Schwerpunktschulkonzept

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1 Schwerpunktschulkonzept 1. Einleitende Gedanken (Rechtlicher Kontext) Unsere Schule hat als Schwerpunktschule einen besonderen Förderauftrag. Unser Ziel ist das gemeinsame Leben und Lernen aller Kinder und Jugendlichen in einer Schule, bei dem jeder Einzelne fest in die Gruppe eingebunden ist (soziale Integration). Grundlage für unsere Arbeit stellt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dar. Mit der Unterzeichnung erkennt Deutschland das Recht von Menschen mit Behinderungen an, mit gleichen Chancen am Leben teilzuhaben. Das kann nur in einem integrativen Bildungssystem gewährleistet werden, als dessen Teil sich unsere Schule versteht. (vgl. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Artikel 24: Bildung, außerdem ÜSchO, 47 Integrativer Unterricht und SchulG 1/1 Auftrag der Schule, SchulG 3/5 Schülerinnen und Schüler ) Im gemeinsamen Unterricht unserer Schule werden alle Schülerinnen und Schüler in ihrer Unterschiedlichkeit gefördert und gefordert. Das gemeinsame Arbeiten in heterogenen Gruppen stärkt die Akzeptanz und Anerkennung untereinander und ist eine Chance für die Persönlichkeitsentwicklung der Heranwachsenden. 2. Organisation der Förderung 2.1. Rahmenbedingungen Pro Jahrgang gibt es zwei integrative Klassen, eine Halbtags- und eine Ganztagsklasse, in denen die Schülerzahl leicht reduziert ist. Unsere Schule ist sehr bemüht, jeder Jahrgangsstufe einen Förderschullehrer bzw. eine Pädagogische Fachkraft fest zuzuordnen, falls dies die Personalzuweisung zulässt. Außerdem sollen die integrativen Klassen vor allem in den Kernfächern weitgehend in Doppelbesetzung unterrichtet werden. Unsere Schülerinnen und Schüler lernen im Klassenverband, in Kleingruppen oder in der Einzelförderung im Klassenraum, in Differenzierungsräumen oder in unserem Förderraum. Vielfältige Fördermaterialien werden zentral und für alle zugänglich aufbewahrt, so dass ein individualisierter Unterricht gewährleistet ist Aufgabenstellungen der verschiedenen Berufsgruppen Regelschullehrkräfte (RL), Förderschullehrkräfte (FöL) und Pädagogische Fachkräfte (PF) sind gleichberechtigte Mitglieder des Kollegiums, mit allen Rechten und Pflichten. Sie sind gemeinsam für alle Schülerinnen und Schüler verantwortlich und der individuellen Förderung aller verpflichtet (SchulG 10 Aufgaben und Zuordnung der Schularten ). Gemeinsame Unterrichtsstunden von RL und FöL bzw. PF werden zusammen geplant und durchgeführt. Als außerschulische Mitarbeiter begleiten Integrationshelferinnen und -helfer einzelne Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch den unterrichtlichen Alltag und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Gelingen unseres schulischen Lebens.

2 Regelschullehrkräfte (RL) Regelschullehrkräfte sind für die Förderung aller Schülerinnen und Schüler zuständig. Sie planen den Unterricht so, dass genügend Gelegenheiten zur individuellen und differenzierten Förderung Einzelner gegeben sind (s. 2.4 Unterrichtsgestaltung). In Unterrichtsstunden, in denen keine Förderschullehrkräfte anwesend sein können, sind die Regelschullehrkräfte verstärkt für die Differenzierungsmaßnahmen verantwortlich. Sie tragen die Verantwortung für Elterngespräche in Zusammenarbeit mit den FöL bzw. PF Förderschullehrkräfte (FöL) Förderschullehrkräfte sind vorrangig für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten im Lernen zuständig, besonders für diejenigen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Sie sind dem Team einer Jahrgangsstufe zugeordnet. FöL erstellen für ihre Unterrichtsstunden in Absprache mit den Fachlehrerinnen und Fachlehren differenzierte Arbeitsaufträge und Klassenarbeiten, um ein individualisiertes Lernen sicherzustellen. FöL haben eine besondere Beratungsfunktion; sie beraten Fachlehrerinnen und -lehrer hinsichtlich der Gestaltung und Durchführung differenzierter Lernangebote. Außerdem sind sie für die Diagnostik einzelner Schülerinnen und Schüler zuständig. Sie tragen die Verantwortung für Elterngespräche in Zusammenarbeit mit den RL bzw. PF Pädagogische Fachkräfte im Förderschulbereich (PF) Pädagogische Fachkräfte differenzieren in Absprache mit dem/der Fachlehrer/in das Lernmaterial im Hinblick auf einzelne Schülerinnen und Schüler der Klasse. Fachspezifische Kompetenzen der PF werden in den Unterrichtsalltag eingebunden. PF beraten Schülerinnen und Schüler, Eltern und Regelschullehrkräfte im Bereich der Förderung. Sie tragen die Verantwortung für Elterngespräche in Zusammenarbeit mit den RL bzw. FöL Integrationshelfer Für den Einsatz der Integrationshelferinnen und -helfer sind Integrationsfachdienste zuständig. Die Kostenübernahme wird von den Eltern bei der Kreisverwaltung beantragt. Integrationshelferinnen und -helfer unterstützen den Lernenden bei der Umsetzung von unterrichtlichen und lebenspraktischen Aufgaben (persönliche Ansprache, Ermunterung, Wiederholung und Verdeutlichung von Aufgabenstellungen). Bei Bedarf verdeutlichen sie dessen Interessen und Bedürfnisse. Integrationshelfer helfen ihm dabei, ein förderliches Arbeits- und Sozialverhalten zu entwickeln, und tragen dabei Mitverantwortung für die Umsetzung festgelegter pädagogischer Maßnahmen. Für die Unterrichtsvorbereitung des/der Förderschüler/s/in ist der/die Integrationshelfer/in nicht verantwortlich Zusammenarbeit und Fortbildungen Integrative Förderung erfordert ein Mehr an Absprachen, Planungen und Fortbildung. Deshalb legen wir großen Wert darauf, den organisatorischen Rahmen so weit wie möglich so zu gestalten, dass die Kollegen dazu auch die notwendige Zeit finden. RL, FöL und PF führen regelmäßig gemeinsame Besprechungen und Unterrichtsplanungen durch. Die Fachkonferenz Integration steht allen Mitgliedern des Kollegiums offen. Der Stundenplan der FöL entsteht zu Beginn jedes Halbjahres in Absprache mit den RL und der Schulleitung; gemeinsam wird der Bedarf in den einzelnen Lerngruppen erörtert.

3 Das Kollegium bildet sich regelmäßig zum Thema Integration/Inklusion fort. Alle Lehrkräfte haben die Möglichkeit, an der regionalen Arbeitsgemeinschaft für Schwerpunktschulen teilzunehmen. Neue Kolleginnen und Kollegen werden möglichst vor Schuljahresbeginn über die Arbeit an unserer Schwerpunktschule informiert und erhalten Gelegenheit zur Hospitation in einer integrativen Klasse. In einer der ersten Teamsitzungen des 5er-Teams informiert ein FöL die neuen Lehrkräfte über die Handhabung der zentralen Punkte des Schwerpunktschulkonzepts. Alle, die sich für unsere Arbeit interessieren, haben die Möglichkeit, nach vorheriger Anmeldung - innerhalb der Schule zu hospitieren terrichtsgestaltung Alle pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sind der Integration verpflichtet (ÜSchO, 2/1 und 2: Individuelle Förderung ). Unsere heterogene Schülerschaft erfordert ein zieldifferentes Arbeiten. Zieldifferentes Unterrichten bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler in der Gemeinschaft von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf im eigenen Lerntempo Lerninhalte bewältigen und individuelle Lernziele anstreben. Zieldifferentes Unterrichten orientiert sich am Rahmenlehrplan der Regelschulen sowie den entsprechenden Lehrplänen der Förderschulen. Ein um integrierte Förderung bereicherter Unterricht orientiert sich am gemeinsamen Lerngegenstand, der den individuellen Lernvoraussetzungen und Lernausgangslagen aller Schülerinnen und Schüler gerecht wird. Sie hat zum Ziel, jede/n Schüler/in zum bestmöglichen Abschluss zu begleiten. Im Unterricht werden möglichst Sozialformen und offene Unterrichtsformen gewählt, die binnendifferenzierend wirken. An unserer Schule gibt es Formen der inneren und äußeren Differenzierung, die nach den Bedürfnissen der Lerngruppe kombiniert werden. Der Unterricht erfolgt im Klassenverband, in Kleingruppen oder in Einzelförderung Lebenspraxis (Lebenspraktischer Unterricht) Lebenspraktischer Unterricht findet an unserer Schule jahrgangsübergreifend statt. Dieser Unterricht wendet sich vor allem an unsere Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung. Zielsetzung des Unterrichtes ist die Förderung vorhandener und das Erlernen neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler trainieren eine größtmögliche Selbständigkeit in Bezug auf eine möglichst eigenständige Lebensführung. Wichtige Inhalte sind hierbei Selbstversorgung (Ernährung, Kochen, Einkaufen, Umgang mit Geld, Zeit, Maßeinheiten), praktische Fertigkeiten (Umgang mit Geräten und Werkzeugen), Ich-Erkennung (Fremd- und Selbstwahrnehmung, Selbstkonzept, Emotionalität), Kommunikation und Sozialverhalten (Verbalisieren eigener Bedürfnisse, Regeleinhaltung) und Orientierung (Welterschließung). 3.Planung der Förderung 3.1. Übergang GS-IGS Die Schulbehörde entscheidet bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Anhören der Eltern über den Förderort (ÜSchO 10 Wahl der Schule ).

4 Die abgebenden und aufnehmenden Lehrkräfte haben den Auftrag, den Übergang gut vorzubereiten und zu begleiten. Dabei sind auch die Eltern in geeigneter Weise einzubeziehen. Im Dezember/Januar nehmen die Schulen miteinander Kontakt auf und begleiten den Übergang der Schülerinnen und Schüler durch gegenseitige Besuche. Insbesondere erfolgt ein Austausch über Art und Umfang der bisherigen Förderung sowie über die Förderpläne der Lernenden Förderplanung Im ersten Halbjahr wird an unserer Schule für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Förderplankonferenz durchgeführt, die für alle Integrationsschülerinnen und -schüler unserer Schule an einem Tag stattfindet. Hier werden, orientiert an den individuellen Stärken der Schüler, individuelle Förderschwerpunkte und die angestrebten Zielkompetenzen für die nächsten Monate festgelegt. Auf Einladung der Schulleitung nehmen Eltern, Schülerinnen und Schüler, Förderschullehrerinnen und -lehrer bzw. Pädagogische Fachkräfte, Klassenlehrer, Fachlehrerinnen und -lehrer und ggf. Integrationshelfer und -helferinnen an den Förderplankonferenzen teil. Alle Teilnehmenden bereiten mit einem Frage- bzw. Beobachtungsbogen die Konferenz vor. Die Förderplankonferenz ersetzt im zweiten Halbjahr das Schüler-Eltern-Lehrer-Gespräch. Ende des zweiten Halbjahres findet mit dem/der Lernenden, den Eltern, der Förderschullehrkraft bzw. der Pädagogischen Fachkraft und einem der beiden Tutoren ein Gespräch statt, in dem die Förderziele überprüft und ggf. angepasst werden. 4.Leistungsbeurteilungen und Abschlüsse 4.1. Leistungsbeurteilung bei Klassenarbeiten und Tests Regelschulnoten werden Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen in einzelnen Fächern dann erteilt, wenn ihre Leistungen mit mindestens ausreichend oder besser beurteilt werden können. Andernfalls erhalten sie eine verbale Rückmeldung über ihre Leistungen. Für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung wird in allen Fächern eine Verbalbeurteilung geschrieben (vgl. ÜSchO, 50/4: Grundlagen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung ) Zeugnisse Das Ziffernzeugnis aller Schülerinnen und Schüler der IGS wird bis zur 8. Jahrgangsstufe durch eine Verbalbeurteilung ergänzt. Erhalten Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen keine Regelschulnoten, so werden ihre Leistungen bis einschließlich zum Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 8 verbal beurteilt. Ab dem zweiten Halbjahr der Klassenstufe 8 gelten die Regelungen der SoSchO. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung erhalten in allen Fächern eine Verbalbeurteilung. Für die Erstellung der Ziffernzeugnisse und Verbalbeurteilungen sind die Tutoren der Klasse nach Rücksprache mit der zuständigen Förderschullehrkraft verantwortlich. Gemeinsam wird die Aufgabenverteilung festgelegt.

5 4.3. Abschlüsse Abschluss im Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung nach zwölf Schulbesuchsjahren Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen ( Besondere Form der Berufsreife ) nach neun Schulbesuchsjahren Berufsreife (früher: Hauptschulabschluss) nach neun Schulbesuchsjahren 5.Übergang Schule/Beruf Für alle Schülerinnen und Schüler der IGS Nieder-Olm greift das Berufswahlkonzept der Schule Zukunftskonferenzen Ab der 9. Klasse wird mit Schülerinnen und Schülern mit besonderem und sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen einer persönlichen Zukunftskonferenz über deren Neigungen und Stärken gesprochen. Inhalte der Gesprächsrunde werden außerdem die Erfahrungen in den Praktika sowie die beruflichen Ziele und Wünsche der Schüler sein. An dieser Konferenz können alle Personen teilnehmen, die an der Planung der beruflichen Zukunft der Jugendlichen beteiligt sind, wie Eltern, Betreuerinnen und Betreuer, Integrationshelfer und -helferinnen, Lehrkräfte, Pädagogische Fachkräfte, Reha- Beraterinnen und -berater der Agentur für Arbeit und eventuell auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für selbstbestimmtes Leben (ZsL), der Gesellschaft für Psychosoziale Einrichtungen (GPE) und der Werkstätten für Behinderte Menschen (WfBM) Portfolio Ein individuelles Portfolio dokumentiert die Berufsorientierung Arbeits- und Berufsstufe (ABS) Die Arbeits- und Berufsstufe bezeichnet die Organisation der Schulzeit für unsere Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung nach der 9. Klasse. Mit der ABS erweitern wir unser Schwerpunktschulkonzept, um den Lernenden das Absolvieren ihrer 12-jährigen Schulpflicht an unserer Schule zu ermöglichen. Die ABS ist in Jahrgang 10 angesiedelt, da hier mehr Möglichkeiten für eine soziale Einbindung im Klassenverband, günstigere Voraussetzungen für eine Rhythmisierung des Schulalltags und mehr Zeit und Unterrichtsfenster für einen gemeinsamen Unterricht bestehen als in der gymnasialen Oberstufe, mit ihren sehr individuellen Stundenplänen und sehr differenzierten Organisationsformen. Wir haben die ABS auf drei Jahre angelegt. Für die Jugendlichen bedeutet dies, dass sie von Jahrgang 5 bis Jahrgang 10 in ihrem vertrauten Klassenverband aufsteigen und dann die letzten beiden Jahre im jeweiligen Jahrgang 10 verbleiben. Thematisch und inhaltlich bauen die drei Stufen (ABS 1 bis ABS 3) aufeinander auf, wobei die individuellen Bedürfnisse und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund stehen. Die berufliche Vorbereitung wird innerhalb dieser drei Jahre stetig nach außen geöffnet.

6 Von einem Praxistag in der ABS 1 bis hin zu mehreren Praxistagen und Praktika in der ABS 3. Wichtig für uns ist es, den Schülerinnen und Schülern erlebbar zu machen, dass sie verschiedene Schulstufen durchlaufen und sich ihr persönlicher Radius und ihre Kompetenzen erweitern und dass sie mehr Verantwortung für sich und andere übernehmen. So werden sie am Ende eines jeden Jahres ein Zeugnis erhalten, in dem deutlich dokumentiert wird, in welcher Stufe sie sich befinden und in welche Stufe sie aufsteigen. Exemplarischer Stundenplan Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 1. Arbeits- und Wochenplan- Bildende Kunst WPF 2. Berufskunde arbeit 3. Wochenplan- Wochenplan- Sport 4. Koordinierung arbeit arbeit 5. Praxistag Arbeits- und Klassenrat Lebenspraxis WPF 6. Berufskunde Unterricht Schülerfirma Unterricht im Klassenverband Die Schülerinnen und Schüler arbeiten möglichst selbstständig an einem individuellen Wochenplan (Kulturtechniken, Wahrnehmungsförderung), der von der Förderschullehrkraft/ Pädagogischen Fachkraft in Absprache mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern erstellt wird. Gemeinsame Unterrichtsstunden (können auch im Band U liegen): Sport, Kunst, Musik, Klassenrat, Religion/ Ethik, WPF Schülerfirma Organisationsform Schülerfirma als Projekt ohne eigenen Rechtsstatus pädagogisches Projekt, keine reale Firma Schülerfirma als Schulveranstaltung durch Schulleitung anerkannt Integration in den Stundenplan drei bis sechs zusammenhängende Wochenstunden Integration in das WPF 10 (Arbeitslehre) Möglichkeit, die Schülerfirma als AG für alle Schüler zu öffnen Integration der verschiedenen Arbeitsbereiche in einzelne Unterrichtsfächer o Buchführung: z.b. Mathematik o Marketing: z.b. Kunst, Arbeitslehre o Bestellungen: z.b. Arbeits- und Berufskunde

7 Vermittlung von Basiskompetenzen Selbstkompetenzen sozial-kommunikative Kompetenzen kognitive Kompetenzen Koordinierung Der Wechsel in die ABS stellt für die Schülerinnen und Schüler eine Erweiterung ihrer Handlungs- und Lernräume dar. Arbeitsformen und Lernphasen, die eine zunehmende Selbstständigkeit erfordern, stehen im Vordergrund, wobei der Jugendliche von unterschiedlichen Personen unterschiedlich intensiv begleitet wird. Diese Phasen müssen sorgfältig betreut und koordiniert werden. Damit das pädagogische Handeln auf einer gemeinsamen, einheitlichen Basis steht, besprechen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit dem Förderschullehrer / der Förderschullehrerin, der Pädagogischen Fachkraft und ihrem/r Integrationshelfer/in die konkreten Unterrichtsinhalte und planen die Woche Lebenspraxis (evtl. stufenübergreifend) Der lebenspraktische Unterricht der Jahrgangsstufen 5 bis 9 wird in der Arbeits- und Berufsstufe fortgeführt. Ich und Andere Haushalt und Wohnen Freizeit- und Lebensgestaltung Identität Selbstversorgung und Ernährung Möglichkeiten der Freizeitgestaltung Gesundheit und Körperpflege Wohntraining Mobilitätstraining soziale Beziehungen Hauspflege Öffentliches Leben Freundschaft und Partnerschaft Wäschepflege Sexualität

8 Arbeits- und Berufskunde Arbeits- und Berufskunde ist für die Schülerinnen und Schüler in der ABS ein neues Unterrichtsfach. Vor- und Nachbereitung des Praxistages Arbeits- und Berufsfelder Betriebserkundungen Werkzeug- und Maschinenkunde Arbeits- und Produktionsformen Arbeitssicherheit Arbeiten mit verschiedenen Werkstoffen Praktikum und ganztägige Praxistage Die IGS Nieder-Olm arbeitet mit unterschiedlichen außerschulischen Kooperationspartnern aus der Arbeitswelt bei der Organisation von Praktika und ganztägigen Praxistagen zusammen, um den Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu erleichtern. Sie absolvieren während der drei Schuljahre in der ABS unterschiedliche Praktika und lernen an den Praxistagen in unterschiedlichen Betrieben das Arbeiten außerhalb der Schule kennen. Der Anteil der Praxistage kann im Laufe der drei Jahre auf 2 oder auch 3 Tage pro Woche erhöht werden. Im Fach Arbeits- und Berufskunde werden ihre praktischen Erfahrungen vor- und nachbereitet Arbeits- und Wohntraining Im Rahmen der Selbstständigkeitserziehung bietet die ABS den Jugendlichen mit Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung die Möglichkeit, an einem 3-tägigen Arbeits- und Wohntraining teilzunehmen. In einem Selbstversorgerhaus können die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeiten und Fertigkeiten zum selbstständigen Wohnen sowie Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit in verschiedenen Arbeitsprozessen trainieren. Das Konzept lebt es wird von den Kolleginnen und Kollegen stetig überprüft, evaluiert und weiterentwickelt. Die Organisation der Schülerfirma wird noch genauer ausformuliert der erste Durchlauf ist gerade erst beendet und das neue Schuljahr ist unter neuen Bedingungen gestartet.

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