München, Juli 2014 Anleitung zum Gebrauch. Fogra-Medienkeil CMYK V3.0. Dr. Andreas Kraushaar

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "München, Juli 2014 Anleitung zum Gebrauch. Fogra-Medienkeil CMYK V3.0. Dr. Andreas Kraushaar"

Transkript

1 München, Juli 2014 Anleitung zum Gebrauch Fogra-Medienkeil CMYK V.0 Dr. Andreas Kraushaar

2 Anleitung zum Gebrauch: Fogra-Medienkeil CMYK V.0 Anleitung zum Gebrauch: Fogra-Medienkeil CMYK V.0 Inhalt Fogra-PR/DE--201/1--DE+PR Allgemeines Entwicklung Farbverbindlichkeit Konformität im digitalen Produktionsdruck Auswahl der Farbfelder 4 Stichworte: Qualitätssicherung MedienStandard Druck Medienkeil Farbfeldanordnung (Layouts) und Dateiformate Standard-Layout V.0, V.0a, V.0b und V.0 LFP Separate Layouts ( Sondervarianten) Unterstützte Dateiformate Handhabung und Auswertung Ausgabe des Medienkeils Auswahl der Referenzdruckbedingung Farbmessung Auswertung des Medienkeils Lizenzvereinbarung Literatur Dr. Andreas Kraushaar Ulrich Schmitt Hinweis Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenzeichen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten sind und daher von jedermann benutzt werden dürfen. Der Begriff Medienkeil ist ein eingetragenes Warenzeichen der Fogra. Eine Verwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Fogra und mit entsprechender Kennzeichnung gestattet Impressum Diese Anleitung wurde herausgegeben von der Fogra Forschungsgesellschaft Druck e.v., Streitfeldstraße 19, 8167 München und Postfach , München; Tel , Fax , info@fogra.org, Internet Die Fogra ist beim Finanzamt München (Steuernr. 14/84/18952) als gemeinnütziger Verein eingetragen by Fogra 2

3 Fogra Forschungsgesellschaft Druck e.v. 1 Allgemeines 1.1 Entwicklung Eines der wichtigsten Ziele der Qualitätskontrolle bei Druckproduktionen sowohl in konventionellen als auch digitalen Druckverfahren ist es, das zu erwartenden Druckergebnis bereits im Vorfeld anhand einer Referenz zu visualisieren. Vor dem Hintergrund fehlender Standardisierung war festzustellen, dass Druckdienstleister zunehmend Druckvorlagen als nachzustellende Referenz an die Hand bekamen, welche häufig geschönt waren. Ferner fehlten eindeutige Hinweise auf die konkrete Erstellung, d. h. auf die verwendeten Zielwerte. Es war folglich weder dem Auftraggeber noch dem Druckdienstleister möglich, eine solche Referenz, und noch viel schwer den Druckprozess, nachzustellen. Die daraus resultierenden aufwändigen Druckabstimmungen, Nachproduktionen und Reklamationen waren Anlass für die Entwicklung eines digitalen Kontrollmittels den Ugra/Fogra-Medienkeil CMYK. Er wurde in der Version 1.0 im Jahr 1997 erstmals vorgestellt. Der Medienkeil wurde notwendiger Bestandteil des MedienStandard Druck (MSD), [1], welcher die Übergabe von Daten und Prüfdrucken herstellerunabhängig und praxisnah beschreibt. Dieses Regelwerk ergänzt die ISO-Normen für die Prozesskontrolle im Druck [2]. Der Fogra-Medienkeil CMYK wurde stetig weiterentwickelt, um den veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Dies führte zu den Versionen 2.0, 2.2 mit 46 Farbfeldern und der gegenwärtig aktuellen Fassung, dem Fogra-Medienkeil CMYK V.0 mit 72 Farbfeldern. Er hat sich international etabliert und zeichnet sich insbesondere durch seine leichte Wiedererkennbarkeit und die Integration in praktisch allen Auswerteprogrammen aus. 1.2 Farbverbindlichkeit Wesentliche Voraussetzung für eine reibungslose Druckproduktion ist die Kommunikation zwischen Datenersteller und Druckdienstleister über die konkrete Druckbedingung, d. h. die qualitätsbeschreibenden Parameter (z. B. Bedruckstoff) samt der farblichen Charakterisierung in Form einer Charakterisierungsdatei (z. B. FOGRA9). Die ursprüngliche und zugleich wichtigste Aufgabe des Fogra-Medienkeils ist es sicherzustellten, dass eine Farbvorlage (z. B. Digitalprüfdruck) drucktechnisch für eine definierte Druckbedingung erstellt wurde. Somit bekommt diese Vorlage drei wesentliche Eigenschaften, welche das Gepräge der Farbverbindlichkeit ausmachen, nämlich: Drucktechnisch nachstellbar (der nach Normvorgaben arbeitende Drucker kann die farbliche Anmutung des Prüfdrucks erreichen) Qualität des Datensatzes ersichtlich (ermöglich somit, Datenfehler vorzeitig zu erkennen) Referenz im Streitfall gegeben ---- Damit diese Eigenschaften realisiert werden können, hat der MedienStandard Druck (MSD) die Präsenz des Fogra-Medienkeils durch weitere notwendige Kriterien ergänzt. Hierbei handelt es sich in erster Linien um die Farbtoleranzen, welche in den Weiterentwicklungen des PSD stets den entsprechenden ISONormen (ISO , []) entnommen wurden. Weitere Anforderungen sind das Vorhandensein einer einfach lesbaren Statuszeile oder die Verwendung geschlossener Datenformate (vorzugsweise PDF/). Vor dem Hintergrund der steigenden Qualitätsanforderungen seitens der Auftraggeber und der zunehmenden Bildqualität tonerbasierter Systeme stellt sich die Frage nach einer zweiten, etwas geringeren Anforderungen genügender Farbvorlage bzw. visuellen Referenz. Hierbei steht die Abstimmungsund Kreationsphase im Mittelpunkt, die Gegenstand vieler Vorschläge, Änderungen und Korrekturexemplare ist. Das Anfertigen von farbverbindlichen Prüfdrucken für jeden dieser Korrekturschritte ist finanziell oft zu aufwän- dig. Hier greift der Validation Print (ISO , [4]) als Vorlage im Designprozess, welcher eine schnelle und verlässliche Auskunft über den Stand und die Farbanmutung des späteren Druckproduktes ermöglicht. Die Ausdehnung der Farbverbindlichkeit auf Validation Prints wurde kontrovers diskutiert und ist im gegenwärtigen MedienStandard Druck (MSD 2010) nicht berücksichtigt. Die fortschreitende Marktakzeptanz und die erfolgreiche Publikation der ISO im Jahre 2012 führten dazu, den Digitalprüfdruck und den Validation Print im ProzessStandard Digitaldruck (PSD, [5]) gleichberechtigt als farbverbindliche Visualisierungen darzustellen. Sie adressieren unterschiedliche Anwendungsbereiche, und es obliegt den am Prozess Beteiligten, sich für die geeignete Farbreferenz zu entscheiden. Die Präsenz nur einer einzigen farbverbindlichen Referenz ist im Zeitalter der zunehmend farbgenauen Bildschirmdarstellung (Softproof) ebenso schwer vorstellbar. 1. Konformität im digitalen Produktionsdruck Neben dieser ursprünglichen Aufgabe als Kontrollmittel für die Feststellung der Farbverbindlichkeit hat der Medienkeil im Zuge der Standardisierung in den digitalen Produktionsdruck Einzug gefunden. Bei der Bewertung von OK-Bögen bzw. der entsprechenden Auflage spricht man nicht mehr von Farbverbindlichkeit, sondern allgemein von Normkonformität, wobei die Farbgenauigkeit, also die Abweichung zwischen Druck und Referenzdruckbedingung, eine dominante Rolle spielt. Untersuchungen im Rahmen des Technischen Beirats Digitaldruck der Fogra (DPWG, Digital Printing Working Group) haben bestätigt, dass der Aufbau und die Farbfeldauswahl die Belange des Digitaldrucks sehr gut abbilden. Im ProzessStandard Digitaldruck wird der Fogra-Medienkeil CMYK V.0 daher sowohl für die Verwendung der Konformitätsauswertung als auch zur vorherigen Prozesskontrolle empfohlen.

4 Anleitung zum Gebrauch: Fogra-Medienkeil CMYK V.0 A A A C D B Abb. 1: Die Markierungen zeigen die gegenüber Version 2. neuen Farbfelder im Fogra-Medienkeil CMYK V.0a. 1.4 Auswahl der Farbfelder Die Auswahl der Farbfelder obliegt zwei wesentlichen Anforderungen. Zum einen die Berücksichtigung nur derjenigen CMYK-Tonwerte, die auch in der zuständigen ISO-Norm (ISO ) definiert sind. Somit ist sichergestellt, dass die Messwerte des Medienkeils unmittelbar aus den etablierten IT8-7/4- bzw. ECI2002-Farbtafeln gewonnen werden können. Dies ist beispielsweise nicht der Fall bei vergleichbaren Kontrollkeilen anderer Hersteller. Zweite Anforderung ist die Kompatibilität mit den vorherigen Versionen V2 bzw. V2.2. Bei der Reduzierung der Anzahl der Tonwertfelder gilt es stets, den Kompromiss aus kompakter Größe und farbmetrischer bzw. drucktechnischer Aussagefähigkeit zu finden. Eine geringe Anzahl an Farbfeldern ermöglicht eine kleine Abmessung des Kontrollkeils sowie dessen zügige Messung bzw. Auswertung. Je geringer aber die Anzahl wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, wichtige Farbbereiche im Farbumfang bzw. wichtige Prozessgrößen in der Druckbewertung zu verlieren. Die gegenwärtige Fassung versucht beiden Ansprüchen gerecht zu werden, indem sowohl wesentliche Prozessgrößen (Primär- und Sekundärfarben) als auch zusätzliche Farbbereiche (Hautfarben, Erinnerungsfarben etc.) abgedeckt werden. Diese Kriterien fanden auch Einzug in die ISO und -8, welche Anforderungen an die zu verwendenden Kontrollkeile vorhalten. Die im Vergleich zum Vorgänger neu hinzu gekommenen Felder sind in Abb. 1 dargestellt. Abb. 2: Standard-Layouts des Fogra-Medienkeil CMYK V.0 (alle Abb. verkleinert). Nicht abgebildet ist hier der Fogra-Medienkeil CMYK V.0 LFP für den Großformatdruck Feldgröße: 19 mm x 1 mm, Gesamtabmessung: 257 mm x 107 mm. 4 A) Felder im Lichterbereich (10 %- und 20 %-Tonwert) (Spalten 4, 5, 9, 10, 14, 15) B) Zweite Graufeldbedingung (Felder C1 bis C5) C) Buntfarbenüberdruck auf Schwarz (Spalte 22) D) Felder im Tiefenbereich (Spalten 2, 24) Graufelder In der oberen Graufeld-Reihe (Feld A 16 bis A 21) befinden sich nur mit Schwarz (Echtgrau) aufgebaute Felder mit den Tonwerten 10 %, 20 %, 40 %, 60 %, 80 % und 100 %. Die darunter befindliche Graufeld-Reihe (Feld B16 bis B21) besteht aus Feldern, die aus Cyan, Magenta und Gelb (Buntgrau) in Anlehnung an die Druckbedingung für Papiertyp 1 und Rasterung 60/cm der Norm ISO [4] aufgebaut sind. In der Version.0 sind zusätzliche Grau- felder (Feld C1 bis C5) mit den Tonwerten 100 %, 70 %, 40 %, 20 % und 10 % hinzugekommen. Bei diesen Feldern ist jeweils der gleiche Tonwert im Cyan, Magenta und Gelb vorhanden. Diese Felder werden nicht in die Prüfung der Graubedingungen (ΔH in ISO oder Ch in ISO ) einbezogen. Sie dienen der Profilerstellung als wichtige Stützstellen. Informationszeile In den Textzeilen unterhalb der Felder sind das jeweilige Datenformat (TIFF oder PDF), die Versionsnummer sowie Angaben zur Lizenz (Lizenznehmer und Lizenznummer) zu finden. In diesem Bereich befinden sich zusätzlich vier %-Spitzlicht-Felder der Prozessfarben CMYK, die allerdings nur für die visuelle Auswertung vorgesehen sind. In den neuen Anordnungen wird auf die Nennung des Dateiformats verzichtet. Fogra-Medienkeil CMYK V.0 für manuelle Auswertungen, Feldgröße 6 mm 6 mm, Gesamtabmessung: 154, mm x 25,4 mm. Fogra-Medienkeil CMYK V.0a für automatische Auswertungen, Feldgröße 8,5 mm 10 mm, Gesamtabmessung: 228,6 mm x 7,4 mm. Fogra-Medienkeil CMYK V.0b für automatische Auswertungen, Feldgröße 6 mm 7 mm, Gesamtabmessung: 168, mm x 27,9 mm.

5 Fogra Forschungsgesellschaft Druck e.v. 2 Farbfeldanordnung (Layouts) und Dateiformate 2.1 Standard-Layout V.0, V.0a, V.0b und V.0 LFP Ein wichtiges Ziel bei der Entwicklung des Fogra-Medienkeils war ein möglichst einheitliches Layout, das von möglichst vielen verschiedenen Messgeräten bzw. Messprogrammen ausgewertet werden kann. Dies begründet die Reduzierung auf ein Standard-Layout, welches im Normalfall eingesetzt werden soll. Hierzu zählen die Versionen V.0, V.0a und V.0b, welche sich nur durch die Farbfeldgröße sowie den Farbfeldtrennungen unterscheiden, siehe Abb. 2. V.0 LFP Im Großformatdruck (LFP, Large Format Printing) wird häufig eine geringere Rasterfeinheit, d. h. ein gröberes Raster, gewählt als im kleinformatigen Auflagendruck. Diese Rasterfeinheiten sind mit denen des konventionellen Siebdrucks vergleichbar und liegen im Bereich von ca. 20/cm bis ca. 40/cm. Freilich können auch höhere Auflösungen erreicht werden, doch diese verringern die Produktivität und sind für viele Anwendungen aufgrund des großen Betrachtungsabstands nicht nötig. Die Ermittlung der Farbgenauigkeit mit Hilfe des Fogra-Medienkeils verlangt eine präzise Farbmessung. Voraussetzung hierfür ist eine Messfeldgröße, die eine ausreichende Erfassung (Mittelung) der verwendeten Rasterpunkte erlaubt. Ist dies nicht der Fall, so ergeben Wiederholmessungen innerhalb eines Farbfeldes stark unterschiedliche Messergebnisse. Aus diesem Grund sind größere Messfeldabmessungen für den Einsatz gröberer Raster, also insbesondere im Großformatdruck, unabdingbar. Warum wird das vorhandene Layout nicht einfach vergrößert? Eine Vergrößerung der Messfelder ist auf den ersten Blick durch eine simple Skalierung der vorhandenen Kontrollmittel möglich. Auf den zweiten Blick stellt man jedoch fest, dass die bei den meisten Farbmessgeräten mitgeliefer- ten Halterungen für die Scan-Messung nicht groß genug für einen derart vergrößerten Medienkeil sind. Eine ausschließliche Einzelfeldmessung (engl. Spot Mode) ist im Lichte der zunehmenden Automatisierung nicht mehr vertretbar. Bei der daher notwendigen Entwicklung einer neuen Anordnung ging es primär um den Erhalt der Wiedererkennbarkeit des Fogra-Medienkeils. Ein Blick auf das zusätzliche, neue Layout in Abb. verdeutlicht die Umsetzung im Vergleich zum Fogra-Medienkeil CMYK V.0a. Die grundsätzliche Anordnung weist 12 Spalten und 6 Zeilen auf, mit einer Farbfeldgröße von 19 mm x 1 mm. 2.2 Separate Layouts (Sondervarianten) Die Weiterentwicklung in den Großformatdruckern führte zu einer Integration von Farbmessgeräten in den Drucker, so dass die Kalibrierung weiter automatisiert werden konnte. Diese Messgeräte haben individuelle Anforderungen an das Design der messbaren Farbtafeln bzw. Kontrollkeile, welche von der Größe über die Form bis hin zu zusätzlichen Erkennungsmustern reichen. Die Verwendung solcher Kontrollkeile im Hinblick auf die Prüfdruckerstellung kann den Abstimmungsprozess erschweren, da die Emp- Composed Grey-Black Standard Layout - V.0a LFP Layout 19 mm 1 mm 22 mm 257 mm Abb. : Fogra-Medienkeil CMYK V.0. Vergleich des bisherigen Layouts (oben) mit der zusätzlichen LFPAnordnung (unten). Die Primär- und Sekundärkeile verlaufen nun nicht mehr horizontal, sondern vertikal. Ferner wurden die 6 BuntgrauEchtgrau-Pärchen in einem Block mit 2 Spalten am rechten Rand zusammengefasst. Die übrigen Farbfelder bilden die Spalten 8 und 9 sowie die unterste Zeile und komplettieren die 72 Farbfelder. fänger von diesen Prüfdrucken oft nicht in der Lage sind, dieses individuelle Layout rasch auszuwerten. Die notwendigen Layoutanpassungen werden daher nur im Auftrag der Maschinenhersteller entwickelt. Vor dem Hintergrund eines einheitlichen Erscheinungsbilds werden solche Anordnungen als separate Layouts kommuniziert und vertrieben. Dies wird auch in der Benennung deutlich, wobei gegenwärtig die Hersteller Epson (E, Extra Epson) und Canon (C, Extra Canon) unterstützt werden. In der Praxis werden diese Medienkeile ausschließlich durch Medienkeil-Lizenzpartner vertrieben, welche sowohl eine akurate Integration in das jeweilige Programm als auch die Beantwortung von Fragen gewährleisten. 5

6 Anleitung zum Gebrauch: Fogra-Medienkeil CMYK V.0 Extra Canon Die Sondervariante C umfasst nur ein Layout: Fogra-Medienkeil CMYK V.0 C (siehe Abb. 4) Extra Epson Für Epson Drucker existieren gegenwärtig zwei Sätze an Sondervarianten, wobei jeweils eine ein-, zwei- und dreizeilige Fassung vorhanden ist. Der erste Satz heißt somit E1Z, E2Z und EZ und der seit 2014 verfügbare Satz (E 1Z, E 2Z und E Z). Alle 6 Varianten sind in Abb. 5 dargestellt. Fogra-Medienkeil CMYK V.0 C Copyright Fogra 201 Liz.: 1FO0041 User: Publikation Vorstufe Abb. 4: Sondervariante Extra Canon : Fogra-Medienkeil CMYK V.0 C, Feldgröße 7 mm 11 mm, Gesamtabmessung: 180 mm x 52 mm. (Abb. verkleinert). Fogra Media Wedge CMYK V.0 E 1Z Copyright Fogra 2014 Lic.: 1FO0041 User: Publikation Vorstufe Fogra-Medienkeil CMYK V.0 E1Z (oben), Feldgröße 7 mm x 15 mm, Gesamtabmessung: 555 mm x 24 mm. Fogra-Medienkeil CMYK V.0 E 1Z (unten), Feldgröße 7 mm x 12 mm, Gesamtabmessung: 511 mm x 18 mm. 2. Unterstützte Dateiformate Sämtliche Layoutvarianten des Medienkeils werden als Pixelbilder (TiFF-Format) sowie als Vektor-Datei angeboten. Aufgrund des etablierten Herstellungsprozesses werden die bisherigen Layouts als EPS und die neuen Layouts im PDF-Format angeboten (Tab. 1). Fogra Media Wedge CMYK V.0 E 2Z Ausgabe des Medienkeils Bei der Ausgabe des Medienkeils ist darauf zu achten, dass dieser die gleichen Transformationen wie das übrige (zu bewertende) Sujet durchläuft. Weiter darf der Medienkeil nicht skaliert werden, da dies zur Folge haben kann, dass eine automatisierte Messung (engl. Scan-Mode) nicht mehr möglich ist. Ferner beeinflusst eine starke Veränderung der Ausdehnung die Farbwahrnehmung. Es ist weiter darauf zu achten, dass unmittelbar neben dem Medienkeil ein Bereich unbedruckter Fläche (ca. 1 cm) vorhanden ist, um die Streifenmessung zu vereinfachen..2 Auswahl der Referenzdruckbedingung Die Prüfung der Farbverbindlichkeit bedarf der Definition einer Referenzdruckbedingung. Dies erfolgt meist in 6 Lic.: 1FO0041 User: Publikation Vorstufe Fogra-Medienkeil CMYK V.0 E2Z (oben), Feldgröße 7 mm x 15 mm, Gesamtabmessung: 50 mm x 9mm. Fogra-Medienkeil CMYK V.0 E 2Z (unten), Feldgröße 7 mm x 12 mm, Gesamtabmessung: 259 mm x 0 mm. Handhabung und Auswertung.1 Copyright Fogra 2014 Fogra Media Wedge CMYK V.0 E Z Copyright Fogra 2014 Lic.: 1FO02041 User: Publikation Vorstufe Fogra-Medienkeil CMYK V.0 EZ (oben), Feldgröße 7 mm x 15 mm, Gesamtabmessung: 182 mm x 54 mm. Fogra-Medienkeil CMYK V.0 E Z (unten), Feldgröße 7 mm x 12 mm, Gesamtabmessung: 175 mm x 42 mm. Abb. 5: Sondervarianten Extra Epson des Fogra-Medienkeil CMYK V.0 (alle Abb. verkleinert). Form einer Charakterisierungsdatei oder eines darauf basierenden ICC-Ausgabeprofils. Für die Fogra-Charakterisierungsdaten wird separat ein Paket mit Dateien zur Verfügung gestellt, welche ausschließlich die 72 CMYK-Tonwertfelder umfassen. Der Medienkeil kann grundsätzlich für alle CMYK-basierten Referenzdruckbedingungen herangezogen werden.. Farbmessung Messbedingung Bei der Messung der 72 Farbfelder ist die Messbedingung zu beachten. Hierbei gilt, primär die Referenzdruckbedingun- gen zu berücksichtigen. Diese sind meist zu Beginn der Charakterisierungsdatei (engl. Header) hinterlegt. Typischerweise sind dies: Lichtart: D50 Unterlage: Weiße Messunterlage (wb, white backing) Filter: No-Filter, d. h. kein Pol oder UV-Sperr-Filter Beobachter: 2 -Normalbeobachter Gegenwärtig erfolgt eine Umstellung vom etablierten Messmodus ISO 1655:M0 ( D50-Messung mit UVAnteil wie bei Glühlampe ) hin zu ISO 1655:M1 (D50-Messung mit besser angenähertem UV-Anteil). Alle bisherigen Fogra-Charakterisierungsdaten

7 Fogra Forschungsgesellschaft Druck e.v. entsprechen ISO 1655:M0. Es wird aber an M1-konformen Druckbedingungen gearbeitet, so dass der korrekten Messbedingung in Zukunft eine große Bedeutung zukommt. Ansteuerungsdatei Wesentliche Voraussetzung bei der Farbmessung ist ebenso die Ansteuerungsdatei, welche den Zusammenhang zwischen den individuellen Feldpositi- onen und den gemessenen Farbwerten herstellt. Diese werden vom Hersteller des Messgeräts bereitgestellt. Gerätevergleichbarkeit Die Auswertung der Konformität bzw. die Bestimmung der Farbverbindlichkeit ist von einer akkuraten Farbmessung abhängig. Um Anwendungs- und Verständnisfehler zu reduzieren, ist die Auseinandersetzung mit dem jeweils TIFF EPS PDF V.0 V.0a V.0b V.0 LFP V.0 C V.0 E1Z V.0 E2Z V.0 EZ V.0 E 1Z V.0 E 2Z V.0 E Z zu verwendeten Messmodus unabdingbar. Es zeigt sich allerdings, dass trotz korrekter Anwendungen Abweichungen zwischen Geräten eines Models, aber auch zwischen Modellen unterschiedlicher Hersteller auftreten. Man unterscheidet hierbei konkret zwischen Inter Instrument Agreement und Inter Model Agreement. IIA - Inter Instrument Agreement (GeräteVergleichbarkeit) Identische Messgeräte mit gleicher Apertur -- Standard-Layouts Sondervarianten IMA Inter Model Agreement (ModellVergleichbarkeit) Gleiche Messgeräte mit unterschiedlichen Aperturen Messgeräte von unterschiedlichen Herstellern Messgeräte unterschiedlichen Aufbaus vom gleichen Hersteller ---- Ursachen für mögliche Abweichungen können in herstellerseitige und anwenderseitige Unterschiede kategorisiert werden: Tab. 1: Dateiformate des Fogra-Medienkeils. -- Herstellerseitig: Bauartbedingte Unterschiede (Design), obwohl innerhalb der Spezifikation der relevanten ISOStandards (z. B. ISO 1655) Unterschiedliche Rückführbarkeitsquellen (NIST, PTB, NPL etc.) ---- Anwenderseitig: Mangelndes Verständnis im Umgang und bei der Handhabung mit einem Messgerät Mangelndes Verständnis von Substrateigenschaften (laterale Streueigenschaften, Opazität, Transluzenz etc.). Mangelnde Pflege und Wartung (Reinigung der Weißkachel falsch oder ausgelassen) Anwendungsfehler (unterschiedliche Aperturen, falsche Messeinstellungen, unterschiedliche Messunterlagen) Anpassungsfehler (Tuning) an ein Material, mit größeren Abweichungen auf anderen Materialien ---- Abb. 6: Bildschirmkopie der Fogra-Webseite zum Herunterladen der Medienkeil-Referenzwerte für die Charakterisierungsdateien der Fogra: fogra-charakterisierungsdaten-download/ 7

8 Anleitung zum Gebrauch: Fogra-Medienkeil CMYK V.0 Der Pflege und korrekte Wartung der verwendeten Farbmessgeräte kommt also eine große Bedeutung zu. Es gilt ferner, die Drift der Geräte über die Zeit als auch die Abweichungen zueinander zu prüfen. Anleitungen dazu finden sich im ProzessStandard Digitaldruck (PSD)..4 Auswertung des Medienkeils Der Fogra-Medienkeil CMYK.0 ist in den meisten RIPs bzw. Prüfdruck- und Qualitätskontrollsystemen hinterlegt. Die Auswertung gliedert sich grundsätzlich in drei unterschiedliche Kategorien: Farbverbindlichkeit (Prüfdruck nach ISO oder Validation Print nach ISO ) Druckkonformität (z. B. medienrelative Auswertung gemäß PSD gegen eine zu definierende Referenzdruckbedingung) Auswertung nach Hausstandards (z. B. für die Prozesskontrolle nach individuellen Zielwerten und Toleranzen) Bei Fragen und Problemen helfen die jeweiligen Hersteller direkt Ausschließlich zu Testzwecken wird eine MS-Excel Datei angeboten, welche die Auswertung hinsichtlich der ersten beiden zuvor erwähnten Kategorien ermöglicht. Hierbei ist es nötig, die CIELAB-Farbmesswerte über die Zwischenablage oder eine externe Messdatei in die Excel-Datei zu übertragen. Diese Auswertedatei ist Gegenstand aktueller Weiterentwicklung. Ihre Anwendung wird nicht für den normalen Praxisfall empfohlen. 8 4 Lizenzvereinbarung zwischen Fogra Forschungsgesellschaft Druck e.v. Streitfeldstraße 19, 8167 München, nachfolgend (LG) genannt, einerseits und dem Erwerber der Software, nachfolgend Lizenznehmer (LN) genannt, anderseits wird Folgendes vereinbart. 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Lizenzvertrages ist der Bilddatenbestand Fogra Medienkeil. Der Fogra Medienkeil wird dem LN in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Die Nutzung beschränkt sich ausschließlich auf die zur Verfügung gestellten Versionen (Layouts), die eindeutig durch die Lizenznummer des LN sowie den Firmenamen des LN gekennzeichnet sind. Hierzu gehören auch alle dem LN später vom LG überlassenen Weiterentwicklungen (Up-Dates) des Medienkeils. Der LG ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Weiterentwicklungen des Medienkeils nach eigenem Ermessen zu erstellen. Der LG behält sich das Recht vor, Weiterentwicklungen (z. B. Sondervarianten) dem LN gegenüber auch kostenpflichtig anzubieten. 2 Lizenz Der LG gewährt dem LN für die Dauer dieses Vertrages eine standortgebundene Firmenlizenz, welche sich auf die jeweilige Niederlassung ( one company one location ) beschränkt. Diese muss vom LN in der Bestellung angegeben werden und wird eindeutig in der Lizenzinformationen des Medienkeils kenntlich gemacht. Der Medienkeil darf dabei auf beliebig vielen Systemen innerhalb dieser Niederlassung genutzt werden. Jegliche Änderungen am gelieferten Bilddatenbestand seitens des LN sind untersagt. Ein Einbinden des unveränderten Bilddatenbestands des Medienkeils in einen neuen Datenbestand ist hingegen ausdrücklich erlaubt. Eine kommerzielle Verbreitung des Medienkeils in unveränderter oder abgeänderter Form ist untersagt. Übertragung und Unterlizenzen Der LN ist nicht berechtigt, die Lizenz an Dritte zu übertragen, Unterlizenzen zu erteilen oder den Bilddatenbestand in sonstiger Weise Dritten nutzbar zu machen, sofern nicht der LG zu einer Übertragung der Software auf den Dritten seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Hierzu zählen auch andere Niederlassungen der Firma, sowie unselbständige Niederlassungen der Firma wie Filialen. 4 Schutzpflichten Der LN verpflichtet sich, den lizenzierte Medienkeil ohne ausdrückliche Zustimmung des LG in keiner Weise zu verändern. Der LN verpflichtet sich ferner, den lizenzierten Bilddatenbestand vor Fremdzugriffen zu schützen, so dass ein Zugang und Kopieren durch nichtberechtigte Dritte verhindert wird. 5 Inspektionsrecht Der LN räumt dem LG das Recht ein, die Einhaltung der Vertragspflichten des LN im Betrieb des LN selbst oder durch Dritte zu überprüfen. 6 Gewährleistung Sollte der von LG gelieferte Bilddatenbestand fehlerhaft oder beschädigt sein, so kann der LN Ersatzlieferung während einer Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Der LG behält es sich vor in diesen Fall eine Kopie der Rechnung einzufordern. 7 Haftungsbeschränkungen 1 Der lizenzierte Medienkeil ist ein Standard Kontrollmittel. Der LG kann infolgedessen nicht garantieren, dass die lizenzierte Medienkeil den Bedürfnissen des LN entspricht. Er kann ferner wesensgemäß nicht dafür haften, dass der lizenzierte Medienkeil fehlerfrei ist oder dass sich etwaige Fehler korrigieren lassen. Der LG haftet infolgedessen auch nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden aufgrund von Fehlern des lizenzierten Medienkeils. Die Haftung des LG beschränkt sich auf eine Haftung für arglistiges Verschweigen von Mängeln. 2 Dem LG sind keine Rechte Dritter bekannt, die der Verwendung des Medienkeil durch den LN entgegenstehen.

9 Fogra Forschungsgesellschaft Druck e.v. Der LG haftet jedoch nicht dafür, dass der lizenzierte Medienkeil frei von Rechten Dritter ist. Falls bei vertragsgemäßer Verwendung der lizenzierten Medienkeil gegen den LN durch Dritte Rechte geltend gemacht werden, wird der LG dem LN auf dessen Wunsch und dessen Kosten jede mögliche Unterstützung zur Abwehr der gegen den LN geltend gemachten Ansprüche gewähren. 8 Vertragslaufzeit Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 9 Vertragsbedingungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist beiden Vertragsparteien insbesondere dann möglich, 1 wenn der LN die lizenzierte Medienkeil an anderen als der angegebenen Niederlassung benutzt, 2 wenn der LN die lizenzierte Medienkeil in sonstiger Weise unzulässig verändert oder den Bilddatenbestand an Dritte weitergibt. bei sonstigen Verstößen einer Vertragspartei gegen eine wesentliche Vertragspflicht und fruchtlosem Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Abmahnung durch die andere Partei. 10 Rechte nach Vertragsende 1 Alle Rechte des LN zur Benutzung der überlassenen Medienkeile enden bei Beendigung des Vertragsverhältnisses. 2 Der LN verpflichtet sich, binnen einer Woche nach Beendigung des Vertragsverhältnisses den überlassenen Bilddatenbestand zu vernichten. 11 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. 12 Änderung des Vertrages Jede Änderung dieses Vertrages bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. 1 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird bei LN die Zuständigkeit der Patentstreitkammer des LG München I vereinbart, es findet hierfür das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 5 Literatur [1] N. N.: MedienStandard Druck 2010 Technische Richtlinie für Daten und Prüfdrucke Wiesbaden: Bundesverband Druck und Medien e.v., 2010 Art.-Nr [2] Normenserie ISO Graphische Technik Prozesskontrolle für die Herstellung von gerasterten Farbauszügen, Prüfdrucken sowie An- und Auflagendruck [6] BELZ, H.: ProzessStandard Offsetdruck Berlin: Bundesverband Druck & Medien e.v., 2012 [7] Standard ISO :2008. Graphic technology Prepress digital data exchange Input data for characterization of 4-colour process printing [8] N. N.: Altona Test Suite 2.0 Anwendungspaket Wiesbaden: Bundesverband Druck & Medien e.v., 201 [9] Standard ISO 664:2009 Viewing conditions for graphic technology and photography [10] Norm DIN ISO 1655:2009 Graphische Technik Spektrale Messung und farbmetrische Berechnung für graphische Objekte [] Norm ISO :2007 Graphische Technik Prozesskontrolle für die Herstellung von gerasterten Farbauszügen, Prüfdrucken sowie An- und Auflagendruck Teil 7: Prüfprozess unter Verwendung digitaler Daten ohne Ausdruck [4] Norm ISO :2012 Graphische Technik Prozesskontrolle für die Herstellung von gerasterten Farbauszügen, Prüfdrucken sowie An- und Auflagendruck Teil 8: Validation Print Erstellung unter Verwendung digitaler Daten [5] KRAUSHAAR, A.: PSD ProzessStandard Digitaldruck München: Fogra,

10 Fogra Forschungsgesellschaft Druck e.v. Streitfeldstraße München Deutschland/Germany Tel Fax

ProzessStandard Digitaldruck (PSD) Farbgenauigkeit auch im Textildruck?

ProzessStandard Digitaldruck (PSD) Farbgenauigkeit auch im Textildruck? ProzessStandard Digitaldruck (PSD) Farbgenauigkeit auch im Textildruck? 1 Agenda 1. Vorstellung Fogra 2. PSD-Handbuch - Empfehlungen für die industrieübliche Digitaldruckproduktion 3. Kundenperspektive

Mehr

ProzessStandard Digitaldruck. Jochen Klett, pxm Süd GmbH

ProzessStandard Digitaldruck. Jochen Klett, pxm Süd GmbH ProzessStandard Digitaldruck Jochen Klett, pxm Süd GmbH Warum eigentlich ein Digitaldruckstandard? Um einen hohes Qualitätsniveau zu erhalten, ist das Arbeiten nach sinnvollen Regeln Voraussetzung, d.h.

Mehr

Checkliste - PSD Zertifizierung V.1, 2011-11-07

Checkliste - PSD Zertifizierung V.1, 2011-11-07 Checkliste - PSD Zertifizierung V.1, 2011-11-07 1. Einleitung Die nachfolgenden Tabellen dienen der Vorbereitung auf die Zertifizierung nach PSD. Die notwendigen Voraussetzungen sind mit gekennzeichnet.

Mehr

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und. Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung

Mehr

1. Genauigkeit aktuelle Monitormessgeräte 2. Übereinstimmung von messtechnischer und visueller Bewertung

1. Genauigkeit aktuelle Monitormessgeräte 2. Übereinstimmung von messtechnischer und visueller Bewertung Darmstadt 2014-03-07, Expertentag der Deutschen farbwissenschaftlichen Gesellschaft Bericht zu Fogra Forschungsprojekt 10.056 Kriterien für die farbverbindliche Softproof-Bewertung in der Tagesproduktion

Mehr

Quo Vadis ISO 12647-2? Der Workshop

Quo Vadis ISO 12647-2? Der Workshop 2014 Quo Vadis ISO 12647-2? Der Workshop Bernd Utter, HDM AG; Karl Michael Meinecke, bvdm Was ist neu? 1. ISO 3664:2009 Abmusterungslicht 2. ISO 5-3:2009 Dichtemessung 3. ISO 13655:2009 Spektrale Messtechnik

Mehr

Lizenzvertrag. zwischen. Oberfranken Offensiv e.v. Maximilianstraße 6 95444 Bayreuth. - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und

Lizenzvertrag. zwischen. Oberfranken Offensiv e.v. Maximilianstraße 6 95444 Bayreuth. - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und Lizenzvertrag zwischen Oberfranken Offensiv e.v. Maximilianstraße 6 95444 Bayreuth - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und - nachfolgend Lizenznehmer genannt - nachfolgend beide gemeinsam Parteien genannt

Mehr

LIZENZVERTRAG. Zur Nutzung des Logos 800 Jahre Neustadt. und. Vorname Nachname. Straße Hausnummer. PLZ Ort

LIZENZVERTRAG. Zur Nutzung des Logos 800 Jahre Neustadt. und. Vorname Nachname. Straße Hausnummer. PLZ Ort LIZENZVERTRAG Zur Nutzung des Logos 800 Jahre Neustadt Zwischen Stadt Neustadt am Rübenberge -vertreten durch Bürgermeister Uwe Sternbeck- Nienburger Straße 31 31535 Neustadt a. Rbge. - nachfolgend Lizenzgeber

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

Neue ECI Offset Profile Vorteile und Voraussetzungen für den Praxiseinsatz

Neue ECI Offset Profile Vorteile und Voraussetzungen für den Praxiseinsatz Neue ECI Offset Profile Vorteile und Voraussetzungen für den Praxiseinsatz 1 Neue ECI Offset Profile 1. Warum neue ECI Offset Profile? 2. Fred15 Wie entstanden die neuen Profile? 3. Vorteile für Gestaltung,

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Erfurt, 19. April 2007 Fröbel Medientechnik www.froebel-medientechnik.de Thema: Standardisierung in Druck und Druckvorstufe Update 2007 Agenda Status Quo ISOcoated_v2 Digitalproof

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Lizenzbedingungen OXID eshop mobile

Lizenzbedingungen OXID eshop mobile Lizenzbedingungen OXID eshop mobile Copyright Copyright 2011 OXID esales AG, Deutschland Die Vervielfältigung dieses Dokuments oder Teilen davon, insbesondere die Verwendung von Texten oder Textteilen

Mehr

Proofzertifizierung ISO 12647-7 und Vorschläge für eine modifizierte Auswertung [CIEDE2000]

Proofzertifizierung ISO 12647-7 und Vorschläge für eine modifizierte Auswertung [CIEDE2000] Proofzertifizierung ISO 12647-7 und Vorschläge für eine modifizierte Auswertung [CIEDE2000] Ergebnisse aus dem AiF-Foschungsbericht 60.054 1 Agenda 1. ISO 12647-7 : Proofing - prozessunabhängig 2. Einsatz

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Corporate Design-Manual 11/2008 Leitfaden zur Verwendung der Dachmarke für die Region Itzehoe

Corporate Design-Manual 11/2008 Leitfaden zur Verwendung der Dachmarke für die Region Itzehoe Corporate Design-Manual 11/2008 Leitfaden zur Verwendung der Dachmarke für die Region Itzehoe Die Region Itzehoe präsentiert sich mit einer neuen Dachmarke und dem Slogan Hightech & Lebenslust im Norden".

Mehr

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische

Mehr

Hinterlegungs- Vertrag

Hinterlegungs- Vertrag Hinterlegungs- Vertrag zwischen der Organisation oder zur Abtretung und Hinterlegung digitaler Dateien autorisierte Person, nachstehend Depositor genannt, Universität Tübingen, Seminar für Sprachwissenschaft,

Mehr

Anforderungen an eine Softproof-Zertifizierung

Anforderungen an eine Softproof-Zertifizierung Start: 1.8. 2006 Abschluss: 31.7.2008 Anforderungen an eine Softproof-Zertifizierung 1 Übersicht 1) Bedürfnisse in der grafischen Industrie 2) Zunehmende Bedeutung des Softproofs 3) Prüfung von Monitor

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,

Mehr

Agenda. 1. Motivation der ISO 12647-2 Revision. 2. Schwerpunkte der Revision. 3. UV- und OBA-Anteil

Agenda. 1. Motivation der ISO 12647-2 Revision. 2. Schwerpunkte der Revision. 3. UV- und OBA-Anteil Agenda 1. Motivation der ISO 12647-2 Revision 2. Schwerpunkte der Revision 3. UV- und OBA-Anteil 4. Charakterisierungsdaten und ICC-Profile ("FOGRA51/52") 5. Ausblick & Umsetzung 1 1. ISO 12647-2 Genese

Mehr

Grafiker und fortgeschrittene PC - Benutzer, die über eines der nachfolgend aufgeführten Vektorgrafikprogramme verfügen.

Grafiker und fortgeschrittene PC - Benutzer, die über eines der nachfolgend aufgeführten Vektorgrafikprogramme verfügen. Diese Anleitung haben wir erstellt für: Grafiker und fortgeschrittene PC - Benutzer, die über eines der nachfolgend aufgeführten Vektorgrafikprogramme verfügen. Adobe InDesign Corel Draw Freehand Adobe

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur

Mehr

Vertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen:

Vertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen: success seo-nerd digital success seo-nerd digital success seo-nerd digital success seo-nerd digital success seo-nerd digital success seo- Präambel Die jeweiligen Vertragspartner haben die Absicht, auf

Mehr

Prinect Farbe und Qualität. Prinect Color Toolbox 2011 Iterative Graubalance Optimierung

Prinect Farbe und Qualität. Prinect Color Toolbox 2011 Iterative Graubalance Optimierung Prinect Farbe und Qualität Prinect Color Toolbox 2011 Iterative Graubalance Optimierung 2 Inhalt 1 Einführung 4 2 Analyse der Mini Spots 5 3 Analysieren und Mitteln der Mini Spots 6 4 Graubalance-Optimierung

Mehr

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

Mehr

- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet -

- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet - WERKZEUGLEIHVERTRAG zwischen der Firma Spohn & Burkhardt GmbH & Co. KG Mauergasse 5 D-89143 Blaubeuren - im Folgenden als SPOBU bezeichnet - und der Firma - im Folgenden als Nutzer bezeichnet - wird folgender

Mehr

Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der POS Solutions GmbH

Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der POS Solutions GmbH 1 Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der POS Solutions GmbH 2 Präambel Die nachstehenden Bedingungen gelten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung der signpos Software. Auf diese Bedingungen

Mehr

DRUCKDATENANLEITUNG. Wenn Sie zur Erstellung Ihrer Druckdaten genauere Informationen

DRUCKDATENANLEITUNG. Wenn Sie zur Erstellung Ihrer Druckdaten genauere Informationen DRUCKDATENANLEITUNG Wenn Sie zur Erstellung Ihrer Druckdaten genauere Informationen benötigen,...... dann wird Ihnen sehr ausführlich und in einfachen Schritten alles in unserer Druckdatenanleitung erklärt,

Mehr

[Richtlinien zur Datenanlieferung ]

[Richtlinien zur Datenanlieferung ] [Richtlinien zur Datenanlieferung ] Produktionsstandard Tonwertzunahmen Standard Offsetdruck Papiertyp EINS/ZWEI DREI/SC-Paper SNP/INP TZ (40%) 09-13 - 17 12-16 - 20 15-19 - 23 TZ (50%) 10-14 - 18 13-17

Mehr

VDD - Seminarreihe ISO 12647 als Basis für eine globale Druckqualität. Michael Dischinger, PM-PMC-PAL

VDD - Seminarreihe ISO 12647 als Basis für eine globale Druckqualität. Michael Dischinger, PM-PMC-PAL VDD - Seminarreihe ISO 12647 als Basis für eine globale Druckqualität Michael Dischinger, PM-PMC-PAL Entwicklung zum ProzessStandard Offsetdruck und DIN ISO 12647 - Serie 1983 2001 2003 2010/2011 ProzessStandard

Mehr

Android- Handbuch. 4., aktualisierte und erweiterte Auflage

Android- Handbuch. 4., aktualisierte und erweiterte Auflage Großes Kapitel zur Sicherheit und Privatsphäre 4., aktualisierte und erweiterte Auflage Andreas Itzchak Rehberg Android- Handbuch Einsteiger-Workshop, Apps, Datensicherung, Sicherheit, Privatsphäre, Tuning,

Mehr

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: ) Vertrag über Bannerwerbung auf www.geierlay.de zwischen Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße 17 56290 Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: 06762 9618271)

Mehr

Zertifizierung von 2 Prüfdrucken der Firma Proof GmbH. 2 Ausdrucke der FograCert ISO 12647-7 Evaluation Testform

Zertifizierung von 2 Prüfdrucken der Firma Proof GmbH. 2 Ausdrucke der FograCert ISO 12647-7 Evaluation Testform Seite 1 von 11 Auftraggeber: Proof GmbH Matthias Betz Gölzstraße 17 72072 Tübingen Deutschland Ihr Dipl.-lng.(FH) 1 Oberhollenzer Te l. +49 89 43182-338 oberhollenzer@.org 05.08.2014 Auftragsdatum: 30.

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

CEWE-PRINT.de Checkliste zur Anlage von Druckdaten

CEWE-PRINT.de Checkliste zur Anlage von Druckdaten CEWE-PRINT.de Checkliste zur Anlage von Druckdaten 1 CEWE-PRINT.de Checkliste zur Anlage von Druckdaten Bei der Anlage von Druckdaten gilt es einiges zu beachten, um eine optimale Druckdatei zu erstellen.

Mehr

Hinterlegungsvereinbarung

Hinterlegungsvereinbarung Hinterlegungsvereinbarung Zwischen Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart im folgenden Kunde genannt und im folgenden Hinterleger genannt 1 Hinterlegungsgegenstand 1. Der Hinterleger

Mehr

Lizenzbestimmung SusA Personal Edition

Lizenzbestimmung SusA Personal Edition Lizenzbestimmung SusA Personal Edition Endbenutzer-Lizenzvertrag für eine Einzelplatz-Lizenz Die erworbene SusA - Software ist ausschließlich für den Einsatz auf einem Einzelplatz-PC [im Folgenden Workstation

Mehr

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren.

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren. Dr. Christina Schmickl Am Mühlkanal 25 60599 Frankfurt am Main Phone +49 (0)69.26 49 46 14 Fax +49 (0)69.26 49 46 15 Mobile +49 (0)151.55 10 38 48 Allgemeine Geschäftsbedingungen von vivify consulting

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) toconnect GmbH Werftestrasse 4 CH-6005 Luzern Leadtool.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab dem 5. November 2012 Die toconnect GmbH mit Sitz im schweizerischen Luzern (nachfolgend «toconnect»)

Mehr

Ein kleiner Rundumschlag...

Ein kleiner Rundumschlag... ? Ein kleiner Rundumschlag... Eddy Senn PBU Beratungs AG Was verstehen wir unter Softproof Definition (Wikipedia / Fogra) Darstellung von Farbdaten auf einem Monitor oder Projektor mit dem Zweck die Farberscheinung

Mehr

So erstellen Sie Ihre Druckdaten

So erstellen Sie Ihre Druckdaten So erstellen Sie Ihre Druckdaten Wichtig für ein gutes Druckergebnis Liebe Kunden, bitte bereiten Sie Ihre Druckdaten nach den hier beschriebenen Vorgaben auf. Wenn diese nicht eingehalten wurden, können

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks

Mehr

copyright by brandident - Januar 2016 DESIGN MANUAL

copyright by brandident - Januar 2016 DESIGN MANUAL CORPORATE DESIGN MANUAL INHALT 03 EINLEITUNG 04 BASISELEMENTE 05 LOGO 06 FARBGEBUNG 07 TYPOGRAFIE 08 DRUCKINFORMATION 09 DRUCKVORLAGE KORKI 10 DRUCKVORLAGE EINLEGER 11 VERPACKUNGSEINHEITEN 12 EINLEGER

Mehr

BI Publisher Berichtswesen einfach und sicher. Alexander Klauss Centric IT Solutions GmbH

BI Publisher Berichtswesen einfach und sicher. Alexander Klauss Centric IT Solutions GmbH BI Publisher Berichtswesen einfach und sicher Alexander Klauss Centric IT Solutions GmbH Agenda Ziele der BI Publisher Module Anwendung und Vorgehensweise der BI Publisher Module Voraussetzungen BI Publisher

Mehr

Neue ECI Offset Profile Vorteile und Voraussetzungen für den Praxiseinsatz. Litfaß-Forum Prof. Florian Süßl Ernst-Litfaß-Schule Berlin 10.3.

Neue ECI Offset Profile Vorteile und Voraussetzungen für den Praxiseinsatz. Litfaß-Forum Prof. Florian Süßl Ernst-Litfaß-Schule Berlin 10.3. Neue ECI Offset Profile Vorteile und Voraussetzungen für den Praxiseinsatz 1 ISO12647-2:2013 Neue Arbeitsmittel von ECI, Fogra und bvdm 1. Warum neue ECI Offset Profile? 2. Wie entstanden die neuen ECI

Mehr

HEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

HEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Darmstadt Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 9. Juli 2015, um 10:30 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der

Mehr

SepaTools. DLL-Version

SepaTools. DLL-Version Lizenz- und Pflegevertrag SepaTools DLL-Version zwischen Josef Schliffenbacher Gabelsbergerstraße 1 1/3 84307 Eggenfelden - nachstehend Hersteller genannt und - nachstehend Lizenznehmer genannt Ansprechpartner:

Mehr

Nutzungsbedingungen. für die Software "B-Wise XA MobileClient" sowie "B-Wise XA SmartClient" der BISS GmbH, Marie-Curie-Straße 4, 26129 Oldenburg.

Nutzungsbedingungen. für die Software B-Wise XA MobileClient sowie B-Wise XA SmartClient der BISS GmbH, Marie-Curie-Straße 4, 26129 Oldenburg. Nutzungsbedingungen für die Software "B-Wise XA MobileClient" sowie "B-Wise XA SmartClient" der BISS GmbH, Marie-Curie-Straße 4, 26129 Oldenburg. 1. Gegenstand der Vereinbarung 1.1 BISS bietet Ihnen die

Mehr

Lizenzvertrag. - Profi cash -

Lizenzvertrag. - Profi cash - Lizenzvertrag - Profi cash - zwischen der Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eg Wittenberger Str. 13-14 19348 Perleberg - nachstehend Bank genannt - und - nachstehend Kunde genannt - Seite 1 von 6 1. Vertragsgegenstand

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende

Mehr

Nutzungsbedingungen digitale Medien

Nutzungsbedingungen digitale Medien Nutzungsbedingungen digitale Medien der KölnTourismus GmbH, Kardinal-Höffner-Platz 1, 50667 Köln Geschäftsführung: Josef Sommer Handelsregister AG Köln, HRB 53248 ( KölnTourismus ) 1. Vertragsgegenstand

Mehr

Farbmanagement-Tool von Konica Minolta setzt neue Standards

Farbmanagement-Tool von Konica Minolta setzt neue Standards Presse-Information Farbmanagement-Tool von Konica Minolta setzt neue Standards Color Care von Konica Minolta sorgt für eine standardisierte, messbare und kontrollierbare Farbqualität Langenhagen, 17. Februar

Mehr

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen

Mehr

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende

Mehr

Zukunft Online. Der Roto Leitfaden für Ihren Auftritt im Web

Zukunft Online. Der Roto Leitfaden für Ihren Auftritt im Web Zukunft Online Der Roto Leitfaden für Ihren Auftritt im Web Ein Internetauftritt ist für Unternehmen heutzutage unverzichtbar. Neben der Unternehmensdarstellung dient er vermehrt zur Kundenbindung sowie

Mehr

Daten, die in einem Bildbearbeitungsprogramm wie Photoshop erstellt wurden, benötigen wir als TIF- oder JPG- Datei. Für diese Daten gilt außerdem:

Daten, die in einem Bildbearbeitungsprogramm wie Photoshop erstellt wurden, benötigen wir als TIF- oder JPG- Datei. Für diese Daten gilt außerdem: So erstellen Sie Ihre Druckdaten Wichtig für ein gutes Druckergebnis NEU bei FYLERALARM: Daten- und Layout-Service Wir beraten Sie zu allen Fragen rund ums Drucken bei FLYERALARM. Rufen Sie uns an: 0931-46584001

Mehr

PERFECT PRINT CHECK. Standardisierung, Optimierung und Kontrolle Ihrer Druckprozesse

PERFECT PRINT CHECK. Standardisierung, Optimierung und Kontrolle Ihrer Druckprozesse PERFECT PRINT CHECK Standardisierung, Optimierung und Kontrolle Ihrer Druckprozesse Nur eine Software. Nur ein Messgerät. Für Proof, CTP und Druck! Perfect Print Check Die schnellste Art der Druckstandardisierung

Mehr

Vertrag über die Kryokonservierung und Lagerung von Eierstockgewebe

Vertrag über die Kryokonservierung und Lagerung von Eierstockgewebe Vertrag über die Kryokonservierung und Lagerung von Eierstockgewebe zwischen dem Bielefeld Fertility Center Überörtliche Gemeinschaftspraxis Wertherstr. 266 33619 Bielefeld - im Folgenden Bi-FC einerseits

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Verlagsvertrag. Anthologie MUSTER. Zwischen. nachfolgend Verlag genannt nachfolgend Autor genannt

Verlagsvertrag. Anthologie MUSTER. Zwischen. nachfolgend Verlag genannt nachfolgend Autor genannt Verlagsvertrag Anthologie Zerzabelshofstraße 41 90480 Nürnberg Zwischen art&words Verlag für Kunst und Literatur Peter R. Hellinger nachfolgend Verlag genannt nachfolgend Autor genannt 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Farbmetrik & Farbmanagement. Sebastian J. Fricke Mediengestalter für Digital- und Printmedien Medieninformatikstudent

Farbmetrik & Farbmanagement. Sebastian J. Fricke Mediengestalter für Digital- und Printmedien Medieninformatikstudent Farbmetrik & Farbmanagement Was ist Farbe? Farbmanagement Ausgabemedium Was ist Farbe? Farbmanagement Ausgabemedium Farbe ist ein optischer Einfluss. Farbe entsteht nur durch Licht. Farbe ist ein optischer

Mehr

Nutzungsbedingungen für Internetseite und Internet-Downloads

Nutzungsbedingungen für Internetseite und Internet-Downloads Nutzungsbedingungen für Internetseite und Internet-Downloads Stand: Jänner 2015 Stand: Jänner 2015 Seite 1 von 5 Inhalt 1. Nutzungsbedingungen und -rechte 3 2. Rechte an Software, Dokumentation und sonstigen

Mehr

' ($) 2 6'#! /4 2& ' /4! 2*!#! /4! +,%) *$ + -.!

' ($) 2 6'#! /4 2& ' /4! 2*!#! /4! +,%) *$ + -.! !"#" ! "# $ ! "# $# % & ' '( )!!!# * #!#!+## #!#! ',#!#- & -!! &!./# & 0+.!! 0!!#!#!)!.!!00! && - &* 1!(!+- &2 "!00! & & & " #$%$& " * 3!!' * * /#./#! * *& /##4! * ** /##' * *2 54+(!+! * ' ($) *$ 2,+!!

Mehr

Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client

Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client Präambel Sie planen in Ihrem Unternehmen den zeitlich befristeten Einsatz eines SOAP Clients als Softwareprodukt der stiftung elektro altgeräte register (nachfolgend

Mehr

COI-BusinessFlow Personalakte. Business White Paper

COI-BusinessFlow Personalakte. Business White Paper COI-BusinessFlow Personalakte Business White Paper 1 Zusammenfassung 3 2 Modulbeschreibung 4 3 Nutzen 5 4 Funktionsüberblick 6 COI GmbH COI-BusinessFlow Personalakte Seite 2 von 9 1 Zusammenfassung Die

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem designbüro ORANGE, Daniela Hoffmann und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen

Mehr

Anlage D. (Lizenzvereinbarung) zum Vertrag mit dem Förderkennzeichen 50 EE 1612

Anlage D. (Lizenzvereinbarung) zum Vertrag mit dem Förderkennzeichen 50 EE 1612 Anlage D (Lizenzvereinbarung) zum Vertrag mit dem Förderkennzeichen 50 EE 1612 Datenlieferung von RapidEye Daten zur Vervollständigung des Science Archivs zwischen dem Raumfahrtmanagement des Deutschen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Änderungen SEPA ab

Änderungen SEPA ab Änderungen SEPA ab 01.02.2014 Inhalt Allgemeines Änderungen in < Parameter - Vorgang > Änderungen in der Kundenakte Änderungen im Ausdruck Änderungen in < Buchhaltung - Onlinebanking - Bankclearing > Allgemeines

Mehr

Freigabemitteilung 48 Version: 3.60

Freigabemitteilung 48 Version: 3.60 Freigabemitteilung 48 Version: 3.60 System: DFBnet Pass Speicherpfad/Dokument: 111025_DFBnet-Pass_3 60 Erstellt: Letzte Änderung: Geprüft: Freigabe: Datum: 25.10.2011 25.10.2011 25.10.11 25.10.2011 Version:

Mehr

CD-Grundlagen: Partner-Ebene

CD-Grundlagen: Partner-Ebene CD-Grundlagen: Partner-Ebene INHALT Die Markenstruktur 02 Das Logo Partner-Logo 04 Versionen 05 Mindestgrösse und Mindestabstand 06 Platzierung ohne, mit Sponsoren 07 Farbflächen 08 Bildflächen 09 Farben

Mehr

Color-Testcharts * riwodot digitalphotographie * O. Ritter-Wolff * Luxemburger Weg 3 * D Pulheim *

Color-Testcharts * riwodot digitalphotographie * O. Ritter-Wolff * Luxemburger Weg 3 * D Pulheim * Color-Testcharts 1/5 ... diese Anleitung Version 1.0 2007-2009 by riwodot digitalphotographie riwodot digitalphotographie Oliver Ritter-Wolff Luxemburger Weg 3 50259 Pulheim email: kontakt@riwodot.de www.riwodot.de

Mehr

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH 1 Gegenstand der Teilnahmebedingungen In Verbindung mit dem Anmeldeformular gelten diese allgemeinen Teilnahmebedingungen

Mehr

Graubalance-Kontrolle im Offsetdruck mit dem ECI/bvdm Gray Control Strip. Anleitung zur Benutzung

Graubalance-Kontrolle im Offsetdruck mit dem ECI/bvdm Gray Control Strip. Anleitung zur Benutzung Graubalance-Kontrolle im Offsetdruck mit dem ECI/bvdm Gray Control Strip Anleitung zur Benutzung 2 ECI / bvdm Gray Control Strip Einleitung 1 Graubalance in der Prozesskontrolle einfach, praktisch, effektiv

Mehr

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen Gerlingen, Stand 27.05.2016 I. Allgemeines, Vertragsgegenstand, Änderungen 1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen a) Die Firma Matthias

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom

Netzanschlussvertrag Strom Seite 1 von 5 Netzanschlussvertrag Strom zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend Anschlussnehmer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird

Mehr

Strommarktoptimierter Betrieb eines Stromspeichers

Strommarktoptimierter Betrieb eines Stromspeichers Strommarktoptimierter Betrieb eines Stromspeichers 1. Einleitung 2. Definition eines Strommarktes 3. Definition von Stromspeichern 4. Analyse der Ergebnisse 5. Anhang: Datenimport aus einer Tabelle in

Mehr

L i z e n z v e r t r a g

L i z e n z v e r t r a g L i z e n z v e r t r a g zwischen dem Zentralverband der Deutschen Naturwerkstein-Wirtschaft e. V., Weißkirchener Weg 16, 60439 Frankfurt, - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und der Firma - nachfolgend

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Offset 2009. ECI-Offsetprofile 2009. Juni 2009. 2008, European Color Initiative, www.eci.org

Offset 2009. ECI-Offsetprofile 2009. Juni 2009. 2008, European Color Initiative, www.eci.org ECI-Offsetprofile 2009 Juni 2009 2008, European Color Initiative, www.eci.org Neue Charakterisierungs daten und ICC-Profile für Standard-Druck - bedingungen Seit Juni 2009 sind neue Charakterisierungsdaten

Mehr

Dritten übermitteln. Verlangen Hersteller oder Distributoren detailliertere Angaben über die gespeicherten Daten (um allfälligem Missbrauch vorzubeugen, zur Datenkontrolle oder für statistische Zwecke)

Mehr

RICHTLINIEN FÜR DIE DATENANLIEFERUNG

RICHTLINIEN FÜR DIE DATENANLIEFERUNG RICHTLINIEN FÜR DIE DATENANLIEFERUNG Stand Oktober 2012 Daten Seite 2 Datenanlieferung Seite 3 Digitalproof Seite 4 Bildaufbau Seite 5 Ansprechpartner Seite 6 Die Einhaltung dieser Vorlagen gewährleistet

Mehr

Carsten Wilke. Mietrecht: Indexmieterhöhung. - Kurzskript Rechtsanwalt Carsten Wilke

Carsten Wilke. Mietrecht: Indexmieterhöhung. - Kurzskript Rechtsanwalt Carsten Wilke Carsten Wilke Mietrecht: Indexmieterhöhung - Kurzskript 1 Impressum Autor Carsten Wilke Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Anwaltskanzlei

Mehr

Farbsicher. reproduzieren mit dem. ProzessStandard Offsetdruck

Farbsicher. reproduzieren mit dem. ProzessStandard Offsetdruck Farbsicher reproduzieren mit dem ProzessStandard Offsetdruck Scheuermann Druck GmbH ist zertifiziert nach ISO 12647-2 In unserem Hause wird bei der Datenaufbereitung, beim Digitalproof und im Offsetdruck

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.1 Die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,, Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce

Allgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce Allgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce 1. Allgemeines 1.1. Allen Verträgen, Erklärungen und sonstigen Leistungen werden die folgenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Version zu Grunde

Mehr

Bilder jetzt online bestellen - Hochzeit, eine Übersicht unserer Arbeiten.

Bilder jetzt online bestellen - Hochzeit, eine Übersicht unserer Arbeiten. http://www.semling.ch/bytepix/user/showtext.php?what=agb Bilder jetzt online bestellen - Hochzeit, eine Übersicht unserer Arbeiten. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen semling fotografie & Foto-Mail

Mehr

Lizenz- und Nutzungsbedingungen

Lizenz- und Nutzungsbedingungen Lizenz- und Nutzungsbedingungen 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen ( Nutzungsbedingungen ) gelten für die Nutzung von kommerziellen Versionen der von der Lansco GmbH, Ossecker

Mehr

Workshop 3 Weiterentwicklung der ISO 12647-2:2013

Workshop 3 Weiterentwicklung der ISO 12647-2:2013 Workshop 3 Weiterentwicklung der ISO 12647-2:2013 1 Weiterentwicklung der ISO 12647-2:2013 und sie bewegt sich doch Prinect Anwendertage 2015 Bernd Utter Wiesloch, 20. November 2015 Agenda 1. Welche Normen

Mehr

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-

Mehr

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 1BGeheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement) zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße 44 64285 Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 0BPräambel Die Parteien

Mehr

Initiative Tierwohl. Einrichtung des FTP-Zugangs zur Clearingstelle. In 5 Schritten zum sicheren FTP-Zugang. Version 1.1 19.05.

Initiative Tierwohl. Einrichtung des FTP-Zugangs zur Clearingstelle. In 5 Schritten zum sicheren FTP-Zugang. Version 1.1 19.05. Initiative Tierwohl Einrichtung des FTP-Zugangs zur Clearingstelle In 5 Schritten zum sicheren FTP-Zugang Version 1.1 19.05.2016 arvato Financial Solutions Copyright bfs finance. Alle Rechte vorbehalten.

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285

Mehr

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen - im Folgenden KV Sachsen genannt - und der AOK

Mehr

08.10.2008 Gambio GX Adminbereich

08.10.2008 Gambio GX Adminbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen: teldv Onlineshop teldv Lohstr. 160 45359 Essen - im folgenden teldv Onlineshop genannt - 1. Allgemeines/Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen

Mehr