Niedersächsische Bauordnung: NBauO

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Niedersächsische Bauordnung: NBauO"

Transkript

1 Niedersächsische Bauordnung: NBauO Kommentar von Prof. Ulrich Große-Suchsdorf, Dr. Erich Breyer, Manfred Burzynska, Prof. Gerd Kaellander, Hans-Ulrich Kammeyer, Prof. Dr. Thomas Mann, Dr. Arnd Stiel, Reinald Wiechert 9. Auflage Niedersächsische Bauordnung: NBauO Große-Suchsdorf / Breyer / Burzynska / et al. schnell und portofrei erhältlich bei DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Baurecht der Länder Verlag C.H. Beck München 2013 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN

2 Kolumnenitel Große-Suchsdorf 00 Niedersächsische Bauordnung I

3 00 Kolumnenitel II

4 Kolumnenitel Niedersächsische Bauordnung Kommentar von 00 Ulrich Große-Suchsdorf Ltd. Baudirektor a. D. vormals Honorarprofessor an der Universität Hannover Dr. Erich Breyer Ltd. Baudirektor a. D., Hannover Manfred Burzynska Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg Dr. Thomas Dorn Öffentlich bestellter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz, Braunschweig Gerd Kaellander Öffentlich bestellter Sachverständiger für Lüftungs- und Klimaanlagen, Hannover, Professor an der HAWK Hildesheim Hans-Ullrich Kammeyer Beratender Ingenieur, Hannover Präsident der Bundesingenieurkammer und der Nds. Ingenieurkammer Dr. Thomas Mann Universitätsprofessor, Göttingen Dr. Arnd Stiel Rechtsanwalt, Hannover Reinald Wiechert Ministerialdirigent a. D., Rechtsanwalt, Hannover 9. völlig neu bearbeitete Auflage 2013 Verlag C. H. Beck München III

5 00 Kolumnenitel ISBN Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, München Druck: Druckerei C. H. Beck Nördlingen (Adresse wie Verlag) Satz: ottomedien, Heimstättenweg 52, Darmstadt Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff ) IV

6 Kolumnenitel 00 Vorwort zur neunten Auflage Die Niedersächsische Bauordnung, die der Niedersächsische Landtag im Juli 1973 einstimmig verabschiedet hatte, war fast vier Jahrzehnte hindurch in Kraft. In dieser langen Zeit erfuhr sie zwar vielfältige Änderungen zur Anpassung an andere Gesetze und zur Befriedigung neuer praktischer Bedürfnisse und mancher Wünsche nach materielloder verfahrensrechtlichen Erleichterungen. Jedoch blieb die NBauO in Aufbau und Gliederung ihrer Normen und mit den inhaltlichen und regelungstechnischen Besonderheiten, mit denen sie gegenüber den anderen Bauordnungen der deutschen Bundesländer eigene Wege beschritt, nach wie vor dieselbe. Nunmehr hat, wie dies in den anderen Bundesländern schon öfter geschah, der Landtag auf einen Entwurf, den ihm die Landesregierung im Dezember 2010 vorgelegt hatte, eine im Ganzen neue Niedersächsische Bauordnung beschlossen. Inhaltlich stimmt diese zwar, wie sich bei näherem Hinsehen zeigt, größtenteils noch mit der alten Bauordnung in ihrer letzten Fassung überein. Die wesentlichen materiellrechtlichen Neuerungen sind überschaubar: Der normale Grenzabstand der Gebäude ist halbiert worden. Für Wohngebäude ab sechs Wohnungen sind wieder Kinderspielplätze bereitzustellen. Die Wohnungen sind mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Die Gemeinden können durch örtliche Bauvorschrift die Zahl der notwendigen Kraftfahrzeugeinstellplätze absenken. Für Baumaßnahmen, die nicht verfahrensfrei sind, ist wieder ein Bauleiter zu bestellen. Zur Abstufung materieller und verfahrensrechtlicher Gebote sind Gebäudeklassen und die neuartige Kategorie der Sonderbauten gebildet worden. Der Baugenehmigungsvorbehalt ist weiter abgebaut worden. An die Stelle von Ermessensentscheidungen der Bauaufsichtsbehörde treten gesetzliche Zulässigkeitstatbestände. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber aber auch die Systematik des Gesetzes geändert und an die von der Bauministerkonferenz herausgegebene Musterbauordnung angeglichen; aus diesem Grund haben viele Vorschriften der NBauO ihren Standort im Gesetz gewechselt. Es ist nun in weniger, dafür umfangreichere Paragraphen eingeteilt. Diese nicht nur inhaltlichen, sondern auch strukturellen Änderungen haben eine neue Kommentierung erforderlich gemacht, die es allen, die mit dem niedersächsischen Bauordnungsrecht umgehen müssen, erleichtert, sich in der neuen NBauO zurecht zu finden und alsbald zu erkennen, was wie bisher fortgilt und was neu ist. Im Übrigen sind, wie in jeder Auflage, neue Rechtsprechung und Literatur verwertet und die wie immer sehr vielfältigen Änderungen im Baunebenrecht einschließlich der technischen Baubestimmungen eingearbeitet worden. Wir hoffen, mit diesem neuen Kommentar allen am Baurecht Interessierten Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmen, Investoren, Behörden, Anwälten und Gerichten wieder ein brauchbares Arbeitsmittel an die Hand zu geben. Aus der bisherigen enschaft sind Dietger Lindorf und Hans Karsten Schmaltz ausgeschieden. Ihre Anteile am Kommentar und mehrere der bisher von Reinald Wiechert erläuterten Vorschriften sind auf die neuen en Dr. Erich Breyer, Manfred Burzynska, Dr. Thomas Dorn, Prof. Gerd Kaellander, Hans-Ullrich Kammeyer, Prof Dr. Thomas Mann, und Dr. Arnd Stiel übergegangen. Prof. Ulrich Grosse-Suchsdorf hat neben der Erläuterung von Vorschriften im sechsten Teil wieder die Herstellung der Abbildungen und die Gesamtredaktion des Kommentars übernommen. Wie immer danken die en allen Kollegen, besonders den Herren Dierkes und Janke im Nds. Sozialministerium, für hilfreiche Hinweise und zur Verfügung gestelltes Material. V

7 Vorwort zur neunten Auflage In dieser Auflage des Kommentars haben bearbeitet: Breyer: 4 9, 46, 66 (ab Rn. 45), Burzynska: 59 62, 68, 70 74, Große-Suchsdorf: 43 46, Kaellander: 38 42, Kammeyer: 11 13, 15, 16, Kammeyer/Dorn: 14, 26 37, Mann: Vorbemerkungen, 1 3, 57, 58, 76 81, Stiel: 63 65, 66 (bis Rn. 44), 67, 69, 75, Wiechert: 10, 17 25, 47 56, und Mai 2013 Die Verfasser VI

8 Kolumnenitel 00 Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungen XI Schrifttum XXI Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Bisherige Gesetzesänderungen Vorbemerkungen Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich (Mann) Begriffe (Mann) Allgemeine Anforderungen (Mann) Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung 4 Zugänglichkeit des Baugrundstücks, Anordnung und Zugänglichkeit der baulichen Anlagen (Breyer) Grenzabstände (Breyer) Hinzurechnung benachbarter Grundstücke (Breyer) Abstände auf demselben Baugrundstück (Breyer) Grundstücksteilungen (Breyer) Nicht überbaute Flächen, Kinderspielplätze (Breyer) Dritter Teil Allgemeine Anforderungen an Baumaßnahmen und bauliche Anlagen 10 Gestaltung baulicher Anlagen (Wiechert) Einrichtung der Baustelle (Kammeyer) Standsicherheit (Kammeyer) Schutz gegen schädliche Einflüsse (Kammeyer) Brandschutz (Kammeyer/Dorn) Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz (Kammeyer) Verkehrssicherheit (Kammeyer) Vierter Teil Bauprodukte und Bauarten 17 Bauprodukte (Wiechert) Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Wiechert) Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (Wiechert) Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall (Wiechert) Bauarten (Wiechert) Übereinstimmungsnachweis (Wiechert) Übereinstimmungserklärung des Herstellers (Wiechert) Übereinstimmungszertifikat (Wiechert) Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen (Wiechert) VII

9 Inhaltsverzeichnis Seite Fünfter Teil Der Bau und seine Teile 26 Brandverhalten von Baustoffen und Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen (Kammeyer/Dorn) Wände und Stützen (Kammeyer/Dorn) Außenwände (Kammeyer/Dorn) Trennwände (Kammeyer/Dorn) Brandwände (Kammeyer/Dorn) Decken und Böden (Kammeyer/Dorn) Dächer (Kammeyer/Dorn) Rettungswege (Kammeyer/Dorn) Treppen (Kammeyer/Dorn) Notwendige Treppenräume (Kammeyer/Dorn) Notwendige Flure, Ausgänge (Kammeyer/Dorn) Fenster, Türen und sonstige Öffnungen (Kammeyer/Dorn) Aufzüge (Kaellander) Lüftungsanlagen, Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle (Kaellander) Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Energieerzeugung, Brennstoffversorgungsanlagen und Brennstofflagerung (Kaellander) Anlagen zur Wasserversorgung, für Abwässer und Abfälle (Kaellander) Blitzschutzanlagen (Kaellander) Sechster Teil Nutzungsbedingte Anforderungen an bauliche Anlagen 43 Aufenthaltsräume (Große-Suchsdorf) Wohnungen (Große-Suchsdorf) Toiletten und Bäder (Große-Suchsdorf) Bauliche Anlagen für Kraftfahrzeuge (Breyer) Notwendige Einstellplätze (Wiechert) Fahrradabstellanlagen (Wiechert) Barrierefreie Zugänglichkeit und Benutzbarkeit baulicher Anlagen (Wiechert) Werbeanlagen (Wiechert) Sonderbauten (Wiechert) Siebter Teil Verantwortliche Personen 52 Bauherrin und Bauherr (Wiechert) Entwurfsverfasserin und Entwurfsverfasser (Wiechert) Unternehmerin und Unternehmer (Wiechert) Bauleiterin und Bauleiter (Wiechert) Verantwortlichkeit für den Zustand der Anlagen und Grundstücke (Wiechert) Achter Teil Behörden 57 Bauaufsichtsbehörden (Mann) Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden (Mann) Neunter Teil Genehmigungserfordernisse 59 Genehmigungsvorbehalt (Burzynska) Verfahrensfreie Baumaßnahmen, Abbruchanzeige (Burzynska) Genehmigungsfreie öffentliche Baumaßnahmen (Burzynska) Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen (Burzynska) VIII

10 Inhaltsverzeichnis Seite Zehnter Teil Genehmigungsverfahren 63 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (Stiel) Baugenehmigungsverfahren (Stiel) Bautechnische Nachweise, Typenprüfung (Stiel) Abweichungen (Stiel Breyer) Bauantrag und Bauvorlagen (Stiel) Beteiligung der Nachbarn (Burzynska) Behandlung des Bauantrags (Stiel) Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung (Burzynska) Geltungsdauer der Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung (Burzynska) Durchführung baugenehmigungsbedürftiger Baumaßnahmen (Burzynska) Bauvoranfrage und Bauvorbescheid (Burzynska) Bauaufsichtliche Zustimmung (Burzynska) Genehmigung fliegender Bauten (Stiel) Elfter Teil Sonstige Vorschriften über die Bauaufsicht 76 Bauüberwachung (Mann) Bauabnahmen (Mann) Regelmäßige Überprüfung (Mann) Baurechtswidrige Zustände, Bauprodukte und Baumaßnahmen sowie verfallende bauliche Anlagen (Mann) Ordnungswidrigkeiten (Mann) Baulasten, Baulastenverzeichnis (Mann) Zwölfter Teil Ausführungsvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften 82 Verordnungen (Wiechert) Technische Baubestimmungen (Wiechert) örtliche Bauvorschriften (Wiechert) Anforderungen an bestehende und genehmigte bauliche Anlagen (Stiel) Übergangsvorschriften (Wiechert) Änderung von Rechtsvorschriften (Wiechert) Inkrafttreten (Wiechert) Anhang Verzeichnis der verfahrensfreien Baumaßnahmen (abgedruckt bei 60) Zusätzlich abgedruckte Vorschriften Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVO-NBauO) 1 Zuwegung Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Kinderspielplätze Umwehrungen Tragende Wände und aussteifende Wände Außenwände Trennwände Brandwände Stützen IX

11 Inhaltsverzeichnis Seite 10 Decken Dächer Ställe Rettungswege Treppen Notwendige Treppenräume Sicherheitstreppenräume Notwendige Flure Offene Gänge zu außenliegenden Sicherheitstreppenräumen Vorräume vor innenliegenden Sicherheitstreppenräumen Fenster und Türen Aufzüge Zelte Lüftungsanlagen, Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle Wasserversorgungsanlagen, Anlagen für Abwässer, Dungstätten Aufbewahrung fester Abfallstoffe in Gebäuden Abstellraum Toiletten Aufenthaltsräume Barrierefreie bauliche Anlagen Regelmäßige Überprüfung technischer Anlagen Druckbehälteranlagen für Flüssiggas Ordnungswidrigkeiten Übergangsvorschriften Inkrafttreten Verordnung über das Übereinstimmungszeichen (ÜZV) Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach Bauordnungsrecht (PÜZ-Anerkennungsverordnung- PÜZAVO) Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzverordnung GaStplVO) Richtzahlen für den Einstellplatzbedarf Richtzahlen für den Bedarf an Fahrradabstellanlagen (Auszug) Verordnung über Bauvorlagen und die Einrichtung von automatisierten Abrufverfahren für Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO) Verordnung über die bautechnische Prüfung von Baumaßnahmen (Bautechnische Prüfungsverordnung BauPrüfVO) Versuch über anerkannte Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen nach Bauordnungsrecht (Bauordnungsrechtliche Sachverständigenverordnung BauSVO) Stichwortverzeichnis X

Bauordnung fur Berlin

Bauordnung fur Berlin Dieter Wilke Hans-Jurgen Dageforde Andreas Knuth Thomas Meyer Cornelia Broy-Bulow Bauordnung fur Berlin Kommentar mit Rechtsverordnungen und Ausfiihrungsvorschriften 6., vollstandig uberarbeitete Auflage

Mehr

Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Kommentar Herausgegeben von Dr Klaus Schönenbroicher Ministerialrat, Düsseldorf und Dr Manuel Kamp Regierungsdirektor, Düsseldorf qq Verlag C H Beck München 2012

Mehr

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg Landesbauordnung für Baden-Württemberg mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Garagenverordnung, Bauvorlagenverordnung und weiteren ergänzenden Vorschriften bearbeitet von Hans-Jürgen Krohn Ltd. Ministerialrat

Mehr

Seite Vorwort... 5 Zusammenstellung nach Sachgebieten Abkürzungen, Bezugsquellen Einführung... 15

Seite Vorwort... 5 Zusammenstellung nach Sachgebieten Abkürzungen, Bezugsquellen Einführung... 15 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... 5 Zusammenstellung nach Sachgebieten.... 11 Abkürzungen, Bezugsquellen.... 13 Einführung... 15 Teil I Gesetz LBO 2010 mit Kurzkommentierung Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg Landesbauordnung für Baden-Württemberg mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Verfahrensverordnung, Feuerungsverordnung, Garagenverordnung und weiteren ergänzenden Vorschriften Textausgabe bearbeitet von

Mehr

BauO NRW Kommentar. Bauordnungsrecht Nordrhein-Westfalen. Kommentar.

BauO NRW Kommentar. Bauordnungsrecht Nordrhein-Westfalen. Kommentar. BauO NRW Kommentar Bauordnungsrecht Nordrhein-Westfalen. Kommentar. Bearbeitet von Horst Gädtke, Prof. Heinz-Georg Temme, Dr.-Ing. Detlef Heintz, Knut Czepuck 11., neu bearb. Aufl. 2008. Buch. 2004 S.

Mehr

Geändertes Bauordnungsrecht ab

Geändertes Bauordnungsrecht ab Geändertes Bauordnungsrecht ab 01.11.2012 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Allgemeines... 1 Änderungen in materieller Hinsicht... 2 1. Einteilung der Gebäude in Gebäudeklassen... 2 2. Modifizierung

Mehr

Entwurf. Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Entwurf. Niedersächsische Bauordnung (NBauO) NBauO-E- - S. 1 - Entwurf Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Stand Inhaltsübersicht Teil I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich S. 4 2 Begriffe S. 4 3 Allgemeine Anforderungen S. 7 Teil II Das Grundstück

Mehr

Die NBauO-Novelle 2012

Die NBauO-Novelle 2012 Die NBauO-Novelle 2012 Wesentliche Änderungen im Überblick Entwurfsverfasserveranstaltung 6. Juli 2012 Begrüßung Richard Eckermann Dezernent für Ordnung, Bauen und Umwelt Dominik Vinbruck Leiter des Bauordnungsamts

Mehr

Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu?

Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Kommunenveranstaltung 2016 Barrierefrei Kostengünstig Energieeffizient in Hamm am 22.04.2016 Johannes Osing Städte- und Gemeindebund NRW 1 Novelle der BauO Stand

Mehr

Synopse MBO Bln BO - BbgBO Entwurf - 1 - Musterbauordnung Berliner Bauordnung Brandenburgische Bauordnung. Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Synopse MBO Bln BO - BbgBO Entwurf - 1 - Musterbauordnung Berliner Bauordnung Brandenburgische Bauordnung. Erster Teil Allgemeine Vorschriften Synopse MBO Bln BO - BbgBO Entwurf - 1 - Stand: 28.06.2013 Musterbauordnung Berliner Bauordnung Brandenburgische Bauordnung Entwurf Entwurf Fassung 21. September 2012 1 Stand 26. April 2013 Stand 19. Juni

Mehr

Thüringer Innenministerium. Neue Thüringer Bauordnung 2004

Thüringer Innenministerium. Neue Thüringer Bauordnung 2004 Thüringer Innenministerium Neue Thüringer Bauordnung 2004 Liebe Thüringer Bürgerinnen und Bürger - liebe Bauherren! Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung in Kraft. Sie passt die Bauordnung

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von

Mehr

Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW

Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anwendungsbereich Im Bereich eines B-Plans bedürfen geringer und

Mehr

Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren

Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren Aktuelles Recht für die Praxis Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren von Dr. Thomas Stahnecker 1. Auflage Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren Stahnecker schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Brandschutz in Deutschland

Brandschutz in Deutschland Gliederung I. die Säulen der Brandschutzorganisation II. III. IV. das föderale Prinzip Mustervorschriften/ Sonderbauverordnungen Schutzziele V. materielle Anforderungen, beispielhaft VI. Genehmigungsverfahren,

Mehr

Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Vom 3. April 2012. Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Vom 3. April 2012. Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46 VORIS 21072 ) Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: I n h a l t s ü b e r s i c h t E r s t e r T e i

Mehr

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben Hinweis: Musterformular, welches individuell vom jeweiligen Sachkundigen als Unternehmer nach Art. 52 BayBO angepasst werden kann Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachkundige nach der

Mehr

Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung -BAGebS-)

Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung -BAGebS-) Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung -BAGebS-) Aufgrund der 5, 29 und 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 7.

Mehr

Niedersächsische Bauordnung

Niedersächsische Bauordnung Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Niedersachsen Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46) Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: geändert am

Mehr

Die Bauordnung für Berlin

Die Bauordnung für Berlin Die Bauordnung für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Kommunikation Württembergische Straße 6 10707 Berlin Inhaltliche Konzeption, Koordination und Bearbeitung Senatsverwaltung für

Mehr

Technisches Baurecht in Baden-Württemberg

Technisches Baurecht in Baden-Württemberg Behälterbau Seite 1/5 Technisches Baurecht in Baden-Württemberg 0 Inhalt 0 Inhalt 1 1 Allgemeines 1 2 Baurecht Baden-Württemberg 1 3 Verwendete Unterlagen 4 3.1 Baurecht Baden-Württemberg 4 3.2 Sonstige

Mehr

Brandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung

Brandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Brandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Bauvorhaben: Bauort: Bauherr: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich nach Art. 2 (3) BayBO

Mehr

Brandschutz im Bestand

Brandschutz im Bestand Brandschutz im Bestand zwischen Sanierungspflicht und Kompensationsmöglichkeiten Forum Arbeitssicherheit der HIS- Hochschul-Informations-System GmbH am 03.Dezember 2012 in der Johann- Wolfgang- von Goethe

Mehr

Kündigungsschutzgesetz: KSchG

Kündigungsschutzgesetz: KSchG Gelbe Erläuterungsbücher Kündigungsschutzgesetz: KSchG Kommentar von Prof. Dr. Roland Schwarze, Dr. Mario Eylert, Dr. Peter Schrader 1. Auflage Kündigungsschutzgesetz: KSchG Schwarze / Eylert / Schrader

Mehr

Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO Kommentar Bearbeitet von Wilhelm E. Feuerich, Dr. Dag Weyland, Rüdiger Brüggemann, Ralf Kilimann, Imke Reelsen, Elisabeth Reinhard, Elisabeth Schwärzer, Monika Träger,

Mehr

Bauvorschriften in Niedersachsen

Bauvorschriften in Niedersachsen Bauvorschriften in Niedersachsen Inhalt: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Vorschriften sind in dieser kostenlosen Online-Ausgabe der Landesbauordnungen nicht enthalten.

Mehr

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H.

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H. Prüfe dein Wissen: PdW 33 Insolvenzrecht von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65307 0 Zu Leseprobe

Mehr

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

Aktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beim Brandschutz

Aktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beim Brandschutz Andreas Bell Aktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beim Brandschutz I. Änderungen in der BayBO zum 01.01.2013 Sonderbautatbestände Änderung der BayBO zum 01.01.2013 in Art. 2 Abs. 4 Sonderbautatbestände:

Mehr

Oberste Bauaufsicht. Merkblatt zum Brandschutznachweis. 1. Allgemeines. 2. Brandschutznachweis. Fassung November 2014

Oberste Bauaufsicht. Merkblatt zum Brandschutznachweis. 1. Allgemeines. 2. Brandschutznachweis. Fassung November 2014 Oberste Bauaufsicht Merkblatt zum Brandschutznachweis Fassung November 2014 1. Allgemeines Der Brandschutznachweis ist ein bautechnischer Nachweis gemäß 67 Abs. 1 BauO Bln, der für jedes Bauvorhaben, soweit

Mehr

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Gelbe Erläuterungsbücher Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV von Dr. P. Zimmermann 1. Auflage Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Zimmermann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Brandschutz Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Versicherungskammer Bayern Dipl.Ing. Florian Ramsl Seite 1 Art. 2 (4) Sonderbauten 8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr

Mehr

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LbauO M-V) v. 18. April 2006 1 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102) Inhaltsübersicht 1 Anwendungsbereich 2

Mehr

PsychThG: Psychotherapeutengesetz

PsychThG: Psychotherapeutengesetz Gelbe Erläuterungsbücher PsychThG: Psychotherapeutengesetz ommentar von Jan H. L. Immen, Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Günter Jerouschek, Jutta lammt-asprion, Günter Spielmeyer, Vera Walther- Moog 1. Auflage

Mehr

NIEDERSÄCHSISCHE BAUORDNUNG (NBAUO)

NIEDERSÄCHSISCHE BAUORDNUNG (NBAUO) NIEDERSÄCHSISCHE BAUORDNUNG (NBAUO) in der Fassung vom 10. Februar 2003, zuletzt geändert am 23. Juni 2005 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und anderer Rechtsvorschriften

Mehr

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M- V)

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M- V) Verordnungen Zum Archiv Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M- V) In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 468, ber. S. 612) geändert - durch Artikel 2 des Gesetzes vom

Mehr

Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen

Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen Kommunale Schriften für Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen Textausgabe mit Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Bauordnung, sonstigen Vorschriften für die Baugenehmigung und einer

Mehr

Musterbauordnung Stand Mai Inhaltsverzeichnis. Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Allgemeine Anforderungen

Musterbauordnung Stand Mai Inhaltsverzeichnis. Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Allgemeine Anforderungen Musterbauordnung Stand Mai 2009 Inhaltsverzeichnis Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Allgemeine Anforderungen Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung 4 Bebauung

Mehr

MBO. Inhaltsverzeichnis. Erster Teil Allgemeine Vorschriften. Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung

MBO. Inhaltsverzeichnis. Erster Teil Allgemeine Vorschriften. Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung MUSTERBAUORDNUNG MBO 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Allgemeine Anforderungen FASSUNG NOVEMBER 2002 Inhaltsverzeichnis Erster Teil Allgemeine Vorschriften Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung

Mehr

Produkthaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung Gelbe Erläuterungsbücher Produkthaftpflichtversicherung Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung von Industrie- und Handelsbetrieben (Produkthaftpflicht-Modell)

Mehr

Landesbauordnung für Baden-Württemberg Novellierung 2010 Text der ab 1. März 2010 gültigen Fassung

Landesbauordnung für Baden-Württemberg Novellierung 2010 Text der ab 1. März 2010 gültigen Fassung Merkblatt Nr. 61 Landesbauordnung für Novellierung 2010 Text der ab 1. März 2010 gültigen Fassung Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax

Mehr

8 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze

8 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) Vom 18. April 2006 * Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: GVOBl. M-V 2006, S. 102 Stand: Fußnoten *) letzte berücksichtigte Änderung: 59 geändert

Mehr

Quelle: Fundstelle: GBl. 2010, 357, 416 Gliederungs-Nr: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) 1) in der Fassung vom 5.

Quelle: Fundstelle: GBl. 2010, 357, 416 Gliederungs-Nr: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) 1) in der Fassung vom 5. Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LBO Neugefasst durch 05.03.2010 Bek. vom: Gültig ab: 01.03.2010 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GBl. 2010, 357, 416 Gliederungs-Nr: 2133-1 Landesbauordnung für

Mehr

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz

Mehr

Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007

Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 Fundstelle: GVBl 2007, S. 588 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Art. 56 geänd. (Art. 78 Abs. 4 G v. 25.2.2010,

Mehr

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO)

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO) Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen Bayerische Bauordnung (BayBO) Am 1. Januar 2008 trat die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Die bisherige Systematik im vereinfachten

Mehr

Bayerische Bauordnung

Bayerische Bauordnung Bayerische Bauordnung (BayBO) Freistaat Bayern Bekanntmachung der Neufassung der Bayerischen Bauordnung 1) Vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) Auf Grund von 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Änderung der Bayerischen

Mehr

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), Stand 19.10.2004 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Fassung vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Oktober 2004

Mehr

Niedersächsische Bauordnung (NbauO) in der Fassung vom 10. Februar 2003

Niedersächsische Bauordnung (NbauO) in der Fassung vom 10. Februar 2003 Niedersächsische Bauordnung (NbauO) in der Fassung vom 10. Februar 2003 I n h a l t s ü b e r s i c h t Teil I - Allgemeine Vorschriften 1 Grundsätzliche Anforderungen 2 Begriffe 3 Von der Bauordnung ausgenommene

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung vom 06. Juni 2000 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 5. September 2011

Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung vom 06. Juni 2000 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 5. September 2011 Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung vom 06. Juni 2000 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 5. September 2011 (Anlage gemäß 1 der Bauaufsichtsgebührensatzung) I n h a l t s ü b e r

Mehr

21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1

21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1 21.09.2012 Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1 Thema Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 2 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE

Mehr

Prüfsachverständigen für Brandschutz. Dipl.-Ing. (FH) Bernd Stark

Prüfsachverständigen für Brandschutz. Dipl.-Ing. (FH) Bernd Stark Einbettung des Prüfsachverständigen für Brandschutz im Baugenehmigungsverfahren Dipl.-Ing. Stefan Heitmann Prüfsachverständiger für Brandschutz Sitz: Dorfstraße 23701 Eutin-Fissau Tel.: 045 21 / 761 39

Mehr

Bauordnung für Berlin (BauO Bln)*

Bauordnung für Berlin (BauO Bln)* 1 Bauordnung für Berlin (BauO Bln)* Vom 7. Juni 2007 (GVBl. S. 222) Inhaltsverzeichnis ERSTER TEIL: Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Allgemeine Anforderungen ZWEITER TEIL: Das Grundstück

Mehr

Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude

Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang h kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die

Mehr

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft. Hamburgische Bauordnung, (HBauO)

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft. Hamburgische Bauordnung, (HBauO) Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Neufassung der Hamburgischen Bauordnung Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle die nachstehende Hamburgische Bauordnung beschließen. Die für die Änderung

Mehr

Studienkommentar StGB

Studienkommentar StGB Studienkommentar StGB - Strafgesetzbuch - von Prof. Dr. Wolfgang Joecks 9. Auflage Studienkommentar StGB Joecks schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:

Mehr

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) INHALTSÜBERSICHT Erster Teil Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 1 Begriffe... 2 Allgemeine

Mehr

Beck kompakt. Vereinsrecht. 132 Tipps für die Vereinsarbeit. von Christof Wörle-Himmel. 2. Auflage

Beck kompakt. Vereinsrecht. 132 Tipps für die Vereinsarbeit. von Christof Wörle-Himmel. 2. Auflage Beck kompakt Vereinsrecht 132 Tipps für die Vereinsarbeit von Christof Wörle-Himmel 2. Auflage Vereinsrecht Wörle-Himmel schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Insolvenzordnung (InsO)

Insolvenzordnung (InsO) Insolvenzordnung (InsO) Kommentar von Dr. Eberhard Braun, Rüdiger Bauch, Elke Bäuerle, Dr. Andreas J. Baumert, Dr. Andreas Beck, Holger Blümle, Volker Böhm, Michael Böhner, Dr. Peter Bra, de, Stefano Buck,

Mehr

Sächsische Bauordnung

Sächsische Bauordnung Sächsische Bauordnung (SächsBO) Freistaat Sachsen Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Bauordnung Vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186) Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2015

Mehr

Brandschutz im Genehmigungsverfahren

Brandschutz im Genehmigungsverfahren Brandschutz im Genehmigungsverfahren im Hause oemig + partner Westring 455 24106 Kiel Mail: info@oemig-u-partner.de Web: www.oemig-u-partner.de Seminarablauf Teil 1 Erfordernis von Brandschutznachweisen

Mehr

Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung

Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung Beck`sche Musterverträge 15 Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung von Dr. Michael Krenzler 5., überarbeitete Auflage Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung Krenzler schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung(BauO NRW), Bekanntmachung der Neufassung

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung(BauO NRW), Bekanntmachung der Neufassung Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung(BauO NRW), Bekanntmachung der Neufassung Vom 1. März 2000 (Fn 1) Aufgrund des Artikels III Abs. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 4/2252 Vierte Wahlperiode Gesetzentwurf

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 4/2252 Vierte Wahlperiode Gesetzentwurf Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 4/2252 Vierte Wahlperiode 29.06.2005 Gesetzentwurf Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Bauordnung des Landes Sachsen Anhalt, zur Erleichterung

Mehr

H Nr Ausgegeben am 16. Oktober Inhalt Bremische Landesbauordnung und Änderung des Bremischen Ingenieurgesetzes... S.

H Nr Ausgegeben am 16. Oktober Inhalt Bremische Landesbauordnung und Änderung des Bremischen Ingenieurgesetzes... S. H 334 401 009 Ausgegeben am 16. Oktober 009 Nr. 54 Inhalt Bremische Landesbauordnung und Änderung des Bremischen Ingenieurgesetzes............ S. 401 Bremische Landesbauordnung und Änderung des Bremischen

Mehr

Hamburgische Bauordnung

Hamburgische Bauordnung Hamburgische Bauordnung (HBauO) Freie und Hansestadt Hamburg Hamburgische Bauordnung (HBauO) Vom 14. Dezember 2005 (GVBl. S. 525/563) geändert am 11. April 2006 (GVBl. S. 157), 17. Februar 2009 (GVBl.

Mehr

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) Vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) vom ) Gebührenpflichtige, Amtshandlungen

Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) vom ) Gebührenpflichtige, Amtshandlungen Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) vom 5.12.2001 1) 1 Gebührenpflichtige, Amtshandlungen Die Universitätsstadt Gießen erhebt zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes

Mehr

Einführung 2. Architektenkammer Baden-Württemberg Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße Stuttgart. Merkblatt Nr.

Einführung 2. Architektenkammer Baden-Württemberg Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße Stuttgart. Merkblatt Nr. Merkblatt Nr. 61 Landesbauordnung für LBO LBO vom 8. August 1995 in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), geändert durch Artikel 70 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 73),

Mehr

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall

Mehr

Newsletter - Tragwerksplanung

Newsletter - Tragwerksplanung 06-2012 Seite 1 von 5 - Tragwerksplanung EUROCODES Die Einführung der Eurocodes als technische Regeln für die Bemessung, Planung und Konstruktion von baulichen Anlagen wird durch Bekanntgabe mit Runderlass

Mehr

Handbuch Bauordnungsrecht

Handbuch Bauordnungsrecht Handbuch Bauordnungsrecht Herausgegeben von Dr. Gerhard Hans Reichel Präsident des Verwaltungsgerichts München Dr. Bernd H. Schulte Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Münster

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung. Gesetz zur Vereinfachung des Berliner Baurechts (Bauvereinfachungsgesetz BauVG Bln)

Vorlage zur Beschlussfassung. Gesetz zur Vereinfachung des Berliner Baurechts (Bauvereinfachungsgesetz BauVG Bln) Drucksache 15/ 3926 03.05.2005 15. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Vereinfachung des Berliner Baurechts (Bauvereinfachungsgesetz BauVG Bln) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind

Mehr

Beck`sche Kurz-Kommentare 58. VOB Teile A und B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV)

Beck`sche Kurz-Kommentare 58. VOB Teile A und B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV) Beck`sche Kurz-Kommentare 58 VOB Teile A und B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV) von Prof. Dr. Klaus Dieter Kapellmann, Prof. Dr. Burkhard Messerschmidt, Anne-Christin

Mehr

Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht

Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht am Mittwoch, den 09. Dezember 2009 Referent: Dipl.-Ing. Thomas Horn Fachbereichsleiter Bauaufsicht und Naturschutz im Landwirtschaftszentrum Eichhof in Bad Hersfeld

Mehr

Bauantrag. 1. - normales Baugenehmigungsverfahren nach 67 LBO -

Bauantrag. 1. - normales Baugenehmigungsverfahren nach 67 LBO - Bauantrag 1. - normales Baugenehmigungsverfahren nach 67 LBO - Wer bearbeitet im Fachdienst Bauaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde Bauanträge? Die/Den für die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständige/n

Mehr

Die Station in Strafsachen

Die Station in Strafsachen Grundkurse/Referendariat Die Station in Strafsachen Grundkurs für Rechtsreferendare von Dr. Andreas Ernemann, Ekkehard Fuhse, Jens Johannsen, Ove-Jens Kraak, Dr. Helmut Palder, Thilo Pfordte, Dr. Karsten

Mehr

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung der Neufassung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung - (BauO NRW)

Mehr

http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/20om/page/bsthueprod.psml;jsessionid...

http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/20om/page/bsthueprod.psml;jsessionid... Seite 1 von 63 Landesrecht TH Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: ThürBO Neugefasst durch 16.02004 Bek. vom: Gültig ab: 005.2004 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVBl. 2004, 349 Gliederungs 2130-9

Mehr

Tech-News Nr. 2013/01 (Stand: 24.01.2013) Brandschutz in Baden-Württemberg bei tragenden, nichttragenden und raumabschließenden Bauteilen

Tech-News Nr. 2013/01 (Stand: 24.01.2013) Brandschutz in Baden-Württemberg bei tragenden, nichttragenden und raumabschließenden Bauteilen Tech-News Nr. 2013/01 (Stand: 24.01.2013) Baurecht Dipl.-Ing. Klaus Schäfer Prüfingenieur für Bautechnik VPI Wettbachstraße 18 71063 Sindelfingen Brandschutz in Baden-Württemberg bei tragenden, nichttragenden

Mehr

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/2566. Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/2566. Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/2566 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein An den Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags [Eingang: 02.11.2007] Entwurf eines

Mehr

WELCHE ERLEICHTERUNGEN BRINGEN DIE VERÄNDERTEN BAUVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DES BRANDSCHUTZES FÜR DAS BAUVERFAHREN?

WELCHE ERLEICHTERUNGEN BRINGEN DIE VERÄNDERTEN BAUVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DES BRANDSCHUTZES FÜR DAS BAUVERFAHREN? Ingenieure für Brandschutz DIE UE BERLIR BAUORDNUNG WELCHE ERLEICHTERUNGEN BRINGEN DIE VERÄNDERTEN BAUVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DES BRANDSCHUTZES FÜR DAS BAUVERFAHREN? Von Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher,

Mehr

Urhebervertragsrecht - Gelungen oder reformbedürftig?

Urhebervertragsrecht - Gelungen oder reformbedürftig? Schriftenreihe des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln 110 Urhebervertragsrecht - Gelungen oder reformbedürftig? Vortragsveranstaltung des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität

Mehr

Wasserverbandsgesetz: WVG

Wasserverbandsgesetz: WVG Gelbe Erläuterungsbücher Wasserverbandsgesetz: WVG Kommentar von Prof. Dr. Michael Reinhardt, Dr. Frank Hasche, Prof. Dr. Christoph Brüning, Prof. Dr. Tilman Cosack, Dr. Ludger Giesberts, Dr. Jochen Hentschel,

Mehr

Investitions- und Steuerstandort Schweiz

Investitions- und Steuerstandort Schweiz Investitions- und Steuerstandort Schweiz Wirtschaftliche und steuerliche Rahmenbedingungen von Dr. Jürgen Brand, Hermann Bechtold, Christine Boldi-Goetschy, Lorella Callea, Dominique Facincani-Kunz, Dr.

Mehr

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (5K 1012/85 vom 14.11.1985) Der Umstand, dass in vielen

Mehr

1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt

1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt 1. Hessischer Brandschutztag Brandschutzkonzepte Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt Einleitung Erwartungen an das Brandschutzkonzept: - übersichtlich aufgebaut - klar strukturiert - widerspruchsfrei

Mehr

Satzung der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren Bauaufsichtsgebührensatzung

Satzung der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren Bauaufsichtsgebührensatzung Satzung der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren Bauaufsichtsgebührensatzung Aktuelle Textfassung nach der letzten Änderung vom 31. März 2004 1 Geltungsbereich Die Kreisstadt

Mehr

Arbeitsblätter MLAR 2005

Arbeitsblätter MLAR 2005 Die Richtlinie als Arbeitsunterlage Als Grundlage dient die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR Redaktionsstand 2005) Stand:

Mehr

Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt

Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt vom 20. Dezember 2005 GVBl. S. 769 * 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Allgemeine Anforderungen BauO LSA Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Vorschriften Teil 2 Das

Mehr

- Elektronische Post -

- Elektronische Post - Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Postfach 31 29, 65021 Wiesbaden Geschäftszeichen

Mehr

Der Prüfingenieur in der Tragwerksplanung

Der Prüfingenieur in der Tragwerksplanung Der Prüfingenieur in der Tragwerksplanung Dipl.-Ing. (FH) Christian Heer I ngeni eur bür o f ür Baust at i k Obering. Prof. Dipl.-Ing.(TU) Dieter Beyer Prüfingenieur für Standsicherheit der Fachrichtungen

Mehr

Brandschutz im Holzbau: Teamwork schafft Sicherheit

Brandschutz im Holzbau: Teamwork schafft Sicherheit Brandschutz im Holzbau: Teamwork schafft Sicherheit Reinhard Eberl-Pacan MODERNER HOLZBAU HERAUSFORDERUNGEN Brandschutz Akademie Berlin Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf Tel. +49 700 900 950

Mehr

Fälle zum öffentlichen Baurecht

Fälle zum öffentlichen Baurecht Schriftenreihe der Juristischen Schulung/ Fälle mit Lösungen 26 Fälle zum öffentlichen Baurecht von Dr. Manfred Gubelt, Prof. Dr. Stefan Muckel, Dr. Thomas Stemmler 7., neu bearbeitete Auflage Fälle zum

Mehr

BRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN

BRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN Dipl.-Ing. Matthias Oeckel Prüfingenieur für Brandschutz ö.b.u.v. Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz Dr. Zauft Ingenieurgesellschaft mbh, Potsdam Vortrag Prüfsachverständigentag, 7. November

Mehr

Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S.

Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S. Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S.548) (1) Für öffentliche Leistungen der Bauaufsichtsbehörden

Mehr

Referent. / Harald Vogt / Staatlich geprüfter Techniker / Key-Account Manager ZAPP-ZIMMERMANN GmbH / Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz

Referent. / Harald Vogt / Staatlich geprüfter Techniker / Key-Account Manager ZAPP-ZIMMERMANN GmbH / Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz Referent / Harald Vogt / Staatlich geprüfter Techniker / Key-Account Manager ZAPP-ZIMMERMANN GmbH / Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz Agenda: Neue Abstandsregeln bei Abschottungen / Begriffsdefinitionen

Mehr

SGB XI. Soziale Pflegeversicherung

SGB XI. Soziale Pflegeversicherung Beck-Texte im dtv 5581 SGB XI. Soziale Pflegeversicherung Textausgabe von Prof. Dr. Bertram Schulin 11., überarbeitete Auflage SGB XI. Soziale Pflegeversicherung Schulin schnell und portofrei erhältlich

Mehr