Konflikte mit wildlebenden Tieren

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1 Konflikte mit wildlebenden Tieren Wolf, Bär und Luchs sind zurück in der Schweiz. Das sorgt für Konflikte. Aber nicht nur Grossraubtiere, auch andere Wildtiere wie Biber und Wildschweine beschäftigen die Landwirtschaft. Von Ann Schärer Besonders der Wolf sorgt mit seinen Rissen von Nutztieren oft für emotionale Diskussionen. Eine Möglichkeit Risse zu verhindern sind Herdenschutzmassnahmen. Diese sind jedoch oft aufwändig und nicht überall möglich. "Bei Wolfspräsenz sind Schäden mit oder ohne Herdenschutz vorprogrammiert", sagt Alwin Meichtry, Präsident des Schweizerischen Schafzuchtverbandes. Der Herdenschutz bringe mehr Probleme mit sich als er Nutzen durch Schadensminderung bringe. Überzeugt vom Herdenschutz zeigt sich hingegen Martin Baumann vom Bundesamt für Umwelt. Gerade Herdenschutzhunde würden einen unersetzbaren Dienst für die Landwirtschaft leisten. Das Dossier wirft einen Blick auf die aktuelle Wildtier-Situation in der Schweiz. Wer sind die Grossraubtiere, wie leben sie, weshalb kommt es zu Problemen und kann man diese lösen? Und welche Wildtiere sorgen sonst noch für Gesprächsstoff? 1

2 Die Grossraubtiere sind zurück in der Schweiz: Wer sind sie? 1971 kam der Luchs zurück in die Schweiz, 1995 der Wolf und 2005 auch der Bär. Doch seit diese Grossraubtiere im 19. Jahrhundert ausgerottet wurden und durch eine unkontrollierte Übernutzung der Wälder auch keine Lebensgrundlage mehr fanden ist viel Zeit vergangen. Sie kehren zwar in eine wiederaufgeforstete Landschaft mit gesunden Wildbeständen zurück doch sind Konflikte vorprogrammiert. Der Luchs Der Luchs starb in der Schweiz während des 19. Jahrhunderts aus. Die letzte historische Beobachtung erfolgte 1904 beim Simplonpass. Der Luchs wurde mit allen Mitteln verfolgt, aber auch seine Lebensgrundlage war zerstört: Die Wälder waren im Zuge der Industrialisierung weitgehend abgeholzt, die Beutetiere ausgerottet. Es gab für das scheue Raubtier keine Lebensgrundlage mehr. Im 20. Jahrhundert gewannen die Wälder allmählich wieder an Bedeutung. Nach einer umfassenden Wiederaufforstung und der Rückkehr der Paarhufer war die Voraussetzung für eine Wiederansiedlung gegeben fasste der Bundesrat den Beschluss, dem Antrag des Kantons Obwalden stattzugeben und dem Luchs in der Schweiz wieder eine Heimat geben zu wollen wurden die ersten Luchspaare aus den Karpaten (Slowakei) freigelassen. Seither haben sich in der Schweiz zwei Luchspopulationen entwickelt, im Jura und in den Nordwestalpen. Die Verbreitung des Luchses kam aber nur schleppend voran und so wurden zwischen 2001 und 2008 einige Luchse in die Nordostschweiz umgesiedelt, um die Ausbreitung der Art im Alpenraum zu fördern. Auch im Kanton Wallis gibt es Luchse, doch nahm der anfängliche Luchsbestand wieder stark ab und heute scheinen sie sich kaum halten zu können. In den Kantonen Graubünden und Tessin treten sporadisch Luchse auf. Es kommt gelegentlich vor, dass Luchse ins Mittelland vordringen, aber die starke Besiedlung macht dem Luchs zu schaffen und es fehlen zusammenhängende Wälder für eine permanente Besiedlung. In den Hintergrund gerückt Um den Luchs ist es zurzeit eher ruhig. Die Koordinationsstelle für Raubtierökologie und Wildtiermanagement KORA überwacht die Bestände über ein Monitoring mit Fotofallen in gewissen definierten Referenzgebieten, sammelt Zufallsbeobachtungen und führt jährlich eine Umfrage unter Wildhütern durch. "Die Diskussion um den Luchs ist in den letzten Jahren in den Hintergrund gerückt, einzig die Jäger haben zum Teil etwas Mühe mit ihm und finden, es habe zu viele", sagt Manuela von Arx von KORA. Es gibt daher in einzelnen Kantonen Diskussionen über eine Regulation des Luchses. 2

3 Doch aus populationsbiologischer Sicht ist seine Verbreitung eher schlecht und insbesondere in den Alpen noch nicht flächig verteilt. Ein weiteres Problem sei, dass die Luchspopulation aus sehr wenigen Gründertieren entstanden ist und die genetische Variabilität deutlich geringer ist als in der Ursprungspopulation in den Karpaten. Mensch und Luchs "Luchse sind scheu und grundsätzlich ungefährlich für Menschen", sagt Manuela von Arx. Konflikte ergeben sich aus - eher selten vorkommenden - Übergriffen auf Nutztiere und der Konkurrenz zum Jäger um Rehe und Gämsen. Kurzporträt Eurasischer Luchs (Lynx Lynx) Aussehen: Hochbeinige Katze mit grauem bis rötlichem Fell, oft mit schwarzen Flecken oder Rosetten, Ohrpinsel, Backenbart und Stummelschwanz Grösse: Ausgewachsene Männchen 20 bis 26 Kilo, Weibchen 17 bis 20 Kilo Verbreitung: Europa und Asien vom Himalaya bis zur nördlichen Waldgrenze Habitat: Nordische und gemässigte Wälder, in Zentralasien auch in waldlosen Gebirgen Raum- und Sozialstruktur: Lebt einzelgängerisch in permanenten Territorien, Weibchen ( km²) und Männchen ( km²) Paarungszeit: März/April Tragzeit: Etwa 70 Tage Wurfgrösse: 2 (1 bis 4) Junge von Mutter 10 Monate geführt, danach Abwanderung Nahrung: Rehe, Gämsen, gelegentlich Füchse, Nutztiere, Kleinsäuger. Pro Jahr reisst ein Luchs 50 bis 60 Paarhufer Status in Jagdverordnung: geschützt mit Ausnahmen Der Wolf Wie der Luchs wurde auch der Wolf in der Schweiz und in weiten Teilen Europas Ende des 19. Jahrhunderts ausgerottet. Die Wildbestände in den Wäldern waren durch Überbejagung knapp geworden. Wölfe wichen vermehrt auf Nutztiere aus, was die Konflikte mit Menschen verschärfte. Sie wurden systematisch erschossen, gefangen und vergiftet. In Italien, Spanien, sowie Ost- und Nordeuropa haben kleine Bestände überlebt. Als der Wolf 1972 in Italien unter Schutz gestellt wurde, gab es dort nur noch etwa 100 Tiere im zentralen Apennin. Aus Mangel an natürlicher Beute ernährten sich die Wölfe von Nutztieren und sogar Abfall. Durch den Schutzstatus hat sich die Population wieder erholt und bis in die Alpen ausgebreitet wanderten die ersten Wölfe aus Italien und Frankreich in die 3

4 Schweiz ein. Erst wanderten junge Männchen ein, einige Zeit später folgten die ersten Weibchen. 30 bis 35 Wölfe Von allen Wölfen die zwischen 1998 und 2016 in die Schweiz eingewandert sind, wurden 9 mit Bewilligung abgeschossen. Derzeit leben zirka 30 bis 35 Wölfe in der Schweiz, die oft auf der Durchreise sind und grosse Gebiete durchstreifen. Der erste gesicherte Nachweis eines Wolfrudels in der Schweiz wurde im September 2012 erbracht. Die am Calanda lebenden Wölfe hatten Nachwuchs bekommen. Das Calanda-Rudel hat seither jedes Jahr erfolgreich Junge aufgezogen. Ein zweites Rudel siedelte sich 2015 in Morobbia östlich von Bellinzona im Kanton Tessin an. Im Sommer 2016 wurde ein drittes Rudelim Augstbordgebiet im Oberwallis nachgewiesen, im Jahr 2017 fehlt bis jetzt der Nachweis von Reproduktion. Der Wolf verbreitet sich immer mehr. "Seine Bestände nehmen zu und er ist in immer mehr Kantonen vertreten", sagt von Arx. Das Rudel, das sich in der Gegend um Jaun und Schwarzsee zu bilden begann, ist der Wilderei zum Opfer gefallen. F13, die Partnerin von M64, ist im Juni 2017 vergiftet aufgefunden worden. Damit ist die Rudelbildung unterbunden worden. "Allgemein lässt sich feststellen, dass die Rudel- und Populationsbildung in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern wie Deutschland oder Frankreich nur langsam vorangeht", sagt von Arx. Mensch und Wolf Der Wolf ist normalerweise scheu und nur in Ausnahmesituationen gefährlich für den Menschen. Diese können entstehen, wenn sich das Tier in die Enge getrieben fühlt oder durch Anfüttern die Scheu verliert und dreistes Verhalten entwickelt. Aus einigen europäischen Ländern wurden Fälle von aggressivem Verhalten von Wölfen gegenüber Menschen berichtet. Jedoch gab es seit über 40 Jahren trotz zunehmender Wolfsbestände keinen Todesfall mehr. Die überragende Mehrheit von aggressivem Verhalten geht auf tollwütige Wölfe (vor allem in Osteuropa) oder Selbstverteidigung der Wölfe zurück. Klar ist, dass die viele Menschen Angst vor Wölfen haben. Das negative Bild vom "bösen Wolf" ist stark verankert. Durch das Verhalten bei seinen Rissen wird dieses Bild weiter verstärkt. Der Wolf reisst anders als der Luchs in der Regel nicht ein einziges Tier und bewirtschaftet dieses, sondern gerät in einen regelrechten Blutrausch. Dies kann vielen Tieren aus einer einzigen Herde das Leben kosten. Kurzporträt Wolf (Canis lupus) Aussehen: Ähnelt in der Gestalt einem Schäferhund, jedoch hochbeiniger und schlanker, mit etwas kürzerem Schwanz und weniger spitzen Ohren. Beige-graues Fell mit heller Gesichtsmaske 4

5 Gewicht: in Mitteleuropa zirka 30 Kilo Verbreitung: Ursprüngliche Verbreitung von Nordamerika bis Europa und Asien Habitat: Sehr anpassungsfähig, kommt in der arktischen Tundra, Wäldern, Steppen, Wüsten und sogar stark zersiedelten Gebieten zurecht Raum- und Sozialstruktur: Lebt in Rudeln in Territorien Paarungszeit: Januar bis März Tragzeit: zirka 63 Tage Wurfgrösse: 3 bis 8 Junge, im Alter von 10 Monaten bis 2 Jahren Abwanderung über weite Strecken (bis 1500 km) Nahrung: Hirsche, Rehe, Gämsen, in Südeuropa auch Wildschweine. Tötet gelegentlich Füchse, Nutztiere und Kleinsäuger Status in der Jagdverordnung: geschützt mit Ausnahmen Der Bär In prähistorischer Zeit besiedelte der Braunbär die ganze Schweiz. Bereits um das Jahr 1500 war er aber nahezu aus dem gesamten, damals schon durchgehend besiedelten und weitgehend entwaldeten Mittelland verschwunden. Zwischen 1800 und 1850 wurden die letzten Braunbären der Nordalpen erlegt. Auch die Jurapopulation verschwand in dieser Zeit. Länger überlebte die Art in den Bündner und Tessiner Alpen. Das Aufkommen moderner Gewehre liess hier die Zahl der Bärenabschüsse nochmals hochschnellen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war der Braunbär nur noch im südöstlichen Teil der Schweiz - Unterengadin, Val Müstair und Val dal Spöl - heimisch erfolgte der letzte Abschuss auf Schweizer Gebiet, 1923 die letzte Sichtbeobachtung. Schon bald nach der Ausrottung des Braunbären begann die Diskussion über den Wunsch seiner Rückkehr in die Schweiz. Potenziell geeignete Lebensräume finden sich in den Tessiner und Bündner Alpen in Verbindung mit den waldreichen Alpengebieten Italiens aus denen der Braunbär einwandern kann. Seit 2005 wandern Bären sporadisch aus dem Trentino in den Kanton Graubünden ein. In den letzten Jahren wurden auch die Kantone Uri, Schwyz und - im Mai Bern besucht. Bis anhin handelte es sich ausschliesslich um Männchen. Zwei davon, JJ3 und M13, wurden im April 2008 beziehungsweise Februar 2013 geschossen, weil sie sich wiederholt in Siedlungen aufhielten und als gefährlich eingestuft wurden. Bei Bären ist vor allem die Futterbeschaffung in Siedlungen ein Problem. Sie können bei Futtermangel auch in Dörfer, Häuser und Ställe eindringen. Bären haben eine besondere Vorliebe für Honig. Es kommt immer wieder zu Plünderungen von Bienenstöcken. Durch die Installation von Elektrozäunen lässt sich dies verhindern. 5

6 Mensch und Bär Bären sind schon alleine aufgrund ihrer Grösse und enormen Kraft potenziell gefährlich. Grundsätzlich sind sie ebenfalls scheu und meiden die Menschen. Dies gelingt ihnen durch ihren sehr guten Geruchs- und Gehörsinn meistens. Es kommt deshalb nur selten zu direkten Begegnungen von Bär und Mensch. Übergriffe können jedoch tödlich enden; vorwiegend im Balkan, den Karpaten und dem europäischen Teil Russlands, wo noch grössere Bärenpopulationen leben, sind solche Fälle bekannt. Die Opfer waren in der Regel alleine im Wald unterwegs, meist bei leisen Tätigkeiten wie Pilze- oder Beerensammeln und bei ungünstigen Windverhältnissen. Wird ein Bär unter solchen Umständen von Menschen überrascht und fühlt sich bedroht, kann es kritisch werden, besonders wenn es sich um ein Weibchen mit Jungen handelt. Im Trentino hatte eine Bärin innerhalb zweier Jahre zwei Menschen angegriffen. Sie wurde deshalb als gefährlich eingestuft und im Juli 2017 geschossen. Auch der Bär reisst ab und zu Nutztiere, was ebenfalls zu Konflikten mit Nutztierhaltern führt. Kurzporträt Braunbär (Ursus arctos) Grösse: Ausgewachsene Männchen bis 300 Kilo, Weibchen rund 25 Prozent leichter Verbreitung: Früher in ganz Europa und Asien nördlich des Himalaya. Heute lückenhafte Verbreitung in Europa. Lebensraum: Wegen starker Verfolgung heute vorwiegend in Wäldern und Gebieten mit hohem Anteil an Deckungsmöglichkeiten. Lebt einzelgängerisch in festen, aber nicht exklusiven Streifgebieten. Paarungszeit: Mai bis Juli Tragzeit: Zwei Monate Wurfgrösse: 1 bis 4 kleine, blinde und nackte Junge werden im Winterlager geboren. Im April oder Mai verlässt die Mutter mit ihren Jungen das Winterlager Nahrung: Ernährt sich als opportunistischer Allesfresser in erster Linie pflanzlich. Frisst auch Insekten, Aas, Huftiere Status in der Jagdverordnung: geschützt mit Ausnahmen 6

7 Gesetzliche Grundlagen zu den Grossraubtieren Falls Grossraubtiere grossen Schaden verursachen oder eine erhebliche Gefährdung des Menschen darstellen, können die Kantone Massnahmen gegen solche Tiere ergreifen. Dies ist in der Jagdgesetzgebung wie folgt geregelt: Regulation von Grossraubtierbeständen Die Regulierung geschützter Arten ist im eidg. Jagdgesetz (Art. 12 Abs. 4 JSG, SR 922.0) und in der eidg. Jagdverordnung (Art. 4 und 4bis JSV, SR ) geregelt. Die Kantone können zeitlich befristete Massnahmen zur Regulierung geschützter Arten wie Wolf, Luchs und Bär unter Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vornehmen, sofern ein hoher Bestand von Tieren der betreffenden Art trotz vorgängig ergriffener, zumutbarer Massnahmen zur Schadenverhütung folgende Schäden anrichten: ihren Lebensraum beeinträchtigen; die Artenvielfalt gefährden; grosse Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen oder Nutztierbeständen verursachen; Menschen erheblich gefährden; Tierseuchen verbreiten; Siedlungen und öffentliche Anlagen oder Bauten erheblich gefährden; hohe Einbussen bei der Nutzung der Jagdregale durch die Kantone verursachen (Jagdregal = das Recht der Kantone zur jagdlichen Nutzung der Wildtiere). Die Jagdverordnung regelt dabei das Vorgehen für die Kantone, wobei die Regulierung von Wolfsbeständen in einem eigenen Artikel noch präzisiert wird (Art. 9bis JSV). So ist die Regulierung von Wolfsrudeln nur dann zulässig, wenn ein Rudel sich im selben Jahr erfolgreich fortgepflanzt hat. Dabei darf maximal die Hälfte der in diesem Jahr geborenen Jungtiere erlegt werden während Elterntiere zu schonen sind. Soll ein Wolfsrudel aufgrund landwirtschaftlicher Nutztierschäden reguliert werden, dann gilt als "grosser Schaden" eine Schwelle von 15 Nutztierrissen (Schafen, Ziegen), insofern vorgängig die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Soll ein Wolfsrudel aufgrund einer Gefährdung von Menschen reguliert werden, dann gilt als "erhebliche Gefährdung", wenn Wölfe des Rudels sich aus eigenem Antrieb regelmässig innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhalten und sich gegenüber Menschen aggressiv oder zu wenig scheu zeigen. Einzelabschüsse von Grossraubtieren Kantone können zudem Abschussbewilligungen für einzelne Wölfe erteilen, wenn diese erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten. Ein erheblicher Schaden durch einen einzelnen Wolf liegt dann vor, wenn er entweder 35 Nutztiere innerhalb von vier Monaten oder 25 Nutztiere innerhalb eines Monats oder mindestens 15 Nutztiere getötet hat, nachdem im Vorjahr bereits Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren. Sind bereits im Vorjahr Wolfsschäden aufgetreten, dann werden Nutztierrisse nur dann auf die 7

8 Schadenschwelle angerechnet, wenn vorgängig Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Nicht geschützte Nutztierrisse werden in der Regel zwar entschädigt, aber meist nicht für einen Abschuss angerechnet. Dem Landwirt wird der Nutztierriss nach einer Preisliste der Zuchtverbände vollständig entschädigt, dabei übernimmt der Bund 80 Prozent, die Kantone 20 Prozent der Kosten. Grundlagen zum Umgang mit Grossraubtieren sind das vom Parlament erlassene Jagdgesetz (JSG) und die vom Bundesrat erlassene Jagdverordnung (JSV). Hingegen sind die sogenannten Konzepte des BAFU zu Wolf, Luchs und Bär hauptsächlich dazu da, dass unbestimmte Rechtsbegriffe für die Behördenarbeit definiert werden. Berner Konvention In Bezug auf den Schutz von Grossraubtieren spielt die "Berner Konvention" von 1979 nach wie vor eine wichtige Rolle. Im vollen Wortlaut heisst das Dokument "Übereinkommen zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume". Es wurde von 44 Ländern inklusive der Schweiz und der EU ratifiziert. Das Übereinkommen schützt rund 600 Pflanzenarten, 111 Säugetier-, 363 Vogel- und zahlreiche weitere Tierarten. In der "Berner Konvention" werden Wölfe und Bären als "streng geschützte Arten", der Luchs als "geschützte Art" aufgeführt. Die Vertragsstaaten dürfen Arten, die in der Konvention als streng geschützt aufgelistet sind, zwar nicht jagdbar erklären, aber die Konvention sieht vor, dass einzelne Tiere zur Verhütung ernsterer Schäden, unter anderem an Viehbeständen (z.b. Wolf) oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit (z.b. Bär) entfernt werden können solange keine andere befriedigende Lösung vorliegt und der Abschuss das Überleben der betreffende Population der geschützten Tierart nicht gefährdet. 8

9 Herdenschutz - Stimmen Aufwand und Nutzen? Vom Jagdgesetz her gibt es keine Verpflichtung für Landwirte zum Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen. Das bedeutet, dass es dem Landwirt grundsätzlich freisteht, ob er seine Nutztiere schützen will oder nicht. Hingegen verlangt der Gesetzgeber, dass vorgängig dem Abschuss eines schadenstiftenden Grossraubtieres die zumutbaren Massnahmen zum Herdenschutz ergriffen worden sein müssen, sofern solche Massnahmen auch umgesetzt werden können. Das BAFU unterstützt die Landwirte beim Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen mit rund 3 Millionen Franken jährlich. Dabei fördert das BAFU die Zucht, Ausbildung, Haltung und den Einsatz von Herdenschutzhunden und das Aufstellen von grossraubtiersicheren Elektrozäunen. Dabei kommen solche Zäune fast nur in der landwirtschaftlichen Nutzfläche zur Anwendung, während sie auf den Alpen kaum anwendbar sind, hier ist die Domäne der Herdenschutzhunde. Das BAFU fördert grundsätzlich nur Herdenschutzhunde, die offiziell registriert sind. Das bedeutet, dass sie aus dem Nationalen Programm zum Herdenschutz stammen und dabei fachgerecht ausgebildet wurden, damit sie beim freien Einsatz im öffentlichen Raum keine Gefährdung Dritter darstellen. Jeder offiziell registrierte Herdenschutzhund muss vor seiner Abgabe an die Landwirtschaft seine Gesellschaftsverträglichkeit in einer offiziellen Prüfung nachweisen, damit er vom BAFU registriert wird. Dieser aufwändige Prozess dient hauptsächlich dazu, dem Landwirt die nötige Rechtssicherheit beim Einsatz solcher Hunde zu geben. Denn grundsätzlich ist jeder Hundehalter verpflichtet, dass sein Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet (Art. 77 TSchV) und im Falle eines Vorfalles mit seinem Hund muss er nachweisen können, dass er alles unternommen zur Verhütung des Vorfalles hat. Dieser Nachweis ist für den Halter eines offiziell registrierten Herdenschutzhundes leichter zu erbringen. Arbeit wird häufig unterschätzt Es ist nicht immer ganz einfach, Nutztierhalter von Herdenschutzhunden zu überzeugen. "Die Arbeit mit Herdenschutzhunden wird häufig anfänglich unterschätzt. Doch die meisten Nutztierhalter sind nach einer teilweise schwierigen und von Lernprozessen geprägten Anfangsphase von den Hunden überzeugt und würden diese nicht wieder hergeben wollen", sagt Felix Hahn von der Abteilung für Herdenschutz bei der landwirtschaftlichen Beratungszentrale Agridea. Es gibt jedoch Alpen, die sich nicht für den Einsatz von Herdenschutzhunden eignen. Denn die zu beschützenden Herden müssen relativ kompakt sein, um von den Hunden effizient bewacht werden zu können. "Viele Standweiden müssen in Umtriebsweiden (in Sektoren eingeteilte Weiden, die maximal zwei Wochen am Stück genutzt werden) oder in Weiden mit ständiger Behirtung umgewandelt werden. Das geht aber aus wirtschaftlichen Gründen nicht immer oder zieht Herdenzusammenlegungen nach sich. Diese sind nicht immer möglich oder gewünscht", sagt Hahn. Er glaubt jedoch - wie das BAFU -, dass Herdenschutz ein guter Weg ist, um mit Grossraubtieren besser zurechtzukommen. 9

10 "Wichtig ist aber, dass die Landwirte bei Problemen mit Grossraubtieren ausreichend unterstützt werden. Deshalb bieten wir Beratungen an und es werden Beiträge für Herdenschutzhunde gezahlt", sagt Hahn. "Bei Wolfspräsenz sind Schäden vorprogrammiert" Für Alwin Meichtry, Präsident des Schweizerischen Schafzuchtverbandes (SZV), bleibt die Wolfpräsenz trotzdem problematisch. "Bei Wolfspräsenz sind Schäden mit oder ohne Herdenschutz vorprogrammiert", sagt er. Er kennt viele Fälle, wo der Herdenschutz auch mit bestem Willen nicht umsetzbar ist und der Aufwand für den Bewirtschafter der Alp unzumutbar ist. "Der Herdenschutz bringt für den Nutztierhalter mehr Probleme mit sich als den daraus erhaltenen Nutzen durch die Schadensminderung", sagt Meichtry. Der Aufwand zur Umsetzung des Herdenschutzes nach Agridea sei für die Schafhalter sehr hoch. Es klaffe eine grosse Lücke zwischen den Entschädigungen für Schutzzäune und dem Mehraufwand bei Wolfspräsenz. Der momentan gebotene finanzielle Anreiz sei unter 10 Prozent der effektiven Kosten, wobei der Arbeitsaufwand für den wiederholten Auf- und Abbau des Zaunes, Unterhalt, Kontrolle und Transport während der Weidezeit nicht mit eingerechnet sei. "Die effizienteste Unterstützung des Bundes sehen wir in der Schaffung gesetzlicher Grundlagen, zum totalen Schutz der Nutztiere in der Schweiz, sowie die Sicherstellung des Rechts, zur bedingungslosen Bewirtschaftung unseres Eigentums", ist der Schafzuchtpräsident überzeugt. "Wir stehen dafür ein, dass der Schutz der Nutztiere aus Tierschutzgründen dem Schutzstatus der wildlebenden Tiere gleichgestellt wird und zwar mit allen Konsequenzen", fügt Meichtry an. Der Tierschutzgedanke werde momentan mit verschiedenen Ellen gemessen. Leid und Schmerz der betroffenen Nutztiere würden ignoriert und die nachfolgend erschwerte Herdendynamik total ausgeklammert. Er betont zudem, dass gerissene Schafe nicht durch Geld ersetzt werden können. Der Verlust der züchterischen Arbeit und der emotionalen Bindung sei unbezahlbar. "Unersetzbarer Dienst an der Landwirtschaft" Martin Baumann, stellvertretender Sektionschef Wildtiere und Waldbiodiversität beim BAFU, weiss um das enge Verhältnis des Nutztierhalters zu seinen Tieren und ist gerade deshalb überzeugt vom Herdenschutz. Wer seine Tiere liebt, der schützt sie. Der Landwirt müsse heute mit der Anwesenheit von Grossraubtieren rechnen und sich genau deshalb vorsehen und dabei die Hilfe des Bundes zum Herdenschutz in Anspruch nehmen. Gerade die Herdenschutzhunde leisten einen unersetzbaren Dienst an der Landwirtschaft. Anstatt sich gegen diese Hunde zur Wehr zu setzen gelte es, sich diese Hunde zum Freund zu machen, so Baumann. Sie sollten respektiert und geschätzt werden. Kantone sind verantwortlich Wichtig zu wissen ist, dass der Bund zwar die Massnahmen rund um den Herdenschutz finanziell unterstützt und fördert, dass jedoch letztlich die Kantone für den Herdenschutz verantwortlich sind. Heisst: Der Bund fördert keine Herdenschutzhunde auf einem Alp- oder 10

11 Landwirtschaftsbetrieb mit deren Einsatz der Kanton nicht einverstanden ist. Somit muss der Kanton der Haltung und Einsatz von Herdenschutzhunden vorgängig erst zustimmen. Dabei kann ein Kanton beispielsweise aus touristischen Gründen eine Einschränkung des Einsatzes solcher Hunde einem Alpbetrieb vorsehen. Wie Baumann aber betont, sind die Herdenschutzhunde aus dem Nationalen Programm zum Herdenschutz grundsätzlich alle gesellschaftsverträglich ausgebildet und grundsätzlich gegenüber Menschen freundlich. Bedingung ist, dass ihnen die Menschen ebenso freundlich begegnen und deren Einsatz respektieren. "Leider beobachten wir immer wieder Tätlichkeiten Dritter gegenüber diesen Hunden und viele der Schnappvorfälle mit solchen Hunden sind auf ein unangepasstes Verhalten der Menschen zurückzuführen. Aus diesem Grund wird in Zukunft die Schulung der Menschen im korrekten Verhalten gegenüber diesen Hunden einen Schwerpunkt der Arbeit des BAFU darstellen müssen", sagt Baumann. 11

12 «Die Landwirte müssen ihre Tiere schützen» Martin Baumann, stellvertretender Sektionschef Wildtiere und Waldbiodiversität beim BAFU, über Grossraubtiere, Jagdschutzgesetz und Herdenschutz. LID: Wie gross ist das Problem in der Schweiz mit Grossraubtieren? Baumann: "Im Vergleich zu anderen Ländern halten sich bei uns die Probleme im Rahmen. Es gibt aktuell in der Schweiz insgesamt etwa 250 Grossraubtiere und jedes dieser Grossraubtiere verursacht im Durchschnitt 1,1 Nutztierrisse, das heisst wir sprechen von rund 270 Nutztierrissen pro Jahr. Volkswirtschaftlich stellt dies kein eigentliches Problem dar und dennoch ist der Konflikt hoch emotional und wir haben deshalb tatsächlich ein gesellschaftliches Problem. Der Wolf trennt nämlich die Bevölkerung in Befürworter und Gegner, wobei die Befürworter vermehrt in den Städten und Agglomerationen, die Gegner dagegen mehr in den Landgebieten leben". Aktuell ist eine Anpassung des Jagdgesetzes im Gange. Was soll sich künftig ändern? "Allfällige Änderungen des eidgenössischen Jagdgesetzes werden durch das Parlament beschlossen und deshalb kann ich nur vom Änderungsvorschlag des Bundesrates sprechen: Die wichtigste vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung stellt einen Strategiewechsel dar, wann diese Eingriffe bei Grossraubtieren möglich sein sollen. Bisher waren solche Eingriffe nur im Nachgang zu grossen Schäden möglich, neu sollen Eingriffe vorausblickend zur Verhütung grosser Schäden möglich werden. Mit anderen Worten: weg von einer reaktiven hin zu einer proaktiven Lösungsstrategie. Sobald ein Wolf also beispielsweise lernt, wie Herdenschutzmassnahmen umgangen werden können und in Ställe eindringt oder über Herdenschutzzäune springt, dann verlernt er dieses Verhalten nicht mehr. Deshalb soll eine solcher Wolf erlegt werden können, um weitere Schäden zu verhüten. Bedingung ist aber, dass die Herdenschutzmassnahmen auch umgesetzt sind. Wir brauchen keine Wölfe, die dauernd in Siedlungen kommen oder die den Herdenschutz umgehen können. Von der Landwirtschaft wird verlangt, dass sie ihre Nutztiere schützt. Das ist leider häufig noch nicht der Fall". Wird künftig der Schutzstatus des Wolfes reduziert? "Das eidgenössische Parlament hat bislang jeden Vorstoss abgelehnt, den Wolf in der Schweiz jagdbar zu machen. Somit ist für die Behörden von Bund und Kantonen klar, dass der Wolf vorderhand in der Schweiz ein geschütztes Wildtier bleibt. Bereits in der Bundesverfassung ist festgehalten, dass der Bund bedrohte Arten vor Ausrottung schützt. Trotzdem wird der Bundesrat bei der Berner Konvention einen Antrag stellen, damit der Wolf bald möglichst von einer streng geschützten zu einer geschützten Art heruntergestuft wird. Damit würde für die Vertragsstaaten der nötige Handlungsspielraum vergrössert, wie man bei künftig weiter zunehmenden Wolfsbeständen allfällige Konflikte lösen könnte. Aber auch in diesem Bereich wird das letzte Wort stets beim eidgenössischen Parlament liegen, das die Jagdgesetzgebung bestimmt". 12

13 Was sind die wichtigsten Punkte in Sachen Herdenschutz? "Die wichtigsten Punkte im Herdenschutz sind Folgenden: 1. Der Landwirt ist durch den Kanton über das Grossraubtier-Risiko seines Betriebes informiert und er kann seinen Bedarf an Herdenschutz-Massnahmen eigenständig abschätzen. 2. Bei Unsicherheit weiss der Landwirt, dass er beim Kanton eine Herdenschutz-Beratung einfordern kann. 3. Der Landwirt weiss, welche Massnahmen er zum Schutz seiner Nutztiere ergreifen kann. Und 4. Der Landwirt kann diese Massnahmen umsetzen und weiss wie er sie durch den Bund entschädigt bekommt". Was verstehen Sie unter optimalem Herdenschutz? "Das Ziel ist nicht der maximale Herdenschutz, sondern der optimale. Herdenschutz soll keine übermässigen Kosten und Aufwände generieren, die Massnahmen sollen wirksam, aber gleichzeitig möglichst einfach und dadurch kostengünstig sein. Im Gebiet von landwirtschaftlicher Nutzfläche reicht ein einfaches Weidenetz, das vom Landwirt sauber gespannt, gut unterhalten und genügend elektrifiziert wird. Im Sömmerungsgebiet sind solche Herdenschutzzäune kaum anwendbar, indem zum Beispiel aufgrund des Geländes kein sauberer Bodenschluss möglich ist. Deshalb sind auf den Alpen Herdenschutzhunde das beste und meist einzige Mittel zum Herdenschutz. Damit diese Hunde wirksam schützen können, ist eine kompakte Weideführung der Nutztiere nötig. So sollen die Nutztiere zu keinem Zeitpunkt - grob gesagt - über mehr als 20 Hektaren verteilt sein. Dies bedingt eine weidetechnische Führung der Nutztiere durch einen Hirten oder über Koppelzäune". Was verstehen Sie unter maximalem Herdenschutz? "Ein Beispiel für maximalen Herdenschutz stellt für das BAFU der Nachtpferch dar. Damit sei gesagt, dass diese Massnahme zwar enorm effizient ist zum Schutz vor Grossraubtieren, dass aber die Gewichtszunahme der Nutztiere sofort leidet, indem die Schafe während zu langer Zeit vom Äsen abgehalten werden. Will ein Landwirt diese Massnahme ergreifen, dann darf er das. Das BAFU entschädigt ihm auch hier die Kosten des Zaunes, verlangt wird diese Massnahme aber nicht. Aus Sicht des BAFU stellt eine geordnete Nachtweide eine effizientere Lösung dar. Dabei werden die Schafe durch den Hirten für die Nacht zusammengeführt, jedes Schaf kann während der Nacht seinem eigenen Rhythmus nachgehen, die Herdenschutzhunde finden eine optimale Situation vor, um ihre nächtliche Bewachungsarbeit zu leisten. Will ein Landwirt Herdenschutzhunde halten und einsetzen, dann ist dies zwar die beste, aber klar auch die komplexeste Herdenschutzmassnahme. Damit die Hunde optimal schützen können, ist sehr viel Fachwissen gefragt. Zu diesem Zweck unterstützt das BAFU die Landwirte mit einem Team an Fachberatern für Herdenschutzhunde und weiter sorgen die hundezüchtenden Landwirte im Verein Herdenschutzhunde Schweiz für die bestmögliche Ausbildung und Beratung der Landwirte". 13

14 "Die Landwirte fühlen sich allein gelassen" Thomas Jäggi vom Schweizer Bauernverband steht den Grossraubtieren in der Schweiz kritisch gegenüber. Mit finanziellen Entschädigungen seien die Verluste bei den Nutztieren nicht wettzumachen. LID: Wie schätzen Sie aktuell die Probleme mit den Grossraubtieren ein? Thomas Jäggi: "Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Teilrevision des Jagdgesetzes steht der Wolf zurzeit im Zentrum der Diskussion. Es gibt leider immer wieder Probleme mit einzelnen Tieren. Beim Luchs ist das Problem weniger gross, da dieser scheuer ist und seine Risse besser bewirtschaftet als der Wolf. Im Gegensatz zum Wolf greift sich der Luchs nur ein Tier und frisst den Kadaver anschliessend über mehrere Tage. Er geht erst wieder auf die Jagd, wenn er nichts mehr zu fressen hat. Der Wolf hingegen tötet alle Tiere, die sich nicht mehr rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Der Luchs weicht im Gegensatz zum Wolf auch nur dann auf Schafe aus, wenn die Wildbestände zu klein sind". Wie sieht die Haltung des Schweizer Bauernverbandes gegenüber Grossraubtieren aus? "Die Schafhalter hatten auch in diesem Jahr viele Probleme. Für die Städter sind Wölfe noch kein Problem. Die betroffenen Landwirte fühlen sich zum Teil allein gelassen. Der Landwirt hat nicht nur den Schaden durch die Tierverluste, er muss auch noch ohne Entschädigung aufräumen und die Kadaverteile entsorgen. Das Ersatzgeld macht das nicht wett. Auch der emotionale und der züchterische Wert eines Tieres ist nicht berücksichtigt". Was halten Sie von der Idee des Herdenschutzes? "Es gibt zwar die Möglichkeit zur Haltung von Herdenschutzhunden. Doch diese sind nicht zu 100 Prozent wirkungsvoll. Zudem gibt es immer wieder Probleme mit Passanten und Wanderern, was dem Tourismus schadet. Meines Erachtens sind auch Nachtkoppeln keine echte Lösung, denn der daraus entstehende Aufwand ist enorm. Die Sömmerung wird dadurch immer schwieriger und gewisse Alpgebiete werden gar nicht mehr bestossen. Da führt zu einer Verbuschung dieser wertvollen Flächen. Sie gehen für die landwirtschaftliche Nutzung verloren". Passen Grossraubtiere noch in unsere bevölkerte und bebaute Landschaft? "Wir haben zirka 40'000 Quadratkilometer Fläche und über acht Millionen Einwohner. Es ist also klar, dass es bei uns Platzproblem gibt. Vor allem, weil viele Grossraubtiere einen grossen Bewegungsraum brauchen. Sogar amerikanische Nationalpärke, die über riesige unbewohnte Flächen verfügen, haben zu wenig Platz für diese Tiere. Selbst dort ist der Aufbau einer Bärenpopulation schwierig. Man darf nicht vergessen, dass bei der Ausrottung dieser Tiere um 1830 die Schweiz nur zwei Millionen Einwohner hatte. Es hat sich in der Zwischenzeit viel verändert." 14

15 Ist ein friedliches Nebeneinander von Raubtieren und Menschen in der Schweiz möglich? "Es wird immer Konflikte geben. Das lässt sich in Kanada gut beobachten. Vor allem der Bär ist dort ein Problem. Aber auch der Wolf. Beide Tierarten loten ihre Grenzen aus und versuchen möglichst einfach, an Futter zu kommen". 15

16 Weitere Wildtiere mit Konfliktpotenzial Der Biber In den letzten Jahren sind in und an Schweizer Gewässern immer mehr Biber zu beobachten. Die abgenagten Bäume weisen untrüglich darauf hin. "Die Präsenz des Bibers ist eine grosse Chance, auch unsere Fliessgewässer endlich natürlicher zu gestalten und die arg bedrängte Biodiversität zu fördern - der Biber schafft natürliche Lebensbedingungen an Gewässern, indem er Dämme baut, die den Wasserabfluss verlangsamen", sagt Sara Wehrli von Pro Natura Schweiz. Dadurch erhöhe sich die Artenvielfalt, weil Lebensraum zum Beispiel für Libellen geschaffen werde. Mit dem immer lauter werdenden Ruf nach Abschüssen dieser einst ausgerotteten und erst gerade wieder zurückkehrenden Art, tut sie sich schwer. "Uns scheint, dass die Toleranz gegenüber Wildtieren generell abgenommen hat. Alles muss heute offenbar 'gemanaget' werden", sagt Wehrli. Sie ist davon überzeugt, dass es im Zusammenleben mit dem Biber bewährte Strategien gebe, um ein friedliches Nebeneinander von Mensch und Tier zu ermöglichen. Biber verursacht Schäden an Infrastruktur Martin Baumann vom BAFU sieht das Problem beim Biber vor allem in Bezug auf die von ihm verursachten Infrastrukturschäden. "Diese Schäden wurden bislang von der öffentlichen Hand nicht entschädigt. Auch hier ist das Parlament gefragt, das Jagdgesetz mit einem Entschädigungstatbestand zu ergänzen. Ein entsprechender Vorstoss des Kantons Thurgau liegt bereits vor. Auch hier wäre es natürlich klug, nicht nur Biberschäden zu entschädigen, sondern ebenso in Verhütungsmassnahmen zu investieren", sagt Baumann. Thomas Jäggi vom Schweizer Bauernverband stört sich sehr an den entstehenden Infrastrukturschäden. "In anderen Ländern gibt es keine Probleme mit Biberdämmen, welche zu überschwemmten Strassen führen, weil diese Dämme dort sofort entfernt werden. Dies entsteht durch das bei uns vorhandene Platzproblem. Der Biber passt bei uns höchstens an einigen Stellen", sagt Jäggi. Das Wildschwein Das Wildschwein ist nicht geschützt und daher eine jagdbare Art. Damit liegt ihr Management in der Kompetenz der Kantone. Die Bestände des Wildschweins sind zwar in etwa stabil, jedoch mit starken jährlichen Schwankungen. Die vorhandenen Wildschweine verursachen aber viele Probleme - vor allem im Kulturland. Ein Beispiel sind Schäden an Kartoffelfeldern. Wildschweine graben ganze Kartoffelfelder um. Nicht etwa wegen der Kartoffeln, sondern weil sie in Kartoffelfeldern besonders viele Würmer finden. Doch da sie dabei auch die unreifen Kartoffeln ausgraben und diese in noch grünem Zustand auf der Oberfläche liegen bleiben, werden diese giftig und ungeniessbar. "Beim Wildschwein kennen wir zwei wichtige Jagdmethoden: Abschüsse ganzjährig auf gefährdeten Kulturen zur Abwehr weiterer Schäden und Regulationsjagd im Winter zur 16

17 Senkung des Bestandes. Die Regulation von Wildschweinen gewinnt ganz besonders durch speziell ausgebildete Jagdhunde an Effizienz", sagt Martin Baumann vom BAFU. Damit wir solche Hunde in Zukunft auch in der Schweiz gezielt ausbilden können, hat der Bundesrat die Gesetzesgrundlagen geschaffen. Demnächst soll es soweit sein, dass die ersten Jagdhunde in einem schweizerischen Schwarzwildgewöhnungsgatter an ihre durchaus gefährliche Aufgabe gezielt herangeführt werden". Thomas Jäggi vom Schweizer Bauernverband blickt diesbezüglich zu unseren Nachbarn nach Deutschland. "Es braucht zwingend eine Regulation, ansonsten werden wir Zustände haben wie in Deutschland. Die Wildschweine sind auch eine Bedrohung für unsere Hausschweine. Sie sind Seuchenüberträger und die afrikanische Schweinepest kommt näher und näher", gibt er zu bedenken. Auch Sara Wehrli von Pro Natura Schweiz findet eine Jagd auf Wildschweine sinnvoll: "Eine jagdliche Nutzung ist beim Wildschwein absolut möglich und sinnvoll". Der Kormoran Bis vor etwa 25 Jahren war der Kormoran bei uns nur ein Wintergast. Er tat sich gütlich an den Fischbeständen, verliess die Schweiz aber über die Winterzeit wieder. Mittlerweile brüten Kormorane hier und bleiben das ganze Jahr über. Thomas Jäggi vom Schweizer Bauernverband sieht vor allem für die Berufsfischer ein Problem. Zum Kormoran besteht ebenfalls ein Konzept wie für Wolf, Luchs und Bär, in welchem die Anzahl Brutpaare geregelt sind. "Dieses Konzept hat man einfach sang- und klanglos fallen lassen", sagt er. Der Kormoran ist ebenfalls ein Thema bei der bevorstehenden Teilrevision des Jagdgesetzes. Auch deshalb hat sich Martin Baumann vom BAFU eingehend mit diesem Wildtier beschäftigt. Es handelt sich beim Kormoran um eine jagdbare Art, das heisst die Kompetenz für die Regulation des Kormorans liegt bei den Kantonen. Ein Problem gibt es aber dadurch, dass über 90 Prozent der rund 2'000 Kormoran-Brutpaare in eidgenössischen Schutzgebieten brüten, wo die Jagd verboten ist. Eingriffe in diesen Schutzgebieten sind grundsätzlich möglich, allerdings bedarf es dazu genauer Angaben der Kantone zum Schaden, den die Kormorane in der Berufsfischerei verursacht haben. "Noch haben die Kantone den entsprechenden Nachweis nicht dokumentiert und erbracht", sagt Baumann. Und ein anderes Problem macht ihm ebenfalls Sorgen. "Noch immer kippen die Berufsfischer in der Westschweiz ihre Fischabfälle auf den Seen aus, was die dortigen Kormorane anlockt und füttert. Es wäre wünschenswert, wenn dieser hausgemachte Teil des Problems mit dem Kormoran der Vergangenheit angehören würde, so wie es die Nordschweiz vormacht ", sagt er. 17

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