Integriertes Katastrophenrisikomanagement
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- Klaudia Bayer
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1 Universität für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Curriculum für das Individuelle Masterstudium mit der Bezeichnung: Integriertes Katastrophenrisikomanagement
2 INHALT Inhalt Qualifikationsprofil Aufbau des Studiums Lehrveranstaltungen Freie Wahllehrveranstaltungen Pflichtpraxis Masterarbeit Abschluss Akademischer Grad Prüfungsordnung
3 1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das individuelle Masterstudium Integriertes Katastrophenrisikomanagement ist ein Studium, das der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf der Grundlage eines Bachelorstudiums dient. ( 51 Abs. 2 Z 5 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Das Studium erfüllt die Anforderungen des Art. 11 lit e der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, 2005/36/EG. 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Nach Absolvierung des individuellen Masterstudiums Integriertes Katastrophenrisikomanagement ist der/die Absolvent/in in der Lage komplexe Zusammenhänge zu verstehen, die der Entstehung von Katastrophen zugrunde liegen. Des Weiteren verfügt der/die Absolvent/in über umfangreiches Wissen in den unterschiedlichen Segmenten des Managements von Katastrophenrisiko (siehe Grafik 1): - Prävention - Vorsorge - Einsatz - Wiederaufbau inkl. Instandstellung 3
4 Grafik 1: Darstellung des Maßnahmenzyklus im Rahmen des Katastrophenrisikomanagements vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz Schweiz Das Management von Katastrophenrisiko stellt außerdem eine Querschnittsmaterie dar, in die in Österreich eine Vielzahl an Behörden und Organisationen auf unterschiedlichen föderalistischen Ebenen involviert sind. Der Inhalt des Masterstudiums ist daher so angelegt, dass der/die Absolvent/in nach dessen Absolvierung Kenntnis über die jeweiligen Akteure besitzt und in diesem Bereich beruflich tätig sein kann. Ein vergleichbares Studium, das inhaltlich entsprechend umfangreich ist, gibt es in Österreich derzeit nicht. 1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Durch die inhaltliche Orientierung ist der/die Absolvent/in fachlich qualifiziert, um im In- und Ausland in Behörden und Organisationen, die im Bereich des Managements von Katastrophenrisiko tätig sind, bzw. in Unternehmen, die sich mit Katastrophenschutzplanung befassen, beruflich tätig zu sein. Mögliche Arbeitgeber in Österreich sind beispielsweise Fachabteilungen auf unterschiedlichen föderalen Ebenen in Ministerien und Landesregierungen so- 4
5 wie Einsatzorganisationen. Ebenso können Unternehmen Arbeitgeber sein, in deren Tätigkeitsbereich kritische Infrastruktur fällt (z.b. Infrastrukturbetreiber). Einhergehend mit dem Ausbau der Fremdsprachenkompetenz ist eine berufliche Tätigkeit innerhalb internationaler Organisationen und Einrichtungen im Bereich des Managements von Katastrophen möglich (z.b. ECHO - European Community Humanitarian Office, IFRC - International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies, etc.). Aufgrund der wissenschaftlichen Qualität des Studiums und der erlangten Fremdsprachenkompetenz ist eine daran anschließende Forschungstätigkeit an in- und ausländischen Forschungseinrichtungen möglich. 2 AUFBAU DES STUDIUMS 2a) Dauer, Umfang (ECTS-Punkte) und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von mind. 120 ECTS-Punkten. Das entspricht einer Studiendauer von vier Semestern (gesamt Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich in Lehrveranstaltungen: mindestens 90 ECTS-Punkte davon Freie Wahllehrveranstaltungen: max. 10 ECTS englischsprachige LVA 1 : 10 ECTS Pflichtpraxis: Masterarbeit: 3 ECTS-Punkte (Ersatzleistung) 30 ECTS-Punkte 2b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Masterstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 15% Technik und Ingenieurwissenschaften 15% Naturwissenschaften sowie 15% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. Ausgenommen vom 3-Säulenprinzip sind die Masterarbeit, die Pflichtpraxis sowie die freien Wahllehrveranstaltungen. 1 Die Studierenden haben facheinschlägige englischsprachige Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten zu absolvieren. Auf diese Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, Praxis, freie Wahllehrveranstaltungen sowie Lehrveranstaltungen, die an Universitäten im fremdsprachigen Ausland absolviert wurden, anzurechnen. 5
6 3 LEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium setzt sich aus folgenden Lehrveranstaltungen zusammen: GRUNDLAGEN LVA Nr LVA Titel Protection and mitigation measures against natural hazards (in Eng.) Grundlagen des Naturgefahrenmanagements Einführung in das Risikomanagement Einführung in das Risikomanagement II Risk Management and Vulnerability Assessment (in Eng.) LVA Typ ECTS- Punkte Anteil/Säule (in%) Techn./Ing. NaWi WiSoRe Studium (dem die LVA zugeordnet ist) Universität VX , 429, 431 BOKU VO BOKU VO 2 3 keine Zuordnung BOKU VO 2 3 keine Zuordnung BOKU VS , 429, 431, 447, 449 BOKU Naturgefahrenrecht VO , 477 BOKU Globaler Wandel und Nachhaltigkeit und deren sicherheitspolitische Relevanz Einführung in die Kartographie Ringvorlesung: Naturkatastrophen und ihre Bewältigung - eine interdisziplinäre Annäherung Naturgefahren und Geographische Informationssysteme (GIS) SE BOKU VO 1 1 Geographie Uni Wien RV 3 4 Geographie Uni Wien UE 3 4 Geographie Uni Wien Web mapping PS 4,5 6 Geographie Uni Wien ECTS Gesamt 28,5 6
7 PRÄVENTION & VORSORGE LVA Nr LVA Titel Alpine Raumordnung Integrated Flood Risk Management (in Engl.) Wassergefahren - Schutzmaßnahmen Exkursion aus Wasserwirtschaft, Hydrologie und Konstruktiven Wasserbau Abflussentstehung in Wildbacheinzugsgebieten Cost/benefit analysis (in Engl.) Fire Management in Mountain Forest Ecosystems - Prophylaxis and Control (in Eng.) Spezieller Waldbau für Schutzwälder Seismisches Monitoring Risk Assessment and Disaster Management Hochwasservorhersage und Hochwasserschutz Wettervorhersage für die Praxis Schadensregulierung Kommunikation, Information und Partizipation Scenario development and analysis (in Eng.) LVA Typ Anteil/Säule (in%) Techn./Ing. NaWi WiSoRe Studium (dem die LVA zugeordnet ist) ECTS - Punkte Universität VO , 425, 427, 477 BOKU VO , 425, 431, 447, 449 BOKU VX BOKU EX 1 1 keine Zuordnung BOKU VS , 477 BOKU VO BOKU VS BOKU VX , 477 BOKU VO TU Wien VO 3 4 Geographie Uni Wien SE BOKU VO 1 1 Keine Zuordnung BOKU VO BOKU VO BOKU VU BOKU ECTS Gesamt 37 7
8 EINSATZ & WIE- DERAUFBAU LVA Nr LVA Titel Einführung in das Krisenmanagement LVA Typ ECTS- Punkte Anteil/Säule (in%) Techn./Ing. NaWi WiSoRe Studium (dem die LVA zugeordnet ist) Universität VU 2 3 Keine Zuordnung BOKU Katastrophenschutz VX 1, BOKU Medienarbeit VU BOKU Katastrophenmedizin VO 1 1 keine Zuordnung Präklinische Notfallund Katastrophenmedizin Erdbeben und makroseismische Schadensklassifikation Sozio-kulturelle Aspekte der Regionalentwicklung SE 2 3 keine Zuordnung VO 2 3 ECTS Gesamt 14,5 Erdwissenschaften, Meteorologie Med. Uni Wien Med. Uni Wien Uni Wien VO BOKU Techn./Ing.= Technik und Ingenieurwissenschaften; NaWi = Naturwissenschaften; WiSoRe = Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften Anteil pro Säule in %: Technik und Ingenieurwissenschaften: 33% Naturwissenschaften: 26% Wirtschafts-, Sozial und Rechtswissenschaften: 41% Gesamt (80 ECTS Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen): 100% Die Mindestvorgabe von 15% je Säule wird somit erfüllt. Anzumerken ist, dass einige Lehrveranstaltungen nicht eindeutig einer Säule zuzuordnen sind. Auf Basis der inhaltlichen Beschreibung der Lehrveranstaltung im Lehrveranstaltungsverzeichnis wurde abgeschätzt in welcher Säule sich der Inhalt überwiegend widerspiegelt. 8
9 4 FREIE WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums sind max. 10-ECTS-Punkte in Form von freien Wahllehrveranstaltungen zu absolvieren. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungen dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. 5 PFLICHTPRAXIS (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens 8 Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. (3) Die fachliche Aufarbeitung der Pflichtpraxis erfolgt im Rahmen des Pflichtpraxisseminars. (4) Kann trotz redlichen Bemühens keine Stelle für eine Pflichtpraxis im Sinne von Abs. (1) gefunden werden, ist im Einvernehmen mit dem Leiter/der Leiterin des Pflichtpraxisseminars eine Ersatzform zu wählen. Als Ersatzform kommt z.b. die Mitarbeit in einem Projekt an der Universität für Bodenkultur Wien oder an einer anderen facheinschlägigen Forschungsinstitution in Frage. (5) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird mit der Absolvierung des Pflichtpraxisseminars bestätigt. 6 MASTERARBEIT Eine Masterarbeit ist eine einem wissenschaftlichen Thema gewidmete Arbeit, die im Rahmen eines Masterstudiums abzufassen ist (Ausnahme siehe Satzung der Universität für Bodenkultur Wien, Teil III-Lehre, 30 Abs. 9). Sie umfasst 30 ECTS-Punkte. Mit der Masterarbeit zeigen Studierende, dass sie fähig sind, eine wissenschaftliche Fragestellung selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten ( 51 Abs. 8 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben ( 81 Abs. 2 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Masterarbeit ist in Deutsch oder Englisch abzufassen. Eine andere Sprache ist nur nach Bescheinigung des Betreuers bzw. der Betreuerin möglich. Die Defensio ist jedenfalls in deutsch oder englisch durch zu führen. 9
10 9 ABSCHLUSS Das individuelle Masterstudium Integriertes Katastrophenrisikomanagement gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen sowie die Masterarbeit und die Defensio positiv beurteilt wurden. 8 AKADEMISCHER GRAD An Absolvent/innen des individuellen Masterstudiums Integriertes Katastrophenrisikomanagement wird der akademische Titel Master", abgekürzt MA verliehen. Wird dieser akademische Grad geführt, so ist dieser dem Namen nachzustellen. 9 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen im Ausmaß von max. 90 ECTS-Punkten ( 3 und 4). - Die positive Beurteilung der Masterarbeit. - Pflichtpraxis erfüllt und bestätigt (2) Die Beurteilung des Studienerfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden. (3) Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. (4) Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 10
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