Beurteilung der Verkehrsführung für den Radverkehr Marienplatz/Lübecker Straße/Wittenburger Straße
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- Lena Weiner
- vor 6 Jahren
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1 Wenn im Folgenden von Radfahrern und Fußgängern die Rede ist, sind ebenso Radfahrerinnen und Fußgängerinnen gemeint. Der gesamte Marienplatz ist eine Fußgängerzone (Zeichen 242). Freigegeben ist diese Zone für Linienverkehr, Fahrrad und Taxi (Zusatzzeichen). Radfahrer dürfen den gesamten Bereich mit angepasster Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht gegenüber dem Fußgängerverkehr benutzen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt sogar vor, notfalls anzuhalten. Fußgänger haben immer den Vorrang. Der Marienplatz darf in seiner kompletten Breite befahren werden. Es gibt keine Abgrenzungen für Radfahrer zwischen Fahrbahnen und Gehwegen. Rechtlich wird der Status des Verkehrsraums Marienplatz, der übrigens das Stück Lübecker Straße bis zur Wittenburger Straße einschließt, an den Zufahrten mit o. g. Verkehrszeichen klargestellt. Abbildung 1: Zufahrt Wismarsche Straße Seite 1 von
2 Abbildung 2: Zufahrt Goethestraße Abbildung 3: Zufahrt Wittenburger Straße Seite 2 von
3 Die Ausschilderung in der Wismarschen Straße ein paar Meter vor dem Marienplatz mit Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge (Zeichen 260) und (nicht sehr elegant retuschiertem) Zusatzzeichen Linienverkehr und Taxi frei bedeutet, dass es sich hier noch um eine Straße mit Fahrbahn und Gehwegen handelt. Radfahrer dürfen auf dem Stück nicht den Gehweg befahren, sondern müssen bis zum Marienplatz die Fahrbahn benutzen. Abbildung 4: Wismarsche Straße kurz vor dem Marienplatz Die Helenenstraße und die Schlossstraße sind in die Fußgängerzone einbezogen. Diese Zone reicht durch den nördlichen Teil der Mecklenburgstraße und angrenzende Straßen bis zum Markt. Eine genauere Betrachtung der kompletten Fußgängerzone bis zum Pfaffenteich und zum Markt würde den Rahmen dieser Situationsbeschreibung sprengen. Seite 3 von
4 Am Beginn der Wittenburger Straße (Ecke Lübecker Straße) endet die Fußgängerzone. Abbildung 5: Ende der Fußgängerzone am Beginn der Wittenburger Straße Ab hier gehört das Fahrrad wieder auf die Fahrbahn. Bergab ist das auch so. Bergauf ist die Benutzung der Fahrbahn aber wegen der Gegenrichtung der Einbahnstraße verboten. Dafür ist der linksseitige Fußweg mittels Zusatzzeichen für den Radverkehr freigegeben. Auf diesem Fußweg gilt für Radfahrer wieder der Grundsatz, dass Fußgänger - wie weiter oben bereits beschrieben - den absoluten Vorrang haben. Seite 4 von
5 Weiter bergauf an der Ecke Reiferbahn endet das Recht für Radfahrer, den Fußweg auf der linken Straßenseite zu benutzen. Dafür ist ab der Stelle der rechtsseitige Fußweg für Radfahrer freigegeben. Auch das zeigt unter dem Verkehrszeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) das Zusatzzeichen Fahrrad frei an. Auf einem neuen Schild wird die Verkehrsführung für Radfahrer zusätzlich erklärt. Mit Fahrbahnmarkierungen wird der Radverkehr nicht auf die andere Seite der Wittenburger Straße geführt. Konsequenterweise muss das Fahrrad hier geschoben werden. Abbildung 6: Neuralgische Verkehrsführung für den Radverkehr an der Reiferbahn Seite 5 von
6 In Richtung Marienplatz wird Radfahrern auf der Wittenburger Straße ab Johannesstraße/Fritz-Reuter-Straße ein Schutzstreifen angeboten. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr besteht nach gültiger Straßenverkehrsordnung Parkverbot. Ein zusätzliches Verkehrszeichen ist nicht nötig. Das Parkverbotsschild an der Ecke Fritz-Reuter-Straße gilt nur zeitlich befristet für die Lieferzone am Anfang des Parkstreifens nah der Kreuzung neben dem Schutzstreifen. Abbildung 7: Zeitlich eingeschränktes Parkverbot in der Lieferzone Die Konstellation bergab die Straße und bergauf den linken Gehweg zu benutzen, wird von vielen Radfahrern nicht verstanden, weil sich Radfahrer quasi im Linksverkehr begegnen. Der ADFC Schwerin hatte gegen diese Variante im Fahrradforum der Landeshauptstadt mehrfach Bedenken angemeldet. Besser wäre es gewesen, die Straßenbahnschienen auf die andere Straßenseite zu verlegen und den Radverkehr komplett auf der Fahrbahn abzuwickeln. Auch an der Ecke Reiferbahn hätte man den Radfahrern das Wechseln der Straßenseite - vom linken auf den rechten Fußweg - erspart. Vorteilhaft ist die jetzt ausgeführte Variante für den Radverkehr nicht, rechtlich ist dagegen allerdings nichts einzuwenden. Seite 6 von
7 Ab der Johannesstraße ist in Richtung des Obotritenrings entgegen der Einbahnstraßenrichtung weiter der rechte Fußweg für Radfahrer freigegeben. Das ist wieder mit entsprechenden Verkehrszeichen festgelegt. Abbildung 8: Wittenburger Straße ab Johannesstraße in Richtung Obotritenring Neben dem Wechsel der Straßenseite an der Reiferbahn in Richtung Obotritenring ist die Überquerung der Friedensstraße ein weiterer Bruch in der Verkehrsführung für Radfahrer. Hier sind zwei getrennte Fahrbahnen mit je einer Lichtsignalanlage zu überqueren. Das Sinnbild Fahrrad im Signalgeber der Ampel fehlt. Um also in Richtung Weststadt weiter zu radeln, muss man sein Fahrrad über die beiden Fahrbahnen der Friedensstraße schieben. Seite 7 von
8 Abbildung 9: Furt über die Friedensstraße nur für Fußgänger Abbildung 10: Furt über die Friedensstraße nur für Fußgänger Auf der Wittenburger Straße zwischen Friedensstraße und Obotritenring müssen Radfahrer in beiden Richtungen die Fahrbahn benutzen, was wegen des Kopfsteinpflasters nicht für unbedingt angenehm ist. Seite 8 von
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