biberach: Elektrizität 2012/S 150-251063 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag Seite 1 von 7 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Stadt Burg, Der Bürgermeister, SG Wirtschaftsförderung, Tourismus, Vergaben,

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 44/15 Halle, 16.06.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 10 Abs. 3 LVG LSA, 13 Abs. 3 VOL/A und 16 Abs. 3 lit. a VOL/A. - unvollständige Erklärung

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst

Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung 3 Zuwendungsempfänger 4 Zuwendungsvoraussetzungen 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen 6 Verfahren

Mehr

Deutschland-Eckernförde: Kommunikationsnetz 2016/S 061-104576. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Eckernförde: Kommunikationsnetz 2016/S 061-104576. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:104576-2016:text:de:html Deutschland-Eckernförde: Kommunikationsnetz 2016/S 061-104576 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

LANGUAGE: CUSTOMER: / NO_DOC_EXT: SOFTWARE VERSION: COUNTRY: PHONE:

LANGUAGE: CUSTOMER: / NO_DOC_EXT: SOFTWARE VERSION: COUNTRY: PHONE: LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F02 VERSION: R2.0.9.S01 SENDER: TEDE5 CUSTOMER: / NO_DOC_EXT: 2016-001523 SOFTWARE VERSION: 2.13.5-20160712-1538 ORGANISATION: subreport Verlag Schawe GmbH COUNTRY: DE

Mehr

Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vom 8. Juli 2002

Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vom 8. Juli 2002 Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vom 8. Juli 2002 Der Sächsische Landtag hat am 13. Juni 2002 das folgende Gesetz beschlossen:

Mehr

Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter

Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter vom 27.10.2005 Verzeichnis der Änderungen Satzung vom Geänderte Regelungen 16.04.2014 3 Absatz 2 Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter

Mehr

Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010

Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010 3. Vergaberechtstag Brandenburg Verschärfte Anforderungen an die Wertungsmatrix nach neuem Vergaberecht Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010 Telefon: 030/318675-36 www.hfk.de

Mehr

55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge

55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge 55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere

Mehr

für die 67. Tagung der Lindauer Psychotherapiewochen im April 2017

für die 67. Tagung der Lindauer Psychotherapiewochen im April 2017 Vergabestelle Stadt Lindau (B), Geschäftsstelle IHL, c/o LTK GmbH Brettermarkt 2 88131 Lindau (B) +49 8382918640 +49 8382918391 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt

Mehr

Beschleunigung von Vergabeverfahren kommunaler Auftraggeber in den Jahren 2009 und 2010

Beschleunigung von Vergabeverfahren kommunaler Auftraggeber in den Jahren 2009 und 2010 Beschleunigung von Vergabeverfahren kommunaler Auftraggeber in den Jahren 2009 und 2010 Das zweite Konjunkturpaket des Bundes enthält Instrumente, durch die Auftragsvergaben und damit Investitionsmaßnahmen

Mehr

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Agenda 1. Initiative 2. Anwendungsbereich 3. Allgemeine Grundsätze 4. Nachhaltigkeit

Mehr

Deutschland-Berlin: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 2014/S 111-195428. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Berlin: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 2014/S 111-195428. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:195428-2014:text:de:html Deutschland-Berlin: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 2014/S 111-195428 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien. 10 Thesen und Forderungen aus Sicht des DStGB

Die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien. 10 Thesen und Forderungen aus Sicht des DStGB Norbert Portz, Deutscher Städte- und Gemeindebund Die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien 10 Thesen und Forderungen aus Sicht des DStGB I. Vereinfachung des Vergaberechts erfordert umfassende Vereinheitlichung

Mehr

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? 1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte

Mehr

Checkliste Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen (Stand: 22.06.2015)

Checkliste Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen (Stand: 22.06.2015) Checkliste Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen (Stand: 22.06.2015) 1. Allgemeine Angaben 1.1 Allgemeine Angaben zum Antragsteller und zur Vergabe Antragsteller: Projektnummer: Gegenstand der Vergabe/Leistung(en)

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Aktenzeichen: Vergabe-Nr.: des Verfahrens Erstellung einer Logistikstudie für die Radregion Münsterland 1. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gemäß 3 Abs. 1 VOL/A 2.

Mehr

Deutschland-Gelsenkirchen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 2016/S 075-132167. Auftragsbekanntmachung.

Deutschland-Gelsenkirchen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 2016/S 075-132167. Auftragsbekanntmachung. 1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:132167-2016:text:de:html Deutschland-Gelsenkirchen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Hugo - Preuß- Platz 1, 99084 Erfurt, Deutschland

Mehr

Datenschutz in Schulen

Datenschutz in Schulen Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept

Mehr

Leitfaden für die Vergabe von Aufträgen durch Zuwendungsempfänger

Leitfaden für die Vergabe von Aufträgen durch Zuwendungsempfänger Leitfaden für die Vergabe von Aufträgen durch Zuwendungsempfänger bei Förderungen im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den Europäischen Sozialfonds Förderperiode 2007-2013 CCI: 2007DE05UPO001

Mehr

Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren. D-Berlin: Rechtsberatung 2010/S 140-215921 BEKANNTMACHUNG

Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren. D-Berlin: Rechtsberatung 2010/S 140-215921 BEKANNTMACHUNG 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:215921-2010:text:de:html D-Berlin: Rechtsberatung 2010/S 140-215921 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT

Mehr

- Motivation und Arbeit -

- Motivation und Arbeit - Öffentliche Ausschreibung nach 1 i. V. m. 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A Vergabe von Leistungen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung Bekanntmachung vom 04.04.2016 Termin für die Einreichung der Angebote:

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern vom 1. August 2016

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern vom 1. August 2016 Richtlinie für die Beurteilung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft,

Mehr

Herzlich willkommen. zur Informationsveranstaltung in Berlin am 30.06.2011 und 01.07.2011

Herzlich willkommen. zur Informationsveranstaltung in Berlin am 30.06.2011 und 01.07.2011 Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung in Berlin am 30.06.2011 und 01.07.2011 Begrüßung Agenda Zusammenarbeit BMVBS BBSR BVA Vorstellung des EDV-Systems zur Bearbeitung von Zuwendungen im ESF-Bereich

Mehr

Telefon: +43 57767-24483. Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen (URL):

Telefon: +43 57767-24483. Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen (URL): EUROPÄISCHE UNION Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg E-mail: mp-ojs@opoce.cec.eu.int Telefax (+352) 29 29 42 670 Internet-Adresse: http://simap.eu.int

Mehr

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Der Aggerverband - KöR 122537802 Sonnenstr. 40 Gummersbach 51645 DEUTSCHLAND

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:

Mehr

Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen (Vergabeordnung) vom 25.01.2011. I. Änderung vom 29.01.2013

Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen (Vergabeordnung) vom 25.01.2011. I. Änderung vom 29.01.2013 Vergabeordnung I/5/1 Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen (Vergabeordnung) vom 25.01.2011 I. Änderung vom 29.01.2013 Der Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Studie zur Erfüllung der Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben sowie

Mehr

Deutschland-Berlin: Gebäudereinigung 2016/S 117-209057. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Berlin: Gebäudereinigung 2016/S 117-209057. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:209057-2016:text:de:html -Berlin: Gebäudereinigung 2016/S 117-209057 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie

Mehr

Vergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2

Vergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2 Stand: 29.07.2014 Vergabe-Leitfaden Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen 2 1.1 Einführung 2 1.2 Form des Angebotes 2 1.3 Nebenangebote 2 1.4 Übersendung des Angebotes 3 1.5 Zustelladresse 3 1.6

Mehr

Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A)

Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) Seite 1 von151 Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) VOL 2002 VOL 2006 1 Leistungen Leistungen im Sinne der VOL sind alle Lieferungen

Mehr

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE Workshop 2 Öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden Themenrelevanz

Mehr

Dr. Fridhelm Marx Reform des Vergaberechts 2016

Dr. Fridhelm Marx Reform des Vergaberechts 2016 Reform des Vergaberechts 2016 Einige grundsätzliche Bemerkungen zur Struktur des deutschen VergR s Aktionsebenen der Reform Die einzelnen Themen des VergRModG Neue VOen (VgV, SektVO, KonzVgV) Struktur

Mehr

Grundlagen des Vergaberechts und aktuelle Tendenzen für zugelassene kommunale Träger (zkt) in NRW 28. August 2012

Grundlagen des Vergaberechts und aktuelle Tendenzen für zugelassene kommunale Träger (zkt) in NRW 28. August 2012 Grundlagen des Vergaberechts und aktuelle Tendenzen für zugelassene kommunale Träger (zkt) in NRW 28. August 2012 Marianne Eicker-Bix Übersicht: Staatliche Finanzierungswege Ansprüche auf gesetzlicher

Mehr

Deutschland - Stadt Achim: Projektmanagement im Bauwesen. Auftragsbekanntmachung / Dienstleistungen

Deutschland - Stadt Achim: Projektmanagement im Bauwesen. Auftragsbekanntmachung / Dienstleistungen Deutschland - Stadt Achim: Projektmanagement im Bauwesen Auftragsbekanntmachung / Dienstleistungen Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Stadt Achim Obernstraße

Mehr

Ausschreibung von Strom und Erdgas mit elektronischer Auktion. Kommunaler Energie-Dialog Sachsen

Ausschreibung von Strom und Erdgas mit elektronischer Auktion. Kommunaler Energie-Dialog Sachsen Ausschreibung von Strom und Erdgas mit elektronischer Auktion Kommunaler Energie-Dialog Sachsen 10.11.2014 Agenda Kurzvorstellung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH Elektronische Strom- und Erdgasausschreibungen

Mehr

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42 Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach VOB/ A 1.) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Straße PLZ; Ort Telefon Telefax E-Mail Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o

Mehr

Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011

Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011 Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011 Allgemeines, redaktionelle Änderungen (1) Die Struktur des neuen HVA L-StB hat sich nicht verändert. Wie bisher besteht das HVA L-StB aus fünf Teilen,

Mehr

Hausanordnung Nr. 5/2014 zur Vergabe öffentlicher Aufträge und für Beschaffungen über das Kaufhaus des Bundes (Beschaffungsanordnung BeschAO)

Hausanordnung Nr. 5/2014 zur Vergabe öffentlicher Aufträge und für Beschaffungen über das Kaufhaus des Bundes (Beschaffungsanordnung BeschAO) - 3 - Zb 1 04802-7/37 Hausanordnung Nr. 5/2014 zur Vergabe öffentlicher Aufträge und für Beschaffungen über das Kaufhaus des Bundes (Beschaffungsanordnung BeschAO) Stand: 15.06.2014 Für die Vergabe öffentlicher

Mehr

Deutschland-Berlin: Unterstände 2016/S 089-157723. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Berlin: Unterstände 2016/S 089-157723. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:157723-2016:text:de:html Deutschland-Berlin: Unterstände 2016/S 089-157723 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie

Mehr

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen. Implementierung Intranet MS SharePoint Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree Markgrafenstr.

Mehr