Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr Berliner Promenade Bahnhofstraße der Landeshauptstadt Saarbrücken

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1 Member of the European Cyclist's Federation (ECF) ADFC-Gruppe Saarbrücken ADFC Saarbrücken Evangelisch-Kirch-Straße Saarbrücken An die Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtplanungsamt Disconto-Hochhaus Bahnhofstraße Saarbrücken Evangelisch-Kirch-Straße Saarbrücken Tel.: 0681 / Fax: 0681 / info@adfc-saar.de Internet: Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr Berliner Promenade Bahnhofstraße der Landeshauptstadt Saarbrücken Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem im Zeitraum vom offengelegten Bebauungsplan Berliner Promenade Bahnhofstraße nimmt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) vertreten durch den Ortsverband Saarbrücken wie folgt Stellung: Der ADFC hält es zwingend für geboten, den Bebauungsplan bezüglich des Radverkehrs zu überarbeiten, da die Belange des Radverkehrs in dem vorliegenden Bebauungsplan nicht oder nur unzureichend berücksichtigt sind. Grundlage für die Bedenken, Kritik und Anregungen des ADFC sind neben dem vorliegenden Bebauungsplan der vom Stadtplanungsamt in Auftrag gegebene Rahmenplan Berliner Promenade, der uns im Entwurf vom vorliegt. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass es einen Konsens innerhalb der politischen Gremien und der Verwaltung der Stadt Saarbrücken gibt, den Radverkehr zu fördern (angestrebter Anteil: mindestens 10 % des Personenverkehrs). Da der Bebauungsplan ein wesentliches Planungsinstrument ist, um die städtischen Interessen umzusetzen, müssen sich diese Grundsätze auch in dem vorliegenden Bebauungsplan wiederfinden. In der Begründung zum Bebauungsplan (Seite 2) steht unter Vorbemerkungen ausdrücklich als Erfordernis für die Aufstellung, dass der Bebauungsplan als rechtliche Voraussetzung und Handlungsrahmen für verkehrsrechtliche Anordnungen wie Einziehung und Widmung von Verkehrsflächen dient. Sowohl in der planerischen Darstellung als auch in der Begründung bzw. in den Erläuterungen zum Bebauungsplan wird nur dürftig auf die bestehende Verkehrssituation für den Radverkehr im betrachteten Planungsraum eingegangen. Ebenso wenig wird auf den künftigen Radverkehr auf der Berliner Promenade (untere und obere Ebene), Bahnhofstraße sowie den Querverbindungen - 1 -

2 Schifferstraße, Am Steg und Ufergasse eingegangen. Bei der Umgestaltung der Dudweiler Straße und der Viktoriastraße sowie bei der Neugestaltung des Rabbiner- Rülf-Platzes bleiben die Belange des Radverkehrs gänzlich unberücksichtigt. Die Begründung zum Bebauungsplan ist im Kapitel 5.2 Verkehr zu überarbeiten und zu ergänzen, da in diesem Teil die Belange des Radverkehrs und die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die bestehenden Radwegeverbindungen vollkommen vergessen worden sind. Wesentlicher Punkt dieses Bebauungsplans ist die Neu- bzw. Umgestaltung der Berliner Promenade und der Wegebeziehungen zwischen Berliner Promenade und der Bahnhofstraße. Die Belange des Radverkehrs werden im Wesentlichen in drei Punkten berührt: - Die Bahnhofstraße und die Berliner Promenade bilden das Saarbrücker Zentrum des Einzelhandels und der Dienstleistung (Gastronomie, Kinos, Arztpraxen, Rechtsanwälte etc.) und damit Ziel- und Quellpunkte des Radverkehrs der Verbraucher und der dort Beschäftigten. Die bisherige relativ gute Erreichbarkeit für den Radverkehr über die Schifferstraße und die Ufergasse von der unteren Berliner Promenade her wird künftig unterbunden. Von der unteren Promenade zu der darüber liegenden Promenade mit den Querverbindungen zur Bahnhofstraße sind künftig nur Treppenanlagen sowie zwei behindertengerechte Aufzüge als Verbindungen geplant. - Die untere Berliner Promenade ist eine Hauptverbindungsachse des Radverkehrs zwischen St. Johanner Markt und Congresshalle bzw. Hauptbahnhof Saarbrücken. Alternative Verbindungen, die schnell und sicher sind, gibt es nicht oder bedeuten große Umwege, verlaufen ungeschützt auf Hauptverkehrstraßen (Kaiserstraße) oder führen zu Konflikten mit dem Fußgängerverkehr (Bahnhofstraße, Reichsstraße). Der Radweg wird angestrebtermaßen künftig als durchgehender Saarlandradweg auf der rechten Saaruferseite an überregionaler Bedeutung gewinnen. Im Rahmenplan Berliner Promenade war die Radwegeverbindung entsprechend aufgeführt und in der Planung dargestellt. Über die Aufteilung des Verkehrsraums auf der unteren Promenade für den Lieferverkehr, Fußgängerverkehr und Radverkehr werden keine Vorgaben gemacht. Eine mögliche Anbindung des Radweges an die Luisenbrücke und die Wilhelm-Heinrich-Brücke bzw. an den angedachten neuen Fußgängersteg über die Saar wird im Bebauungsplan nicht berücksichtigt. - In dem Bebauungsplan fehlen Aussagen zu geplanten Abstellanlagen für Fahrräder. Die bestehenden Abstellanlagen reichen nicht aus. Neue Abstellanlagen sind in dem Bebauungsplan nicht aufgeführt. Zu dem vorliegenden Bebauungsplan werden im Einzelnen die folgende Anregungen, Einwände, Forderungen, Ergänzungs-, Änderungs- und Verbesserungsvorschläge eingebracht, die in die Festsetzungen des Bebauungsplans und seine Begründung einfließen sollten. 1. Die durchgehende Radwegverbindung auf der unteren Berliner Promenade muss nicht nur erhalten bleiben, sondern auch deutlich attraktiver und sicherer gestaltet werden. In dem Abschnitt zwischen Congresshalle und Wilhelm

3 Heinrich-Brücke, ist der Verkehrsraum in geeigneter Weise aufzuteilen, so dass ein sicheres und zügiges Befahren für den Radverkehr möglich ist. Aus dem Plan ist nicht ersichtlich, wie auf der unteren Ebene die Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehweg ( Radfahrer frei ) erfolgen soll. Um auch bei hohem Fußgängeraufkommen ein konfliktreduziertes und einigermaßen zügiges Vorankommen zu ermöglichen, muss auch die Fahrbahn für den Radfahrer legal zu nutzen sein! Dies sollte auch so in der Beschreibung festgehalten werden! Die Mindestbreite der Gehweg-Zone ist auszuweisen, ebenso die bauliche Trennung zur Fahrbahn (Pollerung). Wir schlagen hiermit nochmals vor, die Fahrbahn als Fahrradstraße auszuweisen (als Zeichen für die beginnende Fahrradfreundlichkeit Saarbrückens). 2. Die Zufahrt zur unteren Ebene für den MIV sollte durch Schranken, absenkbare Poller o. ä. mit Gegensprechanlage im Bereich der Congresshalle für den Lieferverkehr geregelt werden, um (verbotenes) Parken deutlich zu erschweren. Derzeit behindern die bestehenden öffentlichen Parkplätze unter der Wilhelm Heinrich-Brücke mit dem daraus resultierenden Parkplatzsuchverkehr sowie Falschparker auf der Zufahrtsstraße ein sicheres und schnelles Befahren dieses Abschnitts. Dieser Fremdverkehr ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. Es ist sicherzustellen, dass nur Anliegerverkehr, Lieferverkehr, Leitungsträger und Rettungsfahrzeuge die Zufahrtsstraße nutzen können. 3. Auf der Freitreppe neben der WH-Brücke sollte eine Rampe als Schiebehilfe vorgesehen werden. Diese wäre auch für Kinderwagen eine Alternative zu den vorgesehenen Aufzügen (die insbesondere bei Störfällen nur eingeschränkt und bei Stromausfall überhaupt nicht funktionieren werden). 4. Die geplanten Aufzüge sollten so dimensioniert werden, dass auch längere Fahrräder hineinpassen (mind. 2 m netto Innenlänge). Ein- und Ausstieg gegenüberliegend. 5. Die (überdachten) Bereiche von Schifferstraße, Am Steg und Ufergasse würden sich als Standort für Fahrradabstellanlagen besonders gut eignen. Dies sollte im Plan auch so ausgewiesen werden. 6. Lt. Beschreibung ist der Rabbiner-Rülf-Platz (u.a.) für Taxi und Bus ausgewiesen. Dies entspricht aber vermutlich nicht mehr der aktuellen Planungssituation, vgl. die in der AG-Fahrrad am vorgestellten Planungen. Diese sollten in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. In jedem Fall ist der Radverkehr in der Dudweiler Straße im Bereich des Rabbiner-Rülf-Platzes zu berücksichtigen. Wir schlagen neben der Freigabe dieses Platzes für Radfahrer einen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn vor. In den Bebauungsplan sollte in die planerischen Festsetzungen und im Erläuterungsbericht zudem auch die Anlage von Fahrradabstellplätzen aufgenommen werden

4 7. Lt. Legende ist die obere Berliner Promenade für den Radverkehr freigegeben, in der Beschreibung wird sie davon abweichend aber als reine Fußgängerzone beschrieben. Die obere Berliner Promenade ist für Radfahrer freizugeben. 8. Auch für die Fußgängerzone der Bahnhofstraße wird fälschlich die Aussage getroffen, dass diese nur für den Fußverkehr (d.h. also nicht für den Radverkehr) freigegeben sei. Der derzeitige Zustand mit Radfahrer frei ist beizubehalten. Sollte die obere Promenade wie im Rahmenplan Berliner Promenade vorgesehen großzügig als Flaniermeile um 8 m in Richtung Saar verbreitert werden, ist die Freigabe für den Radverkehr unproblematisch. In der Plandarstellung ist die Breite der oberen Berlinerpromenade mit rund 8 m angegeben, so dass wir davon ausgehen, dass die großzügige Flaniermeile entfallen ist. 9. Aus dem Plan ist nicht ersichtlich, ob die Treppe neben der Luisenbrücke erhalten bleiben oder beseitigt werden soll. Gemäß Planzeichnung liegt sie auf der unteren Ebene innerhalb einer privaten Verkehrsfläche und ist nicht durch Gehrechte an die öffentliche Verkehrsfläche angebunden. Falls keine besseren radfahrergerechten Verknüpfungen zwischen beiden Ebenen geschaffen werden, sollte hier bei Erhalt der Treppe zusätzlich die Anbringung einer Schiebehilfe geprüft werden. 10. Die Busspur in der Viktoriastraße ist für den Radverkehr freizugeben (das kann gerne auch sofort erfolgen!). Derzeit kann die Viktoriastraße zwischen Kaiserstraße und Einmündung Hafenstraße vom Radverkehr nicht legal genutzt werden. Die Ampelanlagen / Fahrbahnen an der Kreuzung Viktoriastraße / Kaiserstraße / Ursulinenstraße sind so umzugestalten, dass Radfahrer gemeinsam mit der Grünphase des Busverkehrs von der Ursulinenstraße geradeaus in die Viktoriastraße fahren können. In der Gegenrichtung ist bei der Neuaufteilung der Fahrbahn der Radverkehr z. B. durch eine Fahrradspur zu berücksichtigen. 11. Beide bestehenden barrierefreien Verbindungen (Rampen) in der Ufergasse und in der Schifferstraße zwischen unterer Ebene der Berliner Promenade und Bahnhofstraße werden gemäß dem Bebauungsplan entfallen. Eine Begründung hierfür fehlt. Die in dem Rahmenplan Berliner Promenade aus dem Jahre 2006 beschriebenen und planerisch dargestellten Rampen mit 8% Neigung (s. u.) als Ersatz für die o. g. Verbindungen in der Ufergasse bzw. Schifferstraße sind nicht in den Bebauungsplan übernommen worden. Eine entsprechende Begründung fehlt ebenso, obwohl der Rahmenplan Berliner Promenade eine Grundlage des vorliegenden Bebauungsplans ist. Der ADFC hält die barrierefreien Verbindungen, wie sie im Rahmenplan dargestellt sind, für sinnvoll und machbar. Sie sollten im Bebauungsplan festgeschrieben werden. Als alternative Lösung kann sich der ADFC eine Rampe in Form einer Wendel vorstellen, wie sie an der Gersweiler Brücke als Verbindung vom Leinpfad auf die Brücke realisiert worden ist

5 Quelle: ZukunftsWerkStadt Saarbrücken, Neugestaltung der Berliner Promenade, Stadtmitte am Fluss. (Flyer der Stadt Saarbrücken) In der Begründung zum Bebauungsplan steht unter dem Kapitel 4.0 Ziele der Planung: Ein neuer, separat geführter Fuß- und Radweg entlang des Saarufers mit Verbindungen zu der oberen Ebene der Promenade und der Bahnhofstraße verknüpft die untere Ebene mit den umgebenden Arealen. Diese Verbindungen sind im Bebauungsplan als radfahrerunfreundliche Treppen bzw. durch zwei behindertengerechte Aufzüge geplant Sie stellen für den Radverkehr keine im Alltagsverkehr vernünftig zu nutzende Radwegeverbindung dar und werden vom ADFC in dieser Form als unzureichend angesehen. 12. Die Anbindung der unteren Ebene an den Bürgerpark sollte als ausreichend breiter Geh-Radweg ausgestaltet werden (dieser wird, wie die gesamte untere Berliner Promenade, Teil des SaarLandRadWeges sein, wenn dieser auf die rechte Saarseite verlegt ist, was mittlerweile allgemein angestrebt wird). 13. Die angedachte neue Brücke in der Verlängerung der Straße Am Steg ist als kombinierte Brücke für Fußgänger und Radfahrer zu gestalten. Dies bedingt auch die Freigabe der Straße Am Steg für den Fahrradverkehr. Die Verbindung der unteren Ebene der Berliner Promenade auf die Brücke hat durch flache Rampen (< 8 % Neigung) zu erfolgen. Die derzeit im Rathaus vorgestellten Entwurfspläne sehen hier eine Treppenanlage vor, die keine radfahrerfreundliche Lösung darstellt und vom ADFC abgelehnt wird. Fazit: Die Umsetzung des vorliegenden Bebauungsplans wird bei Gewichtung von Verbesserungen und Verschlechterungen in Summe eine spürbare Verschlechterung für den Radverkehr in Saarbrücken ergeben. Damit leistet dieses Vorhaben einen kontraproduktiven Beitrag zu dem Ziel, den Radverkehrsanteil in Saarbrücken deutlich (auf mindestens 10 %) zu steigern. Insbesondere erschreckt die insgesamt fehlende Beachtung der Belange des Radverkehrs. Die möglichen Chancen, die in der Planungsphase gegeben wären, wurden nicht genutzt (insbesondere bessere Anbindung von Luisen- und WH-Brücke an die untere Ebene). Hinzuzufügen bleibt, dass für die Maßnahmen zur Erneuerung der Berliner Promenade sowie die Umbauarbeiten in der Schifferstraße und Ufergasse ein Kostenvolumen von

6 Millionen Euro eingeplant ist, wovon nicht ein einziger Euro gezielt für den Radverkehr investiert werden soll. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Bahnhofstraße fällt dem ADFC wieder einmal auf, dass es die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Saarbrücken in den vergangenen Jahren versäumt hat, ein abgestimmtes und schlüssiges Radverkehrskonzept bzw. einen Radverkehrsplan aufzustellen. Dieser hätte dann in die Beschreibung und in die planerische Darstellung einfließen müssen. So kommt es, dass in dem Bebauungsplan trotz praktisch nicht vorhandemem Schiffsverkehr zwar die Belange der Saar als Binnenwasserstraße ausführlich berücksichtigt sind, nicht aber der für die Zukunftsfähigkeit der Landeshauptstadt bedeutende Radverkehr. Der ADFC hätte es begrüßt, wenn die Erfordernisse des Radverkehrs mindestens genauso ernst genommen worden wären wie die wasserstraßenrechtlichen. Gerne sind wir bereit, in einem persönlichen Gespräch unsere Kritikpunkte und Anregungen näher zu erläutern. Mit freundlichen Grüßen ( Jan Messerschmidt, ADFC-Gruppe Saarbrücken ) - 6 -

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