Fernerkundung und nachhaltige Entwicklung

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1 Universität für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Curriculum für das Individuelle Masterstudium mit der Bezeichnung: Fernerkundung und nachhaltige Entwicklung

2 INHALT 1 Qualifikationsprofil Aufbau des Studiums Lehrveranstaltungen Freie Wahllehrveranstaltungen Pflichtpraxis Masterarbeit Abschluss Akademischer Grad Prüfungsordnung

3 1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das individuelle Masterstudium Fernerkundung und nachhaltige Entwicklung dient der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf der Grundlage eines Bachelorstudiums dient. ( 51 Abs. 2 Z 5 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Das Studium erfüllt die Anforderungen des Art. 11 lit e der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, 2005/36/EG. 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Das individuelle Masterstudium Fernerkundung und nachhaltige Entwicklung vermittelt jene Fähigkeiten, die notwendig sind um die Themenbereiche Geoinformation und Regionalentwicklung im Hinblick auf nachhaltige Entwicklung zu verknüpfen. Es führt die Studierenden in vertiefender Weise in die Wissensgebiete und Arbeitsmethoden der angewandten Naturwissenschaften und ihrer ingenieurmäßigen Anwendungen ein. Dieses Studium hat zum Ziel, eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen durch den Menschen zu ermöglichen. In Abs. 1b) werden die möglichen Tätigkeitsfelder für die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse näher erläutert. Die Absolventen und Absolventinnen der Masterstudiums Fernerkundung und nachhaltige Entwicklung verfügen über empirische Fertigkeiten und fachübergreifende Kompetenzen, die für die Erarbeitung von interdisziplinären Lösungen im gesellschaftlichen Umfeld benötigt werden. Weiters sind sie in der Lage komplexe Problemstellungen und Zusammenhänge der inhalte unter Anwendung interdisziplinärer Methoden zu verstehen und praktisch zu beurteilen. Das individuelle Masterstudium Fernerkundung und nachhaltige Entwicklung vermittelt Kenntnisse über technische, naturwissenschaftliche und sozio-ökonomische Problemfelder und zielt darauf ab Lösungsstrategien zu erarbeiten. Außerdem verfügen die Absolventen und Absolventinnen über Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen zu Management, Modellierung und Bewertung von Umweltdaten mit Raum- und Zeitbezug. Durch den Anteil an fremdsprachigen Lehrveranstaltungen und des breiten Themenspektrums dieses Studiums verfügen die Absolventen und Absolventinnen über eine erhöhte Sprachkompetenz und Internationalität. Die Basis für dieses individuelle Masterstudium wird durch das Bachelorstudium Umweltund Bioressourcenmanagement einschließlich der Wahlfächer gelegt und durch das Modul Methodische und allgemeine Grundlagen und Werkzeuge ergänzt. Der Fokus des vorliegenden Masterstudiums besteht auf dem Gebiet der Fernerkundung, welches im Modul Fernerkundung, Geodatenmanagement und Statistik zusammengefasst wird. Hierbei geht es um die Vertiefung und Erweiterung der bereits bestehenden Grundlagen aus dem Bachelorstudium. Das Modul besteht aus den Themen Geodatenmanagement, Bildverarbeitung, Photogrammetrie und Geostatistik, sowie Umweltstatistik. Weiters handelt es sich im Modul Landmanagement und nachhaltige Bautechnik um eine Physik-Vertiefung mit nachhaltiger Ressourcenorientierung verknüpft mit Landadministration und Raumordnungspolitik. Die Lehrveranstaltungen zum Thema Bauphysik und Ressourcenorientiertes Bauen dienen der Ergänzung des ziels nachhaltiger Entwicklung und sollen den technischen Aspekt zur Materie beitragen. 3

4 Das Modul Nachhaltige Regionalentwicklung und Freiraumplanung besteht aus interdisziplinären Seminaren zu sozio-kulturellen Aspekten der Regionalentwicklung und Freiraumplanung. Weiters werden Themen wie Subsistenz und feministische Landschaftsplanung behandelt. Im letzten Modul Nachhaltige Wirtschafts- und Sozialforschung geht es vordergründig um nachhaltige Entwicklung, regionales Wirtschaften und Subsistenzkultur. Folgende allgemeinen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen werden erweitert und vertieft: Problemorientiertes, vernetztes Denken und Handeln Kritisches, reflexives Denken, d.h. die Fähigkeit eigene und fremde Standpunkte zu hinterfragen Soziale Kompetenzen wie: Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Teamfähigkeit Fertigkeiten, Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse nachvollziehbar, präzise und prägnant darzustellen und zu vermitteln 1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Aufgrund der interdisziplinären Ausrichtung steht den Absolventen und Absolventinnen ein breites Tätigkeits- und Berufsfeld offen. Das Masterstudium Fernerkundung und nachhaltige Entwicklung zielt insbesondere auf folgende Tätigkeitsfelder ab: Geoinformation Statistik Landmanagement und nachhaltige Bautechnik Nachhaltige Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Regionalentwicklung Öffentlicher Sektor: Bunds-, Landes-, Bezirks- und Kommunalverwaltungen oder Infrastrukturträger Internationale Organisationen Umwelt- und Regionalentwicklungs-Agenturen Dienstleistungsbereich, z.b. Ingenieur- und Planungsbüros in Beratung, Planung und Projektausführung Nonprofit Sektor: Interessensvertretungen, Verbände und Genossenschaften Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) Bildungs- und Forschungseinrichtungen, z.b. Universitäten Privater Sektor: Gewerbe, Industrie und Handel Ver- und Entsorgungsunternehmen Beratungs- und ZivilingenieurInnenbüros Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Selbstständige 4

5 2 AUFBAU DES STUDIUMS 2a) Dauer, Umfang (ECTS-Punkte) und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von 125,5 ECTS-Punkten. Das entspricht einer dauer von vier Semestern (gesamt 3.137,5 Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich in Lehrveranstaltungen: davon Freie Wahllehrveranstaltungen: englischsprachige LVA * : Pflichtpraxis: Masterarbeit: mindestens 87 ECTS-Punkte max. 10 ECTS 10 ECTS 3 ECTS-Punkte (Ersatzleistung) 30 ECTS-Punkte 2b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Masterstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 15% Technik und Ingenieurwissenschaften 15% Naturwissenschaften sowie 15% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. Ausgenommen vom 3-Säulenprinzip sind die Masterarbeit, die Pflichtpraxis sowie die freien Wahllehrveranstaltungen. 3 LEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium setzt sich aus folgenden Lehrveranstaltungen zusammen: Methodische und allgemeine Grundlagen und Werkzeuge 11 ECTS LVA Nr. LVA Titel LVA Typ ECTS Anteil/Säule (in%) Techn./ NaWi WiSoRe (Kennzahl), (in denen diese LVA eine Stellung hat Qualitative Methoden in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften VS , 471 Klimawandelszenarien und regionale Auswirkungen VO Einführung in die wirtschaftliche und politische Entwicklungszusammenarbeit VO CAD-Kurs VU Keine Zuordnung * Die Studierenden haben facheinschlägige englischsprachige Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten zu absolvieren. Auf diese Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, Praxis, freie Wahllehrveranstaltungen sowie Lehrveranstaltungen, die an Universitäten im fremdsprachigen Ausland absolviert wurden, anzurechnen. 5

6 Fernerkundung, Geodatenmanagement und Statistik 34 ECTS LVA Nr. LVA Titel LVA Typ ECTS Anteil/Säule (in%) Techn./ NaWi WiSoRe (Kennzahl), (in denen diese LVA eine Stellung hat Geodaten für GIS Anwendungen in Österreich VU , 425, Remote Sensing and Image Processing VU , Angewandte Photogrammetrie VU 4, , Ortung und Navigation mit satellitengestützten Verfahren VU Environmental Statistics VU , 431, Statistics of extreme events and geostatistics VS , Vertiefung Fernerkundung und GIS VU , Fernerkundliche Zeitreihenanalyse VU keine Zuordnung GIS in der Landschaftsplanung VU 4, , 427 Landmanagement und nachhaltige Bautechnik 14 ECTS LVA Nr. LVA Titel LVA Typ ECTS Anteil/Säule (in%) Techn./ NaWi WiSoRe Bauphysik VO (Kennzahl), (in denen diese LVA eine Stellung hat 426, 427, Bauphysik UE Ressourcenorientiertes Bauen VU , 427, , 427, Landadministration VO , Raumordnungs- und Regionalpolitik VO , 427, 431 6

7 Nachhaltige Regionalentwicklung und Freiraumplanung 13,5 ECTS LVA Nr. LVA Titel LVA Typ Sozio-kulturelle Aspekte der Regionalentwicklung ECTS Anteil/Säule (in%) Techn./ NaWi WiSoRe (Kennzahl), (in denen diese LVA eine Stellung hat VO Subsistenz als Grundlage für Freiraumplanung SE 4, Feministische Landschafts- und Freiraumplanung SE Rurale Frauen- und Geschlechterforschung SE Nachhaltige Wirtschafts- und Sozialforschung 8 ECTS LVA Nr. LVA Titel LVA Typ ECTS Anteil/Säule (in%) Techn./ NaWi WiSoRe (Kennzahl), (in denen diese LVA eine Stellung hat Nachhaltige Entwicklung II: Nachhaltigkeitsstrategie für Österreich SE Regionales Wirtschaften und Subsistenzkultur VO Regionales Wirtschaften und Subsistenzkultur PJ Anteil Technik und Ingenieurwissenschaften: 41,4 % Anteil Naturwissenschaften: 18,0 % Anteil Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften: 40,6 % Pflichtpraxisseminar Masterseminar 3 ECTS 2 ECTS Summe 85,5 ECTS Techn./= Technik und Ingenieurwissenschaften; NaWi = Naturwissenschaften; WiSoRe = Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften 4 FREIE WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums sind 10-ECTS-Punkte in Form von freien Wahllehrveranstaltungen zu absolvieren. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungen dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. 7

8 5 PFLICHTPRAXIS (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens 4 Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. (3) Die fachliche Aufarbeitung der Pflichtpraxis erfolgt im Rahmen des Pflichtpraxisseminars. (4) Der/die Studierende hat sich in angemessener Zeit vor dem beabsichtigten Beginn der Pflichtpraxis zwecks Betreuung an den Leiter/die Leiterin des Pflichtpraxisseminars zu wenden. Dem Leiter/der Leiterin obliegt es, den/die Studierende bezüglich der Wahl des Praxisplatzes zu beraten und hinsichtlich des Ablaufs der Pflichtpraxis und der Berichterstellung anzuweisen. Die Absolvierung der Pflichtpraxis in Teilen erfordert die Zustimmung des Leiters /der Leiterin des Pflichtpraxisseminars. (5) Kann trotz redlichen Bemühens keine Stelle für eine Pflichtpraxis im Sinne von Abs. (1) gefunden werden, ist im Einvernehmen mit dem Leiter/der Leiterin des Pflichtpraxisseminars eine Ersatzform zu wählen. Als Ersatzform kommt z.b. die Mitarbeit in einem Projekt an der Universität für Bodenkultur Wien oder an einer anderen facheinschlägigen Forschungsinstitution in Frage. (6) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird mit der Absolvierung des Pflichtpraxisseminars bestätigt. 6 MASTERARBEIT Eine Masterarbeit ist eine einem wissenschaftlichen Thema gewidmete Arbeit, die im Rahmen eines Masterstudiums abzufassen ist. Sie umfasst 30 ECTS-Punkte. Mit der Masterarbeit zeigen Studierende, dass sie fähig sind, eine wissenschaftliche Fragestellung selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten ( 51 Abs. 8 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben ( 81 Abs. 2 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Masterarbeit ist in Deutsch oder Englisch abzufassen. Eine andere Sprache ist nur nach Bescheinigung des Betreuers bzw. der Betreuerin möglich. Die Defensio ist jedenfalls in deutsch oder englisch durch zu führen. 7 ABSCHLUSS Das individuelle Masterstudium Fernerkundung und nachhaltige Entwicklung gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen sowie die Masterarbeit und die Defensio positiv beurteilt wurden. 8

9 8 AKADEMISCHER GRAD An Absolvent/innen des individuellen Masterstudiums Fernerkundung und nachhaltige Entwicklung wird der akademische Titel Diplomingenieur bzw. Diplomingeneurin, abgekürzt Dipl.-/Dipl.- in oder DI/DI in verliehen. 9 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen ( 3). - Die positive Beurteilung der Masterarbeit. - Pflichtpraxis erfüllt und bestätigt (2) Die Beurteilung des erfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden. (3) Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. (4) Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter o- der der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 9

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