Analysen, Argumente, Aspekte, Informationen, Meinungen, Politik, Praxis, Tips. Gesamtausgabe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Analysen, Argumente, Aspekte, Informationen, Meinungen, Politik, Praxis, Tips. Gesamtausgabe"

Transkript

1 Bitte daran denken! Mitgliederausgabe 02/Februar 2011 Bei Änderung Ihrer e-post-adresse oder bei erstmaliger e-post-adresse uns bitte sofort informieren! Herzlichen Dank. LESERSERVICE Aktiv Forum im Internet - Fach organ Wir" auf CD abrufbar Der Freie Heilpraktiker e.v." macht erneut darauf aufmerksam, daß jede Aus gabe von Aktiv Forum auch im Inter net auf seiner Internetseite veröffentlicht wird und von dort auch jeweils heruntergeladen werden kann. Die Zeitung Wir" kann zum Jahres ende mit allen Ausgaben des zurückliegenden Jahres auf CD seitens des Verbandes zur Verfügung gestellt werden. Bei entsprechendem Interesse ist eine Meldung an den Verband erforderlich. ARZNEIMITTELRECHT Notfallmedikation bei anaphylaktischen Reaktionen. 10. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung Die Arzneimittelkommission deutscher Heilpraktiker als Stufenplanbeteiligte nach 63 AMG teilt mit: Die 10. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz tritt nach Zustimmung des Bundesrates vom 11. Februar 2011 und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am zum 1. März 2011 in Kraft. In dieser Verordnung wird die Liste der verschreibungspflichtigen Arzneimittel geändert und in folgenden für den Heilpraktiker relevanten Formulierungen neu formuliert. Damit wurde die schon 2009 vom Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht gefaßte Empfehlung bezüglich der Notfallmedikation bei anaphylaktischen Reaktionen nun umgesetzt. Der Veordnungstext lautet ( Auszugsweise ): Dexamethason und seine Ester ausgenommen Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Epinephrin ausgenommen Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Lokalanästhetika zur parenteralen Anwendung, ausgenommen Lidocain und Procain ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in Konzentrationen bis zu 2 % zur intrakutanen Anwendung an der gesunden Haut im Rahmen der Neuraltherapie Fortsetzung Seite 2

2 In der rechtlichen Konsequenz bedeutet dies für Heilpraktiker, daß Dexamethason und Epinephrin (Adrenalin) in der Apotheke bezogen werden können, wobei die Arzneimittelkommission über den genauen Vollzug nach Klärung noch einmal berichten wird. Falls es zu einem anaphylaktischen Notfall im Rahmen der neuraltherapeutischen Behandlung kommen sollte, dürften die Medikamente als Maßnahme der ersten Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes eingesetzt werden. Beim Einsatz in der ersten Hilfe, kann dann auch beides lege artis in der Heilpraktikerpraxis angewendet werden. Die Mengenbegrenzung der Packung Dexamethason auf 3 Fertigspritzen oder Ampullen mit 40 mg Wirkstoff ( Gesamtmenge 120 mg ) und bei Epinephrin auf eine Einheit bedeutet dabei, daß diese Packungseinheiten für die genannte therapeutische Anwendung keiner ärztlichen Verschreibung bedürfen. Bei den Lokalanästhetika wird der bisherige Status für Lidocain und Procain bestätigt, wobei auch die Formulierung im Rahmen der Neuraltherapie die Abgabe an den Heilpraktiker durch die Apotheke möglich macht und auch die Anwendung am Patienten. Durch die Formulierung der therapeutischen Zweckbestimmung soll die Abgabe an Unbefugte unterbunden werden. Des weiteren dient es einer übersichtlicheren Formulierung für den Verkaufsstatus der Lokalanästhetika allgemein und um deren Ausnahmen eindeutig in die Gesamtposition einzufügen. Weitere Erläuterungen Bei der Begründung des Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht vom 30. Juni 2009 ergibt sich Notwendigkeit für eine Notfallbehandlung in der Heilpraktikerpraxis bei anaphylaktischen Notfällen aus den Verordnungen und Erlassen der Länder zur Zulassungsüberprüfung von Heilpraktikern, nach denen diese zur Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände verpflichtet sind, sowie aus einem Urteil des BGH (Aktenzeichen VI ZR 2006/90). Da sich die Erkennung und Therapie allergischer Reaktionen durch den Heilpraktiker laut BGH-Urteil auf hausärztlichem Niveau bewegen soll, sollten dem Heilpraktiker die hierfür erforderlichen Instrumente zur Verfügung stehen und die Ausbildungsrichtlinien entsprechend der AWMF-Leitlinie Akuttherapie anaphylaktischer Reaktionen (Stand April 2007) überarbeitet werden. Kurze Darstellung der neu hinzugekommenen Arzneimittel Dexamethason Das synthetische Glukocorticoid Dexamethason ist ein Derivat des körpereigenen Cortisols. Der Wirkungsmechanismus von Dexamethason besteht in einer Hemmung der Prostaglandinsynthese. Da die Prostaglandine Entzündungsmediatoren sind, also entzündliche Reaktionen vermitteln, eignet sich Dexamethason zur Behandlung von anaphylaktischen, allergischen Reaktionen. Durch die Prostaglandinsynthesehemmung werden die entzündlichen Reaktionen gehemmt und damit vor allem die Vasodilatation ( Gefäßerweiterung ) und die Exsudation (Austritt von Plasmaflüssigkeit in das Gewebe ). Dadurch wird das Blutvolumen im Inneren der Gefäße gehalten und der Kreislaufzusammenbruch verhindert oder zumindestens verzögert werden. Dexamethason steht als Injektionslösung zur Verfügung. Neben den klinischen Anwendungsgebieten des akuten Hirnödems, des schweren akuten Asthmaanfalls, akuten schweren Hautkrankheiten und der Anfangsbehandlung von Autoimmunkrankheiten ( Lupus erythematodes, Panarteritis nodosa, rheumatoide Arthritis) findet Dexamethason Anwendung bei der Notfallbehandlung von anaphylaktischen Schocksituationen. Fortsetzung Seite 3-2 -

3 Bei der kurzfristigen Anwendung von Dexamethason gibt es keine Kontraindikationen. Lediglich bei einer Langzeitbehandlung wären Kontraindikationen zu beachten, was aber durch die Notfalleinschränkung bei der Ausnahme von der Verschreibungspflicht keine Rolle spielt. Im Rahmen der Notfallbehandlung hat der Verordnungsgeber Dexamethason als Fertigspritze bzw. Ampullen in wässriger Lösung mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) von der Rezeptpflicht entbunden. Solche Zubereitungen, die für die Therapie der Anaphylaxie zugelassen sind, stehen in nennenswerter Zahl auf dem deutschen Markt zur Verfügung. Epinephrin Epinephrin ( synthetisches Adrenalin ) ist ein Catecholamin, welches als Hormon des Nebennierenmarks bzw. als Neurotransmitter des Sympathicus eine Rolle spielt. Die Hauptwirkungen von Epinephrin nach therapeutischen Dosen sind eine Relaxation der glatten Muskulatur im Bronchialbaum und eine kardiale Stimulation, sowie ein erhöhter systolischer und diastolischer Blutdruck. Ephedrin hat neben der indirekten sympathomimetischen Wirkung auch direkte Wirkungen auf Adrenozeptoren (adrenerge Rezeptoren). Anwendungsgebiete für den Einsatz von Epinephrin sind Herz-Kreislaufstillstände, schwere Kreislaufstörungen und die Behandlung von schweren allergischen Akutreaktionen sowie die Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schocks bei Patienten mit bekannter Überempfindlichkeit gegen Insektenstiche (z. B. Wespenstich) oder bei Arzneimittelallergien. Die Applikation des Epinephrin erfolgt über Autoinjektoren, die für die direkte Anwendung, auch durch die betroffenen Patienten bei bekannter Allergie, z.b. bei Wespenstichen, zugelassen sind. Zur intramuskulären Injektion sind auf dem deutschen Markt derzeit mehrere verschreibungspflichtige epinephrinhaltige Autoinjektoren erhältlich, die zur Notfallbehandlung akuter allergischer Reaktionen durch den Patienten selbst entwickelt wurden. Ihre Handhabung ist in der Gebrauchsanleitung der Hersteller anschaulich beschrieben. Mit der Anwendung von Epinephrin und Dexamethason besteht nun die Möglichkeit eine anaphylaktische Reaktion bis zum Eintreffen des Notarztes zu beherrschen und damit entsprechend der Sorgfaltspflicht des Heilpraktikers die notwendigen Notfallmaßnahmen bei gestörter Vitalfunktion zu veranlassen. Die notwendigen Kenntnisse über die Kontrolle der Vitalfunktionen und ggf. auch die direkten Maßnahmen der Reanimation verstehen sich von selbst. Das gleiche gilt für die Kenntnisse über die Anfangssymptome einer allergischen und anaphylaktischen Reaktion. Arne Krüger, stellv. Sprecher AMK HYGIENE Die Bayerische Staatsregierung hat eine neue Hygieneverordnung erlassen "Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)" vom 1. Dezember 2010, Diese ist am 01. Januar 2011 in Kraft getreten. Damit hat Bayern die strengste, umfassendste und modernste Hygieneverordnung aller deutschen Länder erlassen, wie es in der Veröffentlichung heißt. Heilpraktiker werden in der Verordnung ausdrücklich benannt und damit wiederum mal Ärzten gleichgestellt. U.a. hat der "FH - Freie Heilpraktiker e.v." im Vorfeld zum Entwurf Stellung genommen, um insbesondere auf vorgesehene negative Passagen Einfluß zu nehmen. Die Verordnung kann nachgelesen werden unter -

4 RECHT Rechtshinweis zum Thema Plagiat - Zitieren - Fehlende Quellenangaben Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen schreiben Bücher, veröffentlichen Fachartikel, Erarbeiten Kursusunterlagen, nehmen Veröffentlichungen im Internet vor, erstellen Fotokopien usw. Auch hier wird vielfach auf Literaturquellen zurückgegriffen. Auch hier wird nicht selten die Quellenangabe vergessen, übersehen oder auch nicht bedacht. Dies kann sehr leicht auch einmal in s Auge gehen und nicht unerhebliche Folgen mit sich bringen. Nachfolgend veröffentlichen wir zu diesem Thema auszugsweise einen Artikel von "Anwalt.de": "...Was versteht man unter einem Plagiat? Eine gesetzliche Definition dieses Begriffs gibt es nicht. Einigkeit besteht jedoch insoweit, dass darin die absichtliche und rechtswidrige Übernahme fremder Gedankengänge ohne Nennung der Quelle zu sehen ist. Daher ist zunächst von einer Urheberrechtsverletzung auszugehen. In 2 UrhG (Urhebergesetz) ist geregelt, dass persönliche geistige Schöpfungen aus den Bereichen Kunst, Literatur und Wissenschaft geschützt sind. Dies betrifft aber nicht nur den gesamten Text, sondern auch einzelne Sätze, die Satzstruktur und alles, was von der Individualität des Schriftwerks zeugt. Je individueller ein Text also ist, umso schutzwürdiger ist er im Sinne des UrhG. Abgrenzung zur unbewussten Entlehnung bzw. zum Zitat ohne Quellenangabe Von einem Plagiat zu unterscheiden ist vor allem die unbewusste Entlehnung und das Zitieren ohne Quellenangabe: Eine unbewusste Entlehnung ist anzunehmen, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte unbeabsichtigt verwendet wurden. Diese sind zunächst keine Plagiate, da der betreffenden Person gar nicht bekannt ist, dass sie jemanden unerlaubt kopiert hat. Liest sie ein Werk, bleibt dieses nicht Wort für Wort im Gedächtnis, wird aber im Unterbewusstsein abgespeichert. Schreibt sie dann über ein dem Werk ähnliches Thema, so erscheint das vorher Gelesene oft als eigener Gedanke. Stimmt der Urheber einer Benutzung seines Werks nachträglich nicht zu, so wird auch aus der Entlehnung eine Urheberrechtsverletzung. Relevant ist hierfür jedoch, dass die übernommenen Textpassagen für sich selbst eine geistige Schöpfung darstellen und daher Urheberrechtsschutz genießen müssen (LG München I, Urteil v , Az.: 21 O 22557/05). Beispiel: Original: Beim Anblick des Hausflurs mag manch einer denken: Ich glaub, ich steh in der Abstellkammer! (anwalt.de/wel, Rumpelkammer Treppenhaus, ) Entlehnung: Ich steh wohl in der Abstellkammer! Dies mag bei vielen der erste Eindruck bei Betreten eines Hausflurs sein. Zitiert der Verfasser einen fremden Text und vergisst fahrlässig die Quellenangabe, so liegt dennoch eine Urheberrechtsverletzung vor. Dies liegt daran, dass das Zitat unter diesen Umständen nicht mehr als ein solches erkennbar ist, sofern nicht mit diversen Markierungen gearbeitet wird. Des Weiteren könnte der Plagiator sich leicht mit dem Argument herausreden, er habe unbeabsichtigt und einmalig die Quellenangabe bei seinem Zitat vergessen. Denn es ist häufig sehr schwer, dem Plagiator dann noch Absicht nachzuweisen. Fortsetzung Seite 5-4 -

5 Nicht immer ist das Urheberrecht verletzt Freie Werke sind gar nicht vom UrhG geschützt; der Urheber des Textes müsste daher auch nicht genannt werden. Von großer Bedeutung sind vor allem die in 5 I UrhG angeführten Gerichtsentscheidungen, Gesetze und Verordnungen. Sinn und Zweck ist, dass auch die Allgemeinheit über das geltende Recht und die aktuelle Rechtsprechung informiert sein sollte und die Informationsbeschaffung somit für jedermann zugänglich gemacht wird. Aber auch Werke, die zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht werden, sind nicht geschützt. Maßgeblich ist hierbei das Interesse der Behörde, dass die betreffende Information für jedermann freigegeben wird, damit die Allgemeinheit beispielsweise aufgrund einer Gefahr nach ausführlicher Aufklärung schneller reagieren kann (BGH, Urteil v , Az.: I ZR 185/03). Hierunter fallen unter anderem amtliche Sachverständigengutachten. Bei der freien Werknutzung ist der Urheberrechtsschutz zwar gegeben, aber eine beschränkte Nutzung dennoch erlaubt. Erwähnenswert ist hierbei die freie Benutzung nach 24 UrhG. Der benutzte Text ist lediglich als Anregung für das neu erstellte und selbstständige Werk anzusehen. Die Eigenart beider Texte ist vollkommen unterschiedlicher Natur. Wäre bereits das Schreiben über dasselbe Thema eine Urheberrechtsverletzung, so wäre weder weitergehende Forschung noch ein Informationsaustausch oder eine weitere Entwicklung verschiedener Gedankengänge möglich......richtiges Zitieren will gelernt sein! - Es gibt verschiedene Arten, einen fremden Text zu zitieren, wovon die wichtigsten im Folgenden kurz erwähnt werden. - Bei einem wörtlichen Zitat muss man dieses in Anführungszeichen setzen und darauf achten, dass man den Text wortgetreu übernimmt, selbst wenn man einen Druckfehler bemerkt hat. - Übernimmt man nur den Inhalt eines Textes, ohne dieselben Formulierungen zu benutzen, liegt ein indirektes Zitat vor. Hervorgehoben wird dies durch indirekte Rede oder Zusätze wie: nach Ansicht von (Autor) oder vgl. (Autor). - Niemals darf jedoch die Fußnote mit Angabe des Autors, Werktitels und der Seitenzahl vergessen werden, da trotz Anführungszeichen oder indirekter Rede die Gefahr eines Plagiatsvorwurfs entstehen könnte. - Zitiert man eine Quelle aus dem Internet, sollte man Autor, Titel, Jahr, Internetadresse und Abrufdatum nennen... Das Plagiieren hat weitreichende Folgen Grundsätzliches Stellt das Plagiat gleichzeitig auch eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des UrhG dar, regeln die 97 ff. UrhG die zivilrechtlichen Ansprüche des Urhebers. Zu nennen sind vor allem die Unterlassung, Beseitigung und der Schadensersatz nach 97 UrhG. Das Plagiieren kann aber auch strafrechtliche Folgen haben. Die in den 106 ff. UrhG unter Strafe gestellten Handlungen können jedoch nur dann verfolgt werden, wenn nach 109 UrhG ein Strafantrag vom Urheber gestellt wird oder die Staatsanwaltschaft zu dem Entschluss kommt, dass ein Einschreiten erforderlich ist. Es droht dann immerhin eine mehrjährige Freiheitsstrafe oder Geldstrafe..." Quelle: anwalt.de-rechtstipp vom Sandra Voigt, Assessorin Redakteurin - Juristische Redaktion anwalt.de services AG

6 TERMINE September Heilpraktikerkongreß Düsseldorf Der individuelle Kongreß von Heilpraktikern für Heilpraktiker! Das besondere Kongreßereignis Düsseldorf/Neuss. Große Industrieausstellung - Qualitatives Weiterbildungsprogramm Beratung, Information und professionelle Pressearbeit Weitere Informationen rechtzeitig unter November Heilpraktiker-Symposium Ost - Mitteldeutscher Heilpraktikerkongreß, Dresden Weitere Informationen rechtzeitig unter Gratulationen Ihre Erlaubnis zur Ausübung der Heil kunde ohne ärztliche Bestallung gemäß Heilpraktikergesetz und erfolgreicher Kenntnisüberprüfung haben erhalten: Kinga Krusenbaum, Birgit Nitsch, Tim Theuerkorn Wir wünschen allen frischgebackenen Kolleginnen und Kollegen bei dem weiteren Studium für die Praxis und die spätere verantwortungsvolle Tätigkeit viel Erfolg und eine glückliche Hand. Alle Glücklichen erhielten bereits Gratulationsschrei ben, umfangreiche weitergehende Informationen sowie das bei uns schon seit langem übliche Buch geschenk. Was soll aus unserer Kultur und aus unserer Gesellschaft werden, wenn die Gleichgesinnten nicht zueinander finden? Johann Wolfgang von Goethe Impressum: Verantwortliche Redaktion V.i.S.d.P.: Bernd R. Schmidt bernd.schmidt@freieheilpraktiker.com Für Mitglieder Freie Heilpraktiker e.v. im Beitrag enthaltener Informationsdienst. Freie Heilpraktiker e.v. -Berufs- und Fachverband- Benrather Schloßallee 49-53, Düsseldorf Telefon 02 11/ Telefax 02 11/ info@freieheilpraktiker.com, Vereinsregister Düsseldorf VR Gerichtsstand Düsseldorf Auflage: Exemplare Haftung: Es muß aus rechtlichen Gründen darauf hingewiesen werden, daß vom Herausgeber und Redaktion für die Veröffentlichungen von weitergegebenen Informationen, Rechtsfragen oder ähnlichem keine Haftung und Gewähr übernommen werden kann.

10. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

10. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung ARZNEIMITTELRECHT Notfallmedikation bei anaphylaktischen Reaktionen. 10. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung Die Arzneimittelkommission deutscher Heilpraktiker als Stufenplanbeteiligte

Mehr

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung Bundesrat Drucksache 768/12 (Beschluss) 01.02.13 Beschluss des Bundesrates Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung Der Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar

Mehr

Akuttherapie anaphylaktischer Reaktionen

Akuttherapie anaphylaktischer Reaktionen Akuttherapie anaphylaktischer Reaktionen Notfallmanagement in der Heilpraktiker-Praxis Medikation und Therapiealgorithmus nach AWMF-Leitlinie Arzneimittelverschreibungsverordnung seit 01.03.2011 verschreibungsfrei

Mehr

Urheberrecht und Kunsturhebergesetz

Urheberrecht und Kunsturhebergesetz Urheberrecht und Kunsturhebergesetz Foto- und Textklau sind keine Kavaliersdelikte. Urheberrechtsverletzungen und Verletzungen gegen das Kunsturhebergesetz können mit Geldstrafe oder Haftstrafen geahndet

Mehr

für Heilpraktikeranwärter und für Antragsteller, die eine auf das Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie beschränkte Erlaubnis beantragen

für Heilpraktikeranwärter und für Antragsteller, die eine auf das Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie beschränkte Erlaubnis beantragen LANDRATSAMT REGENSBURG - Amt für Gesundheit und Ernährung - MERKBLATT für Heilpraktikeranwärter und für Antragsteller, die eine auf das Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie beschränkte Erlaubnis beantragen

Mehr

VGH Aktenzeichen: 21 ZB Sachgebietsschlüssel: 460. Gericht: Rechtsquellen: 1 HeilprG. Hauptpunkte: Heilpraktikererlaubnis approbierte Ärztin

VGH Aktenzeichen: 21 ZB Sachgebietsschlüssel: 460. Gericht: Rechtsquellen: 1 HeilprG. Hauptpunkte: Heilpraktikererlaubnis approbierte Ärztin Orientierungssatz: Eine approbierte Ärztin hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis. Weder kann jemand zugleich Arzt und Heilpraktiker in einer Person sein, noch ist eine Gemeinschaftspraxis

Mehr

Für diese Website verantwortlicher Herausgeber: Verein Besser Wohnen Medieninhaber und Verleger: Besser Wohnen Verlagsges.m.b.h.

Für diese Website verantwortlicher Herausgeber: Verein Besser Wohnen Medieninhaber und Verleger: Besser Wohnen Verlagsges.m.b.h. Für diese Website verantwortlicher Herausgeber: Verein Besser Wohnen Medieninhaber und Verleger: Besser Wohnen Verlagsges.m.b.h. Stelzhamergasse 4/9 1030 Wien Österreich Geschäftsführer: Franz Klar Leitung:

Mehr

M. Zander. Natürliche Hilfe bei. Allergien

M. Zander. Natürliche Hilfe bei. Allergien 2010 Natürliche Hilfe bei Allergien Martin Zander 2 M. Zander Natürliche Hilfe bei Allergien Dieses Buch wurde online bezogen über: XinXii.com Der Marktplatz für elektronische Dokumente http://www.xinxii.com

Mehr

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz Urheberrecht Plagiate Ass. Mag. Julia Schürz julia.schuerz@univie.ac.at Programm Plagiate - Urheberrechtliche Aspekte - Hochschulrechtliche Aspekte - Strafrechtliche Aspekte Urheberrechtliche Aspekte Werke

Mehr

Fotorecht. Herzlich willkommen

Fotorecht. Herzlich willkommen Herzlich willkommen 1 Urheberrecht Der Urheberrechtsschutz entsteht im Moment der Erschaffung des Werkes, eine formale Registrierung o.ä. ist nicht erforderlich bei Fotografie im Moment der Belichtung

Mehr

V o t en. Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach 53 AMG

V o t en. Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach 53 AMG ANLAGE 1 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte V o t en des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach 53 AMG 64. Sitzung, 12.01.2010 zu Positionen, deren Änderung abgestimmt

Mehr

Übergewichtige Kinder und Jugendliche in Deutschland

Übergewichtige Kinder und Jugendliche in Deutschland Geisteswissenschaft Axel Jäckel Übergewichtige Kinder und Jugendliche in Deutschland Ein Fall für die soziale Arbeit?! Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische

Mehr

Formen des Umgangs mit fremden Arbeiten

Formen des Umgangs mit fremden Arbeiten www.akin.uni-mainz.de/toolbox ZITIEREN UND BELEGEN SCHREIBEN Warum zitieren und verweisen? Zitate und Belege bestätigen Ihre Aussagen und stützen so ihre Argumentation. Zitate, Belege und Verweise dokumentieren

Mehr

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Beantragt werden kann: die allgemeine

Mehr

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de und Berufsordnung werden wir Ärzte in die Zange genommen? Kooperation

Mehr

Patentverletzung von Pharmapatenten durch Fach- oder Gebrauchsinformation

Patentverletzung von Pharmapatenten durch Fach- oder Gebrauchsinformation Patentverletzung von Pharmapatenten durch Fach- oder Gebrauchsinformation Dr. Anna Wolters 29. September 2010 Universität Augsburg Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) Vorbereitung Patentverletzungsprozess

Mehr

Quellen prüfen und angeben

Quellen prüfen und angeben 1 1. Woher hast du das? Beispiel: Du nutzt das Internet zur Informationssuche und kopierst Online-Inhalte in deine eigenen Texte, Referate oder Facharbeiten. Dann ist es notwendig, dass du dich mit Quellenkritik

Mehr

S G A - T i p p 3/08

S G A - T i p p 3/08 S G A - T i p p 3/08 Herausgegeben von der Schutzgemeinschaft für Ärzte (SGA) Redaktion: Dr. iur. Dieter Daubitz, Mühlenplatz 11, 6004 Luzern, Tel. 041 410 35 02 Fax 041 410 38 41 12. Jahrgang, Nr. 3,

Mehr

Psychosoziale Beratung im Kontext von pränataler Diagnostik

Psychosoziale Beratung im Kontext von pränataler Diagnostik Geisteswissenschaft Sandra Mette Psychosoziale Beratung im Kontext von pränataler Diagnostik Rolle und Aufgabe der Sozialen Arbeit Bachelorarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

Arzneimittel, Medizinprodukte, Nahrungsergänzung. nzung - Möglichkeiten & Grenzen -

Arzneimittel, Medizinprodukte, Nahrungsergänzung. nzung - Möglichkeiten & Grenzen - Arzneimittel, Medizinprodukte, Nahrungsergänzung nzung - Möglichkeiten & Grenzen - 1 Arne Krüger Arzneimittel, Medizinprodukte, Nahrungsergänzung nzung - Möglichkeiten & Grenzen - Deutscher Heilpraktikerkongress

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Literaturseiten mit Lösungen zu: Die Sonne bleibt nicht stehen

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Literaturseiten mit Lösungen zu: Die Sonne bleibt nicht stehen Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Literaturseiten mit Lösungen zu: Die Sonne bleibt nicht stehen Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Ab 12 Jahren

Mehr

internetrecht urheberrecht Wintersemester! 2015/2016

internetrecht urheberrecht Wintersemester! 2015/2016 internetrecht Wintersemester 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Thumbnails BGH GRUR 2012, 602 Vorschaubilder II Die Veröffentlichung

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem

Mehr

BAnz AT B3. Beschluss

BAnz AT B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Zitate und Literaturangaben

Zitate und Literaturangaben Zitate und Literaturangaben Regeln und Verfahren (nach amerikanischem Harvard-Standard) - Johannes Fromme - Das wörtliche (direkte) Zitat (1) Wortgetreu aus anderen Veröffentlichungen übernommene Passagen

Mehr

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verhaltenskodex für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Gegenstand und Geltungsbereich 4 II. Beachtung des geltenden Rechts 5 III.

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 3 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /

Mehr

Impressum und Kontaktdaten

Impressum und Kontaktdaten Kontaktdaten Impressum und Kontaktdaten GOSGOH ist eine Produktmarke der 3Hmed GmbH Anschrift: 3Hmed GmbH Orthopädietechnik & Sport Pforzheimer Str. 176 Eingang 3 4 D-76275 Ettlingen Telefon: +49 (0) 7243

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes Bundesrat Drucksache 101/15 18.03.15 Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Die Verwaltungsgerichte sind mit Streitigkeiten

Mehr

Bericht zur Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken

Bericht zur Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken Bericht zur Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.03.2006 1. Amtliche Drucksachen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, also amtliche

Mehr

Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft

Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft Institut für Geistiges Eigentum Wettbewerbs- und Medienrecht Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft Publikationskultur Plagiat und Urheberrecht 29. 30. März 2012, Weimar Dr. Anne Lauber-Rönsberg Institut

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Grundlagen unserer Ernährung

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Grundlagen unserer Ernährung Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Lernwerkstatt: Grundlagen unserer Ernährung Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 4.-10. Schuljahr Christine Schlote

Mehr

Thymusextrakte und Thymuspeptide in Praxis und Klinik

Thymusextrakte und Thymuspeptide in Praxis und Klinik Thymusextrakte und Thymuspeptide in Praxis und Klinik Dr. med. Milan C. Pesic Institut für Immunologie und Thymusforschung Rudolf-Huch-Str. 14 38667 Bad Harzburg Tel: +49 (0)5322 96 05 14 Fax: +49 (0)5322

Mehr

ARZT UND RECHT ZAHNARZT UND PATIENT. Allgemeines zur Haftung

ARZT UND RECHT ZAHNARZT UND PATIENT. Allgemeines zur Haftung ARZT UND RECHT ZAHNARZT UND PATIENT Allgemeines zur Haftung Die Rechtsfragen auf dem Gebiet der Medizin- bzw. Arzthaftung haben in den letzten Jahren dramatisch an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der Arzthaftungsprozesse

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zur Impfung gegen Hepatitis B Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zur Impfung gegen Hepatitis B Deutscher Bundestag WD /16 Einzelfragen zur Impfung gegen Hepatitis B 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur Impfung gegen Hepatitis B Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 18.5.2016 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie,

Mehr

Cefavora - Tropfen. Gebrauchsinformation: Information für Anwender

Cefavora - Tropfen. Gebrauchsinformation: Information für Anwender 1 von 5 Cefavora - Tropfen Gebrauchsinformation: Information für Anwender Wirkstoffe: Ginkgo biloba Ø / Viscum album Ø / Crataegus Ø Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor sie mit

Mehr

Einführung in die Falllösung im öffentlichen Recht (2. Teil) 20. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011

Einführung in die Falllösung im öffentlichen Recht (2. Teil) 20. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Einführung in die Falllösung im öffentlichen Recht (2. Teil) 20. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Richtiges Zitieren: Ein MUSS Merkblatt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom 7.

Mehr

Grundzüge des Presserechts"

Grundzüge des Presserechts Grundzüge des Presserechts" Vortrag am 17.07.2009 FVDZ - Berlin Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi Rheinallee 27 53173 Bonn www.medi-ip.de Gliederung Gliederung I. Werke im Sinne des Urheberrechts II. Erstellung

Mehr

B S R B BUND STUDENTISCHER RECHTSBERATER

B S R B BUND STUDENTISCHER RECHTSBERATER B S R B BUND STUDENTISCHER RECHTSBERATER Autorenhinweise für das German Journal of Legal Education Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeiner Aufbau des Beitrages... 2 2. Autorenfußnote... 2 3. Gliederung... 2

Mehr

Leitfaden zur Erstellung der Bachelorarbeit

Leitfaden zur Erstellung der Bachelorarbeit 1 Leitfaden zur Erstellung der Bachelorarbeit (unter Bezugnahme auf 24 PO LLB DEWR 2011) I. Informationen zur schriftlichen Erstellung der Bachelorarbeit 1. Allgemeines - Umfang: Der Umfang der Bachelorarbeit

Mehr

Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen

Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen Informationen für Eltern: Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen Liebe Eltern, Ihr Kind benötigt Medikamente, weil es zum Beispiel eine chronische Erkrankung hat oder unter einer Allergie leidet?

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Die Sakramente - in der katholischen und evangelischen Kirche

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Die Sakramente - in der katholischen und evangelischen Kirche Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Die Sakramente - in der katholischen und evangelischen Kirche Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 3.-7. Schuljahr

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift)

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift) PATIENTENVERFÜGUNG Für den Fall, dass ich,............ in einen Zustand gerate, In welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung

Mehr

Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat Ist der Beschluss des BAG vom 16.11.2005 auf den Bereich unseres MVG übertragbar? Jürgen Jendral (HMAV) Das BAG hat am 16.11.2005 ( 7 ABR 12/05

Mehr

Die richtige Zitierweise. Prof. Dr. Gerd Uhe Dipl.-Betriebswirtin Michaela Griesenbruch

Die richtige Zitierweise. Prof. Dr. Gerd Uhe Dipl.-Betriebswirtin Michaela Griesenbruch Die richtige Zitierweise Prof. Dr. Gerd Uhe Dipl.-Betriebswirtin Michaela Griesenbruch Zitierweise in wissenschaftlichen Arbeiten Lernbriefe und Wikipedia dürfen als Quelle für Texte/Abbildungen nicht

Mehr

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Besichtigung des Bestandes an Arzneimitteln Fertigarzneimittel Der Einzelhändler bringt nur freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr ( 43 Abs.

Mehr

Yoga - die Kunst, Körper, Geist und Seele zu formen

Yoga - die Kunst, Körper, Geist und Seele zu formen Sport Carla Vieira Yoga - die Kunst, Körper, Geist und Seele zu formen Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten über ein Fertigarzneimittel (FAM) bei der Abgabe im Rahmen einer ärztlichen Verordnung. Grundlage des Arbeitsbogens

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift)

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift) PATIENTENVERFÜGUNG Für den Fall, dass ich,............ in einen Zustand gerate, In welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung

Mehr

Die Entwicklung der Rechtsprechung hinsichtlich der Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrer Gesellschafter im Rechtsverkehr

Die Entwicklung der Rechtsprechung hinsichtlich der Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrer Gesellschafter im Rechtsverkehr Wirtschaft Gordon Matthes Die Entwicklung der Rechtsprechung hinsichtlich der Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrer Gesellschafter im Rechtsverkehr Diplomarbeit Bibliografische

Mehr

Die Weiterbildung im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gliedert sich in die

Die Weiterbildung im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gliedert sich in die Empfehlungen für die Landesärztekammern der Bundesrepublik Deutschland zur Begutachtung von Anträgen auf Weiterbildungsbefugnis für das Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Präambel: Die nachfolgenden Empfehlungen

Mehr

Architektenleistung und Urheberrecht

Architektenleistung und Urheberrecht Architektenleistung und Urheberrecht Forum für Kompetenz und Partnerschaft e.v. München, 27.10.2005 S. 1 von 30 Über den Vortragenden RA Arne Trautmann, SNP München Mitglied des Kompetenzteams Gewerblicher

Mehr

Urheberrecht Digitale Leseplätze und Elektronische Pressespiegel an Hochschulen

Urheberrecht Digitale Leseplätze und Elektronische Pressespiegel an Hochschulen Urheberrecht Digitale Leseplätze und Elektronische Pressespiegel an Hochschulen Marina Rinken Ins$tut für Informa$ons, Telekommunika$ons und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle Recht

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Napoleon Bonaparte - Der Herrscher über Europa

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Napoleon Bonaparte - Der Herrscher über Europa Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Lernwerkstatt: Napoleon Bonaparte - Der Herrscher über Europa Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 6.-10. Schuljahr

Mehr

MEDICA HALSSPRAY MENTHOL, 20 mg/10 ml; 5 mg/10 ml, Spray zur Anwendung in der Mundhöhle Chlorhexidingluconat - Lidocain Hydrochlorid

MEDICA HALSSPRAY MENTHOL, 20 mg/10 ml; 5 mg/10 ml, Spray zur Anwendung in der Mundhöhle Chlorhexidingluconat - Lidocain Hydrochlorid MEDICA HALSSPRAY MENTHOL, 20 mg/10 ml; 5 mg/10 ml, Spray zur Anwendung in der Mundhöhle Chlorhexidingluconat - Lidocain Hydrochlorid Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Witzige Konzentrationsübungen. Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Witzige Konzentrationsübungen. Das komplette Material finden Sie hier: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 3.-7. Schuljahr Autorenteam Kohl-Verlag Witzige s n o i t a r K o nz ent n

Mehr

Informationskompetenz

Informationskompetenz Techniken zur professionellen INFORMATIONSGEWINNUNG DESIGN Hochschulbibliothek Fachhochschule Potsdam 1. Die Welt der Fachinformation Fachdatenbanken ------------------------------------------------------------------

Mehr

LG Hamburg, 20.01.2010, Az: 308 O 11/10, Beschluss. Abmahnung; Grafik; Urheberrechtsverletzung; Forenbetreiberhaftung

LG Hamburg, 20.01.2010, Az: 308 O 11/10, Beschluss. Abmahnung; Grafik; Urheberrechtsverletzung; Forenbetreiberhaftung Gericht OLG Hamburg Aktenzeichen 5 W 24/10 Datum Beschluss vom 27.04.2010 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze LG Hamburg, 20.01.2010, Az: 308 O 11/10, Beschluss Urheberrecht, Internetrecht

Mehr

zu Punkt der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung

zu Punkt der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung Bundesrat Drucksache 94/1/15 27.04.15 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AV zu Punkt der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung Der Ausschuss

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Klimawandel. Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Klimawandel. Das komplette Material finden Sie hier: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Lernwerkstatt: Klimawandel Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 4.-11. Schuljahr Wolfgang Wertenbroch Lernwerkstatt

Mehr

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz,

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz, Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen Ludwig Gramlich Chemnitz, 2.11.2009 Zwei Aspekte 1. Einstieg ins spezielle Thema 2. Allgemeinerer Kontext Unterstützung

Mehr

Antrag zur Mitgliedschaft bei den heartleaders

Antrag zur Mitgliedschaft bei den heartleaders Antrag zur Mitgliedschaft bei den heartleaders JA, ich möchte Teil des heartleaders-netzwerkes sein und die Wirtschaft verändern! Ich beantrage die Mitgliedschaft als Trainer, Berater, Coach (Monatsbeitrag

Mehr

GEBRAUCHSINFORMATION: Information für den Anwender

GEBRAUCHSINFORMATION: Information für den Anwender Wortlaut der für die Gebrauchsinformation vorgesehenen Angaben GEBRAUCHSINFORMATION: Information für den Anwender Dexagel 1 g viskosierte Augentropfen enthält 0,985 mg Dexamethasondihydrogenphosphat-Dinatrium

Mehr

Studium und wissenschaftliche Redlichkeit. Welche Folgerungen ergeben sich aus der Verpflichtung zur wissenschaftlichen Redlichkeit für das Studium?

Studium und wissenschaftliche Redlichkeit. Welche Folgerungen ergeben sich aus der Verpflichtung zur wissenschaftlichen Redlichkeit für das Studium? Studium und wissenschaftliche Redlichkeit Welche Folgerungen ergeben sich aus der Verpflichtung zur wissenschaftlichen Redlichkeit für das Studium? Rechtliche Grundlagen im Landeshochschulgesetz (LHG)

Mehr

Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben

Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben Zulassungsnummer: 6312395.00.00 Seite 1 von 5 Apothekenpflichtig TUSSISANA Mischung 20 und 50 ml Stoff Darreichungsform Menge Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben Gebrauchsinformation:

Mehr

Entwurf einer Verordnung

Entwurf einer Verordnung Entwurf einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Zweite Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung A. Problem Der Festzuschlag, den Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger

Mehr

Literaturangaben in den Fußnoten können nach zwei unterschiedlichen Methoden gemacht werden:

Literaturangaben in den Fußnoten können nach zwei unterschiedlichen Methoden gemacht werden: LEITFADEN: Nachweise, Zitate / Literaturverzeichnis Grundsätzliches zur Zitation in Hausarbeiten: > Sämtliche Textpassagen, die wörtlich aus anderen Texten in die eigene Hausarbeit übernommen werden, gehören

Mehr

Gebrauchsinformation: Information für Anwender. Euphrasia D3 Augentropfen Weleda

Gebrauchsinformation: Information für Anwender. Euphrasia D3 Augentropfen Weleda 1/5 Gebrauchsinformation: Information für Anwender Euphrasia D3 Augentropfen Weleda Wirkstoff: Euphrasia officinalis D3 Dilution Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der

Mehr

Zitat und Plagiat in der Wissenschaft

Zitat und Plagiat in der Wissenschaft Zitat und Plagiat in der Wissenschaft http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de Armin Talke, LL.M. Plagiat: Die wörtliche und gedankliche Übernahme fremden geistigen Eigentums ohne entsprechende

Mehr

www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006

www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006 www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung Bad Hofgastein 4. Mai 2006 RA Mag. Ralph Kilches Inhalt Urheberrecht und Freie Werknutzung Lehrer Schüler Schulbuch Urheberrechte an Foto Musik

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Ambulante Vorsorgeleistungen Kuren

kranken- und pflegeversicherung Ambulante Vorsorgeleistungen Kuren kranken- und pflegeversicherung Ambulante Vorsorgeleistungen Kuren Mit dieser Information möchten wir Sie über die ambulanten Vorsorgeleistungen, die im Volksmund auch Badekuren genannt werden, informieren

Mehr

Thomas Fuchs, Harrlachweg, 4, 68163, Mannheim Schulze-Hagen Rechtsanwälte, Harrlachweg, 4, 68163, Mannheim... Thomas Fuchs Harrlachweg 4 68199

Mehr

Handeln von Rettungsassistenten/-sanitätern im Rahmen der Notkompetenz

Handeln von Rettungsassistenten/-sanitätern im Rahmen der Notkompetenz Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst Seite - 1 - / 7 Handeln von Rettungsassistenten/-sanitätern im Rahmen der Notkompetenz Einleitung Der Rettungsassistent/-sanitäter (nachfolgend

Mehr

Gebrauchsinformation: Information für Anwender

Gebrauchsinformation: Information für Anwender Gebrauchsinformation: Information für Anwender Injektionslösung Wirkstoff: Gonadorelin Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Anwendung dieses Arzneimittels beginnen.

Mehr

Mann oh Mann. Mein TESTOSTERON. Wissenswertes über Testosteron. Deutsche Gesellschaft für Mann und Gesundheit e. V.

Mann oh Mann. Mein TESTOSTERON. Wissenswertes über Testosteron. Deutsche Gesellschaft für Mann und Gesundheit e. V. Mann oh Mann Mein TESTOSTERON Wissenswertes über Testosteron Deutsche Gesellschaft für Mann und Gesundheit e. V. www.mann-und-gesundheit.com Inhalt dieser Broschüre Testosteron Jeder Mann sollte darüber

Mehr

Aufsichtspflicht - Haftung

Aufsichtspflicht - Haftung Stand November 2014 Rechtsanwalt Dr. Wilfried Boms, StBI Jugendleiter verletzt Aufsichtspflicht Haus weg 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen Grundgedanke Vom Aufsichtsbedürftigen können Gefahren für

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß

Mehr

WICHTIGE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT IN DER AUGENÄRZTLICHEN PRAXIS

WICHTIGE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT IN DER AUGENÄRZTLICHEN PRAXIS WICHTIGE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT IN DER AUGENÄRZTLICHEN PRAXIS THEMEN 1. Die ärztliche Schweigepflicht 2. Aufklärungen u. Einwilligungen 3. Verordnungen DIE ÄRZTLICHE SCHWEIGEPFLICHT RECHTSGRUNDLAGEN

Mehr

Mtl. Leistungen bis Monatliche Leistungen ab LS 1: Alleinstehende Leistungsberechtigte

Mtl. Leistungen bis Monatliche Leistungen ab LS 1: Alleinstehende Leistungsberechtigte Anlage 1 zum Rundschreiben des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz vom 16. März 2016 - AZ: 78622-00002/2016-001 - Mtl. Leistungen bis 16.03.2016 Monatliche

Mehr

Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können?

Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können? Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können? Mag. Nikolaus Herdega, MSc Ärztekammer für OÖ KAD-Stellvertreter Bereichsleiter Spitalsärzterecht & Kassenrecht 1 Einwilligung/Ablehnung

Mehr

Henning Krieg, LL.M.! Rechtsanwalt, Bird & Bird LLP! Bloggen & Recht!

Henning Krieg, LL.M.! Rechtsanwalt, Bird & Bird LLP! Bloggen & Recht! Henning Krieg, LL.M.! Rechtsanwalt, Bird & Bird LLP! Bloggen & Recht! Worüber werden wir reden?!! Das Framework : " Impressum & Datenschutz."! Die eigenen Inhalte: " Was darf ich bloggen?"! Die fremden

Mehr

Merkblatt Plagiat. Plagiat + Erfindung = Betrug

Merkblatt Plagiat. Plagiat + Erfindung = Betrug Merkblatt Plagiat Plagiat (Diebstahl geistigen Eigentums) ist ein Straftatbestand. Plagiat ist jede wörtliche oder nur leicht veränderte Übernahme von Textteilen anderer Autoren, ohne dass diese Übernahme

Mehr

3. Formale Aspekte einer wissenschaftlichen Arbeit. 3.1 Das Zitieren Direkte und indirekte Zitate

3. Formale Aspekte einer wissenschaftlichen Arbeit. 3.1 Das Zitieren Direkte und indirekte Zitate 3. Formale Aspekte einer wissenschaftlichen Arbeit 3.1 Das Zitieren 3.1.1 Direkte und indirekte Zitate Bei direkten Zitaten übernimmt man ganze Sätze oder Passagen aus dem zitierten Werk originalgetreu

Mehr

Deutscher Bundestag. Sachstand. Regelungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) im Falle tot- und fehlgeborener. Wissenschaftliche Dienste

Deutscher Bundestag. Sachstand. Regelungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) im Falle tot- und fehlgeborener. Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Regelungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) im Falle tot- und fehlgeborener Kinder 2012 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) im Falle tot- und fehlgeborener

Mehr

Thema 3: Verwendung von Texten

Thema 3: Verwendung von Texten PASCH-net und das Urheberrecht Thema 3: Verwendung von Texten Texte sind zwar nicht immer, aber meistens durch das Urheberrecht geschützt. Nur ganz kurze Texte, die zum Beispiel ausschließlich aus einfachen

Mehr

Ein Kreisverband des DRK - Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch wirtschaftliche Aktivitäten

Ein Kreisverband des DRK - Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch wirtschaftliche Aktivitäten Wirtschaft Anne Keuchel Ein Kreisverband des DRK - Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch wirtschaftliche Aktivitäten Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche

Mehr

Medizin- und Biostrafrecht SS 2014 PD Dr. Luís Greco. C. Fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung insb. durch Behandlungsfehler

Medizin- und Biostrafrecht SS 2014 PD Dr. Luís Greco. C. Fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung insb. durch Behandlungsfehler C. Fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung insb. durch Behandlungsfehler I. Einleitende Bemerkungen Begriff des Behandlungsfehlers. Einschlägige Vorschriften: Fahrlässige Körperverletzung ( 229 StGB),

Mehr

Neue Medien und Geistiges Eigentum:

Neue Medien und Geistiges Eigentum: Neue Medien und Geistiges Eigentum: Damit Recht und Gesetz nicht zur Falle werden 20.06.2010 Prof. Dr. Eva Irina von Gamm, LL.M. (Eur.) Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Professorin

Mehr

Internet- und Urheberrecht

Internet- und Urheberrecht Internet- und Urheberrecht Von den Verwertungsrechten, dem Vervielfältigungsrecht und dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung bis zum elearning Gabriele Beger, SUB Hamburg Informations- und Urheberrecht

Mehr

Schueleraustausch.net

Schueleraustausch.net Schueleraustausch.net Die wichtigsten Tipps So bestehst Du jedes Auswahlgespräch Von www.schueleraustausch.net 1 Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung kann der Autor keine Haftung über die in diesem Report

Mehr

1. Was ist ein Plagiat? 2. Was regeln die Prüfungsordnungen? Umgang mit PLAGIATEN (Bachelor, Master, Magister, Promotion, Habilitation)

1. Was ist ein Plagiat? 2. Was regeln die Prüfungsordnungen? Umgang mit PLAGIATEN (Bachelor, Master, Magister, Promotion, Habilitation) Fakultät für Geisteswissenschaften Fachbereich Geschichte Umgang mit PLAGIATEN (Bachelor, Master, Magister, Promotion, Habilitation) 1. Was ist ein Plagiat? Ein Plagiat liegt vor, wenn Texte Dritter ganz

Mehr

Aktuelles zur Reisekostenabrechnung

Aktuelles zur Reisekostenabrechnung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Aktuelles zur Reisekostenabrechnung Steuerfreier Ersatz von Reisekosten ab 2011 In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Aktuelles zur Reisekostenabrechnung

Mehr

Vermeidung rechtlicher Fehler in Pressemitteilungen 12 Tipps

Vermeidung rechtlicher Fehler in Pressemitteilungen 12 Tipps Vermeidung rechtlicher Fehler in Pressemitteilungen 12 Tipps Mit Pressemitteilungen treten Unternehmen in die Öffentlichkeit. Um einen guten Eindruck zu hinterlassen und das Unternehmen in der Öffentlichkeit

Mehr

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: 13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur

Mehr

Schutz geografischer Informationen am Beispiel topografischer Karten Falk Zscheile

Schutz geografischer Informationen am Beispiel topografischer Karten Falk Zscheile Schutz geografischer Informationen am Beispiel topografischer Karten 13.04.15 Falk Zscheile Schutz von Informationen im Recht Grundsatz Informationen genießen grundsätzlich keinen Schutz durch das Recht.

Mehr

Leitlinien zur Notkompetenz im Rettungsdienst

Leitlinien zur Notkompetenz im Rettungsdienst Leitlinien zur Notkompetenz im Rettungsdienst Stand 30.08.06 1. Ziel der Leitlinie Ziel der Leitlinie ist der einheitliche Umgang mit dem Begriff der Notkompetenz und der Anwendung ärztlicher Maßnahmen

Mehr

Was ist ein digitales Informationsprodukt?

Was ist ein digitales Informationsprodukt? Was ist ein digitales Informationsprodukt? www.ivan-stan.com www.infoprodukt-academy.com Urheberrecht: alle Bilder Creative Commons CC0 Title of the book Impressum: Infoprodukt Academy Geschäftsführer:

Mehr