RAT UND ANLEITUNG. Für Jugendliche unter 18 Jahren, die Vergewaltigung oder anderen Formen von sexuellen Übergriffen ausgesetzt gewesen sind

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1 RAT UND ANLEITUNG Für Jugendliche unter 18 Jahren, die Vergewaltigung oder anderen Formen von sexuellen Übergriffen ausgesetzt gewesen sind Staatsanwaltschaft

2 Inhalt Dieser Ratgeber wendet sich an Jugendliche, die einem sexuellen Übergriff ausgesetzt gewesen sind. Wenn Du bei der Polizei wegen einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs sonstiger Art Anzeige erstattest, wird Dir die Polizei erzählen, was passieren wird. Du wirst auch darüber informiert, wer Dir während des Verfahrens unterstützend zur Seite stehen kann. Es kann unter Umständen schwer sein, alles was Dir die Polizei erzählt hat, in Erinnerung zu behalten. Deshalb bekommst Du diesen Ratgeber, in dem dieselben Informationen zu finden sind, die Du von der Polizei bekommen hast, und zwar u.a. Informationen darüber, dass Dir kostenlos ein Rechtsanwalt (Rechtsbeistand) beigeordnet werden kann Du bei der Polizei einen für Dich beauftragten Ansprechpartner bekommst Du der Polizei erzählen musst, was passiert ist Du Dich eventuell ärztlich untersuchen lassen musst Du eventuell vor Gericht eine Zeugenaussage machen musst Du Opferentschädigung beantragen kannst Du bei verschiedenen Beratungsstellen Hilfe und Unterstützung bekommen kannst 2

3 Dir kann kostenlos ein Rechtsanwalt beigeordnet werden Du kannst kostenlose Rechtshilfe und Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt beanspruchen, der Dir während des gesamten Verfahrens unterstützend zur Seite steht. Er wird als Rechtsbeistand bezeichnet. Der Rechtsbeistand wird Dir vom Gericht beigeordnet. Ist Dir ein Rechtsanwalt bekannt, den Du als Rechtsbeistand beigeordnet haben möchtest, kannst Du der Polizei dies mitteilen. Der Rechtsbeistand steht Dir während des gesamten Verfahrensablaufs unterstützend zur Seite, und zwar während des Ermittlungsverfahrens während der Vernehmung von Dir während des Strafverfahrens bei der Beantragung von Opferentschädigung Normalerweise kannst Du bereits vor der ersten polizeilichen Vernehmung mit Deinem Rechtsbeistand sprechen. Unter Umständen kann es aber notwendig sein, dass die Polizei Dir einige Fragen zum Sachverhalt stellt, bevor der Rechtsbeistand eintrifft. 3

4 Bei der Polizei wird für Dich ein Ansprechpartner beauftragt Von der Polizei erhältst Du Namen und Telefonnummer eines Ansprechpartners bei der Polizei. Du kannst den Ansprechpartner anrufen, falls Du zur Sache Fragen hast oder wenn Du es nötig hast, mit jemandem über die Sache zu sprechen. Der Ansprechpartner ist entweder ein Polizeibeamter oder ein Staatsanwalt. SCHLICHTUNGSGESPRÄCH In einigen Fällen hast Du die Möglichkeit, an einem Schlichtungsgespräch zwischen Dir und dem Täter teilzunehmen, im Rahmen dessen Du in einer Umgebung, in der Du Dich sicher fühlst, mit dem Täter besprechen kannst, was passiert ist. Die Teilnahme an einem Schlichtungsgespräch ist sowohl für Dich als auch für den Täter freiwillig. Während des Gesprächs ist eine Schiedsperson stets anwesend. Schlichtungsgespräche können nur in den Fällen durchgeführt werden, in denen der Täter geständig ist. Auf der Website kannst Du mehr erfahren, oder aber Du kannst Dich bei der Polizei über die Möglichkeiten erkundigen. 4

5 Du musst der Polizei erzählen, was passiert ist Es ist Aufgabe der Polizei, den Fall zu erforschen. Das heißt, die Polizei muss herausbekommen was passiert ist ob das Passierte strafbar ist wer der Täter ist Als Erstes wird die Polizei in der Regel mit Dir sprechen. Das wird als Vernehmung bezeichnet. Das Gespräch wird in der Polizeidienststelle geführt. In aller Regel sind nur Du und der Polizeibeamte im Vernehmungslokal anwesend, aber auch der Rechtsbeistand und Vertreter des Sozialamts können anwesend sein. Vom Polizeibeamten wird eine Niederschrift von dem, was Du erzählst, aufgenommen. Von der Polizei werden auch andere Personen, die zur Aufklärung der Sache beitragen können, vernommen. 5

6 Du musst Dich eventuell ärztlich untersuchen lassen Es ist freiwillig, ob Du Dich ärztlich untersuchen lassen willst, eine ärztliche Untersuchung kann aber unter Umständen zu Beweissicherungszwecken erforderlich sein. Falls eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist, wird die Polizei mit Dir darüber reden. Du und Deine Eltern werden von der Polizei um die Erlaubnis zur Durchführung einer ärztlichen Untersuchung gebeten. 6

7 Falls Du vor Gericht als Zeuge aussagen musst Falls Anklage erhoben wird, wirst Du zur Hauptverhandlung als Zeuge vor Gericht geladen. Hier musst Du berichten, was passiert ist. Dein Rechtsbeistand wird Dich begleiten und kann Dir den Verfahrensablauf und was Du zu tun hast erklären. Du kannst auch eine andere Person bitten, Dich zu begleiten, aber nicht eine Person, die selbst vor Gericht in der Sache eine Aussage machen muss. IM GERICHTSSAAL SIND KEINE ZUSCHAUER Wenn Du vor Gericht eine Aussage darüber machen musst, was passiert ist, dürfen im Gerichtssaal in der Regel nur die an der Gerichtsverhandlung beteiligten Personen anwesend sein [Verhandlung hinter verschlossenen Türen]. Das bedeutet, dass im Gerichtssaal keine Zuschauer sind. Es bedeutet auch, dass nichts von dem, was vor Gericht ausgesagt wird, in der Öffentlichkeit wiedergegeben werden darf. Niemand darf somit in der Zeitung oder im Fernsehen darüber berichten. ES KANN DURCHAUS SCHWER SEIN Es kann für Dich schwer sein, im Gerichtssaal vor fremden Menschen über das Geschehen berichten zu müssen. Dein Rechtsbeistand oder der bei der Polizei für Dich beauftragte Ansprechpartner kann Dich darüber informieren, wie es für Dich ein bisschen leichter gemacht werden kann. So kann vom Richter z.b. beschlossen werden, dass der Angeklagte den Gerichtssaal zu verlassen hat, während Du vor Gericht darüber berichtest, was passiert ist. Das bedeutet, dass sich der oder die Angeklagte während der richterlichen Vernehmung von Dir in einem Nebenraum aufhalten muss. 7

8 NACH ABSCHLUSS DES STRAFVERFAHRENS Falls der Täter verurteilt wird, kannst Du die Polizei um Benachrichtigung bitten, wenn der Täter nach Verbüßung der Strafe entlassen wird. Unter Umständen kannst Du auch um Benachrichtigung bitten, falls der Täter während der Verbüßung der Strafe an einem Interview in einer Zeitung oder einer Fernseh- oder Rundfunksendung teilnehmen wird. Über die Dir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten kann Dich der Rechtsbeistand oder die Polizei informieren. 8

9 Möglichkeiten der Opferentschädigung Falls Du einem sexuellen Übergriff ausgesetzt gewesen bist, kannst Du Opferentschädigung beantragen. Die Opferentschädigung wird vom dänischen Staat gezahlt, der den Betrag nachträglich beim Täter einfordern kann. Dein Rechtsbeistand kann Dich darüber informieren, wie zu verfahren ist und kann Dir auch bei der Ermittlung und Geltendmachung des Entschädigungsanspruches behilflich sein. 9

10 Hier kannst Du Hilfe und Unterstützung bekommen SOZIALAMT Das Sozialamt kann vielfach helfen, falls Du wegen des sexuellen Übergriffs Unterstützung brauchst. Du kannst das Sozialamt selbst anrufen oder Du kannst Deine Eltern oder andere Erwachsene, die Du vertraust, darum bitten, sich an das Sozialamt zu wenden. HAUSARZT Dein Hausarzt kann Dich auch unter Umständen in psychotherapeutische Behandlung überweisen. CENTER FOR VOLDTÆGTSOFRE Bei der Beratungsstelle Center for Voldtægtsofre kannst Du Rat und Anleitung bekommen. Hier kannst Du auch mit einem Psychologen sprechen. Auf der Website kannst Du mehr erfahren. TELEFONBERATUNGSTELLE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE Falls Du es nötig hast, mit jemandem über das, was passiert ist, zu sprechen, kannst Du die Telefonberatungsstelle von SISO anrufen. SISO ist das staatliche Wissenszentrum für Soziale Initiativen bei sexuellem Mißbrauch von Kindern. Mit den Mitarbeitern von SISO kannst Du über Alles reden, und Du brauchst den Mitarbeitern nicht zu erzählen, wer Du bist. Die Telefonnummer lautet Auf der Website kannst Du mehr erfahren. 10

11 BØRNS VILKÅR Über das Kindertelefon kannst Du mit einem Berater über Deine Sorgen, Probleme und Gedanken sprechen. Wenn Du anrufst, brauchst Du nicht zu erzählen, wer Du bist. Du kannst auch an Børnebrevkassen einen Brief schreiben oder über das KinderChat mit einem Berater chatten. Die Telefonnummer lautet Auf der Website kannst Du mehr erfahren. OFFERRÅDGIVNINGEN Bei der Opferberatungsstelle Offerrådgivningen können Dir die Berater behilflich sein, einen fachlich versierten Psychologen oder andere Therapieanbieter zu suchen. Mit den Beratern kannst Du Dich auch unterhalten, ohne Deinen Namen zu sagen. Opferberatungsstellen gibt es in allen Polizeibezirken. Auf der Website kannst Du mehr erfahren. ERSTATNINGSNÆVNET Wegen des Sexualdeliktes, dem Du ausgesetzt gewesen bist, kannst Du vom dänischen Staat Opferentschädigung beantragen. Auf der Website kannst Du über den Entschädigungsausschuss Erstatningsnævnet mehr erfahren. FORENINGEN HJÆLP VOLDSOFRE Du kannst Dich auch an den Verein Landsforeningen Hjælp Voldsofre wenden. Es ist ein privater Verein, der verschiedene Formen von Hilfe und Unterstützung, Rat und Anleitung bietet. Auf der Website kannst Du über die Angebote des Vereins mehr erfahren. 11

12 Der dänische Generalstaatsanwalt Frederiksholms Kanal København K REDAKTØR: MIKKEL THASTUM DESIGN OG PRODUKTION: KAREN CHRISTENSEN DESIGN TRYK: PRINFOHOLBÆK-HEDEHUSENE-KØGE

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