13. ÖKO-AUDIT UND UMWELTPRÜFUNGEN Umweltbericht - Stadt Schriesheim

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1 13. ÖKO-AUDIT UND UMWELTPRÜFUNGEN Umweltbericht - Stadt Schriesheim 13. Öko-Audit und Umweltprüfungen 13.1 Rechtliche Grundlagen ISO 14001:1996, weltweit geltende Umweltmanagementnorm EN ISO 14001:1996 europaweit geltende Umweltmanagementnorm Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (1985) geändert durch die gleichnamige Richtlinie 97/11/EG (2003) Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (2001) Verordnung EG Nr. 761/2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS 2001) Verordnung EWG Nr. 1836/93 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (97/265/EG), EG-Öko-Audit-Verordnung (1993, 2001) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG, 1990, 2001, 2004) Gesetz zur Ausführung der Verordnung EG Nr. 761/2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagementsystem und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS), Umweltauditgesetz (UAG 2002, 2004) Erweiterungsverordnung zum Umweltauditgesetz UAG (1998) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV 1995) Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG 2002) Gesetz über Umweltstatistiken (Umweltstatistikgesetz, UstatG 1994) BauGB (1987, 2004) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - BauNVO (1990) Landesbauordnung (LBO) 303

2 Umweltbericht - Stadt Schriesheim 13. ÖKO-AUDIT UND UMWELTPRÜFUNGEN 13.2 Öko-Audit Unter kommunalem Öko-Audit versteht man die Einrichtung eines Umweltmanagement- und Audit-Systems in der Kommune, also eines Verfahrens, das eine systematische und effektive Planung, Steuerung Überprüfung sowie kontinuierliche Verbesserung des kommunalen Umweltschutzes unterstützt. Es ermöglicht eine wirkungsvolle organisatorische Verankerung des Umweltschutzes in der Verwaltung und in den kommunalen Entscheidungsprozessen. Vorteile für die durchführende Kommune sind unter anderem: - schon praktizierte Umweltschutzaktivitäten werden besser koordiniert, gesteuert und verbessert - durch eine umfassende Bestandsaufnahme werden Stärken und Schwächen im bisherigen kommunalen Umweltschutz erkannt - der Ressourcenverbrauch kann vermindert und damit Kosten reduziert werden - die Beschäftigten der Verwaltung werden sensibilisiert und zu umweltgerechtem Handeln motiviert - das Verfahren stellt sicher, das die festgelegten Ziele regelmäßig bewertet und nachgewiesen werden können - die Vorbildwirkung der Kommune wird verbessert und nach außen dokumentiert (HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, JUGEND, FAMILIE UND GESUNDHEIT 1998) Das Öko-Audit ist ein freiwilliges System, das auch als Hilfsmittel oder Richtungsweiser eingesetzt werden kann, dann allerdings ohne werbewirksame Registrierung, wie sie z.b. eine Zertifizierung nach EMAS (s.u.) ermöglicht. EMAS EMAS bedeutet Eco-Managment and Audit Scheme. Es ist ein Managementsystem für den betrieblichen Umweltschutz, für Firmen und Behörden nach festgelegten Regeln. Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung des internen Umweltschutzes unter intensiver Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das EMAS-Zertifikat wird durch einen externen Zertifizierer vergeben. 304

3 13. ÖKO-AUDIT UND UMWELTPRÜFUNGEN Umweltbericht - Stadt Schriesheim Vorgeschrieben sind im Einzelnen folgende Bestandteile: - Umweltprüfung, Bestandsaufnahme und Bewertung aller Umweltaspekte und Umweltauswirkungen von Tätigkeiten der Organisation - Umweltpolitik, Ziele und Handlungsgrundsätze zur Verbesserung der Umweltleistungen werden bestimmt unter Einhaltung aller Umweltgesetze - Umweltmanagementsystem, innerbetriebliche Strukturen zur Anwendung von EMAS werden geschaffen und erhalten - Umweltbetriebsprüfung, mindestens alle drei Jahre wird überprüft, ob das Managementsystem funktioniert und ein Bericht darüber erstellt - Umwelterklärung, sie informiert die Öffentlichkeit jährlich durch aktualisierte Umweltdaten, alle drei Jahre durch eine ganz neue Umwelterklärung - Prüfung durch einen Umweltgutachter, jährliche Validierung der Zertifizierung (Gültigkeitsbestätigung) - Registrierung der Organisation in das europaweite, veröffentlichte EMAS- Register ( EMAS erfasst die weltweit geltende Umweltmanagementnorm ISO mit. In der Verwaltung sind politische oder planerische Entscheidungen im Hinblick auf ihre wesentlichen Umweltauswirkungen zu bewerten und ggf. zu überdenken (z. B. Bauleitplanung mit Flächenverbrauch). Bei der Festlegung von Umweltzielen können Prioritäten gesetzt werden (BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT; NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT 2003). Ausnahmen von der jährlichen Berichtspflicht sind für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern möglich. Es gibt Fördermöglichkeiten über Bund und Land Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Zur Umweltvorsorge gehört die möglichst lückenlose Ermittlung und Bewertung von Umweltfolgen eines bestimmten Vorhabens. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist dabei ein wichtiges Instrument. Sie dient zur Analyse, Prognose und Bewertung von Umweltbelastungen nach einheitlichen Grundsätzen. Die UVP trifft allerdings keine Entscheidungen, sondern hat nur entscheidungsvorbereitenden Charakter. Selbst wenn eine UVP zu einem positiven Untersuchungsergebnis kommt, hat das Vorhaben selbst immer auch in seiner ökologisch besten Variante negative Konsequenzen. Zweck der UVP ist lediglich, eine bessere Entscheidungsgrundlage für geplante Vorhaben zu schaffen. 305

4 Umweltbericht - Stadt Schriesheim 13. ÖKO-AUDIT UND UMWELTPRÜFUNGEN Die Geschichte der UVP begann 1969 in den USA mit dem NEPA (National Environmental Policy Act), mit dem sichergestellt werden sollte, dass neben ökonomischen und technischen Aspekten auch Umweltbelange bei Planungen Berücksichtigung finden (STADT OSNABRÜCK 1993). Die 1985 vom Rat der EG aufgestellte Richtlinie über die Umweltverträglichkeit bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten wurde 1990 mit dem UVPG in deutsches Recht umgesetzt, das am zuletzt geändert (UVP- Änderungsrichtlinie) wurde. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie das Klima sind nicht mehr nur entsprechend 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB und 1a BauGB zu berücksichtigen, sondern mit der UVP-Änderungsrichtlinie ( 3ff UVPG) ist auch zu prüfen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Diese Vorprüfung - wie auch die UVP selbst, sofern ihre Erforderlichkeit festgestellt wird - ist im Rahmen des Verfahrens nach BauGB durchzuführen. Auch wenn die Berücksichtigung der Umwelt- und Naturschutzbelange hierdurch aufgewertet wurde, erfolgt die Abwägung immer noch durch den Träger der Bauleitplanung. Abwägungsgrundlage ist nach 9 NatSchG der Grünordnungsplan bzw. bei UVP-Pflicht der Umweltbericht gemäß 2a BauGB. Grundsätzlich sollen Bauleitpläne eine nachhaltige und Ressourcen schonende städtebauliche Entwicklung gewährleisten ( 1 Abs. 5 BauGB). Die ökologische Tragfähigkeit ist sicherzustellen, um eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln (ÖKOPLANA / REGIOPLAN-INGENIEURE 2004). Die nachfolgende Grafik erläutert beispielhaft den Ablauf zur Feststellung der UVP-Pflicht im Rahmen einer Einzelfallprüfung (z.b. Bau eines größeren Einkaufszentrums). 306

5 13. ÖKO-AUDIT UND UMWELTPRÜFUNGEN Umweltbericht - Stadt Schriesheim Abb.45: 307

6 Umweltbericht - Stadt Schriesheim 13. ÖKO-AUDIT UND UMWELTPRÜFUNGEN Die Liste UVP-pflichtiger Vorhaben ist im UVPG 2001 (Anlage 1) enhalten. Der Hauptteil der Umweltverträglichkeitsuntersuchungen wird im Rahmen von Genehmigungsverfahren für genehmigungspflichtige Anlagen (Industrie, Massentierhaltung, Abfallbehandlung) erstellt. Siedlungserweiterungen außerhalb von Ortschaften müssen heute geprüft werden. Für das Baugebiet Nord war eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht nicht erforderlich. Für das Baugebiet Nord gibt es einen "freiwilligen" Umweltbericht als Teil der Begründung. Für die 2. Änderung zum Bebauungsplan "Sport- und Erholungsgebiet Kipp" gibt es eine Eingriffs- und Ausgleichsbewertung zu den Themen Klima, Luft und Boden. Strategische Umweltprüfung Im August 2004 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf für ein Bundesgesetz zur Einführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) beschlossen. Es setzt die Europäische Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme um. Nachteilige Umweltauswirkungen einer Planung sollen im Voraus erkannt und minimiert werden können. Beteiligungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Verbänden sollen gestärkt werden. Die Strategische Umweltprüfung stellt für die Plan- und Programmebene eine Ergänzung der auf der Zulassungsebene durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung dar. Auch in struktureller Hinsicht bestehen erhebliche Parallelen zwischen beiden Instrumenten. Die einzelnen Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung entsprechen inhaltlich und systematisch weitgehend denen der Umweltverträglichkeitsprüfung. Wegen der Sachnähe zur Umweltverträglichkeitsprüfung sollen die grundlegenden Bestimmungen über die Strategische Umweltprüfung in das UVPG aufgenommen werden. Für die Gebiete Raumordnung und Bauleitplanung sollen die besonderen fachrechtlichen Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung außerhalb des vorliegenden SUPG, nämlich in dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau EAG Bau, Bundesratsdrucksache 395/04), geregelt werden. 308

7 13. ÖKO-AUDIT UND UMWELTPRÜFUNGEN Umweltbericht - Stadt Schriesheim Durch die Umsetzung der SUP-Richtlinie wird künftig im UVPG neben der Umweltverträglichkeitsprüfung eine Strategische Umweltprüfung für bestimmte behördliche Pläne und Programme vorgeschrieben. Ähnlich wie bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll die Strategische Umweltprüfung in bestehende verwaltungsbehördliche Verfahren integriert werden. Zu den umweltrelevanten Planungen, für die zukünftig eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt werden soll, gehört z. B. die Bundesverkehrswegeplanung, Bauleitplanungen nach 6, 10 des Baugesetzbuchs, Landschaftsplanungen nach 15, 16 des Bundesnaturschutzgesetzes, Forstliche Rahmenpläne nach 7 Bundeswaldgesetz und Lärmminderungspläne nach den 47d, 47e des Bundesimmissionsschutzgesetzes ( Struktur einer SUP: 1. Relevanzprüfung Feststellen der Umwelterheblichkeit; "Screening" Feststellen des Prüfungs- (bzw. Untersuchungs-) -rahmens; "Scoping" 2. Erarbeitung eines Umweltberichtes 3. Konsultationen Behörden Öffentlichkeit 4. Entscheidungsfindung Berücksichtigung des Umweltberichts und der Konsultationen bei der Ausarbeitung und vor der Annahme des Programms oder Plans Wichtige Ergänzungen bisheriger Instrumente und Verfahren sind die Erstellung von "Umweltberichten" und die Durchführung von "Konsultationen", bevor Planungen zulassungsreife Phasen erreichen. 309

8 Umweltbericht - Stadt Schriesheim 13. ÖKO-AUDIT UND UMWELTPRÜFUNGEN 13.4 Bewertung und potenzielle Maßnahmen In Schriesheim wird kein kommunales Öko-Audit durchgeführt. Der vorliegende Umweltbericht stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar, sich mit dem Thema Umwelt- und Naturschutz auseinander zu setzen und könnte als Bestandsaufnahme der aktuellen Situation in einigen Bereichen als Teilstück des Öko-Audits, der Umweltprüfung, verwendet werden. Das Interesse von Stadtverwaltung bzw. Gemeinderat an einem zertifizierten Öko-Audit sollte geklärt werden, wobei vorab der finanzielle Aufwand und Fördermöglichkeiten festzustellen wären. Sollte ein Öko-Audit für nicht erforderlich erachtet werden oder aus finanziellen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich sein, sollte an eine freiwillige Selbstverpflichtung in Form von Umweltleitlinien gedacht werden. Sie könnte bspw. folgende Aspekte beinhalten: Förderung einer energetischen Sanierung im Gebäudebestand unter der Prämisse der CO 2 -Minderung Bereitstellung von erforderlichen Ausgleichsflächen im Rahmen des "Ökokontos" Umsetzung der erarbeiteten Vorschläge im Rahmen der Gewässerentwicklungsplanungen, Pflege- und Entwicklungspläne und Umweltgutachten Förderung des ÖPNV Einsatz umweltschonender Techniken und Praktiken in der Verwaltung Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war bisher bei keinem Vorhaben in Schriesheim notwendig. Allerdings wurden Teilaspekte in einzelnen umweltrelevanten Fachgutachten berücksichtigt, z. B. Schallemissionen, Verkehrssituation, Klima, Boden bzw. Altlasten, mögliche Feldhamsterpopulation. Bei der Vergabe umfangreicher Gutachten und Umwelterhebungen könnten durch Zusammenschlüsse mit Nachbargemeinden finanzielle Vorteile entstehen. 310

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