Studienjahr 2015/2016. Berufsbegleitender Masterstudiengang. Abschluss: LL.M./EMBA. zugleich Fachanwalt für Steuerrecht

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1 Studienjahr 2015/2016 STEUER WISSENSCHAFTEN Berufsbegleitender Masterstudiengang Abschluss: LL.M./EMBA zugleich Fachanwalt für Steuerrecht

2 2 Der Inhalt 3 4 Das Konzept Der Studiengang in Kürze Das Schloss der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. (Foto: Presseamt Münster /Joachim Busch) 6 Ihre Termine und Klausuren 8 Studienganginformationen 12 Die Inhalte der Module 28 Die Studiengebühren 29 Anmeldung & Bewerbung 30 Das Leben in Münster 31 Ihre Ansprechpartner Ausschließlich zur leichteren Lesbarkeit verzichten wir auf die durchgängige geschlechterdifferenzierte Schreibweise.

3 3 Das Konzept Steuerwissenschaften: Master of Laws (LL.M.)/Executive Master of Business Administration (EMBA) Ausgezeichnete Berufs- und Karrieremöglichkeiten auf höchstem Niveau In der Praxis der Rechts- und Unternehmensberatung kommt dem Steuerrecht größte Bedeutung zu. Entscheidend für Beratung und Fallbearbeitung auf höchstem Niveau ist dabei nicht nur das steuerliche Fachwissen, sondern auch die Frage, wie man es für seine Klienten ökonomisch und zielgerichtet einsetzen kann. Das Executive Board Steuerwissenschaften : Die hierfür erforderlichen Fertigkeiten vermittelt der Masterstudiengang Steuerwissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, der im Oktober bereits ins vierzehnte Studienjahr startet, in besonderem Maße. Ein Abschluss empfiehlt unsere Absolventen für eine hochqualifizierte Tätigkeit in einem steuer-, rechts- oder wirtschaftsberatenden Beruf. Der Masterstudiengang Steuerwissenschaften an der Universität Münster zeichnet sich durch seine besondere interdisziplinäre Gesamtsicht aus und ist nicht nur auf die einseitige Vermittlung von Detailwissen oder bestimmte Beratungsschwerpunkte ausgerichtet. Der Studiengang vermittelt Juristen und Ökonomen sowohl die steuerrechtlichen als auch die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen und Entscheidungsalternativen vor dem Hintergrund steuersystematischer, verfassungsrechtlicher und ökonomischer Zusammenhänge. Darüber hinaus zeichnet sich der Studiengang durch seine erstklassigen innen und en aus, die sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Rechtsprechung und führenden Unternehmen der Steuerrechtspraxis kommen. So bieten wir den Absolventen die Gewähr für die Vermittlung erstklassigen wissenschaftlichen und praxisbezogenen Fachwissens. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines Master of Laws (LL.M.) bzw. Executive Master of Business Administration (EMBA) verliehen. Zudem behandelt der Studiengang alle relevanten Bereiche des Fachgebiets Steuerrecht gemäß 9 der Fachanwaltsordnung und ermöglicht dadurch den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung. Wir würden uns freuen, Sie im Masterstudiengang Steuerwissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster begrüßen zu dürfen. Prof. Dr. Joachim Englisch Institut für Steuerrecht (Vorsitzender) Prof. Dr. Dieter Birk Institut für Steuerrecht Dr. Egmont Kulosa Richter am Bundesfinanzhof, München Prof. Dr. Aloys Prinz Institut für Finanzwissenschaft Dr. Thomas Töben, M.B.A. P+P Pöllath + Partners, Berlin Prof. Dr. Christoph Watrin Institut für Unternehmensrechnung und -besteuerung Michael Wendt Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, München Prof. Dr. Joachim Englisch Institut für Steuerrecht Prof. Dr. Aloys Prinz Institut für Finanzwissenschaft Prof. Dr. Christoph Watrin Institut für Unternehmensrechnung und -besteuerung

4 4 Der Studiengang in Kürze 5 Vorteile für Ihre Karriere 1. Erwerb eines international anerkannten und akkreditierten akademischen Mastergrads 2. Ausbildung zu einem hochqualifizierten Berater auf dem Gebiet des Steuerrechts und ideale Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen 3. Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutschlands, basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis 4. Erwerb der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Steuerrecht 5. Einrichtung und Förderung eines steuerrechtlichen Netzwerkes, von dem Absolventen noch über den Studiengang hinaus profitieren können (siehe Alumniverein, Seite 10) Studienablauf Studiendauer: 3 Semester zzgl. 4 Monate Master Thesis (Umfang: Seiten) Unterrichtssprache: Deutsch 8 Module mit insgesamt 428 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten); Anwesenheitspflicht an mindestens 75 % der Unterrichtsstunden Kurze Präsenzphasen: Eine Einführungswoche und 15 Präsenzwochenenden jeweils einmal im Monat von i.d.r. Donnerstag bis Samstag Prüfungen: 8 Klausuren à 3 Zeitstunden; die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen Versäumte Module können kostenfrei nachgeholt werden Intensive und individuelle Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad ggmbh basierend auf jahrelanger Erfahrung (WS 2015/2016: Start des 14. Jahrgangs) Online-Zugriff auf Kursunterlagen Nutzung der Bibliotheken der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät möglich Der Studiengang Steuerwissenschaften findet in den modernen Tagungsräumlichkeiten im Kettelerschen Hof, im Zentrum von Münster, statt.

5 5 Bewerbung, Anmeldung und Kosten Studienbeginn: 19. Oktober 2015 Bewerbungsschluss: 15. Juli 2015 Kosten: Bei Anmeldung bis zum 15. Juni 2015 Frühbuchertarif i. H. v (drei Raten à ), danach Normaltarif i. H. v (drei Raten à ) Keine Zusatzkosten: In den Gebühren sind die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Kursunterlagen und Gesetzestexte enthalten. Einzureichende Unterlagen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf, beglaubigte Kopien der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- bzw. Masterzeugnisses (inkl. Einzelnotennachweis) sowie ggf. der Promotionsurkunde. Bei Bachelor- und Masterabschlüssen zudem: Diploma Supplement bzw. Nachweis über den ECTS-Level oder Ranking-Bescheinigung (grading table) Einschreibung an der WWU: Es besteht die Möglichkeit, sich als ordentlich Studierender an der WWU einzuschreiben. Hierfür fallen Gebühren von derzeitig 230,64 pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das Semesterticket (NRW-Ticket).

6 6 Ihre Termine und Klausuren 2015/2016 Oktober 2015 November 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So v 30 Dezember 2015 Januar 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Februar 2016 März 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So April 2016 Mai 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So

7 7 2016/2017 w Juni 2016 Juli 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So August 2016 September 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Oktober 2016 November 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Dezember 2016 Januar 2017 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Februar 2017 Mo Di Mi Do Fr Sa So Präsenzphase Wahlfachbereich EMBA Wahlfachbereich LL.M. Klausuren Ausgabe der Masterarbeiten: 18. Februar 2017

8 8 Studienganginformationen Das Konzept: Ganzheitlicher Ansatz bessere Karrierechancen Nach wie vor ist das Angebot von steuerrechtlich versierten Juristen und Ökonomen auf dem Arbeitsmarkt vergleichsweise gering. Die Nachfrage übersteigt bei Weitem das Angebot. So liegt es auf der Hand, dass eine Spezialisierung auf diesem Gebiet die eigenen Chancen erheblich verbessert. Der berufsbegleitende Masterstudiengang Steuerwissenschaften an der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster vermittelt den Teilnehmern interdisziplinäres Spezialwissen und Fachkompetenz im Bereich des Steuerrechts auf universitärem Niveau. Dabei wird im Gegensatz zu vielen anderen Zusatzausbildungen ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt: Die Vorlesungen sind nicht nur auf bestimmte Beratungsschwerpunkte oder ausgewählte Detailbereiche ausgerichtet, sondern vermitteln Steuerrecht als Teil der Rechtsordnung unter Einbeziehung der ökonomischen Grundlagen und Entscheidungsalternativen. Unsere innen und en Unsere en sind in Unternehmensberatungen, Finanzgerichten, Universitäten und national und international agierenden Kanzleien tätig und bringen langjährige Berufserfahrung und exzellente Kenntnisse in ihren jeweiligen Themengebieten mit. Gerade die Kombination aus Wissenschaft und Praxis bietet Ihnen als Teilnehmer nicht nur das notwendige wissenschaftlich fundierte Fachwissen, sondern auch letztlich den entscheidenden Praxisbezug. Die ausführlichen Lebensläufe unserer innen und en finden Sie auf unserer Homepage (www. steuerwissenschaften.de). Die Zielgruppe: Juristen und Ökonomen Arbeitsrecht, Medizinrecht, Mergers & Acquisitions, Real Estate Law, Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen, Versicherungsrecht sowie Wirtschaftsrecht & Restrukturierung sind weitere Masterstudiengänge an der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster. Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich insbesondere an Rechtsund Wirtschaftswissenschaftler, die eine Führungsposition in der Steuer-, Rechts- oder Wirtschaftsberatung anstreben. Angesprochen sind vor allem Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Mitarbeiter in den Steuerabteilungen von Groß- bzw. mittelständischen Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und Kammern sowie in der Finanzverwaltung. Der Studiengang eignet sich aber auch für junge Absolventen und Berufseinsteiger sowie für Referendare, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten. In den vergangenen Jahren haben viele Teilnehmer den Studiengang zudem zur unmittelbaren Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen genutzt. Sowohl Umfang als auch Inhalt gehen über das in speziellen Vorbereitungskursen vermittelte Wissen weit hinaus. Der Abschluss: LL.M. oder EMBA Eine Besonderheit des Studiengangs Steuerwissenschaften ist die Möglichkeit, zwischen zwei akademischen Hochschulgraden wählen zu können. Je nach Wahlfachbereich und Ausrichtung der Masterarbeit können Juristen und Ökonomen entweder den rechtswissenschaftlichen Titel Master of Laws (LL.M.) oder den wirtschaftswissenschaftlichen Grad Executive Master of Business Administration (EMBA) erwerben. Beide Titel sind national und international anerkannt und stehen für eine exzellente Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb eines Mastergrades werden die Absolventen als Experten auf dem Gebiet des Steuerrechts ausgewiesen, können sich von ihren Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Gehaltschancen. Ein abgeschlossenes Masterstudium berechtigt zudem gemäß den Promotionsordnungen der Universitäten im jeweiligen Fachbereich zur Promotion und ist formale Zugangsberechtigung für den höheren Dienst.

9 9 Zusatzqualifikation für Rechtsanwälte: Fachanwalt für Steuerrecht Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Ein Fachanwalt steht insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Anwälte müssen zur Erlangung eines solchen Titels nicht nur die Theorie aus dem Effeff beherrschen, sondern auch viele Fälle aus dem jeweiligen Fachbereich bearbeitet haben. Gerade Mandanten freiberuflicher Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legen Wert auf diese Zusatzqualifikation. Der Studiengang Steuerwissenschaften bietet Juristen die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht Voraussetzung sind. Qualitätssicherung & Akkreditierung Der hohe Qualitätsstandard des Studiengangs spiegelt sich nicht nur im Curriculum oder in der Auswahl der en wider; auch die Rückmeldungen der Teilnehmer und Absolventen belegen, dass das Programm bei ihnen und ihren Arbeitgebern auf große Resonanz stößt. Um den hohen Standard langfristig zu gewährleisten, wird die strategische Ausrichtung des Programms in regelmäßigen Abständen von dem Executive Board überprüft. Dabei wird das Curriculum zeitnah an veränderte Marktlagen angepasst. Darüber hinaus werden interne Qualitätsprüfungen und regelmäßig stattfindende Absolventenbefragungen analysiert, ausgewertet und zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Programms herangezogen. Der Studiengang ist durch die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS e.v.) akkreditiert worden und entspricht somit nationalen und internationalen Anforderungen. Zudem wurde die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät mit dem Gütesiegel der AACSB-Akkreditierung ausgezeichnet. Die AACSB (Association to Advanced Collegiate Schools of Business) ist die weltweit bedeutendste internationale Akkreditierungsorganisation im Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Studienort und Übernachtung Die Vorlesungen des Studiengangs Steuerwissenschaften finden nicht wie sonst oft üblich in beengten Hörsälen oder Universitätsräumen statt. Alle Veranstaltungen werden im Kettelerschen Hof abgehalten, einem modernen Tagungs- und Bürogebäude im Herzen der Münsteraner Innenstadt. Die Vortragsräume sind mit modernster Präsentationstechnik ausgestattet und verfügen über einen freien WLAN-Zugang zum Internet. Da die meisten Teilnehmer von außerhalb anreisen, benötigen sie eine Übernachtungsmöglichkeit während der Präsenzveranstaltungen. Hier hat die Stadt Münster einiges zu bieten: von der gemütlichen westfälischen Pension bis zum anspruchsvollen Designhotel. Bei vielen Unterkünften erhält die Westfälische Wilhelms-Universität Münster Vergünstigungen und Rabatte, die auch von den Teilnehmern unserer Masterstudiengänge in Anspruch genommen werden können (Preise: ab 45 1 pro Nacht). Buchungen von Einzelveranstaltungen Kapazitäten vorausgesetzt, stehen pro Veranstaltung fünf Plätze für Einzelbuchungen zur Verfügung. Die Gebühren betragen pro Unterrichtsstunde 30. Teilnehmer und Absolventen unserer Studiengänge erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 20 %. Bei einer späteren Anmeldung zum Studiengang rechnen wir Ihnen im Falle einer Zulassung die volle Präsenzzeit und die gezahlten Beiträge auf die Studienganggebühr an.

10 10 Studienganginformationen Der Alumniverein Absolventen des Studiengangs Steuerwissenschaften sind herzlich eingeladen, dem Alumniverein des Studiengangs beizutreten. Der Alumni Steuerwissenschaften e.v. verfolgt ausschließlich (und unmittelbar) gemeinnützige Zwecke und hat sich zum Ziel gesetzt, den Kontakt zwischen Mitgliedern zu fördern und aufrecht zu erhalten. Die Stimmen zum Studiengang Wir befragen regelmäßig unsere Absolventen. Einige Antworten lesen Sie hier; detaillierte Erfahrungsberichte von Absolventen finden Sie auch auf unserer Homepage unter Äußerst überzeugend ist die Zusammenstellung der Themen, die vorgetragen werden. Das Verständnis von Dienstleistung bei den Mitarbeitern und der Geschäftsführung ist sehr gut; insbesondere Verbesserungsvorschläge wurden sofort umgesetzt. Der Kettelersche Hof in Münster Besonderes Lob gilt noch einmal den en, die es zumeist geschafft haben trotz langer Vorlesungstage meine Aufnahmebereitschaft und Konzentrationsfähigkeit zu fördern, so dass dieser Studiengang für mich besonders wertvoll war. Vielen Dank! Namhafte en, die (bis auf eine Ausnahme) ihrem Ruf mehr als gerecht geworden sind. Insgesamt sehr gute Veranstaltung in angenehmer Atmosphäre. Jede Veranstaltung in Münster war die Reise wert. Gute Verpflegung (Essen + Trinken in den kleinen Pausen); gute Räumlichkeiten (alle drei Räume); gute en (keine Ausnahme); gute Skripte (nur wenige Ausnahmen); interessante Themen (z.b. Umwandlungssteuerrecht, BWL usw.); sehr qualifizierte Korrekturen der Klausuren! Studiengang ist gut organisiert, der Teilnehmer wird gut betreut. Der Standort Königsstraße ist gut, die Räumlichkeiten schön. en sind gut gewählt. Hat neben Mühe auch viel Spaß gemacht. Die Auswahl der en ist überwiegend sehr hochkarätig (++). Zusammensetzung der Kursteilnehmer war sehr angenehm. Was jetzt? Schade, dass die Zeit vorbei ist! Insgesamt vermittelt der Studiengang einen sehr guten Überblick über das Gebiet des Steuerrechts, der sicherlich bei der Vorbereitung auf das StB-Examen helfen wird. Das Studium fand ich sehr gut. Nach dem Steuerberater bin ich gerne bereit, ein weiteres Studium hier zu belegen!" Phantastischer Kurs, sehr weiterzuempfehlen. Lob: Rundum gelungen & empfehlenswert. Lob an die Organisation! Kritik: Keine.

11 11 Die JurGrad School of Tax and Business Law Die JurGrad School of Tax and Business Law ist Trägerin des Fortbildungsangebotes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Gegründet wurde sie im Sommer 2002 mit dem Ziel, eine zentrale Anlaufstelle für die professionelle Organisation und Durchführung von berufsbegleitenden Masterstudiengängen und Tagesseminaren zu schaffen. Die JurGrad übernimmt dabei ausschließlich Zwecke für die Universität und besitzt daher Gemeinnützigkeitsstatus. Alleingesellschafter der JurGrad ggmbh ist der ebenfalls gemeinnützige Freundeskreis Rechtswissenschaft e.v., der Förderverein der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Entsprechend dem Gesellschaftszweck kommen erwirtschaftete Überschüsse unmittelbar der Rechtsund der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zugute. Dabei konnten in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Projekte gefördert und finanziell unterstützt werden: z.b. Ausdehnung der Öffnungszeiten der rechtswissenschaftlichen Bibliothek auf Sonn- und Feiertage, Einrichtung von Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter und studentische Hilfskräfte, Sachmittel zur Aufbesserung des Literaturbestandes beider Fakultäten. Die Aufgaben der JurGrad umfassen die gesamte Organisation und Durchführung der Studiengänge, die ständige Aktualisierung und Weiterentwicklung der Lehrangebote sowie die kontinuierliche Evaluation der Studieninhalte und -veranstaltungen. Darüber hinaus fungiert die JurGrad als ständiger Ansprechpartner für die Teilnehmer und en. Alle Studienunterlagen des Masterstudiengangs Steuerwissenschaften werden den Teilnehmern zu Beginn einer Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Die Summer Courses International Taxation und Value Added Tax Jedes Jahr im Sommer veranstaltet das Institut für Steuerrecht an der Universität Münster in Kooperation mit mehreren internationalen Sozietäten die einwöchigen Summer Courses International Taxation und Value Added Tax. Dieses englischsprachige Zusatzangebot behandelt aktuelle Themen aus dem Internationalen Steuerrecht bzw. aus dem Umsatzsteuerrecht und gliedert sich in einen First Part, in welchem die Teilnehmer mit den grundlegenden Begriffen und Zusammenhängen vertraut gemacht werden, sowie einen Second Part, welcher spezielle Problematiken aufgreift und vertieft. Die Referenten sind allesamt renommierte Praktiker sowie führende Steuerrechtler aus dem In- und Ausland. Teilnehmer und Absolventen des Studiengangs Steuerwissenschaften haben die Möglichkeit, zu einem reduzierten Beitrag teilzunehmen. Der Westfälische Steuerkreis e.v. Der Westfälische Steuerkreis e.v. wurde 1988 am Institut für Steuerrecht der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, die steuerrechtliche Forschung und Lehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität, aber auch den Austausch zwischen Theorie und Praxis finanziell und ideell zu fördern. Zu diesem Zweck bietet der Westfälische Steuerkreis in regelmäßigen Abständen interessante Vortragsveranstaltungen sowie Praktikerseminare an. Der Besuch dieser Veranstaltungen ist für die Teilnehmer unseres Studiengangs Steuerwissenschaften kostenfrei.

12 12 Modul Die Inhalte 2 der Module Modul 2.1

13 13 Modul 21 Modul und bis Verfassungsrechtliche Bezüge des Steuerrechts Verfassungsfragen spielen im Steuerrecht eine zunehmend wichtige Rolle, weil das BVerfG seine Kontrollmaßstäbe immer weiter präzisiert und diesem auch immer häufiger steuergesetzliche Regelungen vorgelegt werden. Keine anspruchsvolle Steuerberatung kann heute die verfassungsrechtlichen Fragestellungen ausblenden. Der Kurs stellt die Finanzverfassung mit ihren Vorgaben zu Steuergesetzgebungs- und Ertragskompetenz vor, behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Steuergesetze, geht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein und befasst sich mit aktuellen Streitfragen. Mo. 19. Oktober Uhr Prof. Dr. Henning Tappe, Universität Trier 1.2 Einführung und Systematik des Steuerrechts Die Vorlesung zur Einführung und Systematik des Steuerrechts gibt einen Überblick über das System des Steuerrechts und die verschiedenen Steuerarten. Nach einer kurzen Darstellung des geschichtlichen Hintergrundes des Steuerrechts werden die ökonomischen und rechtlichen Prinzipien (bspw. das Leistungsfähigkeits- und das Äquivalenzprinzip) und das System der Besteuerung erläutert. In diesem Zusammenhang wird auf die Steuern auf den Hinzuerwerb, auf den Vermögensbestand und auf die Einkommens- bzw. Vermögensverwendung eingegangen. Di. 20. Oktober Uhr Prof. Dr. Joachim Englisch, Westfälische Wilhelms-Universität Münster 1.3 Gewinneinkunftsarten (Grundlagen) Die Vorlesung Gewinneinkunftsarten (Grundlagen) vermittelt zunächst einen Überblick über das Einkommensteuersystem (Dualismus der Einkunftsarten, einkommensteuerliche Grundsätze, persönlicher Anwendungsbereich, Grundzüge der Ermittlung des Einkommens samt Prüfungsstruktur, Einkünfteerzielungsabsicht und Einkünftezurechnung). Ferner werden die Grundlagen der Gewinnermittlung (Maßgeblichkeitsgrundsatz, steuerrechtliche Bilanzierungsgebote und -verbote, Bewertung, Grundlagen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und des intertemporalen Verlustausgleichs ( 10d EStG) behandelt. Schwerpunktmäßig beschäftigt sich die Vorlesung mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dabei sollen ausgehend von der Definition des Gewerbebetriebs in 15 Abs. 2 S. 1 EStG und dessen Tatbestandsmerkmalen die verschiedenen Gewinneinkunftsarten (Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft und selbstständige Arbeit) voneinander abgegrenzt werden. Zudem erfolgt eine Abgrenzung zu den Überschusseinkunftsarten. Di. 20. Oktober Uhr Mi. 21. Oktober 2015 Do. 22. Oktober Uhr Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Münster

14 14 Modul 1 Modul bis Gewinneinkunftsarten (Spezialfragen) Do. 22. Oktober Uhr Fr. 23. Oktober Uhr Im Rahmen der Vorlesung Gewinneinkunftsarten (Spezialfragen) werden Fragen im Zusammenhang mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb behandelt. Dabei wird an die in Modul 1.3 gelegten Grundlagen angeknüpft, und es werden die Kenntnisse in einzelnen Gebieten vertieft. Schwerpunkt dieser Veranstaltung ist insbesondere die Beendigung des (Gewerbe-)Betriebs. Dabei werden die Betriebsverpachtung, die Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung ( 16 EStG), einschließlich der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach 17 EStG behandelt. Zudem werden die Grundsätze der Betriebsaufspaltung dargestellt. Prof. Dr. Lars Micker, BScEC, LL.M., Fachhochschule für Finanzen NRW, Nordkirchen 1.5 Sonstige Einkünfte, insbes. Veräußerung von Immobilien, Rentenbesteuerung und Altersvorsorge Fr. 23. Oktober Uhr Gegenstand der Veranstaltung sind die sonstigen Einkünfte einschließlich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Neben der Besteuerung der Renteneinkünfte und der Einkünfte aus der privaten und betrieblichen Altersversorgung wird die Besteuerung der privaten Veräußerungsgeschäfte mit Immobilien ausführlich dargestellt. Darüber hinaus werden die privaten Abzüge (Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) behandelt. Prof. Dr. Bernd Früchtl, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen 1.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen (inkl. Veräußerung von Wertpapieren), Vermietung und Verpachtung Sa. 24. Oktober 2015 Die Vorlesung behandelt die Überschusseinkünfte und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Darstellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die sonstigen Einkünfte sind Bestandteil des Moduls 1.5. Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Veräußerung von Wertpapieren in die Einkünfte aus Kapitalvermögen einbezogen. Daher werden im Rahmen dieser Veranstaltung eine solche Veräußerung sowie die Besteuerung derselbigen in Form der Abgeltungssteuer erläutert. Björn Viebrock, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück Mi. 18. November Uhr Klausur zu Modul 1

15 15 Modul 2 Modul 2.2 und 2.3 Modul 2.1 und Buchführung Buchführung ist die Umsetzung der steuer- und handelsrechtlichen Rechtsgrundlagen ( 140 ff. AO, 4 ff. EStG, 238 ff. HGB) in die tägliche Rechnungslegung der Unternehmen. Anhand einer praktischen Fallstudie sollen ausgehend von den Buchführungspflichten die Eröffnungsbilanz erstellt, laufende Geschäftsvorfälle verbucht, die Schlussbilanz gefertigt und der steuerrechtlich maßgebliche Gewinn sowohl durch Betriebsvermögensvergleich als auch in Form der sog. Gewinn- und Verlustmethode ermittelt werden. Mi. 18. November Uhr Do. 19. November Uhr Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Münster 2.2 Handels- und Steuerbilanzrecht I (Grundlagen) Die Vorlesung Handels- und Steuerbilanzrecht I behandelt die Grundlagen des Bilanzrechts nach dem HGB sowie die Grundzüge des Rechts der steuerlichen Gewinnermittlung. Der Schwerpunkt liegt bei den HGB und den 4-7g EStG unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Grundlagen sollen in den Bereichen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, der Aktivierung, Passivierung und Bewertung von Wirtschaftsgütern und der Korrekturen der Bewertung gelegt werden. Vorteilhaft sind Grundkenntnisse der Buchführung. Vorausgesetzt werden Kenntnisse des Einkommensteuerrechts (vor allem über das System der Einkunftsarten), die in Modul 1 vermittelt wurden. Do. 19. November Uhr Fr. 20. November 2015 Prof. Dr. Marcel Krumm, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Die Diskussionen mit den en werden beim gemeinsamen Imbiss fortgesetzt.

16 16 Modul 2 Modul und Handels- und Steuerbilanzrecht II (Vertiefung und Einzelfragen) Sa. 21. November 2015 Aufbauend auf der Vorlesung Handels- und Steuerbilanzrecht I sollen die dort gelegten Grundlagen ergänzt und vertieft werden. Die Darstellung umfasst Vertiefungen sowie Einzel- und Spezialfragen in den Bereichen der Aktivierung, Passivierung, Bewertung und Korrekturen. Des Weiteren werden Einzelprobleme im Zusammenhang mit dem Maßgeblichkeitsgrundsatz dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Darstellung aktueller Entwicklungen und Entscheidungen im Handels- und Steuerbilanzrecht. Prof. Dr. Eginhard Werner, Fachhochschule Bielefeld, HLB Stückmann und Partner, Bielefeld 2.4 Steuerbilanzpolitik 1 Do. 10. Dezember Uhr Fr. 11. Dezember 2015 Sa. 12. Dezember Uhr 2 Das Modul Steuerbilanzpolitik baut auf den Vorlesungen Handels- und Steuerbilanzrecht I und II auf. Unter Steuerbilanzpolitik versteht man die zielgerichtete, durch Wahrnehmung gesetzlich zulässiger Wahlrechte bewirkte Beeinflussung des im Rahmen einer Steuerbilanz zu ermittelnden steuerpflichtigen Gewinns. Steuerbilanzpolitik geht über die Optimierung des zeitlichen Anfalls der Steuerbemessungsgrundlagen von bilanzierenden Unternehmen hinaus. Zunehmend rückt die Optimierung von Verlustnutzungen in den Mittelpunkt. Im Rahmen einer Analyse der Zielsetzungen der Steuerbilanzpolitik werden zunächst deren Einflussfaktoren identifiziert, Strategien dargestellt, Auswirkungen auf Ertragsteuern systematisiert und quantitative Konzepte aufgestellt. Im nachfolgenden Abschnitt werden die Instrumente der Steuerbilanzpolitik, anknüpfend an die vorangegangenen Vorlesungen, dargestellt. Ein Schwerpunkt liegt in den Rahmenbedingungen für Bilanzänderungen. Daran anschließend werden die Rückwirkungen der Steuerbilanzpolitik auf die Handelsbilanz behandelt. Dazu werden latente Steuern im Einzelabschluss, bei Personenhandelsgesellschaften und bei Organschaften erarbeitet und in den Kontext der Steuerbilanzpolitik eingeordnet. Das Modul schließt ab mit Ausführungen zu organisatorischen Rahmenbedingungen einer eigenständigen Steuerbilanzpolitik, welche in die Prozesse eines Tax Accounting und eines Tax Risk Management eingeordnet werden. 3 en 1 Thorsten Hunkenschröder, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück 2 Dr. Stefan Mense, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück 3 Prof. Dr. Christiane Pott, Technische Universität Dortmund Do. 28. Januar Uhr Klausur zu Modul 2

17 17 Modul 3 Modul und Besteuerung von Personengesellschaften Der Modulteil beginnt mit einer kurzen Darstellung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ( 13 EStG) und deren Besonderheiten. Den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet die Darstellung der einkommensteuerlichen Behandlung von Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern. Dies schließt auch eine Erörterung bilanzieller Besonderheiten bei Personengesellschaften, ertragsteuerlicher Folgen von Rechtsgeschäften zwischen Gesellschaft und Gesellschafter und besonderer Regelungen für bestimmte Arten von Personengesellschaften ein. Die eingeschränkten Möglichkeiten zur Nutzung von Verlusten durch nicht voll haftende Personengesellschafter werden ebenso vorgestellt wie die Besonderheiten, die sich für die Besteuerung von Veräußerungs- und Aufgabegewinnen von Personengesellschaften gegenüber Einzelunternehmen ergeben. Gleichfalls wird ein Überblick über Personengesellschaften mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft gegeben. Do. 28. Januar Uhr Fr. 29. Januar 2016 Sa. 30. Januar 2016 Michael Wendt, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, München 3.2 Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht Die Vorlesung behandelt vor allem die Besonderheiten der Besteuerung von Körperschaften nach dem KStG. Im Mittelpunkt werden dabei die Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) stehen. Besonderer Wert wird auf die Herstellung von Bezügen zur Besteuerung von Personengesellschaften sowie zur Besteuerung der Anteilseigner gelegt. Ferner werden die Zinsschranke sowie das Gewerbesteuerrecht (nicht nur für Körperschaften, sondern auch für Einzelunternehmer und Personengesellschaften) behandelt. Die Vorschriften dieser Rechtsgebiete sind für die betriebliche Steuerplanung von überragender Bedeutung. Dr. Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof, München Do. 25. Februar Uhr Fr. 26. Februar 2016 Sa. 27. Februar 2016 Fr. 18. März Uhr Sa. 19. März 2016 Klausur zu Modul 3 Do. 07. April Uhr

18 18 Modul 4 Modul 4.1 und Bilanzanalyse Do. 07. April Uhr Steuerliche Berater haben sich häufig in Beratungsprojekten auch mit Wirtschaftsprüfern und Mitarbeitern aus dem Bereich Rechnungswesen/Finanzen von Unternehmen auseinander zu setzen. Dazu werden die Kenntnisse im Bereich des Bilanzrechts durch die Erörterung der Möglichkeiten der Bilanzanalyse vertieft. Dabei werden verschiedene Kennzahlen erarbeitet, die dann im Rahmen einer Fallstudie angewandt werden. Prof. Dr. Christoph Watrin, Westfälische Wilhelms-Universität Münster 4.2 Grundzüge der Konzernrechnungslegung Fr. 08. April 2016 Bei allen betriebswirtschaftlichen Gestaltungen sind die Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Dem Konzernabschluss kommt dabei ausschließlich eine Informationsfunktion zu. Dementsprechend eignet er sich in besonderer Weise zur Darstellung des Unternehmens nach außen. In der Vorlesung werden die betriebswirtschaftlichen Grundlagen dargestellt und die Aufstellung des Konzernabschlusses nach nationalem Handelsrecht erörtert. Auf Unterschiede zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) wird hingewiesen. Insbesondere werden folgende Themenschwerpunkte behandelt: Einheitsfiktion des Konzerns, Abgrenzung des Konsolidierungskreises sowie Konsolidierungsmaßnahmen. en Marco Schmidt, BDO AG, Essen Markus Spinneken, BDO AG, Bielefeld

19 19 Modul 4 Modul 4.3 bis Lohnsteuerrecht Die Vorlesung befasst sich mit der Erhebung der Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in Form der Lohnsteuer. Ziel der Vorlesung ist es, den Studierenden die Wirkungsweise einer Quellenbesteuerung darzulegen. Neben der Ermittlung von der Lohnsteuer unterliegenden Einkünften ( 19 EStG, insbes. Arbeitslohnbegriff; Werbungskosten) steht daher das Lohnsteuer-Abzugsverfahren im Vordergrund der Vorlesung. Sa. 09. April 2016 Ulrich Krömker, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Münster 4.4 Verfahrensrecht, Teil 1: AO Beginnend mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Steuerverfahren stehen die einzelnen Stadien des gestuften Besteuerungsverfahrens im Zentrum der Vorlesung. An das Ermittlungsverfahren mit zahlreichen steuerlichen Erklärungs- und Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen und Dritten schließt sich das Festsetzungs- bzw. Feststellungsverfahren an. Sodann folgen Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren. Da das Steuerrecht ein fehlergeneigtes Massenfallrecht ist, liegt ein natürlicher Schwerpunkt der Vorlesung im Korrekturverfahren zur Änderung/Berichtigung von Steuerbescheiden sowie im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Näher dargestellt wird darum auch das steuerrechtliche Rechtsschutzsystem der Abgabenordnung einschließlich der Aussetzung der Vollziehung. Do. 28. April Uhr Fr. 29. April 2016 Sa. 30. April Uhr en Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Prof. Dr. Matthias Loose, Richter am Bundesfinanzhof, München 4.5 Verfahrensrecht, Teil 2: FGO In der Vorlesung wird der finanzgerichtliche Rechtsschutz erläutert. Neben den Zulässigkeitsvoraussetzungen, z. B. Klagebefugnis von Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern, Bezeichnung des Klagebegehrens, Einhaltung der Klagefrist, werden die Verfahrensgrundsätze des Erkenntnisverfahrens dargestellt. Dabei werden auch der Umgang mit Ausschlussfristen angesprochen und Fragen der Feststellungslast erörtert. Des Weiteren werden der Ablauf und das Verhalten in der mündlichen Verhandlung sowie die Rechtsmittel gegen finanzgerichtliche Entscheidungen besprochen. Sa. 30. April Uhr Prof. Dr. Matthias Loose, Richter am Bundesfinanzhof, München Klausur zu Modul 4 Do. 16. Juni Uhr

20 20 Modul 5 Modul 5.1 bis Grundlagen des Umsatzsteuerrechts Do. 16. Juni Uhr Fr. 17. Juni 2016 Nach einer systematischen Einordnung der Umsatzsteuer und ihres Belastungsgrundes beschäftigt sich die Vorlesung mit den zentralen Elementen des Umsatzsteuertatbestandes. Die Konzepte steuerbarer Umsatz und Unternehmer sowie die Steuerbefreiungen, die Bemessungsgrundlage, der Steuersatz und der Vorsteuerabzug stellen dabei Schwerpunkte dar. Dabei werden zur Verdeutlichung jeweils Beispielsfälle, insbesondere aus der neuesten Rechtsprechung des BFH gebracht. Außerdem wird stets der Bezug zum Gemeinschaftsrecht (Mehrwertsteuersystem-Richtlinie) hergestellt, welches das nationale Umsatzsteuerrecht maßgeblich prägt. Die Umsatzbesteuerung im Binnenmarkt wird im Rahmen der Vorlesung Umsatzsteuerrecht (Vertiefung) behandelt. en Prof. Dr. Joachim Englisch, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Dr. Felix Magnus Kessens, Finanzgericht Münster 5.2 Umsatzsteuerrecht (Vertiefung) Sa. 18. Juni 2016 Aufbauend auf der Vorlesung zu Modul 5.1 befasst sich diese Vorlesung mit der Umsatzsteuererhebung bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Ein Schwerpunkt der Vorlesung liegt dabei auf der Umsatzbesteuerung im Binnenmarkt (innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe sowie Ortsbestimmung bei Dienstleistungen) einschließlich ihrer verfahrenstechnischen Bewältigung. In den Grundzügen wird darüber hinaus auch auf Umsätze mit Drittstaatenbezug eingegangen. Zudem wird das grenzüberschreitende Vorsteuervergütungsverfahren erörtert. Dr. Christian Salder, KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltgesellschaft mbh, München 5.3 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Do. 07. Juli Uhr Fr. 08. Juli 2016 Die Vorlesung ist angelehnt an Fragestellungen der Praxis und soll einen Überblick über das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht geben. Schwerpunktmäßig behandelt werden die Übertragung von Grundbesitz und Unternehmensvermögen, auch im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Eingegangen wird zudem auf die wichtigsten erb-, familien- und gesellschaftsrechtlichen Regelungen, an die das Erbschaftsteuerrecht anknüpft. Kay Klöpping, KPMG, Bielefeld Prof. Dr. Gerhard Vorwold, Fachhochschule für Finanzen NRW, Nordkirchen

21 21 Modul 5 und 6 Modul 5.4 und Unternehmensnachfolge Die Veranstaltung ist stark praxisorientiert; insbesondere werden viele in der Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer (samt Bewertung) sowie im Gesellschaftsrecht gewonnenen Kenntnisse in konkreten Fällen der Unternehmensnachfolge spezifiziert. Dargestellt und diskutiert wird unter Einbeziehung des Privatvermögens die Nachfolge bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Freiberuflerpraxen, GmbHs sowie Betriebsaufspaltungen, und zwar als Nachfolge zu Lebzeiten wie von Todes wegen. Sa. 09. Juli 2016 Prof. Dr. Gerhard Vorwold, Fachhochschule für Finanzen NRW, Nordkirchen Klausur zu Modul 5 Do. 11. August Uhr 6.1 VWL I Allgemeine Steuerlehre Die Allgemeine Steuerlehre untersucht die ökonomischen Grundlagen zur Beurteilung und Ausgestaltung von Steuern und Steuersystemen. Die Vorlesung bietet zunächst eine Einführung in die im Bereich Steuern bedeutsamen volkswirtschaftlichen Hintergründe. Insbesondere werden Grundkenntnisse des mikroökonomischen Instrumentariums vermittelt, die für das Verständnis der Wirkung von Steuern bedeutsam sind. Darauf aufbauend werden die Wirkungsweisen von Wettbewerbs- und Monopolmärkten aufgezeigt und die Reaktionen der Volkswirtschaft auf steuerliche Impulse analysiert. Im Anschluss daran werden folgende Bereiche behandelt: Prinzipien der Besteuerung, Steuertarif- und Steuersystemlehre, Theorie der optimalen Besteuerung sowie Aspekte der Steuerwirkungslehre. Darüber hinaus werden auch Fragen der internationalen Besteuerung angesprochen Do. 11. August Uhr Fr. 12. August 2016 Sa. 13. August 2016 Prof. Dr. Aloys Prinz, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

22 22 Modul 6 Modul 6.2 und 6.3 Für EMBA-Anwärter 6.2 Unternehmensbewertung Di. 06. September Uhr Die Vorlesung stellt im Anschluss an eine Einführung in Grundsätze, Anlässe und Ziele der Unternehmensbewertung die wesentlichen Bewertungsverfahren vor. Im Vordergrund steht dabei eine Beschreibung des Bewertungsverfahrens nach der sogenannten Wirtschaftsprüfer-Methode (IdW S 1). Dieses Verfahren ist das im deutschen Raum am weitesten verbreitete Verfahren, das insbesondere in gerichtlichen Verfahren eingesetzt wird, in denen Unternehmenswerte eine Rolle spielen. Behandelt werden jedoch auch die DCF- (discounted-cashflow-) Verfahren, die aus dem angelsächsischen Raum stammen und in Deutschland zunehmende Bedeutung erlangen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Herleitung des für die Bewertung erforderlichen Kapitalisierungszinssatzes. Auf der Grundlage des CAPM (capital asset pricing model) werden die einzelnen Komponenten des Zinssatzes (Basiszins, Risikozuschlag, Wachstums- und Inflationsabschlag) erörtert. Auch auf den Einfluss von Steuern wird eingegangen. Die Darstellung besonderer Bewertungssituationen beinhaltet Bewertungen von Beteiligungen (impairment test) und die Besonderheiten der Bewertung von Konzernen und von kleinen und mittleren Unternehmen. Dr. Gerrit Lietz, KPMG AG, Hamburg 6.3 VWL II Spezielle Steuerlehre Mi. 07. September 2016 Do. 08. September Uhr In der speziellen Steuerlehre werden das deutsche Steuersystem und dessen Einzelsteuern systematisch ökonomisch untersucht. In diesem Rahmen werden die Ansatzpunkte der Einzelsteuern im Wirtschaftskreislauf dargestellt sowie ökonomische Kriterien zur Bewertung von Steuern und Steuersystemen erarbeitet. Diese Kriterien werden auf einzelne Steuerarten angewandt. Darauf aufbauend wird analysiert, wie aus ökonomischer Sicht einzelne Steuern, aber auch das Steuersystem sinnvoll gestaltet werden können. Dr. Andreas Hadamitzky, Dr. von der Hardt & Partner, Münster Die Vortragsräume sind mit modernster Präsentationstechnik ausgestattet und verfügen über einen freien WLAN-Zugang zum Internet.

23 23 Modul 6 Modul 6.2 und 6.3 Für LL.M.-Anwärter 6.2 Unternehmenskauf Im Modulabschnitt Unternehmenskauf werden zunächst überblicksartig die verschiedenen Methoden der Unternehmensbewertung dargestellt. Des Weiteren werden die Bereiche Vorbereitung des Verkaufsprozesses, Letter of Intent, Due Diligence und Kauf- und Übertragungsvertrag behandelt. Do. 08. September Uhr Dr. Benjamin Waitz, MEB, AHB Rechtsanwälte, Hamburg 6.3 Steuerfahndungs- und Steuerstrafrecht Inhalt der Veranstaltung sind das materielle Steuerstrafrecht, also die Straftatbestände der Abgabenordnung, aber auch das Steuerfahndungsrecht, vor allem Aufbau, Zuständigkeit und Verfahren der Steuerfahndungsstellen als Finanz- und Strafverfolgungsbehörde. Schließlich wird die Rolle des Steueranwalts und des Steuerberaters im Steuerstrafverfahren behandelt. Das Steuerstrafrecht hat in den letzten Jahren besondere Relevanz erlangt. Eine steuerliche Beratung, die nicht auch die vom Steuerstrafrecht gezogenen Grenzen berücksichtigt, ist kaum mehr denkbar. Entsprechend hoch ist die Nachfrage nach qualifizierten Beratern. Fr. 09. September 2016 Sa. 10. September 2016 Dr. Franz Bielefeld, Baker Tilly Roelfs Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, München Klausur zu Modul 6 Do. 06. Oktober Uhr

24 24 Modul 7 Modul 7.1 bis Grunderwerbsteuerrecht Do. 06. Oktober Uhr Fr. 07. Oktober Uhr Die Vorlesung befasst sich mit den Grundlagen der Grunderwerbsteuer. Schwerpunkt ist die Besteuerung von Grundstückstransaktionen, insbesondere im Zusammenhang mit der Veräußerung und Umwandlung von Unternehmen oder Unternehmensteilen. Der Stoff wird systematisch aufbereitet und anhand von Rechtsprechungsfällen und fiktiven Fällen vermittelt. Prof. Dr. Matthias Loose, Richter am Bundesfinanzhof, München 7.2 Verbrauchsteuerrecht Fr. 07. Oktober Uhr Einleitend wird ein Überblick über die Steuersystematik der nationalen Verbrauchsteuern und deren wesentliche Merkmale gegeben. Anschließend wird die Verbrauchsteuerharmonisierung, die damit beabsichtigte Schaffung eines Binnenmarktes und die daraus resultierende Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für die nationalen Verbrauchsteuern und deren Abhängigkeit hiervon erläutert. Die Vorlesung beschäftigt sich mit den wesentlichen Regelungsbereichen der Verbrauchsteuergesetze wie z. B. den Vorschriften über die Steuergegenstände, -entstehung, -begünstigungen oder das Steueraussetzungsverfahren. Beleuchtet wird dabei auch die Richtlinienkonformität der deutschen Regelungen. Matthias Bongartz, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Münster 7.3 Grundlagen des Umwandlungssteuerrechts Sa. 08. Oktober 2016 Die Veranstaltung bietet eine Einführung in das Umwandlungssteuerrecht als Grundlage für die Vorlesungen Umwandlungssteuerrecht I und II sowie Rechtsformplanung und Umwandlung. Behandelt werden die Strukturen und Zusammenhänge von Umwandlungs- und Umwandlungssteuergesetz. Die wesentlichen Fallkonstellationen bei Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel werden systematisch aufgeschlüsselt und anhand von Fallbeispielen erläutert. Prof. Dr. Marc Desens, Universität Leipzig

25 25 Modul 7 Modul 7.4 und Umwandlungssteuerrecht I Das Umwandlungssteuerrecht spielt in der nationalen und internationalen Steuergestaltungsberatung eine wichtige Rolle. Die Vorlesungen Umwandlungssteuerrecht I & II vermitteln praxisrelevante Grundkenntnisse des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG). Umwandlungssteuerrecht I behandelt den allgemeinen Anwendungsbereich des UmwStG ( 1 UmwStG) sowie Umwandlungen von Kapital- in Personengesellschaften ( 3-9 UmwStG) sowie die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften ( UmwStG), jeweils unter Berücksichtigung internationaler Aspekte des Umwandlungssteuergesetzes und dargestellt an Fällen. Do. 03. November Uhr Fr. 04. November 2016 Frank Schönherr, Bergemann Schönherr & Partner, München 7.5 Umwandlungssteuerrecht II Die Vorlesung Umwandlungssteuerrecht II behandelt die Regelungen für Auf- und Abspaltungen von Vermögen von Kapitalgesellschaften auf andere Kapitalgesellschaften ( 15 UmwStG), die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Kapitalgesellschaften sowie den Anteilstausch ( 20 ff. UmwStG). Ferner sind Einbringungen von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Personengesellschaften ( 24 UmwStG) Gegenstand der Vorlesung. Die Vorlesung berücksichtigt internationale Aspekte des Umwandlungssteuergesetzes und vertieft das Verständnis jeweils an Hand von Fallbeispielen. Sa. 05. November 2016 Claus Lemaitre, LW TAX Lemaitre Wittkowski GmbH Steuerberatungsgesellschaft, München Klausur zu Modul 7 Do. 01. Dezember Uhr

26 26 Modul 8 Modul 8.1 bis Rechtsformplanung und Umwandlung Do. 01. Dezember Uhr Die Wahl der Rechtsform ist ein entscheidendes Instrument im Rahmen der Unternehmenspolitik. Sie hat u. a. Auswirkungen auf die Haftungsverhältnisse, die Leitungsbefugnis, die Finanzierungsmöglichkeiten und die Steuerbelastung eines Unternehmens. Als Rechtsformen kommen die einzelkaufmännische Unternehmung, eine Personengesellschaft, eine Kapitalgesellschaft und Mischformen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft, dabei insbesondere die GmbH & Co. KG, die Betriebsaufspaltung sowie die GmbH & Still in Betracht. Diese werden auf ihre steuerlichen Konsequenzen, die bei der Gründung des Unternehmens, im laufenden Geschäftsbetrieb oder im Zusammenhang mit der Beendigung des Unternehmens auftreten, untersucht. In einem weiteren Kapitel werden wichtige Aspekte der Konzernbesteuerung aufgezeigt. Zusätzlich werden diese Themen mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Umwandlungen verknüpft. Dr. Nico Fischer, P+P Pöllath + Partners, München 8.2 Internationales Steuerrecht I Grundlagen, Vermeidung der Doppelbesteuerung ohne DBA Fr. 02. Dezember 2016 Das internationale Steuerrecht regelt Sachverhalte mit Auslandsberührung, also solche, die in den Anwendungsbereich mehrerer Steuerrechtsordnungen fallen. Inhalt der Vorlesung sind die Grundlagen des internationalen Steuerrechts und die Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (Anrechnungs- und Freistellungsmethode) erläutert anhand des deutschen Außensteuerrechts. in Dr. Allit Lohbeck, LL.M., Bundesfinanzverwaltung, Bonn 8.3 Internationales Steuerrecht II Doppelbesteuerungsabkommen Sa. 03. Dezember Uhr Im Rahmen der Vorlesung Internationales Steuerrecht II wird die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Doppelbesteuerungsabkommen erläutert. Anknüpfend an die Veranstaltung Internationales Steuerrecht I werden weitere Aspekte der Besteuerung im grenzüberschreitenden Kontext beleuchtet. Die Darstellung erfolgt weitgehend anhand des OECD-Musterabkommens. en Dr. Jan Bron, LL.M. oec., FGS Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt a.m. Dr. Katja Weigert, LL.M. oec., FGS Flick Gocke Schaumburg, München

27 27 Modul 8 Modul 8.4 und Internationales Steuerrecht III Außensteuergesetz und internationale Steuergestaltungsplanung Die Veranstaltung stellt Möglichkeiten und Grenzen der strategischen Steuerplanung im internationalen Steuerrecht vor. Dabei werden zunächst die Grundlagen des Außensteuerrechts (AStG) sowie in Grundzügen des Investmentsteuerrechts dargestellt. Darauf aufbauend soll ein systematisches Verständnis dafür vermittelt werden, wie der gezielte Einsatz von Auslandsgesellschaften und/oder Auslandsinvestmentvermögen von Steuerpflichtigen zu einer verminderten Steuerbelastung genutzt wird. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen und die nationale Anti-Missbrauchsgesetzgebung gelegt. Do. 19. Januar Uhr Fr. 20. Januar Uhr Dr. Jens Kleinert, Osborne Clarke, Köln 8.5 Europarechtliche Bezüge des Steuerrechts Im europarechtlichen Vorlesungsabschnitt dieses Moduls beschäftigen sich die Studierenden nach einer Einführung in die Finanzhoheit in der Europäischen Union mit den Auswirkungen primärrechtlicher Regelungen auf die nationalen Steuerrechtsordnungen. Dabei wird insbesondere auf die Rechtsprechung des EuGH zu den steuerrechtlichen Diskriminierungsverboten eingegangen. Fr. 20. Januar Uhr Sa. 21. Januar 2017 Dr. Moritz Glahe, FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn Klausur zu Modul 8 und Ausgabe der Masterarbeiten Sa. 18. Februar Uhr

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