1. Elternbrief. Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, Inhaltsübersicht: Dominikus-Zimmermann-Realschule Staatliche Realschule Günzburg

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1 Dominikus-Zimmermann-Realschule Staatliche Realschule Günzburg 1. Elternbrief Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, schule@dzrs.de Günzburg, mit Beginn jedes neuen Schuljahres möchten wir Sie über verschiedene wichtige Punkte informieren. Elternhaus und Schule sind Partner in der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Dies setzt immer ein Vertrauensverhältnis voraus. Ein guter Weg, dieses gegenseitige Vertrauen zu fördern, sind auch unsere Elternbriefe. Die Schule kann damit alle Erziehungsberechtigten erreichen und wichtige Informationen weitergeben. Manche Mitteilung ist über einen längeren Zeitraum von Bedeutung. Wir bitten Sie daher, diesen Elternbrief bis zum Schuljahresende gut aufzubewahren. Bitte halten Sie auch Kontakt zu den Lehrkräften Ihres Kindes und versuchen Sie, eventuell auftretende Unstimmigkeiten zuerst mit der Lehrkraft zu klären, notfalls auch mit Hilfe der Verbindungslehrkräfte (in diesem Jahr Frau Vogel und Herr Gerlach), bevor Sie sich mit der Schulleitung in Verbindung setzen. Sie erleichtern uns damit die Bildungs- und Erziehungsarbeit sehr und dienen damit auch dem Gemeinschaftsklima. Inhaltsübersicht: 1. Ferientermine und weitere Termine 2. Personelle Veränderungen zum aktuellen Schuljahr und Unterrichtsversorgung 3. Zwischenzeugnisse und Notenübersichten 4. Hausordnung 5. Homepage, Verteilungsmodus der Elternbriefe, Papier- und Kopiergeld, Hausaufgabenheft und Jahresbericht 6. Handyverbot 7. Unfallversicherung, Schulweg Verlassen des Schulgrundstücks, Schadensund Verlusthaftung, Schließfächer 8. Beurlaubungen und Erkrankungen 9. Kontakt Elternhaus Schule 10. Förderverein 11. Einrichtung von ESIS 1

2 1. Ferientermine und weitere Termine Für das aktuelle Schuljahr gelten folgende Ferientermine: Herbst Weihnachten Frühjahr Ostern Pfingsten Sommer Bitte berücksichtigen Sie diese Termine unbedingt bei Ihrer Urlaubsplanung. Anträge auf vorzeitige Beurlaubung oder verspätete Rückkehr dürfen wir nicht genehmigen. Flugpläne können dabei ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Weitere Termine im Schuljahr 2017/18: Do., Klassenelternabend für alle Jahrgangsstufen 19:00 Uhr Allgemeine Informationen in der Aula 19:20 Uhr Klassenelternversammlung in den zugewiesenen Räumen mit Wahl der Klassenelternsprecher Fr., Letzte Möglichkeit für 7.-Klässler einen Zweigwechsel zu beantragen Mi., Fr., Do., Fr., Elternsprechtag für 5. bis 10. Jahrgangsstufe Ausgabe Notenauszug für die 5. bis 8. Jahrgangsstufe Ausgabe Zwischenzeugnis für die 9. und 10. Jahrgangsstufe 2. Elternsprechtag für 5. bis 10. Jahrgangsstufe Jahreszeugnisausgabe Zu den Ereignissen an unserer Schule erhalten Sie eine Einladung. Einen aktuellen Terminplan sowie Informationen rund um die Dominikus-Zimmermann-Realschule finden Sie bald auch im Internet auf unserer überarbeiteten Homepage: 2

3 2. Personelle Veränderungen zum aktuellen Schuljahr und Unterrichtsversorgung Mit Beginn des neuen Schuljahres werden nach derzeitigem Stand insgesamt 290 Schülerinnen und Schüler in 12 Klassen unterrichtet. Die Klassenstärke schwankt dabei organisationsbedingt auch in diesem Jahr. Aufgrund der Lehrerversorgung durch das Kultusministerium konnte in der Klasse 10b in allen Abschlussprüfungsfächern eine Unterrichtsdifferenzierung eingerichtet werden und die 5. Klassen haben moderate Schülerzahlen; die Klasse 5a kann dank der Lehrerversorgung als Sportklasse geführt werden. Derzeit umfasst das Lehrerkollegium der Dominikus-Zimmermann-Realschule insgesamt 30 Lehrkräfte. Folgende Lehrkräfte sind neu an unserer Schule: Frau Ramona Christen (D/G) Frau Sabrina Kohn (E/Geo) und Frau Tanja Trometer (E/G) sowie Herr Clemens Holter (M/Ph), Herr Dominik Remiger (WW/Sm) und Herr Martin Ueckerseifer (WW/Geo). Unsere OGS (offene Ganztagsschule) hat mit Frau Sawa, die in diesem Schuljahr deren Leitung übernimmt, sowie mit Frau Safak und Frau Ritter drei neue Betreuerinnen gewonnen. Herr Aerts bleibt der OGS erhalten, ebenso wie Herr Seifert. Verlassen hat uns Herr Wolfgang Bock, der nach vielen Jahren des Schuldienstes in den wohlverdienten Ruhestand getreten ist. Wir wünschen ihm eine ausgefüllte, schöne Zeit, Glück und Segen sowie weiterhin eine erfreuliche Gesundheit. Darüber hinaus wurden Herr Rene Beiersdorfer und Herr Friedolin Michel auf eigenen Antrag in ihre Heimat versetzt. Zwar ist ihr Verlust zu bedauern, doch wir freuen uns mit ihnen, dass sie wieder mit ihren Familien vereint sind. Ebenfalls verlassen haben uns die Aushilfen, Frau Zühal Durmaz-Ugurlu und Herr Philip Piszczek sowie die Referendarin Frau Cornelia Kleinheinz. Sie alle haben uns in der vergangenen Zeit sehr geholfen und die Dominikus-Zimmermann-Realschule wünscht ihnen für ihre Zukunft alles erdenklich Gute. Herr Jürgen Wolsch, der über die letzten Jahre hinweg noch stets den Chemie-Unterricht ergänzt hat, ist inzwischen ebenfalls endgültig in den Ruhestand getreten. Wir danken ihm für seine Aushilfstätigkeit sehr und auch ihm wünschen wir einen erfüllten, angenehmen Lebensabend, alles Glück und allen Segen sowie eine gute, stabile Gesundheit. Ob und wann unser Konrektor Herr Karl-Heinz Kerließ, der seit Beginn des letzten Schuljahres erkrankt war, seinen Dienst wieder aufnehmen kann, ist leider noch nicht gewiss. Sobald Sicherheit darüber besteht, werden Sie darüber informiert. Förderunterrichte für Schüler mit Defiziten in bestimmten Fächern sind auch in diesem Jahr möglich. Die Eltern der entsprechenden Schüler erhalten ein gesondertes Schreiben. 3. Notenübersichten Am Freitag, dem 23. Februar 2018, ist der Termin für das Zwischenzeugnis für die Jahrgangsstufen 9 und 10. Dieses Zeugnis beinhaltet nach Vorgabe der RSO ausführliche Bemerkungen im Hinblick auf Bewerbungen. Auch erhalten Sie wie bisher einige Tage vor den Elternsprechtagen Notenblätter mit der detaillierten Auflistung aller bewerteten Leistungsnachweise. Die Jahrgangsstufen 5 bis 8 erhalten im Dezember und im April in Absprache mit dem Schulforum und dem Elternbeirat statt des Zwischenzeugnisses je ein ausführliches Notenbild und zusätzlich zum Termin des Zwischenzeugnisses einen Notenauszug mit den bis dahin erteilten Noten. So sind Sie stetig über den Leistungsstand Ihres Kindes informiert. 3

4 4. Schulverfassung In den ersten Schultagen wird Ihr Kind verstärkt über angemessenes Verhalten im Schulgebäude, in den Sporthallen, auf den Sportanlagen und in den angrenzenden Schulbereichen informiert. Die gemeinsam erarbeitete Schulverfassung hängt in den Schaukästen aus und ist von jedem Schüler sowie auch von Ihnen unterschrieben. Die wichtigsten Punkte im Gemeinschaftsleben sollen hier noch einmal genannt werden: - Das Eigentum anderer ist zu respektieren. Diebstahl führt unweigerlich zu einem Disziplinarausschuss. - Mobbing ist verboten. Es führt unweigerlich zu einem Disziplinarausschuss - Gefährliche Gegenstände sowie Suchtmittel aller Art dürfen nicht mitgebracht werden. - Es besteht generelles Rauchverbot im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände. - Absprachen zum Verhalten im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände gelten selbstverständlich auch für alle Gebäude und Gelände, in/auf denen Schulveranstaltungen stattfinden (dazu gehören auch Feiern). 5. Homepage, Verteilungsmodus der Elternbriefe, Papier- und Kopiergeld, Hausaufgabenheft, Jahresbericht Die Homepage der DZRS wird in den nächsten Wochen erneut überarbeitet. Der Elternbrief steht zeitnah auch auf der Homepage zur Verfügung. Da der Sachkostenträger (Landkreis Günzburg) nur einen Teil der Papier- und Kopierkosten übernimmt, muss der Rest von den Erziehungsberechtigten aufgebracht werden. Im Papiergeld sind die Kosten für das Hausaufgabenheft, den Jahresbericht und in Absprache mit dem Elternbeirat der Beitrag von 20 Cent pro Schüler für die Mitgliedschaft in der Landeselternschaft der Bayerischen Realschulen (LES-BR), die landesweit die Interessen der Eltern unserer Realschüler vertritt, enthalten sowie die Nutzung des Wasserspenders in der Aula. 6. Handyverbot an Schulen In Bayern dürfen Kinder und Jugendliche seit Herbst 2006 ihre Handys in der Schule nicht mehr benutzen. Der Bayerische Landtag hat hierzu am den von der Staatsregierung eingebrachten Entwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen beschlossen. Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet dies, dass auf dem Schulgelände Handys und elektronische Speichermedien (MP3-Player, Discman usw.) weiterhin ausgeschaltet sein und in den Taschen verbleiben müssen. Handys dürfen nur im absoluten Ausnahmefall und nach Rücksprache mit der Aufsicht führenden Lehrkraft benutzt werden, um Erziehungsberechtigte anzurufen, wenn beispielsweise die Unterrichtszeiten vom Stundenplan abweichen sollten. Bei handyfähigen Uhren muss die Handy-Funktion ausgeschaltet sein. Das bedeutet: Bei all diesen Medien ist auch der Standby-Modus nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen wird das Medium eingezogen und im Wiederholungsfalle nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber. 4

5 7. Unfallversicherung, Schulweg Verlassen des Schulgrundstücks, Schadensund Verlusthaftung, Schließfächer Für die Dauer des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem direkten Schulweg ist Ihr Kind gesetzlich unfallversichert. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: - Melden Sie Schul- bzw. Schulwegunfälle bitte umgehend im Sekretariat. - Weisen Sie den Arzt oder Zahnarzt darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt. - Nehmen Sie keine Privatrechnungen an. Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser müssen Behandlungskosten direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Die Schüler dürfen in den Pausen das Schulgrundstück nicht verlassen. Entfernt sich während der Mittagspause Ihr Kind vom Schulgrundstück, um sich in den umliegenden Geschäften zu versorgen, besteht kein Versicherungsschutz. Alle Schülerinnen und Schüler, die mit dem Schulbus zur Schule kommen, werden darauf hingewiesen, dass an den Bushaltestellen, auf dem Schulgelände, in den Einstiegsorten und im Bus ein ordnungsgemäßes Verhalten vorgeschrieben ist, um Unfälle und Gefährdungen zu vermeiden. Generell haben die Schülerinnen und Schüler den Weisungen des Personals (Busfahrer) oder der ausgewiesenen Buslotsen zu folgen. Sollte Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen, so bitten wir Sie, dafür Sorge zu tragen, dass sich das Rad in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Zudem sollte es wirklich gut gesichert im Fahrradkeller abgestellt werden. Die Schule bzw. der Sachaufwandsträger kann bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Fahrrädern, sonstigen Wertgegenständen, Handys, Geldbeträgen oder in der Schule zurückgelassenen Lehrmitteln (z. B. Bücher) keine Haftung übernehmen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind keine Wertsachen oder größere Geldbeträge mit in die Schule nimmt, und halten Sie es dazu an, wichtige Dinge wie Fahrkarten, Schlüssel usw. bei sich zu tragen und sicher zu verwahren. 8. Beurlaubungen und Erkrankungen Wenn Ihr Kind die Schule wegen Erkrankung nicht besuchen kann, so teilen Sie uns dies bitte am Morgen des betreffenden Tages bis spätestens 07:40 Uhr telefonisch mit. Der Anrufbeantworter wird täglich um 07:45 Uhr abgehört. Das Sekretariat ist für Parteiverkehr ab 07:15 Uhr besetzt. Neben der telefonischen Mitteilung benötigen wir eine schriftliche Bestätigung mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Bei kurzfristiger Erkrankung (bis zu drei Tagen) genügt es, wenn Ihr Kind diese Bestätigung vorlegt, wenn es wieder in die Schule kommt. Für diese Mitteilungen gibt es Vordrucke (auch auf der Schulhomepage); die Benachrichtigung der Schule kann jedoch auch formlos erfolgen. Bei Erkrankungen von mehr als drei Tagen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Volljährige, die sich selbst entschuldigen, haben stets eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Bei Attestpflicht ist dieses umgehend der Schule vorzulegen. Sollte Ihr Kind an einer Erkrankung oder Einschränkung leiden, die besonderer Berücksichtigung bedarf, so ist dringend die Information der Klassenleitung anzuraten. Für Beurlaubungen ist ein Antrag frühzeitig (mindestens drei Schultage vorher) im Sekretariat abzugeben (z. B. Besuch beim Kieferorthopäden, Vorstellungsgespräch u. a.). Dies gilt auch für eine stundenweise Befreiung vom Unterricht sowie für den Nachmittagsoder Wahlunterricht. Unsere jungen Menschen wollen wir zu Pflichtbewusstsein und Zuverlässigkeit erziehen. Aus diesem Grund sollen sich unsere Schülerinnen und Schüler nur in notwendigen Ausnahmefällen beurlauben lassen. Versuchen Sie bitte, Termine möglichst auf den Nachmittag zu legen. 5

6 Vorzeitiger Urlaubsantritt oder eine Rückkehr nach Beginn der Schulzeit aufgrund ungünstiger Flugverbindungen sind nach Vorgabe des Kultusministeriums nicht gestattet. 9. Kontakt Elternhaus Schule In jeder Altersstufe treten alters-, schulart- und fachspezifische Fragestellungen auf. Um rechtzeitig auf evtl. Probleme Einfluss nehmen zu können, bietet die Realschule neben den Eintragungen im Hausaufgabenheft und den wöchentlichen Sprechstunden der Lehrkräfte, Klassenelternversammlungen und Elternsprechtage an. Die jeweiligen Termine werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Übersicht über die Sprechstunden unserer Lehrkräfte erhalten Sie in den nächsten Wochen. Im Hausaufgabenheft sind Seiten für die schriftliche Kommunikation reserviert. Bitte melden Sie sich unbedingt einige Tage vor dem gewünschten Termin direkt über Ihr Kind bei der entsprechenden Lehrkraft an. Wir wollen mit dieser Maßnahme vermeiden, dass die von Ihnen gewünschte Lehrkraft wegen einer Unterrichtsvertretung oder Fortbildung zum Sprechstundentermin nicht verfügbar ist. Bitte beachten Sie: Wenden Sie sich bitte grundsätzlich erst direkt an die betreffende Lehrkraft, bevor Sie Wege über Dritte einschalten. Viele Missverständnisse können so am schnellsten aus dem Weg geräumt werden und dienen dem Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Schulfamilie. In Fragen der Suchtprävention, Schullaufbahn und bei erheblichen Lern- und Leistungsschwierigkeiten stehen Ihnen zusätzlich folgende Lehrkräfte ebenso wie die Schulleitung zur Verfügung: Suchtprävention: Herr Jens Langusch, Herr Nandor Puskas Beratungslehrkräfte: Frau Köppler und Frau Schnürer (Berufsfindung) Schulpsychologin: Frau Sandra Kleiter, Staatliche Realschule Ichenhausen, Tel: Mail: 10. Förderverein Im Förderverein kann sich jeder aktiv an der Mitgestaltung unserer Schule beteiligen und sie in den verschiedensten Formen unterstützen. Sie alle, Schüler, Eltern, Lehrer, Ehemalige und Freunde der Realschule, sind aufgerufen, diesem Förderverein beizutreten oder ihn mit Spenden zu unterstützen. Die Gelder werden ausschließlich für pädagogische Belange verwendet und kommen Ihrem Kind so wieder zugute. Ein Beitrittsformular finden Sie als Anhang am Elternbrief oder als Download über die Homepage unserer Schule (Team/ Förderverein). 11. Elterninformationsservice: Einrichtung von ESIS ESIS ist ein von uns für Sie eingerichteter elektronischer Elterninformationsservice. Das System ist inzwischen in Betrieb genommen und wir stellen gesamt um auf elektronische Elternbriefe und sonstige Informationsschreiben. Dies spart Papier und schont somit die Umwelt. Darüber hinaus entfällt die Notwendigkeit, den Empfang durch Sie schriftlich bestätigen zu lassen. Der Elternsprechtag kann ebenfalls künftig besser terminiert werden, da auch hier dieser elektronische Service greift. Bitte teilen 6

7 Sie uns daher, sofern nicht schon geschehen, unbedingt im unten stehenden Abschnitt Ihre Mailadresse mit (bitte sehr deutlich schreiben). Auf die Anregungen, die Sie uns bei der Qualitätsabfrage im letzten Schuljahr gegeben haben, möchten wir wie üblich in einem gesonderten Elternbrief sowie am ersten Elternabend eingehen. Allen Schülerinnen und Schülern mit Ihren Eltern sowie allen an unserer Schule tätigen Kolleginnen und Kollegen wünschen wir ein erfolgreiches Schuljahr! Den Erhalt des Elternbriefs bestätigen Sie bitte bis spätestens Montag, , im Hausaufgabenheft, sofern unser ESIS-Service bei Ihnen mangels Mail-Adresse noch nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Roswitha Schön Schulleiterin Stefanie Köppler Personalratsvorsitzende.. Ich habe diesen Elternbrief erhalten, wünsche aber nicht, an ESIS teilzunehmen. Ich habe diesen Elternbrief erhalten. Dies ist meine Mailadresse für ESIS: Mailadresse Ort, Datum Unterschrift d. Erziehungsberechtigten 7

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