Blindeninstitutsstiftung Würzburg Direktion Ohmstraße Würzburg. Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG)

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1 B r i e f a n s c h r i f t : S t a d t W ü r z b u r g W ü r z b u r g FB Soziales FQA (Heimaufsicht) Karmelitenstraße Würzburg Blindeninstitutsstiftung Würzburg Direktion Ohmstraße Würzburg Datum und Zeichen Bei Antwort bitte angeben Ihres Schreibens Unser Zeichen Datum Soz Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht Träger der Einrichtung: Blindeninstitutsstiftung Würzburg Stiftung des öffentlichen Rechts Ohmstraße 7, Würzburg vertreten durch Herrn Stiftungsdirektor J. Spielmann und M. Bambach Direktion@Blindeninstitut.de Geprüfte Einrichtung: Wohnheime der Blindeninstitutsstiftung Würzburg in der Ohmstraße 7, Würzburg Franz-Ludwig-Straße Roter Bau, Würzburg Sophienstraße 20, Würzburg Richard-Wagner-Straße 1, Würzburg Am Mühlenhang 12, Würzburg In Ihren Wohnheimen wurden am 08.6., 22.6., und unangemeldete turnusmäßige Prüfungen durchgeführt. Bankverbindungen: Sparkasse Mainfranken Würzburg BLZ Konto: Fürstlich Castell sche Bank Würzburg BLZ Konto: HypoVereinsbank Würzburg BLZ Konto: Postbank Nürnberg BLZ Konto: Hinweis: wegen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet, wobei auch immer die weibliche Form beinhaltet ist und keine Diskriminierung darstellen soll. Der Begriff Bewohner ist u.e. zulässig, wenn der Mensch in der Einrichtung nicht auf eine reine Bewohnerrolle reduziert wird. Volksbank Raiffeisenbank Würzburg e.g. BLZ Konto: 205 Steuerkonten: Sparkasse Mainfranken Würzburg BLZ Konto: 141 Postbank Nürnberg BLZ Konto:

2 - 2 - Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Soziale Betreuung Bauliche Gegebenheiten Mitwirkung Förderplanung Freiheit einschränkende Maßnahmen Personal Qualitätsmanagement Arzneimittel Pflege und Dokumentation Hygiene Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfungen folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für erwachsene Menschen mit (Mehrfach-) Behinderung Wohnheime für Werkstattbesucher und Wohnpflegeheime mit Förderstätte für sehbehinderte, blinde, taubblinde/hörsehbehinderte, geistigbehinderte erwachsene Menschen, die z.t. noch weitere komplexe Behinderungen (Anfallsleiden, Verhaltensauffälligkeiten, Körper- Srachbehinderungen) aufweisen (Leistungen zur Teilhabe, Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, XII) Angebotene Wohnformen: 5 stationäre Wohnheime, z.t. mit Förderstätte Ambulant unterstütztes Wohnen, Wohntraining, Wohngemeinschaften, Einzel-/ Paarwohnen und Persönliches Budget Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung: Förderstätte innerhalb der Einrichtung Therapieangebote: Affolter- /Hippo- /Musik- / oder Gesprächstherapie, Hydro- und Krankengymnastik, Heilpädagogische Maßnahmen, Snoezelen, sowie Konduktive Förderungen. Angebotene Plätze in den Wohnheimen: Standort Platzzahl Belegte Plätze Ohmstraße 7 Haus A 4 31(23 EZ/4 DZ) 30 85% Haus B 4 31(23 EZ/4 DZ) 31 85% Haus C 4 31(23 EZ/4 DZ) 31 85% Haus D 4 32(24 EZ/4 DZ) 28 86% Haus E 4 32(24 EZ/4 DZ) 0 86% Wohngruppen Einzelzimmerquote Franz-Ludwig- Straße Haus (6 EZ/1DZ) 8 86%

3 - 3 - Appart. Haus (28 EZ/2 DZ) 24 93% Roter Bau 3 20(12 EZ/4 DZ) 16 75% Wohntraining 1 Sophienstraße (19 EZ/6 DZ) 31 76% Richard-Wagner- Straße 1 1 7(5 EZ/1 DZ) 6 86% Am Mühlenhang (8 EZ) 8 100% Ø 85,73% Fachkraftquote gesamt (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 50,84% (Ø bezogen auf alle Wohnheime der Blindeninstitutsstiftung Würzburg) Auszubildende: 32 II. Informationen zur Einrichtung II.1. Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Die folgenden Angaben beziehen sich auf alle Wohnheime, außer es wird ausdrücklich ein Wohnheim benannt. Die Struktur-, die Prozess-, die Ergebnis- und die Beziehungsqualität wird für gut befunden. Die (objektive) Lebensqualität und die (subjektive) Lebenszufriedenheit (Zufriedenheit und Wohlbefinden in den Lebensbereichen Wohnen, Betreuung, soziales Umfeld und soziale Beziehungen) der Bewohner als zentraler Aspekt in der Behindertenhilfe ist als Ausgangspunkt aller Bemühungen um Partizipation behinderter Menschen zu verstehen. Die Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung wird gezielt gefördert und unterstützt. Die Teilhabe der Bewohner am Leben der örtlichen Gemeinschaft wird intensiv gepflegt. Die umfassende Mitwirkung der Bewohner in allen Angelegenheiten der Einrichtung ist gesichert. Die ärztliche Versorgung ist auf vorbildliche Weise sichergestellt. Diese wird durch das herausragende therapeutische Angebot unterstützt. Eine hohe Einzelzimmerquote gewährleistet individuelle Entscheidungsmöglichkeiten. Ein wertschätzender und würdevoller Umgang mit den Bewohnern ist gegeben. Der Grundsatz: Ambulant vor stationär ist gewährleistet (Stufenmodell). Alle (barrierefreien) Wohnheime strahlen eine angenehme und familiäre Atmosphäre aus, die auch Schutz und Sicherheit gewährleisten. Die Zimmer - 4 -

4 - 4 - sind liebevoll individuell und sehr wohnlich, gemütlich und komplett nach den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner eingerichtet. Einschränkungen der Barrierefreitheit sind in den AWG`s Richard-Wagner-Straße 1 und Am Mühlenhang 12 zu verzeichnen. Bei der Gruppe im Haus 19 und bei den Gruppen im Roten Bau gibt es diesbezüglich Beschränkungen in den Sanitärräumlichkeiten. Die Privatsphäre wird soweit wie möglich geachtet (in Doppelzimmern leider nicht möglich; hier zeigt sich deutlich das Primat der Institution ), Respekt und Wertschätzung wird dem Einzelnen entgegengebracht. Die Bedürfnisse, Wünsche und Interessen der Bewohner werden angemessen berücksichtigt. Die Bewohner fühlen sich wohl, sicher, geborgen, respektiert, angenommen und zuhause. Gemäß den Fähigkeiten, den Interessen und den Bedürfnissen des Bewohners wird ein individueller Plan (Hilfe-/Förderplan) erstellt. In erster Linie (Ziel) sollen Hilfen zum Leben in größtmöglicher Selbständigkeit und Selbstbestimmung, soziale Integration, d.h. u.a. die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, vermittelt werden. Die Bedürfnisse des Bewohners stehen dabei absolut im Vordergrund. Die Tagesstrukturierenden Maßnahmen (Förderstätte: Zweiter Lebensbereich ) werden für diejenigen Bewohner angeboten, die nicht am Erwerbsleben teilhaben können. Unter geschützten Bedingungen findet Förderung im sozialen und im lebenspraktischen Bereich satt. Sport und Freizeitaktivitäten erweitern das Angebot. Ehrenamtliche Helfer unterstützen und ermöglichen durch ihrer Hilfe zusätzliche Angebote und Teilnahme von Bewohnern an kulturellen Veranstaltungen und Freizeitangeboten. Alle Bewohner (außer den Förderstättenbesucher) gehen in die Werkstätten Ohmstraße und Franz-Ludwig-Straße. Eine regelmäßige Kommunikation zwischen den jeweiligen Verantwortlichen beider Lebensbereiche findet statt. Insgesamt eine vorbildliche Einrichtung. II.2. Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Für pflegefachliche (beratende) Fragestellungen wurde eine Pflegefachkraft eingestellt. Einweisungen für die Mitarbeiter finden kontinuierlich statt. Bei der Neugestaltung des Gartens in der Franz-Ludwig-Straße wurde zum Grundstück des benachbarten Altenheimes eine Maueröffnung vorgenommen. Begegnungen zwischen den Bewohnern des Altenheimes und der Blindeninstitutsstiftung sind zwanglos möglich. Ein sehr umfangreiches und qualitativ hochstehendes Fortbildungsangebot, wie z.b. das Trierer Aggressionsbehandlungs- und Sicherheits-Programm werden offeriert. In verschiedenen Veranstaltungsformen ( Open Space, Fachtagung, Fortbildungen, Stiftungskonferenzen) wurde das Thema Gewalt (Macht und Ohnmacht in der Arbeit mit Menschen mit mehrfacher Behinderung, vom schwierigen Umgang mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten) behandelt. Arbeitskreise haben Entwürfe zu diesen Thema und darüber hinaus zu sexuellen Missbrauch, als Sicherheitskonzept in der Einrichtung, erstellt

5 - 5 - Ein großes Projekt wurde im Bereich Ernährung begonnen. Mit dem Projekt Essenszeit soll eine Veränderung der Verpflegung innerhalb der Großküche umgesetzt werden (u. a. Zubereitung mit frischen Produkten/ zeitnahes Liefern um adäquate Temperatur zu gewährleisten). Die Wohngruppen können in Zukunft wie auch schon in der Vergangenheit das Essen abbestellen und gemeinsam mit den Bewohnern selbst zubereiten. Diese Umsetzung geschieht bereits seit geraumer Zeit in Wohngruppen mit selbständigeren Bewohnern oder bei einer entsprechenden konzeptionellen Ausrichtung (in den Außenwohngruppen). Zum Herbst soll ein gelernter Koch zusätzlich diesen Umstellungsprozess unterstützen. Eine Fortschreibung und Weiterentwicklung bei der bewohnerbezogenen Betreuungsdokumentation und bei der Medizinischen Behandlungspflege ist erfolgt. Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden von der Blindeninstitutsstiftung umfangreich und vorbildlich getroffen. Zur internen Qualitätssicherung (Audit) werden durch die Einrichtungs- und Erziehungsleitung mehrmals im Jahr unangemeldete Kontrollen in den Gruppen (Nachtwachenkontrollen, Überprüfungen der Dokumentationen, der Medikamente, des Nachtwachenbuches, der Barbetragsverwaltung, etc.) durchgeführt. Sehr gute Führungskultur. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Die Einzelzimmerquote sollte im Roten Bau und im WPH Sophienstraße ausgeweitet werden. Wohnheimplätze für zwei Personen in einem Raum entsprechen im Allgemeinen nicht den Wohnbedürfnissen von erwachsenen Menschen für lebenslanges Wohnen. Die Lebenszufriedenheit, die Selbstbestimmung und die individuellen Entscheidungsmöglichkeiten geraten hier sehr schnell an ihre Grenzen. Aus Gesprächen mit Bewohnern ist immer wieder zu entnehmen, dass viele Konfliktherde und Problemstellungen nur durch das Zusammenleben in einem Doppelzimmer entstehen und dadurch die Privatheit und Intimität zwangsläufig auf der Strecke bleiben. Die Blindeninstitutsstiftung hat sich aber leider mit ihren Vorstellungen soviel EZ wie möglich anzubieten beim Kostenträger nicht durchsetzen können. Die Pläne wurden nur so genehmigt. Die Blindeninstitutsstiftung versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf zu reagieren, z. B. sind aufgrund der freien Plätze im Roten Bau nicht alle 4 DZ, sondern nur zwei mit 2 Bewohnern belegt. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) [Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art

6 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt.] Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erstmaligen Mängel festgestellt. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist [Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt.] Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel [Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt.] Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Stellungnahme bzw. Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Stellungnahme/Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. Die geprüfte Einrichtung, die Bewohnervertretung, das Landratsamt Würzburg / Gesundheitsamt, der Bezirk Unterfranken / Sozialverwaltung und die Regierung von Unterfranken erhalten eine Kopie des Prüfberichtes als PDF-Datei.

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