Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel

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1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel Jahresabschluss und Lagebericht des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel KUBRA Der Rat der Stadt Brakel hat am den Jahresabschluss und den Lagebericht des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel, KUBRA, zum festgestellt und wie folgt beschlossen: Von dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, über die Prüfung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres 2015 des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA) wird Kenntnis genommen. Der Betriebsausschuss stimmt der Entlastung der Betriebsleitung gem. 5 Abs. 5 EigVO NRW für das Jahr 2015 zu. Ferner wird empfohlen, den Jahresabschluss zum mit einer Bilanzsumme von ,75 und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 festzustellen. Der Jahresüberschuss 2015 von insgesamt ,84 wird festgestellt. Für die Sparte Abwasserwerk erfolgt eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von ,00. Der Restbetrag von ,16 ist auf neue Rechnung vorzutragen. Der Rat stimmt der Entlastung des Betriebsausschusses gem. 4 c EigVO NRW unter Vorbehalt der Bestätigung der GPA NRW für das Jahr 2015 einstimmig zu. Jahresabschluss und Lagebericht werden bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus, Am Markt 12, Brakel, Zimmer 30, zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Der abschließende Vermerk der GPA NRW (Gemeindeprüfungsanstalt) über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes lautet wie folgt: Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Kommunalunternehmen der Stadt Brakel. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON GmbH Niederlassung Bad Oeynhausen, Bad Oeynhausen, bedient. -2-

2 -2- Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Bestätigung des Abschlussprüfers: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel für das Wirtschaftsjahr vom bis geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften (und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung) liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften (und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung) und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."

3 Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft IN- TECON GmbH Niederlassung Bad Oeynhausen ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. AZ.: ohne Herne, den Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) (Thomas Siegert) Brakel, den Kommunalunternehmen der Stadt Brakel (Dominik Schlenhardt) kaufm. Betriebsleiter (Christof Münstermann) techn. Betriebsleiter

4 Das Abwasserwerk informiert: Sanierung Schmutzkanal im Sonnenbrink Im Zuge der Erhaltung der städtischen Abwasseranlagen muss der öffentliche Schmutzkanal im Sonnenbrink zwischen Hausnummer 5 und 11 saniert werden, um auch zukünftig einen einwandfreien Ablauf der Abwässer gewährleisten zu können. Die Arbeiten müssen in offener Bauweise ausgeführt werden, sodass die Straße insgesamt auf einer Länge von rund 60 Meter Länge geöffnet werden muss. Die Arbeiten werden ab dem 22. Mai 2017 ausgeführt und sollen bis 23. Juni abgeschlossen sein. Die Arbeiten werden von der Firma Schönhoff aus Gehrden ausgeführt. Ansprechpartner beim Abwasserwerk der Stadt Brakel ist Alexander Frewer (Tel / ). Da bei einer derartigen Baumaßnahme Behinderungen für die Anlieger nie ganz ausgeschlossen werden können, bitten wir schon jetzt um ihr Verständnis. Die Straße wird im Bereich des Baufeldes während der Bauzeit nicht befahren werden können.

5 Die Stadt Brakel informiert: Grabmalüberprüfung Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Zur Verkehrssicherung der städtischen Friedhöfe der Stadt Brakel werden auch in diesem Jahr die Grabmale gemäß der Vorschriften in der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel in Verbindung mit der TA Grabmale (Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen) auf ihre Standfestigkeit überprüft. Bei der Überprüfung werden alle Grabmale, die nicht über eine erforderliche Standsicherheit verfügen, aus Sicherheitsgründen gesichert oder sofort abgesetzt und mit einem Warnaufkleber versehen, den Sie bitte nicht entfernen dürfen. Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahme, mit der von vornherein Gefahren für die Friedhofsbesucher ausgeschlossen werden sollen. Die Stadt Brakel möchte hiermit auch auf die Bestimmungen der Friedhofssatzung hinweisen, wonach die für die Unterhaltung der Grabstätten Verantwortlichen verpflichtet sind, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Die Überprüfung findet im Auftrag der Stadt Brakel durch eine Fachfirma statt. Prüfungszeitraum: Donnerstag, 01. Juni 2017 Jüd. Friedhof Brakel 08:00 Uhr Friedhof Bellersen 08:30 Uhr Friedhof Bökendorf 09:00 Uhr Friedhof Hembsen 09:30 Uhr Friedhof Beller 10:15 Uhr Friedhof Erkeln 10:35 Uhr Friedhof Frohnhausen 11:15 Uhr Friedhof Siddessen 11:40 Uhr Friedhof Gehrden 12:15 Uhr Friedhof Schmechten 13:00 Uhr Friedhof Istrup 13:20 Uhr Friedhof Riesel 13:50 Uhr Friedhof Brakel 14:30 Uhr Die Anfangszeit der Friedhöfe ist fest. Es ist aber bitte zu berücksichtigen, dass die weiteren Anfangszeiten sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig verändern können. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Friedhofsverwaltung Brakel

6 Die Stadt Brakel informiert: Grabpflege lose Grabsteine Umweltschutz + verbotswidrige Nutzung der Müllcontainer verbotswidrige Herrichtung pp. der gärtnerischen Anlagen Diebstahl und Vandalismus In letzter Zeit ist von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung, aber auch durch Hinweise aus der Bevölkerung, wieder festgestellt worden, dass Grabstätten nur unzureichend gepflegt werden, die im Eigentum der Stadt Brakel stehenden gärtnerischen Anlagen der Friedhöfe von Dritten verbotswidrig hergerichtet, unterhalten und verändert werden (z.b. Beseitigung von Graswegen mit Unkrautbekämpfungsmitteln), Grabsteine lose sind, die aufgestellten Müllcontainer verbotswidrig genutzt, Pflanzen gestohlen bzw. zertreten und Grabstätten beschädigt werden. Grabstätten nur unzureichend gepflegt Die unterlassene Pflege von Grabstätten beeinträchtigt das Erscheinungsbild der Friedhöfe in ihrer Eigenschaft als öffentliche Grün- und Erholungsfläche. Es wirkt sich zudem störend auf die Wirkung der einzelnen Grabfelder aus und beeinträchtigt damit die benachbarten Nutzungsberechtigten. Zudem erhöht sich durch die Aussaat von Wildkräutern der Pflegeaufwand der umliegenden Gräber und Wegeflächen erheblich. Die Stadt Brakel möchte hiermit auf die Bestimmungen der Friedhofssatzung hinweisen, wonach die Nutzungsberechtigten verpflichtet sind, die Grabstellen in einem würdigen Zustand zu erhalten und diese ordnungsgemäß herzurichten und zu pflegen. lose Grabsteine Die Grabmale und sonstige baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Die Friedhofsverwaltung bzw. die von ihr beauftragte Firma überprüft in regelmäßigen Abständen die Standsicherheit der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Brakel. Bei der Überprüfung werden alle Grabmale, die nicht über eine erforderliche Standsicherheit verfügen, aus Sicherheitsgründen gesichert oder sofort abgesetzt. Die Entscheidung trifft vor Ort der mit der Überprüfung vertraute Mitarbeiter der Stadt Brakel bzw. der Mitarbeiter der beauftragten Firma. Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahme, mit der von vornherein Gefahren für die Friedhofsbesucher ausgeschlossen werden sollen. Die Stadt Brakel möchte hiermit auf die Bestimmungen der Friedhofssatzung hinweisen, wonach die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet sind, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. verbotswidrige Nutzung der Müllcontainer Die bei der Grabpflege anfallenden Abfälle sind bitte getrennt nach Grünabfällen und nicht verrottbaren Abfällen in eigens dafür zur Verfügung gestellten Müllcontainer abzulagern. Leider müssen aber immer wieder verbotswidrige Nutzungen (private Haus- und Grünabfälle) festgestellt werden, die u.a. eine häufigere Abfuhr der Container notwendig machen. Folge sind Mehrkosten und dadurch steigende Bestattungsgebühren. Umweltschutz Die Friedhofsverwaltung möchte auch eindringlich daran appellieren, Müll zu vermeiden. So kann z.b. der Transport von Blumen mit wieder verwertbaren Transportboxen/-kisten oder Pappkartons, ohne Plastikblumenumtopf erfolgen und nicht mit den handelsüblichen Plastikpaletten, die dann über den Friedhofsmüll kostenintensiv entsorgt werden müssen.

7 verbotswidrige Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen der Friedhöfe Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen auf den Friedhöfen der Stadt Brakel außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet. Es wird aber leider immer wieder festgestellt, dass z.b. vorhandene Graswege verbotswidrig mit Unkrautbekämpfungsmitteln bzw. einem Splittbelag beseitigt und Hecken, Büsche und Bäume unfachmännisch beschnitten werden. Diebstahl und Vandalismus Da pflegt man liebevoll das Grab eines nahen Angehörigen, pflanzt je nach Jahreszeit frische Blumen oder Immergrün, und dann das: Zertretene Blumen, herausgerissene Pflanzen, beschädigte Laternen! Wer das an seinem Familiengrab erlebt, ist zunächst geschockt über soviel Rohheit, so wenig Sinn für Pietät. Ärger, nicht unbeträchtlicher Schaden und Frust, weil Täter meist nicht zu ermitteln sind. Das muss nicht sein, meint Brakels Bürgermeister Hermann Temme dazu. Mit Zivilcourage und etwas Aufmerksamkeit bestehen durchaus Chancen, sich zur Wehr zu setzen und die Täter zu überführen. Die Stadtverwaltung als Betreiber der Friedhöfe ist für diese Sachbeschädigung zwar nicht haftbar zu machen, aber verstehen können die Mitarbeiter des Friedhofsamtes die aufgebrachten Angehörigen schon. Sachbearbeiter Andreas Gehle: So etwas ist bei weitem schon kein Dumme-Jungen-Streich mehr und wird strafrechtlich verfolgt. Er bittet alle Friedhofsbesucher, aufmerksam die Augen offen zu halten und sich verdächtige Personen mit möglichst genauer Beschreibung zu merken. Gehle: Auch wenn der oder die Personen nicht persönlich bekannt sind, aber bei ihrem Tun beobachtet werden, sollte man bei der Polizei eine Strafanzeige Gegen Unbekannt erstatten. Werden Täter ermittelt, kennen die Richter oftmals kein Pardon. Was Ursache für solche Verwüstungen ist, können sich auch erfahrene Friedhofsgärtner nicht so recht vorstellen. Lt. Auskunft der Polizei wurde bereits jemand beim Diebstahl beobachtet und ein Strafverfahren eingeleitet. Im Interesse aller Bürgerinnen, Bürger, Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler möchte sich die Stadt Brakel schon jetzt für die Beachtung der o.g. Hinweise bedanken. Gleichzeitig möchte die Stadt Brakel aber auch darauf hinweisen, dass vorsätzliche Verstöße gegen die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können bzw. die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen bestimmte Maßnahmen (z.b. Sicherungsmaßnahmen) treffen kann.

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9 Die Stadt Brakel informiert: Wochenmarkt-Standortverlagerung Aufgrund des Stadtfestes wird der Standort des Wochenmarktes am Freitag, in die Ostheimer Straße verlegt, die Stände im Hanekamp sind wie gewohnt erreichbar.

10 Die Löschgruppe Auenhausen trauert um Meinolf Knoke Im Alter von 76 Jahren verstarb der Oberfeuerwehrmann Meinolf Knoke. Seit 1978 war der Verstorbene Mitglied der Löschgruppe Auenhausen und hat jahrelang seinen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr verrichtet. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst im Jahre 2001 hat er sich stets für die Belange der Feuerwehr interessiert. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Sven Heinemann Leiter der Feuerwehr Jürgen Wieners Löschgruppenführer

11 Die Feuerwehr der Stadt Brakel trauert um Reinhard Kiele-Dunsche Die Feuerwehr der Stadt Brakel trauert um den langjährigen Löschgruppenführer der Löschgruppe Frohnhausen Herrn Hauptbrandmeister Reinhard Kiele Dunsche. Er verstarb am im Alter von 64 Jahren. Seit 1970 war Reinhard Kiele Dunsche aktives Mitglied der Löschgruppe Frohnhausen. Nach erfolgreicher Ausbildung zum Gruppenführer an der Landesfeuerwehrschule in Münster wurde er im Jahr 1982 zum Brandmeister befördert. Im Jahr 1986 wurde er als Löschgruppenführer eingesetzt. Dieses Amt hat er bis in das Jahr 2006 stets mit vorbildlichem Pflichtbewusstsein ausgeführt. Durch seine weitreichenden feuerwehrtechnischen Kenntnisse in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit im Rettungsdienst hat Ihm die Ausbildung junger Einsatzkräfte immer am Herzen gelegen. Als Dank und Anerkennung erfolgte 1996 die Auszeichnung mit dem Feuerwehrehrenzeichen in Silber für 25 Jahre aktive Dienstzeit sowie 2003 die Auszeichnung mit der Feuerwehrehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes. Mit Versetzung in die Ehrenabteilung im Jahr 2013 erfolgte Aufgrund der erbrachten Leistungen die Ernennung zum Ehrenbrandmeister der Stadt Brakel. Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. Für die Stadt Brakel Hermann Temme Bürgermeister Sven Heinemann Leiter der Feuerwehr Maik Schulze Löschgruppenführer

12 DEUTSCHES SPORTABZEICHEN Das Deutsche Sportabzeichen ist die renommierteste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports und einmalig durch seine Vielseitigkeit. Es verknüpft in idealer Weise die Tradition einer über 90-jährigen Geschichte mit der Fitness-Idee unserer modernen Gesellschaft. Seine objektiven, nach Alter und Geschlecht abgestuften Leistungskriterien machen es zu dem alljährlichen Fitness-Check schlechthin. Es zu schaffen ist sicherlich nicht leicht. Aber wer sich auf die fünf Prüfungen innerhalb eines Kalenderjahres gezielt vorbereitet und sie auch schafft, hat am Ende den offenkundigen Nachweis überdurchschnittlicher Leistungsfähigkeit. -Auszug Internetseite DJK Adler 1920 Brakel e.v. Diese Idee möchte, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass viele Kinder, aber auch Jugendliche und Erwachsene, nicht schwimmen können, die Stadt Brakel unterstützen. Jeder Badbesucher erhält im Jahr 2017 bei der Abnahme der Schwimmstrecke für das Deutsche Sportabzeichen - also dann, wenn die Zeit genommen und die Bescheinigung ausgestellt wird- einmalig freien Eintritt in das Hallen- oder Sommer-Bad. Die DJK Adler 1920 Brakel e.v. stellt den Sportlern, die das Sportabzeichen durchführen, zur Vorlage im Bad einen kleinen Gutschein/eine kleine Eintrittskarte aus, welcher/welche den Namen des Sportlers und das Jahr der Durchführung enthält. Weitere Informationen und Anmeldung bei: Mit freundlicher Unterstützung von : DJK ADLER 1920 BRAKEL E.V. KLAUS REHRMANN TEL.: 05272/8399 ODER REINHARD LÜCHT TEL.: 05272/1410 Freitags von 17:00 18:30 Uhr BRAKELER-THERMO-GLAS-STADION Pahenwinkel 21, Brakel

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