Konzept Konfliktmanagement

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1 Konzept Konfliktmanagement Von der Leiko verabschiedet am Von der Präsidentenkonferenz zur Kenntnis genommen am Mittelstrasse 6a 3012 Bern kathbern.ch

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Konfliktprävention Konfliktpräventions-Kategorien Konfliktpräventions-Massnahmen Konfliktbearbeitung Konfliktbearbeitungs-Kategorien Konfliktbearbeitungs-Massnahmen... 5 Anhang I: Planungsübersicht Massnahmen... 7 Anhang II: Konfliktbearbeitungs-Abläufe... 9 Anhang III: Einfache Begriffsklärungen...21 Anhang IV: Glossar

3 1. Einleitung Die Einrichtung eines Konfliktmanagements ist zwar ein Umsetzungsschritt (12) des Dekanats-Organisationskonzepts. Da aber Konflikte in der Katholischen Kirche Region Bern häufig die Grenze zwischen pastoraler und staatskirchenrechtlicher Seite überschreiten, soll diese Regelung vorbehaltlich der jeweiligen Rechtsvorgaben für beide Seiten gelten. Bei Konflikten geht es oft auch um rechtliche Fragen. Diese sind im kantonalen Personalrecht, im Obligationenrecht, in Reglementen, Verordnungen, Statuten etc. geregelt. Beim Konfliktmanagement geht es nicht darum, weitere rechtliche Regelungen aufzustellen oder sämtliche Regelungen von Belang aufzuführen. Es geht vor allem darum, Voraussetzungen und Abläufe für eine gute Konfliktbewältigung festzulegen. Das vorliegende Konzept hat also den Status von Leitlinien. Im Dekanats-Organisationskonzept sind im Kapitel 6.2. Beziehungen (22-23) grundsätzliche Überlegungen zum Thema Konflikt festgehalten. Sie können wie folgt zusammengefasst werden: Konflikte gehören zu lebendigen Organisationen und sind oft auch Anstoss für Veränderungen. Es kann somit beim Konfliktmanagement nicht um eine generelle Konfliktvermeidung gehen, obwohl eine gute Organisation immer versuchen muss, möglichst viele Konfliktquellen auszuschalten. Am wichtigsten ist aber ein gutes und klares Umgehen mit Konflikten. Ein definiertes Konfliktmanagement liefert die Grundlagen dafür. Es liegt dann jeweils an den Konfliktparteien, diese Grundlagen so umzusetzen, dass daraus eine tragfähige und produktive Konfliktlösung resultiert. Ein spezielles Augenmerk ist beim Konfliktmanagement in der Kirche auf die spirituelle Dimension zu richten. Eine christliche Spiritualität darf im Konflikt-Zusammenhang nicht zur Konflikt-Unterdrückung oder -Verschleierung dienen. Ihr Beitrag zur Konfliktbearbeitung ist vielmehr, dass auch in der Konfliktsituation die Beteiligten letztlich auf ein versöhntes Miteinander ausgerichtet sind, das nur erreicht werden kann, wenn der Umgang miteinander Klarheit mit Wertschätzung verbindet. 2

4 2. Konfliktprävention 2.1 Konfliktpräventions-Kategorien Kultur: Es besteht ein (Unternehmens-/ Betriebs-) Klima, in dem Konflikte nicht prinzipiell vermieden werden. Sie werden als normal gesehen und erfahren und sind eine Herausforderung zur Veränderung. Dazu gehören wesentlich die Einübung und die Pflege einer Feedback-Kultur auf allen Ebenen und in allen Prozessen. Ziele: Für Funktionen/Aufgaben/Prozesse sind klare Ziele formuliert und diese werden regelmässig überprüft. Rollen: Die verschiedenen, z.t. schwierig zu definierenden Rollen sind so weit wie möglich mit klaren, abgrenzbaren Kompetenzen/Verantwortungsbereichen ausgestattet. Dabei wird besonders auf eine gute Klärung des Zusammenspiels zwischen pastoralem und staatskirchenrechtlichem Bereich geachtet. Beteiligungen: Für die verschiedenen Rollen, Funktionen, Gremien und Ebenen sind die Beteiligungsrechte/-möglichkeiten (Partizipation) klar festgelegt. Abläufe: Planbare/regelmässige Abläufe sind sowohl innerhalb des Dekanats und innerhalb der Kirchgemeinden wie zwischen pastoralem und staatskirchenrechtlichem Bereich soweit möglich festgelegt (z.b. mit Funktionendiagrammen). Massnahmen/Sanktionen: Massnahmen- und Sanktionsmöglichkeiten sind grundsätzlich geregelt und allgemein bekannt gemacht. Schulung: Zu konfliktrelevanten Themen wie Konfliktmanagement, Übergriffe, Spiritualität, werden regelmässig Schulungen (unter Einbezug von externen Expertinnen und Experten) für möglichst viele Beteiligte angeboten. Information/Kommunikation: Über Konflikte wird gegen aussen möglichst offen informiert. Intern wird die Kommunikation unter allen Beteiligten/Betroffenen gefördert und gefordert. 2.2 Konfliktpräventions-Massnahmen [in Klammern: verantwortlich] Feedbackkultur: Durchführung von Informationen und Fortbildungen zu Feedback mit externen Fachpersonen [Dekanatsleitung, Verwaltungsleitung] Zielformulierungen: Erstellung von operationalen Zielformulierungen bei Aufgaben und Prozessen (Rahmenverträge, Zielvereinbarungen, MAGs, Projekte) [Leitungspersonen auf allen Ebenen des Dekanats und der Kirchgemeinden] Aufgabenbeschriebe: Erarbeitung von klaren Aufgabenbeschrieben (mit entsprechenden Kompetenzen) in allen wichtigen Bereichen (Stellen, Gremien, Gruppen, Projekte) [Leitungspersonen auf allen Ebenen des Dekanats und der Kirchgemeinden] Beteiligungsfestlegungen: Festlegung von Beteiligungsrechten und -pflichten (Gremien, Prozesse) [Leitungspersonen auf allen Ebenen des Dekanats und der Kirchgemeinden] 3

5 Ablaufbeschriebe: Erstellung von standardisierten Ablaufbeschrieben für wichtige /wiederkehrende Abläufe/Prozesse (z.b. mit Funktionendiagrammen) [Leitungspersonen auf allen Ebenen des Dekanats und der Kirchgemeinden] Massnahmen-/Sanktionenkatalog: Verbindliche Entscheidung von Massnahmen-/Sanktionsmöglichkeiten (zu den Bereichen Leistung, Verhalten, Sachdifferenzen) [Dekanatsleitung, KKR/KGR, Verwaltungsleitung] Weiterbildung: Durchführung von Fort- und Weiterbildungen zu Konfliktmanagement, Übergriffen, Spiritualität durch externe Fachpersonen (u.a. zuständige Staats- und Bistumsverantwortliche) [Dekanatsleitung, Verwaltungsleitung] 4

6 3. Konfliktbearbeitung 3.1 Konfliktbearbeitungs-Kategorien Abläufe: Die Abläufe für die Bearbeitung von Konfliktsituationen sind in differenzierten Ablaufbeschrieben festgelegt. Sie folgen dabei der prinzipiellen Reihenfolge: Feedback-/Problemklärungs-Gespräche interne Moderation externe Mediation (in Absprache mit der Dekanatsleitung und dem KGR/KKR gemäss dem Prozedere bei Supervisionen und Weiterbildungen) Führungsentscheidungen. Zuständigkeiten: Zuständigkeiten und Kompetenzen werden auch in der Konfliktbearbeitung respektiert und eingesetzt. Prinzipiell ist Konfliktbearbeitung eine Führungsaufgabe und wird somit in der Linie wahrgenommen. Klärung/Einhaltung: Die Konfliktbearbeitung wird nach Zuständigkeiten je innerhalb der pastoralen (oder der staatskirchenrechtlichen) Seite oder zwischen der pastoralen und der staatskirchenrechtlichen Seite durchgeführt. Bei Nichtakzeptanz eines abschliessenden Führungsentscheides gibt es die Rekursmöglichkeit auf die nächsthöhere Führungsebene. Die Einhaltung der Konfliktlösung und die Qualität ihres Ergebnisses werden zu einem vereinbarten Termin von den Beteiligten zusammen überprüft. Konflikt-/Gesprächskultur: In der Konfliktbearbeitungssituation wird von den Verantwortlichen eine Konflikt-/Gesprächskultur gepflegt und eingefordert. Dazu gehören die Pflicht zur Information, das gegenseitige Sich-Anhören, der Respekt aller beteiligten Personen sowie die Annahme der vorgesehenen Schiedsverfahren. 3.2 Konfliktbearbeitungs-Massnahmen [verantwortlich: Dekanatsleitung ] Schulungen: Durchführung von speziellen Konfliktmanagement-Schulungen für Führungspersonen. Abläufe: Erstellung von differenzierten Konfliktbearbeitungs-Ablaufschemata Dekanats- /Kirchgemeinde-intern und -übergreifend (für Freiwillige, Nebenamtliche, Ehrenamtliche, Hauptamtliche, Leitende). Fachleute: Einrichtung einer Ombuds-/Schlichtungsstelle; Erstellung einer Liste von beauftragbaren Fachleuten für eine externe Beratung oder Mediation (juristisch, psychologisch); Einsatz von externen Schulungspersonen. Massnahmen/Sanktionen: Gegebenenfalls Umsetzung von differenzierten Massnahmen /Sanktionen; normalerweise im Rahmen der MAGs. Information: Festlegung der Konflikt-Informationspolitik Dekanat + GKG für Beteiligte/ Vorgesetzte/Gremien/Öffentlichkeit (vgl. Krisenkommunikationskonzept) 5

7 Anhang Anhang I: Planungsübersicht zur Realisierung der in 2.2 und 3.2 vorgesehenen Massnahmen Anhang II: Konfliktbearbeitungs-Abläufe: 1 Freiwillige / 2 Nebenamtliche / 3 Hauptamtliche / 4 Leitende / 5 Beauftragte / 6 Gremien Anhang III: Begriffsklärungen Anhang IV: Glossar 6

8 Anhang I: Planungsübersicht Massnahmen 2.2 Konfliktpräventions-Massnahmen Feedbackkultur: Durchführung von Informationen und Fortbildungen zu Feedback mit externen Fachpersonen erstmalig 2013; danach regelmässig nach Bedarf Zielformulierungen: Erstellung von operationalen Zielformulierungen bei Aufgaben und Prozessen (Rahmenverträge, Zielvereinbarungen, MAGs, Projekte) Rahmenverträge und Zielvereinbarungen Ende 2013 für 2014; sonst ab sofort Aufgabenbeschriebe: Erarbeitung von klaren Aufgabenbeschrieben (mit entsprechen den Kompetenzen) in allen wichtigen Bereichen (Stellen, Gremien, Gruppen, Projekte) ab sofort; laufend Beteiligungsfestlegungen: Festlegung von Beteiligungsrechten und -pflichten (Gremien, Prozesse) ab sofort; laufend Ablaufbeschriebe: Erstellung von standardisierten Ablaufbeschrieben für wichtige /wiederkehrende Abläufe/Prozesse (z.b. mit Funktionendiagrammen) ab sofort; laufend Massnahmen-/Sanktionenkatalog: Verbindliche Entscheidung von Massnahmen /Sanktionsmöglichkeiten (zu den Bereichen Leistung, Verhalten, Sachdifferenzen) gemäss den Personalregelungen der GKG, der KGs Konolfingen und Münsingen, des Kantons Bern und des Bistums Basel; Zusammenstellung 2013 Weiterbildung: Durchführung von Fort- und Weiterbildungen zu Konfliktmanagement, Übergriffen, Spiritualität, durch externe Fachpersonen (u.a. zuständige Staats- und Bistumsverantwortliche) erstmalig 2013; danach regelmässig nach Bedarf 3.2 Konfliktbearbeitungs-Massnahmen Schulungen: Durchführung von speziellen Konfliktmanagement-Schulungen für Führungspersonen erstmalig 2013; danach regelmässig nach Bedarf Abläufe: Erstellung von differenzierten Konfliktbearbeitungs-Ablaufschemata Dekanats- /Kirchgemeinde-intern und übergreifend (für Freiwillige, Nebenamtliche, Ehrenamtliche, Hauptamtliche, Leitende) erstellt 2012 Fachleute: Einrichtung einer Ombuds-/Schlichtungsstelle; Erstellung einer Liste von beauftragbaren Fachleuten für eine externe Beratung oder Mediation (juristisch, psychologisch); Einsatz von externen Schulungspersonen

9 Massnahmen/Sanktionen: Gegebenenfalls Umsetzung von differenzierten Massnahmen/Sanktionen; normalerweise im Rahmen der MAGs nach Bedarf Information: Festlegung der Konflikt-Informationspolitik Dekanat + GKG für Beteiligte/Vorgesetzte/Gremien/Öffentlichkeit (vgl. Krisenkommunikationskonzept)

10 Anhang II: Konfliktbearbeitungs-Abläufe (Mit den nachfolgenden maskulinen Formen sind immer auch die weiblichen Bezeichnungen gemeint) Allgemeine Regeln bei Konfliktbearbeitungen Die Konfliktbearbeitungs-Abläufe formulieren Führungs- und Verhaltensgrundsätze der Katholischen Kirche Region Bern. Sie dienen der Konfliktbearbeitung in der Linie, denn Konfliktbearbeitung ist eine Führungsaufgabe (vgl. 3.1.). Deshalb sind diese Abläufe von allen Konfliktbeteiligten einzuhalten; es können keine Schritte/Ebenen übersprungen werden. Weil die staatskirchenrechtlichen Behörden an die Vorgaben des öffentlichen Rechts bzw. an die von ihnen erlassenen Reglemente und Verordnungen gebunden sind, ist in den sie betreffenden Abläufen jeweils nur die erste Instanz genannt. Vor Beginn eines Konfliktgesprächs ist von der/dem Gesprächsleitenden immer auf die Rechte der Konfliktbeteiligten hinzuweisen (Rekursrecht; Beizugsmöglichkeit einer neutralen Unterstützungsperson in gegenseitigem Einverständnis; gesetzlich vorgesehene Rechtswege). Über jedes Konfliktgespräch ist eine Protokollnotiz zu führen, die von den am Gespräch beteiligten Personen unterzeichnet wird. Bei Konflikten zwischen Freiwilligen und Freiwilligengruppenleitenden bzw. zwischen Freiwilligengruppenleitenden und Hauptamtlichen kann im gegenseitigen Einvernehmen auf eine Protokollierung verzichtet werden. 9

11 Konfliktbearbeitungs-Ablauf 1: Freiwillige 1.1 Freiwillige 1.2 Freiwilligengruppenleitende A. Konflikte auf gleicher Ebene Konflikte zwischen Freiwilligen in der gleichen Freiwilligengruppe werden prinzipiell mit der direkten Freiwilligengruppenleitung bearbeitet. Kommt es dabei zu keiner befriedigenden Konfliktlösung, resp. wird der Konfliktlösungs-Entscheid der Leitung nicht akzeptiert, so gilt der betreffende Konfliktbearbeitungs-Ablauf unter B. B. Konflikte zwischen den Ebenen Konflikte zwischen Freiwilligen und Freiwilligengruppenleitenden folgen dem nachstehenden Ablauf. 1.1 Konflikt Freiwillige (F) Freiwilligengruppenleitende (FGL) Gespräch F FGL Gespräch F + FGL GL Kein Ergebnis: Entscheid GL Rekursinstanz: PRL/DL Gespräch F FGL + Personalverantwortlicher KGR Kein Ergebnis: Die für die Anstellung zuständige Stelle erlässt eine Verfügung. 10

12 1.2 Konflikt Freiwilligengruppenleitende (FGL) zuständige Hauptamtliche (H) Gespräch FGL H Gespräch FGL + H GL Kein Ergebnis: Entscheid GL Rekursinstanz: PRL/DL Gespräch FGL + H - Personalverantwortlicher KGR Kein Ergebnis: Die für die Anstellung zuständige Stelle erlässt eine Verfügung. 11

13 Konfliktbearbeitungs-Ablauf 2: Mitarbeitende mit kleinen Pensen A. Konflikte auf gleicher Ebene Konflikte zwischen nebenamtlichen Mitarbeitenden werden prinzipiell mit der direkten Linienführung bearbeitet. Kommt es dabei zu keiner befriedigenden Konfliktlösung, resp. wird der Konfliktlösungs-Entscheid der Leitung nicht akzeptiert, so gilt der betreffende Konfliktbearbeitungs-Ablauf unter B. B. Konflikte zwischen den Ebenen Konflikte zwischen nebenamtlichen Mitarbeitenden und Leitenden folgen dem nachstehenden Ablauf. 2. Konflikt Mitarbeitende (M) Gemeindeleitende (GL) Gespräch M GL Gespräch M + GL PRL/DL Kein Ergebnis: Entscheid durch PRL/GL Rekursinstanz: GesamtDL Gespräch M GL + Personalverantwortlicher KGR Kein Ergebnis: Die für die Anstellung zuständige Stelle erlässt eine Verfügung. 12

14 Konfliktbearbeitungs-Ablauf 3: Hauptamtliche 3.1 Theologen /Pastoralassistenten 3.2 Religionspädagogen / Katecheten 3.3 Jugendarbeiter 3.4 Sozialarbeiter 3.5 Fachstellen-Mitarbeitende 3.6 Pfarreisekretäre 3.7 Sakristane A. Konflikte auf gleicher Ebene Konflikte zwischen Hauptamtlichen auf gleicher Ebene (also zwischen Seelsorgeteam- Mitgliedern oder zwischen Fachstellenteam-Mitgliedern oder zwischen Verwaltungsmitarbeitenden) werden prinzipiell mit der direkten Linienführung bearbeitet (Gemeindeleitung, Fachstellenleitung, Verwaltungs-Gruppenleitung). Kommt es dabei zu keiner befriedigenden Konfliktlösung, resp. wird der Konfliktlösungs-Entscheid der Leitung nicht akzeptiert, so gelten die betreffenden Konfliktbearbeitungs-Abläufe unter B. B. Konflikte zwischen den Ebenen Konflikte zwischen Mitarbeitenden und Leitenden folgen je nach Stellung sowohl der Mitarbeitenden wie der Leitenden unterschiedlichen Abläufen. Deshalb werden diese differenziert aufgeführt. 3.1 Konflikt Theologen/Pastoralassistenten (T/P) Gemeindeleitende (GL) Gespräch T/P GL Gespräch T/P + GL PRL/DL Kein Ergebnis: Entscheid durch PRL/GL Rekursinstanz: BRL (ev. unter Beizug von Personal- oder Pastoralamt) 13

15 Gespräch T/P GL + Personalverantwortlicher KGR (ev. unter Beizug Personalverantwortlicher GKG) Kein Ergebnis: Die für die Anstellung zuständige Stelle erlässt eine Verfügung. 3.2 Konflikt Religionspädagogen/Katecheten (R/K) Gemeindeleitende (GL) Gespräch R/K GL Gespräch R/K + GL PRL/DL (auf Wunsch einer der beteiligten Parteien > Beizug FaRP) Kein Ergebnis: Entscheid durch PRL/GL Rekursinstanz: BRL (ev. unter Beizug von Personalamt oder FaRP) Gespräch R/K GL + Personalverantwortlicher KGR (auf Wunsch einer der beteiligten Parteien > Beizug Personalverantwortlicher GKG) Kein Ergebnis: Die für die Anstellung zuständige Stelle erlässt eine Verfügung. 3.3 Konflikt Jugendarbeiter (J) Gemeindeleitende (GL) Gespräch J GL Gespräch J + GL PRL/DL (auf Wunsch einer der beteiligten Parteien > Beizug FAJU) Kein Ergebnis: Entscheid durch PRL/GL 14

16 Rekursinstanz: BRL (ev. unter Beizug von Personalamt oder KIJU) Gespräch J GL + Personalverantwortlicher KGR (ev. unter Beizug Personalverantwortlicher GKG) Kein Ergebnis: Die für die Anstellung zuständige Stelle erlässt eine Verfügung. 3.4 Konflikt Sozialarbeiter (S) Gemeindeleitende (GL) Gespräch S GL Gespräch S + GL + PRL/DL (auf Wunsch einer der beteiligten Parteien > Beizug Leitung FASA) Kein Ergebnis: Entscheid durch PRL/GL + Leiter FASA Rekursinstanz: BRL (ev. unter Beizug von Personalamt) Gespräch S GL + Personalverantwortlicher KGR (ev. unter Beizug Leitung FASA Personalverantwortlicher GKG) Kein Ergebnis: Die für die Anstellung zuständige Stelle erlässt eine Verfügung. 3.5 Konflikt Fachstellen-Mitarbeitende (FM) Fachstellenleitende (FL) Gespräch FM FL 15

17 Gespräch FM + FL DB Kein Ergebnis: Entscheid durch DB Rekursinstanz: DL Gespräch FM FL + Personalverantwortliche GKG Kein Ergebnis: Die für die Anstellung zuständige Stelle erlässt eine Verfügung. 3.6 Konflikt Pfarreisekretäre (PS) Gemeindeleitende (GL) Gespräch PS GL Gespräch PS + GL PRL/DL Kein Ergebnis: Entscheid durch PRL/GL Rekursinstanz: BRL Gespräch PS GL + Personalverantwortlicher KGR (ev. unter Beizug Personalverantwortlicher GKG) Kein Ergebnis: Die für die Anstellung zu ständige Stelle erlässt eine Verfügung 16

18 3.7 Konflikt Sakristane (SK) Gemeindeleitende (GL) Gespräch SK GL Gespräch SK + GL PRL/DL Kein Ergebnis: Entscheid durch PRL/GL Rekursinstanz: BRL Gespräch SK GL + Personalverantwortlicher KGR (ev. unter Beizug Personalverantwortlicher GKG) Kein Ergebnis: Die für die Anstellung zu ständige Stelle erlässt eine Verfügung. 17

19 Konfliktbearbeitungs-Ablauf 4: Leitende 4.1 Gemeindeleitende/Pfarrer 4.2 Fachstellenleitende A. Konflikte auf gleicher Ebene Konflikte zwischen Leitenden auf gleicher Ebene werden prinzipiell mit der direkten Linienführung bearbeitet (zwischen Gemeindeleitenden/Pfarrern: PRL/DL; zwischen Fachstellenleitenden: Dekanatsbeauftragte; zwischen Gemeindeleitenden/Pfarrern und Fachstellenleitenden: DL/PRL+ Dekanatsbeauftragte; zwischen Gruppenleitenden Verwaltung: Verwaltungsleitung). Kommt es dabei zu keiner befriedigenden Konfliktlösung, resp. wird der Konfliktlösungs-Entscheid der Linienführung nicht akzeptiert, so gelten die betreffenden Konfliktbearbeitungs-Abläufe unter B. B. Konflikte zwischen den Ebenen Konflikte zwischen Leitenden auf den verschiedenen Ebenen folgen je nach ihrer Stellung unterschiedlichen Abläufen. Deshalb werden diese differenziert aufgeführt. 4.1 Konflikt Gemeindeleitende/Pfarrer (GL/Pf) PRL/DL oder KGR Gespräch GL/Pf PRL/DL Gespräch GL/Pf + PRL/DL BRL Kein Ergebnis: Entscheid BRL Rekursinstanz: keine Rekursinstanz; Rekursverfahren gemäss Handbuch Seelsorge und Leitung Bistum ( Gespräch GL/Pf Personalverantwortlicher KGR (ev. unter Beizug Personalverantwortlicher GKG) Kein Ergebnis: Die für die Anstellung zustän dige Stelle erlässt eine Verfügung 18

20 4.2 Konflikt Fachstellenleitende (FL) DekanatsbeauftragteR (DB) Gespräch FL DB Gespräch FL + DB DL Kein Ergebnis: Entscheid durch DL Rekursinstanz: GesamtDL Gespräch FL DB (ev. unter Beizug Personalverantwortlicher GKG) Kein Ergebnis: Die für die Anstellung zuständige Stelle erlässt eine Verfügung. 19

21 Konfliktbearbeitungs-Ablauf 5: Beauftragte A. Konflikte auf gleicher Ebene Konflikte zwischen Beauftragten (Mandatsträgern; Projektbeauftragten) werden prinzipiell mit den Auftraggebenden bearbeitet. Kommt es dabei zu keiner befriedigenden Konfliktlösung, resp. wird der Konfliktlösungs-Entscheid der Auftraggebenden nicht akzeptiert, so gilt der betreffende Konfliktbearbeitungs-Ablauf unter B. B. Konflikte zwischen den Ebenen Konflikte zwischen Beauftragten und Auftraggebenden folgen dem nachstehenden Ablauf. 5. Konflikt Beauftragte (B) Auftraggebende (A) Gespräch B A Gespräch A + B pastorale Linienvorgesetzte A Kein Ergebnis: Entscheid pastorale Linienvorgesetzte A Rekursinstanz: GesamtDL Gespräch B A 20

22 Anhang III: Einfache Begriffsklärungen im Zusammenhang mit Konfliktmanagement Beratung Bei einem Konfliktmanagement kann eine nicht am Konflikt beteiligte externe Person beratend zu den Gesprächen beigezogen werden, sofern alle Konfliktbeteiligten damit einverstanden sind. Die Verantwortung für das Konfliktmanagement bleibt aber bei der zuständigen Führungsperson. Moderation Eine Moderation wird im Rahmen des Konfliktmanagements durch die den Konfliktbeteiligten übergeordnete Führungsperson (in der Linie) durchgeführt. Es geht dabei darum, in einem (oder mehreren) Gespräch(en) eine Konfliktlösung im Einverständnis mit allen Konfliktbeteiligten zu finden. Führt die Moderation zu keinem einvernehmlichen Ergebnis, so trifft die übergeordnete Führungsperson (= Moderator) einen Führungsentscheid zur Konfliktbeilegung, der schriftlich festgehalten und allen Konfliktbeteiligten mitgeteilt wird. Mediation Eine Mediation wird im Rahmen des Konfliktmanagements durch eine am Konflikt nicht beteiligte Fachperson (ausserhalb der Linie) durchgeführt (im Auftrag der zuständigen Führungsperson). Es geht dabei darum, in einem (oder mehreren) Gespräch(en) eine Konfliktlösung im Einverständnis mit allen Konfliktbeteiligten zu finden. Normalerweise wird die Konfliktlösung in einer vom Mediator vorgelegten Mediationsvereinbarung festgehalten. Führt die Mediation zu keinem Ergebnis, so gibt der Mediator das Konfliktmanagement zurück an die Auftrag gebende Führungsperson, die einen Führungsentscheid (wie bei der Moderation angegeben) trifft. Supervision Eine Supervision wird im Rahmen des Konfliktmanagements durchgeführt, wenn in einer Teamsituation (Arbeitsteam, Rat, Arbeitsgruppe etc.) eine nicht klar definierte Konfliktsituation besteht. Ein externer Supervisor übernimmt das Konfliktmanagement im Auftrag der zuständigen Teamleitung (oder deren Vorgesetzten) und führt es nach Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Lösung für alle Teammitglieder. Führt die Supervision zu keinem solchen Ergebnis, so gibt der Supervisor das Konfliktmanagement zurück an die Teamleitung (oder deren Vorgesetzten). 21

23 Anhang IV: Glossar BRL DB DL KIJU FaRP FASA GKG GKR GL GV KG KGR KKR PR PRL/DL Bistumsregionalleitung Dekanatsbeauftragter Dekan/Dekanatsleiter Fachstelle Kinder und Jugend Fachstelle Religionspädagogik Fachstelle Sozialarbeit röm.-kath. Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung Grosser Kirchenrat GKG Bern Gemeindeleitende/Pfarrer Generalvikar Bistum Kirchgemeinde Kirchgemeinderat Kleiner Kirchenrat GKG Bern Pastoralraum Pastoralraumleitung/Dekanatsleitung (Die nur in einzelnen Tabellen verwendeten Kürzel sind dort erklärt und werden deshalb hier nicht angeführt.) 22

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