Das Bundesmeldegesetz. Worauf Business Traveller achten müssen
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- Volker Kranz
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1 Das Bundesmeldegesetz Worauf Business Traveller achten müssen
2 2 Wann das Bundesmeldegesetz auch Business Traveller betrifft Laut Bundesmeldegesetz, das seit dem 1. November 2015 in Kraft ist, gilt, dass Zugezogene innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt vorstellig werden und ihre Wohnung anmelden müssen. Das sorgt bei Geschäftsreisenden, die sich aus dienstlichen Zwecken einige Wochen oder Monate in einer Stadt aufhalten, für Unsicherheit. Gilt die Anmeldepflicht auch bei befristetem Aufenthalt? Gibt es Ausnahmen für Business Traveller? Wann wird eine Zweitwohnsitzsteuer fällig?
3 3 5 Was die Gesetzesänderung beinhaltet Die Hauptänderung des Gesetzes besteht darin, dass nun auch der Vermieter für die Ummeldung tätig werden muss. Früher galt: Wer seinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands verlagert, der ist alleinig dafür verantwortlich dem zuständigen Einwohnermeldeamt seinen aktuellen Wohnsitz innerhalb kürzester Zeit mitzuteilen. Nach neuem Meldegesetz ist jedoch auch der Vermieter in den Ummeldeprozess mit einbezogen. Dieser bezieht sich dann nicht mehr auf die einzelnen Länder, sondern tritt mit dem Bund in Kontakt. Dort ist er dazu verpflichtet eine Bescheinigung für den Mieter beziehungsweise für die verantwortlichen Meldebehörden auszustellen und somit den Ein- bzw. Auszug dessen innerhalb von 2 Wochen zu bestätigen. Dies ist sowohl auf schriftlichem Wege als auch elektronisch möglich. Bei der Buchung einer Geschäftsreise sollte also darauf geachtet werden, ob der Anbieter der Unterkunft eine solche Meldebestätigung zur Verfügung stellt.
4 4 Sonderregelungen im Meldegesetz bei unterschiedlichen Mietarten Neben der Hauptwohnung gilt auch für die Nebenwohnung eine strikte Meldepflicht. Auch für eine Wohnung, für die zurzeit keine Miete gezahlt wird, muss eine Bescheinigung vorliegen. Dasselbe gilt für Mieter, die mit mehreren Wohnungen in einem Mietverhältnis stehen. Grundsätzlich muss Ihr Mitarbeiter sich also auch anmelden, wenn er die für die Geschäftsreise zur Verfügung gestellte Unterkunft nur als Zweitwohnsitz nutzt. Auch, dass die Firma die Kosten für die Unterkunft trägt, ändert nichts an der Meldepflicht. Die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Eigentlich muss die Wohnung, in der man sich am meisten aufhält, als Hauptwohnung angemeldet werden. Ausnahme besteht, wenn sie aus rein beruflichen Zwecken genutzt wird und sich der Arbeitnehmer am Wochenende in der Wohnung aufhält, die er mit seinem Ehepartner bewohnt. Dann gilt die Dienstwohnung als Nebenwohnsitz, für die allerdings je nach Gemeinde Zweitwohnsitzsteuer fällig wird.
5 5 Entwarnung für die Geschäftsreise bis 6 Monate Gerade für Vielreisende ist es umständlich sich jedesmal anund wieder abzumelden, sobald eine Geschäftsreise über ein paar Tage Aufenthalt hinausgeht. Das hat auch der Gesetzgeber mitbedacht. Das neue Gesetz betrifft nicht gleich jedes Mietverhältnis. Wer innerhalb Deutschlands nach 17 oder 28 gemeldet ist und eine Wohnung für einen geringeren Zeitraum als sechs Monate anmietet, der muss sich für diese weder anmelden, noch abmelden.
6 6 5 Über Homelike Homelike ( ist eine Online-Buchungsplattform, die möblierte Business Apartments ab einem Monat Mietzeit für den B2B-Bereich anbietet. Das Unternehmen wurde im Dezember 2014 von den Geschäftsführern Dustin Figge und Christoph Kasper gegründet. Das Portfolio von Homelike umfasst möblierte Apartments in allen Größen, sowie Serviced Apartments und Boardinghäuser. Aktuell bietet Homelike mehr als möblierte Apartments in über 50 Städten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Großbritannien an und baut kontinuierlich seine Präsenz aus. Homelike bildet auf seiner Plattform den gesamten Mietprozess online ab und bringt die Branchen Immobilien und Business Travel auf einem neuen marktführenden und digitalen Portal zusammen.
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