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1 Kategorien von Mitarbeitenden Urs Corradini, Bistumsregionalleitung Edi Wigger, Synodalverwalter l Trudi Bättig,

2 Kategorien von Mitarbeitenden Kirchliche Berufe - Kirchliche Berufe - Gemischt kirchliche / weltliche Berufe - Weltliche Berufe

3 Kategorien von Mitarbeitenden Kirchliche Berufe Dienstverhältnis mit Amtsdauer jeweils 4 Jahre mit Missio Pfarrer / Gemeindeleiter it oder Gemeindeleiterin it i Seelsorgerliches Personal mit Missio Vikare Mitarbeitende Priester Pastoralassistenten/ Pastoralassistentinnen Katecheten/Katechetinnen (dipl. KIL bzw. RPI) Jugendseelsorger/ Jugendseelsorgerinnen und weitere Spezialseelsorger/Spezialseelsorgerinnen

4 Kategorien von Mitarbeitenden Seelsorgerliches Personal ohne Missio Katecheten/Katechtinnen im Nebenamt (Ausbildung an der Fachstelle) Pfarreisekretär/Pfarreisekretärin Kirchenmusiker/Kirchenmusikerin ik h ik i Sakristan/Sakristanin Jugendarbeitende

5 Kategorien von Mitarbeitenden Gemischt kirchliche / weltliche Berufe Sakristan / Sakristanin kombiniert mit Hauswart Hauswart / Hauswartin Pfarreiheim Weltliche Berufe Verwalter / Verwalterin Hauswart / Hauswartin Verwaltungsangestellte / Verwaltungsangestellter Besonderer Status Kirchmeier / Kirchmeierin

6 Was ist eine Missio Urs Corradini Bistumsregionalleitung

7 Zuständigkeiten im Arbeitsverhältnis Trudi Bättig

8 Allgemein für das gesamte Personal Öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis (OR nicht anwendbar!) Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (kant. Personalgesetz, SRL Nr. 51) und Verordnung zum Personalgesetz (kant. Personalverordnung, SRL Nr. 52) Hinweis auf Referat von Thomas Trüeb

9 Körperschaften In der Röm.-Kath. Kirche vor Ort kennen wir zwei Körperschaften: Pfarrei Seelsorgeteam pastoral inhaltlich Kirchgemeinde Kirchenrat Finanzen Administration, Trägerin von Rechten und Pflichten (Eigentum, Verträge)

10 Aufgaben des Kirchenrates Für das gesamte Personal: (1) Arbeitsvertrag erstellen gemäss Anstellungsbedingungen und den Dienstvorschriften Stellenbeschreibungen aktualisieren auf Antrag der/des pastoral Vorgesetzten administrative Betreuung (Sozialversicherungen, Unfall, Ferien- / Absenzenkontrolle usw.)

11 Aufgaben des Kirchenrates Für das gesamte Personal: (2) stellt die Finanzierung für die Weiterbildung im Rahmen der Massnahmen gemäss Vereinbarung anlässlich des Förderungs- gespräches sicher Lohnanpassungen (Pfarrer/Gemeindeleiter oder Gemeindeleite- rin hat Antragsrecht, ist Mitglied des Kirchenrates, Ausstand bei Geschäften zu den eigenen Anstellungsbedingungen)

12 Aufgaben des Kirchenrates Für das gesamte Personal: (3) Information an die Mitarbeitenden direkt und andere Interessierte über personelle Veränderungen nimmt Anteil bei traurigen Anlässen wie Tod von nahen Angehöri- gen der Mitarbeitenden oder schweren Erkrankungen gratuliert allen Mitarbeitenden zu persönlichen Festen/Ereignissen

13 Aufgaben des Kirchenrates Für das gesamte Personal: (4) stellt die Finanzierung für die jährliche Verdankung (Dankesessen, Geschenke) der haupt- und freiwilligen Mitarbeitenden sicher ist verantwortlich für die korrekte Archivierung, beziehungsweise Vernichtung von alten Personalakten siehe Beilage grün Verwaltung von Personalakten

14 Pfarrer / Gemeindeleiter(in) (1) Anstellung nur möglich mit Missio in Zusammenarbeit mit der Regionalleitung Dienstverhältnis, i Amtsdauer jeweils 4 Jahre Kirchenrat führt die Verhandlungen betr. Dienstverhältnis (Stellen- umfang Lohn, Mietzins, Spesen, Sozialleistungen, Versicherungsfragen) von der Stellenbeschreibung gg geht Kopie an die Regionalleitung g Unklarheiten sind mit dem Bischofvikar resp. dem/der Regionalverantwortlichen zu besprechen

15 Pfarrer / Gemeindeleiter(in) (2) Der Kirchenrat leitet die Schritte für die formelle Wahl ein. Vorgesetzte Instanz ist die Dekanatsleitung. Die Dekanatsleitung führt das Förderungsgespräch. Der Kirchenrat erhält eine Kopie aus Teil 7 Vereinbarungen von Schritten zur Förderung der mitarbeitenden Person. Weiterbildungspflicht gemäss diözesaner Richtlinie. Der Kirchenrat überwacht die Absenzen- und Ferienkontrolle.

16 Pfarrer / Gemeindeleiter(in) (2) Konfliktbeispiel 1

17 Mitarbeitende im pastoralen Bereich Seelsorgerliches Personal mit Missio (1) Vikare / Mitarbeitende Priester, Pastoralassistenten/ Pastoral- assistentinnen, Katecheten/Katechetinnen h (dipl. KIL bzw. RPI), Jugendseelsorger/Jugendseelsorgerinnen und weitere Spezialseelsorger/Spezialseelsorgerinnen Der Bischof erteilt die Missio. Vorgesetzte Instanz ist der Pfarrer / Gemeindeleiter(in). Der Pfarrer/Gemeindeleiter(in) führt das Förderungsgespräch (Durchführungsbestätigung g g an Kirchenrat).

18 Mitarbeitende im pastoralen Bereich Seelsorgerliches Personal mit Missio (2) ) Der Pfarrer oder Gemeindeleiter(in) überprüft laufend die Stellenbeschreibungen und passt diese in Absprache mit dem Kirchenrat an. Zusätzliche Abmachungen und besondere Vorkommnisse sind dem Kirchenrat zu beantragen, resp. der Kirchenrat ist zu darüber zu orientieren.

19 Mitarbeitende im pastoralen Bereich Seelsorgerliches Personal mit Missio (3) Der Kirchenrat ist für Lohnanpassungen zuständig. Der Pfarrer/ Gemeindeleiter(in) it hat ein Antragsrecht (Ausstand bei eigenem Lohn). Der Pfarrer/Gemeindeleiter(in) sorgt für laufende Weiterbildung, erstellt die Einsatzpläne und plant die Absenzen und Ferien (Orientierung an personalverantwortlichen Kirchenrat).

20 Mitarbeitende im pastoralen Bereich Seelsorgerliches Personal ohne Missio (1) Katecheten/Katechtinnen im Nebenamt, Pfarreisekretär/Pfarreisekretärin, Kirchenmusiker/Kirchenmusikerin, Sakristan/Sakristanin Vorgesetzte Instanz ist der Pfarrer / Gemeindeleiter(in). Der Pfarrer / Gemeindeleiter(in) führt das Förderungs- gespräch. äh

21 Mitarbeitende im pastoralen Bereich Seelsorgerliches Personal ohne Missio (2) Bei der Katechetin/beim Katecheten (haupt- oder nebenamtlich) kann die verantwortliche Person aus dem Seelsorgeteam für die Katechese das Förderungs- und Beurteilungsgespräch führen. Der Pfarrer / Gemeindeleiter(in) überprüft laufend die Stellenbeschreibungen und passt diese in Absprache mit dem Kir- chenrat an.

22 Mitarbeitende im pastoralen Bereich seelsorgerliches Personal ohne Missio (3) Zusätzliche Abmachungen und besondere Vorkommnisse sind dem Kirchenrat zu beantragen, resp. der Kirchenrat ist darüber zu orientieren. Der Kirchenrat ist für Lohnanpassungen zuständig. Der Pfarrer / Gemeindeleiter(in) it hat ein Antragsrecht. Der Pfarrer/Gemeindeleiter(in) sorgt für laufende Weiterbildung erstellt die Einsatzpläne und plant die Absenzen und Ferien.

23 Mitarbeitende im pastoralen Bereich Konfliktbeispiel 2

24 Mitarbeitende im pastoralen Bereich seelsorgerliches Personal ohne Missio (4) Die Pfarreisekretärin ist organisiert im Verein der Pfarreisekretärinnen im (Unterstützung in Sachen Weiterbildung und bei Konflikten).

25 Mitarbeitende im pastoralen Bereich Konfliktbeispiel i i l 3

26 Mitarbeitende im pastoralen Bereich Pfarrhaushälterin Der Pfarrer ist vorgesetzte Person, führt das Förderungsgespräch und plant die Absenzen und Ferien. Der Kirchenrat ist für Lohnanpassungen zuständig. Der Pfarrer / Gemeindeleiter(in) hat ein Antragsrecht.

27 Mitarbeitende im gemischt kirchlichen / weltlichen Bereich Sakristan/Sakristanin mit Hauswartaufgaben (1) Vorgesetzte Instanzen: - Pfarrer /Gemeindeleiter(in) im pastoralen Bereich, - Kirchmeier(in) resp. Liegenschaftsverwalter(in) im Bereich Liegenschaftsunterhalt. t h Mitarbeitergespräche werden von den Verantwortlichen der entsprechenden Bereiche geführt.

28 Mitarbeitende im gemischt kirchlichen / weltlichen Bereich Sakristan/Sakristanin mit Hauswartaufgaben (2) Letzte Seite der Abmachungen erhält der Kirchenrat. Der Arbeitseinsatz, die Weiterbildung, Absenzen und Ferien werden gemeinsam geplant. Der Kirchenrat ist für Lohnanpassungen zuständig. Der Pfarrer / Gemeindeleiter(in) hat ein Antragsrecht. Der Beruf Sakristanin / Sakristan ist organisiert im Sakristanenverband (Aus- und Weiterbildung, Arbeitsplatzbewertungen).

29 Mitarbeitende im gemischt kirchlichen / weltlichen Bereich Hauswart / Hauswartin Pfarreiheim (1) Der Kirchmeier / die Kirchmeierin oder ein vom Kirchenrat bestimmtes Kirchenratsmitglied ist direkte(r) Vorgesetzte(r). Mitarbeitergespräche werden vom direkten Vorgesetzten geführt; die letzte Seite (Abmachungen) erhält der Kirchenrat. Der Pfarrer / Gemeindeleiter(in) i )h hat bei id der Vermietung der Räume ein Mitspracherecht (als Mitglied des Kirchenrates und pastoral Verantwortlicher).

30 Mitarbeitende im gemischt kirchlichen / weltlichen Bereich Hauswart / Hauswartin Pfarreiheim (2) Die Weiterbildung, Absenzen und Ferien werden vom Vorgesetzten geplant. Der Kirchenrat ist für Lohnanpassungen zuständig. Der Beruf Hauswart(in) ist organisiert im Fachverband der Hauswarte (Weiterbildungen, Arbeitsplatzbewertungen).

31 Mitarbeitende im weltlichen Bereich Verwalter / Verwalterin / Verwaltungsangestellte Ein vom Kirchenrat bestimmtes Kirchenratsmitglied ist direk- te(r) Vorgesetzte(r) und plant die Absenzen und Ferien sowie die Weiterbildung. Er führt die Mitarbeitergespräche. Die letzte Seite (Abmachungen) erhält der Kirchenrat. Der Kirchenrat ist für Lohnanpassungen zuständig. Antrag des vorgesetzten Kirchenratsmitgliedes.

32 Mitarbeitende besonderer Status Kirchmeierin e / Kirchmeier e Behördenmitglied und Mitarbeitende(r). Gewählt durch die Kirchgemeinde und gehört normalerweise dem Kirchenrat an. Untersteht der Aufsicht des Kirchenrates ( 30 Abs. 3 KGG). Es gibt keinen Anstellungsvertrag, wird von den Stimmberechtigten jeweils für vier Jahre gewählt. Der Kirchenrat ist für Lohnanpassungen zuständig. Der Kirchmeierverband hat Richtlinien zur Entschädigung erlassen (zur Zeit in Überarbeitung).

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