4. ZeugInnenbegleitprogramme für kindliche Opfer Stellungnahme und Antworten der Parteien

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1 4. ZeugInnenbegleitprogramme für kindliche Opfer Stellungnahme und Antworten der Parteien Die öffentliche Diskussion zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und die in den Medien dokumentierten Fälle von Kindesmisshandlungen haben zu einer verstärkten Aufmerksamkeit bezüglich der notwendigen Verbesserung von Kinderschutzmaßnahmen geführt. In diesem Kontext wurde die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden als notwendige Intervention von Institutionen gefordert. Wenig diskutiert wurde demgegenüber die Frage, welche Unterstützung kindliche Opfer und ihre Angehörigen nach einer Anzeige erhalten, wer sie durch die oftmals schwierigen Verfahren begleitet und wie sie auf die belastende Situation vorbereitet werden. ZeugInnenbegleitprogramme für kindliche Opfer gibt es in NRW bisher nur an wenigen Orten. Beratungen und Begleitungen im Verlauf einer Anzeige sind abhängig vom Wohnort und von der jeweiligen personellen und finanziellen Kapazität der örtlichen Opferhilfeeinrichtungen. Im Sinne einer besseren Strafverfolgung und zur Vermeidung sekundärer Traumatisierungen sollte ein solches Hilfsangebot als Standardleistung flächendeckend in NRW garantiert werden. Eine gesetzliche Verankerung der psychosozialen Prozessbegleitung als Pflichtaufgabe und die Entwicklung von Qualitätsstandards, wie sie in Österreich bereits etabliert sind, sollte darüber hinaus vom Land NRW unterstützt werden. Frage: Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die psychosoziale Begleitung von OpferzeugInnen, insbesondere kindlicher Opfer in Straf- und Zivilverfahren durch ZeugInnenbegleitprogramme in Gerichtsverfahren zu etablieren? a) Stellungnahme Aus den Antworten der Parteien ist sicherlich ein Konsens dahingehend festzustellen, dass alle die Notwendigkeit sehen, die psychosoziale Situation kindlicher Opfer in juristischen Verfahren besser in den Blick zu nehmen und ihre Unterstützung sicherzustellen. Die Vorschläge zur Umsetzung weichen dann aber durchaus voneinander ab. Die FDP verweist auf den Gesetzentwurf auf Bundesebene zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG), das bereits verbesserte Regelungen für kindliche Opfer vorsieht. Auch die SPD führt verschiedene bereits bestehende Angebote an und sagt eine Prüfung der Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zu. Auch Bündnis

2 90/DIE GRÜNEN vertreten die Auffassung, dass sich Organisation und Arbeitsweise der Justiz schon seit einiger Zeit besser auf die Belange der Opfer eingestellt haben. Eine Einschätzung, die sicherlich richtig ist, aber aus Sicht des DKSB Landesverbandes NRW e. V. und der DGfPI nicht bedeuten kann, dass die Unterstützung kindlicher Opfer bereits ausreichend ist. Aus unserer Sicht sehr erfreulich ist jedoch die Aussage der Bündnis 90/DIE GRÜNEN, sich dafür zu engagieren, dass es ein neues RichterInnen- und StaatsanwältInnengesetz eingeführt werden soll, das eine Fortbildungspflicht zum Thema sexualisierte und häusliche Gewalt beinhaltet. Einzig DIE LINKE spricht sich erfreulicherweise konkret für die Durchführung eines Modellprojektes aus, in dessen Rahmen Fachkräfte zu Psychosozialen Prozessbegleitungen qualifiziert werden sollen und das durch eine Regelfinanzierung auf eine verlässliche Grundlage gesetzt werden soll. b) Antworten der Parteien Bündnis 90/DIE GRÜNEN In der Bundesrepublik Deutschland ist im Strafprozessrecht zu lange Zeit den Opfern von Straftaten wurde wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden. Für die Strafverfolgung stand (und steht) zuvorderst die Funktion des Opfers als Zeugin oder als Zeuge im Mittelpunkt. Mittlerweile sind die Bemühungen um das Opfer allerdings zahlreich und vielfältig. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Vielzahl von Opferhilfsprojekten, die die Landesregierung initiiert und fördert. Organisation und Arbeitsweise der Justiz haben sich bereits seit geraumer Zeit auf die Belange der Opfer eingestellt. Bei den Staatsanwaltschaften des Landes sind Sonderstaatsanwältinnen und -staatsanwälte eingesetzt, die sich ausschließlich oder im Schwerpunkt ihrer Arbeit mit Verfahren befassen, die Gewalt gegen Frauen oder Kinder, Delikte der häuslichen Gewalt oder ähnliche Delinquenzbereiche zum Gegenstand haben. Zahlreiche Gerichte in Nordrhein- Westfalen haben Zeugenbetreuungsstellen eingerichtet. Dort finden Zeuginnen und Zeugen, die etwa als Tatopfer mit einem Gerichtsverfahren besondere Ängste und Befürchtungen verbinden, kompetente Ansprechpartner und Unterstützung. Dort wo diese Struktur noch nicht vorhanden ist, können RichterInnen die Opferzeugenaussage von Kindern und Jugendlichen auch an einem anderen Standort aufnehmen, um den

3 geschützten Rahmen zu gewährleisten. Zudem sollte das Landesrichtergesetz durch ein neues RichterInnen- und StaatsanwältInnengesetz abgelöst werden. Darin möchten wir uns für eine festgeschriebene Fortbildungspflicht insbesondere von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und Richterinnen und Richtern einsetzen. Innerhalb der Fortbildungen sollen dann auch Themen, wie sexualisierte und häusliche Gewalt behandelt und dafür sensibilisiert werden. CDU Für uns steht der Opferschutz vor dem Täterschutz. Insbesondere bei kindlichen Opfern von Sexualstraftaten müssen daher adäquate ZeugInnenbegleitprogramme verfügbar sein. Auf diese Weise kann die ohnehin belastende Situation einer gerichtlichen Auseinandersetzung für die Geschädigten wenigstens einigermaßen erträglich gestaltet werden. Daher werden wir das insoweit bestehende Beratungsangebot kritisch überprüfen und gegebenenfalls intensivieren. DIE LINKE DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass in der kommenden Legislaturperiode die Weiterbildung zur Psychosozialen Prozessbegleiterin bzw. zum Psychosozialen Prozessbegleiter des Instituts Recht Würde Helfen Institut für Opferschutz im Strafverfahren e. V. vom Justizministerium NRW in Zusammenarbeit mit fachlich ausgewiesenen (Kinderschutz-)Verbänden und Institutionen in einem Modellprojekt durchgeführt wird. Hierfür sind in den verschiedenen Regionen in NRW flächendeckend zusätzliche Stellen in Beratungsstellen einzurichten und durch das Land NRW zu fördern. Die Anspruchsberechtigten müssen zudem durch eine Informationskampagne über ihr Recht auf psychosoziale Beratung verstärkt aufgeklärt werden. Das Modellprojekt und seine Ergebnisse insbesondere für den Opferschutz und die Prozessführung - sollen parallel bis Ende der Legislaturperiode von einem unabhängigen Forschungsinstitut evaluiert werden. Auf Grundlage dieses Evaluationsberichtes soll dann eine Regelförderung der psychosozialen Prozessbegleitung in NRW erreicht werden.

4 FDP Die FDP setzt sich mit Nachdruck dafür ein, die Stellung der Opfer (m/w) sexualisierter Gewalt in Straf- und Ermittlungsverfahren zu stärken. Unter Federführung der liberalen Bundesjustizministerin ist erst jüngst ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) auf den Weg gebracht worden, der die Rechte von Opfern im Ermittlungs- und Strafverfahren verbessert. Als wichtiger und notwendiger Schritt im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern wurden damit entsprechende Empfehlungen aus dem Zwischenbericht des Runden Tisches gegen sexuellen Kindesmissbrauch umgesetzt. Maßnahmen, wie beispielsweise die Vermeidung von Mehrfachvernehmungen sowie die Verbesserung der Verfahrensrechte, Anspruch des Opfers auf kostenlose juristische Beratung oder Ausschluss der Öffentlichkeit, erleichtern dem schwer traumatisierten Opfer das Verfahren gegen den Straftäter. Der Deutsche Kinderschutzbund ist dabei neben anderen Kinder- und Opferschutzverbänden eine wichtige Institution, um durch konkrete Vorschläge an die Politik rechtspolitische Folgerungen aus Missbrauchsskandalen der Vergangenheit und alltägliche Beratungen und Begleitungen von Opfern und deren Angehörigen zu bewirken. Dieses Engagement für eine gezielte Stärkung von Zeugenbegleitprogrammen für kindliche Opfer stößt bei uns auf offene Türen. Die FDP NRW sagt zu, sich nach dem 13. Mai Hand in Hand mit dem Deutschen Kinderschutzbund und der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung dafür stark zu machen, dass in NRW die erforderliche Unterstützung kindlicher Opfer und deren Angehörigen durch entsprechende Betreuung und Begleitung verbessert wird. Ein Opfer darf unter keinen Umständen durch besonders belastende Umstände eines Strafverfahrens zum zweiten Mal zum Opfer werden. Gerade die oft sehr folgenreichen psychischen Folgen sexualisierter Gewalt müssen bei erforderlichen Beratungen und Begleitungen für kindliche Opfer angemessen berücksichtigt werden. SPD Bei den Amts- und Landgerichten in Nordrhein-Westfalen gibt es schon zahlreiche Maßnahmen und Einrichtungen der Zeugenbetreuung wie Zeugenzimmer und Aufenthaltsmöglichkeiten für die Kinder von Zeuginnen und Zeugen. Die Landgerichte Düsseldorf, Duisburg und Wuppertal können auf erfahrene Zeugenbetreuerinnen und

5 betreuer zurückgreifen, die dem ambulanten Sozialen Dienst der Justiz zugeordnet sind. Wir werden prüfen, welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Zeugenbetreuung erforderlich sind und uns für eine entsprechende Umsetzung einsetzen. Das gilt auch für das bestehende breit gefächerte Fortbildungsprogramm der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen zum Thema Opferschutz, das weiter bedarfsgerecht angeboten und ergänzt werden muss.

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