Universität für Bodenkultur Wien

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1 1 Universität für Bodenkultur Wien

2 University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna 2

3 3

4 Curriculum für das Individuelle Bachelorstudium mit der Bezeichnung: Nachhaltige Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz 4

5 5

6 Inhalt 1 Qualifikationsprofil 4 2 Aufbau des Studiums 6 3 Lehrveranstaltungen 7 4 Freie Wahllehrveranstaltungen (max. 10 ECTS) 9 5 Pflichtpraxis10 6 Bachelorarbeit 10 7 Abschluss 11 8 Akademischer Grad 11 9 Prüfungsordnung 11 6

7 1 Qualifikationsprofil Das individulle Bachelorstudium "Nachhaltige Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz" ist ein Studium, das der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten dient ( 51 Abs. 2 Z 4 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Das Bachelorstudium "Nachhaltige Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz" führt die Studierenden in die Wissensgebiete und Arbeitsmethoden der angewandten Naturwissenschaften und ihren ingenieurmäßigen Anwendungen ein. Nach dem sechssemestrigen Bachelorstudium "Nachhaltige Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz" können die Absolvent/innen facheinschlägige Fragestellungen auf einer interdisziplinären Basis bearbeiten. Durch die Kombination von Inhalten aus den Studien "Kulturtechnik und Wasserwirtschaft", "Umwelt - und Bio- Ressourcenmanagement" und "Fortswirtschaft" soll eine gesamtheitliche Sicht auf den Themenkreis Wasser- Wald- Umwelt und den damit verbundenen momentanen und zukünftigen Fragestellungen, die auf den menschlichen Lebensraum zukommen vermitteln, die derzeit in keinem bestehenden Bachelorstudium in dieser Form angeboten wird. Das individuelle Bachelorstudium "Nachhaltige Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz" führt den Studierenden in die notwenigen Werkzeuge zum Erkennen der grundlegenden Zusammenhänge im gesamten Naturraum ein, um auf Basis dieses ganzheitlich geprägten Wissens fundierte und nachhaltige Entscheidungen treffen - und innovative Lösungsansätze entwerfen zu können. Ziel des Studiums ist es ein Verständnis für das nachhaltige Wirtschaften mit natürlichen Ressourcen, unter der Kenntnis von Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Schnittstelle zu den Ingenieur- und Naturwissenschaften zu erlangen. Auf Basis ihres Wissens ist es ihnen möglich, das Spannungsfeld zwischen menschlichen Handlungsweisen und natürlichen Systemen mithilfe wissenschaftlicher Methoden ganzheitlich zu betrachten und folgerichtige Schlüsse daraus zu ziehen. Ergänzt werden diese Schwerpunkte durch weitere Fächer, die sowohl die ingenieurtechnische Ausbidung abrunden, als auch die kommunikativen und sozialwissenschaftlichen Fähigkeiten der Studierenden schulen. 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Die Absolvent/innen kennen die wesentlichen Verfahren und Instrumente zur nachhaltigen Nutzung und Erhaltung natürlicher Ressourcen auf technischer, rechtlich-politischer, und räumlicher Ebene. 7

8 -Im Bereich des Wassers und des Bodens verfügen die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums "Nachhaltige Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz" über grundlegende Kenntnisse aus der Hydraulik und Hydromechanik, der Wasserwirtschaftlichen Planung, des Konstruktiven Wasserbaus, des Flussgebietsmanagements, der Landeskulturellen Wasser- und Bodenwasserwirtschaft, der Siedlungswasserwirtschaft und des Gewässerschutzes sowie der Hydrobiologie und der Gewässerökologie. -Kulturtechnischer Bereich: Die eigenständige Anwendung praktischer Vermessungsmethoden und Methoden zur Erfassung von Boden- und Bodenwasserparametern sowie hydrometrischer und gewässerkundlicher Kenngrößen, weiters der sichere Umgang mit den dafür notwendigen Messinstrumenten. Die Asolsolvent/innen beherrschen die Auswertung von Messergebnissen, inkulsive der rechnerischen Problemlösung und sind in der Lage den Einsatz von Messmethoden im praktischen kulturtechnischen Alltag zu bestimmen. -Im Bereich der Bautechnik und Planung beherrschen sie die Grundlagen der Mechanik, der Baustatik und Festigkeitslehre, der Geotechnik, Hydromechanik und der technischen Geometrie und des computergestützten Zeichnens. -Der/die Absolvent/in besitzt Grundkenntnise in der Fernerkundung, sowie über die Fähigkeit zur Interprätation von Luftbildern. -Umweltpolitik, Umweltrecht und Umweltsoziologie: Die Absolvent/innen sind mit Begriffen, Konzepten und Theorien der Umweltpolitik sowie der Umweltsoziologie vertraut und kennen die wichtigsten politischen Akteur/innen sowie deren Interessen in den facheinschlägig relevanten Politikfeldern.Sie sind in der Lage Öffentlichkeitsarbeit auszuüben und sie besitzen Grundkenntnisse des Umweltrechts und sind befähigt, juristische Probleme zu beurteilen und selbständig oder in Kooperation mit Fachjurist/innen zu lösen. -Ökosystemlehre: Die Absolvent/innen verstehen die Grundlagen der Ökologie. Sie haben Grundkenntnisse über die Interaktionen und die Dynamik von terrestrischen und aquatischen Ökosystemen sowie der Bioklimatologie und Bodenkunde. Sie können Lebensräume im Hinblick auf ihre Relevanz für den Naturschutz beurteilen. -Natur- und formalwissenschaftliche Grundlagen: Die Absolvent/innen verfügen über grundlegendes, besonders für Umwelt- und Ressourcenfragen bedeutendes Wissen aus den Disziplinen Mathematik, Biologie, Geologie, Botanik, Meteorologie und Bodenphysik. - Land/Wassernutzung und Naturschutz: Die Absolvent/innen besitzen Grundkenntnisse der Wasserwirtschaft und der Waldbewirtschaftung und verstehen deren Bedeutung für den Umwelt und Ressourcenschutz. Sie kennen Grundbegriffe der Raumplanung und sind mit den wichtigsten Instrumenten des generellen Naturschutzes, sowie insbesondere des Landschaft-, Wald- und Wassersschutzes vertraut. 8

9 1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Für die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums "Nachhaltige Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz" bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Beschäftigungsperspektiven, wobei jeweils die entsprechenden Anstellungserfordernisse zu beachten sind: Öffentlicher Sektor: Bundes-, Landes-, Bezirks- und Kommunalverwaltungen, Infrastrukturträger Dienstleistungsbereich, z.b. in Beratungs-, Ingenieur- und Planungsbüros, bei Baufirmen, bei Interessenvertretungen, Verbänden, in Beratung, Planung und Projektausführung Internationale Organisationen Umwelt-, und Regionalentwicklungsagenturen Bildungseinrichtungen, Forschung und Entwicklung, z.b. an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Instituten sowie Entwicklungsabteilungen von Unternehmen Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) Industrie Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen 2 Aufbau des Studiums 2a) Dauer, Umfang (ECTS-Punkte) und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten. Das entspricht einer Studiendauer von sechs Semestern (gesamt Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich in: Lehrveranstaltungen: davon entfallen auf mindestens 165 ECTS-Punkte, Freie Wahllehrveranstaltungen: max. 10 ECTS-Punkte Fremdsprachige LVA: 10 ECTS-Punkte 9

10 Bachelorarbeit: Pflichtpraxis: 12 ECTS-Punkte 3 ECTS (Ersatzleistung) Die Studierenden haben fremdsprachige Lehrveranstaltungen (einschließlich Fremdsprachenunterricht) im Ausmaß von mindestens 10 ECTS-Punkten zu absolvieren. Auf diese Lehrveranstaltungen sind Pflichtlehrveranstaltungen, Wahllehrveranstaltungen, Praxis, freie Wahllehrveranstaltungen sowie Lehrveranstaltungen, die an Universitäten im fremdsprachigen Ausland absolviert wurden, anzurechnen. Im Rahmen des Pflicht- und Wahlfachangebotes dieses Curriculums müssen jedenfalls Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten in englischer Sprache angeboten werden. 2b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Bachelorstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 25% Technik, Ingenieurwissenschaften 25% Naturwissenschaften sowie 25% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. Ausgenommen vom 3-Säulenprinzip sind die Bachelorarbeit, die Pflichtpraxis sowie die freien Wahllehrveranstaltungen. 3 Lehrveranstaltungen Das Studium setzt sich aus folgenden Fächern/Lehrveranstaltungen zusammen: Wasserwirtschaft und kulturtechnischer Kernbereich LVA Nr. LVA Titel LVA Typ ECTS- Punkte Ca.Anteil/Säule (in%) Techn./Ing. NaWi WiSoRe ( de ein Allgemeiner Wasserbau VO 2 1,3 und Flussgebietsmanagement Konstruktiver Wasserbau PJ 3 1, Siedlungswasserwirtschaf t und Gewässerschutz Landeskulturelle Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz Hydraulik und Hydromechanik 10 VU 7 4,5 VU 5 3,2 VU 6 3,9

11 Hydrobiologie I (KTWW) VO 1 0, Allgemeine Hydrobiologie UE 2 1,3 - Übungen Ingienieurbiologie für VO 2 1,3 KTWW Baustatik und VU 7 4,5 Festigkeitslehre Mechanik VU 4 2, Bodenmechanik und VU 4 2,6 Grundbau Vermessung VU 4 2, Einführung in die VU 3 1,9 Fernerkundung Ländliche Neuordnung VO 2 1, Raumplanung und Raumordnung VO 2 1,3 Umwelt- und Ressourcenschutz LVA Nr. LVA Titel LVA Typ ECTS- Punkte Ca.Anteil/Säule (in%) Techn./Ing. NaWi WiSoRe Studien (Kennzahl), in denen diese LVA eine Stellung hat Grundlagen der Ökologie 1: VO 3 1,9 Ökologische Genetik, Verhaltens- und Populationsökologie 225, Grundlagen der Ökologie 2: VO 3 1,9 Ökophysiologie und Ökologie der Lebensgemeinschaften 225, Atmospheric pollution and VO 3 1,9 climate change (in Engl.) 227, Integrativer Naturschutz VO 2 1, Natur- und Landschaftsschutz - VO 2 1,3 Grundlagen und Instrumente Corporate sustainability (in Engl.) VU 2 1, Economics and politics of natural VS 2 1,3 ressources (in Egl.) 219, Einführung in den Forstschutz VO 2 1, Nachhaltige Entwicklung I - Grundlagen VO 3 1,9 des nachhaltigen Wirtschaftens Umweltsoziologie VU 2 1, Ressourcenmärkte VO 2 1, Umweltethik VO 3 1,9 219,227, Optimierungsmodelle und natürliche VO 2 1,3 Ressourcen 226, Umweltmanagementsysteme VO 2 1,3 227, Umweltecht VO 2 1,3 227 Allgemeine Grundlagen, Wirtschaft und Recht LVA Nr. LVA Titel LVA Typ ECTS- Punkte Ca.Anteil/Säule (in%) Techn./Ing. NaWi WiSoRe Kulturtechnisches Feldpraktikum 11 UE 6 3,9

12 Technische Geometrie und computergestütztes Zeichnen (CAD) VU 4 2, Technisches Planzeichnen VU 2 1,3 mit CAD Mathematik I VU 2 1, Mathematik II VU 4 2, Grundlagen des Rechts VO 3 1, Wirtschaftliche Grundlagen - VO 2 1,3 Volkswirtschaftslehre Einführung in die Kommunikation und VU 2 1,3 Öffentlichkeitsarbeit Scientific information management, SE 1 0,7 presentation techniques and scientific writing (in Engl.) Grundlagen Marketing VO 2 1, Interdisziplinäre Ansätze und VO 2 1,3 Methoden Projektmanagement VU 3 1,9 Naturwissenschaftliche und Forstwirtschaftliche Grundlagen LVA Nr. LVA Titel LVA Typ ECTS- Punkte Ca.Anteil/Säule (in%) Techn./Ing. NaWi WiSoRe (Kennzahl) Allgemeine Botanik VO 3 1,9 1, Geologie VO 3 1, Gesteinskunde - Übungen (AW) UE 1 0,7 219, Meteorologie (für KTWW) VO 2 1,3 1, Bodenphysik VU 3 1, Spezielle Botanik VU 2 1, Bodenkunde VX 3 1, Geology and Geomorphology (in VO 2 1,3 Eng.) Forstbotanik VO 2 1, Forstbotanik UE 3 1, Forstbotanik Übungen im Gelände UX 2 1, Einführung in die Waldpolitik VP 4 2, Grundlagen der VX 4 2,6 Waldbewirtschaftung 227 LVA Nr. LVA Titel LVA Typ ECTS- Punkte Bachelorseminar SE 12 LVA Nr. LVA Titel LVA Typ ECTS- Punkte Ca.Anteil/Säule (in%) Techn./Ing. NaWi WiSoRe Studien (Kennzahl), in denen diese LVA eine Stellung hat Pflichtpraxisseminar SE 3 12

13 Techn./Ing.= Technik und Ingenieurwissenschaften; NaWi = Naturwissenschaften; WiSoRe = Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften 4 Freie Wahllehrveranstaltungen Im Rahmen des Studiums können maximal 10-ECTS-Punkte in Form von freien Wahllehrveranstaltungen absolviert werden. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungen dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. 5 Pflichtpraxis (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens 4 Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. oder zwischen dem 4. und 5. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. (3) Die fachliche Aufarbeitung der Pflichtpraxis erfolgt im Rahmen des Pflichtpraxisseminars. (4) Kann trotz redlichen Bemühens keine Stelle für eine Pflichtpraxis im Sinne von Abs. (1) gefunden werden, ist im Einvernehmen mit dem Leiter/der Leiterin des Pflichtpraxisseminars eine Ersatzform zu wählen. Als Ersatzform kommt z.b. die Mitarbeit in einem Projekt an der Universität für Bodenkultur Wien oder an einer anderen facheinschlägigen Forschungsinstitution in Frage. (5) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird mit der Absolvierung des Pflichtpraxisseminars bestätigt. 13

14 6 Bachelorarbeit Im Rahmen des Studiums ist eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit im Ausmaß von 12 ECTS-Punkten abzufassen. Ziel der Bachelorarbeit ist es, eine dem vorgesehenen Arbeitsaufwand angemessene Aufgabenstellung zu bewerkstelligen bzw. ein definiertes wissenschaftliches Problem zu bearbeiten. Die Durchführung der Bachelorarbeit erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung Bachelorseminar. Wird die Bachelorarbeit im Rahmen einer anderen LVA (z.b. Laborübung) absolviert, so dient die LVA Bachelorseminar nur als Verrechnungskonto. Vorzugsweise sollte die Bachelorarbeit am Institut für Hydraulik absolviert werden. Die Bachelorarbeit kann aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil bestehen. Auf jeden Fall müssen die Ergebnisse der Bachelorarbeit in schriftlicher Form dargelegt werden. Der schriftliche Teil der Bachelorarbeit hat folgenden Aufbau: Titel Zusammenfassung (Abstract) Fragestellung/Stand des Wissens Material und Methoden Ergebnisse Diskussion der Ergebnisse Literaturverzeichnis Anm. zu Aufbau der Bachelorarbeit: Spezifische Anpassungen sind möglich; diese sind vom Lehrveranstaltungsleiter bzw. von der Lehrveranstaltungsleiterin festzulegen: Die Beurteilung der Bachelorarbeit und der Titel der Arbeit sind gesondert im Bachelor-Zeugnis anzuführen. 7 Abschluss Das Studium gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv absolviert und die Bachelorarbeit positiv bewertet wurde. Die Bestätigung des Abschlusses erfolgt per Bescheid. 8 Akademischer Grad An Absolventen und Absolventinnen eines individuellen Bachelorstudiums wird der akademische Grad "Bachelor, abgekürzt BA" verliehen. 14

15 Wird der akademische Titel geführt, so ist dieser dem Namen nachzustellen. 9 Prüfungsordnung Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen ( 3 und 4). Die positive Beurteilung der Bachelorarbeit. Pflichtpraxis erfüllt und bestätigt Die Beurteilung des Studienerfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden. Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 15

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