Jugendhilfe als Teil des Gesamtfördersystems u25 zur beruflichen Integration junger Menschen in Stuttgart

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1 Landeshauptstadt Stuttgart Referat Soziales/Jugend und Gesundheit Gz: SJG GRDrs 785/2004 Stuttgart, Jugendhilfe als Teil des Gesamtfördersystems u25 zur beruflichen Integration junger Menschen in Stuttgart Beschlussvorlage Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Jugendhilfeausschuss Verwaltungsausschuss Vorberatung Beschlussfassung öffentlich öffentlich Dieser Beschluss wird nicht in das Gemeinderatsauftragssystem aufgenommen. Beschlussantrag 1. Es wird zugestimmt, dass das JobCenter u25 (bestehend aus dem Kundenzentrum u25 und der Arge-Zweigstelle u25) mit Elementen der Jugendhilfe in Form von Job- Connections und den niederschwelligen Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätzen 400 plus Zukunft zu einem Gesamtfördersystem u25 zusammengeführt wird (Anlagen 1 4). Kurzfassung der Begründung Im Rahmen der Umsetzung von Hartz IV bestand das gemeinsame Ziel der Agentur für Arbeit und der Stadtverwaltung darin, ein Hilfesystem zu entwickeln, im dem alle jungen Männer und Frauen unter 25 Jahren die Unterstützung erhalten, die sie für ihre beruflichen Integration benötigen. Handlungsleitend dabei war das Interesse, junge Menschen - insbesondere chancenarme frühzeitig zu erreichen und adäquate Mittel und Wege zu finden, ihren Einstieg in die Arbeitswelt zu fördern und die jungen Männer und Frauen in den Mittelpunkt der Überlegungen zu stellen, d.h. von der Zielgruppe her zu denken. Das Ergebnis der Projektarbeit ist ein Gesamtfördersystem u25 bestehend aus dem JobCenter u25 (Kundenzentrum u25 der Agentur für Arbeit und Arge-Zweigstelle u25) sowie aus Elementen der Jugendhilfe. In den Anlagen 2 4 ist das Gesamtergebnis dargestellt, das innerhalb der Projektstruktur abgestimmt wurde. Um eine größtmögliche Zahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erreichen und dem erweiterten Unterstützungsbedarf chancenarmer junger Menschen gerecht zu Seite 1

2 werden, sind in Ergänzung und in Kombination zu den Instrumentarien des JobCenters auch zukünftig Konzepte der Jugendhilfe notwendig. Dazu gehört zum einen JobConnections als niederschwellige Anlaufstelle für chancenarme junge Menschen und für das Fallmanagement für junge Männer und Frauen ohne Alg II. Diesbezüglich wird noch geprüft, ob gegebenenfalls eine Kostenerstattung aus dem Eingliederungsbudget des JobCenter Stuttgart einzufordern ist. Die zweite Angebotsform der Jugendhilfe im Zusammenhang mit Hartz IV sind die rund 70 niederschwelligen Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätze 400 plus Zukunft (GRDrs 713/2003), die als nachrangig anzusehen sind und nur gewährt werden, wenn Eingliederungsleistungen nach SGB II nicht in Frage kommen. Die städtischen Fördermittel für JobConnections und 400 plus Zukunft sind bis Sommer 2006 befristet. Rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2006/2007 wird im Gemeinderat über die Auswertungsergebnisse der Arbeit beider Unterstützungsangebote und die künftige Bedarfssituation berichtet. Das SGB II sieht eine gesonderte Vorgehensweise bei jungen Männern und Frauen unter 25 Jahren vor. In 3 Abs. 3 SGB II ist verpflichtend geregelt, dass junge Männer und Frauen unverzüglich (...) in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln sind. Kommt eine Ausbildung nicht in Betracht, sollte die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit möglichst auch zur Verbesserung der beruflichen Klenntnisse und Fähigkeiten beitragen. Bei Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen oder das Vermittlungsangebot des JobCenters anzunehmen, wird jungen Männern und Frauen das Arbeitslosengeld II für drei Monate gestrichen. Davon ausgenommen sind die Kosten für Unterkunft und Heizung. Mit dieser Rechts- und Sachlage muß sich auch die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit befassen. Es ist geplant, in Form einer Fachveranstaltung darüber zu informieren und über die Auswirkungen von SGB II auf die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu beraten. Finanzielle Auswirkungen keine finanziellen Auswirkungen Mitzeichnung der beteiligten Stellen: Die Vorlage wurde von Referat WFB mitgezeichnet. Vorliegende Anfragen/Anträge: Seite 2

3 Erledigte Anfragen/Anträge: Gabriele Müller-Trimbusch Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1 Ausführliche Begründung Anlage 2 Gesamtfördersystem u25 Anlage 3 Zukünftige Förderangebote u25 Anlage 4 Funktionsbeschreibungen Arge u25 Seite 3

4 Anlage 1 zu GRDrs 785/2004 Ausführliche Begründung 1. Gesamtfördersystem u25 Das zukünftige Gesamtfördersystem zur beruflichen Integration junger Männer und Frauen unter 25 Jahren besteht aus den drei Bestandteilen Kundenzentrum (KuZ) u25 der Agentur für Arbeit, der Arge-Zweigstelle u25 und der Jugendhilfe u25 (bestehend aus JobConnections und 400 plus Zukunft ). Dabei bilden das Kundenzentrum und die Arge- Zweigstelle gemeinsam das zentrale JobCenter u25. Um eine Anbindung an die dezentralen Strukturen und Gegebenheiten vor Ort (z.b. Jobbörsen) zu gewährleisten, werden die persönlichen Ansprechpartner/innen in ihrer Zuständigkeit sozialräumlich zugeordnet (analog der dezentralen Arge-Zweigstellen). Die Zuständigkeiten innerhalb des JobCenters leiten sich aus den Einkommensverhältnissen der jungen Männer und Frauen ab. Dabei lassen sich drei Personengruppen unterscheiden: 1. Junge Männer und Frauen ohne öffentliche Geldleistungen Å Kundenzentrum u25 (Berufsberatungs- und Vermittlungsteams) Der Zugang und die Fördermaßnahmen basieren auf Freiwilligkeit. 2. Arbeitslosengeld I Bezieher/innen ohne abgeschlossene Ausbildung Å Kundenzentrum u25 (Berufsberatungs- und Vermittlungsteams). Der Zugang ist verpflichtend, Fördermaßnahmen sind bei Bedarf anzubieten. (Für Arbeitslosengeld I - Bezieher/innen u25 mit abgeschlossener Ausbildung sind die Arbeitsvermittler in den dezentralen Geschäftsstellen der Agentur zuständig) 3. Arbeitslosengeld II Bezieher/innen Å Arge-Zweigstelle u25 (Persönliche Ansprechpartner/innen) Zugang und Förderangebote sind gesetzlich verpflichtend. Im JobCenter wird Berufs- und Arbeitsberatung, Berufsorientierung sowie Vermittlung in Ausbildung und Arbeit geleistet. Ist eine Vermittlung in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nicht möglich, können bzw. müssen Fördermaßnahmen angeboten werden. Aus den Erfahrungen der Arbeitsverwaltung wie auch der Jugendhilfe ist zu erwarten, dass es auch zukünftig junge Männer und Frauen gibt, die von den Angeboten des Job- Centers nicht (mehr) erreicht werden. Dies wird hauptsächlich junge Männer und Frauen betreffen, die ihren Unterhalt selbst bestreiten oder von ihrer Familie versorgt werden und somit keiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht unterliegen. Eine nähere Zielgruppenbeschreibung folgt in Kapitel 2. Um die berufliche Integration langfristig sicher zu stellen, geht es bei diesen jungen Männern und Frauen neben der beruflichen Förderung und Qualifizierung um sozialpädagogische und erzieherische Konzepte zur Entwicklung der Persönlichkeit und einer selbständigen, eigenverantwortlichen Lebensführung. Hier ist als dritter Bestandteil des Gesamtsystems neben dem KuZ u25 und der Arge-Zweigstelle u25 die Kompetenz und der spezifische Ansatz der Jugendhilfe gefragt. Seite 4

5 Als Voraussetzung für eine gute und gelingende Umsetzung dieses Gesamtsystems u25 wird neben der engen Kooperation auf der operativen Ebene auch eine regelmäßige systemübergreifende Abstimmung der drei Akteure auf der strategischen Ebene (übergeordnete Leitungsfunktionen und Planung) installiert. Die Gremien werden gebildet, wenn die künftigen Stelleninhaber/innen für die betreffenden Funktionen feststehen. Verhandlungspartner für die Elemente der Jugendhilfe ist die Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch das Jugendamt. 2. Elemente der Jugendhilfe 2.1 Niederschwellige Anlaufstelle für chancenarme junge Männer und Frauen und Fallmanagement für junge Männer und Frauen ohne Alg II Bezug im Rahmen von JobConnections Alg II Bezieher/innen erhalten ab in der Arge-Zweigstelle u25 verbindlich persönliche Ansprechpartner/innen, die sie im Rahmen von Fallmanagement bei der beruflichen Integration unterstützen. Auch viele junge Männer und Frauen, die nicht Alg II beziehen, haben auf ihrem Weg ins Erwerbsleben einen Bedarf an professioneller, individueller Begleitung, der von der Arbeits- und Berufsberatung sowie auch der Arbeitsvermittlung nicht geleistet werden kann. Nach Schätzung der Agentur für Arbeit benötigen etwa 10% ihrer Kunden/innen unter 25 Jahren eine intensivere sozialpädagogische Begleitung im Sinne von Fallmanagement. Dies entspricht einer Zahl von jährlich etwa 500 jungen Männern und Frauen (vgl. Angaben zur Größenordnung in Anlage 2). Um dem Ziel gerecht zu werden, möglichst viele junge Männer und Frauen zu erreichen, ist neben dem JobCenter weiterhin eine nachrangige, niederschwellige Anlaufstelle notwendig. Und zwar schwerpunktmäßig für diejenigen, die keine gesetzliche Mitwirkungspflicht haben und aus eigener Motivation heraus nicht (mehr) ins JobCenter gehen. Vorschlag der Verwaltung ist, die bisherige niederschwellige Anlaufstelle JobConnections zu erhalten und den Mitarbeitern/innen in enger Kooperation mit dem Kundenzentrum u25 das Fallmanagement für junge Männer und Frauen ohne Alg II Bezug zu übertragen. JobConnections verfügt über langjährige Beratungs- und Kooperationserfahrungen, einen hohen Bekanntheitsgrad und wird von den jungen Männern und Frauen sehr geschätzt. Die Einrichtung besteht derzeit aus 0,5 Stellen für Leitung, drei Berater/innen-Stellen und 1 Stelle Sekretariat. Die jährliche Fördersumme im laufenden Haushalt beträgt auf der Grundlage der GRDrs. 713/ ÃEHIULVWHWÃELVÃ6RPPHU Bei Einbindung der niederschwelligen Anlaufstelle geht es nicht darum, Doppelstrukturen aufzubauen. Ziel ist vielmehr, den jungen Männern und Frauen wieder Zugang zu den arbeitsmarktnahen Unterstützungssystemen zu verschaffen. Sobald ausschließlich Berufs- und Arbeitsberatung oder Arbeitsvermittlung ansteht und sobald Maßnahmen der Arbeitsverwaltung in Frage kommen, findet umgehend eine Vermittlung ins JobCenter u25 statt. Seite 5

6 2.2 Niederschwellige Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätze für chancenarme junge Männer und Frauen 400 plus Zukunft Im Rahmen von Jugendhilfe werden von der Stadt seit November 2003 rund 70 niederschwellige Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätze 400 plus Zukunft (GRDrs. 713/2003) gefördert. Die Mittel sind derzeit befristet bis Sommer Bis finanzierte die Berufsberatung noch zusätzlich 28 Plätze zum Nachholen des Hauptschulabschlusses. Diese Mittel entfallen aufgrund der Einstellung des Jugendsofortprogramms durch den Bund. Ab Oktober 2004 gibt es im Rahmen der 70 Plätze mit Hilfe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds jedoch wieder die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachträglich zu erreichen. Insgesamt ist eine hohe Nachfrage für die Teilnahme an 400 plus Zukunft zu verzeichnen. In den ersten 10 Monaten seit Beginn im November 2003 waren 161 junge Männer und Frauen bei den Sozialunternehmen beschäftigt. Ca. 1/3 der Teilnehmer/innen haben zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder selbst oder in einer Bedarfsgemeinschaft Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Arbeitslosenhilfe bezogen und gehören zukünftig zum Personenkreis nach SGB II mit Zuständigkeit der Arge- Zweigstelle. Bei den anderen Teilnehmer/innen wurden vorrangig die Möglichkeiten einer Förderung durch die Arbeitsverwaltung geprüft. Diese kam aus rechtlichen und/oder persönlichen Gründen (immense Bildungslücken, fehlendes Durchhaltevermögen für eine berufsvorbereitende Vollzeitmaßnahme, ungeklärter Aufenthaltsstatus, etc.) nicht in Betracht. Für diese jungen Männer und Frauen blieb als letzte Alternative der beruflichen Weiterentwicklung 400 plus Zukunft. Auch zukünftig wird es junge Männer und Frauen geben, die kein Alg II beziehen und für die Angebote nach SGB III nicht in Frage kommen, weil sie arbeitsmarktfern sind, die Fördervoraussetzungen der Arbeitsverwaltung nicht (mehr) erfüllen und/oder die einen höheren Bedarf an sozialpädagogischer Betreuung haben. Dies gilt v.a. vor dem Hintergrund einer restriktiveren Handhabung bei den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) der Berufsberatung. In der Regel ist nur eine einmalige Teilnahme möglich, d.h. bei Abbruch oder fehlender Perspektive nach Abschluss der Maßnahme ist keine weitere Förderung möglich. Bei jungen Männern und Frauen, die den Anforderungen der BvB nicht entsprechen und bei denen im Vorfeld bereits ein Misserfolg zu erwarten ist, muss eine Förderung vorgeschaltet werden, um ihre zukünftige Chancen zu verbessern. Zu den Zielgruppen, für die weiterhin Angebote der Jugendhilfe benötigt werden, gehören insbesondere: Junge Männer und Frauen ohne bzw. mit schlechten Schulabschluss, junge Männer und Frauen, die nach einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) nicht in den allgemeinen Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu vermitteln sind, junge Männer und Frauen, die eine BvB abgebrochen haben, denn es kann nur einmal an einer BvB teilgenommen werden, Ausbildungsabbrecher/innen, insbesondere wenn der Abbruch bereits längere Zeit zurück liegt, junge Männer und Frauen mit schlechtem Berufsabschluss, junge Männer und Frauen, die außer kleinen Jobs längere Zeit nichts gemacht und keinen Anspruch auf Alg I haben, junge Männer und Frauen, die schulmüde sind und keine längeren Theorie- und Bildungsphasen durchhalten, Alleinerziehende ohne Berufsausbildung (es gibt keine Teilzeit-BvB), Seite 6

7 Neuzuwanderer mit schlechten Sprachkenntnissen, junge Männer und Frauen mit ungesicherten Aufenthaltsstati. Bei der Planung weiterer Angebote im Rahmen von Arbeit für Stuttgart und der Eingliederungsleistungen auf der Grundlage von 16 SGB II ist der spezifische Bedarf von jungen Männern und Frauen unter 25 Jahren, insbesondere die oben genannten Zielgruppen, zu berücksichtigen. Seite 7

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